Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.3 Aufgabe des Bundesjugendkuratoriums

Rz. 20 Nach Abs. 2 wird die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe von einem Bundesjugendkuratorium (BJK) beraten. Diesem Sachverständigengremium gehören 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an (vgl. www.bundesjugendkuratorium.de). Das BJK berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.7 Gerichtliche Kontrolldichte

Rz. 29 Die Voraussetzungen für den Förderungsanspruch enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe, eröffnen aber keine Beurteilungsspielräume. Sie sind durch die Gerichte also inhaltlich vollständig überprüfbar. Die Annahme einer eingeschränkten Kontrolldichte, wie sie von der Rechtsprechung ausnahmsweise bei Prüfungs- und Planungsentscheidungen angenommen wird, lässt sich verfassu...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.4 Beachtung der Grundrichtungen der Erziehung nach § 9

Rz. 37 Darüber hinaus zu verlangen, dass die Leistungen unter Beachtung der in § 9 genannten Grundsätze angeboten werden, ist sachgerecht. Danach sind die Vorstellungen der Personen- und Sorgeberechtigten hinsichtlich der Erziehung, die Förderung der Selbständigkeit und des Verantwortungsbewusstseins der Kinder oder Jugendlichen sowie die unterschiedlichen Lebenslagen von Mä...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.3 Überörtliche Träger

Rz. 4 Die überörtlichen Träger bestimmte schon vor der Änderung durch das KiföG das Landesrecht. Auch diese Bestimmungen sind in den jeweiligen Ausführungsgesetzen zum KJHG (AGKJHG) enthalten. In einem Teil der Bundesländer nimmt das jeweilige Land selbst die Stellung des überörtlichen Trägers wahr, andere wiederum haben selbständige Landesoberbehörden mit den Aufgaben des L...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.5 Rechtliche Form der Verknüpfung zwischen Förderung und Trägerverhalten

Rz. 38 Rechtlich kann die Abhängigkeit der Förderung von der Bereitschaft des Trägers i. S. d. § 74 Abs. 2 Satz 1 entgegen verbreiteter Auffassung nicht nur durch Auflagen hergestellt werden (vgl. Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 74 Rz. 23). In Betracht kommen vielmehr sowohl Nebenbestimmungen im Förderungsbescheid (durch Auflage, Bedingung oder Widerrufsvorbehalt) als auch...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.5 Angemessene Eigenleistung

Rz. 25 Der Träger muss außerdem eine angemessene Eigenleistung erbringen, um Förderungen zu erhalten (Nr. 4). In welcher Weise er die Eigenleistung erbringt, legt das Gesetz nicht fest. Anstelle einer finanziellen Beteiligung kann er die Eigenleistung auch erbringen, indem er Räumlichkeiten, Fahrzeuge oder andere Sachmittel kostenlos oder günstiger bereitstellt. Schließlich ...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.1 Stimmberechtigte Mitglieder

Rz. 2 Absatz 1 differenziert nach den Mitgliedern, die von der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt werden (Nr. 1), und den von den freien Trägern der Jugendhilfe vorgeschlagenen Mitgliedern (Nr. 2). Die Vorschrift bestimmt nicht die Anzahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, sondern lediglich das Stimmenverhältnis der beiden Grupp...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.1 Aufgaben des Bundes

Rz. 3 Wie die obersten Landesbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich so soll auch die zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Jugendhilfe anregen und fördern. Die oberste Bundesbehörde erfüllt die Verpflichtung des Abs. 1 in der Regel durch die Umsetzung des Gesetzgebungsauftrages nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG, den Erlass von Verwaltungsvorschriften (z. B. für das B...mehr

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Jung, SGB VIII § 82 Aufgabe... / 2.1 Aufgaben der obersten Landesjugendbehörden

Rz. 4 Die oberste Landesjugendbehörde hat nach Abs. 1 die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Aus diesem allgemeinen Programmsatz lassen sich einklagbare Ansprüche auf konkrete Maßnahmen weder zugunsten der öffentlichen und freien Träger noch zugunsten Dritter ableiten. Rz. 5 Die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.10 Unions- und Vergaberecht

Rz. 32 Bei Anwendung des EU-Rechts auf die Leistungserbringung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, wäre aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts eine Öffnung des Marktes für alle Anbieter unumgänglich mit erheblichen Folgen für das gesamte System der Kinder- und Jugendhilfe (so auch Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 77 Rz. 25). Überwiegend wird bisher daher davon ausgegange...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.2.1 Anforderungen an die Infrastruktur

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Während Einrichtungen und Dienste schon nach ihrer Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.1 Inhalt des Anspruchs

Rz. 22 Soweit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, liegt es im beiderseitigen Interesse der öffentlichen und freien Jugendhilfe, sich um einen Vereinbarungsabschluss zu bemühen. Dass Vereinbarungen lediglich anzustreben sind, macht andererseits deutlich, dass die freien Träger keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung gegen den öffentlichen Träger haben kön...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.4 Aufgaben des Jugendhilfeausschusses

