Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spanien / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Spanien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liechtenstein / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Liechtenstein arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Albanien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften DE/AL 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordmazedonien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Nordmazedonien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" RM/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in der Schweiz arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Bulgarien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrift...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 5 Bescheinigung A1

Personen, die auf Zypern arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Slowakei arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrifte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Finnland arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrifte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Island / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Island arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden. 1.2.3.1 Vollversicherung Eine private Krankenversicherung ersetzt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.5 Beamte

Sachverhalt Ein Beamter ist privat krankenversichert. In seinem Beamtenverhältnis hat er im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Der Beamte hat folgende Nebenjobs: seit 8 Jahren als Hausmeister für 400 EUR monatlich und seit 1.1. als Pförtner für 250 EUR monatlich. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.1 Weihnachtsgeld

Sachverhalt Eine angestellte Aushilfe erhält neben dem monatlichen Arbeitsentgelt von 480 EUR im Juli ein vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld i. H. v. 660 EUR und im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i. H. v. 480 EUR. Entsteht durch die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis? Ergebnis Urlaubs- ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.2 Schwankendes Arbeitsentgelt, unvorhersehbarer Einsatz

Sachverhalt Ein Pflegedienst hat neben 16 Mitarbeitern, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zum 1.1. die beiden Aushilfen A und B angestellt. Laut Arbeitsvertrag erhalten diese einen Stundenlohn von 15 EUR. Üblicherweise liegt der Arbeitsaufwand der beiden Aushilfen bei jeweils 35 Stunden pro Monat. Daher sind die Aushilfen als geringfügig entlohnte Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 9 Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem Arbeitgeber

Die Krankenkasse prüft im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Krankengeld auch, ob sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber ergibt. Wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung berechtigt oder unberechtigt verweigert, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung geht auf die Krankenkasse übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 7.1 Anspruch/Berechnung/Höchstbezugsdauer

Der Arbeitgeber lässt den Freistellungsanspruch nochmals gegen sich gelten, den sein Arbeitnehmer nach § 45 Abs. 3 SGB V bereits ausgeschöpft hat. Die Krankenkasse des Arbeitnehmers, dessen Arbeitgeber einer weiteren Freistellung zustimmt, berechnet und zahlt das Krankengeld an ihren Versicherten auf der Grundlage seines Arbeitsentgelts aus. Außerdem führt sie die damit in Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 7.2 Erstattung

Die Krankenkassen akzeptieren gegenseitig die Berechnung, Höhe und Auszahlung des Kinderpflegekrankengeldes. Die Aufwendungen der das Kinderpflegekrankengeld auszahlenden Krankenkasse werden dieser von der Krankenkasse in tatsächlicher Höhe ersetzt, deren Versicherter die Betreuung des erkrankten Kindes nicht wahrnehmen konnte. Dabei werden auch die abgeführten Beiträge zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.5 Ärztliches Zeugnis

Über die Notwendigkeit, das Kind wegen seiner Erkrankung zu beaufsichtigen, zu betreuen oder zu pflegen und deswegen der Arbeit fernzubleiben, ist ein ärztliches Zeugnis auszustellen und der Krankenkasse vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. In der Praxis wird der zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten vereinbarte Vordruck genutzt (M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 5.2 Alleinerziehende Versicherte

Bei alleinerziehenden Versicherten beträgt die Höchstanspruchsdauer je Kind im Kalenderjahr 20 Arbeitstage bzw. für mehrere Kinder insgesamt 50 Arbeitstage. Eine verlängerte Anspruchsdauer ergibt sich für die Kalenderjahre 2020 bis 2025.[1] Alleinerziehend ist ein Elternteil, dem das alleinige Personensorgerecht für das mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebende Kind zuste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / Zusammenfassung

Begriff Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, häufig auch als Kinderkrankengeld bezeichnet, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben oder bei einer stationären Behandlung des Kindes als Begleitperson mitaufgenommen werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 8 Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld besteht auch neben einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Fortzahlung der Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber. Allerdings kommt es nicht zur Auszahlung durch die Krankenkasse für die Dauer der Entgeltfortzahlung, da der Anspruch auf Krankengeld ruht.[1] Ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist unschädlich für die Auszahlung, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 12 Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber

Versicherte Arbeitnehmer belegen ihren Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld gegenüber der Krankenkasse mit einer ärztlichen Bescheinigung. Sie erklären ggf. zusätzlich, dass im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege des Kindes übernehmen kann. Die Freistellung ist beim Arbeitgeber zu beantragen. Eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung ist für den Arbeitgeber vorge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 11 Arbeitsunfall

Ist ein Arbeitsunfall (hauptsächlich Schul- oder Kindergartenunfälle) die Ursache für die Pflege des erkrankten Kindes, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Verletztengeld.[1] Es gelten entsprechende Voraussetzungen wie in der Krankenversicherung. Der Anspruch gegen die Krankenkasse ist ausgeschlossen.[2] Abweichend davon beträgt das Verletztengeld 100 % des ausgefallenen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2.3 Zuständigkeit

