Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 62 Mittel ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 1 Abs. 3 SGB XI sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung die Pflegekassen, ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen wahrgenommen. Bei jeder Krankenkasse wird eine Pflegekasse errichtet (vgl. § 46). Trotz dieser organisatorischen Anbindung sind sie als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell selbständig. Sie verfügen aufgrund der ...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.3 Übermittlungspflicht sonstiger ärztlicher Leistungserbringer (Abs. 1b)

Rz. 18 Leistungserbringer, die ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen oder ihren Verbänden Verträge zu Modellvorhaben (§ 64e), zu besonderen Versorgungsformen (§ 140a), zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b), zur Versorgung mit Schutzimpfungen (§ 132e), zur Versorgung durch Betriebsärzte (§ 132f) oder zur ambulanten spezialfachärztlichen Vers...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.1 Begriff Gesamtvergütung (Abs. 1)

Rz. 22 Die KVen und KZVen erbringen aufgrund ihrer in § 75 jeweils normierten Aufträge zur Sicherstellung und Gewährleistung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der KV/KZV und der mitversicherten Familienangehörigen der gesetzlichen Krankenkassen jeweils eine Gesamtleistung, die in Form der vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtvergütungen v...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.1 Funktion und Ziele (Abs. 1)

Rz. 4 Die versichertengeführte elektronische Patientenakte (Satz 1) wird den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag oder im Rahmen einer Widerspruchslösung zur Verfügung gestellt. Die Anwendung ist bis zum 14.1.2025 durch den Versicherten zu beantragen (§ 342 Abs. 1 Satz 1). Ab dem 15.1.2025 sind die Krankenkassen verpflichtet, jedem Versicherten eine Patientenakte zu...mehr

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Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung können Krankenkassen die Entwicklung digitaler Innovationen fördern (§ 68a). Unter digitalen Innovationen versteht das Gesetz insbesondere digitale Medizinprodukte, telemedizinische Verfahren oder IT-gestützte Verfahren in der Versorgung, definiert diese dann aber nicht näher. Darunter fallen z. B....mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.11 Wearables (Abs. 8)

Rz. 32 Die Krankenkassen können ermöglichen, dass Versicherte über die Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgeräts Daten aus tragbaren elektronischen Geräten (Wearables; z. B. Smartwatches oder Fitness-Tracker) in die elektronische Patientenakte nach § 341 Abs. 2 Nr. 6 übermitteln und dort speichern. Damit können Versicherte auf Wunsch eigene Gesundheitsdaten wie Schrittzä...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.2 Datenstruktur (Abs. 2)

Rz. 7 Die Norm zählt umfassend die Daten auf, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert und verarbeitet werden können. Nr. 1, 6, 8 und 9 geben die Inhalte wieder, die nach dem bisher in § 291a Abs. 5c bzw. § 305 Abs. 1 enthaltenen geltenden Recht bereits in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können. Dazu gehören z. B. Daten der elektronischen Kurza...mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.1 Finanzausgleich der Leistungsaufwendungen und Verwaltungskosten (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 werden die Leistungsaufwendungen sowie die Verwaltungskosten der Pflegekassen von allen Pflegekassen nach dem Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen gemeinsam getragen. Nach Abs. 1 Satz 2 findet zu diesem Zweck zwischen allen Pflegekassen ein Finanzausgleich statt. Die Leistungsaufwendungen der Pflegekassen können dabei grundsätzlich in voller Höhe im Rah...mehr

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Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 2.6 Unterstützung der datenschutzrechtlich Verantwortlichen (Abs. 4)

Rz. 6 Datenschutzrechtlich Verantwortliche (z. B. die Krankenkasse) haben keinen Zugriff auf die in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten. Damit Versicherte ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche (z. B. Löschung, Korrektur oder Auskunft) wahrnehmen können, sind die dazu befähigten Leistungserbringer (z. B. Ärzte) verpflichtet, die datenschutzrechtlich Verantwor...mehr

