Fachbeiträge & Kommentare zu Konto

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.2 Einzelkonten und Berechtigung am Guthaben

Rz. 76 Grundsätzlich gilt: Ist einer der Ehegatten alleiniger Inhaber des Kontos, ist er im Regelfall auch im Innenverhältnis der Ehegatten allein berechtigt. Es gilt die formale Inhaberschaft. In dieser Konstellation wird dem anderen Ehegatten in der Regel eine Kontovollmacht eingeräumt. Hebt der Nicht-Kontoinhaber von dem Konto aufgrund seiner im Außenverhältnis bestehende...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.1 Regelfall

Rz. 75 In der Regel haben die Ehegatten während bestehender Ehe alleine oder gemeinschaftlich diverse Bankkonten. In diesen Fällen ist zunächst sehr gründlich zu prüfen, ob tatsächlich beide Ehegatten Kontoinhaber sind oder – was in der Praxis auch häufig auftritt – nur einer der Ehegatten Kontoinhaber ist, während der andere für dieses Konto eine Vollmacht besitzt. Praxis-T...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.1 Aus Vermögensverwaltung und Treuhandverhältnissen

Rz. 315 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Dies geschieht durch einen schuldrechtlichen Vertrag, der aber auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann, falls auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille angenommen werden kann. Ein Widerruf der Überlassung ist jederzeit formfrei möglich. Wollen die Ehegatten die Wider...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.6 Unerlaubte Kontoabhebungen und treuwidrige Handlungen beim Versorgungsausgleich

Rz. 264 Im Rahmen des Versorgungsausgleichs kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, wenn ein Ehegatte ein Rentenanrecht schuldhaft verschwiegen hat mit der Folge, dass dieses Anrecht nicht mehr ausgeglichen werden kann.[1] Auch wenn ein Anrecht dem Versorgungsausgleich treuwidrig entzogen wird, können Schadensersatzansprüche entstehen, sofern keine Korrektur über den Ver...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.5 Bausparverträge/Bausparkonten

Rz. 88 Bausparkonten können genau wie das klassische Girokonto als Einzel- oder Gemeinschaftskonto geführt werden. Das Guthaben auf dem Bausparkonto steht im Innenverhältnis nur dem einen Ehegatten zu, wenn ein Einzelkonto vorliegt, der Bausparvertrag und das Bausparkonto also auf den Namen nur eines Ehegatten laufen. Wenn nur der Nichtinhaber Einzahlungen auf das Konto vorg...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.2 Zuwendungen der Schwiegereltern an einen Ehegatten

Rz. 130 Praxis-Beispiel Die Schwiegereltern der F stellen dieser einen Betrag von 50.000 EUR zur Verfügung, damit sie ein Darlehen für ein in ihrem Alleineigentum stehendes Einfamilienhaus, welches sie gemeinsam mit ihrem Ehemann M bewohnt, ablösen kann. Auf dem Überweisungsträger hatten die Schwiegereltern beide Eheleute als Empfänger angegeben. Nach der Trennung verlangen ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.12 Sonstige

Rz. 274 Eine Pflichtverletzung gem. § 280 BGB stellt dar, wenn der eine Ehegatte, über den der andere mit krankenversichert ist, diesem keine Mitteilung von der für den anderen nicht vorhersehbaren Beendigung des Krankenversicherungsschutzes macht und dieser deshalb Behandlungskosten selbst tragen muss.[1] Rz. 275 Eine Pflichtverletzung kann ferner dann gegeben sein, wenn ein...mehr

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Arbeitgeber (inländischer, ... / 3 Praxisfragen

Die Begriffe der Betriebsstätte und des ständigen Vertreters für den LSt-Abzug richten sich auch bei grenzüberschreitenden Beziehungen nicht nach dem DBA, sondern nach §§ 12, 13 AO. Der Arbeitgeber hat den LSt-Abzug daher auch dann durchzuführen, wenn die im Inland unterhaltenen Einrichtungen nicht die Voraussetzungen einer Betriebsstätte bzw. eines ständigen Vertreters nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.1 Gesellschaften (§ 705 BGB)

Rz. 24 § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO zählt zu den rechtsfähigen Personengesellschaften insbesondere die Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, also die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaften. Nach § 705 Abs. 1 BGB wird die Gesellschaft durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gem...mehr

