Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenrechnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / J. Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung

Rz. 98 Immer weniger Schulabgänger entscheiden sich für eine Ausbildung zur/zum ReFa oder ReNo, so dass die Mitarbeitermotivation und vor allem die Mitarbeiterbindung eine immer größere Rolle in den Kanzleien spielen, da auch hier ein Fachkräftemangel herrscht. Rz. 99 Zunächst könnte man meinen, ein entsprechend hohes Gehalt würde ausreichen, um Mitarbeiter zufriedenzustellen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / c) Zustellung durch Gerichtsvollzieher

Rz. 111 Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher dürfte die sicherste Form der Zustellung sein. Sie können den Nachweis darüber führen, welches Schriftstück dem Empfänger zugestellt worden ist. Dies erfolgt in der Weise, dass Sie das Schriftstück unverschlossen dem Zustellungsauftrag an den Gerichtsvollzieher beifügen. Es ist zu empfehlen, das zuzustellende Schriftstück in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / II. Aussehen einer E-Mail-Bewerbung

Rz. 13 Immer wieder stellt sich die Frage, wie eine E-Mail-Bewerbung aussehen soll. Vom Grundsatz her gilt: wie eine "normale" Bewerbung, nur in elektronischer Form. Die E-Mail selbst kann dabei bereits das eigentliche Anschreiben darstellen oder es wird als Anhang der E-Mail beigefügt. In diesem Fall wird nur ein kurzer E-Mail-Text verfasst und auf die Anlagen verwiesen. Au...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.7 Verfahren, §§ 19, 66 GKG

Rz. 61 Die Erhebung der Gerichtskosten erfolgt nach dem GKG und KostVfg. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Instanz, in dem das Verfahren anhängig war (§ 19 Abs. 1 GKG), stellt die Gerichtskostenrechnung auf. Die Gerichtskostenrechnung hat als Kostenansatz die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.1 Kostenschuldner, §§ 22, 28, 29, 31, 32 GKG

Rz. 9 Kostenschuldner sind Antragschuldner (§ 22 Abs. 1 GKG), Entscheidungsschuldner (§ 29 Nr. 1 GKG), Übernahmeschuldner (§ 29 Nr. 2 GKG), Schuldner kraft gesetzlicher Haftung (§ 29 Nr. 3 GKG), Vollstreckungsschuldner (§ 29 Nr. 4 GKG), Schuldner nach § 28 GKG. Rz. 10 § 22 Abs. 1 Satz 1 GKG regelt die Haftung des Beteiligten, der das gebührenpflichtige Verfahren des Rechtszugs bean...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / 2. Muster: Abrechnung der Zeitvergütung

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.14: Abrechnung der Zeitvergütung (Briefkopf) _________________________ (vollständige Anschrift des Mandanten) _________________________ (Datum) Abrechnung nach Stundenvergütung für den Monat Juli 2025 Rechnungsnummer:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / II. Muster: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleich

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.17: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleich Datum: _________________________ Kostenrechnungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / IV. Muster: Kostennote für die zweitinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.19: Kostennote für die zweitinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert Datum: _________________________ Kostenrechnungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / III. Muster: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.18: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert Datum: _________________________ Kostenrechnungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das RVG und das Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG kennen nur fünf Gebühren; die Einigungsgebühr, die Beratungsgebühr, die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Das RVG ist in neun Abschnitte gegliedert und hat zwei Anlagen. Der erste Abschnitt enthält die Allgemeinen Vorschriften. Dort steht in § 2 Abs. 1, dass sich die Gebühren grundsätzlich nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Streitwert der Klageant... / A. Gesonderte Angelegenheit

Rz. 1 Der Streitwert ist in der arbeitsrechtlichen Angelegenheit bedeutsam für das Einlegen von Rechtsmitteln und für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten. Der im erstinstanzlichen Urteil festgesetzte Streitwert (§ 61 Abs. 1 ArbGG) ist nur für das Einlegen einer Berufung bedeutsam.[1] Für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten hat der Urteilsstreitwert im a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Niederschrift oder Umschlag