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Sommer, SGB V § 351 Übertra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 350a Anspru... / 2.1 Digitalisierung medizinischer Unterlagen (Abs. 1)

Rz. 3 Versicherte haben ab 15.1.2025 (§ 342 Abs. 1 Satz 2) einen Anspruch darauf, in Papierform vorliegende medizinische Informationen gemäß § 341 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und d (u. a. Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Arztbriefe) digitalisieren und über den Anbieter der elektronischen Patientenakte in die elektronische Patientenakte übermitteln und speichern zu lassen...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.6 Datenverantwortung (Abs. 5)

Rz. 9 Die ausgebende Krankenkasse ist datenschutzrechtlich für den Inhalt der Notfalldaten und des Medikationsplans verantwortlich. Die Regelung bestimmt die Krankenkassen als die für die Verarbeitung von Daten in den Anwendungen elektronische Notfalldaten und elektronischer Medikationsplan datenschutzrechtlich Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO (BT-Drs. 19/27652 S. 128).mehr

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Sommer, SGB V § 361b Zugrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 65 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) v. 22.3.2024 (BGBl. I Nr. 101) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 26.3.2024 in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Die Regelung ermöglicht den Datenzugriff der Krankenkasse, wenn digitale Gesundheitsanwendungen verordnet werden.mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.1 Zuständige Stellen (Abs. 1)

Rz. 4 Die Länder bestimmen die Stellen, die für die Ausgabe der eHBA oder eBA zuständig sind (Satz 1 Nr. 1). Die zur Ausgabe der elektronischen Berufsausweise zuständigen Stellen müssen höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen (sog. Trust-Center). Als zur Bestätigung der berufsrechtlichen Befugnisse zuständige Stellen kommen unter anderem die Ärzte- und Apothekerkammern...mehr

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Sommer, SGB V § 361b Zugrif... / 2.1 Zugriffsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 3 Krankenkassen dürfen zum Zwecke der Einlösung elektronischer Verordnungen von digitalen Gesundheitsanwendungen (§ 360 Abs. 4) auf Daten der Versicherten in vertragsärztlichen elektronischen Verordnungen zugreifen. Im Rahmen der technischen Vorgaben zur elektronischen Übermittlung von Verordnungen digitaler Gesundheitswendungen in der Telematikinfrastruktur ist vorgeseh...mehr

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Sommer, SGB V § 350a Anspru... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 6 Die Krankenkassen legen das Nähere zum Verfahren fest (Satz 1). Die Aufgaben können durch eine übergreifende gemeinsame Stelle der Krankenkassen erfüllt werden (Satz 2). Das Verfahren ist den Versicherten spätestens zum 15.1.2025 (Einführung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte; Opt-out-ePA) anzubieten. In dem Verfahren sollen in Papierform vorliegend...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.10 Aufgaben der gematik (Abs. 10)

Rz. 11 Ausschließlich die gematik ist (ergänzend zu § 311 Abs. 1 Nr. 10) berechtigt und verpflichtet, Zugangswege zu elektronischen Verordnungen über mobile Endgeräte zu entwickeln und zur Nutzung anzubieten (Satz 1). Gleichzeitig stellt sie die Funktionalität und Interoperabilität sicher (Satz 2). Die Sicherheit ist durch ein externes Gutachten nachzuweisen (Satz 3, 4). Die...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.8 Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung (Abs. 4)

Rz. 80 Die Verteilung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung ist mit Wirkung zum 1.1.2012 in § 87b geregelt, so dass Abs. 4 der Vorschrift sich auf die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung beschränkt. Die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung stellt die zweite Stufe im System der Gesamtvergütung dar und ist Teil der zahnärztlichen Selbstverwal...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.5 Übermittlungspflichten der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (Abs. 2)

Rz. 20 Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, die in Nr. 1 bis 9 abschließend genannten Daten quartalsweise fallbezogen an die Krankenkassen zu übermitteln (Satz 1). Hintergrund der lediglich fallbezogenen und nicht versichertenbezogenen Übermittlungspflicht ist, dass den Krankenkassen nicht die Führung von versichertenbezogenen Leistungs- und Gesundheitsprofi...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 305 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Neu gefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996. Das Zwei...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.1 Getrennte Vergütungsanteile (Abs. 2c)

