Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.12 Nummer 16a und Nummer 16b: Steuerfreier Arbeitslohn bei Auslandstätigkeit

Bezüge für eine Auslandstätigkeit, die nach den Vorschriften eines Doppelbesteuerungsabkommens (Nummer 16a) oder des Auslandstätigkeitserlasses (Nummer 16b) von der Lohnsteuer freigestellt sind, müssen ebenfalls gesondert in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Die Beträge dürfen nicht im Bruttoarbeitslohn in Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ent...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.19.2 Versorgungsbezüge als laufender Arbeitslohn

In Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung ist die Bemessungsgrundlage bei laufenden Versorgungsbezügen zu erfassen.[1] Einzubeziehen sind auch – zusätzlich zu den laufenden Versorgungsbezügen – gewährte weitere Zuwendungen und geldwerte Vorteile mit Versorgungscharakter, z. B. steuerpflichtige Fahrtkostenzuschüsse, Freifahrtberechtigungen, Kontoführungsgebühren. Hinweis Brutto...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.2 Nummern 1 und 2: Dauer des Dienstverhältnisses und Großbuchstabe U

Der Zeitraum der Beschäftigung des Arbeitnehmers im jeweiligen Kalenderjahr ist als Dauer des Dienstverhältnisses zu melden. Die Dauer des Dienstverhältnisses ist fortlaufend zu erfassen, auch wenn der Arbeitgeber bei weiterbestehendem Dienstverhältnis für bestimmte Zeiträume keinen Arbeitslohn ausgezahlt hat. Eintragung der Anzahl der Großbuchstaben U Diese Zeiträume ohne Loh...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.4 Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn

In Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist der Gesamtbetrag des dem Arbeitnehmer im jeweiligen Kalenderjahr zugeflossenen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns zu erfassen. Folgende Besonderheiten sind zu beachten:mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 2.2 Minderung der Lohnsteuer

Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber auch nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung eine Minderung der angemeldeten Lohnsteuerbeträge durch Abgabe einer berichtigten Lohnsteuer-Anmeldung gegenüber dem Finanzamt geltend machen, solange der Vorbehalt der Nachprüfung noch besteht.[1] Eine Minderung der einzubehaltenden Lohnsteuer ist nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigu...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.3.1 Eintragung Großbuchstabe S

Der Großbuchstabe S ist zu erfassen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist. Lohnsteuerberechnung ohne Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen Der Lohnsteuerabzug von einem sonstigen Bezug richtet sich nach dem Jahres...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.13 Nummer 17: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Jobticket oder übernimmt er die kompletten Kosten, ist der dadurch entstehende geldwerte Vorteil steuerfrei. Die 50-EUR-Freigrenze[1] muss hier nicht beachtet werden.[2] Der Arbeitgeber kann auch eine Fahrberechtigung, z. B. Einzel-/Mehrfahrtenfahrschein, Deutschlandticket, Zeitkarten wie Jahresticket, für den Personenfern- und öffent...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.7 Nummer 9: Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre

Versorgungsbezüge, für die dem Grunde nach eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt, sind in Zeile 9 einzutragen. Ob eine ermäßigte Besteuerung gewährt werden kann, wird im Rahmen der Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt überprüft. Praxis-Beispiel Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre Ein 68-jähriger Rentner bezieht von seinem früher...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.2 Dauer des Arbeitsverhältnisses, Großbuchstaben

Des Weiteren sind folgende Eintragungen erforderlich: Nummer 1: Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalendersjahres beim Arbeitgeber. Hinweis Bescheinigung bei Auszahlung von sonstigen Bezügen nach Austritt Bei Auszahlung von sonstigen Bezügen, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, ist der Monat, in dem der sonstige Bezug ausgezahlt wird, zu beschein...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.3 Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

Arbeitgeberzuschüsse Ist ein Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder Mitglied einer privaten Krankenkasse, erhält er ggf. einen steuerfreien Arbeitgeberbeitragszuschuss. Diese Zuschüsse müssen in die Nummern 24a und 24b der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden. Entsprechendes gilt für die steuerfreien Beitragszuschü...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.16 Nummer 20: Auslösungen bei Auswärtstätigkeiten