Rz. 38 Gem. § 13 Abs. 3 BeurkG muss der Notar auch bei Übergabe einer Schrift eine Niederschrift über die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen erstellen und eigenhändig unter Beifügung seiner Amtsbezeichnung unterzeichnen. Fehlt diese Unterschrift, so macht dies jedoch die Beurkundung dann wegen § 35 BeurkG ausnahmsweise nicht unwirksam, wenn der Notar zumindest die Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / b) Muster: Antrag auf Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei gem. § 11 RVG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.13: Antrag auf Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei gem. § 11 RVG An das Amts-/Landgericht In Sachen _________________________ gegen _________________________ Az.: _________________________ beantrage ich, gem. § 11 RVG die mir als Prozessbevollmächtigter/Beistand/Unterbevollmächtigter/Verkehrsanwalt (Zutreffe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Berichtswesen und Kennzahle... / 4 Ergänzung des Berichtswesens um den Risikoreport

Praxis-Tipp Bedarf an Nachhaltigkeitsinformationen prüfen Das Berichtswesen sollte auch ständig daraufhin überprüft werden, ob es vollständig neue Sachverhalte gibt, die dargestellt werden müssen. Beispielhaft sei hier das Nachhaltigkeitsreporting genannt, das aktuell vor allem für größere Unternehmen wichtig ist. Aber auch kleine Betriebe sollten gegenüber anderen Partnern n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Erstattung durch den Gegner (§ 9 BerHG)

Rz. 72 Erstattung Gegner Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Rechtsuchenden gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann sie in eigenem Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang[51] sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch durch einen Dritten entzogen. Rz. 73 Aufrechnung unzul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Festsetzung im gericht... / VI. Übergangsanspruch nach § 59 RVG

Rz. 108 Übergangsanspruch Soweit dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Partei oder einen ersatzpflichtigen Gegner zusteht, geht dieser Anspruch mit der Befriedigung des Rechtsanwalts durch die Staats- bzw. Landeskasse auf diese über. Sofern der für den Kläger beigeordnete Rechtsanwalt seine Vergütung von der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Gesellschaftsvertrag

Rz. 7 Der Gesellschaftsvertrag ist in einer Ausfertigung (vgl. § 47 BeurkG) bzw. in einer beglaubigten Abschrift (§§ 42, 51 Abs. 3 BeurkG) in Form des gesamten Errichtungsgeschäftes (Gründungsprotokoll, Übernahmeerklärung der Geschäftsanteile durch die Gründer, Satzung) elektronisch beizufügen. Die Urschrift verbleibt stets in der Urkundensammlung des Notars. Es muss sich um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2025, Überprüfung un... / I. Sachverhalt

Der Verurteilte ist vom LG wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10,00 EUR (Gesamtsumme: 500,00 EUR) verurteilt worden. In den Urteilsgründen hat die Strafkammer ausgeführt, dass sich die Tagessatzhöhe an den Einkommensverhältnissen des zu dem Zeitpunkt der Hauptverhandlung arbeitslosen Angeklagten orientiere. In den Erwägungen zur Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Das OLG Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert. Die Entscheidung zeigt, dass die Grenzen zwischen den nicht erstattungsfähigen Kosten der Versicherung, die sie zur Prüfung ihrer Einstandspflicht aufgewandt hat, und den vor Beginn des Rechtsstreits veranlassten, aber gleichwohl als Vorbereitungskosten erstattungsfähige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2025, Überprüfung un... / V. Wirtschaftliche Situation des Verurteilten

Bei der Frage nach den tatsächlichen Auswirkungen sei die wirtschaftliche Situation des Verurteilten in den Blick zu nehmen. Er trage unter Vorlage entsprechender Nachweise vor, dass er Arbeitslosengeld i.H.v. 1.091,10 EUR monatlich beziehe. Dieser monatlichen Einnahme stünden feste monatliche Verbindlichkeiten i.H.v. insgesamt 364,52 EUR gegenüber, die sich aus einer Verpfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzprozesse in SAP S/4HA... / 10 Integrationspunkt Kontenplan

Ein weiteres zentrales Ziel vieler S/4HANA-Transformationsprojekte ist die Überarbeitung des operativen Kontenplans, der häufig historisch gewachsen, inkonsistent und überladen ist. Die technologischen Neuerungen in S/4HANA sowie die Nutzung neuer Funktionalitäten ermöglichen eine Verschlankung und Harmonisierung des Kontenplans. Beispielsweise lassen sich merkmalsorientiert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzprozesse in SAP S/4HA... / 7 Die 5 wichtigsten Grundsatzentscheidungen im Controlling

