Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.2 Größenklassen und Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 57 Für GmbHs werden in Abhängigkeit von ihrer Größe Erleichterungen von einigen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gewährt. § 267 HGB sieht hierfür 3 Größenklassen vor: kleine, mittelgroße und große GmbHs. Zusätzlich wird in § 267a HGB für die Klasse der kleinen GmbHs noch die Kleinstkapitalgesellschaft (Kleinst-GmbH) definiert, die noch weitergehende Erleichterungen nutzen...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.3.3 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Rz. 78 Der Jahresabschluss einer GmbH soll die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern darstellen. Das allgemeine Gliederungsschema in § 266 Abs. 2 und 3 HGB gilt für alle Kapitalgesellschaften und trägt daher dieser Zielsetzung nicht ausreichend Rechnung. Die Darstellung wird auf Schuldverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen und Untern...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.1 Jahresabschluss der GmbH

Rz. 56 Für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH sind zum einen die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften zum Jahresabschluss (§§ 242 ff. HGB) und die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie zum anderen die GmbH-spezifischen Bilanzierungsgrundsätze in § 42 GmbHG zu beachten. Die ergänzenden Vorschriften der ...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 4.2 Eigene Geschäftsanteile der GmbH

Rz. 26 Da die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und damit vom Bestand der Gesellschafter unabhängig ist, kann die GmbH auch ihre eigenen Geschäftsanteile halten,[1] deren Erwerb als Anschaffungsvorgang zu behandeln ist.[2] Im Recht der GmbH findet sich – anders als bei der AG – keine detaillierte Regelung hinsichtlich des Erwerbs eigener Geschäftsanteile durch die...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.4 Offenlegung des Jahresabschlusses

Rz. 64 Die gesetzlichen Vertreter von großen GmbHs haben den Jahresabschluss spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs elektronisch an die das Unternehmensregister führende Stelle zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln (§ 325 Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. m. § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB). Ebenfalls innerhalb dieser Frist einzureichen sind de...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 5.1 Allgemeines

Rz. 37 Da die Haftung der Gläubiger der GmbH auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist, kommt der Erhaltung dieses Kapitals erhebliche Bedeutung zu. Die Vermögenssphäre der GmbH ist von der ihrer Gesellschafter zu trennen, sodass das Stammkapital den Charakter von Garantiekapital hat, welches als genau definierte und garantierte Haftungsgrundlage den Gläubigern zur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Geschäftsführung bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 153 Die Grundsätze über die Führung der Geschäfte bei einer Personengesellschaft sind auf die Geschäftsführungstätigkeit einer natürlichen Person bei einer Kapitalgesellschaft nicht in vollem Umfang übertragbar. Erbringt eine natürliche Person als Gesellschafter Geschäftsführungs- oder Vertretungsleistungen an eine Kapitalgesellschaft, liegt im Regelfall eine selbstständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Vorgesellschaft und Kapitalgesellschaft

Rz. 297 Die Vorgesellschaft oder Gründungsgesellschaft (ab notariellem Gesellschaftsvertrag/Satzung bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister) ist grundsätzlich mit der eingetragenen Kapitalgesellschaft identisch. Damit sind alle entstehenden Umsatzsteuerbeträge und alle Vorsteuerbeträge im Rahmen der Veranlagung der Kapitalgesellschaft anzusetzen. Voraussetzung...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.3 Gesellschafterdarlehen einer natürlichen Person an eine Kapitalgesellschaft

Rz. 162 Gewährt eine natürliche Person einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, ein Gesellschafterdarlehen, ist zunächst festzustellen, ob dieses Darlehen zum Privat- oder Betriebsvermögen des Gläubigers gehört. Da im Privatvermögen nicht bilanziert wird, wird nur auf die betrieblichen Gesellschafterdarlehen eingegangen. Rz. 163 Seit 2015 gibt es in § 3c Abs. 2 Sat...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.2.1 Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 76 Die verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG) ist in Anlehnung an die vGA in R 8.9 Abs. 1 KStR 2022 wie folgt definiert: "Eine verdeckte Einlage i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person der Körperschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlage einen einlagefähigen Vermögens...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.2 Offene Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft

Rz. 112 Bei der Kapitalgesellschaft gibt es keine Entnahmen. Offene Gewinnausschüttungen wirken sich auf den Jahresüberschuss nicht aus (§ 268 Abs. 1 HGB). Für die Fälle, in denen der Gewinn nicht aus dem Jahresüberschuss abgeleitet wird, ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG, dass die offene Gewinnausschüttung den Gewinn nicht mindern darf. Bedeutung hat dies für die Insol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Ende der Unternehmereigenschaft von Kapitalgesellschaften

Rz. 318 Die Unternehmereigenschaft der Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich erst dann beendet, wenn sie nachhaltig keine Umsätze mehr ausführt und alle ihre Rechtsbeziehungen beendet sind. Die Unternehmereigenschaft der Kapitalgesellschaft ist nicht an ihren zivilrechtlichen Bestand gebunden. Eine zivilrechtlich noch fortbestehende Kapitalgesellschaft kann ihre Unternehmere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Beginn der Unternehmereigenschaft von Kapitalgesellschaften

Rz. 285 Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft sind mehrere Phasen zu unterscheiden, die für die Beurteilung der Unternehmereigenschaft von Bedeutung sind: Gründung einer Kapitalgesellschaft 6.2.1 Vorgründungsgesellschaft Rz. 286 Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags o...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.5 Übernahmegewinn/Übernahmeverlust bei Kapitalgesellschaften

Rz. 186 Bei der Verschmelzung von 2 Kapitalgesellschaften sind verschiedene Ergebnisauswirkungen zu unterscheiden: Übertragungsgewinn (§ 11 Abs. 1, 2 UmwStG), sog. Agiogewinn, (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB), Übernahmegewinn/-verlust bzw. der sog. Verschmelzungsdifferenzbetrag (§ 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG), Beteiligungskorrekturbetrag (§§ 12 Abs. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Satz 2f UmwStG), Konfus...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 113 Die Entnahme wird bei einer Kapitalgesellschaft durch die Sonderregel der verdeckten Gewinnausschüttung verdrängt.[1] Bei der Kapitalgesellschaft kommt es zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung.[2] Die verdeckte Gewinnausschüttung darf den Gewinn nicht mindern. Obwohl der Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sich auf das "Einkommen" bezieht, ist es anerkannt, dass d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 286 Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern bestehende Kapitalgesellschaft handelt oder ein Einzelunternehmen [1], wenn es sich später um eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.1 Finanzielle Eingliederung juristischer Personen

Rz. 217 Nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung liegt die finanzielle Eingliederung einer juristischen Person dann vor, wenn der Organträger im Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft ist, die es ihm ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Soweit die Stimmrechte den Beteiligungsverhältnissen entsprechen, ist die fina...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.1 Anwendungsbereich: Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 211 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG) unterscheidet nicht zwischen Beteiligungen und Portfolioanteilen/Streubesitz. Das geltende Recht sieht keine Mindestbeteiligung für die Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG vor. Rz. 212 Nach § 8b Abs. 4 KStG wird die 95 %-Freistellung nur noch gewährt, wenn zum Beginn des Veranlagungszeitraums eine unmittelbare Beteil...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.1 Beteiligung an Kapitalgesellschaften: Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung

Rz. 90 Die wichtigste Steuerbefreiung im unternehmerischen Bereich ist das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG bzw. die 95 %-Freistellung nach § 8b KStG. Da im (Teil-)Freistellungsverfahren außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen zusammentreffen, werden diese außerbilanziellen Korrekturen zusammenhängend in Rz. 210 ff. behandelt.mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.2 Wichtige Einzelfragen bei Kapitalgesellschaften

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.4 Übernahmegewinn/Übernahmeverlust einer Personengesellschaft

Rz. 183 Der Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust bei einer Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ergibt sich nach § 4 Abs. 4 UmwStG aus der Differenz zwischen dem Buchwert der Anteile der Kapitalgesellschaft und dem übertragenen Eigenkapital auf der Grundlage der fortgeführten (Buch-)Werte. Für die Anteile, die nicht bereits am steuerlichen Übert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Organschaft

Rz. 174 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht betrifft nach der aktuellen Gesetzesfassung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG die Selbstständigkeit einer Kapitalgesellschaft ausschließlich unter umsatzsteuerlicher Betrachtungsweise. Soweit eine Kapitalgesellschaft in das Unternehmen eines anderen Unternehmers nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatori...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.2 Differenzierung nach der Person des Gesellschafters

