Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Normzweck. Rn 1 Der Verpächter soll bei Vertragsende einen funktionsfähigen Betrieb zurückerhalten. II. Anwendungsbereich. Rn 2 Wie § 582.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt.

I. Anwendungsbereich. Rn 1c § 452 gilt für eingetragene (2.) Schiffe oder Schiffsbauwerke (1.). Eine entspr Anwendung auf andere Sachen oder Rechte im Kontext der Schifffahrt ist abzulehnen (Hoeren/Martinek/Müller Rz 4). § 98 II LuftRG ordnet entspr Anwendung für in der Luftfahrzeugrolle eingetragene Luftfahrzeuge an (Staud/Bach Rz 11). 1. Schiff oder Schiffsbauwerk. Rn 1d Bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Einleitung. Rn 1 Die Änderungen von § 443 durch das VerbraucherrechteG sind am 13.6.14 in Kraft getreten; s Picht NJW 14, 2609. Eine Garantie kann nach der erweiterten Legaldefinition in I nicht nur zur Beschaffenheit, sondern auch zu Anforderungen außerhalb der Mängelfreiheit gegeben werden, zB für künftige Umstände (BTDrs 17/12637, 68). Der Katalog der Rechtsfolgen ist e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland belegenen Ehewohnung zusammenhängen, unterliegen den deutschen Sachvorschriften.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Die Zuweisung von Haushaltsgegenständen.

I. Vorhandensein der Haushaltsgegenstände. Rn 12 Die Verteilung kann sich nur auf solche Gegenstände beziehen, die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, falls mündlich verhandelt wurde im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (Frankf FamRZ 04, 1105) noch vorhanden sind (Hamm FamRZ 96, 1423), wobei Haushaltssachen so lange als vorhanden gelten, wie nicht das Gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestand des Abs 1.

I. Fehlende Verbindung mit einem öffentlichen Weg. Rn 6 Die Verbindung fehlt, wenn die tatsächliche oder die rechtliche Zugangsmöglichkeit zu einem öffentlichen Weg nicht gegeben ist. Kann die Verbindung aufgrund der Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht geschaffen werden, muss der Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks eine Befreiung davon notfalls im Klageweg anstre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff des Wohnsitzes und Abgrenzungen.

I. Der Begriff. Rn 2 Der Wohnsitz ist zu verstehen als der räumliche Mittelpunkt des gesamten Lebens einer Person (RGZ 67, 191, 193; BayObLGZ 84, 289; 1993, 88), wobei nicht das konkrete Haus als Wohnsitz anzusehen ist, sondern der Ort iSe politischen Gemeinde. IdS wird allg der Begriff des Ortes in I, 2 ausgelegt. Der Hinweis auf den räumlichen Mittelpunkt kann allerdings ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausnahmen vom Mieterschutz gem § 549 II.

I. Vorübergehender Gebrauch iSd Nr 1. Rn 3 Der Vertragszweck zum Gebrauch nur für einen kurzen, absehbaren Zeitraum muss im Mietvertrag enthalten sein. Dies ist häufig bei Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen der Fall. Ebenso bei Vermietung für die Zeit einer berufs- bzw reisebedingten Abwesenheit des Vermieters oder bei Mietverhältnissen mit Monteuren am Montageort. Ob der Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erwerbstätigkeit, II.

I. Berechtigung. Rn 4 Beide Ehegatten sind grds berechtigt, erwerbstätig zu sein, wobei das Recht nach II 2 unter dem Vorbehalt der Familienverträglichkeit steht. Zur Familie idS gehören nicht nur die Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft, sondern auch weitere Personen, denen ggü eine sittliche Verpflichtung zur Pflege und Betreuung besteht (BTDrs 7/4361, 26). Bestehende Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fachliche Qualifikation.

a) Allgemeines. Rn 11 Die Eignung eines Bewerbers beurteilt sich zum einen danach, ob er fachlich angemessen qualifiziert ist. Eine Person, die Qualifikationen erst erwerben will, ist daher (noch) ungeeignet (LG Stuttgart NJW 15, 2897; LG Düsseldorf ZMR 14, 234; AG Hamburg-Blankenese ZMR 15, 815). Selbst von einem professionellen Verw können allerdings keine technischen oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Medium.

