Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umfang der Angabepflicht

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die abschlussprüferspezifische Sichtweise wurde im Rahmen des BilMoG aufgegeben. Im nunmehr erfolgten Paradigmenwechsel ist das angabepflichtige Gesamthonorar abschlussprüfungsspezifisch zu ermitteln (Grottel in Beck BilKomm.13, § 314 HGB Rz. 162; Poelzig in MünchKomm. HGB4, § 314 Rz. 73). Rz. 89 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Angabe gem. § 314 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Amtierende Organmitglieder (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Die Gesamtbezüge sind in einer Summe anzugeben. Hierunter fallen Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art. Die Definition des § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a stimmt wörtlich mit § 289 Nr. 9 Buchst. a überein, so dass auf di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Öffentlich-rechtliches Dienst-, Amts- oder Ausbildungsverhältnis (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die unter § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG fallenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes (s V 1.3 Abs 1 DA-KG 2023) stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts einschließlich politisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 2.4 Rechtsfolgen

Der Beteiligungsberechtigte hat einen Rechtsanspruch auf Beteiligung.[1] Verletzt das Jugendamt seine Pflicht zur Beteiligung des Beteiligungsberechtigten, ist die Entscheidung des Jugendamts wegen dieses Verfahrensfehlers (formell) rechtswidrig. Unterlässt der Beteiligungsberechtigte seine Beteiligung, kann er nicht bei Selbstbeschaffung der Leistung Kostenerstattung verlang...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Aufwendungen, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 77 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierunter fallen z. B. folgende Aufwendungen: Reise-, Prüfungs-, Rechtsberatungskosten, Spenden, Beiträge an Berufsvertretungen, Versicherungsprämien (soweit nicht unter Nr. 6 auszuweisen), Gebühren, Fernsprech-, Fernschreib-, Datenübertragungs- und Postgebühren, Ausgangsfrachten, Provisionen, Werbeaufwendungen, Mieten und Leasinggebühren (so...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 4 Leistungsumfang

Für den Leistungsumfang verweist § 35a Abs. 3 SGB VIII bis zum 31.12.2019 auf § 54 SGB XII. Seit 1.1.2020 gilt das SGB IX mit Teil 2 für den Umfang der Eingliederungshilfe. Für junge Menschen sind die dort aufgeführten Hilfen zu einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung am wichtigsten. Dazu kann eine Internatsunterbringung ebenso gehören, wie der Besuch einer bestimmten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Löhne und Gehälter (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 lit. a))

Rn. 55 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Prinzipiell sind sämtliche Bruttobezüge sowie sonstige unmittelbare Vergütungen für im GJ geleistete Arbeiten und Dienste der in einem Beschäftigungsverhältnis (z. B. aufgrund eines Arbeitsvertrags) mit dem UN stehenden Mitarbeiter hier zu erfassen. Eine Abgrenzung der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hat nach mehreren Kriterien zu erfol...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Andere Erträge, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 48 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bis zur Verabschiedung des BilRUG hat § 275 Abs. 2 (a. F.) zwischen "Sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" (Posten Nr. 4) und "a.o. Erträge[n]" (Posten Nr. 15) unterschieden. Unter Posten Nr. 4 wurden lediglich diejenigen Erträge erfasst, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultierten, für die das Gliederungsschema jedoch keinen g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dienstaufwand

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Dienstaufwand bezeichnet man Aufwendungen, die durch das Arbeits- bzw Dienstverhältnis veranlasst sind. Trägt sie der ArbN selbst, handelt es sich regelmäßig um > Werbungskosten . Ersetzt der ArbG dem ArbN Dienstaufwand, so sind diese Leistungen als WK-Ersatz stpfl > Arbeitslohn , soweit sie nicht gesetzlich steuerfrei gestellt sind (> Rz 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Einzelfragen

