Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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Mutterschutz / 8.1.5 Verzicht

Es ist nicht möglich, dass die Frau vor Ausspruch der Kündigung, etwa im Arbeitsvertrag, auf den Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG verzichtet. Ferner sind sämtliche Vertragsgestaltungen rechtsunwirksam, die den Kündigungsschutz umgehen sollen.mehr

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Mutterschutz / 8.1.4 Rechtsfolgen bei unzulässiger Kündigung

Eine gegen § 17 Abs. 1 MuSchG verstoßende Kündigung ist unwirksam nach § 134 BGB.[1] Für den Kündigungsschutz kommt es ausschließlich darauf an, ob der Zugang der Kündigung in den geschützten Zeitraum nach §17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 MuSchG fällt. Entscheidend ist nicht, wann die Kündigung formal wirksam werden soll. Um zu verhindern, dass eine Kündigung trotz Verstoßes gegen...mehr

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Mutterschutz / 8.1.3 Unkenntnis des Arbeitgebers

Ohne positive Kenntnis des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Kündigung bleibt der Kündigungsschutz nur erhalten, wenn die Frau innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft, Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche oder Entbindung schriftlich oder mündlich Mitteilung macht oder ein ärztliches Attest übersendet. Dabei reicht jede Mitteil...mehr

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Mutterschutz / 8.1.1 Vorbereitungsmaßnahmen

Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG sind bereits Vorbereitungsmaßnahmen einer Kündigung durch den Arbeitgeber, die er während des besonderen Kündigungsschutzzeitraums trifft, unzulässig. Eine Kündigung, die auf diesen Vorbereitungsmaßnahmen basiert, ist daher unwirksam. Diese Regelung war erforderlich aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Fall "Paquay". Dan...mehr

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Mutterschutz / 8.1 Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG

Die Kündigung ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG unzulässig während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt...mehr

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Mutterschutz / 8.1.6 Zusammentreffen der Kündigungsverbote nach MuSchG und BEEG

Befindet sich die Frau gleichzeitig in der Elternzeit (insbesondere während des 4-Monatszeitraums nach der Entbindung), hat der Arbeitgeber neben der Zulässigkeitserklärung nach § 17 Abs. 2 MuSchG auch die Zustimmung der Behörde nach § 18 Abs. 1 BEEG einzuholen. Beide Kündigungsverbote bestehen nebeneinander.[1]mehr

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Mutterschutz / 6 Schutzfristen (§ 3 MuSchG)

§ 3 MuSchG sieht Schutzfristen für die Zeit vor und nach der Entbindung vor. Diese bestehen unabhängig vom Gesundheitszustand der Frau. Seit dem 1.6.2025 wird die besondere Belastungssituation von Frauen nach einer Fehlgeburt stärker berücksichtigt. Neben dem bereits zuvor bestehenden Kündigungsschutz von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche best...mehr

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Mutterschutz / 8.1.2 Kenntnis des Arbeitgebers

Voraussetzung für das Kündigungsverbot ist zum Zeitpunkt der Kündigung die positive Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft, der Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder der Entbindung. . Ein Nachweis oder die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist zur Vermittlung dieser Kenntnis nicht erforderlich. Ein ärztliches Attest andererseits reicht zur Vermitt...mehr

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Mutterschutz / 1 Einleitung

Im Spannungsfeld zwischen Mutterschaft und Arbeitswelt schafft das Mutterschutzgesetz eine rechtliche Grundlage, die die Belange werdender Mütter in den Mittelpunkt rückt. Als unerlässlicher Schutzmechanismus legt dieses Gesetz verbindliche Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen fest und schafft damit einen umfassenden Schutz für Frauen während der Schwangerschaft...mehr

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Mutterschutz / 8.3 Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

Während der Schutzfrist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist die Frau nur vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, nicht aber vor einer Beendigung aus sonstigen Gründen geschützt. Insbesondere bei Nichtigkeit eines Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber nicht gehindert, sich jederzeit von der Frau zu trennen. Nach den Grundsätzen des faktisc...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / Zusammenfassung