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Remittance Basis Taxation –... / 2 Inhalt

Nach den allgemeinen Grundsätzen erfolgt eine Besteuerung von Einkünften in einem Staat immer dann, wenn eine hinreichende Verknüpfung zwischen diesen Einkünften und diesem Staat besteht. Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen regelmäßig sogar abweichend von diesem Grundsatz die weltweit erzielten Einkünfte, unabhängig von einem konkreten Bezug zum Ansässigke...mehr

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Remittance Basis Taxation –... / 4 Beratungshinweis

Staaten (wie z. B. Deutschland), die die "Remittance Basis Taxation" nicht kennen, besteuern regelmäßig nur die inländischen Einkünfte. Wendet der ausl. Staat die "Remittance Basis Taxation" an und werden die Einkünfte aus den nicht inländischen Einkünften nicht in den ausl. Staat überwiesen, können unbesteuerte Einkünfte entstehen. Im Rahmen der "Remittance Basis Taxation" ...mehr

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Mitwirkungspflichten, erwei... / 2 Inhalt

§ 90 Abs. 2 AO erweitert die allgemeinen Mitwirkungspflichten des Beteiligten, wenn der Sachverhalt Vorgänge außerhalb des Geltungsbereichs der AO betrifft. Diese Erweiterung umfasst Pflichten zur Sachaufklärung, Beweismittelbeschaffung und Beweisvorsorge sowie die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen besondere Erklärungs- und Versicherungspflichten zu verlangen. Deutschl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.1 Grundlagen

Rz. 341 Der Nachentrichtungspflichtige hat gem. § 371 Abs. 3 AO die für ihn aus der Tat begründete Nachentrichtungspflicht (Rz. 309) innerhalb der ihm bestimmten angemessenen Frist zu erfüllen. Die Nachentrichtungspflicht bedarf – unabhängig von ihrem Rechtscharakter (vgl. Rz. 345ff.) – der inhaltlichen Konkretisierung in einer Aufforderung zur Leistungserbringung. Bevor und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.5 Fristgerechte Erfüllung

Rz. 372 Die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeigeerklärung tritt mit der fristgerechten Erfüllung der Nachentrichtungspflicht ein, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Eine fristgerechte Erfüllung liegt nur dann vor, wenn der aus der Tat verkürzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der diesbezügliche Zinsanspruch gem. §§ 235, 233a AO innerhalb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.5 Selbstanzeige nach der Selbstanzeige

Rz. 146 Es ist fraglich und umstritten, ob in Fällen mehrfacher Selbstanzeigen bezüglich derselben Steuerart und desselben Besteuerungszeitraumes die letzte dieser Selbstanzeigen wirksam sein kann. Die Problematik lässt sich an folgendem Fall verdeutlichen: Praxis-Beispiel T erstattet im Jahr 2014 wegen nicht erklärter Kapitaleinkünfte der Jahre 2011 und 2012 eine Selbstanzei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.3 Schätzung der Angaben

Rz. 133 Nach § 371 Abs. 1 AO hat der Selbstanzeigende die fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu berichtigen oder nachzuholen. Dabei treten allerdings immer wieder Situationen auf, in denen der Stpfl. gar nicht oder nicht zeitnah in der Lage ist, die exakten Angaben zu rekonstruieren. Praxis-Beispiel 1. Der Einzelhändler V hat seit 2008 jeden Abend einen Betrag von ca. 10...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.2 "Teilselbstanzeige"

Rz. 122 Seit dem Urteil des BGH v. 20.5.2010[1] und der folgenden Änderung des § 371 AO im Jahr 2011 (Rz. 2) ist eine teilweise Berichtigung grundsätzlich ausgeschlossen ("in vollem Umfang … berichtigt"). Die Selbstanzeige wirkt mithin nur strafbefreiend, wenn sie vollständig ist (Rz. 102ff.). Der Gesetzgeber hat jedoch entsprechend der Bedürfnisse der Praxis[2] durch das Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.3.3 Vorhersehbarkeit für den Tatbeteiligten

Rz. 274 Der Täter muss "bei verständiger Würdigung der Sachlage" mit der Tatentdeckung rechnen, wenn er aufgrund der ihm nachweislich bekannten Tatsachen bei verständiger Würdigung der Sachlage den Schluss auf die Entdeckung der Tat hätte ziehen müssen. Die gesetzliche Beweisregel ersetzt somit nicht die Kenntnis von den Umständen, aus denen sich der Schluss auf die Tatentde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.19.2 Tauglicher Täter