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit bis zur Höhe der gesetzlichen Verpflegungspauschalen von 14 EUR oder 28 EUR bzw. der Auslandstagegelder steuerfrei ersetzen.[1] Die Summe der steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse muss der Arbeitgeber grundsätzlich in Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung aufnehmen. Hat ...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.1 Beiträge und Zuschüsse zur Alterssicherung

Gesetzliche Rentenversicherung Der Arbeitgeberanteil der Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen ist in Nummer 22a der entsprechende Arbeitnehmeranteil in Nummer 23a aufzunehmen. Berufsständische Versorgungseinrichtung Die Nummern 22b und 23b der Lohnsteuerbescheinigung sind für die Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses sowie des entsprechenden Arbeitnehmeranteils a...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.5 Nummern 4–7: Einbehaltene Steuerabzugsbeträge

Die vom steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn einbehaltenen Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sind in den Nummern 4–7 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Irrtümlich abgeführte Lohnsteuer Hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug irrtümlich auch von steuerfreien Einnahmen vorgenommen und an das Finanzamt abgeführt, sind auch diese Steuera...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.14 Nummer 18: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören Zuschüsse (Barlohn) des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (sofern nicht steuerfrei), mit dem Kraftfahrzeug oder einem anderen Verkehrsmittel (z. B. Motorrad, Fahrrad). Entsprechendes gilt regelmäßig auch für Sachbezüge. Hierzu zählt...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.3.2 Eintragung Großbuchstabe M

Der Großbuchstabe M macht kenntlich, dass dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entweder vom Arbeitgeber selbst oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit bis 60 EUR zur Verfügung gestellt wurde, die mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten ist....mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.2 Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflichtversicherung

Der Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des ggf. vom Arbeitnehmer zu zahlenden einkommensabhängigen Zusatzbeitrags i. S. d. § 242 SGB V ist in Nummer 25 auszuweisen. Zu erfassen sind dabei die insgesamt an die Krankenkasse abgeführten Beiträge, d. h. ggf. mit Beitragsanteilen für das Krankengeld. Arbeitnehmerbeiträge zur inländische...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.4 Angaben zum Arbeitgeber

Im Übrigen sind folgende Eintragungen des Arbeitgebers erforderlich: Anschrift des Arbeitgebers, Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers bzw. des Dritten, wenn dieser für den Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten übernommen hat, Name und die 4-stellige Nummer des Finanzamts, an das die Lohnsteuer abgeführt wurde. Richten sich tarifvertra...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.19.1 Angabe der Berechnungsgrundlagen

Damit das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag zutreffend ermitteln kann, sind die erforderlichen Angaben – ggf. für jeden Versorgungsbezug einzeln – im Lohnkonto aufzuzeichnen und in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag, Jahr des Ver...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.20 Nummer 33 (nur bis einschließlich 2023): Kindergeld

Diese Nummer ist seit 2024 unbesetzt. Eintragungen konnten letztmalig in der Lohnsteuerbescheinigung 2023 vorgenommen werden. Seit 2024 erfolgt die Bearbeitung der Kindergeldangelegenheiten allein durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Bis Ende 2023 mussten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, die als Familienkassen ihren Beschäftigten zusammen mit den Bezüg...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 2.3 Erhöhung der Lohnsteuer

Wurde versehentlich ein zu geringer Lohnsteuerabzug vorgenommen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das zuständige Betriebsstättenfinanzamt elektronisch über diesen Vorgang zu informieren (sog. haftungsbefreiende Anzeige).[1]Durch diese Anzeige wird der Arbeitgeber von der Haftung für die zu gering einbehaltene Lohnsteuer befreit. Das Betriebsstättenfinanzamt wird ggf. zusamm...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 27 Hat man den maßgeblichen Gesamtverdienst im Referenzzeitraum ermittelt und ggf. nach § 21 Abs. 4 korrigiert (dazu oben, Rz. 19 ff.), ist im nächsten Schritt der maßgebliche Tagesverdienst zu berechnen. Dazu wird das Gesamteinkommen aus dem Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Tage im Referenzzeitraum dividiert. Rz. 28 Wird ein fixes Gehalt gez...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG § 21 Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts

1 Einführung Rz. 1 Die Berechnung des Mutterschutzlohns nach § 18 MuSchG und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG unterscheiden sich insofern, als im einen Fall auf den Bruttoverdienst im Quartal vor dem Eintritt der Schwangerschaft und im anderen Fall auf das Nettoeinkommen im Quartal vor Beginn der Schutzfrist abgestellt wird. Da für beide Lohnersatzleistun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Verdienständerungen (§ 21 Abs. 4)

Rz. 19 Das Referenzprinzip wird gem. § 21 Abs. 4 insofern korrigiert, als gewisse Verdienständerungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, Berücksichtigung finden. Dies ergibt sich aus dem Zweck der §§ 18 ff. MuSchG, Einkommensnachteile aufgrund des Beschäftigungsverbots bzw. der Schutzfrist auszugleichen.[1] Die Frau soll weder besser noch schle...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Bestimmung des Referenzzeitraums (§ 18 Sätze 2 und 4, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 3)

Rz. 2 Ausgangspunkt der Berechnung der Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG ist im Regelfall das Entgelt, das die Frau in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bzw. der Schutzfrist bezogen hat. Soweit das Gesetz auf die letzten 3 "abgerechneten" vollen Kalendermonate abstellt, regelt es den maßgeblichen Zeitraum, nicht aber die maßgeblichen Entgeltbestandteile. Für die Hö...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Höhe des Mutterschutzlohns

Rz. 23 Kann die Arbeitnehmerin aufgrund des Beschäftigungsverbots nicht arbeiten, hat sie Anspruch auf Mutterschutzlohn in Höhe des Durchschnittsverdiensts der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eintrat. Mit der Anknüpfung an den Durchschnittsverdienst des abgelaufenen Zeitraums erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohn...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankenhauspersonal

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Zur Art der Einkünfte und Besonderheiten > Ärzte Rz 10 ff sowie > Krankenschwestern. Rz. 2 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Die in Tarifverträgen festgelegte Bewertung der Personalunterkünfte kann für die Berechnung der LSt nicht übernommen werden. Handelt es sich um eine ‚Unterkunft‘, ist der Sachbezugswert nach § 2 Abs 3 SvEV anzusetzen (BFH 218, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankengeld

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Beiträge zu einer privaten Krankentagegeldversicherung sowie für eine Krankenhaustagegeldversicherung sind nur beschränkt bis zu bestimmten Höchstbeträgen als SA abziehbar (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG). Entsprechendes gilt für den Beitragsanteil, der von der GKV für das Krankentagegeld erhoben wird. Zu Einzelheiten > Krankenversicherung Rz 37 ff [4...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankengymnastik

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Krankengymnasten (Physiotherapeuten) können selbständig tätig oder als ArbN zB im Krankenhaus angestellt sein; zu den maßgebenden Kriterien für die Abgrenzung der Einkunftsarten > Arbeitnehmer Rz 9 ff. Rz. 2 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Aufwendungen für eine ärztlich verordnete Krankengymnastik können zu AgB iSv § 33 EStG führen (> Krankheitskos...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Leistungen bei Elternzeit mit Teilzeittätigkeit (§ 22 Satz 2)

Rz. 4 Leistet die Frau hingegen während der Elternzeit Teilzeitarbeit, entfällt während des Beschäftigungsverbots bzw. der Schutzfristen das Arbeitsentgelt aus dieser Teilzeittätigkeit. Die Frau hat in dieser Situation Anspruch auf Mutterschutzlohn und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, ohne die Elternzeit zu unterbrechen. Allerdings werden die Mutterschaftsleistungen dann auss...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivrente

Zusammenfassung Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ist Ende Dezember 2025 verkündet worden und gilt seit dem 1.1.2026. Das BMF hat im Febuar 2026 einen FAQ-Katalog zur steuerfreien Aktivrente veröffentlicht. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungs...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Berechnung des Mutterschutzlohns nach § 18 MuSchG und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG unterscheiden sich insofern, als im einen Fall auf den Bruttoverdienst im Quartal vor dem Eintritt der Schwangerschaft und im anderen Fall auf das Nettoeinkommen im Quartal vor Beginn der Schutzfrist abgestellt wird. Da für beide Lohnersatzleistungen auf "das...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankengeldzuschuss

Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Leistet der ArbG einen Zuschuss zu dem von der GKV/PKV gezahlten Krankengeld, so handelt es sich um Arbeitslohn (vgl § 2 Abs 2 Nr 5 LStDV); anders als beim > Krankengeld Rz 3 selbst ist § 3 Nr 1 Buchst a EStG nicht anwendbar (> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Rz 2). Hat sich der ArbG mit einer Tagegeldversicherung zu Gunsten seines ArbN rückversi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Arbeitsversäumnisse

Rz. 10 Nach § 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG berechtigt das Versäumnis von Arbeitszeit, das zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler im Zuordnungsverfahren nach § 18a BetrVG erforderlich ist, den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts. Dies bedeutet umgekehrt, dass die Arbeitnehmer in den genannten Funktionen ihre Au...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankenkassenzuschüsse

Stand: EL 109 – ET: 05/2016 > Krankenversicherung Rz 10 ff, 35, 43. Zuschüsse des ArbG ohne gesetzliche Verpflichtung gehören zum stpfl Arbeitslohn; § 3 Nr 62 EStG ist nicht anwendbar.mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Nach dem Wortlaut der Norm steht der Anspruch allen Frauen i.S.d. § 1 Abs. 2 MuSchG zu, die wegen eines Beschäftigungsverbots nicht in vollem Umfang beschäftigt werden können. Da Anspruchsverpflichteter der Arbeitgeber ist, ist der Geltungsbereich allerdings auf Frauen beschränkt, die in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber i.S.d. § 2 Abs. 1 MuSchG stehe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Leistungen bei Elternzeit ohne Teilzeittätigkeit (§ 22 Satz 1)

Rz. 2 Nach § 22 Satz 1 besteht kein Anspruch auf Mutterschutzlohn oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn die Frau während des Beschäftigungsverbots oder der Schutzfrist Elternzeit in Anspruch nimmt und das Beschäftigungsverhältnis deshalb ruht. Nach der gesetzlichen Regelung ist in diesem Fall nicht das Beschäftigungsverbot oder die Schutzfrist – sondern die Elternzeit – ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Fälligkeit, Anspruchsdauer, Beweislast

Rz. 29 Der Mutterschutzlohn wird in gleicher Weise abgerechnet und ausgezahlt wie das Entgelt, das ohne das Beschäftigungsverbot zu bezahlen wäre. Dies gilt insbesondere für die Fälligkeit. Mutterschutzlohn ist für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots zu zahlen und ist nicht – wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Der Anspr...mehr

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Arbeitszeugnis: Arten / 2.2 Vorläufiges Zeugnis

Ist das Arbeitsverhältnis zwar noch nicht beendet, ist das Ende aber absehbar, entsteht der Anspruch auf ein vorläufiges Zeugnis. Dies ist vor allem der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist, bereits ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde oder bereits die Kündigung ausgesprochen wurde. Das vorläufige Zeugnis bescheinigt den Verlauf des fast vollständig abgeschlossenen ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Beschäftigungsverbote bieten nur dann einen effektiven Schutz für die schwangere bzw. stillende Arbeitnehmerin und ihr Kind, wenn sie für diese nicht mit einem wirtschaftlichen Nachteil verbunden sind. § 18 regelt den Mutterschutzlohn, der während der Beschäftigungsverbote außerhalb der Schutzfristen des § 3 MuSchG zu zahlen ist. Rz. 2 Art. 11 der Mutterschutz-Richt...mehr