1. Buchhalterische vs. kalkulatorische Ergebnisrechnung Mit S/4HANA und dem integrierten Datenmodell zwischen Finanzen und Controlling wurde die buchhalterische Ergebnisrechnung oder auch Margin Analysis gegenüber ihrem kalkulatorischen Vorgängermodell deutlich weiterentwickelt. Für zentrale Anforderungen im Controlling stehen mittlerweile ausgereifte Lösungen zur Verfügung, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung von IFRS / 1 Einführungsplanung

Die alten Germanen hatten den weisen Brauch, jede wichtige Entscheidung zweimal zu bedenken: einmal im nüchternen Zustand, damit es nicht an Vernunft mangelte, ein zweites Mal im trunkenen Zustand, um die nötige Phantasie, Entschlussfreude und Durchsetzungskraft zu finden. Manches um die Jahrtausendwende zu unrühmlichen Schlagzeilen gelangte Unternehmen hatte diese gute Rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vermögenserhalt durch l... / II. Notarkosten

Rz. 87 Bei der Übertragung ohne jede Gegenleistung ist gem. § 97 Abs. 1 GNotKG der Wert des Übertragungsgegenstandes als Geschäftswert für die Kostenrechnung maßgeblich. Bei der Übertragung von Grundbesitz ist gem. § 46 GNotKG der Verkehrswert des Grundbesitzes als Geschäftswert anzunehmen. Rz. 88 Der Wert eines GmbH-Geschäftsanteils bestimmt sich grundsätzlich ebenfalls nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermögenserhalt durch ... / I. Einleitung

Rz. 33 Soll ein Vermögen professionell gesteuert werden, wird – wie in einem Unternehmen – eine Buchhaltung benötigt. Die Vermögensbuchhaltung bildet die Basis für das Berichtswesen, und das Berichtswesen dient der Gesamtvermögenssteuerung. In einer Buchhaltung werden sämtliche Geschäftsvorfälle erfasst und ausgewertet, es sollten liquide und illiquide Vermögensgegenstände e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 24 Gem. ESRS E5.11 müssen die Unternehmen, i. V. m. ESRS 2 IRO-1, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beschreiben, insbes. hinsichtlich der Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Folgende Informationen sind zu geben: ob das Unternehmen seine Ver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.2 Lohn- und Gehaltsabrechnung (Payroll)

Ein wesentlicher Teilbereich der Personaladministration ist die Entgeltabrechnung (sog. Payroll) der Mitarbeiter. Neben der Informationspflicht für den Mitarbeiter hat die Lohn- und Gehaltsabrechnung für das Unternehmen noch die Aufgabe der Nachweispflicht für externe Stellen (z. B. Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur) und dient als Grundlage für d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1 Grundlegendes

Rz. 155 Die Vorschriften zur HK-Ermittlung entfalten zwangsläufig Wirkung auf die Kostenrechnung. Von den Unt ist die Frage zu klären, ob auch intern der handels- und steuerrechtliche Vollkostenansatz unter Orientierung am Handelsrecht vollzogen oder ob intern parallel zur handels- und steuerrechtlich angelehnten Kostenrechnung ein Teilkostenansatz verfolgt werden sollte. Fü...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2 Kostenartenrechnung

Rz. 156 Für die HK-Ermittlung kommt der Kostenartenrechnung die Aufgabe zu, die im Unt angefallenen Kosten vollständig zu erfassen und diese insbes. nach dem Kriterium der Leistungsabhängigkeit in ausbringungsmengeninduzierte und nicht-ausbringungsmengeninduzierte Bestandteile zu unterteilen. Die Güte der so gewonnenen Kostenartenklassifizierung in fixe und variable Kosten h...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2.3 Unechte Gemeinkosten

Rz. 109 Kosten, die in der Kostenrechnung aus Gründen der Praktikabilität als Gemeinkosten behandelt werden, theoretisch jedoch eindeutig einem Bezugsobjekt direkt zugeordnet werden können, sind handelsrechtlich als Einzelkosten zu betrachten; entscheidend für die Zuordnung ist einzig die Möglichkeit, nicht die tatsächliche Vornahme in der Kostenrechnung.[1] Lediglich aus Wi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Gegenstand (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4a)