Rz. 132 § 154 Abs. 1 AO untersagt jedermann, für sich oder für einen Dritten ein Konto unter falschem oder erdichtetem Namen zu errichten bzw. eine andere der dort beschriebenen Handlungen vorzunehmen. Adressat der Vorschrift ist jedes Rechtssubjekt, das als Kontoinhaber im Geltungsbereich der AO ein Konto bei einem Kontoführer errichten lassen will. Folglich handelt es sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1.2 Elektronische Aufzeichnungssysteme

Rz. 43 Der Begriff der elektronischen Aufzeichnungssysteme ergibt sich aus § 146a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AO i. V .m. § 1 S. 1 KassenSichV. Danach handelt es sich um elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Nach dem insoweit zutreffenden AEAO [1] muss diese zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software zur Dokumentation von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.19.1 Allgemeines

Rz. 131 Auch der Verstoß gegen die in § 154 AO verankerte Pflicht zur Kontenwahrheit stellt gem. § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO eine Steuergefährdung dar. Die dadurch geschützten Pflichten ergeben sich aus § 154 Abs. 1 AO, der die formale Kontenwahrheit schützt. Folglich geht es in allen von § 154 Abs. 1 AO erfassten Fällen[1] der Errichtung eines Kontos unter einem falschen oder erdi...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 2

Es sind folgende Kosten im Zeitraum 01.10.20X0 bis 30.09.20X1 angefallen, die Buchungen erfolgen wie in Beispiel 1 dargestellt.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8919 Steuererstattungen/-nachzahlungen für frühere Jahre

Wie bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag können auch bei den sonstigen Steuern die frühere Jahre betreffenden Steuern auf einem gesonderten Konto erfasst werden. Bei größerem Umfang empfiehlt es sich, für die einzelnen Steuerarten eine Unterteilung vorzunehmen. Exkurs: Umsatzsteuer und Bauabzugsteuer Die Umsatzsteuer wird nach der "Nettomethode" kontokorrentmäßig auf e...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 16 Andere unfertige Leistungen

Unter dieser Kontengruppe sind Posten aus der betrieblichen Leistungserstellung zu buchen, die Betreuungscharakter haben und daher nicht zu den Kontengruppen 10 bis 15 gehören, andererseits jedoch noch nicht den Forderungen zuzurechnen sind. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86001 Büromaterial, Drucksachen, Zeitschriften, Bücher

Auf diesem Konto sind die für die Durchführung des Bürobetriebs erforderlichen Verbrauchsmaterialien (Schreib-, Zeichen- und Vervielfältigungspapier, Schreibmaterial und das übrige Bürobedarfsmaterial) sowie die Aufwendungen für Fachbücher, Zeitschriften und Tageszeitungen zu sammeln. Drucksachen gehören nicht hierzu, sofern sie für die Unternehmenswerbung (z. B. Jubiläumssc...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 39 Sonstige Rückstellungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8609 Sonstige sächliche Verwaltungsaufwendungen

Hier sind die sächlichen Verwaltungsaufwendungen zu erfassen, die nicht einem der Konten 8600 bis 8608 zuzurechnen sind. Hierunter können erfasst werden: Gebühren für die Mithilfe Dritter bei der Erstellung des Jahresabschlusses Zahlungen an Dritte für die Abstellung von Personal Kosten im Zusammenhang mit Personaleinstellungen (Stellenanzeigen, Kostenerstattungen an Bewerber) Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 1

A) Im Jahr 20X0 fielen folgende Betriebskosten an: Die gesamten Betriebskosten teilen sich auf wie folgt:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 30 Gezeichnetes Kapital

Grundkapital/Stammkapital bzw. Geschäftsguthaben Unter dieser Kontengruppe werden je nach Rechtsform das Grundkapital der AG, das Stammkapital der GmbH oder die Geschäftsguthaben der Mitglieder der Genossenschaften erfasst. Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB haben das Eigenkapital nach Maßgabe des § 264c Abs. 2 HGB auszuweisen. Grundkapital/Stammkapita...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 702/712/722 Kosten der Erschließung

