Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeitergeld

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Sauer, SGB III § 13 Heimarb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Heimarbeiter sind dem Grunde nach keine Arbeitnehmer, denn sie können ihre Arbeit frei gestalten und unterliegen keinem Weisungsrecht. Sie üben keine Beschäftigung aus. Insbesondere sind sie in keinen Betrieb eines Arbeitgebers eingebunden. Das unterscheidet sie von beschäftigten Arbeitnehmern i. S. d. § 7 Abs. 1 SGB IV. Rz. 4 Heimarbeiter ist nur, wer in eigener Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.1 Erziehung, Betreuung und Beruf

Rz. 8 Bei der Regelung des Abs. 1 handelt es sich um eine Soll-Vorschrift. Damit wird den Agenturen für Arbeit als Leistungsträgern für die Arbeitsförderung ein gebundenes Ermessen eingeräumt. Das bedeutet: Im Regelfall, dem typischen Fall, ist dem Verlangen des Abs. 1 zu entsprechen, im Ausnahmefall, dem atypischen Fall, ist eine Vereinbarkeit der Leistungen der aktiven Arb...mehr

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Auslandskinder / 1.2.2 Anspruchsberechtigung aus zwischenstaatlichen Abkommen

Nach § 62 Abs. 2 EStG hat ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer nur Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis ist. Dieses Erfordernis gilt nicht für Staatsangehörige Bosniens und Herzegowinas, des Kosovo, Marokkos, Montenegros, Serbiens, der Türkei und Tunesiens, solange sie Arbeitnehmer i. S. d. jeweil...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Baur, Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (§ 24 SGB XII), NVwZ 2004, 1322. Bieback, Sozialrechtliche Förderung grenzüberschreitender Aktivitäten und Europarecht, NZS 2017, 801 Bienert, Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im Mitgliedstaat der EU, Sperrzeit nach Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland, info also 2020, 147 Fenge, Der räumliche Geltungs...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 2 Nebeneinkünfte

Die Veranlagung wegen positiver Nebeneinkünfte ist der für die Praxis wichtigste Fall.[1] Zu den Nebeneinkünften in diesem Sinne gehören alle positiven, einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, z. B. ­Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Norm beinhaltet jedoch auch Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, wenn di...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 4 Progressionsvorbehalt

Den steuerpflichtigen Nebeneinkünften werden weitgehend diejenigen Einkünfte gleichgestellt, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt[1] unterliegen.[2] Ein Arbeitnehmer erfüllt daher den Tatbestand der Pflichtveranlagung, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven Einkünfte im Jahr mehr als 410 EUR betragen. Das sind z. B. folgende Fälle: Der...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3 Gesetzlicher Ausschluss des Jahresausgleichs

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass für den betreffenden Arbeitnehmer in jedem Fall ein Arbeitgeberausgleich durchzuführen ist. Das Gesetz enthält mehrere, durch die ­elektronische Lohnsteuerkarte unveränderte Ausschlussgründe, die auch bei ansonsten begünstigten Arbeitnehmern einer betrieblichen Lohnsteuererstattung nach Abla...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gerüstbaugewerbe

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Urlaubsgeld, das von der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Sonderfällen unmittelbar gezahlt wird, wird als > Lohnzahlung durch Dritte Rz 15, 16 gemäß § 38 Abs 3a Satz 1 EStG versteuert. Zu einem vergleichbaren Sachverhalt > Baugewerbe Rz 1, 2 und > Maler Rz 2. Zu Lohnneben- und Lohnersatzleistungen an ArbN im Gerüstbaugewerbe vgl OFD Frankfurt/M...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul E – Pfändung von Arbeitseinkommen

Rz. 209 Das Arbeitseinkommen stellt in der Praxis die Haupterwerbsgrundlage des Schuldners dar, sofern er nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Hieraus muss er dann auch regelmäßig seine Verbindlichkeiten bedienen. Tipp Das Arbeitsverhältnis – und zwar sowohl das versicherungspflichtige als auch die geringfügige Beschäftigung – ist in der Vermögensauskunft nach §§ 802c, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Angebot allen Arbeitnehmern zugänglich

