Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Für die Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die dort gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemein zu beachtenden Grundsätze. Soweit die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer von Genossenschaften eine Beschäftigung ausüben und dafür Arbeitsentgelt erhalten, sind sie sozialversicherungspflichtig.[1] Das Vorstandsmitglied einer eingetragene...mehr

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Sonstige Bezüge / 1.1 Besondere Zuwendung

Sonstige Bezüge sind Bezüge, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Zu den sonstigen Bezügen gehören insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, z. B. 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und Entschädigungen, Gratifikationen und Tantiemen [1], die nicht fortlaufend gezahlt werden, Jubiläumszuwendungen,...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3.1 Vorstandsmitglieder einer AG haben Anspruch auf Beitragszuschüsse

Vorstandsmitglieder von AGs sind grundsätzlich abhängig Beschäftigte. Sie haben daher auch Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu ihrem freiwilligen oder privaten Krankenversicherungsbeitrag.[1] Der an sie gezahlte Beitragszuschuss ist damit auch kein geldwerter Vorteil aus dem Beschäftigungsverhältnis und bleibt, soweit er im Rahmen des § 257 SGB V gezahlt wird, steuer- und...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3.2 Vorstandsmitglieder einer AG und gesetzliche Unfallversicherung

Vorstandsmitglieder einer AG sind in Tätigkeiten für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) nicht als Beschäftigte versichert.[1] In der UV führt die Möglichkeit, dass in Einzelfällen ausnahmsweise Vorstandsmitglieder einer AG abhängig beschäftigt sind, nicht dazu, dass in jedem Einzelfall über das Vorliegen einer Beschäft...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.1 Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 % des Stammkapitals: kein Beschäftigter

Sofern ein Gesellschafter-Geschäftsführer über mehr als 50 % des Stammkapitals verfügt, hat er – bei Beschlussfassung in der GmbH mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und wenn sich das Stimmrecht des einzelnen Gesellschafters nach der Höhe seiner Kapitaleinlage richtet – aufgrund seiner Rechtsmacht maßgebenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft. In diesen ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Handelsregister

Rz. 97 Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Gemeindebezirk enthält. Es ist immer beim jeweiligen AG angesiedelt, wobei mehrere Bezirke bei einem AG konzentriert sein können. So ist z.B. beim AG Charlottenburg das Handelsregister für alle Berliner Bezirke angesiedelt. Rz. 98 In Abteilung B werden die Kapitalg...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.2 Unternehmergesellschaft – haftungsbeschränkt – (Mini-GmbH): Beurteilung wie GmbH-Gesellschafter

Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) zulässig. Es handelt sich dabei um keine eigene Rechtsform, sondern um eine besondere Unterform der GmbH, die bereits mit einem Stammkapital ab 1 EUR gegründet werden kann. Die zur versicherungsrechtlichen Be...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist es typisch, dass Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer tätig sind. Die versicherungsrechtliche Beurteilung richtet sich danach, ob es sich bei der Beschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt.[1] 3.1.1 Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.4 Keine steuerfreien Zuschläge gemäß § 3b EStG

Eine weitere Besonderheit ergibt sich für Gesellschafter-Geschäftsführer infolge der BFH-Rechtsprechung[1], nach der es mit dem Berufsbild eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht vereinbar ist, wenn er für eine Arbeitsleistung zu ungünstigen Zeiten (z. B. Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit) eine zusätzliche Vergütung erhält. Demzufolge kann ein gleichwohl gezahlter Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach dem Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] war die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer als verfassungswidrig eingestuft worden. Der Grund dafür war in der Tatsache zu sehen, dass hinsichtlich der verschiedenen Vermögensarten unterschiedliche Bewertungsgrundsätze zur Anwendung kamen und die Differenzierung zwischen Betriebsvermögen, Grundvermögen, An...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.5 Lohnsteuerliche Folgen irrtümlich angenommener Sozialversicherungspflicht

Wird durch den Sozialversicherungsträger nachträglich festgestellt, dass in der Vergangenheit für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH keine Sozialversicherungspflicht bestand, hat der rückwirkende Wegfall der angenommenen Versicherungspflicht folgende Konsequenzen: Werden die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitsförd...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitnehmereigenschaft setzt steuerlich ein Dienstverhältnis voraus. Im Gegensatz zu einem selbstständig Tätigen ist ein Arbeitnehmer in den Betrieb seines Arbeitgebers eingegliedert und dessen Weisungen unterworfen. Kennzeichnend ist auch, dass er das Risiko einer Erwerbstätigkeit insoweit nicht trägt, als er auch bei unverschuldeter Nichtleistung (z. B. info...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3 Typenvermischung (GmbH & Co. KG)