Rz. 7 Absatz 2 stellt zu Beginn klar, dass der Jugendhilfeausschuss eine umfassende Zuständigkeit und die Befugnis hat, sich mit allen Themen der Jugendhilfe zu befassen (auch Befassungsrecht genannt) hat. Nummern 1 bis 3 engen diese Befugnisse nicht ein; sie stellen eine nicht abschließende Aufzählung von Themenfeldern dar. Die Themen sollten jedoch einen örtlichen Bezug ha...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG kannte keine detaillierte Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, mit denjenigen Stellen und Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, zusammenzuarbeiten. Lediglich § 17 JWG enthielt ein ausdrückliches Gebot, dass das Jugendamt und das Gesundheitsamt ihre Maßnahmen aufeinander abzust...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.1.1 Ausbildung als Fachkräfte

Rz. 2 Die Vorschrift wendet sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In Bezug auf die freien Träger formuliert § 75 Abs. 1 Nr. 3 fachliche und personelle Anforderungen an die anzuerkennenden Träger und an die Eignung ihrer Mitarbeiter: dabei hat ein freier Träger, der die Anerkennung anstrebt, sein Personalkonzept an den Standards der öffentlichen Träger i. S. v. § 7...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.2.2 Kontinuierliche Qualitätsentwicklung

Rz. 8a Abs. 2 Nr. 2 dehnt die Gesamtverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe des § 79a auf die Gewährleistung einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung aus. Für den Gesetzgeber war dabei maßgebend, dass die Verbesserung des Kinderschutzes sowie eine auf den konkreten Einzelfall bezogene "wirkungsorientierte Jugendhilfe" die Etablierung eines daue...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.5 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 8a Die Rechtsstellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Kommunalverfassungsrecht, d. h. aus der Gemeindeordnung und dem Satzungsrecht der Gemeinde bzw. der Kreisordnung und dem Satzungsrecht des Kreises. Dabei dürfen allerdings die nachfolgend erläuterten Rechte des Jugendhilfeausschusses, die sich aus dem SGB VIII ...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 3 Literatur

Rz. 5 Böhmer, Neugestaltung der Kinder- und Jugendhilfe – Ein Beitrag zur Qualitätsdebatte im Zuge der Novellierung der §§ 79/79a SGB VIII, VSSR 2014 S. 273; Fazekas, Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes, NDV 2015 S. 359; Jaritz , Qualität im Sozialrecht – Bericht über die Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverba...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 3 Literatur

Rz. 34 Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010 S. 227; DIJuF-Rechtsgutachten v. 7.12.2012, J 1.430 Sch, JAmt 2013 S. 91; DIJuF, -Rechtsgutachten v. 13.2.2018, SN_2017_1193 Bm/Bn – Finanzierung: Erforderlichkeit der Ausschreibung/Vergabe von Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, JAmt 2018 S. 502; E...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Wie bereits zuvor § 102 BSHG und § 16 JWG soll die Beschäftigung von Fachkräften eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Jugendhilfe gewährleisten. Angesichts der besonderen Anforderungen, welche die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an die Mitarbeiter der Jugendämter stellen, hat der Gesetzgeber es für geboten erachtet, im Rahmen einer Soll-Vorschrif...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.1 Auswirkungen der Gesamt- und der Planungsverantwortung auf das europäische Vergabe- und Wettbewerbsrecht

Rz. 5 Neben der oben unter Rz. 3 f. dargelegten Zuständigkeit des Bundes für die Abstimmung von Angelegenheiten der Jugendhilfe und der Politiken mit Bezügen zur Jugendhilfe im internationalen Bereich ist darüber hinaus zu beachten, dass die Normen des Europarechts in vielfältiger Weise auf die nationalen Rechtsbestimmungen sowohl des Bundes- als auch des Landesrechts einwir...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 84 Abs. 1 hat die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode den gesetzgebenden Organen – Bundestag und Bundesrat – einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe vorzulegen. Absatz 1 erschöpft sich jedoch nicht in der Statuierung dieser Berichtspflicht, sondern gibt auch inhaltliche Schwerpunkte vor: Neben einer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 15 Landesr... / 2.2 Die Gesetzgebung einzelner Bundesländer

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.5 Fortbildung und Praxisberatung

Rz. 8 Gemäß Abs. 3 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Fortbildung und Praxisberatung sicherzustellen. Ein einklagbarer Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Fortbildung und Praxisberatung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten (Baltz, NDV 1996 S. 197). Die Fortbildung hat zum Ziel, die bereits vorhandenen Kenntnisse der Mitarbeiter zu erhalten, zu vertiefen und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 83 Abs. 1 entspricht hinsichtlich der Aufgabenzuweisung an die zuständige oberste Bundesbehörde im Wesentlichen der Aufgabenzuweisung des § 82 Abs. 1 an die oberste Landesjugendbehörde. Ebenso wie § 82 Abs. 1 verleiht sie den in der Jugendhilfe Tätigen keine einklagbaren Ansprüche auf konkrete Maßnahmen. Welche oberste Bundesbehörde für Angelegenheiten der Jugendhilf...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 2.5 Abstimmung mit weiteren Planungen

