Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 6 Kündigungsschutz

Während der Elternzeit fällt der Arbeitnehmer unter besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine behördliche Zulassung vorliegt.[1] Ansonsten ist die Kündigung nach § 134 BGB (Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot) nichtig.[2] Kündigungsschutz besteht gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG auch, wenn keine Elternzeit genommen wird, aber während de...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6 Kündigungsschutz/Benachteiligungsverbot

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines freiwilligen Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen Wehrdienstes durch das Karrierecenter der Bundeswehr bis zur Beendigung des Wehrdienstes.[1] Er umfasst alle Arten der Kündigung und alle möglichen Kündi...mehr

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Wehrdienst / 3 Der besondere Kündigungsschutz nach dem ArbPlSchG

Unabhängig von den allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzes regelt § 2 ArbPlSchG ein umfassendes Kündigungsverbot.[1] Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines (freiwillig) Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung des Einberufungsbescheids bzw. der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.1 Vor- und nachgelagerter Kündigungsschutz

Vor und nach dem genannten Zeitraum besteht kein Kündigungsverbot. Der Arbeitgeber darf jedoch nicht aus Anlass des Wehrdienstes eine Kündigung aussprechen.[1] Dies ist dann der Fall, wenn der Wehrdienst ein mitbestimmendes Motiv darstellt.[2] Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund von Fehlzeiten im Arbeitsverhältnis kündigt, d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Kündigungsschutz nach dem BEEG

Rz. 521 Der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz wird durch den Kündigungsschutz während der Elternzeit [931] gem. § 18 BEEG ergänzt. Der Sonderkündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Geltendmachung der Elternzeit und endet mit Ablauf der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf die Kündigung erst nach Ablauf der Elternzeit aussprechen, dh, sie darf erst dann zugehen. Eine Kündig...mehr

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Geschäftsführer / 3.4 Kündigungsschutz und Wartezeiten

Das Kündigungsschutzgesetz findet auf einen Geschäftsführerdienstvertrag keine Anwendung, da kein Arbeitsverhältnis vorliegt.[1] Dies wird durch die gesetzliche Regelung in § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bestätigt, welche im Wege einer negativen Fiktion die Unanwendbarkeit der allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen im ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes für Organvertret...mehr

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Aushilfen / 1.2.1 Kündigungsschutz und Kündigungsfristen

Während es für den Kündigungsschutz keine Besonderheiten gibt – hier wird regelmäßig kein Kündigungsschutz bestehen, da das Arbeitsverhältnis meist keine 6 Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG) besteht[1] – gibt es Besonderheiten hinsichtlich der Kündigungsfrist. Bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers zur vorübergehenden Aushilfe besteht nach § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB die Möglichkeit, ei...mehr

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Wehrübung / 3 Besonderer Kündigungsschutz

Für die Dauer der Wehrübung besteht ein umfassendes Kündigungsverbot [1] und zwar unabhängig davon, ob das KSchG Anwendung findet.[2] Zeitlich erstreckt sich der Kündigungsschutz auf die Dauer der Wehrübung. Relevant ist dabei der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich – egal aus welchem Grund – ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Kündigungsschutz nach dem PflegeZG

Rz. 522 Nach § 5 Abs. 1 PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Das Kündigungsverbot des § 5 Abs. 1 PflegeZG ist nicht in zeitlicher Hinsicht auf e...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 1. Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Rz. 272 Sind in einer Kanzlei mehr als zehn Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigt, so ist zwingend ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 Abs. 4 DSGVO i.V.m. § 38 BDSG-neu zu bestellen. Hierbei ist zu beachten, dass es auf die Kopfzahl der Personen ankommt und sowohl die Kanzleiinhaber als auch die Angestellten und freien Mitarbeiter "als eine Person...mehr

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Pflegezeit / 5 Kündigungsverbot

Einen dem besonderen Kündigungsschutz während Mutterschutz und Elternzeit entsprechenden Sonderkündigungsschutz regelt § 5 Abs. 1 PflegeZG: Eine Kündigung, die ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Inanspruchnahme der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG (höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn) bis zur Beend...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 4.2 Kündigung von Aushilfsarbeitsverhältnissen