Die vom Unternehmen durchgeführten Erschließungsmaßnahmen sind buchmäßig wie eigene Baumaßnahmen zu behandeln. Das bedeutet, dass das zu erschließende Grundstück auf ein Konto der Gruppen 701/711/721 übertragen und die Erschließungskosten, soweit sie keine Baunebenkosten darstellen, auf einem Konto dieser Gruppe gesammelt werden. Die Baunebenkosten (z. B. Kosten für eigene u...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Methode 2: Erfassung der Herstellungskosten auf Bestandskonten und Nachvollziehung der für den Ausweis in der GuV-Rechnung notwendigen Buchungen

Bei dieser Methode werden sämtliche Herstellungskosten im Zeitpunkt ihres Entstehens direkt auf den Bestandskonten der Klasse 1 – ggf. auch hier unter Zwischenschaltung der Kontenklasse 7 – gebucht. Die Kosten der eigenen Architekten- und Verwaltungsleistungen sind zugunsten der Bestandsveränderungen (Konto 642) einzubuchen. Um die in der GuV-Rechnung auszuweisenden Herstellu...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 00 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

Hierunter gehören die auf eigenem Grund und Boden und auf Erbbaugrundstücken selbst erstellten, der Nutzung zugeführten sowie erworbene Miethäuser, Wohnheime, Altenwohnanlagen. Ferner sind hier die nach der Verkehrsanschauung als Teile der Wohnanlage anzusehenden Kindergärten, Parkplätze, Garagen, Jugendheime, Gemeinschaftshäuser, Stätten der Begegnung und Privatstraßen zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8910 Grundsteuer

Hierunter ist der Grundsteueraufwand des Wohnungsunternehmens zu erfassen, der auf den bewirtschafteten Bestand, eigene Geschäftsgebäude, die in der Baudurchführung befindlichen Objekte, die unbebauten Grundstücke oder zur Veräußerung bestimmte Maßnahmen entfällt. Eine Erfassung sämtlicher Grundsteuern auf Konto 8910 "Grundsteuer" wird präferiert, da die Normalkürzung nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 311 Eigene Anteile

"Eigene Anteile" werden auf dem Konto 311 ausgewiesen. Da der aktivische Ausweis eigener Anteile nicht mehr zulässig ist, ist zu beachten, dass das Konto 311 ein anderes Vorzeichen (Sollbuchung) hat. Der Nennbetrag bzw. – falls kein Nennbetrag vorhanden ist – der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen ist in der Kontengruppe 31 auf dem Konto 311 "Eigene Anteile al...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8091 Fremdkosten für Miet- und Räumungsklagen

Bei den auf diesem Konto zu buchenden Kosten handelt es sich um die vom Unternehmen zu tragenden Gerichts-, Gerichtsvollzieher- und Anwaltsgebühren einschließlich der damit zusammenhängenden Nebenkosten und Auslagen. Außerdem sind auf diesem Konto Pauschalhonorare für die Bearbeitung des Mahn- und Klagewesens durch Dritte zu buchen. Ebenso ist eine Prozesskostenrückstellung f...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8100 Fremdkosten

Diesem Konto sind die im Geschäftsjahr für in der Durchführung befindliche Bauvorhaben anfallenden Grundstücks-, Erschließungs- und Baukosten, Kosten der Außenanlagen und Baunebenkosten (Letzteres jedoch ohne Grundsteuer, Zinsen, Erbbauzinsen und vom Unternehmen selbst erbrachte Leistungen) zuzurechnen. Die in der Klammer bezeichneten Kosten sind als Primäraufwand unter den ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 200 Forderungen aus Mieten, Gebühren und abgerechneten Umlagen und sonstigen Nebenleistungen

Auf diesem Konto werden die Ansprüche des Unternehmens aus rückständigen Mieten/ Nutzungsgebühren und Gebühren sowie aus abgerechneten Umlagen erfasst. Im Allgemeinen werden in der Praxis die aus dem Mietverhältnis entstehenden Ansprüche und die hierauf geleisteten Zahlungen kontokorrentmäßig auf dem Mietkonto für die einzelne Wohnung erfasst. Diese Einzelkonten werden im Rahm...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 33 Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen

Eine gesetzliche Rücklage ist von AG und Genossenschaften zu bilden. Bei GmbHs kann durch den Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86015 Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen fremder Rechenzentren/Kosten für eigene EDV-Anlagen

