Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.3 Begriff des abhängigen Unternehmens

Rz. 27 Die durch einen Umwandlungsvorgang begünstigungsfähigen Erwerbsvorgänge setzen voraus, dass an diesem Umwandlungsvorgang ausschließlich entweder das herrschende Unternehmen und eine oder mehrere von diesem abhängige Gesellschaft(en) oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind.[1] § 6 a S. 4 GrEStG definiert den Begriff des abhä...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.8 Anteilsübertragung bzw. Anteilsübergang

Rz. 93a § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 GrEStG erfassen das den Anspruch auf Übertragung von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft begründende Rechtsgeschäft sowie den entsprechenden Übergang der Anteile auf einen anderen Rechtsträger.[1] Ebenso wie § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, ist auch § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.1 Ausgangslage

Rz. 78a Die Grunderwerbsteuer knüpft an den Rechtsträgerwechsel bezogen auf ein Grundstück an. Maßgebend für die Frage, ob ein Rechtsträgerwechsel stattfindet, ist grundsätzlich das Zivilrecht. Ungeachtet dessen, wie man die zivilrechtliche Vorfrage beantwortet, ob Personengesellschaften und hier vor allem die BGB-Gesellschaft i. S. d. §§ 705ff. BGB als selbstständige Rechts...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5.2 Nachrangigkeit des § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93l Mit der Formulierung im ersten Hs. des § 1 Abs. 3a GrEStG ("Soweit eine Besteuerung nach Abs. 2a und Abs. 3 nicht in Betracht kommt …") wird die Reichweite des neuen Ergänzungstatbestandes eingeschränkt. § 1 Abs. 3a GrEStG kann demnach nur dann eingreifen, wenn die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG nicht vorliegen. Zunächst ist also...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 1.4 Juristische Person

Selbstverständlich können Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG und schließlich auch die eingetragene Genossenschaft oder der eingetragene Verein zum Verwalter bestellt werden. Grundsätzlich möglich ist auch die Bestellung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) zum Verwalter. Zum Verwalter darf jedoch unabhängig von der Rechtsform nur bestellt werden...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Bewertung der Befreiungsregelung

Rz. 43 Kritiker wenden sich gegen die Regelung mit dem Argument, die Grunderwerbsteuer belastete als erhebliches Kostenhindernis in einer Vielzahl von Fällen die Umstrukturierung von Unternehmen und verhinderte diese in manchen Fällen sogar. Vor dem Hintergrund, dass die meisten Bundesländer ihre Steuersätze auf z. T. bereits bis zu 6,5 % angehoben haben, gewinnt diese Argum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.3 Die Reichweite der gesetzlichen Regelung

Rz. 80 Auf Initiative der Finanzverwaltung, die jahrelang versucht hatte, dieses Problem in den Griff zu bekommen, ist § 1 Abs. 2a GrEStG 1997 Gesetz geworden. Die Regelung wurde am 1.7.2021 verschärft, nachdem seit 2019 Einigkeit darin bestanden hatte, sog. Share Deals wirksamer zu begegnen. Die Vorschrift gilt für alle Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.11.2 Sachliche Voraussetzungen und Rechtsfolge der Börsenklausel

Rz. 93u Der Begriff des "organisierten Marktes" i. S. v. § 2 Abs. 11 WpHG entspricht dem Begriff des "geregelten Marktes" i. S. v. Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 der Richtlinie 2014/65/EU. Die begriffliche Unterscheidung geht darauf zurück, dass ehemals der "geregelte Markt" als "regulierter Markt" bezeichnet wurde. Mit der Bezeichnung "organisierter Markt" wird einer Verwechslungsgef...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.4 Die Vertragsübernahme

Rz. 59 Die Vertragsübernahme ist im GrEStG nicht angesprochen. Sie ist daher unter die bestehenden Tatbestände zu subsumieren. Bei der Vertragsübernahme tritt der neue Vertragspartner an die Stelle des bisherigen Vertragspartners und übernimmt dessen gesamte vertragliche Rechtsposition. Die Vertragsübernahme ist vom Neuabschluss eines Vertrags zu unterscheiden. Eine Vertrags...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.5 Zielsetzung und Sperrfristen

