Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / Einführung

in der Fassung der Bekanntmachung v. 4.4.2006[1] mit den Änderungen durch: das Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz v. 12.7.2006[2], das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006[3], das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v. 7.12.2006[4], das Jahressteuerge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Inhalt des Anspruchs

Rz. 7 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 20 Abs. 1 ist eine aus dem Arbeitsverhältnis herrührende Lohnersatzleistung, nämlich ein gesetzlich begründeter Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts. [1] Es handelt sich um einen privatrechtlichen Anspruch, der erforderlichenfalls vor den Gerichten für Arbeitssachen geltend zu machen ist, § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbG...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Rechtsentwicklung und rechtspolitische Bewertung

Rz. 1 Seit 1952 zahlte die Krankenkasse den gesetzlich versicherten Frauen während der Schutzfristen vor und nach der Geburt ein Wochengeld in Höhe des Durchschnittsverdienstes des vergangenen Quartals. Die meisten nicht pflichtversicherten Frauen hatten einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf Weitergewährung des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Für die Zeit ab 1.1.1966 war ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.6 Spezialthema: Optimierung der Versorgungswerkrente als Beratungsleistung

Manche Mandanten sind Mitglied in einem Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, etc.) und können, in gewissen Grenzen, zwei Punkte frei entscheiden: Wieviel Beitrag Sie leisten wollen? Ab wann Sie die Rente beziehen wollen? Das ist nicht neu und auch den Mandanten bekannt. Mandanten wissen aber nicht, welche Auswirkungen Ihre Entscheidungen, oder auch Nicht-Entsch...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Zusammenfassung

Überblick Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Im Baugewerbe wird bei Arbeitsausfällen aus Witterungsgründen oder saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. Saison-Kurzarbeitergeld geleistet. Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Beitr...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.1 Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des fiktiven Entgelts bleiben sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt Einmalzahlungen außer Betracht. Außerdem sind beim Sollentgelt Vergütungen für Mehrarbeit (Überstunden) nicht zu berücksichtigen. Als Istentgelt gilt das im Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Brutto-Arbeitsentgelt, zzgl. aller ihm zustehenden Entgeltanteile....mehr

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Ärztliche Untersuchung / 4.7 Freistellungsanspruch für ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft

Eine schwangere Frau hat gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Freistellungsanspruch für Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind (§ 16 MuSchG). Der Freistellungsanspruch steht nicht gesetzlich versicherten Frauen gleichermaßen zu (§ 16 Satz 2 MuSchG). Der Anspruch besteht, soweit Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.44 Daten bei privaten Krankenversicherungen und privaten Pflege-Pflichtversicherungen (Nr. 29a)

Rz. 53 Das BZSt ist mit Wirkung am 1.1.2023 für die Entgegennahme, Verarbeitung und Weiterleitung von Daten von privaten Krankenversicherungen und privaten Pflege-Pflichtversicherungen zuständig. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 29a FVG ist eine Folgeregelung zu § 39 Abs. 4a EStG.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.5 Kleinere Versicherungsvereine a. G. (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 KStG)

Rz. 128 Der Begriff der "Kleineren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit" ergibt sich aus § 53 VAG (ab 1.1.2016 aus § 210 VAG). Diese Versicherungsvereine sind von bestimmten Regelungen der Versicherungsaufsicht freigestellt. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 KStG sind sie von der KSt befreit, wenn sie neben den in § 53 VAG bzw. § 210 VAG aufgeführten noch bestimmte, im KStG und in §...mehr

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Betriebliche Übung / 4.1 Staatliche Festlegungen

Die Gewährung tariflich nicht vorgesehener Leistungen kann ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sein, wonach der Arbeitgeber nur die tariflich vorgeschriebenen Leistungen erbringen darf, oder ein Verstoß gegen die Satzung des angehörenden Arbeitgeberverbands, welcher gegebenenfalls Sanktionen gegen den Arbeitgeber verhängen könnte. Die Satzung des Arbeitgeberverbands v...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.2 Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflichtversicherung

Der Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des ggf. vom Arbeitnehmer zu zahlenden einkommensabhängigen Zusatzbeitrags i. S. d. § 242 SGB V ist in Nummer 25 auszuweisen. Zu erfassen sind dabei die insgesamt an die Krankenkasse abgeführten Beiträge, d. h. ggf. mit Beitragsanteilen für das Krankengeld. Arbeitnehmerbeiträge zur inländische...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.3 Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

Arbeitgeberzuschüsse Ist ein Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder Mitglied einer privaten Krankenkasse, erhält er ggf. einen steuerfreien Arbeitgeberbeitragszuschuss. Diese Zuschüsse müssen in die Nummern 24a und 24b der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden. Entsprechendes gilt für die steuerfreien Beitragszuschü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 2.2.1 Korrektur bei fehlerhaftem Lohnsteuerabzug

Die Korrektur eines fehlerhaften Lohnsteuerabzugs darf nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich nicht mehr erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat. Allerdings muss der Arbeitgeber in diesen Fällen zur Vermeidung der Haftung eine entsprechende Anzeige an das Betriebsstättenfinanzamt richten, damit die Nachford...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankengeld

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Beiträge zu einer privaten Krankentagegeldversicherung sowie für eine Krankenhaustagegeldversicherung sind nur beschränkt bis zu bestimmten Höchstbeträgen als SA abziehbar (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG). Entsprechendes gilt für den Beitragsanteil, der von der GKV für das Krankentagegeld erhoben wird. Zu Einzelheiten > Krankenversicherung Rz 37 ff [4...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankenhaustagegeld

Stand: EL 109 – ET: 05/2016 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 24, > Krankengeld Rz 1, > Kranken­tagegeldversicherung, > Krankenversicherung Rz 40 und > Sonderausgaben Rz 25 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankenkassen

Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Die Versicherten können grundsätzlich selbst wählen, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern wollen (vgl § 173 Abs 2 Satz 1 SGB V). Zu Besonderheiten bei DO-Angestellten > Ortskrankenkassen Rz 4. Zu weiteren Hinweisen > Betriebskrankenkassen, > Ersatzkassen, > Krankenversicherung, > Pflegeversicherung, > Sozialversicherung und > Zukunftssicher...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Krankenkassenzuschüsse

Stand: EL 109 – ET: 05/2016 > Krankenversicherung Rz 10 ff, 35, 43. Zuschüsse des ArbG ohne gesetzliche Verpflichtung gehören zum stpfl Arbeitslohn; § 3 Nr 62 EStG ist nicht anwendbar.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 2.2 Rentner

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte[1] oder privat krankenversicherte Rentner[2] erhalten ebenfalls einen Beitragszuschuss von ihrem Rentenversicherungsträger. Dem Rentenversicherungsträger ist ebenfalls eine Bescheinigung im oben aufgeführten Sinn vorzulegen. Ein Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers zu den Aufwendungen für eine Pflegeve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienversicherung / 5 Ausschluss von Kindern

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Hinweis Prüfung des Gesamteinkommens Für die Prüfung, ob das monatliche Gesam...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 2.1 Freiwillig versicherter Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, weil ihre Versicherungspflicht aufgrund eines Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) endet, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitragszuschuss zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung von ihrem Arbeitgeber. Beschäftigte, die wegen Überschreitens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Sozialleistungsträger (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 In § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind die öffentlich-rechtlichen Kostenträger aufgeführt, die Maßnahmen der Rehabilitation und Vorsorge erbringen, also z. B. nicht durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Deren jeweilige Zuständigkeit ist im Einzelnen dem Sozialgesetzbuch (SGB) I zu entnehmen. Zu den aufgeführten Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Kostenträger (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Private Krankenversicherungsunternehmen, bei denen u.a. die Gruppe von Arbeitnehmern privat krankenversichert ist, die aufgrund ihres Einkommens die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet[1], stellen die wichtigsten Leistungsträger des Abs. 1 Satz 2 dar. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung[2] setzt jedoch voraus, dass kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.2 Nachweispflichten

Rz. 36 Der Inhalt der Nachweispflicht nach Abs. 2 richtet sich danach, in wessen Trägerschaft die Maßnahme erfolgt: Wenn die Maßnahme von einem öffentlich-rechtlichen Leistungsträger bewilligt worden ist, kommt der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht durch Vorlage des Bewilligungsbescheids nach. Der Mindestinhalt dieses Bescheids ist die Benennung des Leistungsberechtigten (...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / 1.2 Bundesrecht

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 4 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied einer Krankenkasse (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 2,45 %). Der Beitragssatz der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung

Zusammenfassung Begriff Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Sie wird solidarisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie anderen Versicherten finanziert. Träger der Krankenversicherung sind die Krankenkassen, die ihren Versicherten die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zur Verfügung stellen. Die Aufgabe der GKV ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 1 Versicherter Personenkreis

Die gesetzliche Krankenversicherung ist im Ursprung eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Versicherungspflicht wird durch eine Jahresarbeitsentgeltgrenze begrenzt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, sind vom Beginn der Beschäftigung an oder mit dem Ablauf des Kalenderjahres ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 4 Finanzierung

Die Krankenversicherung und ihre körperschaftlich organisierten Träger sind eine Solidargemeinschaft (Solidaritätsprinzip). Diese ist durch die solidarische Finanzierung durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber geprägt.[1] Die Höhe richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Familienversicherte Angehörige sind beitragsfrei mitversichert.[2] Ein we...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Sie wird solidarisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie anderen Versicherten finanziert. Träger der Krankenversicherung sind die Krankenkassen, die ihren Versicherten die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zur Verfügung stellen. Die Aufgabe der GKV ist es, den Gesundh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 2 Leistungen