Überblick In einzelnen Fällen besteht kein Kündigungsschutz des Mieters. Diese 6 Ausnahmefälle behandelt der Beitrag.mehr

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Kündigungsschutz – Sozialklausel (§ 574 BGB)

Zusammenfassung Überblick Der Mieter von Wohnraum ist bei einer Kündigung durch den Vermieter – abgesehen von wenigen Ausnahmefällen – in doppelter Hinsicht geschützt. Zum einen dadurch, dass der Vermieter grundsätzlich nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses kündigen kann, und zum anderen durch die Sozialklausel. Danach kann de...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 1.2 Nichtanwendbarkeit der Sozialklausel

Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Sozialklausel sind gem. § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB folgende Mietverhältnisse: Wohnraum, der nur zu vorübergehendem Gebrauch vermietet ist. Aber: Die Vermietung eines Zimmers oder Apartments in einem Studentenwohnheim für länger als ein Semester stellt keine Vermietung zu "vorübergehendem Gebrauch" dar, unabhängig davon, ob das Zimmer bzw. Apa...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahmefälle

Zusammenfassung Überblick In einzelnen Fällen besteht kein Kündigungsschutz des Mieters. Diese 6 Ausnahmefälle behandelt der Beitrag. 1 Kündigung im Zweifamilienhaus (§ 573a BGB) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen kann der Vermieter auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses kündigen (§ ...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 5 Kündigung von Wohnraum zur Überlassung an Personen mit dringendem Wohnungsbedarf (§ 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB)

Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen, steht nicht unter Kündigungsschutz, wenn sie den Mieter bei Vertragsschluss auf die Zweckbestimmung des Wohnraums und die Ausnahme von den genannten Vorschriften hingewiesen hat. P...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 1.2 Kündigung

Hinweis Kündigungsschreiben Im Kündigungsschreiben muss angegeben werden, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des § 573a Abs. 1 oder Abs. 2 BGB gestützt wird.[1] Bei Ausübung des erleichterten Kündigungsrechts verlängert sich die jeweils geltende Kündigungsfrist um 3 Monate (§ 573a Abs. 1 Satz 2 BGB). Liegen die Voraussetzungen des § 573a BGB und zusätzlich ein berechtig...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 4 Kündigung von Wohnraum innerhalb der Vermieterwohnung (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Die Kündigungsschutzvorschrift des § 573 BGB gilt ebenfalls nicht für Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.7 Wirtschaftliche Aufwendungen

Hat der Mieter mit dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis des Vermieters wirtschaftliche Aufwendungen für die Erhaltung und Verbesserung der Mietsache gemacht, zu denen er vertraglich nicht verpflichtet war, kann die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte bedeuten, wenn der Mieter besonderer Umstände wegen mit einer frühen Kündigung des M...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2 Härtegründe

Voraussetzung für den Widerspruch des Mieters ist, dass die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde. Hinweis Personenmehrheit Bei einer Personenmehrheit auf der Mieterseite ist ausreichend, dass der Härtegrund bei einer Person vorliegt. Praxis-Beispiel Familienangehörige des Mieters Zur Fam...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / Zusammenfassung

Überblick Der Mieter von Wohnraum ist bei einer Kündigung durch den Vermieter – abgesehen von wenigen Ausnahmefällen – in doppelter Hinsicht geschützt. Zum einen dadurch, dass der Vermieter grundsätzlich nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses kündigen kann, und zum anderen durch die Sozialklausel. Danach kann der Mieter selbst...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 3.1 Gleichwertigkeit der Interessen

Bei Gleichwertigkeit der Interessen muss die Abwägung zugunsten des Eigentümers ausfallen, da der verfassungsgemäß garantierte Schutz des Eigentums ausgehöhlt werden würde, wollte man der Sozialpflichtigkeit eine größere Bedeutung als dem Eigentumsrecht einräumen.[1] Einer Abwägung bedarf es nicht, wenn zugleich ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fri...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 1 Anwendungsbereich – Vorliegen einer "Härte"