1. Dauerhafter Datenträger, S 1. Rn 7 Die Textform verlangt nunmehr, dass eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Eine gesetzliche Definition des dauerhaften Datenträgers enthält S 2. Danach ist dies jedes Medium, welches es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Folge.

I. Vergütungsanspruch. Rn 9 Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis für die erbrachten und nach III noch zu erbringenden Reisleistungen. Im Übrigen kann der Preis nicht mehr verlangt werden (II 2). Der Veranstalter kann für den nach Reisetagen bemessenen Teil des Gesamtpreises (grds inklusiv Transportkosten; aA LG Frankfurt RRa 01, 76) Vergütung verlangen, den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wesen und Inhalt.

1. Namensarten. Rn 5 Beim Namen als einer schriftlich und mündlich zum Ausdruck kommenden Kennzeichnung einer Person sind verschiedene Arten und Formen zu unterscheiden. Zu trennen ist zunächst der Zwangsname (die Führung eines Namens ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben) vom Wahlnamen (die Namensführung ist frei wählbar und frei änderbar). Als Zwangsnamen hat das Gesetz fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Lastenfreier Eigentumserwerb (Abs 1 S 1, Abs 2). Rn 7 Durch die Verarbeitung erwirbt der Hersteller (Rn 9) originäres Eigentum an der von ihm hergestellten Sache, wenn nicht I 1 Hs 2 vorliegt. Dass einer der verarbeiteten Stoffe abhandengekommen war oder ein (nur schuldrechtlich wirkendes) Verarbeitungsverbot bestand, ist unbeachtlich (Köln NJW 97, 2187 [OLG Köln 23.08.199...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsumfang.

I. Antragsberechtigung (Abs 1). Rn 3 Die Vertretungs- und damit Antragsberechtigung richtet sich nach der Geburt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Wird das Kind nichtehelich geboren, wird es allein durch die Mutter nach § 1626a III vertreten. Wird eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beurkundet, gelten ab diesem Zeitpunkt dieselben Regelungen für die Vertretung w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arten von Bedingungen.

1. Aufschiebende und auflösende Bedingung. Rn 2 § 158 unterscheidet Bedingungen zunächst nach der Art ihres Einflusses auf das Rechtsgeschäft. Die Wirkungen des Rechtsgeschäfts können mit Eintritt der Bedingung eintreten (aufschiebende oder Suspensivbedingung, I) oder zu diesem Zeitpunkt enden (auflösende oder Resolutivbedingung, II). Die Abgrenzung zwischen auflösender und a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Art der Unterhaltsgewährung.

I. Grundsatz. Rn 4 Der Unterhaltsanspruch ist regelmäßig nicht in Gestalt einer Geldzahlung, sondern als Naturalunterhalt in Form von Sachzuwendungen oder Dienstleistungen geschuldet (BGH FamRZ 16, 1142). Aufgrund vereinbarter Pflichtenteilung kann der Unterhalt durch Haushaltsführung, Betreuung gemeinsamer Kinder etc geleistet werden. Er ist als gegenseitiger Anspruch der Eh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I.

1. Beendigung durch Ehevertrag. Rn 1 Die Gütergemeinschaft kann dadurch beendet werden, dass die Eheleute einen neuen Ehevertrag abschließen, mit dem sie die Aufhebung der Gütergemeinschaft vereinbaren. Wird hierin außer der Aufhebung der Gütergemeinschaft nichts über einen anderweitig gewollten Güterstand geregelt, gilt zwischen den Ehegatten fortan Gütertrennung (§ 1414 1),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorschuss (Abs 3).