Rz. 61 Abs. 2c stellt es den Partnern der Bundesmantelverträge-Ärzte, der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen frei, getrennte Vergütungsanteile an der Gesamtvergütung für die an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Arztgruppen festzulegen und dabei auch die Grundlagen für die Bemessung der Vergütungsanteile zu regeln (vgl. "können vereinbaren"). Allerd...mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 2.1 Verwendung der Betriebsmittel (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 dürfen Betriebsmittel nur für die gesetzlichen oder durch die Satzung vorgesehen Aufgaben sowie für die Verwaltungskosten verwendet werden. Hierzu gehören die Leistungsausgaben, die Verwaltungskostenpauschale, die Anteile der Pflegeversicherung an den umlagefinanzierten Kosten des Medizinischen Dienstes, die Auffüllung der Rücklage, die Finanzierung de...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.7 Vereinbarungen auf Ebene der Bundesmantelverträge (Abs. 3)

Rz. 24 Die Regelung verpflichtet die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und den GKV-Spitzenverband als Bestandteil der Bundesmantelverträge Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die vertragsärztlichen Leistungen, Form und Inhalt der im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Vordrucke, die Erfüllung der Pflichten der Vertragsärzte nach Abs. 1, 4, die Er...mehr

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Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 2.1 Investmentvermögen (Abs. 1)

Rz. 4 Krankenkassen können nach § 68a die Entwicklung digitaler Innovationen fördern. Zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen können dafür insgesamt bis zu 10 % der Finanzreserven (§ 260 Abs. 2 Satz 1) in Anteile an Investmentvermögen nach § 1 Abs. 1 KAGB angelegt werden (Satz 1). Der Anlageraum für den Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen bestimmt sich nac...mehr

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Sommer, SGB V § 314 Informa... / 2.2 Informationsmaterial (Satz 2)

Rz. 4 Für Informationen über die elektronische Patientenakte hat die gematik das hierzu durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nach § 343 erstellte Informationsmaterial zu nutzen. Ebenso wie die gematik haben die Krankenkassen ihre Versicherten über di...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.2 Gesetzliche Eingriffe bei der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung (Abs. 2 Satz 6)

Rz. 62 Abs. 2 Satz 6 enthält für die vertragszahnärztliche Gesamtvergütung einen Vergütungsausschluss, obwohl die vertragszahnärztliche Leistung "Aufstellung eines Heil- und Kostenplans beim Zahnersatz" unbedingte Voraussetzung für die Versorgung mit Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist (vgl. Siebter Abschnitt, §§ 55 ff.). So hatte der Gesetzgeber bereits im...mehr

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Sommer, SGB V § 354 Festleg... / 2.1 Funktionen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung enthält den Auftrag an die gematik, die Funktionen der elektronischen Patientenakte festzulegen. Dabei ist der jeweilige Stand der Technik zu beachten. Die zeitliche Umsetzung orientiert sich an der stufenweisen Realisierung der Patientenakte. Die gematik hat die folgenden (teilweise bereits realisierten) technischen und organisatorischen Verfahren festzul...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Elektronische Verordnungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur werden schrittweise und zeitlich gestuft eingeführt (www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-flaechendeckende-e-rezept-nutzung-erfolgt-stufenweise-westfalen-lippe-und-schleswig-holstein-starten; zuletzt abgerufen: 12.8.2022). Die Gesellschaft für Telematik (gematik) hat die Aufträge, zunächst ...mehr

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Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 2.8 Tod des Versicherten (Abs. 6)