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen Bahnbeamte können zwar auch nach der Privatisierung (> Rz 1) Aufwandsentschädigungen erhalten (> Aufwandsentschädigungen Rz 24). Ob sie öffentliche Dienste leisten, war indes schon bei der früheren Deutschen Bundesbahn nicht eindeutig geklärt (vgl BFH 103, 165 = BStBl 1971 II, 818). § 3 Nr 12 Satz 2 EStG ist aber uE weg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Justizverwaltung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Im Rahmen der Juristenausbildung erfüllen die Rechtsreferendare als > Beamte auf Widerruf alle Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis. Die ihnen als Unterhaltsbeihilfen gezahlten Vergütungen sind deshalb > Arbeitslohn iSv § 19 EStG; die dadurch veranlassten Aufwendungen > Werbungskosten; ergänzend > Referendare. Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dienstzimmer

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen für die Ausschmückung eines behördlichen oder betrieblichen Dienstzimmers zB mit Postern und Drucken sind keine > Werbungskosten , sondern dem privaten Lebensbereich des Stpfl zuzuordnen (BFH 165, 51 = BStBl 1991 II, 837; BFH 170, 443 = BStBl 1993 II, 506; > Lebensführung). Es gilt hier Entsprechendes wie für das häusliche > Arbei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsches Rotes Kreuz

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Es ist als föderal gegliederter Mitgliederverband organisiert mit weitreichender rechtlicher Selbständigkeit der Untergliederungen. Dem Bundesverband "Deutsches Rotes Kreuz" eV sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften nachgegliedert, die wiederum auf Ortsebene i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Bundesbank

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen, die die Bundesbank zahlt, sind nur im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 2ff LStR steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 20–54). Aufwandsentschädigungen an Mitglieder des Personalrats der Bundesbank sind steuerfrei (FinMin NW vom 31.03.1981, EStG-K § 3 EStG 3.5). Bei im Ausland ansässigen Beamten ist ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Einzelheiten

Rz. 6 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einige der folgenden Regelungen sind vor der Privatisierung der Post ergangen. Die sich als Folge der Privatisierung ergebenden Änderungen sind ggf entsprechend zu berücksichtigen (> Rz 3, 4). Dienstkleidung Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Dienstkleidung an Pflichtmitglieder der Postkleiderkasse führt nicht zu stpfl > Arbeit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Stiftung "Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland" mit Sitz in Bonn erhielt mit Wirkung vom 01.07.2012 den Namenszusatz "Max Weber Stiftung". Die in dieser Forschungsorganisation gebündelten Auslandsinstitute haben ihren eigenen Sitz jeweils ausschließlich im Ausland. In ihr sind ua die Bundesanstalten "Deutsches Historische...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsches Archäologisches Institut

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DAI ist dem Auswärtigen Amt angegliedert; die Arbeitslöhne werden aus einer öffentlichen Kasse gezahlt (> Öffentliche Kasse). Bei Aufwandsentschädigungen ist § 3 Nr 12 Satz 1 EStG anwendbar (> Aufwandsentschädigungen Rz 63). Die Bediensteten des Bundes oder eines Bundeslandes bei den Auslandsabteilungen (Außenstellen des DAI) ohne > Wohnsitz od...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jugendbildungswerk

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Volkshochschule.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsches Historisches Museum

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die rechtsfähige bundesunmittelbare > Stiftung des öffentlichen Rechts führt als > Juristische Person des öffentlichen Rechts eine > Öffentliche Kasse iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG. Aufwandsentschädigungen an Organmitglieder der Stiftung, die uE Aufgaben der schlichten Hoheitsverwaltung wahrnehmen und deshalb öffentliche Dienste leisten, bleiben ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Diäten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Mitglieder von Volksvertretungen (Abgeordnete des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages und der Landtage, Bürgerschaftsmitglieder, Stadtverordnete und andere Mitglieder kommunaler Vertretungen) stehen als solche nicht in einem Dienstverhältnis iSv § 19 EStG. Obwohl sie organisatorisch eingebunden sind, werden sie im Rahmen eines ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zu freiwilligen Zuwendungen an die DGzRS > Spenden Rz 29 ff [45] sowie § 52 Abs 2 Nr 11 AO. Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen können steuerfreier > Auslagenersatz sein; als Ersatz von > Werbungskosten sind sie steuerpflichtig. Bei fehlender Überschusserzielungsabsicht kann im Einzelfall > Liebhaberei gegeben sein.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.3 Von einem Arbeitgeber getragene oder zu tragende Vergütungen

Rz. 165 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Übernahme der Kosten für eine Arbeitnehmerentsendung muss dem Fremdvergleichsgrundsatz (BMF-Schreiben vom 6. Juni 2023, Kapitel III A, BStBl I S. 1093) entsprechen. Die Kosten sind nach dem Fremdvergleichsgrundsatz von dem Unternehmen zu tragen, in dessen Interesse die Entsendung erfolgt (s. Tz. 4.3.3.3.2, Rn. 159ff.). Hierzu gehören al...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutscher Bundestag

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Rechtsstellung der Mitglieder des Deutschen Bundestages vgl das Abgeordnetengesetz vom 21.02.1996 (BGBl 1996 I, 326). Zur Besteuerung ihrer Bezüge > Abgeordnete, > Aufwandsentschädigungen Rz 11, > Bundestagsfraktionen, > Diäten, > Parlamentarischer Staatssekretär , > Wahlen , ferner > Überbrückungsgeld Rz 2; hinsichtlich des Abzugs von Aufw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die frühere Bundespost ist bereits vor mehreren Jahrzehnten privatisiert worden. Bei der Postreform I von 1989 wurde zunächst die bis dahin als Sondervermögen des Bundes organisierte Deutsche Bundespost in die selbständigen Unternehmen Postbank (Postgiro- und Postsparkassendienste), Postdienst (Briefdienst, Paketdienst, Päckchen-, Postzeitung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Juristische Person

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine juristische Person (Gegensatz zu einer natürlichen Person) nimmt als eigenständige Rechtsperson selbständig am Rechtsleben teil. Welche Zusammenschlüsse von Personen, Organisationen oder Einrichtungen selbständig am Rechtsleben teilnehmen, wird durch die jeweilige Rechtsordnung bestimmt und muss nicht für alle Rechtsgebiete einheitlich s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 3.4 Fahrsicherheitstraining

Einige Berufsgenossenschaften geben für ihre Mitgliedsbetriebe einen Zuschuss, wenn deren Mitarbeiter ein Fahrsicherheitstraining belegen. Die Voraussetzung für die teilweise Kostenerstattung ist i. d. R., dass die Teilnehmer (oder zumindest ein Teil) beruflich bedingt des Öfteren mit dem Auto unterwegs sind. Dies trifft üblicherweise für Außendienstmitarbeiter zu. Wenn eini...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fenster (WEG) / 2.3 Rückwirkende Kostenerstattung

Für den Fall, dass die Wohnungseigentümer bei Durchführung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen davon ausgegangen waren, bei den Fenstern handle es sich um Sondereigentum, sodass die Kosten für die Sanierung bzw. Instandsetzung der Fenster von den Wohnungseigentümern auf eigene Kosten übernommen wurden, haben diese keinerlei Ersatzansprüche gegen die Gemeinscha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.2 Verbindlicher Inhalt (Abs. 2)

Rz. 23 Die verpflichtenden Angaben auf der Gesundheitskarte (administrative Daten) werden abschließend aufgezählt (Satz 1): Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat, Familienname und Vorname des Versicherten, Geburtsdatum des Versicherten, Geschlecht des ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geschenke und Zuwendungen i... / 2.3.3 Erstattung von Ermittlungskosten

Insbesondere in Korruptionsfällen verursacht es für den Arbeitgeber einen erheblichen Aufwand, eine Internal Investigation (interne Ermittlung) durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, um den Sachverhalt zu den Verdachtsmomenten hinreichend aufzuklären. Häufig mandatieren Arbeitgeber dazu auch spezialisierte Anwaltskanzleien. In diesem Fall können sie erwägen, die Ermittlun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Energiekrise: Arbeitsplatze... / 6 Bei Entlastungssummen von mehr als 25 Mio. EUR: Vergütungsbeschränkungen für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat

Erhalten Unternehmen Entlastungen von mehr als 25 Mio. EUR, greift ein abgestuftes Boniverbot für Mitglieder der Geschäftsleitung und von Aufsichtsorganen. Das Verbot betrifft Vergütungen, die vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 gewährt wurden, soweit sie nicht schon vor dem 1.12.2022 vereinbart oder beschlossen wurden. Gemeint sind Vergütungen, die für das Jahr 2023 gezahlt wurden....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

Leitsatz 1. Tritt der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als deren Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft auf, ist er im Auftrag der juristischen Person des öffentlichen Rechts tätig. 2. Die Steuerbefreiung der Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 17 Liquidator

. Die Tätigkeit des Liquidators ist eine vereinbare Tätigkeit, für die grundsätzlich die übliche Vergütung gem. § 612 Abs. 2, § 632 Abs. 2 BGB zur Anwendung kommt. Bei der Bestellung des Liquidators durch die Gesellschafter ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dringend anzuraten. Dabei ist die hohe Verantwortlichkeit des Liquidators und der Umfang der Tätigkeit, die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 1 Abs. 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist der sachliche Geltungsbereich auf die selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit – wie in § 33 StBerG umschrieben – beschränkt, also auf die Steuerberatung "im engeren Sinn". Die vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG darf ein Berufsangehöriger aber ebenso ausüben, und ihm steht hierfür auch eine Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Aufwandsentschädigung

Sollen Aufwandsentschädigungen, die aus einer öffentlichen Kasse nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei gezahlt werden, Aufwendungen abdecken, die ihrer Natur nach Werbungskosten sind, können diese Werbungskosten nach § 3c EStG nur insoweit abgesetzt werden, als sie ihrer Höhe nach die Aufwandsentschädigung überschreiten.[1] Sachlich schließen Aufwandsentschädigungen solche Aufwend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Werbungskostenersatz, steuerfreier

Für die Frage, ob Werbungskostenersatz steuerfrei geleistet werden kann, ist dieser vom Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG) abzugrenzen. Zur allg. Definition des Auslagenersatzes vgl. § 19 EStG Rz. 112. Auslagenersatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Auslagen ersetzt, die dieser gemacht hat, um ein Interesse oder eine Verpflichtung des Arbeitgebers zu erfüllen, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.5 Art der Ausübung der Geschäftsführertätigkeit

Rz. 387 In der Praxis der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften üben die Geschäftsführer ihr Amt in unterschiedlicher Art aus, insbesondere in unterschiedlichem zeitlichem Umfang. Es gibt hauptamtliche, nebenamtliche und ggf. auch ehrenamtliche Mitglieder in den Leitungsorganen solcher Unternehmen, und zwar in verschiedenen Kombinationen. Insbesondere in Abhängigkeit von de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Abgeordnetenbezüge

Literatur: Drysch, DStR 2008, 1217; Desens, DStR 2009, 727; Schießl, jurisPR-SteuerR 24/2020 Anm. 2. Einkünfte aus Abgeordnetenbezügen sind nach § 22 Nr. 4 EStG steuerpflichtig (zu Werbungskosten § 22 EStG Rz. 191ff.). Dies gilt ab dem Vz 2009 nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments auch für die Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete sowie ihre Hinterbliebenen,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Wahlamt

Werbungskosten können nur Aufwendungen sein, die mit steuerbaren und stpfl. Einnahmen kausal zusammenhängen. Aufwendungen für ein zu nichtselbstständiger Arbeit führendes Wahlamt sind daher Werbungskosten, und zwar auch dann, wenn die Aufwendungen erfolglos sind, der Stpfl. also nicht gewählt wird[1], nicht aber Aufwendungen, die zu einem Ehrenamt führen. Vgl. auch "Abgeordne...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.3.2 Form und Inhalt des Anstellungsvertrags

Rz. 409 Im Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH ist geregelt, dass Anstellungsverträge mit Geschäftsführern für die Dauer der Bestellung abgeschlossen werden sollen, und zwar vom Aufsichtsrat, vertreten von dem Aufsichtsratsvorsitzenden (§ 7 Abs. 3 GV). Ein solcher Vertrag, dessen Einzelheiten zum Beispiel von einem oder mehreren dazu beauftragten Mitgliedern ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 6.1.2.4 Landesheimgesetze

Zur Übersicht werden nachfolgend die jeweiligen Rechtsnormen zur Abgrenzung von Anlagen des Betreuten Wohnens zum Heim genannt. Die 16 Landesgesetze (Stand: Dezember 2014) tragen unterschiedliche Bezeichnungen, wie – nur noch ausnahmsweise – "Heimgesetz"[1] bzw. "Landesheimgesetz"[2], "Pflege- und Wohnqualitätsgesetz"[3] oder "Wohn- und Teilhabegesetz"[4]. Außerdem wird – mi...mehr

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AGS 05/2024, Anwaltsvergütung und Kostenerstattung im Zwischenverfahren über den Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention

§§ 15 Abs. 2, 17 Nr. 1, 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG; §§ 71, 91 Abs. 1, 103 ff. ZPO Leitsatz Das Verfahren über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention gem. § 71 ZPO stellt einen Zwischenstreit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG dar. Der Prozessbevollmächtigte verdient in einem Verfahren über den Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention zusätzliche Gebühren oder A...mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / 7. Kostenerstattung

Gegen den Mandanten kann der Rechtsanwalt die Gebühr Nr. 4142 VV festsetzen lassen. § 11 Abs. 8 RVG steht nicht entgegen, da es sich um eine reine Wertgebühr handelt.[96] Muss die Staatskasse die Auslagen des Beschuldigten erstatten, kann auch die Erstattung der Gebühr Nr. 4142 VV verlangt werden.[97] Die Höhe der Gebühr richtet sich dann nach der Tabelle zu § 13 RVG. Zur Ko...mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / IV. Kostenerstattung

1. Kosten des Terminsvertreters Die durch die Bestellung des Terminsvertreters angefallenen Mehrkosten waren hier – zwischen den Parteien unstreitig – erstattungsfähig. Nach der Rspr. des BGH sind diese Mehrkosten dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, wenn und soweit die Kosten des Terminsvertreters die ersparten, grd...mehr

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AGS 05/2024, Anwaltsvergütu... / I. Sachverhalt

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat vor dem LG Potsdam gegen die Beklagte ein Versäumnisurteil gem. § 331 Abs. 3 ZPO erwirkt, nach dem die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Außerdem hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers seinen Mandanten in dem Zwischenstreit über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention vertreten. Das LG Potsdam hat n...mehr

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AGS 05/2024, Anwaltsvergütu... / III. Umfang der Kostenentscheidung

Geht der Zwischenstreit über die Zulassung der Nebenintervention zu Ungunsten des Nebenintervenienten aus, hat dieser entsprechend § 91 ZPO die Kosten des Zwischenstreits zu tragen (BAG BAGE 19, 366, 369 = NJW 1968, 73; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2008, 997). Eine solche Entscheidung gegen den Nebenintervenienten hatte hier auch das LG Potsdam getroffen. Diese Kostenentsche...mehr

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AGS 05/2024, Anwaltsvergütu... / Leitsatz

Das Verfahren über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention gem. § 71 ZPO stellt einen Zwischenstreit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG dar. Der Prozessbevollmächtigte verdient in einem Verfahren über den Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention zusätzliche Gebühren oder Auslagen nur, soweit sie ihm nicht bereits im Hauptsacheverfahren entstanden sind. Ist be...mehr

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AGS 05/2024, Anwaltsvergütu... / II. Anwaltsvergütung im Zwischenstreit

1. Grundsätze Gem. § 15 Abs. 2 RVG kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Dabei bildet gem. § 17 Nr. 1 RVG jeder Rechtszug eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Das OLG Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass zum Rechtszug gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG auch Zwischenstreite gehörten. Hierunter fielen nicht nur Streitigkeiten zwisc...mehr

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AGS 05/2024, Anwaltsvergütu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Nur zusätzliche Vergütung gehört zum Zwischenstreit Da für den Prozessbevollmächtigten die Vertretung des Mandanten in einem Zwischenstreit und damit auch in dem Verfahren über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention zum Gebührenrechtszug gehört, löst die Anwaltstätigkeit im Zwischenstreit grds. keine weiteren Gebühren und Auslag...mehr