Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.4 Mitteilungsempfänger

Rz. 7 § 31a Abs. 1 AO normiert nicht, wem gegenüber die Offenbarungen geschützter Daten zulässig sind. Auf eine explizite Benennung der einzelnen Behörden, an die Mitteilungen gerichtet werden dürfen oder müssen, wäre aber angesichts der immer komplexer werdenden Regelungen etwa des Sozial-, Ausländer- und Wirtschaftsverwaltungsrechts auch kaum praktikabel.[1] Adressat der zu...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.3.4 Beteiligungspflicht der Krankenkassen (Satz 4)

Rz. 70 Auch die Krankenkassen sind verpflichtet, sich an den Pflegestützpunkten zu beteiligen, Satz 4.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.6 Verzichtswirkung gegenüber Krankenversicherungsträgern

Rz. 28 Problematisch ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den Entgeltfortzahlungsanspruch dann, wenn dies – etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder infolge der Nichtgeltendmachung bei vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen – zulasten der Krankenversicherung geschieht. Hier ist wegen der Vorschrift des § 115 Abs. 1 SGB X nicht nur das Verhältnis Arbeitnehmer – Arbe...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde zuletzt durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) mit Wirkung zum 20.7.2021 geändert. Dabei wurden in Abs. 1 der Satz 2 und in Abs. 2 der Satz 4 eingefügt. Rz. 2 Die Vorschrift sieht eine Erstattung von Beiträgen in den Fä...mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 7 Handlungsfeld 6: Betriebliche Gesundheitsförderung

Ziele der betrieblichen Gesundheitsförderung Ein weiteres Handlungsfeld einer altersgerechten Personalpolitik ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Sie wirkt präventiv und zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter, insbesondere der älteren zu erhalten, beruflichen Belastungen entgegenzuwirken sowie Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu verhindern. Dies bede...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 9 Die "doppelte Beitragsbemessungsgrenze" i. S. d. § 230 Satz 2 (vgl. die Komm. dort, Rz. 2) kann dazu führen, dass von einem versicherungspflichtig beschäftigten Mitglied, das Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, laufend Beiträge aus Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Für diesen Fall sieht Abs. 2 eine Erstattungsmöglichkeit...mehr

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Sommer, SGB XI § 18 Beauftr... / 2.4 Vorlage von erforderlichen Unterlagen und Erteilung von Auskünften (Abs. 4)

Rz. 13 Nach Abs. 4 Satz 1 sind die Pflegekassen und die Krankenkassen sowie die Leistungserbringer verpflichtet, dem Medizinischen Dienst oder den von der Pflegekasse beauftragten unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern die für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, soweit diese jeweils für die Begutachtung erforderlich sind. Nach...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.8.3.1 Beteiligung (HS 1)

Rz. 138 Die Pflegekassen können sich zur Wahrnehmung ihrer Beratungsaufgaben an der arbeitsteiligen Organisation von Beratungsaufgaben anderer Träger beteiligen, HS. 1. Rz. 139 Viele Pflegekassen können ortsnah ein Beratungsangebot nicht vorhalten. Nach Abs. 8 Satz 3 ist den Pflegekassen daher eine Beteiligung an Beratungsangeboten anderer Träger gestattet. Rz. 140 § 7a Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 3 Rechtsprechung

Rz. 13 Bezieht ein versicherungspflichtiger Student eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ist die Krankenkasse zur Erstattung des Eigenanteils der Beiträge aus der Rente verpflichtet, solange dieser (zusammen mit den aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen zu bemessenden Beiträgen) den Studentenbeitrag nicht übersteigt: BSG, Urteil v. 19.12.1995, 12 RK...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.2.7 Übermittlungspflicht (Satz 7)

Rz. 87 Der Antrag ist nach Satz 7 unverzüglich der zuständigen Pflege- oder Krankenkasse zu übermitteln. Der betreffende Leistungsbescheid wird sodann nicht nur dem Antragsteller zugeleitet, sondern zeitgleich dem/der Pflegeberater/-in. Rz. 88 Sofern der Pflegeberater nicht selbst entscheidungsbefugt ist, leitet er bzw. sie den Antrag an den zuständigen Leistungsträger weiter...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.2 § 130 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2: Grundurteil als Zwischenurteil, Klage nach § 54 Abs. 5