Rz. 29 Innerhalb der Legaldefinition des abhängigen Unternehmens statuiert § 6 a S. 4 GrEStG vor- und nachgelagerte Konzernzugehörigkeitsfristen. Danach ist eine Gesellschaft von einem herrschenden Unternehmen nur abhängig, wenn das herrschende Unternehmen am Kapital der abhängigen Gesellschaft fünf Jahre vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahre nach dem Rechtsvorgang beteiligt ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 5. Bewertung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 9. Stiftungen

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 7. Grunderwerbsteuer

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2025

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.15 Formwechselnde Umwandlung

Rz. 144 Eine unrichtige Angabe der Rechtsform nach einer formwechselnden Umwandlung[1] berührt (wegen Wahrung der rechtlichen Identität) nicht die rechtliche Identität der Gesellschaft.[2] Ändert sich allerdings die Rechtsform, ist die Regelung über die steuerliche Gesamtrechtsnachfolge entsprechend anzuwenden.[3] Bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.7 Gesellschaften und Gemeinschaften in Liquidation

Rz. 106 Befindet sich eine Personenhandelsgesellschaft oder rechtsfähige GbR in Liquidation, so ist der Verwaltungsakt an den Liquidator unter Angabe der Vertretungsverhältnisse bekannt zu geben.[1] Bei mehreren Liquidatoren genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen. Für die Bekanntgabe gilt § 34 Abs. 2 AO; da die GbR bzw. die Gemeinschaft keinen Geschäftsführer hat, kann di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 4.1.2 Der sachliche Anwendungsbereich

Mit Art. 19a CSRD wurde die Pflicht zur Erstattung von Nachhaltigkeitsberichten auf folgende Unternehmen ausgedehnt: Sämtliche große Unternehmen sowie alle kleinen und mittleren Unternehmen von öffentlichem Interesse. Die Voraussetzungen für diese Unternehmenskategorien bestimmen sich nach wie vor nach der Richtlinie 2013/34/EU (s. o. unter Abschn. 3.1.1).[1] Kleine und mittler...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.1.2 Unternehmenskategorien nach deutschem Recht

Der deutsche Gesetzgeber hat diese Kategorien nach und nach ins deutsche Recht übertragen. Das HGB unterscheidet dementsprechend nicht nur zwischen kapitalmarktorientierten und nichtkapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften[1], sondern teilt die betroffenen Unternehmen auch in verschiedene Größengruppen ein.[2] An der grundsätzlichen Einteilung in verschiedene Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3 Begrifflichkeiten

Unternehmen haben schon jetzt zahlreiche Berichtspflichten. Nach deutschem Recht sind Kapitalgesellschaften[1] und Personen(handels)gesellschaften mit vergleichbarer Haftungsstruktur[2] schon seit Langem dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss i. S. v. §§ 24 ff. HGB und einen Lagebericht i. S. v. § 289 HGB zu erstellen. Am 26.6.2013 begann die Europäische Union, die Berichts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 1 Einführung

Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen des 21. Jahrhunderts und bestimmt seit Jahren den politischen Diskurs in Europa. In den ersten beiden Jahrzehnten dieses Jahrhunderts sahen sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit neuen sozialen[1] und ökologischen Problemen konfrontiert, die Begleiterscheinungen einer immer komplexer werdenden internationalen Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdg) Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (§ 25 UmwStG)

Rn. 177g Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zu behandeln wie die Einbringung in KapGes nach §§ 20–23 UmwStG bzw § 25 UmwStG, dh entsprechend s Rn 177e.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cde) Einbringung in Kapitalgesellschaften (§§ 20–23 UmwStG)