Rz. 65 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Exklusive Programme etwa für die außertariflichen Angestellten oder den Leitungskreis schließt § 3 Nr 39 EStG von der Förderung aus. Deshalb muss sich das Angebot zur Beteiligung – mindestens – an alle dem Unternehmen angehörenden ArbN richten, die bereits ein Jahr lang oder länger beschäftigt sind (> Rz 67; vgl hierzu Hilbert, NWB 2009, 300...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 210 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Auch wenn hier isoliert betrachtet regelmäßig kein Pfändungserfol...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ziel der Regelung in § 40a Abs 2 EStG (> Rz 6) ist es, die ArbG geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse mit Abgaben zu belasten, wie sie auch bei beitragspflichtigen Beschäftigungen entstehen würden. Ferner sollen illegale Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Beschäftigungen zurückgeführt ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zusammenrechnung bei mehreren Beschäftigungen

Rz. 77 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Übt ein ArbN bei demselben ArbG nebeneinander mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, wenn die Beschäftigungen in einem inneren Zusammenhang stehen (BSG 55, 1 vom 16.02.1983 – 12 RK 26/81, USK 8310). Ein...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Qualifizierungsgeld

Seit dem 1.4.2024 wird für bestimmte berufliche Weiterbildungen ein sog. Qualifizierungsgeld eingeführt.[1] Begünstigt sind Weiterbildungsmaßnahmen, die einen Strukturwandel bedingten Qualifizierungsbedarf des Unternehmens zum Gegenstand haben. Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Unternehmen, um durch zukunftssichernde Fort- und Weiterbildung bei den betroffenen Fachkräf...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Lohnersatzleistungen

Hierunter fallen im Wesentlichen das Arbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das Schlechtwettergeld, das Konkursausfallgeld und das Mutterschaftsgeld. Der Gesetzgeber hat die Lohnersatzleistungen von der Besteuerung freigestellt.[1] Eine indirekte Besteuerung ergibt sich durch die Anwendung des Progressionsvorbehalts. Betragen diese Leistungen mehr als 410 EUR, ist der Arbei...mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonsti... / 2.5 Kurzarbeitergeld

Rz. 7 Die Übergangsregelung betrifft Sachverhalte nach § 63 Abs. 4 AFG, die ihrem Wesen nach befristet in § 175 (seit 1.4.2012 § 101) übernommen worden ist. Bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt konnte die Regelbezugsfrist für das Kurzarbeitergeld (Kug) in diesen Fällen durch Rechtsverordnung des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vo...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.3 Höheres Kug

Rz. 19 Abs. 2 regelt ein vorübergehend höheres Kug für alle Kug-Berechtigten. Die Abweichung ist für Kug-Bezugszeiträume möglich, die in die Zeit v. 1.6.2020 bis 31.12.2020 fallen, durch Verlängerung der Regelung bis 30.6.2022 (vgl. Rz. 29). Dies ergibt sich aus der Regelung der Berechnung der Bezugsmonate in Abs. 2 Satz 2, dem in Abs. 2 Satz 1 definierten letzten Tag des Ze...mehr

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Sauer, SGB III § 421f Übermittlung von Daten zum Bezug von Kurzarbeitergeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2023 neu in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt die Bundesagentur für Arbeit zur befristeten Datenübermittlung in Form von Bereitstellung z...mehr

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Sauer, SGB III § 419 Sonderregelung zu Kurzarbeitergeld und Qualifizierung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 421t nach § 419 überführt. § 421t war zum 1.2.2009 durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland v. 2.3.2009 (BGBl. I S. 416) in das SGB III eingefügt worden. Mi...mehr

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Sauer, SGB III § 419 Sonder... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift regelte erleichterte Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld (Kug) in den Abs. 1 bis 3 und zur Qualifizierung in Abs. 6. Abs. 7 enthielt eine Folgeregelung zum Kug für die Bemessung des Arbeitslosengeldes (Alg). Die Vorschrift hatte aufgrund Zeitablaufs keine Bedeutung mehr und konnte deshalb aufgehoben werden.mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.1 Abschlussprüfungen zum Anspruch auf Kug

Rz. 4 Die Vorschrift unterstellt, dass die vorläufigen Entscheidungen über das Kug im Pandemie-Zeitraum nach § 328 bereits regelmäßig den Anspruch auf Kug und dessen Umfang richtig festgestellt haben. Davon kann insbesondere ausgegangen werden, wenn alle erforderlichen und entscheidungserheblichen Tatsachen und Angaben zum Zeitpunkt dieser Entscheidung vorgelegen haben. Vor ...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorgängerfassung regelte einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (Kug) und verbesserte Bedingungen zum Bezug von Kug für die betroffenen Arbeitnehmer. Im Verordnungswege wurden die Regelungen mehrmals, letztlich bis zum 31.12.2022 verlängert. Durch das Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen v. 19.10.2...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.2 Nebenbeschäftigungen

