Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 2 Der Freibetragsrahmen im Überblick

Der begünstigte Tätigkeitsbereich geht recht weit: Für die Aufwandsentschädigung oder das Sitzungsgeld für Vorstände, soweit diese nach der Satzung als Abweichung vom reinen Ehrenamtsgrundsatz eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten können. Für unzählige begünstigte Tätigkeiten, die man als Mitglied oder Nichtmitglied für gemeinnützige Organisationen erbringt: Ob nun n...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 7 Weitere Praxis-Hinweise

Das Restvolumen aus Jahresfreibeträgen können nicht übertragen werden, wenn diese im laufenden Jahr nicht ausgeschöpft werden. Allerdings muss wie bei der Beschäftigung gleich im nächsten Kalenderjahr vom nebenberuflichen Beschäftigten wiederum eine neue Berechtigung zur Freibetragsnutzung eingeholt und zum Lohnkonto genommen werden. Beachten, dass auch der Ehrenamtsfreibetra...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 5.2 Den Ehrenamtsfreibetrag gibt es auch für Aufsichtsratstätigkeiten!

Auch für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche, nebenberufliche Tätigkeit als bestellter Aufsichtsrat bei einer kommunalen GmbH kann der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG in Anspruch genommen werden. Denn nach § 3 Nr. 26a EStG sind die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlich...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 1 Sinn und Zweck des Freibetrags und Anwendungsbereich

Es gibt einen besonderen Freibetrag, der in der Vereins- und Verbandspraxis häufig gerne genutzt wird. Aber vielfach ist diese interessante kleine Steuervergünstigung nicht hinreichend bekannt und wird darum oft nicht unbedingt für die eigene Einkommensteuererklärung in Vergütungsfällen bei Mitarbeit in Vereinen zutreffend beachtet. Gerade wenn man nebenberufliche Einnahmen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Fristen

Rz. 14 Ansprüche auf Kostenerstattung unterliegen nicht den tariflichen Ausschlussfristen, die sich auf die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen, denn hier handelt es sich nicht um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, sondern um Ansprüche, die das Betriebsratsmitglied kraft seines Amtes geltend machen kann. Rz. 15 Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Jedoch kommt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat[1] , den Konzernbetriebsrat[2], die Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], allerdings nicht in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG [4] die Gesamt-Jugend...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 46 Hinsichtlich der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ist zwischen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen der Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG streng zu differenzieren. Der Arbeitgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Teilnahme an Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG nur die Kosten zu tragen, soweit di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Rz. 6 Die Kosten sind nur dann vom Arbeitgeber zu tragen, wenn die zugrunde liegenden Aufwendungen für die Betriebsratsarbeit notwendig waren. Es gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit, d. h. der Betriebsrat hat zu prüfen, ob das verlangte Sachmittel für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist. Er darf si...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.9 Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz

Rz. 112 Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz sind nach R 3.50 LStR 2023 anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers macht (s. a. Rz. 76a). Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer nach außen im eigenen Namen oder im Namen des Arbeitgebers handelt. Die Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als durchlaufende Gelder oder zum Ersatz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.10 Werbungskostenersatz

Rz. 116 Werbungskostenersatz gehört – im Gegensatz zum Auslagenersatz – grundsätzlich zum stpfl. Arbeitslohn.[1] Eine Bereicherung des Arbeitnehmers lässt sich nicht aufgrund einer Gesamtbetrachtung verneinen, bei der der Werbungskostenersatz des Arbeitgebers mit Ausgaben des Arbeitnehmers in entsprechender Höhe verrechnet wird. Eine solche Verrechnung ist nur noch in den Fä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Rz. 139b ABC des Arbeitslohns [1] Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3] Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134 Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a Alter...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2023 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.5 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 49 Ehrenamtliche Tätigkeiten kommen im privaten und öffentlichen Bereich vor. Privatrechtliche Ehrenämter finden sich bei Vereinen oder Standes- oder Wohlfahrtsorganisationen. Öffentlich-rechtliche Ehrenbeamte nehmen aufgrund eines Beamten-(Dienst-)Verhältnisses Verwaltungsaufgaben wahr, wie z. B. ehrenamtliche Bürgermeister, Richter und Schöffen. Die Annahme eines Arbei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 55 Seit dem Vz 2009 gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen der einheitliche Höchstbetrag von 4.000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Stpfl. oder im Haushalt der gepflegten oder betreuten Perso...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.4 Aufwandsentschädigung

Rz. 36 Nach Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X steht dem nach Abs. 2 Satz 1 Auskunftspflichtigen eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) zu (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 66 Art. 1 zu § 60). Die Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 18.5.1995, 7 RAr 2/95), welche die entsprechende Anwendung des ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.3 Sachleistungsprinzip (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 legt das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung fest, der schon zuvor für die RVO galt (zur Entwicklung vgl. Fischer, SGb 2008, 461). Dabei war in der Vergangenheit umstritten und ist auch nie abschließend geklärt worden, ob und in welchem Umfang dieser Sachleistungsgrundsatz nur für Versicherungspflichtige und auch für Ersatzkassen galt und ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004, 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Eine Be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.5 Auskunftspflicht bei Beschäftigungsverhältnissen (Abs. 3)

Rz. 37 Abs. 3 regelt die Auskunftspflicht von Arbeitgebern, die SGB II-Leistungsbezieher beschäftigen oder die Personen beschäftigen, die einen Antrag auf SGB II-Leistungen gestellt haben. Nach § 60 Abs. 3 hat derjenige, der jemanden, der Leistungen nach dem SGB II beantragt hat oder bezieht, oder dessen Partnerin oder Partner beschäftigt, sowie derjenige, der einen nach § 6...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2.1 Anwendungsbereich (Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift setzt das Bestehen von Rechten (sozialrechtlichen Ansprüchen) oder Pflichten (bestimmte Verhaltensgebote) voraus und enthält ein Individualisierungsgebot, indem bei deren Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Unter Ausgestaltung ist dabei die Art und We...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 12 Fuhrmann/Heine, Wunsch- und Wahlrechte contra Bedarfsplanung in der medizinischen Rehabilitation, SGb 2014, 297. Jabben, Wunsch- und Wahlrechte in der Rehabilitation contra Rehabilitationsbudget am Beispiel der Rentenversicherung, NZS 2003, 529. Neumann, Selbstbestimmte Leistungsgestaltung im SGB IX: Wunsch und Wahlrechte, Geldleistungsoption und persönliches Budget, Zf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.3 Umfang der Wirtschaftlichkeitsprüfungen (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 der Vorschrift regelt, was die regionalen Prüfungsstellen (§ 106c) bei der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung standardmäßig zu prüfen haben. Vorgeschrieben sind danach arztbezogene Prüfungen der ärztlich erbrachten und veranlassten Leistungen sowie der ärztlich verordneten Leistungen. Der verbindliche Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.7 Meldepflichten (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 91 § 10 Abs. 6 ist durch Art. 1 Nr. 3 GSG v. 21.12.1992 mit Wirkung ab 1.1.1993 angefügt worden. Danach ist der Stammversicherte zur Meldung seiner Angehörigen nach § 10 Abs. 1 bis 4 verpflichtet. Die Meldepflicht knüpft an das Bestehen der Familienversicherung an, begründet diese jedoch nicht erst und ist keine notwendige Voraussetzung dafür. Meldefristen sind nicht vor...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.11 Zurverfügungstellen von Daten

Rz. 21 Die Verweisung auf § 319 Abs. 2 Satz 1 SGB III entsprechend gibt den Trägern der Grundsicherung das Recht, vom Arbeitgeber auf Kosten der Träger der Grundsicherung die in automatisierten Dateien gespeicherten Daten auszusondern und auf maschinenverwertbaren Datenträgern oder in Listen zur Verfügung zu stellen. Angesichts des erheblichen Aufwands und der Pflicht zur akt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.1.2 Entgegennahme von Leistungen

Rz. 17 Eine wesentliche Bedeutung hat die Handlungsfähigkeit, soweit sie als Konsequenz und Folge der eigenen Antragstellung auch zur Entgegennahme von Leistungen berechtigt. Das bedeutet, dass der Leistungsträger mit befreiender Wirkung an den Handlungsfähigen leisten kann, den Sozialleistungsanspruch damit wirksam erfüllt und zum Erlöschen bringt (vgl. BSG, Beschluss v. 4....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.1 Rechtscharakter der Krankenkassen (Abs. 1)

Rz. 5 Eine ausdrückliche Regelung über den Rechtsstatus der Krankenkassen enthielt die RVO nicht. In ihrer Eigenschaft als Sozialversicherungsträger folgt ihre körperschaftliche Struktur auch aus Art. 87 Abs. 2 GG. Den Krankenkassen als Trägern der Sozialversicherung war allerdings bereits durch § 29 SGB IV die Rechtsstellung als rechtsfähige Körperschaften mit Selbstverwalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.2 Pflichtinhalt der Bundesmantelverträge

Rz. 65 Zu den Grundnormen, die im BMV-Ä oder BMV-Z geregelt werden müssen, zählen die Vorschriften über den Umfang der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung sowie ihre Abgrenzung voneinander; außerdem gehören die Regelungen zur Organisation der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (z. B. Vordrucke und Nachweise) ebenso dazu, wie die Rechte und Pflichten der Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.1 Solidarische Finanzierung

Rz. 4 Die Vorschrift verweist einleitend auf die Finanzierung der Leistungen und Ausgaben der Krankenkassen als Sozialversicherungsträger durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber hin. Diese Begrenzung der Beitragspflicht durch Mitglieder und Arbeitgeber ist unvollständig, weil sonstige beitragszahlungspflichtige Dritte (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 2b Geschlec... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Hauck, Geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Geschlechtsdysphorie, SGb 2024, 381. Marburger, Auswirkungen des Präventionsgesetzes auf das Leistungswesen der gesetzlichen Krankenversicherung, Die Leistungen 2015, 617. Schmidt, Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – Wenig Licht und viel Schatten, NJW 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.20 Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss

Rz. 179 Mit Abs. 5a sind mit Wirkung zum 1.1.2012 der Bewertungsausschuss und der erweiterte Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen bei Beschlüssen über die Anpassung des EBM zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b jeweils um 3 Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) zu ergänzen (Ergänzter erweiterter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 8 Die Vorschrift i. d. F. ab 1.1.2017 stellt die Einführungsnorm in die Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung dar. In Kombination mit den §§ 106a bis 106d bildet sie jetzt den Neunten Titel "Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung" des Vierten Kapitels SGB V. Als Einführungsnorm stellt sie die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass regionaler ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.6 Auskunftspflicht der Partner und Dritter (Abs. 4)

Rz. 42 Auskunftsberechtigt sind trotz der alleinigen Erwähnung der "Agentur für Arbeit" alle Grundsicherungsträger (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.3.2014, L 2 AS 877/12; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 60 Rz. 6). Die Auskunftspflicht umfasst sämtliche Leistungen nach § 4 Abs. 1 (Blüggel, in: Luik/Harich, SGB II, § 60 Rz. 29). Rz. 43 Da im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.1.2 Verfahrenskostenbelastung

Seit Inkrafttreten des WEMoG kann das Gericht dem Verwalter keine Verfahrenskosten mehr auferlegen. Die Bestimmung des § 49 Abs. 2 WEG a. F. existiert nicht mehr. Dies hat vor allem einen praxisrelevanten Hintergrund: Bereits nach früherem Recht führte eine durch das Gericht unterlassene Verfahrenskostenbelastung des Verwalters nicht dazu, dass die Wohnungseigentümer vom Ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 4 "Störer"-Haftung

Der Verwalter kann auch als öffentlich-rechtlicher Störer in Betracht kommen. Grundsätzlich kann der Verwalter lediglich hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums in Anspruch genommen werden. Sind allein das Sondereigentum und/oder das Privateigentum an den darin befindlichen Gegenständen betroffen, kann der Verwalter nicht als Störer in Anspruch genommen werden. Auf dieses er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 1.2.1 Mitarbeiter

Eine Haftung kann den Verwalter stets auch dann treffen, wenn er sich nicht selbst in Person einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, sondern einem seiner Mitarbeiter der Vorwurf einer Pflichtverletzung zu machen ist. Nach der Bestimmung des § 278 Satz 1 BGB hat der Schuldner nämlich ein Verschulden der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedien...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnung Die Abmahnungsbefugnis gegenüber dem Verwalter steht nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Bei dilatorischem Verhalten des Verwalters können allenfalls dem Verband – als Vertragspartner des Verwalters – Ersatzansprüche zustehen.[1] Anspruchsverzicht Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Kostenerstattung bei Wahl eines auswärtigen Gerichtsstands

§§ 35, 91 ZPO Leitsatz Steht dem Kläger nach § 35 ZPO ein Wahlrecht zwischen dem Gerichtsstand an seinem Wohnsitz und einem auswärtigen Gerichtsstand zu, so sind die Reisekosten des Klägers und seines Anwalts erstattungsfähig, wenn der Kläger den auswärtigen Gerichtsstand wählt. OLG Celle, Beschl. v. 11.7.2024 – 2 W 98/24 I. Sachverhalt Der Kläger war in einen Verkehrsunfall verw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Kostenerstattu... / VIII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Das Wahlrecht des § 35 ZPO kann nicht durch Erwägungen zur Kostenerstattung unterlaufen werden. Nur in Missbrauchsfällen soll die Kostenerstattung ausscheiden, wobei unklar bleibt, wann bei der Wahl unter mehreren Gerichtsständen ein Rechtsmissbrauch vorliegen soll. Hier war i.Ü. zu berücksichtigen, dass in Höhe der Reisekosten, die auf Kläge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Kostenerstattu... / Leitsatz

Steht dem Kläger nach § 35 ZPO ein Wahlrecht zwischen dem Gerichtsstand an seinem Wohnsitz und einem auswärtigen Gerichtsstand zu, so sind die Reisekosten des Klägers und seines Anwalts erstattungsfähig, wenn der Kläger den auswärtigen Gerichtsstand wählt. OLG Celle, Beschl. v. 11.7.2024 – 2 W 98/24mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Kostenerstattu... / II. Rechtspflegerin hat zutreffend entschieden

Die Rechtspflegerin hat die von der Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten zutreffend festgesetzt und hierbei zu Recht die Reisekosten des Klägers und des Klägervertreters berücksichtigt. Die Einwendung der Beklagten, der Unfall habe sich in Berlin ereignet und sowohl der Kläger als auch die Prozessbevollmächtigten seien in Berlin ansässig, sodass die Klage dort zu er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Kostenerstattu... / VII. Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde

Für die Zulassung der Rechtsbeschwerde (§§ 104 Abs. 3, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) sind keine Gründe ersichtlich. Die Sache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts. Es handelt sich vielmehr um eine reine Einzelfallentscheidung, die im Einklang mit d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Kostenersatz

Rz. 442 Das selbstständige Beweisverfahren ist auch gebührenrechtlich ein selbstständiges Verfahren, in welchem die Gerichtsgebühr der Antragsteller zu tragen hat, während ihre außergerichtlichen Kosten die Verfahrensbeteiligten jeweils selbst zu tragen haben. Ein Kostenausgleich entsprechend den §§ 91 ff. ZPO findet im selbstständigen Beweisverfahren, welches zu keiner Stre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Kostenerstattu... / IV. Freie Wahl unter mehreren Gerichtsständen