Rz. 11 Die 2. Alt. betrifft die allgemeine Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5. Voraussetzung für die echte Leistungsklage ist ein Gleichordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten, das gleichzeitig eine (einseitig) hoheitliche Regelung der handelnden Behörde durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten – und damit eine Klage nach § 54 Abs. 4 – ausschließt (vgl. BSG, SozR 3-25...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.5.3 Höhenbegrenzung (Satz 3)

Rz. 94 Die Verteilung der für den Betrieb des Pflegestützpunktes erforderlichen Aufwendungen wird mit der Maßgabe vereinbart, dass der auf eine einzelne Pflegekasse entfallende Anteil nicht höher sein darf als der von der Krankenkasse, bei der sie errichtet ist, zu tragende Anteil, Satz 3. Rz. 95 Satz 3 regelt damit eine zwingende Höhenbegrenzung, die nicht überschritten werd...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.10 Empfehlungen (Abs. 9)

Rz. 170 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ist berechtigt, gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Empfehlungen zur Arbeit und zur Finanzierung von Pflegestützpunkten in der gemeinsamen Trägerschaft der gesetzlichen Kranken- u...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.2.1.2 Entsendungspflicht und Mitwirkungsgebot

Rz. 39 Sofern ein Bundesland einen solchen sektorenübergreifende Landespflegeausschuss eingerichtet hat, entsenden die Landesverbände der Pflegekassen und der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landeskrankenhausgesellschaften Vertreter in diesen Ausschuss und wirken an der Abgabe gemeinsamer Empfehlungen mit; Satz 1 HS 2. Rz. 40 B...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Pflegeberatung zugunsten der betroffenen pflegebedürftigen Person selbst. Satz 1 HS 1 gibt hierzu den Anspruch. Satz 1 HS 1 räumt dem Anspruchsberechtigten das Recht gegenüber der Pflegekassen ein, vor der erstmaligen Beratung unverzüglich einen zuständigen Pflegeberater benannt zu bekommen. Satz 2 macht Vorgaben zur Durchführung der Pflegeberatung. S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.5 Sogenannte zeitliche Grenze der Rechtskraft

Rz. 37a Die materielle Rechtskraft eines Urteils wirkt zwar grundsätzlich zeitlich unbegrenzt (vgl. BVerwGE 91, 256, 259). Verbunden mit der Begrenzung der materiellen Rechtskraft auf den entschiedenen Streitgegenstand ist aber auch eine zeitliche Dimension der materiellen Rechtskraft eines Urteils (zum zivilgerichtlichen Verfahren ausführlich Vollkommer, in: Zöller, ZPO, vo...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2.3 Kostenübernahme für Unterbringung in einer geeigneten Wohnform, Unterhalt und Krankenhilfe

Rz. 4 Gemäß Satz 2 können die Kosten der Unterbringung "in geeigneten Fällen" in einer für das Kind oder den Jugendlichen geeigneten Wohnform einschließlich des notwendigen Unterhalts sowie der Krankenkasse übernommen werden. Wann ein "geeigneter Fall" gegeben, also der unbestimmte Rechtsbegriff erfüllt ist, bestimmt der Träger der Jugendhilfe. Seine Entscheidung ist insoweit...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.9.2 Kosten des Schiedsverfahrens (Satz 2)

Rz. 169 Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Vertragspartner – also die Pflegekassen, Krankenkassen, Träger der Sozialhilfe und kommunale Spitzenverbände – zu gleichen Teilen, Satz 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.7.1 Abschluss der Rahmenverträge (Satz 1)

Rz. 111 Sofern die zuständige oberste Landesbehörde die Einrichtung von Pflegestützpunkten bestimmt hat, vereinbaren die Landesverbände der Pflegekassen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den anderen genannten Beteiligten Rahmenverträge zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte, Satz 1. Rz. 112 Zwar existierte Abs. 6 bereits vor dem 1.1.2017, die Vorsch...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.1.1 Grundsätze der Einrichtung (Satz 1)

Rz. 25 Zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten richten die Pflegekassen und Krankenkassen Pflegestützpunkte ein, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt, Satz 1. Rz. 26 Die Errichtung eines Pflegestützpunktes ist davon abhängig, dass die oberste Landesbehörde sie bestimmt. Ergeht eine solche Bestimmung, so tritt das in Abs. 1 Sat...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.4.5 Kostentragung der Aufwendungen der Pflegeberater (Satz 5)

Rz. 108 Die durch die Tätigkeit von Pflegeberatern entstehenden Aufwendungen werden von den Pflegekassen getragen und zur Hälfte auf die Verwaltungskostenpauschale nach § 46 Abs. 3 Satz 1 angerechnet. Rz. 109 Die Pflegekassen haben die Möglichkeit, sich zur Wahrnehmung ihrer Beratungsaufgaben aus ihren Verwaltungsmitteln (§ 46 Abs. 3 SGB XI) an der Finanzierung und arbeitstei...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.8.5 Entsprechende Anwendung von § 76 Abs. 3 und 4 (Satz 5)

Rz. 152 § 76 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend, Satz 5. Rz. 153 Durch den Verweis auf § 76 Abs. 3 wird sichergestellt, dass das Schiedsamt als Ehrenamt geführt wird, jedes Mitglied eine Stimme hat und Entscheidungen mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder getroffen werden (vgl. insoweit auch die Gesetzesmotive BT-Drs. 18/9518 S. 62 = BR-Drs. 410/16 S. 55). Rz. 154 Bei Stimmen...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.2.2 Abstimmungserfordernis mit dem Landesgremium nach § 90a SGB V

Rz. 42 Soweit erforderlich, ist eine Abstimmung mit dem Landesgremium nach § 90a SGB V herbeizuführen. Rz. 43 Nach § 90a Abs. 1 Satz 1 SGB V kann nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen für den Bereich des Landes ein gemeinsames Gremium aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Land...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.4.3 Berichtspflicht (Satz 3)

Rz. 63 Die Beschlüsse der Ausschüsse nach den Abs. 1 bis 3 sind nicht verbindlich und haben reinen Empfehlungscharakter. Rz. 64 Die in den Ausschüssen nach den Abs. 1 bis 3 vertretenen Pflegekassen und Landesverbände der Pflegekassen – sowie für den sektorenübergreifenden Landespflegeausschuss nach Abs. 2 zusätzlich die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.4.2 Anwendung von § 92b (HS 2)

Rz. 83 Insoweit ist § 92b SGB XI mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Pflege- und Krankenkassen gemeinsam und einheitlich handeln, Abs. 3 HS 2. Rz. 84 Die Pflegekassen können insoweit nach § 92b Abs. 1 SGB XI mit zugelassenen Pflegeeinrichtungen und den weiteren Vertragspartnern nach § 140a Abs. 3 Satz 1 SGB V Verträge zur integrierten Versorgung schließen oder d...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Landespflegeausschüsse. Satz 1 enthält die Regelung über die Bildung dieser Ausschüsse. Satz 2 beschreibt die Rechte bzw. Aufgaben des Landespflegeausschusses. Satz 3 schließlich weist der Landesregierung die Verordnungsermächtigung zu, das Nähere zu den Landespflegeausschüssen zu bestimmen. Rz. 3 Abs. 2 beinhaltet weitergehende Regelungen für sektoren...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.2.4 Beratung durch Videokonferenz (Satz 4)

Rz. 79 Bei der Durchführung der Beratung als Videokonferenz gilt § 365 Abs. 1 Satz 1 SGB V, Satz 4 . Rz. 80 Nach § 365 Abs. 1 Satz 1 SGB V vereinbart die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. die Anforderungen an die technischen Verfa...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.1.3 Rechtsfolgen bei Ausbleiben notwendiger Verträge (Satz 3)

