Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeitergeld

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 1088 Unter "Kurzarbeit" wird allgemein eine temporäre Verkürzung der Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen individuellen Arbeitszeit bei gleichzeitigem Entfall des auf die Verkürzung entfallenden Entgelts verstanden. Diese Verkürzung der Arbeitszeit kann von einer stundenweisen Verkürzung an einem oder mehreren Tagen der Woche oder des Monats bis hin zur so genannten "K...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 1091 Die Frage, ob Kurzarbeitsklauseln in Arbeitsverträgen grundsätzlich zulässig sind, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.[2559] In ihnen liegt die einseitige arbeitgeberseitige Befugnis zum – wenn auch nur temporären – Eingriff in die gegenseitigen Hauptleistungspflichten, was angesichts des Umstandes, dass das Betriebsrisiko grundsätzlich beim Arbeitgeber liegt,...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / V. Anspruchsinhalt

Rz. 10 Fortzuzahlen ist diejenige Vergütung, die der Arbeitnehmer ohne feiertagsbedingten Arbeitsausfall erhalten hätte. Bei Gehaltsempfängern ist folglich der volle Monatsverdienst ungeachtet des Arbeitsausfalls weiterzuzahlen. Bei gewerblichen Beschäftigten ist der Stundensatz mit der Zahl der feiertagsbedingt ausgefallenen Stunden zu multiplizieren. Rz. 11 Wären ohne den F...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 268 Kurzarbeit ist das vorübergehende Absenken der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit bei entsprechender Reduzierung des Entgelts.[845] Das Ziel der Kurzarbeit liegt darin, den Betrieben eingearbeitete Arbeitnehmer zu erhalten und insbesondere betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Hierzu wird die Produktion – oftmals aufgrund Auftragsmangels – heruntergefahre...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 10. Vereinbarung zwischen Transfergesellschaft und Arbeitgeber

Rz. 1044 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.77: BQG/Transfergesellschaft Kooperationsvertrag zwischen der _________________________ – nachfolgend "Transfergesellschaft" genannt – und der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – Präambel Im Interessenausgleich vom _________________________ und im Sozialplan vom _________________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Milderung finanzieller Folgen

Rz. 282 Umstritten ist, ob ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auch bezüglich Maßnahmen zur Milderung der finanziellen Folgen der Kurzarbeit besteht. Teile der Literatur halten ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG aufgrund seines Schutzzwecks für geboten, wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken will.[874] Demgegenüber lehnt die herrschende...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / V. Anwendungsausschlüsse

Rz. 27 Wie schon zur Gleitzone sind auch die Regelungen zum sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich auf Auszubildende nicht anwendbar. Das ergibt sich für Ausbildungsvergütungen bis 325 EUR im Monat aus § 20 Abs. 3 SGB IV, im Übrigen nunmehr aus § 20 Abs. 2a S. 9 SGB IV. Der früher zahlreichen Sonderregelungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern bedarf es nicht mehr...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / 1. Darlehen

Rz. 37 Die Förderleistung ist als Darlehen der öffentlichen Hand konzipiert; zuständige Behörde ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, § 3 Abs. 1 S. 1 FPfZG. Rz. 38 Das Darlehen wird in monatlichen Raten an den Beschäftigten[19] ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Darlehensrate entspricht der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatl...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Rz. 74 Mit Ausnahme von Beschäftigungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung, nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz besteht für geringfügig Beschäftigte Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung, § 7 Abs. 1 S. 1 SGB V. Daraus folgt eine Versicherungsfreiheit auch in der sozialen Pflegeversicherung, § 20 Abs...mehr

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§ 23 Rentenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 3 Der Kreis der Versicherungspflichtigen ergibt sich aus §§ 1 ff. SGB VI. Rz. 4 Insbesondere sind Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 SGB VI. Das gilt auch im Midi-Job, also bei einer Vergütung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (vormals: Gleitzone) i.S.v. § 20 Ab...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Transfergesellschaften

Rz. 955 Transfergesellschaften (auch: "Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften") sind bei Umstrukturierungen etabliert. Sie sollen die Arbeitslosigkeit der entlassenen Mitarbeiter vermeiden und ihnen durch Unterstützung bei der Bewerbung, Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitsangeboten den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber erleichtern. Thematisch gehören der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Subvention

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Subventionen sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln, denen keine Gegenleistungen gegenüberstehen und mit denen ein bestimmtes Verhalten gefördert werden soll. Bei den Leistungen handelt es sich teilweise um Zahlungen, oft jedoch auch um Steuervergünstigungen. Eine Legaldefinition oder allgemein gültige Begriffsbestimmung gibt es nicht. Die ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Arbeitsaufnahme und Sozialversicherungsrecht: "Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis"

Rz. 391 Gemäß § 186 Abs. 1 SGB V beginnt die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter in der gesetzlichen Krankenversicherung "mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis". Der Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis ist jedenfalls bei tatsächlicher Beschäftigungsaufnahme zu bejahen. Ein "Eintritt in die Beschäftigung" kann aber auch vorliegen, wenn...mehr

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§ 22 Pflegeversicherung

Rz. 1 Die Pflegeversicherung ist seit 1995 die jüngste Säule der Sozialversicherung. Sie ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) geregelt. Die Pflegeversicherung deckt das Risiko ab, ambulant oder stationär pflegebedürftig zu werden. Besonderheiten für Teilzeitbeschäftigte bestehen, abgesehen von der geringfügigen Beschäftigung, nicht. Rz. 2 Hinsichtlich der beitrag...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (sog. "Monokausalität")

Rz. 440 Weiterhin muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein (sog. "Monokausalität").[1057] Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er ohne Erkrankung gearbeitet hätte und arbeiten hätte können.[1058] Wäre die Arbeit im maßgeblichen Zeitraum (auch) aus einem anderen Grund nicht geleistet w...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuervorteile für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung von Einkünften aus § 19 EStG (dazu im Einzelnen > Arbeitnehmer) ergibt sich besonders aus den für ArbN geltenden steuerlichen Sonderregelungen. Dazu gehört zunächst die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug (§§ 38ff EStG; besonders § 38 Abs 3 Satz 1 EStG; > Steuerabzugsverfahren). Rz. 2 Stand: EL 140 – ET...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Transfergesellschaft

Rz. 1033 Zur sozialverträglicheren Durchführung des Personalabbaus erhalten die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans zu kündigen wäre, die Möglichkeit, mittels einer als Muster in Anlage (…) zu diesem Sozialplan beigefügten dreiseitigen Vereinbarung ihr Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung zu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Besondere Fälle

Rz. 1014 Möglich ist sowohl der Abschluss eines Sozialplans im Hinblick auf eine bestimmte Betriebsänderung als auch der Abschluss eines Rahmensozialplans für mögliche, aber noch nicht geplante Betriebsänderungen.[2508] Rz. 1015 Ein Sozialplan muss nicht zwingend eine Abfindung für die Arbeitnehmer vorsehen. Abfindungen sind lediglich dann erforderlich, wenn Entlassungen droh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

[Digitalisierung beim Finanzamt] Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkun...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebseinnahm...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 7 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

[Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 34] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arbeitnehm...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 3 Begünstigter Personenkreis

[Unmittelbar begünstigte Personen → Zeile 4] Es wird zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen unterschieden. Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören insbesondere: Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte auf Antrag (bestimmte Selbstständige), geringfügig Beschäftigte (Minijob) aber nur bei Verzich...mehr

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Anlage Unterhalt 2024 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

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Sauer, SGB III § 133 Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen im Gerüstbauerhandwerk

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 434n Abs. 2 bis 5 überführt. § 434n ist zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) in das SGB III eingefügt worden. § 434n Abs. 2 wurde ...mehr

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Sauer, SGB III § 133 Saison... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelungen sollen nach der gesetzgeberischen Intention die zeitweise Überführung der im Rahmen der früheren Winterbauförderung im Bereich des Baunebengewerbes (Gerüstbau, Garten- und Landschaftsbau) entwickelten branchenspezifischen Lösungen zur Überbrückung witterungsbedingter Arbeitsausfälle in das neue System zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung über Sai...mehr

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Sauer, SGB III § 133 Saison... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 133 enthält eine Fortschreibung von Übergangsregelungen zur Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-Kug) in Bezug auf das Gerüstbauerhandwerk. Die bis zum 31.3.2012 in § 434n Abs. 2 bis 5 enthaltenen Sonderregelungen für den Gerüstbau waren zunächst zeitlich befristet fortgeschrieben worden. Dabei ist es geblieben. Rz. 2a § 434n Abs. 2 stellte ursprünglich kl...mehr

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Sauer, SGB III § 133 Saison... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 434n Abs. 2 bis 5 überführt. § 434n ist zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) in das SGB III eingefügt worden. § 434n Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Gegenstand der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Rz. 18 Die Mehrdimensionalität des Sachschadens kommt insbesondere durch das Leistungsversprechen der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung zum Ausdruck. Der Gegenstand des Versicherungsschutzes wird in § 1 Nr. 1 FBUB 2010 wie folgt beschrieben: Zitat Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag unterbrochen oder beeinträchtigt, ...mehr

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Progressionsvorbehalt / 4 Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Damit das Finanzamt den Progressionsvorbehalt berücksichtigen kann, hat der Arbeitgeber zusätzliche Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten zu erfüllen: Eintragung im Lohnkonto: Arbeitgeber, die (konjunkturelles) Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Aufstockungsbeträge, Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG oder Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld a...mehr

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Progressionsvorbehalt / 1 Steuerfreie Entgeltersatzleistungen

Bestimmte vom Arbeitgeber gezahlte Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei und unterliegen dem Progressionsvorbehalt: Kurzarbeitergeld einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld und Qualifizierungsgeld [1], Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz [2], Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG [3], Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.[4] Steuerfrei sind auch weitere Entgeltersatz...mehr