Entgegen der Ansicht der Beklagten begegnet die Klagerhebung vor dem LG Lüneburg keinen durchgreifenden Bedenken und steht der Annahme der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der mit der Anreise zu den Gerichtsterminen verbundenen Kosten nicht entgegen. Die freie Wahl des Gerichtsstands ist in den Grenzen des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht einzuschränken (Anders/Gehle/G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Kostenerstattu... / VI. Erstattungsfähigkeit der Parteikosten

1. Notwendigkeit der Kosten Ebenfalls zutreffend hat die Rechtspflegerin die Reisekosten des Klägers (Fahrtkosten und Zeitversäumnis) als erstattungsfähig angesehen und zur Ausgleichung angesetzt. Die Reisekosten einer Partei (Fahrtkosten und Zeitversäumnis) sind auch bei anwaltlicher Vertretung der Partei erstattungsfähig und stets dann als notwendig zu anzusehen, wenn das pe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Kostenerstattu... / III. Grundsatz der kostensparenden Prozessführung

Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind diejenigen Kosten eines Rechtsstreits erstattungsfähig, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, mithin solche unmittelbar prozessbezogenen Kosten, die eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH NJW 2017, 1397). Die Partei darf ihr bere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Kostenerstattu... / V. Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Reisekosten

Die Rechtspflegerin hat die durch den Klägervertreter geltend gemachten Reisekosten und das Abwesenheitsgeld für die vor dem LG Lüneburg wahrgenommenen Termine zur mündlichen Verhandlung am 23.1.2023 und 15.4.2024 mit zutreffenden Erwägungen als erstattungsfähig angesehen und zur Ausgleichung angesetzt. 1. Partei darf Anwalt an ihrem Sitz beauftragen Es entspricht der Rspr. de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Kostenerstattu... / I. Sachverhalt

Der Kläger war in einen Verkehrsunfall verwickelt, der sich in Berlin ereignet hatte, und verlangte nunmehr Schadenersatz vom Unfallverursacher. Sowohl der Kläger als auch sein Prozessbevollmächtigter waren in Berlin ansässig. Ungeachtet dessen hatte der Kläger die Klage vor dem LG Lüneburg erhoben, wo der Beklagte seinen Wohnsitz hatte. Von der Klageerhebung in Lüneburg ver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gerichtsvollzieher

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gerichtsvollzieher (GVZ) sind > Arbeitnehmer. Aufgrund der Besoldungsgesetze der Länder werden ihre Entschädigungen durch VOen festgesetzt. Seit 2008 gilt zB in BY die BKEntschV vom 29.11.2007 (GVBl BY 2007 S 827), zuletzt geändert durch VO vom 05.02.2020 (GVBl BY 2020, 84), und in BW seit 2011 die GVVergVO vom 03.12.2010 (GBl 2010 S 1043), z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Zwei-Jahres-Frist des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG, NJW-Spezial 2024, 283 § 15 Abs. 5 RVG regelt den Fall, dass der Rechtsanwalt, der bereits in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit tätig geworden ist, später beauftragt wird, in dieser Angelegenheit weiter tätig zu werden. Nach § 15 Abs. 5 S. 1 RVG erhält er in einem solchen Fall nicht mehr an G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Erstattungsfäh... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Kostenerstattung Erstattungsrechtlich ist die Rechtslage eindeutig. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG schließt die Kostenerstattung nur für die Vergütung des Prozessbevollmächtigten im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren aus. Dazu gehört das Beschwerdeverfahren nicht. 2. Gebührenrechtliches a) Verfahren auf vorläufige Einstellung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 39 Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 470]

mehr