Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.2 Satzungsmäßige Zwecke

Rz. 13 Die Vorschrift wird immer angewendet, wenn mit den Aufwendungen Zwecke erfüllt werden, die dem KStSubjekt durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind. Besteht neben der Satzung ein anderer Verpflichtungsgrund mit gleichgerichtetem Inhalt, erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf die Aufwendungen, die Ausfluss des anderen Verpflichtung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 1.3 Kosten und Nutzen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Sie ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und sollte als wertvolles Werkzeug auch für das BEM genutzt werden. Wenn ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft verliert, verliert es damit auch: Erfahrung, Kompetenz und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.2 Geringfügige Beschäftigungen

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 regelt Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung. Die Komplexität der Bestimmungen durch Rechtsänderungen und Übergangsrecht ist weitgehend entfallen. Allerdings war auch die Anhebung der Entgeltgrenze auf 450,00 EUR monatlich seit dem 1.1.2013 mit Übergangsrecht verbunden. Seit dem 1.10.2022 gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 520,00 EUR mon...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 2 FAQs

1) Wer ist am BEM beteiligt? Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Wahl einer Krankenkasse: Vo... / 7 Schließung einer Krankenkasse

7.1 Kassenwahl durch den Arbeitnehmer Bei der Schließung von Krankenkassen endet grundsätzlich die Mitgliedschaft bei dieser Kasse. Arbeitgeber müssen die betroffenen Arbeitnehmer mit einer Abmeldung (Meldegrund "31") abmelden und nach erfolgter Kassenwahl erneut anmelden (Meldegrund "11"). Die betroffenen Arbeitnehmer müssen sich unmittelbar selbst um eine andere Krankenkass...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 1.3 Kündigungsbestätigung der Krankenkasse

Die Krankenkasse hat dem freiwilligen Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen, sofern ein Wechsel zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen erfolgen soll.[1] Bei einem Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse bestätigt die bisherige Krankenkasse der gewählten Krankenkasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 4 Meldepflichten der Krankenkasse

Die Krankenkasse des Versorgungsempfängers treffen ebenfalls weitreichende Meldepflichten. Sobald sie von der Zahlstelle des Versorgungsempfängers eine Meldung über den Beginn und die Höhe der Versorgungsbezüge des bei ihr versicherten Versorgungsempfängers erhält, muss sie dieser eine Rückmeldung geben, ob und ab wann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von den Ver...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 11.1 Anspruch der Krankenkasse

Dritte haben Anspruch auf Insolvenzgeld, soweit der Arbeitnehmer vor seinem Antrag auf Insolvenzgeld Ansprüche auf Arbeitsentgelt diesem Dritten übertragen hat. Erfüllt ein zahlungsunfähiger Arbeitgeber den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht und zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers deshalb Krankengeld[1], geht der Arbeitsentgelt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 7 Wechsel der Krankenkasse

Wechselt der Arbeitnehmer seine Krankenkasse, ist das für die Berechnung der Beiträge aus Einmalzahlungen unerheblich. Die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen sind auch für Zeiten heranzuziehen, in denen der Beschäftigte bei einer anderen Kasse als der aktuellen versichert war. Wichtig Zuständige Krankenkasse für die Beitragszahlung Die Beiträge werden – mit Ausnahme für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 6.1 Beitragseinzug durch Krankenkasse bei nicht mehr gezahlten Versorgungsbezügen

Werden die Versorgungsbezüge nicht mehr gezahlt, sind die rückständigen Beiträge von der zuständigen Krankenkasse einzuziehen. Die Kasse zieht auch die Beiträge aus nachgezahlten Versorgungsbezügen ein. Dies gilt nicht für Beiträge aus Nachzahlungen aufgrund von Anpassungen der Versorgungsbezüge an die wirtschaftliche Entwicklung. Hinsichtlich der Beiträge aus anderen Nachzah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.1 Initialmeldung durch neu gewählte Krankenkasse

Die Abwicklung des Sonderkündigungsrechts wird in das elektronische Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen einbezogen. An die Stelle der bisherigen Kündigungserklärung des Mitglieds tritt die Wahlerklärung des Mitglieds gegenüber der neu gewählten Krankenkasse. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum maßgebend, an dem die Wahlerklärung bei der neu gewählten K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.2 Hinweispflicht der Krankenkasse

Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes sowie auf die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeitragssätzen hinzuw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Erteilung von Beitragsbescheiden durch die Krankenkasse

Hat die Krankenkasse aufgrund der Angaben des Mitglieds die Beiträge festgesetzt, teilt sie die Beitragshöhe dem Mitglied mittels Bescheid mit. Dieser Bescheid gilt als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Ein solcher Verwaltungsakt kann nur nach den Bestimmungen des § 48 Abs. 1 SGB X aufgehoben werden oder wenn er auf unzutreffenden Angaben des Versicherten beruht. Die Krankenka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anmeldung / 1.6 Abruf der Krankenkasse in Ausnahmefällen

Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ist die Anmeldung an die Krankenkasse zu erstatten, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Seit 1.1.2024 können Arbeitgeber die zuständige Krankenkasse durch elektronischen Abruf beim GKV-Spitzenverband ermitteln und durch Verarbeitung der zurückgemeldeten Betriebsnummer der Krankenkasse eine korrekte und fristgerechte Anmeld...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahl einer Krankenkasse: Vo... / 7.2 Kassenwahl durch den Arbeitgeber

Bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse haben Versicherungspflichtige spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung des Schließungsbescheids oder der Stellung des Insolvenzantrags das Kassenwahlrecht auszuüben und gegenüber dem Arbeitgeber Angaben über die gewählte Krankenkasse zu machen. Werden die Angaben über die gewählte Krankenkasse nicht rechtzeitig gemach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 3 Meldungen der Krankenkasse

3.1 Datenübermittlung an die Zahlstelle des Versorgungsempfängers Die Krankenkasse hat der Zahlstelle von Versorgungsbezügen und dem Bezieher von Versorgungsbezügen unverzüglich die Beitragspflicht des Versorgungsempfängers und deren Umfang mitzuteilen. Letzteres gilt, soweit die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Zahlbetrag der Rente und den Versorgungsbezügen d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse

2.1 Bindungsdauer Kündigt der freiwillig versicherte Arbeitnehmer seine Mitgliedschaft bei seiner bisherigen Krankenkasse, weil er zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchte, muss er – neben der Einhaltung der Kündigungsfrist – auch eine Bindungsdauer von 12 Monaten einhalten. Praxis-Beispiel Bindungswirkung von 12 Monaten an die bisherige Krankenkasse Ein Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9 Kostenerstattung an die Krankenkasse durch das jeweilige Bundesland

Die Länder haben den Krankenkassen die entstandenen Kosten zu ersetzen. Das Nähere einschließlich des haushaltstechnischen Verfahrens und der Behördenzuständigkeit regeln die Länder. Zuständig für die Kostenerstattung nach § 22 SchKG ist das Land, in dem die Schwangere wohnt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten erhalten die Krankenka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Gesundheitsför... / 1 Leistungen der Krankenkasse

Die Krankenkassen werden mit § 20b Abs. 1 SGB V verpflichtet, Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben zu erbringen. Danach haben sie die folgenden im Gesetz genannten Anforderungen zu erfüllen: Erhebung der gesundheitlichen Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb, Entwicklung von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahl einer Krankenkasse: Vo... / 1 Bindungswirkung

Der Beginn einer neuen Bindungsfrist wird an 2 Voraussetzung geknüpft: Die aktive Wahl einer Krankenkasse durch den Arbeitnehmer. Es findet ein tatsächlicher Wechsel der Krankrankenkasse statt. Nach der Ausübung des Wahlrechts ist der Arbeitnehmer an die gewählte Krankenkasse zunächst für 12 Monate gebunden. Die Bindungsfrist ist ein Zeitraum von 12 zusammenhängenden Zeitmonate...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahl einer Krankenkasse: Vo... / 3 Kündigungsfrist

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Die Frist wird ausgehend von dem Monat berechnet, in dem die Wahlerklärung bei der neu gewählten Krankenkasse eingegangen ist. Wählt ein Mitglied zu früh eine neue Krankenkasse, weil z. B. die Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist das Wechseldatum von der Krankenkasse auf den näc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahl einer Krankenkasse: Vo... / 6 Widerruf/Rücknahme einer Wahlerklärung

Ein Widerruf der Krankenkassenwahl ist bei einem Kassenwechsel im Kündigungsverfahren bis zum Ende der Kündigungsfrist möglich. Sofern ein Verbleib bei der bisherigen Krankenkasse gewünscht wird, muss dies formlos der bisherigen Kasse mitgeteilt werden. Anschließend übernimmt die bisherige Krankenkasse in ihrer Funktion als "wiedergewählte" Krankenkasse die Verpflichtung, di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahl einer Krankenkasse: Vo... / 7.1 Kassenwahl durch den Arbeitnehmer

Bei der Schließung von Krankenkassen endet grundsätzlich die Mitgliedschaft bei dieser Kasse. Arbeitgeber müssen die betroffenen Arbeitnehmer mit einer Abmeldung (Meldegrund "31") abmelden und nach erfolgter Kassenwahl erneut anmelden (Meldegrund "11"). Die betroffenen Arbeitnehmer müssen sich unmittelbar selbst um eine andere Krankenkasse bemühen. Dabei gilt das freie Kasse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahl einer Krankenkasse: Vorschriften und Fristen