Dieses Konto ist sowohl zur Aufnahme der Aufwendungen für die Inanspruchnahme fremder Rechenzentren als auch zur Erfassung der sächlichen Aufwendungen für eigene EDV-Anlagen vorgesehen. Sofern ein Unternehmen sowohl eine eigene Anlage besitzt als auch fremde Rechenzentren einschaltet, sind die jeweiligen Aufwendungen auf getrennten Konten zu erfassen. Die Aufwendungen für fre...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8604/8605 Geschenke steuerlich abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) und nicht abzugsfähig

Geschenke zu Jubiläen und anderen Anlässen an Geschäftsfreunde sind auf diesen Konten zu erfassen. Steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig sind allerdings derzeit (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, Stand: 01.01.2024) nur Geschenke an ein und dieselbe Person bis 50 EUR im Jahr. Mehrere Geschenke im Jahr sind zusammenzurechnen. Daher kann sich im Lauf des Jahres ein Umbuchungserforder...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 440 Verbindlichkeiten aus Vermietung

Unter dieser Kontengruppe sind alle aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen stammenden Verbindlichkeiten zu erfassen, soweit es sich nicht um erhaltene Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und um Mietvorauszahlungen, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, handelt. Dieses Konto ist im Allgemeinen ein Abschlus...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 88 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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Erläuterungen des Inhalts d... / 61 Umsatzerlöse aus Verkauf von Grundstücken

In dieser Kontengruppe werden die Bruttoerlöse (d. h. vereinbart...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 262 Sonstige Wertpapiere

Hierunter sind alle Wertpapiere auszuweisen, die nicht zu einem anderen Posten gehören und jederzeit veräußerbar sind. Hierzu gehören z. B. Anteile an Investmentfonds, Bundesanleihen, Kommunalobligationen, Pfandbriefe und Bundesschatzbriefe. Sparbriefe sind hingegen bei Kontengruppe 27 "Flüssige Mittel" zu erfassen. Fällige Zins- und Dividendenscheine sind in jedem Fall unter...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 081 Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Unter Ausleihungen sind Finanz- oder Kapitalforderungen zu verstehen, wobei das Unternehmen mit der Kapitalhingabe an ein verbundenes Unternehmen beabsichtigt, dem Empfänger für eine bestimmte Zeit Kapital zur Verfügung zu stellen. Sind unverzinsliche bzw. gering verzinsliche Ausleihungen abzuzinsen, so stellt der Barwert der Forderung deren Anschaffungskosten dar. Der Abzins...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86000 Post- und Telekommunikationskosten

Diesem Konto sind die folgenden Kosten zu belasten: Internet-, Porto-, Telefon- und Telefaxgebühren (auch Gebühren für Autotelefone in Personenkraftwagen), Betriebs- und Wartungskosten für Telefon- und Telefaxanlagen, Frei- und Gegensprechanlagen sowie Miete für die Anmietung derartiger Anlagen und Geräte im Büro und in Personenkraftwagen, Rundfunk- und Fernsehgebühren. Ersta...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 11 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten, selbst erschlossen

Diese Kontengruppe wird nur bei den Unternehmen erforderlich, die Erschließungsmaßnahmen selbst durchführen. Die Grundstückskosten werden bei Beginn der Erschließungsmaßnahme von dem Konto 100 der Kontengruppe 10 in die Kontengruppe 81 "Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke" übernommen und über das Konto...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8902 Solidaritätszuschlag

Dieses Konto dient der Erfassung des Solidaritätszuschlags, der als Ergänzungsabgabe zur Körperschaftsteuer (Konto 8900) oder zur Kapitalertragsteuer (Konto 8901) erhoben wird. Der Solidaritätszuschlag beträgt zurzeit 5,5 % (Stand zum Redaktionsschluss am 15.4.2025) der festgesetzten Körperschaftsteuer, vermindert um die anzurechnende oder vergütete Körperschaftsteuer, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86010 Fahr- und Reisekosten

Hierunter sind im Rahmen von Dienstreisen angefallene und vom Unternehmen zu tragende Aufenthalts- und Fahrkosten zu buchen, unabhängig davon, ob sie pauschal als Tage-, Übernachtungs- und Kilometergelder oder aufgrund vorgelegter Belege und Nachweise erstattet werden. Im Zusammenhang mit Dienstreisen anfallende Repräsentationskosten sind nicht hier, sondern auf dem Konto 860...mehr