Das soziale Recht auf Zugang zur Sozialversicherung garantiert Ansprüche auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.[1] Dazu gehören nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 3 Wirtschaftlichkeit

Die Krankenkassen haben bei der Durchführung ihrer Aufgaben und in ihren Verwaltungsangelegenheiten sparsam und wirtschaftlich zu verfahren.[1] Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig sind, dürfen nicht erbracht werden.[2] Das Wirtschaftlichkeitsprinzip steht ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.1 Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen (Nr. 1)

Rz. 41 Soweit eine Frau eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsgesetzes absolviert, fällt sie bereits nach § 10 Abs. 2 BBiG [1] in den Personenkreis, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Mutterschaft kann nach § 8 Abs. 2 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis verlängert werden. In entsprechender Anwendung von...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.8 Schülerinnen und Studentinnen (Nr. 8)

Rz. 62 Nach Nr. 8 werden Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, soweit die Ausbildungsstelle (z. B. Hochschule oder Schule, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG) Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt. Dies ist etwa der Fall bei Veranstaltungen im Rahmen der Schulpflicht, im Rahmen der universitären Ausbil...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ziel des Gesetzes (§ 1 Abs. 1)

Rz. 9 Mit der Neufassung des Mutterschutzgesetzes ab dem 1.1.2018 hat der Gesetzgeber erstmals die Ziele des Mutterschutzgesetzes normiert. Neben dem schon früher durch das Mutterschutzgesetz gewährleisteten Schutz der Gesundheit der Frau und ihres (ungeborenen) Kindes am Arbeitsplatz hob der Gesetzgeber hervor, dass der Frau die Fortsetzung ihrer Beschäftigung während der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.1 Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Tz. 62 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Dabei ist es unerheblich, ob es um eine Pflichtversicherung oder um eine freiwillige Versicherung oder eine Familienversicherung handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob und inwieweit aufgrund der...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Tz. 61 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 249b Satz 1 SGB V hat der Arbeitgeber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Arbeitnehmer, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Voraussetzung ist also, dass der geringfügig Beschäftigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Krankenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Krankenversicherung und Pflegeversicherung

2.1 Krankenversicherung Tz. 7 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.6 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

Tz. 37 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann auch durch Zusammenrechnung einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mit einer bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübten zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung erfolgen. Arbeitnehmer, die neben einer nicht geringfügig entlohnten versicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.2 Versicherungsfreie oder nicht versicherungspflichtige geringfügig Beschäftigte

Tz. 63 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung kommt nicht nur für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Betracht, die nach § 7 SGB V krankenversicherungsfrei sind, sondern fällt auch für solche geringfügig entlohnten Arbeitnehmer an, die z. B. aus einem der in § 6 SGB V genannten Gründe krankenversicherungsfrei sind. Der Pauschalbeitrag ist mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Pflegeversicherung

Tz. 10 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 1995 wurde die Pflegeversicherung als Fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Gründe waren die steigenden Pflegeaufwendungen, die nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden konnten. Zunächst wurden lediglich Aufwendungen, die durch eine häusliche Pflege anfallen, abgedeckt, seit 01.07.1996 auch die Pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.5 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Ausgleichsgeld nach dem FELEG

Tz. 36 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die oben (s. Tz. 31) genannten Ausführungen gelten entsprechend. Sind aber Bezieher von Ausgleichsgeld in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung als Rentner versichert, werden sie aufgrund einer daneben ausgeübten Beschäftigung in der Krankenversicherung wie beschäftigte Rentner behandelt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2026, Pandemieklause... / 2 Aus den Gründen:

[12] Zu Recht hat das BG einen Anspruch des Kl. auf Unterlassung der beanstandeten Formulierung in Abschnitt A § 6 Nr. 1e) VB in Verbindung mit der Begriffserläuterung "Pandemie" in Abschnitt C nach § 1 UKlaG verneint. Entgegen der Ansicht der Revision ist die Ausschlussklausel nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot oder das Verb...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Beispielsfall

Tz. 89 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Praxis-Beispiel Der Verein "Rote Teufel" beschäftigt Frau Schnell als Hausmeisterin. Sie erhält monatlich 603 EUR. Der Lohn beträgt pro Stunde 15,00 EUR. Frau Schnell übt keine andere Berufstätigkeit aus. Bei ihrem Ehemann ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse) mitversichert. Eine Option zur freiwilligen Zah...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Tz. 120 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewies...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht

Tz. 21 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag (ab 2019) von 3,6 % trägt. Allerdings kann der geringfügig Beschäftigte die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Befreiungs-Antrag stellen, der dann für die gesamte Dauer der ...mehr