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Arbeitszeugnis: Schadensers... / 1.1 Anspruch auf Schadensersatz

Der Arbeitnehmer kann einen Schadensersatzanspruch gegen den ehemaligen Arbeitgeber herleiten aus Verzug, wegen Nichterteilung oder verspäteter Erteilung des Zeugnisses, aus der Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten wegen unvollständiger oder unrichtiger Zeugniserteilung. Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft seine Pflicht, dem Arbeitnehmer rechtzeitig ein ordnungsgemäße...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Kosten der Betriebsratswahl

Rz. 6 Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Wahl zu tragen. Unter die Kostentragungspflicht fallen alle Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl, nicht jedoch Kosten für Wahlwerbung.[1] Rz. 7 Unter die Kostentragungspflicht fällt zunächst einmal der Sachaufwand für die Betriebsratswahl. Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Beschaffun...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.1 Lohn- und Gehaltsvereinbarungen bei der Einstellung

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat bei der arbeitsvertraglichen Festlegung der Arbeitsvergütung Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, sofern die Arbeitsvertragsparteien die Arbeitsvergütung ausgehandelt haben.[1] Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begründet regelmäßig keinen Anspruch auf Vergütungsanpassung, wenn später eingestellte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.2 Vergütung

Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt im Bereich der Arbeitsvergütung nur mit Einschränkungen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen grundsätzlich frei verhandeln können.[1] Eine allgemeingültige Anspruchsgrundlage "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" kennt die deutsche Rechtsordnung nicht.[2] Der neu einzustellende A...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (§ 4 EFZG)

Rz. 27 Für die Entgeltfortzahlung bei medizinischen Maßnahmen gilt § 4 EFZG entsprechend. Daraus folgt, dass das zu zahlende Entgelt in gleicher Höhe wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlen ist. Denn für die Bemessung des fortzuzahlenden Entgelts gelten dieselben Grundsätze wie für das fortzuzahlende Entgelt bei Arbeitsunfähigkeit. § 4 Abs. 1- 3 EFZG ist daher die Höhe des f...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nutzungsentgeltverordnung (... / 2 Erhöhung des Entgelts

2.1 Erholungsgrundstücke nach § 312 ZGB 2.1.1 Stufenweise Anpassung (§ 3 NutzEV) Grundsätzlich gilt, dass das am 2.10.1990 zulässige Entgelt stufenweise bis zur Höhe des ortsüblichen Entgelts angehoben werden darf. Nach § 3 Abs. 1 NutzEV sind folgende Erhöhungen zulässig: ab dem 1.11.1993 auf das Doppelte der am 2.10.1990 zulässigen Entgelte, jedoch mindestens auf 0,08 EUR, bei...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 1 Darlehensbetrag ist kein Arbeitsentgelt

Darlehen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Da das Darlehen auf Rückzahlung ausgerichtet ist, verbleibt im Hinblick auf den Darlehensbetrag kein geldwerter Vorteil. Dieser ist lediglich für den Zinsvorteil des Arbeitnehmers gegeben. Achtung Schuldenerlass Verzichtet der Arbeitgeber auf die Rückzahlung des...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 1 Darlehenssumme ist kein Arbeitslohn

Bei Arbeitgeberdarlehen führt die Auszahlung der Darlehenssumme nicht zu einem Lohnzufluss. Lediglich die Zinsvorteile sind als Arbeitslohn zu beurteilen.mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2 Einzelfragen zur Vergütung

2.2.1 Lohn- und Gehaltsvereinbarungen bei der Einstellung Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat bei der arbeitsvertraglichen Festlegung der Arbeitsvergütung Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, sofern die Arbeitsvertragsparteien die Arbeitsvergütung ausgehandelt haben.[1] Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begründet regelmäßig keinen An...mehr