Hinsichtlich des allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzes bestehen im Rahmen von Aushilfsarbeitsverhältnissen keine Besonderheiten. Fällt das Arbeitsverhältnis unter den betrieblichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes [1], kann sich der Arbeitnehmer auf den allgemeinen Kündigungsschutz dann berufen, wenn das Aushilfsarbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Rechtsfolgen

Rz. 678 Der Betriebsübergang hat individualarbeitsrechtliche [1170] und kollektivrechtliche [1171] Auswirkungen. Rz. 679 Der im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer aufgrund der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erwachsene Kündigungsschutz geht nicht nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber über, wenn in dessen Betrieb die Vorauss...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 524 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrats (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstands (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 BetrV...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.2 Geltung und Wirkung des KSchG

Das Arbeitsplatzschutzgesetz steht neben dem allgemeinen Kündigungsschutzgesetz und gilt unabhängig von diesem. Während das KSchG in der Wartezeit[1] oder in Kleinbetrieben[2] nicht gilt, greift hier dennoch der Kündigungsschutz des ArbPlSchG. Ist das KSchG anwendbar und kündigt der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen dem Arbeitnehmer vor oder nach dem Antritt de...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz erklärt in § 13 BFDG bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für entsprechend anwendbar, um einen adäquaten rechtlichen Schutz des Freiwilligen während des Laufs seines Dienstes sicherzustellen. Dies sind zunächst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Wichtige Regelungen sind das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitssch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 497 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[899] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits festg...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Übergang von Arbeitsverhältnissen

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Aushilfen / 1.3.1 Kündigung und Kündigungsfristen

Das Aushilfsarbeitsverhältnis beginnt mit einer 6-monatigen Probezeit, innerhalb derer die Kündigungsfrist nach § 34 Abs. 1 TVöD 2 Wochen zum Monatsschluss beträgt. Nach 6 Monaten genießt der Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 KSchG Kündigungsschutz.mehr

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§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 68 Neben der Umlage U1 stellt die Umlage U2 (Mutterschaft) eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitgeber dar. Über die Umlage U2 erhalten Arbeitgeber eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlen müssen. Rz. 69 Im Jahre 2006 wurden folgende Punkte hinsichtlich der Umlage U2 neu geregelt:mehr

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Altersrente / Zusammenfassung

Begriff Eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten versicherte Personen, die ein bestimmtes Lebensalter vollendet haben. Es gibt verschiedene Altersrenten, für die jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Abhängig von den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen kann derzeit die Altersrente grundsätzlich innerhalb der Spanne vom vollendeten ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Wehrpflichtige und Zivildienstleistende

Rz. 523 Nach § 3 Abs. 1 ArbPlSchG besteht Kündigungsschutz für Arbeitnehmer von der Zustellung des Einberufungsbescheides an bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung. Eine trotzdem ausgesprochene ordentliche Kündigung ist nichtig. Das Recht des Arbeitgebers zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Einberufung zum Wehrdienst ist nu...mehr

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Wehrdienst / 5 Benachteiligungsverbot

Neben dem besonderen Kündigungsschutz vermittelt § 5 ArbPlSchG zusätzlich ein Benachteiligungsverbot in beruflicher und betrieblicher Hinsicht. Benachteiligung meint dabei alle Schlechterstellungen hinsichtlich rechtlicher und tatsächlicher Arbeitsbedingungen. Es muss eine kausale Verbindung zwischen der konkreten benachteiligenden Maßnahme und dem Ableisten des (freiwillige...mehr

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Menschen mit Behinderung / Zusammenfassung

Begriff Als Behinderung bezeichnet man die dauerhafte Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe einer Person, verursacht durch Abweichungen der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit. Die Abweichung muss dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen. Arbeitgeber haben für Me...mehr

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Wehrübung / 5 Benachteiligungsverbot

Zusätzlich zum Kündigungsschutz schützt das ArbPlSchG den an der Wehrübung teilnehmenden Arbeitnehmer allgemein und umfassend vor Benachteiligungen.[1] Benachteiligung meint dabei alle Schlechterstellungen hinsichtlich rechtlicher und tatsächlicher Arbeitsbedingungen. Es muss eine kausale Verbindung zwischen der konkreten benachteiligenden Maßnahme und der Teilnahme an einer...mehr

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Berufsausbildung / 8 Kündigung

Kündigungsvoraussetzungen Die Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses während der Probezeit ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.[1] Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nicht mehr möglich. Vielmehr kann von beiden Teilen nur noch aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden[2] oder vom Auszubildende...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 1 Besonderheiten zum Anwendungsbereich

In die Regelungen zum Wintergeld und zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sind nur Arbeitnehmer einbezogen, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann. Einen derartigen Kündigungsschutz haben nach den tarifvertraglichen Regelungen der Bauwirtschaft nur sog. gewerbliche Arbeitnehmer.[1] Zu den gewerb...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 1 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Unbezahlter Urlaub ist eine vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung von der Arbeit, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge. Während des unbezahlten Urlaubs (auch unbezahlter Sonderurlaub) ruhen die Hauptleistungspflichten auf beiden Seiten. Das heißt, der Arbeitgeber braucht kein Entgelt zu zahlen, der Arbeitnehmer ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichte...mehr

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Werkstudent / 6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Ein Wegfall der Versicherungsfreiheit stellt keinen personenbedingten Kündigungsgrund gemäß § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) dar.[1] Kann jedoch bei einer Exmatrikulation der Verlust des Studentenstatus als vertraglich vorausgeset...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 5 Rechtsfolgen einer wirksamen Befristungsabrede

Der befristete Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.[1] Das bedeutet im Einzelnen: Die Vorschriften des BGB über die Kündigungsfristen[2] sind nicht zu beachten, die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes finden unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Größe des Betriebs keine Anwendung, die Rechtsvorschriften über den besonderen Kündig...mehr

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Geschäftsführer / 3.2 Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der Rechtsprechung des BAG aus § 621 BGB.[1] § 622 BGB ist nach den Ausführungen des BAG – seinem Wortlaut entsprechend – nur auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses anzuwenden. Der BGH hat ausdrücklich eine abweichende Entscheidung getroffen und hält damit an sei...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.3.1 Sonderregelung zur außerordentlichen Kündigung in Kleinbetrieben

Eine Ausnahme greift zugunsten von Kleinbetrieben, die i. d. R. 5 oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigen.[1] Unverheirateten Arbeitnehmern darf danach gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber infolge der Einstellung einer Ersatzkraft die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach der Beendigung des Wehrdienstes nicht (mehr) zugemutet werden ka...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.4 Benachteiligungsverbot

§ 5 ArbPlSchG regelt ein Benachteiligungsverbot zugunsten des Arbeitnehmers. Diesem darf aufgrund des freiwilligen Wehrdienstes in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen. Unter Nachteil wird dabei jede Art von schlechterer Behandlung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verstanden, die ohne den Antritt zum freiwilligen Wehrdienst nicht eingetrete...mehr

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Pflegezeit / 6 Freistellung als Befristungsgrund

Die Vertretung eines kurzzeitig freigestellten Beschäftigten in Pflegezeit gilt nach § 6 PflegeZG als Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses i. S. d. § 14 Abs. 1 TzBfG . Die Dauer der Befristung ist nicht auf die Dauer der Vertretung beschränkt, sie kann auch den zusätzlich erforderlichen Einarbeitungszeitraum umfassen.[1] Da im Einzelfall auch Einarbeitungsz...mehr

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Menschen mit Behinderung / Arbeitsrecht

Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 sind Schwerbehinderte i. S. d. SGB IX.[1] Bei Einstellungsverhandlungen hat der Arbeitnehmer über Behinderungen, die für das konkrete Arbeitsverhältnis von Bedeutung sein können, Auskunft zu geben.[2] Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 könn...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 5.3 Schwangerschaft und Mutterschutz

Im Fall einer Schwangerschaft gelten die Vorschriften des MuSchG auch für das ruhende Arbeitsverhältnis der schwangeren Arbeitnehmerin, da § 1 MuSchG nur an das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses anknüpft und eine Arbeitsleistung nicht voraussetzt. Allerdings spielen die meisten Schutzvorschriften des MuSchG keine Rolle, da die Schwangere nicht im Betrieb tätig ist. Releva...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.3 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Ebenso wie das Kündigungsschutzgesetz [1] lässt auch das Arbeitsplatzschutzgesetz [2] das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund[3] unberührt. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kann daher auch während des freiwilligen Wehrdienstes erfolgen. Allerdings hat der Arbeitgeber stets die 2-Wochenfrist zu beachten. Diese wird durch den freiwilligen ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 484 Der Betriebsrat[879] hat bei Kündigungen zahlreiche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, denen auf Seiten des Arbeitgebers entsprechende Pflichten gegenüberstehen.[880] Nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung hören. Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei zu beachten, dass die Rechtsprechung streng danach unterscheidet, ob de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Probearbeitsverhältnisse