Eine weit verbreitete Gesellschaftsform ist die der GmbH und Co. KG. Die Konstruktion dieser Gesellschaftsform zielt darauf ab, die flexible Struktur der Personengesellschaft mit dem Vorteil der Haftungsbeschränkung für alle Beteiligten zu verbinden. Die Besonderheit dieser Gesellschaftsform liegt darin, dass die Komplementärstellung innerhalb einer KG nicht eine natürliche,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Abgrenzung vom Betriebsvermögen

Rz. 48 [Autor/Stand] Abgrenzungsfragen ergeben sich auch zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem gewerblichen Betriebsvermögen. Ob eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden (vgl. die Kommentierung zu § 232 BewG Rz. 167).[2] Liegen teils gewerbliche und te...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 516 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[915] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[916] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Obstbaugemeinschaften

Rz. 108 [Autor/Stand] Grundlage der Bewertung bei Obstbaugemeinschaften sind die Absätze 5 und 6 des § 34 BewG.[2] Daher ist zu untersuchen, ob die Wirtschaftsgüter der Gemeinschaft (Bruchteilseigentum) wirtschaftlich mit den Betrieben der an dieser Gemeinschaft Beteiligten verbunden sind, d.h. ob sie zusammen mit ihnen genutzt werden oder ob es sich um einen von einer Gesel...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 2 Zuflussprinzip bei sonstigen Bezügen

Die Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen ist durch den Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt. Er entscheidet über die zeitliche Zuordnung von sonstigen Bezügen, die Berücksichtigung der persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers und den Lohnsteuertarif, der dem Steuerabzug von sonstigen Bezügen zugrunde zu legen ist.[1] Maßgebend für die Lohnsteuerberechnung bei sonsti...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 1. Antragsteller/Antragsgegner

Rz. 90 Sowohl beim Antragsteller als auch beim Antragsgegner ist die genaue Bezeichnung der Partei, ihre vollständige zustellfähige Anschrift, ggf. ihr gesetzlicher Vertreter (z.B. bei einer juristischen Person) und ggf. ihr Prozessbevollmächtigter (hier ist ebenfalls auf die richtige und vollständige Angabe der möglichen Firmierung der Kanzlei zu achten) mit seiner zustellf...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.2 Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der bis zu 50 % an Anteilen am Stammkapital hält, ist nur ausnahmsweise als Selbstständiger anzusehen, wenn ihm eine umfassende die gesamte Unternehmensqualität erfassende Sperrminorität eingeräumt ist. So steht er nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH, wenn er aufgrund seiner Kapitalbeteiligung und besonderer Vereinb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuwendungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 21 [Autor/Stand] In- und ausländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen können Erwerber und Schenker, d.h. persönlich Steuerpflichtige und damit selbst Steuerschuldner i.S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sein. Das folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. d sowie Nr. 2 ErbStG und wird durch § 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG für Schenkungen ausdrü...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / F. Appell und Ausblick

Rz. 57 Die finanzielle Tragweite der Wahl eines Zinssatzes von 2 % anstelle von 5 % für die Versicherungsbranche lässt sich durch eine überschlägige Berechnung veranschaulichen:mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.3 Grundsatz: Keine Versicherungspflicht von Treuhänder-Gesellschafter-Geschäftsführern

Sofern GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund eines Treuhandvertrags mehrheitlich am Stammkapital einer GmbH beteiligt sind, stehen sie grundsätzlich nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH. Voraussetzung ist, dass sich die Verpflichtungen und Abhängigkeiten des Treuhänders vom Treugeber allein aus dem Treuhandvertrag und nicht aus dem Gesellschafts...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.4 Gesellschafter-Geschäftsführer mit Kapitalbeteiligung bis zu 50 % und ohne Sperrminorität

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich als Beschäftigter im Sinne der Sozialversicherung zu qualifizieren, soweit er weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine umfassende Sperrminorität verfügt.[1] Das Bundessozialgericht hat offengelassen, ob beschränkt auf gänzlich atypische Sonderfälle im Rahmen der Gesamtabwägung trotz fehlend...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / Zusammenfassung

Überblick Vorräte sind Teil des Umlaufvermögens. Sie umfassen im Wesentlichen Vermögensgegenstände, die zum Verbrauch innerhalb des betrieblichen Produktionsprozesses oder zur Veräußerung bestimmt sind. § 266 Abs. 2 B. I. HGB sieht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 2, 3 HGB sowie ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Gesellschaften (bestimmte...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 1.1 Ausweisnormen als Abgrenzungshinweise

Der Begriff der Vorräte ist weder handels- noch steuerrechtlich definiert. Hinweise auf den Inhalt dieses Postens finden sich in der handelsrechtlichen Bilanzgliederungsvorschrift für Kapitalgesellschaften in § 266 Abs. 2 B. I. HGB sowie in einigen ergänzenden Ausweisnormen.[1] Diese Normen charakterisieren Vorräte als Teil des bilanziellen Umlaufvermögens. Daraus ergibt sic...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 1.3.2 Inhalt der einzelnen Unterkategorien der Vorräte

§ 266 Abs. 2 B. I. HGB sieht i. V. m. § 266 Abs. 1 HGB für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 HGB folgende Untergliederung der Vorräte vor: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren, geleistete Anzahlungen. Von kleinen Kapitalgesellschaften wird eine Untergliederung nicht verlangt.[1] Darübe...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 1.4 Erfassung von Wertminderungen

Die buchungstechnische Erfassung von Abschreibungen auf das Vorratsvermögen richtet sich nach der Ausgestaltung der Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren versus Umsatzkostenverfahren), der Art der betroffenen Gegenstände (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren versus fertige und unfertige Erzeugnisse) und der Höhe der Abschreibungen (übliche versus unübliche Abs...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 2 Fremdkapitalzinsen

Fremdkapitalzinsen gehören nach § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB nicht zu den Herstellungskosten. Sie sind nicht durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten verursacht, sondern fallen für die Überlassung von Finanzierungsmitteln an. Dennoch erlaubt Satz 2 dieser Bestimmung im Einklang mit dem Steuerrecht[1] unter bestimmten Voraussetzungen ihre Einbeziehung. I...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / Zusammenfassung

Überblick Von Dritten erworbene Vorräte sind beim Zugang mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Das sind die beim Erwerb eines Vorratsguts und dessen Versetzen in seinen betriebsbereiten Zustand anfallenden, dem Vermögensgegenstand einzeln zuordenbaren Aufwendungen. Sie umfassen den Anschaffungspreis erhöht um anfallende Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffun...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.1 Bewertungsvereinfachungsverfahren und Stetigkeitsgebot

Nach dem Einzelbewertungsgrundsatz sind die Anschaffungskosten für jeden fremdbezogenen Vermögensgegenstand gesondert zu ermitteln. Dieses Grundprinzip wird durch mehrere vereinfachte Bewertungsverfahren durchbrochen. Neben der bereits angesprochenen Pauschalierung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungspreisminderungen gehören dazu die in § 256 Satz 1 HGB geregelten Ver...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / Zusammenfassung

Überblick Vorräte sind nach dem Bewertungsprogramm des § 253 Abs. 4 HGB zu jedem Abschlussstichtag auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen. Das erfordert einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. des niedrigeren Buchwerts mit dem Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Diese Niederstbewertung ist für das Handels- und Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorräte: Ermittlung der Her... / Zusammenfassung

Überblick Den Wertmaßstab für unfertige und fertige Erzeugnisse oder Leistungen im Zeitpunkt ihres Zugangs bilden die Herstellungskosten. Bei ihnen ist zwischen der Einbeziehungspflicht der Einzel- und bestimmter Gemeinkosten, dem Einbeziehungswahlrecht für bestimmte Gemeinkosten und den Einbeziehungsverboten (Forschungs- und Vertriebskosten) zu differenzieren. Die Berücksic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.4 Gruppenbewertung

Eine im Vergleich zur Durchschnittsbewertung weitere Vereinfachung der Anschaffungskostenermittlung erlaubt die Gruppenbewertung, bei der gleichartige Vorratsgüter mit dem gewogenen Mittel aus dem Wert des Anfangsbestandes und dem Wert der Zugänge während des Geschäftsjahrs angesetzt werden. Steuerlich darf alternativ ein "ohne Weiteres feststellbarer, nach den Erfahrungen d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorräte: Grundlagen und Abg... / 3 Anhangangaben

Kapitalgesellschaften und diesen nach § 264a HGB gleichgestellte Gesellschaften sind nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB verpflichtet, die auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Angaben zu Bilanzierungsmethoden betreffen in erster Linie die Ausübung von Ansatzwahlrechten. Im Bereich des Vorratsvermögens l...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.5.3 Verzicht des Gesellschafters auf Darlehensforderung

Verzichtet der Gesellschafter auf die Rückführung des Darlehens, um z. B. die Insolvenz der GmbH zu vermeiden, ist das schenkungssteuerrechtlich ohne Belang. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und ver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.2 Ermittlung des Substanzwerts

Bei der Ermittlung des Substanzwerts ist das Vermögen der Kapitalgesellschaft mit dem gemeinen Wert zum Bewertungsstichtag zugrunde zu legen.[1] In den wenigsten Fällen wird der Bewertungsstichtag (Zeitpunkt der Steuerentstehung) mit dem Schluss des Wirtschaftsjahrs übereinstimmen, auf den die Kapitalgesellschaft einen regelmäßigen jährlichen Abschluss macht. Erstellt die Kap...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.1 Allgemeines