Zusammenfassung Überblick Versicherte sind durch die Wahl einer Krankenkasse grundsätzlich für eine Dauer von 12 Monaten an ihre Wahlentscheidung gebunden. Die Einschreibung zu einem Wahltarif kann eine zusätzliche Bindungsfrist auslösen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers liegt jedoch ein sofortiges Wahlrecht vor. D. h. sowohl die allgemeine als auch eine ggf. bestehende bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.1 Datenübermittlung an die Krankenkasse des Versorgungsempfängers

Die Zahlstellen haben der Krankenkasse des Versorgungsempfängers Beginn, Höhe, Veränderungen sowie Ende der Versorgungsbezüge unverzüglich zu melden. Ferner ist im Falle des § 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V von den Zahlstellen der Tag der Antragstellung unverzüglich mitzuteilen. Dabei handelt es sich um Anträge auf eine der Waisenrente entsprechende Leistung einer berufsständischen Versor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahl einer Krankenkasse: Vo... / 2 Kündigungsverfahren

Bei laufendem Beschäftigungsverhältnis ist ein Wechsel der Krankenkasse unter Beachtung der Bindungs- und Kündigungsfrist möglich. An die Stelle der bisherigen Kündigungserklärung des Mitglieds tritt die Wahlerklärung gegenüber der neu gewählten Krankenkasse. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum maßgebend, an dem die Wahlerklärung bei der neu gewählten Kranke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeit / 8 Meldung bei der Krankenkasse

Dem Versicherten einer Krankenkasse obliegt es, der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu melden.[1] Wird die Frist nicht eingehalten, ruht der Anspruch auf Krankengeld.[2] Das gilt auch für eine Fortsetzungserkrankung.[3] Bei verspäteter Meldung ist die Gewährung von Krankengeld selbst dann ausgeschlossen, wenn di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einzugsstelle / 2.2.2 Meldungen an Minijob-Zentrale/Krankenkasse

In den beschriebenen Beispielsfällen hat der Arbeitgeber für ein und dieselbe Beschäftigung 2 Meldungen mit unterschiedlichen Beitragsgruppenschlüsseln sowohl an die "Minijob-Zentrale" als auch an die zuständige Einzugsstelle zu erstatten. In beiden Meldungen ist der gleiche Personengruppenschlüssel zu verwenden, wobei sich die Verschlüsselung an der Rentenversicherung orien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.1 Ende der Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse

Die Mitgliedschaft endet bei Arbeitnehmern, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden, nur dann zum Ablauf des Kalenderjahres, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Beste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahl einer Krankenkasse: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Versicherte sind durch die Wahl einer Krankenkasse grundsätzlich für eine Dauer von 12 Monaten an ihre Wahlentscheidung gebunden. Die Einschreibung zu einem Wahltarif kann eine zusätzliche Bindungsfrist auslösen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers liegt jedoch ein sofortiges Wahlrecht vor. D. h. sowohl die allgemeine als auch eine ggf. bestehende besondere Bindungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einzugsstelle / 4 Beschäftigte ohne Krankenkasse

Für Beschäftigte, die bei keiner gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, z. B. privat Versicherte, hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die zuletzt zuständige Einzugsstelle abzuführen, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Bestand vor Eintritt der Beschäftigung keine Versicherung, bestimmt der Arbeitgeber die Einzugsstelle, an ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahl einer Krankenkasse: Vo... / 4 Obligatorische Anschlussversicherung

Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, setzt sich die Krankenversicherung grundsätzlich als freiwillige obligatorische Anschlussversicherung bei derselben Krankenkasse fort. Das Zustandekommen der obligatorischen Anschlussversicherung kann vermieden werden, wenn die Person innerhalb von 2 Wochen nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeit / 9.1.1 Krankenkasse

Nach § 275 Abs. 1a Satz 1 SGB V sind Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse insbesondere in den Fällen anzunehmen, in denen Versicherte auffällig häufig, auffällig häufig nur für kurze Dauer, am Ende oder zu Beginn der Arbeitswochen arbeitsunfähig sind oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahl einer Krankenkasse: Vo... / 5 Mehrfach-Kassenwahl

Gelegentlich erklären Arbeitnehmer mehreren Krankenkassen gegenüber, dort Mitglied werden zu wollen. In diesen Fällen liegen dem Arbeitgeber dann mehrere Mitgliedsbescheinigungen vor. Der Arbeitgeber muss dann den Beschäftigten bei der Krankenkasse anmelden, die ihm vom Versicherten benannt wird. Den Versicherten steht dieses Gestaltungsrecht bis zum Ablauf von 2 Wochen nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 1.2.1 Feststellungsbescheid der Krankenkasse