Rz. 10 Begünstigter Zeitraum sind die Kug-Abrechnungszeiträume vom 1.4.2020 an, nach dem Sozialschutz-Paket II bis zum 31.12.2020, nach dem Beschäftigungssicherungsgesetz bis zum 31.12.2021, zwischenzeitlich bis zum 30.6.2022. Es galten bzw. gelten aber unterschiedliche Voraussetzungen. Rz. 11 Die Begünstigung nach § 421c kommt nur Personen zugute, die in diesem Zeitraum durc...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.4 Längere Bezugsdauer

Rz. 31 Der am 1.3.2022 in Kraft getretene neue Abs. 3 bestimmt, dass die Bezugsdauer für das Kug für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kug bis zum Ablauf des 30.6.2021 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach§ 104 Abs. 1 Satz 1 hinaus auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30.6.2022, verlängert wird. Die Voraussetzung eines bis zum Ablauf des 30.6.2021 entstandene...mehr

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Sauer, SGB III § 419 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 421t nach § 419 überführt. § 421t war zum 1.2.2009 durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland v. 2.3.2009 (BGBl. I S. 416) in das SGB III eingefügt worden. Mit Wirkung zum 1.7.2...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.5 Absenkung der Mindesterfordernisse

Rz. 36 Abs. 4 übernimmt die bis zum 31.3.2022 in der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung enthaltenen Regelungen zum vereinfachten Zugang zum Kug in das Gesetz und verlängert sie zugleich bis zum 30.6.2022. Abs. 4 Satz 1 regelt grundlegend die Verlängerung bis zum 30.6.2022, ohne die Begünstigungen selbst zu nennen bzw. zu bestimmen, es wird lediglich auf die Maßgaben des ...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.7 Verordnungsermächtigung

Rz. 41 Die Bundesregierung wird durch Abs. 5 ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die in den Abs. 1 bis 4 genannten Befristungen und die Bezugsdauer nach Abs. 3 zu verlängern. Die Verordnung ist nach Abs. 5 Satz 2 zeitlich zu befristen. Die Ermächtigung nach Abs. 5 Satz 1 ist mit Ablauf des 30.9.2022 außer Kraft getreten (Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.6 Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 39 Durch das Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen wurde in § 109 ein Abs. 6 eingefügt, nach dem die Bundesregierung ermächtigt wird, für den Fall außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine vollständige oder teilweise Erstattung...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 28.3.2020 durch das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 575) in das SGB III eingefügt worden. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der C...mehr

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Sauer, SGB III § 421f Überm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt die Bundesagentur für Arbeit zur befristeten Datenübermittlung in Form von Bereitstellung zum automatisierten Abruf. Ziel ist die Verhinderung von Leistungsmissbrauch. Rz. 2a Abs. 1 berechtigt die Bundesagentur für Arbeit, Daten über die Höhe des dem Arbeitgeber für seine Beschäftigten ausgezahlten Kurzarbeitergeldes (Kug) für die Monate Novemb...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.1 Datenabgleich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung steht in Zusammenhang mit der Rechtsgrundlage für den automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II, der mit dem Inkrafttreten des SGB II sogleich eine umfassende rechtliche Grundlage erhalten hat. Vor diesem Hintergrund konnte nicht länger darauf verzichtet werden, auch für den Datenabgleich nach dem SGB III eine eindeutige Rechtsgrundlage zu...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift korrespondiert mit § 160 Abs. 5. Danach hat der Neutralitätsausschuss bei Arbeitslosigkeit in Zusammenhang mit Arbeitskämpfen wie auch bei Kurzarbeit als Folge eines inländischen Arbeitskampfes (§ 100 Abs. 1) darüber zu entscheiden, ob in dem räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages, dem der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer zuletzt beschäftigt war, ...mehr

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Sauer, SGB III § 421f Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die sog. November- und Dezemberhilfen aus 2020 sind Wirtschaftshilfen des Bundes, mit denen Unternehmen, Selbständige und Vereine unterstützt wurden, die von den Schließungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie betroffen waren. Kug-Leistungen einschließlich der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge sind dabei vollständig für den Leistungszeitraum auf die November- u...mehr

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Sauer, SGB III § 421e Vorüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen des neuen § 421e sollen der Gesetzesbegründung zufolge einen reibungslosen Übergang nach dem Ende des Übergangszeitraums nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Bereich der Arbeitsförderung sicherstellen. Der Datenaustausch mit dem Ve...mehr