1. Grundlagen. Rn 9 Der Vorschussanspruch ist auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet, den der Besteller nur zur Nachbesserung verwenden darf (Ausn: der Hauptunternehmer kann den vom Subunternehmer gezahlten Vorschuss zu einer die Nachbesserungskosten nicht übersteigenden Vergleichsregelung mit dem Bauherrn einsetzen – Grüneberg/Retzlaff § 637 Rz 10). Neben dem Recht des Bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gefährdungshaftung, § 833 1.

1. Voraussetzungen. a) Tier. Rn 2 § 833 erfasst grds alle Tiere. Str ist die Tiereigenschaft von Kleinstlebewesen und laborgezüchteten Mikroorganismen. Auch wenn von ihnen Gefahren ausgehen, die anderen von § 833 erfassten Tiergefahren – etwa der durch einen Insektenschwarm verursachten – vergleichbar sind (zB Ausscheiden von Giften, Verursachen von Krankheiten), spricht gg ih...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eheschließungsfehler (Abs 1).

I. Verstoß gg § 1303 (Ehemündigkeit). Rn 4 Aufhebbar kann eine Ehe sein, wenn ein Ehegatte bei Eheschließung minderjährig (mindestens 16-jährig) war. Die Norm räumt dem Gericht ein eingeschränktes Ermessen ein (BGH FamRZ 20, 1533). Bei einer Eheschließung mit einem Minderjährigen unter 16 Jahren liegt eine Nichtehe vor, aus der keine Rechte oder Pflichten erwachsen, die nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Grundsatz: Weiter Anwendungsbereich. 1. Entstehung der Bürgschaft. Rn 3 Das Schriftformerfordernis des § 766 1 erfasst nur die den Bürgen verpflichtenden Erklärungen, nicht die Annahmeerklärung des Gläubigers (BGH NJW 97, 2233 [BGH 06.05.1997 - IX ZR 136/96]; Erman/Zetzsche § 766 Rz 1). Rn 4 Der Anwendungsbereich des Formerfordernisses wird von der Rspr weit gefasst. Es gilt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Reisender.

I. Begriff. Rn 13 Nach Art 3 Nr 6 Pauschalreise-RL ist Reisender ›jede Person, die auf der Grundlage dieser Richtlinie einen Vertrag schließen möchte oder die zu einer Reise auf der Grundlage eines im Rahmen dieser Richtlinie geschlossenen Vertrags berechtigt ist.‹ Er ist der Vertragspartner des Reiseveranstalters, der in eigenem Namen für sich und/oder andere Reiseteilnehmer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mitwirkung bei der Schädigung.

1. Verletzung von Pflicht oder Obliegenheit. Rn 6 Eine Mitwirkung des Geschädigten kann schon die Entstehung oder erst den Umfang des zu ersetzenden Schadens betreffen. I nennt nur die Entstehung, doch ist unstr auch die Mitwirkung bei der weiteren Entwicklung des Schadens gemeint. Davon geht auch II 1 am Ende aus, der ausdrücklich die Verpflichtung zur Minderung des Schadens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltendmachung von Unterhaltsrückständen.

I. Auskunftsverlangen. Rn 1 Das Auskunftsverlangen muss Klarheit schaffen, für welchen Unterhalt die Auskunft verlangt wird (Frankfurt FuR 02, 534). Mit der erstmaligen Bezifferung des Unterhalts entfällt die Wirkung des I für darüber hinausgehenden Unterhalt (BGH FuR 13, 214). Altersvorsorgeunterhalt kann nachträglich auch rückwirkend geltend gemacht werden, die Summe von El...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Wechsel des Vertragspartners (Nr 10).