Der Arbeitgeber kann von einer zuständigen Krankenkasse einen Feststellungsbescheid für die Teilnahme am U1-Verfahren verlangen (z. B. bei Betriebserrichtung). In diesem Fall gilt der Bescheid gegenüber allen anderen beteiligten Krankenkassen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 7.1 Satzung der Krankenkasse

Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) wird bei jeder Krankenkasse für die dort versicherten Arbeitnehmer festgesetzt. Zur U1 können die Kassen verschiedene Erstattungssätze anbieten, die mit entsprechend angepassten Umlagesätzen finanziert werden.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahl einer Krankenkasse: Vo... / Sozialversicherung

1 Bindungswirkung Der Beginn einer neuen Bindungsfrist wird an 2 Voraussetzung geknüpft: Die aktive Wahl einer Krankenkasse durch den Arbeitnehmer. Es findet ein tatsächlicher Wechsel der Krankrankenkasse statt. Nach der Ausübung des Wahlrechts ist der Arbeitnehmer an die gewählte Krankenkasse zunächst für 12 Monate gebunden. Die Bindungsfrist ist ein Zeitraum von 12 zusammenhän...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahl einer Krankenkasse: Vo... / 9 Familienversicherte

Mitversicherte Angehörige können im Rahmen der Familienversicherung nicht selbst eine Kasse wählen. Die Familienversicherung wird grundsätzlich bei der Kasse des Stammversicherten durchgeführt, aus dessen Mitgliedschaft sich die Familienversicherung ableitet. Ein Familienversicherter kann nur zwischen 2 Krankenkassen wählen, wenn der Anspruch auf Familienversicherung mehrfac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 1.1 Krankenkassen

Das U1-Verfahren wird von allen Krankenkassenarten mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse durchgeführt. Die Krankenkassen können die Durchführung des U1-Verfahrens auch auf andere Stellen übertragen. Zuständig für die Durchführung des U1-Verfahrens ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Ist der Arbeitnehmer nicht gesetzlich krankenversiche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahl einer Krankenkasse: Vo... / 8 Jugendliche

Bereits mit Vollendung des 15. Lebensjahres können Jugendliche selbst eine Kasse wählen, ohne dass es hierzu einer Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen bedarf.[1] Das Wahlrecht Minderjähriger gilt nicht nur bei Beginn einer Ausbildung für Azubis, sondern auch für andere versicherungspflichtige Tatbestände oder freiwillige Mitgliedschaften.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.4.1 Wechsel der Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Beim Krankenkassenwechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung müssen Versicherte bei der Kündigung grundsätzlich die 12-monatige Bindungsfrist berücksichtigen.[1] Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl / 3 Wählbare Krankenkassen

Versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder können wählen: die AOK des Beschäftigungs- oder Wohnorts, eine Ersatzkasse, wenn sie sich nach ihrer Satzung auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt, die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn sie in einem Betrieb beschäftigt sind, für den eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse besteht, eine Betriebs- oder Innungskrank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Klinische Krebsregister / 3 Förderung durch die Krankenkassen

Das Krebsregister wird mittels Meldungen der Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser) über relevante Krebsfälle (ohne nicht melanotische Hautkrebsarten) erstellt. Für jeden vollständigen Datensatz erhält der Leistungserbringer vom Krebsregister eine festgesetzte Meldevergütung. Diese wird dem Krebsregister von der Krankenkasse des gemeldeten Versicherten ersetzt.[1] Zusätzli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1.3 Landwirtschaftliche Krankenkassen

Die landwirtschaftlichen Krankenkassen sind für die Prüfung der bei ihnen versicherten mitarbeitenden Familienangehörigen in landwirtschaftlichen Betrieben zuständig.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hospiz / 2 Beratung durch die Krankenkassen

Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme der Palliativ- und Hospizversorgung.[1] Die Sterbebegleitung wird Bestandteil des Versorgungsauftrags der sozialen Pflegeversicherung. Die Pflegeheime können ihren Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Krankenversiche... / 1.1 Kündigungsfrist

Ein freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichertes Mitglied kann seine Mitgliedschaft kündigen, wenn es die 12-monatige Bindungsfrist[1] erfüllt hat und in eine andere gesetzliche Krankenkasse oder zu einem privaten Versicherungsunternehmen wechseln will. Grundsätzlich ist dabei eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese ist so gestaltet, dass die freiwillige Mitgli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl / 6.2 Krankenkassenwechsel im Kündigungsverfahren

Sofern kein sofortiges Wahlrecht besteht, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Krankenkasse im Kündigungsverfahren zu wechseln. Dies bedeutet, dass ein Krankenkassenwechsel unter Beachtung der 12-monatigen Bindungsfrist und der Kündigungsfrist möglich ist. Erforderliche Schritte beim Krankenkassenwechsel im Kündigungsverfahren Die folgende Übersicht zeigt die Schritte bei ...mehr