Der Substanzwert als Mindestwert darf nur dann angesetzt werden, wenn der gemeine Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder mit einem Gutachtenwert (Ertragswertverfahren oder andere im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliche Methode) ermittelt wird.[1] Hinweis Substanzwert als Mindestwert Ausgeschlossen ist hingegen der Ansatz des Substanzwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.5.4 Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen

Hat der darlehensgebende Gesellschafter mit der Gesellschaft vereinbart, das Darlehen solle "wie Eigenkapital" behandelt werden und halten sich die Beteiligten in der Insolvenz der Gesellschaft an diese Abrede, führt der endgültige Ausfall des Darlehensrückforderungsanspruchs zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, auch wenn der Gesellschafter mit nicht mehr al...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.5.1 Hinzu- und Abrechnungen (Zeilen 94 bis 109)

In der Zeile 93 ist der Zwischenwert Substanzwert zu erfassen (laut Zeile 91). In den Zeilen 95 bis 108 sind aus dem Wert des Betriebs zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses (Bilanzstichtag) der Wert zum Bewertungsstichtag abzuleiten und entsprechende Angaben zu machen. Angaben in den Zeilen 94 bis 108 sind jedoch entbehrlich, wenn der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders ist das bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 22)

In den Zeilen 1 bis 3 ist der Gewerbebetrieb/freie Beruf bzw. die Personengesellschaft oder die Kapitalgesellschaft mit der entsprechenden Bezeichnung aufzuführen. In den Zeilen 4 bis 7 sind ist der Ort der Geschäftsleitung bzw. Sitz anzugeben, ferner das Betriebsfinanzamt und die Steuernummer bzw. das Aktenzeichen bzw. Wirtschafts- Identifikationsnummer des jeweiligen Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.1 Verwendungszweck entscheidet über die Zuordnung

Ob ein Darlehen zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört, bestimmt sich danach, für welche Zwecke es verwendet wird. Das einem Betriebsinhaber von einem Angehörigen gewährte Darlehen, das zwar zivilrechtlich, aber unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, ist nicht dem Betriebsvermögen, sondern dem Privatvermögen des Betriebsinhabers...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 3.1 Erhaltene Darlehen

Auf der Passivseite sind erhaltene Darlehen unter den Verbindlichkeiten gem. § 266 Abs. 3 C HGB auszuweisen. Im Einzelnen können u. a. folgende Posten in Betracht kommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 2.3 Darlehen an Gesellschafter einer GmbH

Darlehen an Gesellschafter einer GmbH, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen, sondern zulasten des Stammkapitals der GmbH erfolgen, sind grundsätzlich als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen zu bewerten.[1] Zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung[2] ist bei der Gewährung eines Darlehens von der GmbH an einen Gesellschafter insbesondere darauf zu a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 11 Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen aufzubewahren.[1] Rein private Unterlagen[2] sind also nicht aufzubewahren, es sei denn, die Sonderbestimmung des § 147a AO [3] greift ein. Unterlagen i. S....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.2 Ausstehende Einlage

Die ausstehenden Einlagen sind in Zeile 24 einzutragen. Bei Kapitalgesellschaften gehören auch die eingeforderten ausstehenden Einlagen zum Betriebsvermögen. Gleiches gilt bei einer OHG oder KG, bei der nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 3.2 Gewährte Darlehen

Nach dem handelsrechtlichen Bilanzgliederungsschema können gewährte Darlehen auf der Aktivseite unter folgenden Posten ausgewiesen werden: Unter den Finanzanlagen werden regelmäßig Darlehen (= Ausleihungen) ausgewiesen, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen (i. d. R. Laufzeit von mehr als 4 Jahren):mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.1 Allgemeines

Der Wert von Vermögensgegenständen (Wirtschaftsgütern) und von Schulden, die mehreren Personen zustehen, ist gesondert festzustellen, wenn der Wert für die Erbschaftsteuer oder für eine andere Feststellung von Bedeutung ist. Dabei sind alle zu Beginn des Besteuerungszeitpunkts im Eigentum der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft stehenden Wirtschaftsgüter und Schulden a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.4 Änderungen bei der gesonderten Feststellung

Nach § 151 Abs. 1 BewG sind u. a. Grundbesitzwerte und der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften gesondert festzustellen. Hierzu besteht gem. § 153 BewG eine Erklärungspflicht. Hierbei besteht ab 2023 eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Finanzbehörde jedoch gestatten, die Feststellungserklärung...mehr