Rz. 28 Der in § 316 Abs. 1 HGB formulierte Prüfungsgegenstand bestimmt u. a. den Jahresabschluss als Gegenstand der Abschlussprüfung. § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB postuliert die Einbeziehung der Buchführung (§§ 238, 239 HGB) in die Prüfung des Jahresabschlusses. Hierzu rechnen nicht nur die eigentliche Finanzbuchführung, sondern auch die rechnungslegungsbezogenen Teile der Nebenb...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 79 Die handelsrechtliche Bestimmung der Herstellungskostenermittlung erfolgt ähnlich der geltenden steuerrechtlichen Bewertungskonzeption und der Bewertungskonzeption nach IFRS. Dies fördert die Vergleichbarkeit des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.[1] Dem Versuch der Finanzverwaltung, durch eine geänderte Auslegung des Maßgeblichkeitsprinizps die handelsbilanziellen...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Rz. 95 Die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung betrifft die Verpflichtungen aus §§ 238–241 HGB. Hierzu gehören: die Organisation und das System der Buchführung, das Beleg- und Ablagewesen, die zeitnahe, vollständige und fortlaufende Erfassung von Geschäftsvorfällen, die Bestandsnachweise, die Herleitung des Abschlusses aus der Buchführung, das rechnungslegungsrelevan...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Neuausübung von Bewertungswahlrechten im Konzernabschluss (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 27 Bewertungswahlrechte, die nach dem Recht des MU zulässig sind, können gem. § 308 Abs. 1 Satz 2 HGB im Konzernabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den Einzelabschlüssen aller einbezogenen Unt neu ausgeübt werden. Unter das Neuausübungsrecht fallen auch jene Wahlrechte, die bereits im Einzelabschluss des MU wahrgenommen wurden. Rz. 28 Denkbar ist z. B., dass im Ein...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2.1 Einzelkosten

Rz. 106 Unter den Einzelkosten werden jene Kosten verstanden, die sich durch direkte Zurechenbarkeit zu einem Bezugsobjekt – Kostenstelle oder Kostenträger – ohne Rückgriff auf einen Verteilungsschlüssel auszeichnen. Die direkte Zurechenbarkeit setzt einen eindeutigen quantitativen Zusammenhang zwischen dem zu bewertenden VG und den HK voraus.[1] Trennscharf ist das Merkmal ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Controlling im Verein / 2.2 Planungsfunktion

Eine gut durchdachte Planung ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Steuerung des Vereins. Sie ermöglicht es, vorgesehene Maßnahmen zu präzisieren und deren Auswirkungen vorhersehbar zu machen. Dabei geht es darum, Planungsziele zu ermitteln, Planungshandlungen aufzuzeigen und Planungsentscheidungen zu treffen. Planung bedeutet, einen Blick in die Zukunft zu werfen. Dies...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausnahmefälle

Rz. 158 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar, die zu einer Durchbrechung der Grundsätze des Abs. 1 führen. Dem Rechtsprinzip "lex specialis derogat legi generali" folgend bedarf es in diesen Fällen keiner gesonderten Ausnahmeregelung in Gestalt einer expliziten Regelung wie jener des § 252 Abs. 2 HGB (vgl. zur Norm-Rangfolge...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren

Rz. 9 In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Vierten EG-Richtlinie hat der Gesetzgeber i. R. d. BiRiLiG von 1978 zwei gleichwertige Gliederungsvarianten zur GuV-Aufstellung zugelassen. Demnach dürfen Bilanzierungspflichtige ihre GuV, außer nach dem in Deutschland üblichen GKV, auch in Gestalt des in angelsächsischen Staaten gängigen UKV erstellen. Die Zulassung beider Glied...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.2 Umsatzkostenverfahren

Rz. 17 Den Ausgangspunkt des UKV bilden die innerhalb der Abrechnungsperiode erzielten Umsatzerlöse, von denen zur Ergebnisermittlung die für den Absatzprozess angefallenen Aufwendungen (Umsatzaufwand) unabhängig von ihrem (ursprünglichen) zeitlichen Anfall in Abzug gebracht werden. D. h., dem effektiven Periodenumsatz werden nicht die gesamten Periodenaufwendungen gegenüber...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsbereich und landesrechtliche Vorschriften