Nach § 574 Abs. 1 BGB kann ein Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen ...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 3 Rechtliche Würdigung der Kündigungsgründe

Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die im Kündigungsschreiben angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind (§ 574 Abs. 3 BGB). Nachträglich entstanden sind nur solche Gründe, die vor Abgabe der Kündigung nicht vorgetragen werden konnten, weil sie erst danach entstanden sind. Die Gewichtung der Gründ...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.2 Bemühungen des Mieters

Praxis-Beispiel Intensives Bemühen des Mieters Diese Verpflichtung hat der Mieter nicht erfüllt, wenn er innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nur auf 3 Chiffre-Anzeigen in der Tageszeitung schriftlich geantwortet hat.[1] Keinesfalls ausreichend ist es, wenn sich der Mieter nur auf die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt beruft.[2] Zur Erlangung einer Ersatzwohnung is...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 1.1 Anwendung der Sozialklausel

Diese doppelte Absicherung des Wohnraummieters führt in der Praxis erfahrungsgemäß dazu, dass die Instanzgerichte bestrebt sind, durch verstärkte Anwendung der Sozialklausel einen Ausgleich zu schaffen, wenn die Obergerichte die Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters reduzieren.[1] Die Sozialklausel gilt auch bei der außerordentlichen Künd...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.3 Zwischenumzug

Eine andere Beurteilung kann sich ergeben, wenn es sich lediglich um einen Zwischenumzug handelt. Dessen Zumutbarkeit hängt davon ab, ob dem Mieter Ersatzwohnraum zu einem bestimmten Termin in einem überschaubaren Zeitraum (z. B. beim beabsichtigten Neubau eines Eigenheims) zur Verfügung steht.[1] Hinweis Zwischenumzug zumutbar Zumutbar wird ein Zwischenumzug jedenfalls dann s...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 3.2 Widerspruch gegen die Kündigung

Hinweis Schriftform des Widerspruchs Die Erklärung des Mieters, mit der er der Kündigung widerspricht und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt, bedarf der schriftlichen Form (§ 574b Abs. 1 BGB). Die Erklärung muss von dem oder den Mietern oder einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet sein. Die Worte "Widerspruch" und "Fortsetzung" braucht die Erklärung nicht zu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsschutz – Ausnahme... / 2 Teilkündigung von Nebenräumen (§ 573b BGB)

Nebenräume und Teile des Grundstücks Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume (z. B. Keller-, Speicherabteile, Waschküchen, Trockenraum) oder Teile eines Grundstücks (z. B. den Garten) ohne ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 573 BGB kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will, Wohnraum zum Zwe...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 1.1 Nicht mehr als 2 Wohnungen

Die Voraussetzungen des § 573a Abs. 1 BGB sind nur erfüllt, wenn das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen hat. Ob in einem Gebäude (nicht) mehr als 2 Wohnungen vorhanden sind, ist die Verkehrsanschauung maßgebend. Danach ist eine Wohnung ein selbstständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht. Praxis-Beispiel Einl...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.4 Konkrete Feststellungen für Härtegrund

Eine Härte kann nicht allein auf Schwierigkeiten bei der Ersatzwohnraumbeschaffung infolge einer angespannten Wohnungslage gestützt werden, die auch zum Erlass von Verordnungen (z. B. über eine Mietpreisbremse) geführt hat, die diesem Umstand Rechnung tragen. Eine festgestellte bzw. in solchen Verordnungen zugrunde gelegte angespannte Wohnlage kann allenfalls ein Indiz für e...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 1 Kündigung im Zweifamilienhaus (§ 573a BGB)

Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen kann der Vermieter auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses kündigen (§ 573a Abs. 1 BGB). Gegen diese erleichterte Kündigungsmöglichkeit bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da sich aus der Verfassung keine generelle Verpflichtung des Ges...mehr