Rn. 177e Stand: EL 185 – ET: 12/2025 iF Buchwert-Fortführung Fortführung bisheriger AfA wie bei s Rn 177c (s Bilitewski in Haritz/Menner/Bilitewski, § 23 UmwStG Rz 54 (6. Aufl 2024)) iF Zwischenwertansatz (§ 23 Abs 3 Nr 1, 2 UmwStG): iF § 7 Abs 1, 4, 5, (mE auch Abs 5a), 6 EStG: AK/HK + Aufstockungsbetrag = neue AfA-BMG (Bilitewski in Haritz/Menner/Bilitewski, 6§ 23 UmwStG Rz 6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2025, Die sekundäre A... / 2. Höhe, Bezugspunkt und generelles Erfordernis der sekundären Altersvorsorge

a) Der BGH hat von Anfang an zwischen dem Anspruch auf Elternunterhalt sowie zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt bezüglich der Höhe differenziert. Diesbezüglich hat er sich ausdrücklich am Altersvermögensgesetz aus dem Jahr 2001 orientiert. Ausgangspunkt war der damalige Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 20 %. Beim Elternunterhalt erachtete der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 2.2 Auf Ebene des Gesellschafters ist eine Forderung zu aktivieren

Handelt es sich bei dem Gesellschafter, der das Darlehen gewährt, um einen Kaufmann, der zur Buchführung verpflichtet ist und wird das Darlehen im Betriebsvermögen gehalten (z. B. Darlehen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft), ist beim Gesellschafter das gewährte Darlehen als Forderung gegenüber der Gesellschaft zu bilanzieren. Die Forderung stellt Sonderbetriebsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Jedes Unternehmen bilanziert auf der Passivseite der Bilanz unter anderem auch das jeweilige Nominalkapital. Dieses wird bei Gesellschaften – je nach Gesellschaftsform – als gezeichnetes Kapital, Stammkapital, Grundkapital, Nennkapital und bei Einzelunternehmen als Eigenkapital bzw. Betriebsvermögen bezeichnet. Über das Nominalkapital hinaus kann eine Gesellschaft en...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 2.1.2 Verzinsung des Darlehens

Sowohl für verzinsliche als auch unverzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten muss handelsrechtlich der Erfüllungsbetrag bilanziert werden.[1] Eine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten scheidet somit in der Handelsbilanz aus, da dies zu einem Ausweis zukünftiger noch nicht realisierter Erträge führen und somit gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 1 Ausweis von Gesellschafterdarlehen als Verbindlichkeit

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern müssen in der Bilanz der GmbH[1] gesondert gem. § 42 Abs. 1 GmbHG ausgewiesen oder im Anhang[2] dargestellt werden.[3] Insbesondere, wenn sie in anderen Posten enthalten sind, muss hierauf explizit hingewiesen werden.[4] Für Personengesellschaften, die Kapitalgesellschaften gleichgestellt sind, da sie z...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 5 Steuerliche Behandlung bei Ausfall des Gesellschafterdarlehens

In den letzten Jahren war die steuerliche Behandlung von ausgefallenen Gesellschafterdarlehen ein immer wieder diskutiertes Thema. Insbesondere gab es auf dem Gebiet der Rechtsprechung einige Wendungen. Die letzte Änderung war die Einführung des § 17 Abs. 2a EStG,[1] welcher erstmals auf Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.7.2019 anzuwenden ist. A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 1. Personengesellschaft/Organschaft/Umwandlung/§ 17 EStG

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 3. Gewerbesteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.1 Kündigungen des Arbeitgebers

Rz. 41 Von dem absoluten Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 werden alle Arten von Kündigungen des Arbeitgebers erfasst. Hierzu zählen ordentliche, außerordentliche, fristlose sowie mit einer Auslauffrist versehene außerordentliche Beendigungskündigungen. Auch Änderungskündigungen unterfallen dem Anwendungsbereich des § 17 und sind daher untersagt.[1] Zwar strebt der Arbeitgebe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschaftsrechts v. 23.5.2017[1] wurde im Vorgriff auf die Neufassung des Mutterschaftsgesetzes, die weitgehend erst zum 1.1.2018 in Kraft trat, bereits mit der Verkündung des Gesetzes der Kündigungsschutz auf eine nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgte Fehlgeburt erweitert. Mit Wirkung ab dem 1.1.2018 übernahm die Vorschrift...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Anwendungsfälle