Rz. 36 Kamen die hierfür erforderlichen Verträge nicht innerhalb von 3 Monaten zustande, hatten die Landesverbände der Pflegekassen innerhalb eines weiteren Monats den Inhalt der Verträge festzulegen, Satz 3 HS 1. Rz. 37 Der Stichtag war insoweit der 31.10.2008 (vgl. so schon die Gesetzesmotive zu der durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008, BGBl. I S. 874, ein...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 18 Beauftr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1995 durch Art. 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft getreten und regelte in 6 Absätzen das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Nach mehreren Änderungen wurde die Norm zum 1.10.2023 durch Art. 1 Nr. 10 des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 beschäftigt sich mit der Einrichtung und Organisation der Pflegestützpunkte. Satz 1 regelt die Grundsätze der Einrichtung, wie Ziel und Regelvoraussetzung. Satz 2 bestimmt eine zwingende Einrichtungsfrist von 6 Monaten. Satz 3 legt die Rechtsfolgen fest, falls die notwendigen Verträge ausbleiben. Satz 4 regelt die Beschlussfassung und die Anwendung § 81 Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.2.1.1 Einrichtungsrecht

Rz. 31 Die Länder können nach Abs. 2 Satz 1 zur Versorgung von Pflegebedürftigen sektorübergreifende Landespflegeausschüsse einrichten und gestalten. Rz. 32 Ein sektorenübergreifender Landespflegeausschuss ist ein Gremium auf Landesebene, das verschiedene Akteure aus Gesundheit und Pflege (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen, Ärzte, Patientenvertreter) zusammenb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.2.1 Berechtigte Träger (Satz 1)

Rz. 45 Nach Abs. 1a Satz 1 können die dort benannten Träger von den Pflegekassen und Krankenkassen den Abschluss einer Vereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten verlangen. Rz. 46 Die ursprünglich in Abs. 1a Satz 1 noch vorgesehene zeitliche Befristung "bis zum 31. Dezember 2023" ist durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 3 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Vom Arbeitgeber sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) monatlich an die gesetzliche Krankenkasse zu überweisen, in der der Arbeitnehmer versichert ist. Für Arbeitnehmer, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist die Kasse zuständig, bei der sie zuletzt versichert waren. Ist diese Krankenkasse nicht festzustellen, kann de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 14.5 Erstattung von Aufwendungen gemäß Aufwendungsausgleichsgesetz

Seit 2006 betrifft es fast alle Arbeitgeber: die Teilnahme am Umlage- und Ausgleichsverfahren der Krankenkassen gemäß AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz). Dabei werden allen Arbeitgebern über die Umlage 2 die Mutterschaftsaufwendungen und Arbeitgebern mit bis zu 30 Beschäftigten außerdem über die Umlage 1 die Aufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstattet. Über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 14.3.2 Buchungs- und Abstimmungsvariante über Unterkonten

Wenn das Unternehmen mit sehr vielen Krankenkassen abzurechnen hat, kann auch für jede einzelne Krankenkasse ein eigenes Verbindlichkeitskonto eingerichtet werden. Das ermöglicht eine separate Kontenabstimmung. Praxis-Tipp So werden Krankenkassenkonten eingerichtet Wenn der Kontenrahmen 5- oder 6-stellig eingerichtet werden soll, können die SKR03-Konten 17421, 17422, 17423 usw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 6 Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK, IKK, BKK, TK, BARMER GEK usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen einheitlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 424,31 EUR (7,3 % der Beitragsbemessungsgren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 10.2 Umlage 2 – Entgeltfortzahlungsversicherung für Mutterschaftsaufwendungen

Alle Arbeitgeber haben die Umlage 2 (U2) für Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft für alle männlichen und weiblichen Beschäftigten (Arbeiter, Azubis und Angestellte), auch für geringfügig Beschäftigte abzuführen. Die Höhe der Umlagen wird von den jeweiligen Krankenkassen festgelegt. Sie sind bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hoch. Sie können sich unterjä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 11 Buchung der Sozialversicherungsbeiträge

Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt, bevor die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit endgültig feststehen. Überwiesen werden die am fünftletzten Bankarbeitstag durch Schätzung ermittelten Beiträge. Differenzen, die nach erfolgter Lohnabrechnung zum Monatsende zu den tatsächlichen Verbindlichkeiten entstehen, werden im Folgemonat mit der neuen Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 7.2 Zum Jahresende muss eine Meldung zur Sozialversicherung elektronisch gesendet werden