Rz. 8 Erfährt die Krankenasse vom Tod eines Versicherten, hat sie dessen elektronische Patientenakte zu löschen. Davon ist abzusehen, wenn Dritte entgegenstehende berechtigte Interessen geltend machen und nachweisen. Eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) nur ausnahmsweise zulässig. Eine Verarbeitung der in der elek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 351 Übertra... / 2.1 Datenübertragung von einer Gesundheitsanwendung in die Patientenakte (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse ermöglicht, dass Daten der Versicherten in digitalen Gesundheitsanwendungen (§ 33a) in die elektronische Patientenakte der Versicherten (§ 341 Abs. 2 Nr. 9) übermittelt und dort gespeichert werden. Der jeweilige Versicherte muss mit der Datenübermittlung einverstanden sein und darin nachvollziehbar einwilligen. Der Hersteller der Gesundheitsanwendungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.1 Umsetzungsstufe 1 (mit der Bereitstellung)

Rz. 5 Die Akte kann Daten (§ 341 Abs. 2 Nr. 1, 6 bis 9, 11, 12 und 15 ) bereitstellen, die der Versicherte selbst in seiner Patientenakte speichert (z. B. medizinische Informationen, Gesundheitsdaten, Hinweise auf Patientenverfügungen, Abschriften der Patientenakte nach § 630g Abs. 2 Satz 1 BGB; Nr. 1 Buchst. a). Grundlage sind die Ende 2018 von der gematik veröffentlichten I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.1 Zweck der Rücklage (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 sieht vor, dass die Pflegekasse zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit eine Rücklage zu bilden hat. Die Regelung entspricht damit der in § 261 Abs. 1 SGB V (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 72). Die Norm für die Krankenversicherung wiederum orientiert sich an der Vorgängervorschrift des § 365 RVO (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 228 zu § 270). Durch Ansammlung entsp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.7 Weiterentwicklung von Komponenten und Diensten (Abs. 4)

Rz. 24 Anbieter zugelassener Komponenten und Dienste der elektronischen Patientenakte (§ 325 Abs. 1) stellen sicher, dass die Technik laufend weiterentwickelt wird und die Patientenakte dem jeweils aktuellen Stand der Technik und den jeweils aktuellen Festlegungen der gematik (§ 354) entspricht. Verantwortlich ist die jeweilige Krankenkasse, die nur Anbieter auswählt, die di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.3 Hilfen zur Gesundheit

Rz. 10 Die Hilfen zur Gesundheit sind im Fünften Kapitel des SGB XII geregelt. Sie umfassen die vorbeugende Gesundheitshilfe (§ 47 SGB XII), die Hilfe bei Krankheit (§ 48 SGB XII), die Hilfe zur Familienplanung (§ 49 SGB XII), die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 50 SGB XII) und die Hilfe bei Sterilisation (§ 51 SGB XII). Die Hilfen entsprechen den Leistungen de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2.4 Kein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Rz. 18 Das Wiedereingliederungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ist ein Rechtsverhältnis eigener Art. Gegenstand der Tätigkeit des Arbeitnehmers ist nicht die übliche, vertraglich geschuldete Arbeitsleistung, sondern ein Aliud. Im Vordergrund des Beschäftigungsverhältnisses stehen Gesichtspunkte der Rehabilitation des Arbeitnehmers. Arbeitsvertraglich...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 3 Literatur

Rz. 30 Eichberger, Die unendliche Geschichte – Krankenhausabrechnungen, SGb 2021, 19. Heberlein, Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung – Übermittlung der Arzt- bzw. Zahnarztnummern in unverschlüsselter Form, SGb 2015, 276. Kirchhoff, Datenübermittlung durch Krankenkasse an Staatsanwaltschaft bei Betrugsverdacht?, jurisPR-SozR 22/2021 Anm. 5. Knorr, Die elektronische Arbeitsunfähigk...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.2 Übermittlungspflicht zu Prüfzwecken (Abs. 1a)

Rz. 17 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte sind im Rahmen von Abrechnungsprüfungen (§ 106d) verpflichtet und befugt, auf Verlangen der Kassenärztlichen Vereinigungen die für die Prüfung erforderlichen Befunde zu übermitteln. Die Regelung betrifft auch Einrichtungen, die zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind (§ 106d Abs. 2 Satz 1). Aus dem...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2 Gesamtvergütungssysteme