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Sauer, SGB III § 438 Gesetz... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 § 438 enthielt seit dem 1.4.2012 nur noch eine Übergangsregelung zur Abschaffung des Winterausfallgeldes bei Überführung der weiteren Winterbauleistungen in den Rechtskreis des Kurzarbeitergeldes. Die Regelung trug dem Umstand Rechnung, dass bei einem Regelbemessungszeitraum für das Arbeitslosengeld von einem Jahr Bemessungszeiträume erst dann nicht mehr in die Zeit fal...mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonsti... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 stellt für die Vorbeschäftigungszeit sicher, dass Zeiten, die nach dem AFG zur Erfüllung der Voraussetzungen für das Unterhaltsgeld (Uhg) oder das Übergangsgeld (Übg) dienten und vor dem Inkrafttreten des SGB III zurückgelegt worden sind, als Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses zur Erfüllung der Vorbeschäftigungszeit beitragen. Abs. 2 gewährleistet, da...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 § 380 geht davon aus, dass die Entscheidung über eine nach Art und Umfang gleiche Hauptforderung und der Partizipation mittelbar betroffener Arbeitnehmer am Arbeitskampfergebnis für den Arbeitskampf selbst von besonderer Bedeutung ist und i. d. R. mehrere Tarifbezirke im fachlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages betrifft. Die Vorschrift soll gewährleisten, dass d...mehr

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Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 2.1 Gleichstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift verweist für Zeiten des Bezugs von Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz oder des Bezugs von Mutterschaftsgeld in den Kalenderjahren 1998 bis 2002 auf die Gleichstellungsvorschrift des § 107 Satz 1 Nr. 5b AFG. Diese Vorschrift stellte den Bezug dieser Leistungen nach Maßgabe der Vorschrift den beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten nach dem A...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 2.3 Aufgabenkatalog der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 13 Die spezifische, als abschließend anzusehende Aufzählung in Abs. 1 Satz 2 ist zu begrüßen. Eine Verweisung auf § 368 wäre zu pauschal, eine auf § 3 unvollständig gewesen. Die Auflistung fokussiert auf mehr oder weniger konkrete Tätigkeiten und Prozesse, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst-, Sach- und Geldleistungen stehen. Die Auflistung orientiert sich ...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt ein seit Jahrzehnten bei der Bundesagentur für Arbeit praktiziertes Verfahren auf eine gesetzliche Grundlage. Dabei hat sie die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu beachten (VO (EU) 2016/679). Sie stellt klar, dass die Bundesagentur für Arbeit zur Vermeidung und Aufdeckung von missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB ...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 73 Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG für den Sonderfall der vorübergehenden Verkürzung (Kurzarbeit) oder Verlängerung (Überstunden) der betriebsüblichen Arbeitszeit. Es enthält darüber hinaus ausnahmsweise auch die Komponente der Dauer der Arbeitszeit, die vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Kurzarbeit

Rz. 85 Die Kurzarbeit ist der Hauptfall der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll. Ebenfalls mitbestimmungspflichtig ist die Frage, wie die verbleibende Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilt werden soll (was man auch auf § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 34 Nach § 2 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen (Rz. 35) 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Die monatliche Bezugsgröße i. S. d. Richtlinie beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 3.535,00 EUR; ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

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Strategieentwicklung: Proze... / 4.2 Wettbewerbs- und Umfeldanalyse

Was kann man vom Wettbewerber lernen? Der 2. Blick gilt den Marktbegleitern, den Wettbewerbern, der Konkurrenz. Wie gut sind diese bei der Befriedigung der Bedürfnisse der Kunden, wie schätzen wir deren Fähigkeiten und Möglichkeiten ein und wie werden sich diese wohl entwickeln? Welche neuen Wettbewerber könnten in den Markt eindringen, können diese gefährlich werden? Welche...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.4 Übergangsregelungen

Rz. 21 Für die Rückkehr zum früheren Recht der Versicherungsfreiheit war lediglich in § 190 Abs. 3 Satz 3 eine ausdrückliche Regelung für die Personen geschaffen worden, die zum 1.1.2011 aus der Versicherungspflicht ausgeschieden waren. Für diese war für die freiwillige Weiterversicherung keine Vorversicherungszeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 erforderlich (vgl. Komm. zu § 190). An...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.2 Arbeitslose Leistungsbezieher (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG), Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III war mit dem AFRG seit dem 1.1.1998 in das SGB V eingefügt worden. Zuvor war die Krankenversicherungspflicht in §§ 155 bis 164 AFG enthalten, auf die § 5 Abs. 1 Nr. 2 verwies. Wesentliche Änderungen sind damit jedoch nicht vorgenommen worden, ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Steuerfreie Einnahmen

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