I. Anwendungsbereich. Rn 87 Nr 10 schützt vor Eintrittsklauseln, die dem Kunden einen neuen, ihm unbekannten Vertragspartner aufzwingen. Nr 10 gilt auch für Werklieferungs- und Geschäftsbesorgungsverträge (Saarbr NJW-RR 99, 1397; U/B/H/Hensen § 309 Nr 10 Rz 5). Seit der Änderung durch das RisikobegrenzungsG v 12.8.08 (BGBl I, 1666) sind auch Darlehensverträge erfasst. Nicht e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Rechtsfolgen der Bestimmung.

1. Geltendmachung im Unterhaltsprozess. Rn 11 Das Kind muss den Einwand der Nichtigkeit des Bestimmungsrechts im Unterhaltsprozess geltend machen. Ein gesondertes Verfahren für die Überprüfung ist nicht mehr erforderlich. 2. Bestimmung durch die Eltern. Rn 12 Haben Eltern bzw Elternteile das Bestimmungsrecht wirksam ausgeübt, hat das Kind keinen Anspruch auf Barunterhalt (BGH F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Zeitbestimmung, Auslegung: Abgrenzung zur gegenständlich beschränkten Bürgschaft. Rn 6 Eine Zeitbürgschaft ist nicht bereits dann vereinbart, wenn die Hauptschuld an einem bestimmten Termin fällig wird (München WM 84, 469, 472). Voraussetzung des § 777 ist vielmehr eine Zeitbestimmung in der Sicherungsabrede (Frankf NJW 12, 2736, 2737) oder im Bürgschaftsvertrag, nach dere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden; sie ist ausgeschlossen, wenn der Nachlass geteilt ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausschluss des Anspruchs (Abs 3).

1. Keine Wiederholungsgefahr. Rn 9 Nach III ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn Wiederholungsgefahr nicht besteht (III Nr 1), der Anspruch verwirkt ist (III Nr 2) oder die Täterinteressen überwiegen (III Nr 3). Rn 10 Wegen des präventiven Charakters der Norm ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn keine weiteren Gewalttaten zu besorgen sind, mithin keine Wiederholungsgefahr be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Urkunde. Rn 2 Bei der Urkunde iSd § 405 muss es sich um eine schriftlich verkörperte Gedankenerklärung handeln, aus der sich die Identität der Forderung u die Legitimation des Zedenten ergibt. Sie muss zum Nachweis der Forderung bestimmt sein, ein Lagerschein genügt (BGH DB 75, 831 [BGH 13.12.1974 - I ZR 73/73]). Voraussetzung ist ferner, dass der Schuldner sie ausgestellt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Mehrere Erbteile. Rn 2 Die getrennte Annahme oder Ausschlagung der Erbteile ist nur möglich, wenn die Berufung auf verschiedenen Berufungsgründen beruht oder der Erblasser die getrennte Annahme/Ausschlagung gestattet hat. Rn 3 Berufungsgrund ist der konkrete, für die Rechtsstellung des als Allein- oder Miterben Berufenen maßgebliche Tatbestand, aus dem sich die Berufung zum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechte.

1. Vorteilsrechte (Wertrechte). Rn 5 Sie gewähren den Mitgliedern Anteil an den Vorteilen aus der Verfolgung des Vereinszwecks, also je nach konkretem Zweck Anspruch auf die Benutzung von Vereinseinrichtungen, auf Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen des Vereins (Reichert/Notz Kap 4 Rz 90 ff), zB Vertretung von Mitgliedern durch die Gewerkschaft in Arbeitsgerichtsprozessen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Für das Pfandrecht an einem Inhaberpapier gelten die Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rechtsfolgen.

1. Einwendungsausschluss. Rn 47 Die Rechtsfolge der Duldungs- und Anscheinsvollmacht besteht darin, dass sich der Vertretene auf das Fehlen der Vertretungsmacht nicht berufen kann und so behandeln lassen muss, als ob er eine echte Vollmacht erteilt bzw ein vollmachtloses Auftreten genehmigt hätte. Die Vollmacht kraft Rechtsscheins steht daher einer rechtsgeschäftlich erteilte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Der lediglich rechtliche Vorteil.