Rz. 156 Im Fall der Organschaft richtet sich die Beurteilung, ob der Leistungsempfänger nachhaltig Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbringt, nach Auffassung der Verwaltung nach der Tätigkeit der einzelnen Organgesellschaft bzw. des Organträgers und nicht nach der Tätigkeit des Organkreises.[1] Erbringt z. B. nur eine Organgesellschaft einer Organschaft na...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 1.7 Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft

Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist.[...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Basic
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung

Leitsatz Wird die Satzung nachträglich so geändert, dass sie gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung verstößt und besteht dieser Verstoß über ein Jahr fort, rechtfertigt dies auch dann keine von der Versagung der Steuerbefreiung abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen i.S.d. § 163 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn es tatsächlich nicht zu einer schädlichen Mittelverwendung gekommen ist. Sachverhalt Das finanzgerichtliche Ausgangsverfahren Nach § 163 Abs. 1 Satz 1 AO können Steuern niedriger fes...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkommensminderung i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG

Leitsatz 1. Aus § 8 Abs. 3 Satz 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ergibt sich keine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift nur auf Körperschaften als Gesellschafter; folglich fallen auch natürliche Personen als Gesellschafter unter die Vorschrift. 2. Die auf der Ebene des Gesellschafters versäumte Besteuerung des durch § 17 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes fingierten Veräußerungsgewinns bei der verdeckten Einlage von Kapitalgesellschaftsanteilen ist keine Einkommensmin...§ 8 Abs. 3 Satz 4 KStGmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften (§ 285 Nr. 11b)

Rn. 529 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Von börsennotierten KapG sind im Anhang gemäß § 285 Nr. 11b "alle Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften anzugeben, die 5 Prozent der Stimmrechte überschreiten". "Die Angaben nach § 285 [...] Nr. 11b können unterbleiben, soweit sie für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 2 vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzgliederung für kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften bzw. diesen qua § 264a gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften

Rn. 81 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 und Kleinst-KapG i. S. d. § 267a Abs. 1 müssen die hier dargestellten Abgrenzungskriterien nicht anwenden, soweit sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, lediglich eine verkürzte Bilanz aufzustellen (vgl. § 266 Abs. 1 Satz ;3f.); in diesem Fall wird bei kleinen KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 der Posten A. III. "...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 11 muss das bilanzierende UN im Anhang bestimmte Angaben zu seinem Beteiligungsbesitz machen. Angabepflichtig sind "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteili...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.1 Allgemeines

Rz. 85 Die GewSt erfasst bei Personenunternehmen nur die Einkünfte aus einem bestehenden Gewerbebetrieb. Das ergibt sich zwar nicht aus § 7 GewStG, wohl aber aus dem Charakter der GewSt als Objektsteuer. Folglich sind diejenigen Vorschriften, die mit dem Charakter der GewSt als Objektsteuer nicht im Einklang stehen, bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb als Grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 9 Gewerbeertrag bei Eigengesellschaften (§ 7 S. 5 GewStG)

Rz. 123 Nach § 7 S. 5 GewStG gelten die Grundsätze der Spartenrechnung i. S. d. § 8 Abs. 9 S. 1 bis 3 KStG auch im Rahmen der GewSt. Von daher sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG anzuwenden ist (Eigengesellschaft), die Regelungen in § 8 Abs. 9 S. 1 bis 3 KStG (Spartenrechnung) entsprechend anzuwenden. Ein s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 § 7 GewStG setzt einen inl. Gewerbebetrieb voraus (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Es kann sich dabei sowohl um einen stehenden Gewerbebetrieb als auch um einen Reisegewerbebetrieb handeln. Bei Mitunternehmerschaften gilt § 7 GewStG auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens. Geltung hat dies auch für das Sonderbetriebsvermögen II.[1] Rz. 16 Grundlage des Gewerbeertrags is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.4 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Körperschaften

Rz. 109 Bei Kapitalgesellschaften und anderen Körperschaften i. S. d. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG knüpft die GewSt-Pflicht ausschließlich an die Rechtsform an. Deshalb unterliegen bei ihnen alle Gewinne – einschließlich der Veräußerungs- und Aufgabengewinne – der GewSt. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind z. B. Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Kapitalges...mehr