Zum Jahresende bzw. bei Ende der Beschäftigung ist der jeweiligen Krankenkasse das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt auf dem elektronischen Vordruck "Meldung zur Sozialversicherung" zu melden. Diese Daten werden an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergemeldet und dienen als Grundlage für spätere Rentenansprüche des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 4 Krankenversicherung: Berechnungsgrundlage

Beiträge zur Krankenversicherung werden vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenzeerhoben. D. h., ein Arbeitnehmer, dessen beitragspflichtiges Bruttoentgelt über der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, bezahlt maximal auf diesen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Achtung Wechsel in die private Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 10.1 Umlage 1 – Entgeltfortzahlungsversicherung für Krankheitsaufwendungen

Arbeitgeber mit bis zu 30 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern haben die Umlage 1 (U1) für Erstattung der Aufwendungen für Entgeltfortzahlung bei Krankheit an die Krankenkasse abzuführen, in der die jeweiligen Arbeitnehmer versichert sind, und zwar für die bei ihnen beschäftigten Arbeiter, Azubis und Angestellten, auch für geringfügig Beschäftigte. Von der Zahlung der Umlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 10.3 Umlage 3 – Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird zum Ausgleich des Nettolohnanspruches der Arbeitnehmer für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 2026 weiterhin 0,15 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Sie ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers abzuführe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 14.1 "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" oder "Voraussichtliche Beitragsschuld" – welches ist das richtige Konto?

Durch die vorgezogene Beitragsfälligkeit werden die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt, bevor die endgültige Höhe der Verbindlichkeit feststeht. Zu diesem Zweck wurde im DATEV-Kontenrahmen das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern (SKR03 1759/SKR04 3759)" eingerichtet. Praxis-Tipp Lohnzahlung vor Fälligkeitstermin der Beitragsnac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 14.3.3 Buchungs- und Abstimmungsvariante über "Kreditoren"

Eine dritte, sehr praktische Alternative besteht darin, die Krankenkassen als "Kreditoren" einzurichten und diese als "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" umzuschlüsseln. Hier ist vorab zu prüfen, ob das Buchhaltungsprogramm diese Möglichkeit technisch überhaupt zulässt. Wenn die Krankenkassen als Kreditoren behandelt werden, kann eine "Offene-Posten-Liste Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen

Mahngebühren, Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge, die mit den Beiträgen zusammen überwiesen werden, sollten in jedem Falle separat auf den dafür vorgesehenen Aufwandskonten gebucht werden. Ansonsten erweist sich die Abstimmung der "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" zum Jahresende als fast unmöglich. So buchen Sie richtig Mahnung der Krankenkasse In ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 14.3.1 Buchungs- und Abstimmungsvariante über ein Konto

Es werden sämtliche Zahlungen und Verbindlichkeiten über das Konto "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" gebucht. Am besten wird jede Krankenkasse separat mit entsprechendem Buchungstext gebucht. Wenn Lohn-Buchungsbeleg und Kontoauszug nur eine Gesamtsumme "Sozialversicherung" ausweisen, sollte zur Abstimmung eine Excel-Tabelle angefertigt werden. Zum jeweilige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 10 Umlagen und Umlageverfahren

Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sieht vor, dass alle Arbeitgeber unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten an dem Umlageverfahren zum Ausgleich der Aufwendungen bei Mutterschaft (sogenanntes "U2-Verfahren") teilnehmen. Das Umlageverfahren U1 beschränkt die Umlagepflicht auf Arbeitgeber bis maximal 30 Vollzeitbeschäftigte. Arbeitgeber sind gemäß AAG verpflichtet, am Uml...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 14.3 Abstimmung des Kontos "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit"

Werden sämtliche Zahlungen über das Konto "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (SKR03 1742/SKR04 3740)" gebucht, erübrigen sich die Umbuchungen über das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld". Dieses Konto hat im Idealfall zum Monatsende einen Saldo von 0 EUR. Idealfall ist, wenn nur Gehaltsempfänger abgerechnet wurden und keine Lohnänderungen und keine sons...mehr