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Progressionsvorbehalt / 3 Negativer Progressionsvorbehalt

Muss der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld oder vergleichbare Leistungen zurückzahlen und erfolgt die Rückzahlung über den Arbeitgeber, so wird auf Antrag ein negativer Progressionsvorbehalt vom Finanzamt durchgeführt. Dadurch mindert sich in aller Regel die Steuerbelastung in dem Kalenderjahr, in dem die Rückzahlung geleistet wird.mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1 Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld

Ziel der Einführung von Kurzarbeit ist insbesondere die Senkung der Personalkosten. Der hiermit einhergehende Vergütungsausfall auf Seiten der Arbeitnehmer wird durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach Maßgabe der §§ 95 ff. SGB III gemildert. Das Kurzarbeitergeld ist eine Sonderform des Arbeitslosengeldes und somit im Grunde ein Anspruch des Arbeitnehmers. Im Falle der ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.1 Das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelung für das Kurzarbeitergeld

Mit dem ‹Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelung für das Kurzarbeitergeld› vom 13.3.2020 (BGBl I, 2020, S. 493) hat der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage geschaffen, welche es erlaubte, im Rahmen einer Rechtsverordnung die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes zu lockern. Am 23.3.2020 hat das Bundeskabinett eine entsprechende V...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.2 Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld, Überblick

Einen Überblick über die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld gibt § 95 SGB III. Danach haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn: ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Agentur fü...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.2.2 Höhe des Kurzarbeitergeldes

§ 106 SGB III regelt die Höhe des Kurzarbeitergeldes. Arbeitnehmer mit Leistungssatz 1, d. h. Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler von mindestens 0,5 eingetragen ist und welche somit zumindest ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG haben oder dies anderweitig, z. B. durch Unterlagen über den Kindergeldbezug nachweisen, haben Anspruc...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.2.3 Erstattung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit

Der Arbeitgeber hat das Kurzarbeitergeld im Zeitpunkt der Fälligkeit der Arbeitsvergütung zu berechnen und an den Arbeitnehmer auszuzahlen (zum Zahlungszeitpunkt siehe Ziffer 4.8). Auf Antrag des Arbeitgebers wird das gezahlte Kurzarbeitergeld bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit erstattet. Der Antrag ist nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats mit...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.3 Keine Anwendung des TV COVID bei Verweigerung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit

Wichtig Keine Anwendung des TV COVID bei Verweigerung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit Verweigert die Agentur für Arbeit die Zahlung von Kurzarbeitergeld, so findet der Tarifvertrag keine Anwendung (§ 6 Abs. 2 TV COVID). In diesem Fall fällt rückwirkend die Ermächtigungsgrundlage für die Einführung von Kurzarbeit weg. Die Beschäftigten behalten ihren Anspruc...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.2 Dauer und Höhe der Zahlung des Kurzarbeitergeldes, Erstattung durch die Agentur für Arbeit

8.2.1 Dauer der Kurzarbeitergeldzahlung Das Kurzarbeitergeld wird nach § 104 SGB III für die Dauer von längstens zwölf Monaten geleistet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die Bezugsdauer durch Rechtsverordnung verlängern. Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle in dem betroffenen Betrieb bzw. der betroffenen Betrieb...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8 Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber

Während der Kurzarbeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung eines Aufstockungsbetrags zum Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber. Einen gesetzlichen Aufstockungsbetrag kennt man nur aus der Altersteilzeitarbeit (vgl. § 3 Abs. 1 Altersteilzeitgesetz). 4.8.1 Tarifliche Aufstockung auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettomonatsentgelts Der Arbeitgeber ist bei Geltung ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8 Kurzarbeitergeld

8.1 Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld Ziel der Einführung von Kurzarbeit ist insbesondere die Senkung der Personalkosten. Der hiermit einhergehende Vergütungsausfall auf Seiten der Arbeitnehmer wird durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach Maßgabe der §§ 95 ff. SGB III gemildert. Das Kurzarbeitergeld ist eine Sonderform des Arbeitslosengeldes und somit i...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.4 Betriebliche Voraussetzungen und Entgeltausfall

Weitere Voraussetzung des Bezugs von Kurzarbeitergeld ist gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 4 SGB III, dass im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel (Erleichterung durch Corona-Verordnung: 10 %) der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen is...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 3 Zulässigkeit von Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

In der Privatwirtschaft kennt man das Instrument der Kurzarbeit aus früheren wirtschaftlichen Krisen. Hinweis Zulässigkeit von Kurzarbeit auch im öffentlichen Dienst Auch im öffentlichen Dienst ist die Einführung von Kurzarbeit grundsätzlich zulässig. Betriebe im Sinne der Kurzarbeitergeld-Vorschriften sind nach den Fachlichen Weisungen Kurzarbeitergeld (Kug) der Bundesagentur...mehr