I. Abgrenzungskriterien. Rn 6 Maßgebend für die Erforderlichkeit einer Einwilligung zu einer Willenserklärung sind die Wirkungen der Willenserklärung für den Minderjährigen. Grundsatz ist die Einwilligungsbedürftigkeit. Keine Einwilligung ist mangels Schutzbedürfnis des Minderjährigen dann erforderlich, wenn die Willenserklärung ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestandsvoraussetzungen des § 170.

I. Nachträgliches Erlöschen einer wirksam erteilten Außenvollmacht. Rn 2 § 170 ist nur anwendbar, wenn eine wirksam erteilte Außenvollmacht nachträglich erloschen ist. Der Vertragspartner muss Kenntnis von der externen Bevollmächtigung genommen haben; der Zugang der Vollmachtserklärung genügt dagegen nicht, um einen Vertrauenstatbestand zu begründen (Staud/Schilken Rz 2). Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Rechtsbestellung.

I. Grundsatz. Rn 1 Die Bestellung unterliegt gem Abs 1 den Übertragungsregeln. Dazu gehören nur die Vorschriften, die allg für die Übertragung des mit dem Nießbrauch zu belastenden Rechts gelten. Ob besondere Ausgestaltungen für die Übertragung des Rechts auch für die Bestellung eines Nießbrauchs gelten, ist allein nach den Vorschriften zu bestimmen, die diese Ausgestaltungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

I. Absperrung oder Todesgefahr. Rn 2 Die Absperrung muss auf außergewöhnliche Umstände (zB Flut- oder Schneekatastrophe) zurückgehen. Auch rechtliche Hindernisse, zB Kontaktverbot oder Quarantäne bei Pandemie, kommen in Betracht (Krätzschel ZEV 20, 268; Kroiß ErbR 20, 458). Ist der Erblasser durch ein lediglich psychisches Hindernis an der Errichtung eines eigenhändigen Testa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anspruchsinhalt.

I. Unterlassung. Rn 16 Der Unterlassungsanspruch dient dazu, die Errichtung der Anlage zu verhindern. Er entsteht nicht erst dann, wenn mit der Errichtung begonnen wurde, sondern bereits in dem Zeitpunkt, in welchem die Absicht der Errichtung zu Tage tritt wie zB bei der Einreichung eines Bauantrags (München NJW 54, 513). Der Anspruch ist allerdings bis zum Auftreten der unzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Gefahrübergang (S 1). Rn 13 Geregelt ist die grds den Eigentümer treffende Gefahr, dass durch Dritte oder objektive Umstände, zB Naturkatastrophe, die Kaufsache untergeht oder sich verschlechtert. Sie muss sich durch Zufall realisieren, also ohne ein Verschulden von Verkäufer oder Käufer; bei Annahmeverzug des Käufers kommt dem Verkäufer § 300 I zugute (MüKo/Westermann Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einwendungen.

I. Gültigkeitseinwendungen. Rn 2 Einwendungen, die die Gültigkeit der Ausstellung betreffen sind solche, die sich gg die Entstehung des verbrieften Rechts richten und nicht aus dem Papier ersichtlich sind (Staud/Marburger Rz 2). Ob zu diesen nicht nur Mängel der Urkundenausstellung (so RGRK/Steffen Rz 2, 6), sondern auf der Grundlage der Vertragstheorie auch Mängel des Begebu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislastumkehr.

I. Mangelhaftigkeit der Ware (Abs 1). 1. Abweichender Zustand. Rn 3 Nach früherer Rspr, va des BGH, wirkt die Vermutung nur zeitlich mit dem Inhalt, dass der aufgetretene Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag (BGH NJW 09, 580 Rz 14), der Käufer blieb daher beweispflichtig für die den Mangel begründenden Tatsachen, den Grundmangel (BGHZ 159, 215, 217 ff; 200, 1 Rz 18 ff). Im A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.mehr