Das Kinderpflegekrankengeld zahlt die Krankenkasse des begleitenden Elternteils.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.3.1 Freiwillig Krankenversicherte

Der Beitragszuschuss wird in Höhe des Betrags gewährt, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beziehers von Vorruhestandsgeld zu tragen hätte. Er errechnet sich aus der Hälfte des ermäßigten Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (2024: 7,0 %) zuzüglich des halben Zusatzbeitragssatzes der Krankenkasse, bei der die freiwillige Krankenversicherung besteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.1 Arbeitnehmer

Der Anspruch steht Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse zu, die mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Die Art des Versicherungsverhältnisses (z. B. aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft) ist unerheblich. § 44 Abs. 2 SGB V (Ausschluss des Anspruchs auf Krankengeld) ist zu beachten. Der Anspruch ist au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.3 Versicherungsverhältnis des Kindes

Das erkrankte Kind des Arbeitnehmers muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Dabei kann es sich um eine Versicherung aufgrund einer Familienversicherung nach § 10 SGB V der Beantragung einer Waisenrente nach § 189 SGB V des Bezugs einer Waisenrente nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V einer freiwilligen Versicherung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V oder einer obligato...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 2.1.1 Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld

Der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz wurde von der Bundesregierung auf 14,6 % festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist somit ein Beitragssatz i. H. v. 7,3 % (14,6 % : 2) zu berücksichtigen. Hinzu kommt der halbe kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Der Beitragssatz ist mit den beitragspflichtigen Einnahmen des freiwilligen Mitglied...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1 Steuerfreie Lohnersatzleistung

Kinderpflegekrankengeld ist als Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung lohnsteuerfrei. [1] Kinderpflegekrankengeld in der Steuererklärung angeben Das steuerfreie Kinderpflegekrankengeld unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt [2] und muss in der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers angegeben werden. Der entsprechende Betrag wird von der Krankenkasse elek...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.6 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege des Kindes

Krankengeld wird gezahlt, wenn der Versicherte ein in seinem Haushalt lebendes erkranktes Kind beaufsichtigt, betreut oder pflegt und deswegen der Arbeit fernbleibt. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn im Haushalt des versicherten Arbeitnehmers andere Personen leben, die die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege übernehmen können. Der Versicherte gibt darüber eine entspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 3.2 Prüfung anderer Angehöriger durch Arbeitgeber

Andere Angehörige, die von dem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle nicht erfasst werden, sind vom Arbeitgeber zu beurteilen. Praxis-Tipp Unterstützung durch Einzugsstelle Wie bei allen anderen Arbeitnehmern besteht die Möglichkeit, eine Entscheidung durch die Einzugsstelle (Krankenkasse) herbeizuführen. Dabei fehlt es allerdings grundsätzlich an der leistungsrechtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2.4 Stationäre Behandlung

Zu einer stationären Behandlung gehören vollstationäre und teilstationäre Krankenhausbehandlungen[1], stationäre Vorsorgeleistungen[2], die stationäre Rehabilitation nach § 40 Abs. 2 SGB V [3] sowie eine tagesstationäre Behandlung.[4] Die medizinischen Gründe sowie die Dauer der stationären Mitaufnahme bescheinigt die stationäre Einrichtung. Damit wird der Anspruch gegenüber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1 Freistellungsanspruch

Arbeitnehmer haben während der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes einen Anspruch auf Freistellung gegen den Arbeitgeber. Rechtlich liegt ein Fall des allgemeinen schuldrechtlichen Leistungsverweigerungsrechts nach § 275 Abs. 3 BGB vor, weil dem Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen die Erbringung der geschuldeten (Arbeits-)Leistung unmöglich geword...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.8.2 Kinder mit Behinderungen

Für Kinder, die eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze. Kinder haben Behinderungen, die körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und sie an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 7.3 Klärung von Zweifelsfragen

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung des Kinderpflegekrankengeldes müssen zwischen den beteiligten Krankenkassen geklärt werden. Hinweis Übertragung eines Anspruchs Die in der Praxis empfohlene Verfahrensweise setzt Freiwilligkeit und eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Krankenkassen, Elternteilen und Arbeitgebern voraus.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2 Freistellung mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Für den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers kommen verschiedene gesetzliche Regelungen in Betracht: § 616 BGB, § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG, § 45 Abs. 1 SGB V und § 44a SGB XI; daneben können sich Ansprüche auf individual- oder kollektivvertraglicher Grundlage ergeben. Allgemeine Anspruchsgrundlage für eine bezahlte Freistellung im Fall der Kindererkrankung ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 7 Übertragung des Anspruchs auf den anderen Elternteil

Im Interesse einer familienorientierten Handhabung des § 45 SGB V ist eine Übertragung von Ansprüchen möglich. Wenn der Anspruch eines Elternteils auf Kinderpflegekrankengeld und Freistellung von der Arbeit bereits erschöpft ist, soll er nochmals freigestellt werden, wenn der andere Elternteil, dessen Anspruch noch nicht erschöpft ist, die Betreuung des erkrankten Kindes nic...mehr