Rz. 26 Die Gesamtvergütung ist nach der gesetzlichen Definition des § 85 Abs. 2 Satz 2 HS 1 das Ausgabevolumen für die Gesamtheit der zu vergütenden Leistungen. Die Vorschrift stellt klar, dass die Gesamtheit der kassen(zahn)ärztlichen Versorgung abgegolten wird (vgl. BSG, Urteile v. 17.9.2008, B 6 KA 48/07 R, und v. 27.6.2012, B 6 KA 28/11 R). Eine Vergütung außerhalb der G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 351 Übertra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Krankenkassen können sich bis zum 31.3.2022 finanziell an einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte ihrer Versicherten beteiligen (§ 68). Die Vorschrift wird nach diesem Zeitpunkt aufgehoben (Digitale-Versorgung-Gesetz v. 9.12.2019, BGBl. I S. 2562). § 351 stellt sicher, dass entsprechend gespeicherte Daten in die elektronische Patientenakte übertragen werden k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.11 Unterstützung der Informationspflicht (Abs. 10)

Rz. 12 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt die Krankenkassen dabei, ihre Informationspflichten (Abs. 9) zu erfüllen. Der GKV-Spitzenverband stellt das Informationsmaterial so rechtzeitig bereit, dass dieses den Versicherten durch die Krankenkassen zur Einführung der Anwendungen zur Verfügung gestellt werden kann. Über die Inhalte setzt ...mehr

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Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.1 Gesundheitskarte und digitale Identität (Abs. 1)

Rz. 3 Neben den gesetzlichen Krankenkassen können folgende Stellen eine elektronische Gesundheitskarte oder digitale Identität ausgeben:mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.9 Private Krankenversicherung (Abs. 6)

Rz. 28 Die Krankenkassen dürfen Komponenten und Dienste der elektronischen Patientenakte den Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) zur Verfügung stellen und in deren Auftrag betreiben (Satz 1). Die Regelung gilt auch für die sonstigen in § 362 Abs. 1 genannten Einrichtungen (z. B. Postbeamtenkrankenkasse). Ob die PKV oder die sonstigen Einrichtungen diese Möglic...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.5 Bericht über Mehrkostenvereinbarungen (Abs. 5)

Rz. 10 Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht jährlich einen nach Produktgruppen differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen (Satz 1). Der Bericht enthält insbesondere nach Produktgruppen differenzierte quantitative Daten, wie die Zahl der abgeschlossenen Mehrkostenvereinbarungen und die durchschnittlich...mehr

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2.1 Verbindlichkeit der Richtlinien bzw. Empfehlungen

Rz. 5 Der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 hat vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit Wirkung ab 1.1.2004 unter anderem die Aufgabe übernommen, die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (vgl. § 92 Abs. 1 Nr. 7) weiterzuentwickeln. Die Anlage dieser Richtlinien regelt die Empfehlungen des Bundesausschusses zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung in den A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.10 Informationsmaterial (Abs. 9)

Rz. 10 Mit der Einführung der elektronischen Notfalldaten, der elektronischen Patientenkurzakte und des elektronischen Medikationsplans sind die Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten über deren Funktionsweise zu informieren (Satz 1). Dazu ist geeignetes Informationsmaterial in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368f RVO ersetzt und zugleich die Überschrift "Gesamtvergütung" übernommen. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die Kosten der Telematik im ambulanten Bereich leisten die Krankenkassen Erstattungen an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer nach § 95 (z. B. Gebühr für ein elektronisches Rezept), um die während der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase sowie die während des laufenden Betriebes dort entstehenden Kosten refinanzieren z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 368 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren ein technisches Verfahren zur Authentifizierung der Versicherten im Rahmen der Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (Satz 1). Dazu enthält die Anlage 4b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) in § 2 eine Übergangsregelung, die ab 1.10.2021 durch eine neue Vereinbarung abgelöst werden soll (Vereinbarung übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 338 Kompone... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr