Fachbeiträge & Kommentare zu Legal Tech

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.91 Rechnungslegung nach IFRS

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 7.4.1 Steuerartenüberschreitende Digitalisierung von Basisinformationen

Die bisherigen Skizzierungen von Use-Cases sind jeweils nur auf bestimmte Steuerarten bzw. Anwendungen in steuerlichen Prozessen fokussiert. Die individualisierte Betrachtung und Entwicklung von Use-Cases sind sinnvoll, um greifbare Ergebnisse und Anwendungsbeispiele zu entwickeln. Diese Gedanken müssen jedoch auch Synergien zwischen den unterschiedlichen Use-Cases identifiz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Erfolgshonorar, § 49b Abs. 2 BRAO

Rz. 212 Mit der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2004[278] wurde das bis dahin geltende Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren oder die Beteiligung am Gewinn ("quota litis") in § 49b Abs. 2 BRAO wegen eines Verstoßes gegen Art 12 Abs. 1 GG geöffnet. Mit dem 1.7.2008 wurde die Vereinbarung von Erfolgshonoraren durch Einfügen der nach § 4a RVG und Änderung des § 49b BRA...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Entstehung.

Rn 1 Das VDuG trat im Oktober 2023 an die Stelle der §§ 606–614 ZPO, in denen zuvor die 2018 eingeführte Musterfeststellungsklage geregelt war. Diese ist nun in § 41 VDuG als Spezialfall geregelt. Im Vordergrund des VDuG steht jedoch die neu eingeführte Abhilfeklage. Sie dient der Umsetzung der RL (EU) 2020/1848 v 25.11.20 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteress...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 5 Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Die Gebühren des Steuerberaters ergeben sich entweder unmittelbar aus der StBVV oder aus vertraglichen Vereinbarungen eines Honorars. Vergütungenmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im kollektiven ... / 2.1 Verarbeitungsverzeichnis

Ein Erfordernis der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. ein Regelungsbedürfnis für eine trennscharfe Abgrenzung der Verantwortungsbereiche besteht zunächst mit Blick auf das nach Art. 30 DSGVO zu erstellende sogenannte Verarbeitungsverzeichnis. Nach Art. 30 Abs. 1 Satz 1 DSGVO ist grundsätzlich jeder Verantwortliche dazu verpflichtet (Ausnahme Abs. 5: wen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen

Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liquiditätsprobleme von Unternehmern. Aber auch steigende Kosten z. B. für Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2025, Orientierung vor der Evaluierung: Legal Tech

Remmertz Legal Tech – Strategien für die Rechtsanwaltschaft Monographie, 2. Aufl. 2025 438 Seiten, 129 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-80312-3 Der Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege steht historisch für eine freie und höchstpersönliche Erbringung einer Rechtsdienstleistung im konkreten Einzelfall. Im Zeitalter von Massenverfahren von Fluggastrechten über ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / VIII. Berechnung online

Rz. 32 Das Münchener Modell bedarf der rechnerischen Abschätzung und Überprüfung. Dazu hat das Legal-Tech-Unternehmen knowledge tools Int. GmbH unter www.bots.legal ein kostenloses und immer wieder nutzbares Berechnungsprogramm zur Verfügung gestellt. Dieses stellt in vierteljährlichen Schritten die künftige Rente dar, je nachdem, wann der Renteneintritt vor der Regelaltersr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2025, Digitalisierung im Familienrecht - Chancen und strategische Perspektiven

Jochem Schausten Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Jahreswechsel bietet sich die Gelegenheit, sowohl einen Blick zurück als auch nach vorne zu werfen. Auf unserer Herbsttagung Ende November 2024 in München hat Tom Braegelmann mit seinem Vortrag über Künstliche Intelligenz im Familienrecht die Teilnehmenden inspiriert und zum Nachdenken angeregt. Die Dynamik, mit der Digi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Analoge Kunst versus Krypto... / 3. Technische Grundlagen von Kryptokunst

"Kunst-Token" sind Einträge in einer Blockchain , durch die der "Besitzer" dieses Token mit einem bestimmten digitalen Kunstwerk verbunden wird[37]. Kryptokunst basiert also auf der Blockchain-Technologie. Es gibt verschiedene Blockchain-Modelle mit z.T. gravierenden Unterschieden hinsichtlich des Einsatzgebiets und der Funktionsweise[38]. Für den Handel mit digitalen Kunstwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 9 Inkassorechtsreformen – Änderungen für Inkassodienstleister und Anwälte

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020[1] ist in weiten Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten, im Übrigen gilt es ab dem 1.10.2021. Trotz des "Namens" des Gesetzes (es soll Verbraucher schützen!), profitieren auch Unternehmer, die ihren Vertragspartnern Geld schulden, von den Änderungen des RVG....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2024, Legal-Tech als Lösung für Probleme im Umgang mit gemeinschaftlichen Testamenten?

1 Ein gemeinschaftliches Testament kann gem. § 2265 BGB nur von Ehegatten oder gem. § 10 Abs. 4 LPartG von eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Doch wer eine Ehe bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, der kann diese auch wieder durch eine Scheidung bzw. Aufhebung auflösen. Besonders diese Fallgestaltungen bergen – wie nachfolgend aufgezeigt wird – rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / I. Überblick

Das stetig wachsende Feld des Legal Tech ist aus der deutschen Rechtslandschaft kaum noch wegzudenken. Zahlreiche Legal-Tech-Anbieter – wie beispielsweise Dokumente generierende Online-Plattformen oder Plattformen zur Durchsetzung von Verbraucheransprüchen – haben sich mittlerweile am Markt fest etabliert. Auch das Erbrecht profitiert von der Vielfalt der Legal-Tech-Anbieter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / V. Fazit

In der Gesamtschau bieten Dokumente generierende Online-Plattformen eine kostengünstige Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen. Sie vereinfachen damit den Zugang zum Recht.[54] Mangels der Möglichkeit einer intensiven Auseinandersetzung mit den familiären Besonderheiten können die Generatoren jedoch keineswegs den Gang zum Rechtsanwalt oder Notar gänzlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 1

Ein gemeinschaftliches Testament kann gem. § 2265 BGB nur von Ehegatten oder gem. § 10 Abs. 4 LPartG von eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Doch wer eine Ehe bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, der kann diese auch wieder durch eine Scheidung bzw. Aufhebung auflösen. Besonders diese Fallgestaltungen bergen – wie nachfolgend aufgezeigt wird – rechtl...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 1. Zulässigkeit

Diese neuen Perspektiven im Bereich des Legal Tech eröffnete der BGH, in dem er die Zulässigkeit von Rechtsdokumentengeneratoren bestätigte.[20] Lange Zeit war umstritten, ob Online-Plattformen durch die Erzeugung von Vertragsdokumenten mithilfe von Rechtsdokumentengeneratoren gegen das gesetzliche Verbot zur Erbringung unerlaubter Rechtsdienstleistungen in § 3 RDG verstoßen...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 7

Auf einen Blick Dokumente generierende Online-Plattformen bieten eine kostengünstige Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen, und vereinfachen damit zugleich den Zugang zum Recht. Damit bieten sie auch eine Chance, derzeitige Unsicherheiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit gemeinschaftlichen Testamenten zumindest zu minimieren. Wünschenswert wäre abe...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 1. Problem des hypothetischen Fortgeltungswillens

Aus dem Erfordernis der Feststellung des hypothetischen Willens resultiert ein erhebliches praktisches Problem: Es ruft zwangsläufig Auslegungsprobleme hervor. Dies gilt insbesondere für die Konstellation, in der die Ehegatten nicht ausdrücklich festgehalten haben, ob das Testament nach der Scheidung seine Wirksamkeit verlieren soll oder nicht. Eine solche Situation wird in ...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / III. Einfluss von Rechtsdokumentengeneratoren

Im Wesentlichen beruhen die Probleme rund um die gemeinschaftlichen Testamente auf einem Informationsmangel, welcher nach einer Scheidung, wie aufgezeigt, aufgrund der Bindungswirkung von wechselbezüglichen Verfügungen nachhaltige Folgen nach sich ziehen kann. Denn im Gegensatz zu einem Erbvertrag werden die Testierenden bei der Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 2. Problem des Widerrufs

Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit gemeinschaftlichen Testamenten stellt der Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen dar. Da wechselbezügliche Verfügungen nach der Rechtsprechung des BGH auch nach der Scheidung wirksam sein können, bedeutet dies in der Konsequenz, dass die Testierenden wechselbezügliche Verfügungen auch nach der Eheauflösung nur in der in § 2271 Ab...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 2. Bewertung

Wenngleich Dokumente generierende Online-Plattformen damit zulässig sind, stellt sich die Frage, ob diese auch das in ihnen liegende Potenzial im Hinblick auf den Ausgleich des bestehenden Informationsmangels nutzen. Diese Frage soll am Beispiel von "Smartlaw" exemplarisch beleuchtet werden.[30] "Smartlaw" konzentriert sich bei der Erstellung der gemeinschaftlichen Testament...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / II. Konsequenzen einer Scheidung

Ein gemeinschaftliches Testament ist gem. § 2268 Abs. 1 BGB in den Fällen des § 2077 BGB, mithin im Fall der Auflösung der Ehe vor dem Tod, seinem ganzen Inhalt nach unwirksam. § 2268 Abs. 1 BGB soll jedoch nur als "widerlegbare Auslegungsregel" fungieren.[7] Gem. § 2268 Abs. 2 BGB tritt die Unwirksamkeit nicht ein, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung auch für den Fall d...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / IV. Gesetzgeberische Möglichkeiten

Es sind verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Umgang mit den dargelegten Problemen denkbar, wobei hierbei einer Lösungsmöglichkeit unter Abwägung der Vor- und Nachteile Vorzug zu gewähren ist. Die erste – jedoch nicht zu präferierende – Handlungsoption des Gesetzgebers liegt in der Abschaffung des gemeinschaftlichen Testaments. Zwar war die Einführung eines gemeinschaftlic...mehr

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 7. Prozessfinanzierungen

Rz. 169 Versicherungsgesellschaften bieten teilweise Prozessfinanzierungen an.[159] Solche Finanzierungen sind zulässig, §§ 4 S. 2, 13b Abs. 1 Nr. 2 RDG, § 10 Abs. 6 UWG. Geworben wird damit, dass es Rechtsuchenden auf diese Weise ermöglicht wird, ohne ein finanzielles Risiko zu klagen. Als Gegenleistung verlangen die Versicherungen dafür allerdings bei positivem Prozessausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Zinsen

Rz. 255 Auf die Angaben zur Hauptforderung wie auf den mitgeteilten rückständigen Unterhalt folgen die Angaben zu den Zinsen. Teilweise sind die Zinsen schon betragsmäßig tituliert. Dies gilt insbesondere im Vollstreckungsbescheid. Hier erfasst die betragsmäßige Titulierung der Zinsen den Zeitraum vom angegebenen Verzugszeitpunkt bis zum Erlasstag des Vollstreckungsbescheids....mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Zinsen

Rz. 266 Auf die Angaben zur Hauptforderung folgen die Angaben zu den Zinsen. Teilweise sind die Zinsen schon betragsmäßig tituliert. Dies gilt insbesondere im Vollstreckungsbescheid. Hier erfasst die betragsmäßige Titulierung der Zinsen den Zeitraum vom angegebenen Verzugszeitpunkt bis zum Erlasstag des Vollstreckungsbescheids. Hinweis Diese Zinsen verjähren nach § 197 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Zinsen

Rz. 282 Auf die Angaben zum rückständigen Unterhalt folgen die Angaben zu den Zinsen. Teilweise sind die Zinsen schon betragsmäßig tituliert. Dies gilt insbesondere im Vollstreckungsbescheid. Hier erfasst die betragsmäßige Titulierung der Zinsen den Zeitraum vom angegebenen Verzugszeitpunkt bis zum Erlasstag des Vollstreckungsbescheids. Hinweis Diese Zinsen verjähren nach § 19...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG, RDGEG, RDV - Handkommentar

Herausgegeben von Michael Krenzler und Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 650 S., Hardcover, 99,00 EUR Zwischen der jetzt vorliegenden dritten und der vorangegangenen Auflage des Handkommentars zum RDG liegen fast sieben Jahre, in denen sich der Rechtsdienstleistungsmarkt vielgestaltig weiterentwickelt hat, insbesondere auf dem Gebiet der Legal-Tech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2024, Berufsrecht

Henssler/Prütting Bundesrechtsanwaltsordnung Kommentar, 6. Aufl. 2024 2.468 Seiten, 219 EUR Verlag: C.H.Beck ISBN 978-3-406-78479-8 Das Berufsrecht spielt in der Zusammenarbeit der Rechtsanwälte und Inkassodienstleister bei Erbringung von Inkassodienstleistungen (VV 2300 Abs. 2 RVG) ebenso eine Rolle wie im Wettbewerb zwischen diesen beiden Rechtsdienstleistern um den Gläubig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz - RDL, RDGEG, RDV

Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Michael Krenzler, Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 815 S., 99,00 EUR Der Gesetzgeber hat durch mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal-Tech-Gesetz, das RDG grundlegend geändert. Dabei hat der Gesetzgeber umfangreiche Neuregelungen wie etwa bei der Definition der Inkassodienstleistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.2 Beratende Berufe

Rz. 55 Zu den beratenden Berufen gehört die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer und der Steuerbevollmächtigten. Rz. 56 Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare üben ihre Tätigkeit als unabhängige Organe der Rechtspflege aus.[1] Die Tätigkeit des Rechtsan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Unzulässigkeit rein automatisierter Kontrolle

Rz. 2358 Mit der Entscheidung für die öffentliche Präventivkontrolle durch Gerichte, Behörden und Notare hat sich der Unionsgesetzgeber gleichzeitig gegen rein automatisierte Kontrollverfahren ohne menschliche Beteiligung entschieden. Dafür spricht nicht nur die Komplexität vielgestaltiger und individueller gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen, Verfahren und Transaktionen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Rz. 47 Obwohl § 4a RVG“ mittlerweile durch die Legal-Tech-Reform[123] aus dem Jahre 2021 zum Teil die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars vorsieht, bleibt es generell bei der Versagung einer solchen Vereinbarung, vgl. § 49b Abs. 2 BRAO (vgl. Rdn 80).mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Digitalisierungslexikon / Legal Tech

Legal Tech – die Kurzform für Legal Technology – bezeichnet grundsätzlich moderne, digitale Technologien, die ihren Einsatz in der Rechtsbranche finden. Weites Spektrum Das Spektrum in diesem Bereich reicht weit: Es beinhaltet sowohl Software, um die Büroorganisation von Anwälten im Bereich Buchhaltung, Dokumentenverwaltung oder Rechnungswesen zu unterstützen, als auch Online-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Datenschutzrecht / II. Erläuterungen

Rz. 7 Die Zahl der sog. Betroffenenanfragen nach Art. 15 DSGVO steigen aus Sicht des Autors immer mehr. Hinzu kommt, dass immer mehr "Legal Tech"-Anbieter auf den Markt strömen, die Betroffenen die Stellung automatisierter Anfragen erleichtern. Zum Teil steht die Absicht hinter derlei Anfragen, im Fall verspäteter oder falscher Beauskunftung mit Schadensersatzansprüchen "nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.2.1 Untersagung von Abtretungsverboten

Mit Wirkung seit dem 1.10.2021 hat § 308 BGB eine neue Nr. 9, die als "Abtretungsausschluss" überschrieben ist. Danach sind AGB-Klauseln unwirksam, die die Abtretung von Geldansprüchen von Verbrauchern untersagen oder auch nur beschränken. Das gilt darüber hinaus für andere Ansprüche und Rechte, wenn der Unternehmer kein schützenswertes Interesse hat oder das berechtigte Int...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Bericht der Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. 2023

Am 5.5. und 6.5. fand in Münster die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Tags zuvor fand der vereinsinterne Workshop statt. Herr RA Jochen Faßhauer referierte zu den Themen Laienvorträge und Tätigkeiten als Vorsorgeanwalt, Frau FAinFamR, FAinErbR Beatrix Rütten, Herr FAErbR Dr. Dietmar Kurze und Herr FAErbR Dieter Trimborn von Landenberg sprachen über ihre Erfahrungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Videoverhandl... / a. Rechtliche Möglichkeiten und die Voraussetzungen für deren Nutzung

Warum streben wir eine Digitalisierung des Zivilprozesses überhaupt an? Welche Vorteile versprechen wir uns von Videoverhandlungen? In der Begründung des Entwurfs werden Videoverhandlungen als potenziell "schneller, kostengünstiger, ressourcenschonender und nachhaltiger" dargestellt. Zeitersparnis am konkreten Tag und damit einhergehend eine Kostenersparnis für die Mandantin...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / III. Rechtliche Vorsorge mit Hilfe von Legal Tech? – Der Markt aus Perspektive des Verbrauchers