Rz. 215 Körperschaftsteuerrecht und Einkommensteuerrecht vermeiden die steuerliche Doppelbelastung von Gesellschafter und Gesellschaft auf unterschiedliche Weise . Der wirtschaftliche Erfolg der Körperschaft soll einmal auf der Ebene der Gesellschaft mit KSt/SolZ und GewSt und ein 2. Mal, dann aber nur zum Teil (40 %-Freistellung) auf der Ebene der natürlichen Person mit Ein...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.4 Betriebsausgaben im Teileinkünfteverfahren/bei 95 %-Freistellung

Rz. 221 Die klassischen mit einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft zusammenhängenden Betriebsausgaben sind die durch die Anschaffung des Anteils verursachten Finanzierungskosten. Die Behandlung der laufenden Betriebsausgaben ist für Gesellschafter, die natürliche Personen sind, und für Kapitalgesellschaften mit "Schachtel-" oder "Streubesitzbeteiligung" unterschiedlich ge...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 13.1 Grundsachverhalte der handelsrechtlichen Offenlegung bzw. Hinterlegung

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.6 Einlagenkonto und ausschüttbarer Gewinn

Rz. 37 Steuerbilanzielle Korrekturen wirken sich auf das Eigenkapital (Betriebsvermögen) und den Gewinn/Verlust aus. Die außerbilanziellen Korrekturen betreffen nur den steuerlichen Gewinn/Verlust, aber nicht das Eigenkapital. Die außerbilanziellen Korrekturen wirken sich somit nicht auf den ausschüttbaren Gewinn einer Kapitalgesellschaft aus. Rz. 38 Bei Kapitalgesellschaften...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.2 Gesellschafterdarlehen im Kapitalgesellschaftskonzern

Rz. 160 Mit § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG ist ein steuerliches Abzugsverbot für Wertminderungen aus Gesellschafterdarlehen und der Inanspruchnahme von Sicherheiten eingeführt worden, wenn der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist. Erfasst werden Darlehensforderungen und "Forderungen aus Rechtshandlungen, die einer Darlehensgewährung vergleichbar" sind (§ 8b Abs. 3 Satz 7...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Unternehmereigenschaft bei Geschäftsführungsleistungen

Rz. 134 Umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten ergeben sich auch bei der Beurteilung der Geschäftsführungstätigkeit eines Gesellschafters gegenüber "seiner" Gesellschaft. Die Geschäftsführungsleistung bei einer Personengesellschaft – insbesondere auch durch eine juristische Person – wurde früher als nicht steuerbarer Gesellschafterbeitrag angesehen, auch wenn ein Sonderentgel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Einfluss des Unionsrechts auf die nationale Anwendung des Unternehmerbegriffs

Rz. 10 Das Unionsrecht hat einen immer größeren Einfluss auf die Rechtsentwicklung im Umsatzsteuerrecht in Deutschland, begründet durch den Anwendungsvorrang unionsrechtlicher vor den innerstaatlichen Normen, vgl. dazu ausführlich die Einführung in das EU-Recht. Es gibt kaum eine Entwicklung in der Rechtsauffassung bezüglich der Unternehmereigenschaft, die nicht durch die R...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.7 Steuerverstrickte Anteile nach § 22 UmwStG/Einbringungsgeborene Anteile

Rz. 231 Steuerverstrickte Anteile nach § 22 Abs. 1 UmwStG entstehen, wenn ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft als Sacheinlage gegen Kapitalerhöhung eingebracht wird. Durch die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft wechselt das eingebrachte Vermögen in einer Veräußerungssituation aus dem "asset deal" vor der...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.2 Anlässe zur Erstellung von Eröffnungsbilanzen

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.2 Leistungen aus dem Einlagekonto

Rz. 81 Bei Kapitalgesellschaften ist ein Einlagekonto nach § 27 KStG zu führen. Hintergrund für dieses Einlagekonto ist, dass Einlagen aus bereits versteuerten Einkommen geleistet werden. Ein Rückfluss dieser Einlage ist nicht steuerbar, da es nur zur Rückzahlung des bereits versteuerten Einkommens kommt (§§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, 20 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbsatz EStG). Die Leis...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.3 Allgemeine Erläuterungen zu den Abschlussbestandteilen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.5 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4 Zusammentreffen von Kürzung und Hinzurechnung

Rz. 192 Teilweise kommt es zu Geschäftsvorfällen, in denen mehrere außerbilanzielle Korrekturen auf einen Sachverhalt anzuwenden sind. Ein Beispiel dafür ist die verdeckte Gewinnausschüttung, die mit einer Steuerbefreiung zusammentrifft. Der Beispielfall dazu wäre die Veräußerung von Anteilen an einer Tochterkapitalgesellschaft an den Gesellschafter durch eine Kapitalgesells...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.2.2 Verdeckte Einlage in eine Mitunternehmerschaft