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Kündigungsschutz – Ausnahme... / 3 Kündigung von Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Vorübergehende Vermietung Ein "vorübergehender Gebrauch" im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht schon bei einer vertraglichen Befristung der Gebrauchsüberlassung vor. Vielmehr muss nach dem Gebrauchszweck das Ende des Mietverhältnisses entweder zeitlich genau fixierbar oder von einer Bedingung abhängig sein, deren Eintritt in naher Zukunft gewiss ist. Daher ist ein Wohnraum nu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.6 Räumungsvollstreckung

Die Prüfung, ob die Räumungsvollstreckung bei einem hochbetagten Mieter wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte darstellt im Sinne der Räumungsschutzvorschrift § 765a ZPO, ist nicht auf eine akute Lebensgefahr während des Räumungsvorgangs selbst zu beschränken. In die Beurteilung einzubeziehen sind auch schwerwiegende gesun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 3.3 Schätzung des Gerichts

Das Gericht hat dabei den voraussichtlichen Zeitraum, in dem ein Härtegrund bestehen wird, abzuschätzen und seiner Entscheidung zugrunde zu legen.[1] Schwierigkeiten bei der Schätzung können eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit nicht begründen. Nur wenn ungewiss ist, wann voraussichtlich die Umstände wegfallen, aufgrund derer die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.5 Mietervortrag und Beweis

Behauptet der Mieter, dass mit dem Umzug erhebliche gesundheitliche Risiken verbunden sind, muss er diese substanziiert vortragen und im Bestreitensfall auch beweisen.[1] Die bloße Glaubhaftigkeit des Mietervortrags, ein Umzug sei gesundheitlich nicht zu verkraften (z. B. wegen hohen Alters und Verwurzelung in der Umgebung nach langer Wohndauer), reicht nicht aus, um das Erl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsschutz – Ausnahme... / 6 Kündigung von Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim (§ 549 Abs. 3 BGB)

Definition Studentenwohnheim Ein "Studentenwohnheim" liegt nur vor, wenn das Gebäude vom Eigentümer dem studentischen Wohnen gewidmet und nach baulicher Anlage und Ausstattung auch geeignet ist, Studenten mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen. Dies setzt voraus, dass die Mietverträge mit den Studenten zeitlich begrenzt sind, um eine möglichst große Zahl von Bewerbern in de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 4 Änderung des Vertragsgegenstands durch Gerichtsentscheid

Strittig ist, ob im Zuge der Änderung der Vertragsbedingungen auch eine Änderung des Mietgegenstands durch Gerichtsentscheid zulässig ist (z. B. Herausgabe bestimmter Räume). Überwiegend wird dies bejaht.[1] Zulässig sind jedenfalls Änderungen, die den Kern des Mietverhältnisses nicht berühren. Praxis-Beispiel Zulässige Vertragsänderungen Übernahme von Nebenpflichten, geringfü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.1 Ersatzwohnraum

Im Gesetz ist nur ein Härtegrund ausdrücklich genannt. Danach liegt eine Härte vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Dazu muss der Mieter nach Auffassung des LG Berlin insbesondere in Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel, in denen deshalb eine Mietpreisbremse gilt, lediglich vortragen, dass er aufgrund seiner stark b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 186 Beraten... / 2.2 Zusammensetzung

Rz. 7 Die Vorschrift bestimmt die Zahl der Mitglieder und die Zusammensetzung des Ausschusses. Rz. 8 Der Ausschuss besteht aus 10 Mitgliedern, und zwar aus zwei Mitgliedern, die die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vertreten, zwei Mitgliedern, die die privaten und öffentlichen Arbeitgeber vertreten, vier Mitgliedern, die die Organisationen behinderter Menschen vertreten, einem ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / Zusammenfassung

Überblick Eigenbedarf gilt als berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung eines unter Kündigungsschutz stehenden Mietverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Bei einer Mehrheit von Ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.1 Verzug