Rz. 2 § 263 HGB setzt einen die Kaufmannseigenschaft nach den §§ 1 ff. HGB begründenden Gewerbebetrieb (Unt i. S. d. § 263 HGB) voraus.[1] Träger eines solchen Unt im Anwendungsbereich des § 263 HGB können nur Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände sein. Gemeinden und Gemeindeverbände (z. B. Landkreise oder Landschaftsverbände) stellen kommunale Gebietskörperschaften...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Herstellungskostenerfassung im Kontext einer GuV-Verfahrensumstellung

Rz. 174 Eine Umstellung vom Gesamtkostenverfahren (GKV) auf das Umsatzkostenverfahren (UKV) erfordert tiefgreifende Eingriffe in die Systeme eines Unt. Von herausragender Bedeutung ist die Implementierung des UKV in der Buchhaltung. Die notwendige funktionsbezogene Kostenerfassung und -verbuchung im Kontenplan respektive die Umgliederung von Kostenpositionen erfordert zunäch...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Herstellung eines neuen Vermögensgegenstands

Rz. 184 Die bei Ausübung des Ansatzwahlrechts nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB zu aktivierenden Aufwendungen müssen sich in sachlicher und zeitlicher Hinsicht als HK qualifizieren. Sachlich sind Aufwendungen angesprochen, die bei der Entwicklung eines VG anfallen. Negativ dürfen sie nicht der Forschungsphase zuzurechnen sein.[1] Als Forschung gelten solche Aktivitäten des Unt, di...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Aspekte der Abgrenzung

Rz. 56 Entsprechend der vorgegebenen Umsatzerlösdefinition muss dem Ausweis der Erträge unter dem Posten "Umsatzerlöse" die Prüfung vorausgehen, ob diese Erlöse aus dem Verkauf von Produkten, der Vermietung bzw. Verpachtung von VG bzw. aus der Erbringung (sonstiger) Dienstleistungen der bilanzierenden Unt resultieren. Produkte werden gem. BilRUG-Regierungsentwurf als die Zusa...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Einklangprüfung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 87 Prüfungsobjekt ist der Lagebericht gem. § 289 HGB bzw. der Konzernlagebericht gem. § 315 HGB. Die dortigen gesetzlichen Anforderungen werden durch GoB konkretisiert, die mit DRS 20 Konzernlagebericht kodifiziert sind (Rz 56). Auch wenn die DRS qua Gesetzesvermutung nur Konzern-GoB darstellen, liefern sie wegen der weitgehenden inhaltlichen Übereinstimmung der Gesetzes...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4.6 Werteverzehr des Anlagevermögens

Rz. 132 § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB setzt für die Einbeziehung der Abschreibungen in die HK voraus, dass diese durch die Fertigung veranlasst sind. Abschreibungen auf Material sowie VG der Verwaltung und des Vertriebs sind insofern von einem Ansatz ausgeschlossen.[1] Bei Saisonbetrieben folgt daraus lediglich die Möglichkeit bzw. Pflicht einer anteiligen Abschreibungseinbeziehun...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Prüfungsrecht (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Die Vorschrift gibt dem Abschlussprüfer das Recht zur Prüfung der Bücher und Schriften der zu prüfenden Ges. sowie der VG und Schulden. Da § 317 Abs. 1 HGB den Abschlussprüfer verpflichtet, den Jahresabschluss nicht nur auf formale, sondern auch auf materielle Richtigkeit zu prüfen (§ 317 Rz 28), müssen ihm neben den prüfungspflichtigen Unterlagen selbst (Jahresabschl...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Immaterielle Vermögensgegenstände in der Entstehung

Rz. 18 Die unter Abschnitt 2.2 beschriebene Vermögensgegenstandseigenschaft ist für immaterielle VG in der Entstehung besonders problematisch, da es sich noch nicht um "fertige" VG handelt. Gleichwohl verlangt der Gesetzgeber bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts eine Aktivierung bereits in der Entstehungsphase, soweit die Vermögensgegenstandseigenschaft bereits bejaht wer...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Stetigkeitsprinzip

Rz. 150 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar (Rz 155 ff.; s. zur Norm-Rangfolge auch Rz 18).[1] Im Kontext der Bewertungsmethoden stehen bspw. folgende Spezialvorschriften der Stetigkeit entgegen bzw. verhindern eine Anwendung des der Spezialvorschrift nachgelagerten Grundsatzes: Außerplanmäßige Abschreibungen bei VG des AV b...mehr