Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeitergeld

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1.1 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten, und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1, 21 TVöD), so gilt: Kurzarbeit mit verkürzter Arbeitszeit Wird während der Kurzarbeit verkürzt gearbeitet, ist also keine Kurzarbeit "Null" eingeführt, hat der Beschäftigte Anspruch auf Ent...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1.2 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit

Tritt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit erst während der Phase der Kurzarbeit ein, und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1 Satz 1, 21 TVöD), so gilt: Kurzarbeit mit verkürzter Arbeitszeit Wird während der Kurzarbeit in Teilzeit gearbeitet, ist also keine Kurzarbeit "Null" eingeführt, hat der Be...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.5 Persönliche Voraussetzungen

§ 98 SGB III regelt die persönlichen, somit den Arbeitnehmer betreffenden Voraussetzungen, die für den Bezug von Kurzarbeitergeld erfüllt sein müssen. Voraussetzung ist, dass nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortgesetzt, aus zwingenden Gründen aufgenommen oder im Anschluss an ein Berufsausbildungsverhältnis aufgenommen wird. Die Einschrän...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.3 Feiertag während der Kurzarbeit

Praxis-Beispiel Kurzarbeit am 1. Mai 2020 In der Einrichtung/im Betrieb wurde mit Wirkung ab 15.4.2020 Kurzarbeit eingeführt. Nach § 2 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz gilt Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, allein infolge des g...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.2.1 Dauer der Kurzarbeitergeldzahlung

Das Kurzarbeitergeld wird nach § 104 SGB III für die Dauer von längstens zwölf Monaten geleistet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die Bezugsdauer durch Rechtsverordnung verlängern. Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle in dem betroffenen Betrieb bzw. der betroffenen Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmer. ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.4 Die tariflichen Regelungen zum Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Als Voraussetzung für die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls gilt es Arbeitszeitschwankungen zu nutzen (§ 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 SGB III). Gerade in Verwaltungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bestehen sehr unterschiedliche Formen von Arbeitszeitkonten, um Arbeitszeitschwankungen auszugleichen. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit[1] sind Ar...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.3 Unvermeidbarkeit des Entgeltausfalls

Ein Arbeitsausfall ist gemäß § 96 Abs. 4 SGB III nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Es ist in diesem Rahmen insbesondere zu prüfen, ob ein Einsatz der vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in anderen Betrieben oder Abteilungen denkbar ist. Soweit ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.3 Steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungsrechtliche Behandlung des Aufstockungsbetrages

Der Aufstockungsbetrag ist nach der ausdrücklichen Regelung in § 5 Abs. 3 TV COVID zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Wird die Kurzarbeit nicht auf null gesetzt, sondern kurzarbeitsbedingt verkürzt gearbeitet, ist selbstverständlich auch das gezahlte Teilzeitarbeitsentgelt zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Hinweis Steuer- und sozialversicherungsrechtliche sowie zusatzv...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses Nach § 1 Abs. 1 ist Voraussetzung für die Anwendung des TV COVID, dass der Beschäftigte in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Das Erfordernis des Bestehens eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses ist kongruent mit den Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld. Nach § 98 SGB III sind die persönlichen Voraussetzu...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3 Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall

Gemäß § 96 SGB III ist ein Arbeitsausfall erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht er vorübergehend und nicht vermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel (Erleichterung durch Corona-Verordnung: 10 %) der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entge...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.2 Ermittlung des Aufstockungsbetrags

Der Aufstockungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem auf 95 % bzw. 90 % gekürzten bisherigen durchschnittlichen Nettomonatsentgelt und der Summe aus dem für den jeweiligen Kalendermonat im Kurzarbeitszeitraum zu zahlenden Kurzarbeitergeld und dem bei verbleibender Arbeitszeit im Kurzarbeitszeitraum zu zahlenden Arbeitsentgelt. Ist die Kurzarbeit auf Null reduziert,...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.6 Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit

Wichtig Will der Arbeitgeber Kurzarbeit unter Bezug von Kurzarbeitergeld einführen, so muss er die Kurzarbeit der für den Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit unter Verwendung des amtlichen Vordrucks noch im Kalendermonat der Einführung der Kurzarbeit anzeigen! Sollen also Leistungen bereits für April 2020 beansprucht werden, so musste die Anzeige an die Agentur für Arbeit...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.4 Beschäftigungsverbote nach MuSchG während der Kurzarbeit

Im Geltungsbereich des TV COVID sind schwangere Arbeitnehmerinnen und werdende Väter, die Elterngeld beanspruchen wollen, aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrages und damit aus der Kurzarbeit ausgenommen (Näher hierzu Ziffer 4.3). Das Arbeitsverhältnis besteht in diesen Fällen unverändert fort, für diese Personen kann keine Kurzarbeit angeordnet werden. Dies gilt für die g...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.1 Tarifliche Aufstockung auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettomonatsentgelts

Der Arbeitgeber ist bei Geltung des TV COVID tarifvertraglich nach § 5 Abs. 1 TV COVID verpflichtet, das von der Bundesagentur für Arbeit zu erwartende Kurzarbeitergeld aufzustocken und zwar für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 – 10 (Anlage A zum TVöD) auf 95 % für Beschäftigte der Entgeltgruppen 11 – 15 sowie 15Ü[1] (Anlage A zum TVöD) auf 90 % des Nettomonatsentgelts, das di...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1.3 Kurzarbeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsfrist

Entgeltfortzahlung wird nach § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD nur geleistet bis zur Dauer von 6 Wochen. Wichtig Zahlung von Krankengeld Ist der Beschäftigte während der Kurzarbeit krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm allerdings ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nicht mehr zu, weil der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum abgelaufen i...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.3 Keine Verminderung der Jahressonderzahlung bzw. der Sparkassensonderzahlung

Nach der tariflichen Grundregelung vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahressonderzahlung beispielsweise für Kalendermonate,...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.2 Vorübergehender Arbeitsausfall

Das Ziel der Gewährung von Kurzarbeitergeld erfordert, dass der Arbeitsausfall lediglich vorübergehend und nicht dauerhaft ist und somit eine grundsätzlich positive Prognose für die Fortführung des Arbeitsverhältnisses gegeben ist. Es muss daher mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit zu rechnen sein. Vorübergehend ist ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.2 Urlaub während der Kurzarbeit

Praxis-Beispiel Urlaub während der Kurzarbeit Aufgrund der verbindlichen Urlaubsplanung für das Jahr 2020 wird dem Beschäftigten im Juni 2020 für die Dauer von zwei Wochen Urlaub gewährt. In der Einrichtung wird mit Wirkung ab 15.05.2020 Kurzarbeit Null eingeführt. Entscheidend für die Rechtsfolgen dieser Situation ist, ob Arbeitnehmer, welche während der Kurzarbeit Urlaub in ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.5.1 Altersteilzeit im Teilzeitmodell

In betrieblichen Kurzarbeiterregelung, z. B. in Betriebsvereinbarungen, werden Altersteilzeitarbeitnehmer häufig aus dem Geltungsbereich der Kurzarbeitsvereinbarung ausgenommen. Nach TV COVID sind jedoch nur die Beschäftigten in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells von der Kurzarbeit ausgenommen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass gegenüber Beschäftigten, ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.1 Wirtschaftliche Gründe oder unabwendbares Ereignis

Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen. Wirtschaftliche Gründe sind gegeben, wenn der Arbeitsausfall auf der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Betriebs beruht. Die Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit geben als Beispiel des Gegensatzes hierfür die Tätigkeit von Behörden oder staatlichen Schulen an. Aufgrund der in...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 1 Einführung

Hinweis Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Die Nachwirkung dieses für die besondere Situation der COVID-19-Pandemie abgeschlossenen Tarifvertrags wurde ausgeschlossen (§ 11 TV COVID). Somit besteht auch im kommunalen Bereich – genauso wie bei den Ländern und beim...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.9 Auszahlungszeitpunkt, Gehaltsabrechnung

Das Kurzarbeitergeld und der Aufstockungsbetrag sind nach § 6 Abs. 1 TV COVID – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt der Bundesagentur für Arbeit – zum tariflich geregelten monatlichen Entgeltzahlungszeitpunkt zu zahlen. Zahltag ist nach § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD der letzte Tag des Monats für den laufenden Kalendermonat. Sofern in der Einrichtung/dem Betrieb das Entgelt – entsprech...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 2 Begriff und Zweck der Kurzarbeit

Kurzarbeit ist die kollektive, also mehrere Arbeitnehmer betreffende Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit innerhalb einer Dienststelle, eines Betriebes oder lediglich einzelner Betriebsabteilungen aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses. Mit ihr einher geht eine entsprechende Reduzierung der Entgeltleistungen des Arbeitgebers. Dabei k...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.3 Abbau von Guthaben auf Arbeitszeitkonten

Nach § 9 Abs. 2 TV COVID werden Guthaben auf Arbeitszeitkonten vor Beginn der Kurzarbeit abgebaut. Von der Verpflichtung zum Abbau ausgenommen sind die in § 96 Abs. 4 S. 3 und S. 4 SGB III genannten, besonders geschützten Guthaben sowie Guthaben, deren Abbau durch Regelung auf betrieblicher Ebene zwingend ausgeschlossen ist. Die Protokollerklärung zu § 9 TV COVID stellt klar...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.5 Die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Zuweisung von Urlaub an die Beschäftigten

Nach § 96 Abs. 4 SGB III gilt ein Arbeitsausfall nur dann als nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Als vermeidbar gilt nach Nr. 2 der genannten Vorschrift insbesondere ein Arbeitsausfall, der ‹durch die Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert we...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.1 Betrieblicher Anwendungsbereich

Nach § 1 Abs. 1 TV COVID gilt der Tarifvertrag für Beschäftigte, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA ist, und von einem bei diesem geltenden Tarifvertrag erfasst sind. Der Tarifvertrag gilt zweifelsohne für durch Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) normativ tarifgebundene Arbei...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3 Sonderfälle: Kurzarbeit und Arbeitsunfähigkeit, Urlaub, Feiertag, Mutterschutz, Altersteilzeit

8.3.1 Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten gilt es zu unterscheiden, ob die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit oder während der Kurzarbeit eingetreten ist. Des Weiteren ist maßgebend, ob der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat oder der Zeitrau...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.5 Ungekürzte Weiterzahlung von Entgeltbestandteilen trotz Kurzarbeit

Nach § 5 Abs. 2 TV COVID werden das Urlaubsentgelt und – soweit für die Branche tarifvertraglich vorgesehen – das Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen sowie die Jahressonderzahlung bzw. Sparkassensonderzahlung ungekürzt weitergezahlt. Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 9 (Auswirkungen der Kurzarbeit auf tarifliche Leistungen) dargestellt.mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.5.2 Altersteilzeit im Blockmodell

Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells sind nach § 1 Abs. 2 TV COVID von der Kurzarbeit ausgenommen. Die Herausnahme der Beschäftigten in der Altersteilzeitfreistellungsphase aus der Kurzarbeit dürfte auch außerhalb des Anwendungsbereichs des TV COVID naheliegend sein. Befin...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.5 Altersteilzeit und Kurzarbeit

Hinsichtlich der Beschäftigten in Altersteilzeit ist zwischen den verschiedenen Modellen der Altersteilzeitarbeit – Teilzeitmodell oder Blockmodell – zu differenzieren. 8.3.5.1 Altersteilzeit im Teilzeitmodell In betrieblichen Kurzarbeiterregelung, z. B. in Betriebsvereinbarungen, werden Altersteilzeitarbeitnehmer häufig aus dem Geltungsbereich der Kurzarbeitsvereinbarung ausg...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.5.4 Anzeige bei der Agentur für Arbeit

Die Tarifvertragsparteien greifen in § 4 Abs. 1 Satz 1 TV COVID das gesetzliche Erfordernis der Anzeige der Notwendigkeit von Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit auf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld unverzüglich zu stellen. Der Betriebsrat oder Personalrat erhält Kopien der dafür erforderlichen Unterlagen.mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1 Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten gilt es zu unterscheiden, ob die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit oder während der Kurzarbeit eingetreten ist. Des Weiteren ist maßgebend, ob der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat oder der Zeitraum der Entgeltfortzahlung bereits abgelaufen ist. 8.3.1.1 Eintritt d...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2.2 Einrichtungen mit Personalrat

Im Geltungsbereich der meisten Personalvertretungsgesetze scheidet eine Dienstvereinbarung zur Anordnung von Kurzarbeit regelmäßig aus. Ausgenommen sind Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze der Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland oder Sachsen-Anhalt fallen. Zur Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen zur Einfü...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.6 Freistellung des Beschäftigten während der Familienpflegezeit

Das FPfZG schließt nicht aus, dass ein Beschäftigter während der Nachpflegephase Freistellungsansprüche aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Regelungen geltend macht (näher unten Ziffer 3.10). Denkbar ist, dass der Beschäftigte wegen Elternzeit, Pflegezeit nach dem PflegeZG oder Sonderurlaub o. Ä. von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Ein Einbehalt von Entgelt kann in...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.6 Höchstdauer und Umfang der Kurzarbeit

Nach § 3 TV COVID in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 15.12.2021 konnte Kurzarbeit für die Dauer von bis zu 24 Monaten eingeführt bzw. bis zu dieser Dauer verlängert werden. Sie musste spätestens am 31.12.2022 enden. Nach der ursprünglichen Fassung des TV COVID konnte Kurzarbeit zunächst nur für die Dauer von bis zu 9 Monaten eingeführt werden und musste spät...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.4 Aufstockungsbetrag kein "monatliches Entgelt"

Der Aufstockungsbetrag ist kein "monatliches Entgelt" und wird deshalb bei tariflichen Leistungen, deren Höhe vom Entgelt abhängig ist, nicht berücksichtigt (§ 5 Abs. 5 TV COVID). Die Folgerungen aus dieser Tarifregelungen, insbesondere z. B. für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit sind bei den Sonderfällen, Ziffer 8.3.1 (Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während der Kur...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8 Finanzielle Förderung durch Gewährung eines Darlehens

Bis zum 31.12.2014 sah das Pflegezeitgesetz einen finanziellen Ausgleich für die Pflegezeit nicht vor. Bei Vereinbarung von Familienpflegezeit hat der Arbeitnehmer nach dem FPfZG i. d. F. vom 6.12.2011 gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Aufstockung des während der Familienpflegezeit erzielten Entgelts aus der Teilzeitbeschäftigung. Die Aufstockung erfolgt durch En...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9.4 Krankheit des Beschäftigten während der Familienpflegezeit bzw. der Nachpflegephase

Für den Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten gilt Folgendes: Arbeitsunfähigkeit während der Familienpflegezeit Erkrankt der Beschäftigte während der Familienpflegezeit über den 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus, so fehlt es an einem aufstockungsfähigen Arbeitsentgelt. Die Voraussetzungen für eine förderfähige Entgeltaufstockung liegen (...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.7 Staatliche Förderung durch zinsloses Darlehen

Ab 1.1.2015 besteht nach § 3 FPfZG die Möglichkeit, aufgrund der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit zur Abfederung des Einkommensausfalls ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten (BAFzA) zu beantragen. Die monatlichen Darlehensraten werden in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatlichen Nettoentg...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.7.1 Ankündigungsfrist bei Einführung der Kurzarbeit

Die Einführung von Kurzarbeit ist mit einer Frist von sieben Kalendertagen in betriebsüblicher Weise anzukündigen. Durch die Ankündigungsfrist sollen die Beschäftigten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Gelegenheit bekommen, rechtzeitig über ihre Freizeit zu disponieren sowie ihre finanziellen Verpflichtungen und berufsbedingten Aufwendungen auf die sich ändern...mehr

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Sauer, SGB III § 7 Auswahl ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt das Vorgehen der Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit bei der Auswahl einer Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung. Schon daraus ergibt sich der ermessenslenkende Charakter der Regelung. Lediglich das Arbeitslosengeld (Alg) bei Arbeitslosigkeit (nicht jedoch das Alg bei beruflicher Weiterbildung, vgl. § 3 Abs. 2), das Teil-Alg u...mehr

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Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 2.3 Nachweis der Unterbrechungszeiten (Abs. 3)

Rz. 16a Abs. 3 betrifft allein unschädliche Unterbrechungen nach Abs. 2. Die Regelung gilt nicht für die Tatbestände nach Abs. 1 Satz 2. Dort hätte sie auch nur Relevanz für Erkrankungen und sonstige Zeiten der Nicht-Erwerbstätigkeit, weil der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter die Zeiten wohlbekannt sind, in denen der Betroffene an einer Maßnahme zur Aktivierung und beru...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.1 Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 Abs. 1 stellt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt dar, nur verdeckt werden Aufgaben der Arbeits-"Verwaltung" einbezogen. Dadurch kann die Fortsetzung und Vollendung des Reformprozesses innerhalb der Bundesagentur für Arbeit durch den Gesetzgeber beflügelt werden. Tatsächlich ist der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit auf...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.2 Vorrang nach Abs. 1

Rz. 6 Der Grundsatz des Abs. 1 unterscheidet nur nach der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit und die Zahlung von Versicherungsleistungen, namentlich das Alg. Eine weitere Differenzierung nimmt erst Abs. 2 vor. Die Agenturen für Arbeit führen die Vermittlungstätigkeit selbst durch. Sie können sich – aus unterschiedlichsten Gründen – auch der Hilfe durch Dritte, insbes. Trä...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 5 enthält keine Regelung, nach der eine Förderung mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ausgeschlossen wäre, wenn ein Anspruch auf eine Leistung zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit nicht besteht. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung können nach Maßgabe der jeweils definierten Anspruchsvoraussetzungen erbracht werden. Nach Maßgabe des § 3 sind...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 19 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt und präzisiert die Regelungen in den §§ 1, 2 und 4 über die Ziele, Grundsätze und Leistungen des SGB III sowie die geltenden Vorrangregelungen (Vermittlung vor Versicherungsleistung, förderfreie Vermittlung vor Vermittlung mit Förderleistungen). Sie ist ein Handlungsleitfaden für die aktive Arbeitsförderung; dabei steht sie insbesondere in einem ...mehr

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Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 2.2 Unterbrechungen (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 listet abschließend Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit auf, die nicht zur Erfüllung des Status Langzeitarbeitslosigkeit dienen, weil sie keine Zeit der Arbeitslosigkeit sind. Diese Tatbestände hindern aber nicht die Berücksichtigung zuvor zurückgelegter Zeiten, soweit sie innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren liegen. Das gilt jedoch nur in Bezug auf die Mögl...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.3 Vorrang nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 legt den Vermittlungsvorrang auch gegenüber den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung fest. Das bedeutet, dass der nach Abs. 1 vorgesehene Vorrang den Agenturen für Arbeit die Förderung von Arbeitnehmern nicht freistellt. Der Vorrang muss im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen stehen, weil die Vermittlung selbst zur aktiven Arbeitsförderung gehör...mehr

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Sauer, SGB III § 12 Geltung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit dem 2. Abschnitt des 1. Kapitels werden verschiedene, in den Fachkapiteln des SGB III wiederkehrende Begriffe definiert. Damit wird der Zweck verfolgt, dem Anwender des Gesetzes einerseits im Anfangskapitel Transparenz über wichtige, gesetzestypische Begriffe zu verschaffen, andererseits wiederholte Definitionen und Verweisungen innerhalb des Gesetzes zu vermeiden ...mehr