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Garage/Stellplatz im Mietrecht / 8 Sonderregelungen in den neuen Bundesländern

In den neuen Bundesländern galt für Nutzungsverträge über Garagengrundstücke der besondere Kündigungsschutz des § 23 SchuldRAnpG nur bis 31.12.1999.[1] Seit 1.1.2000 kann der Eigentümer Grundstücke, die vom Nutzer mit einer Garage bebaut worden sind, nach den allgemeinen Vorschriften (3-monatige Kündigungsfrist) kündigen, ohne dass es einer besonderen Begründung bedarf. Zur Er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 8 Weit überhöhter Wohnbedarf

Der Vermieter wird durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen. Dabei haben die Mietgerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den – eng gezogenen – Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.2 Erheblicher Nachteil bei Fortsetzung des Mietverhältnisses

Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass das bestehende Mietverhältnis eine angemessene wirtschaftliche Verwertung hindert. Dies ist der Fall, wenn diese wegen des Mietverhältnisses nicht erfolgen kann, z. B. die Wohnung bzw. das Grundstück in vermietetem Zustand nicht oder nur zu einem erheblich geringeren Kaufpreis verkauft werden kann. Wichtig Vermieter muss Nachweis erb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 200 Entzieh... / 2.1 Entziehung der besonderen Hilfen

Rz. 2 Die Regelung gibt dem Integrationsamt die Befugnis, schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen (Abs. 1 Satz 2), die durch ihr Verhalten ihre Teilhabe am Arbeitsleben schuldhaft vereiteln, die besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen (bis 30.6.2001 in § 39 des Schwerbehindertengesetzes: "die Vorteile dieses Gesetzes") zeitweilig zu entzi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 16 Kündigungssperrfristen

Die ordentliche Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573c Abs. 1 BGB) und beträgt maximal 9 Monate. Wurde jedoch an den vermieteten Wohnräumen nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet ("Umwandlung") und das Wohnungseigentum veräußert, kann sich der Erwerber auf Eigenbedarf erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung beru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.7.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Die Vorschrift regelt, dass die übergeleiteten Beschäftigten ihre bis zum 30.9.2005 zurückgelegten und anerkannten Beschäftigungszeiten in den TVöD "mitnehmen" konnten. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil zum einen § 34 Abs. 3 TVöD eine vom BAT usw. abweichende Begriffsbestimmung der Beschäftigungszeit enthält und die Beschäftigungszeit zum anderen bei der Anwendung m...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, HinS... / 4 Nachweis der Repressalie

Rz. 7 Oftmals führt der Benachteiligende andere Gründe als Ursache für die Repressalie an, sodass es für den Hinweisgeber sehr herausfordernd ist, den kausalen Zusammenhang zwischen der Meldung und den Repressalien nachzuweisen. Dem Grundgedanken des nationalen Zivilprozessrechts zufolge, dass jede Partei die für sie günstigen Tatsachen beweisen muss, müsste die hinweisgeben...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.8.2 Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes bei siebeneinhalbjähriger Beschäftigungsdauer (Absatz 7 Satz 2)

Sofern Arbeitnehmer am Stichtag ein ununterbrochen bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von 7,5 Jahren aufweisen können, wird auch ihnen der Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes noch ermöglicht. Er tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Arbeitnehmer bei unterstellter Fortgeltung des TVöD bzw. TVÜ-VKA die Voraussetzungen hierfür erfüllt hätte. Bei Arbeitne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.8.2 Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes bei siebeneinhalbjähriger Beschäftigungsdauer (Absatz 7 Satz 2)

Sofern Arbeitnehmer am Stichtag ein ununterbrochen bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von siebeneinhalb Jahren aufweisen können, wird auch ihnen der Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes noch ermöglicht. Er tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Arbeitnehmer bei unterstellter Fortgeltung des BAT bzw. BMT-G II die Voraussetzungen hierfür erfüllt hätte. Be...mehr