Die Entwicklung hin zum umfassend digitalisierten Alltag zeigt sich in allen Lebensbereichen: Onlinehandelsplattformen, Suchmaschinen sowie die Vermittlung und Buchung von Dienstleistungen über Webseiten oder Apps. Die Bandbreite der Angebote verhilft der Relevanz von Webpräsenz und digitalem Sortiment zu einem scheinbar unaufhaltsamen Anstieg. Kunden streben nach einer effi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / II. Einführung/Legal Tech im Überblick

Der in der anwaltlichen Beratung herrschende Zeitgeist hat sich im "Digitalen Zeitalter" verändert. Anfangs waren es Diktiergeräte, die das gesprochene Wort mittels Spracherkennung in Schriftdokumente umwandeln, oder umfangreiche Softwarelösungen für die kanzleiinterne Kommunikation, neuerdings ist eine Automatisierung ganzer Arbeitszweige denkbar – die Digitalisierung prägt...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / 2

Doch wie wirkt sich Legal Tech aus Verbrauchersicht im Vorsorgerecht aus und wie entwickelt es sich in diesem Bereich weiter?mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Legal Tech: Der Markt für Verbraucher im Vorsorgerecht

1 In einer Zeit, in der Digitalisierung mit fortschreitendem Tempo unser Leben verändert, hat auch das Recht nicht stillgestanden. Die Frage dreht sich längst nicht mehr um das "Ob", sondern vielmehr um das "Wie" dieser Veränderungen. Legal Tech – verstanden als IT-basierte Optimierung rechtlicher Tätigkeitsbereiche[2] – ist schon lange kein Wunschdenken mehr. Diese neuen T...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / I. Einführung

Verbraucher stehen heute vor einer Vielzahl von Herausforderungen, wenn es darum geht, ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Oft fehlt ihnen die Fachkenntnis, um sich eigenständig mit der Komplexität rechtlicher Fragen auseinandersetzen zu können, die Inanspruchnahme rechtlicher Dienstleistungen kann kostspielig sein. Insbesondere im Bereich der rechtlichen Vorsorge ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / 1

In einer Zeit, in der Digitalisierung mit fortschreitendem Tempo unser Leben verändert, hat auch das Recht nicht stillgestanden. Die Frage dreht sich längst nicht mehr um das "Ob", sondern vielmehr um das "Wie" dieser Veränderungen. Legal Tech – verstanden als IT-basierte Optimierung rechtlicher Tätigkeitsbereiche[2] – ist schon lange kein Wunschdenken mehr. Diese neuen Tech...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / 1. Wonder.Legal.de

Die Plattform wonder.legal.de [20] wirbt mit der unkomplizierten Erstellung von insgesamt 308 rechtlichen Dokumenten, darunter auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, in nur drei Etappen: Im ersten Schritt erfolgt die Auswahl des gewünschten Produkts, wahlweise über eine Suchleiste oder eine kategorisierte Auflistung. Der potenzielle Kunde enthält ein kurzes "Brief...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / IV. Möglichkeiten und Chancen für die Rechtsberatung und das Notariat

Aufgrund der Vielzahl vorhandener Angebote tritt vermehrt die Sorge auf, die disruptive Macht technologischen Fortschreitens könnte die Herabsetzung von Standards bedeuten und das Rechtsleben auf lange Sicht vollumfänglich automatisieren.[31] Für Anwälte und Notare fürchtet man eine Bedrohung der Art und Weise ihrer Arbeit, indem ihre traditionelle Funktion in der Branche al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / V. Fazit

Effektiver Rechtsschutz ist eine zentrale Idee unseres Grundgesetzes, Art. 19 Abs. 4 GG.[35] Dies setzt aber voraus, dass zunächst überhaupt ein Zugang zum Recht besteht.[36] Die Furcht vor einem zu hohen Kosten- und Zeitaufwand hält eine Vielzahl von Verbrauchern von der Auseinandersetzung mit ihren rechtlichen Problemstellungen ab.[37] Durch das Konzept von Legal Tech erge...mehr