Rz. 79 Die Einlage in eine Personengesellschaft ohne entsprechende Gutschrift auf dem Kapitalkonto I des Gesellschafters stellt eine verdeckte Einlage in eine Personengesellschaft dar. Die handelsbilanzielle Unterscheidung zwischen Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen hat für die Personengesellschaften keine Bedeutung, da keine gesellschaftsrechtliche Ausschüttungssperre bes...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.5 Veräußerungsgewinne

Rz. 225 Der Gewinn aus der Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen einer Kapitalgesellschaft ist bei einer natürlichen Person als Gesellschafter mit Betriebsvermögen nur zu 40 % steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 a i. V. m. § 3c Abs. 2 EStG). Rz. 226 Der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist, wenn der Gesellschafter eine Körperschaft ist...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.3 Wertaufholung von nicht abziehbaren Teilwertabschreibungen

Rz. 102 Das Problem des Umkehreffekts stellt sich auch im Fall einer Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung, die steuerlich nicht anerkannt wurde. Hierbei ist zunächst an die Teilwertabschreibung auf Anteile an Kapitalgesellschaften zu denken, die seit der Einführung des § 3c Abs. 2 EStG bzw. des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG nur noch zum Teil bzw. gar nicht mehr steuerlich...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.7 Gliederungsgrundsätze

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.3 Größen- bzw. gesellschaftsformabhängige Befreiungen

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.2 Steuerfreie vGA

Rz. 119 Es gibt Fälle, in denen die Hinzurechnung mit einer Kürzung korrespondiert, es also für die Körperschaft zu einer "steuerfreien" vGA kommt. Rz. 120 Praxis-Beispiel Beispiel Eine Kapitalgesellschaft veräußert eine Tochterkapitalgesellschaft (Buchwert 110; Teilwert bzw. Marktwert 200) für 160 an ihren Gesellschafter. I. H. d. Differenz zwischen dem Marktpreis und dem ver...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.4 Allgemeine Ansatzvorschriften für die Eröffnungsbilanz

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.1 Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung für den Gesellschafter

Rz. 122 Die vGA führt beim Gesellschafter i. d. R. zu einer Entlastung. Die vGA unterliegt der Abgeltungsteuer, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft zum Privatvermögen einer natürlichen Person gehören. Sind die Anteile Betriebsvermögen, ist die vGA bei einer natürlichen Person nach den Regeln des Teileinkünfteverfahrens zu versteuern, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG i. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren/§ 8b KStG Freistellung

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.4 Verdeckte Einlage

Rz. 239 Die verdeckte Einlage wurde in Abschn. 2.1.1.2.2 behandelt. Sie ist ebenfalls eine Folge des Fremdvergleichs. Der Regelfall der korrespondierenden außerbilanziellen Korrektur ist in diesem Bereich das Aufstocken der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes, welches die Kapitalgesellschaft unter dem Marktwert von ihrem Gesellschafter erworben hat. Beim Gesellschafter...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13 Wertberichtigung von Gesellschafterdarlehen

Rz. 157 Der Aufwand aus einer Teilwertabschreibung auf Gesellschafterdarlehen führt beim Gesellschafter nicht immer zu einer abzugsfähigen Betriebsausgabe. Es ist danach zu unterscheiden, ob das Darlehen einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft gewährt wird, der Gesellschafter ein Kapitalgesellschafter oder eine natürliche Person ist und da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Organisatorische Eingliederung

Rz. 239 Die organisatorische Eingliederung liegt vor, wenn der Organträger seinen Willen auch im täglichen Geschäft bei der Organgesellschaft durchsetzen kann. Damit stellt die organisatorische Eingliederung eine Fortsetzung der Möglichkeiten der finanziellen Eingliederung dar, jedoch auf einer anderen Ebene im Unternehmen. Die Willensbildung auf der Gesellschafterebene muss...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.8 Wertberichtigung auf Gesellschafterdarlehen

Rz. 233 Erleidet der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft einen Wertverlust auf sein Gesellschafterdarlehen, ist dieser Aufwand steuerlich ggf. nicht anzuerkennen. Für die Einzelheiten wird auf Rz. 157 ff. verwiesen.mehr