Rz. 153 Das Probearbeitsverhältnis kann als befristetes oder als unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Probe unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG. Der Betriebsrat hat aber kein Widerspruchsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, wenn ein befristetes anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses m...mehr

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Berufsausbildung / 7 Beendigung

Die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses tritt automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungsdauer ein.[1] Achtung Verlängerung bei späterer Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich grundsätzlich nicht über die vereinbarte Zeit hinaus bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, wenn diese erst s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Sonderkündigungsschutz für "Beauftragte"

Rz. 533 Nach § 38 Abs. 1 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn der Arbeitgeber in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG ist die Abberufung des Datenschutzbeauftragten nur in entsprechender Anwendung des § 626 BGB zulässig. Die Kündigung des A...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VII. Anwaltsgebühren

Rz. 226 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fallen im Urteils- oder Beschlussverfahren wie im Zivilrecht (bürgerliche Streitigkeiten) die Gebühren nach Teil 2 und 3 VV RVG an. Rz. 227 Hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände (Beratung, Geschäftsgebühr, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr) wird auf den vergütungsrechtlichen Teil (vgl. § 8 Rdn 138 ff.) verwiesen. ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 1 Abgrenzungskriterien der Arbeitnehmereigenschaft

Im Steuerrecht gilt ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. § 611a BGB regelt seit 1.4.2017 die relevanten Kriterien, die für einen Arbeitsvertrag sprechen, wie Weisungsrecht, Weisungsgebundenheit[1] und persönliche Abhängigkeit.[2] Diese Kriterien werden auch im Rahmen der Arbeitnehmereig...mehr

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Scheinselbstständigkeit / Arbeitsrecht

Der Begriff der "Scheinselbstständigkeit" ist in erster Linie ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, Urlaub und andere Rechte und Privilegien eines Arbeitnehmers werden durch die sozialversicherungsrechtliche Einordnung nicht beeinträchtigt. Das Bundesarbeitsgericht hat einen Katalog aufgestellt, mit dessen Hilfe festgestellt wird, o...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Zuvorbeschäftigungsverbot

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat – sog. Zuvor-Beschäftigungs- bzw. Vorbeschäftigungs- oder Anschlussverbot.[1] Das Vorbeschäftigungs- oder A...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 516 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[915] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[916] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (9) Verfall- und Ausschlussfristen

Rz. 112 Die tarifvertraglichen Verfallfristen, insbesondere nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, haben sich in der Praxis bewährt in der Zielsetzung, eine alsbaldige abschließende Klarheit und Sicherheit über bestehende Ansprüche der Vertragsparteien zu erreichen. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht einer tarifvertraglichen Regelung unterliegt, ist die vertragliche Verei...mehr

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Geschäftsführer / 1 Rechtliche Grundlagen und Stellung

Der organschaftlich bestellte Geschäftsführer einer GmbH wird für diese in aller Regel auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig.[1] Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichtet.[2] Dies gilt unabhängig davon, ob der (Fremd-)Geschäftsführer einen starken Anteilseigner oder einen wei...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Formalien

Soll ein Arbeitsvertrag befristet werden, muss dies ausdrücklich und klar schriftlich vereinbart werden. Darüber hinaus empfiehlt sich die Aufnahme einiger spezieller Vertragsklauseln zur Regelung der aus der Befristungsabrede erwachsenden Besonderheiten, z. B. hinsichtlich der Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses durch Kündigung usw. Im Hinblick darauf, dass bei b...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Rz. 403 Das Kündigungsschutzgesetz findet keine Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine arbeitnehmerseitige Kündigung, durch Befristung, infolge einer Anfechtung des Arbeitsvertrages oder infolge eines Aufhebungsvertrages beendet wird.[700] Nach § 1 Abs. 1 KSchG ist das Kündigungsschutzgesetz erst anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Untern...mehr