Rz. 12 Abs. 4 will divergierende und widersprüchliche Planungen im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vermeiden. Der örtliche Träger soll deshalb die Jugendhilfeplanung mit anderen örtlichen Planungen abstimmen. Hier sind auf kommunaler Ebene insbesondere die Bauleitplanung (nach §§ 1 bis 10 BauGB) sowie die Regionalplanung, die nach den...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.6 Europarechtliche Rechtsfolgen

Rz. 17 Rechtsgeschäfte, die gegen das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot verstoßen, sind gemäß Art. 81, 82 EGV (i. V. m. § 134 BGB) nichtig. Nationale Gerichte können dies entweder selbst feststellen oder müssen – in Zweifelsfällen – die Stellungnahme der Kommission über eine mögliche Freistellung einholen bzw. den Rechtsstreit aussetzen und zur Auslegung des europä­ische...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 79 regelt den Verantwortungsbereich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese Norm ist eine Fundamentalnorm, dient der Qualitätssicherung und begründet eine jugendhilferechtliche Garantenstellung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (so Kunkel, LPK-SGB VIII, § 79 Rz. 3 und Wiesner, SGB VIII § 79, Rz. 1). Sie soll den Vollzug des Gesetzes sicherstellen und ist...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 79a gestaltet den Auftrag des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, im Rahmen seiner Gesamtverantwortung neben der Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen (§ 79 Abs. 2 Nr. 1) auch eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung abzusichern (§ 79 Abs. 2 Nr. 2), näher aus. Die vom Gesetzgeber geforderte kontinuierliche Qualitätsentwicklun...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.1 Staatliche Förderungsverpflichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 enthält die staatliche Pflicht zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen. Es geht also nicht um die Leistungsgewährung als solche, sondern um die Unterstützung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der organisierten Jugendträger. Unter "Fördern" versteht man dabei nicht nur die wirtschaftlich-finanzielle, sondern auch die personelle – z. B. Beratung durch...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 3 Literatur

Rz. 17 Bennewitz/Eschelbach, Jugendberufshilfe an der Schnittstelle SGB II/III – SGB VIII, JAmt 2014 S. 62; Dietz/Méndez de Vigo, Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe in Flüchtlingsunterkünften – Eine Handreichung von UNICEF und dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eV (BumF), JAmt 2017 S. 417; Kunkel, Schnittstellen zwischen Jugendhilfe (SGB VIII), Grun...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.5 Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 14 Zu den Inhalten der Vereinbarungen über die Kosten der Inanspruchnahme macht § 77 keine rechtlichen Vorgaben. Dies lässt Raum für Ausgestaltung, solange die Höhe der Kosten Bezugspunkt der einvernehmlichen Regelung ist. Kernbestand sind die Festlegungen zur Höhe der Vergütung und zu ihrer Ermittlung. Praktisch bedarf es zumindest der Kriterien zur Bestimmung des Umfan...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.2 Voraussetzungen

Rz. 25 Voraussetzung für den Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung ist, dass Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe durch Leistungsberechtigte tatsächlich in Anspruch genommen werden. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind indessen selbstverständlich berechtigt, solche Vereinbarungen auch schon vor der ersten Inanspruchnahme abzuschließen.mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.4 Ermessenserwägungen

Rz. 29 Die Frage der Bedarfsdeckung darf der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht in seine Erwägungen der Ermessensausübung einfließen lassen. Für bereits eingerichtete Einrichtungen und Dienste stünde dies im Widerspruch zum Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten. Auf der Stufe abstrakter Pflegesatzvereinbarungen der Verbände wären solche Erwägungen zweckwidri...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.2.3 Anteil für die Jugendarbeit

Rz. 9 Nach Abs. 2 Satz 2 ist von den für die Jugendhilfe bereit gestellten Mitteln ein angemessener Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden. Inhalt und Schwerpunkte der Jugendarbeit sind in § 11 definiert. Der öffentliche Träger wird damit verpflichtet, in seinen Haushaltsansätzen eine entsprechende Finanzausstattung vorzusehen. Die Angemessenheit wird teilweise landesrecht...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2.1 Katalogaufzählung der Stellen und Einrichtungen

Rz. 7 Aus der Reihenfolge des Kataloges der Stellen und Einrichtungen in § 81 lässt sich nicht auf die Bedeutung und Intensität der Zusammenarbeit schließen. In Nr. 1 werden die Träger der verschiedenen Sozialleistungen aufgezählt, die mit ihren unterstützenden Hilfesystemen und Angeboten als Kooperationspartner in Betracht kommen. In Nr. 2 wurde eine redaktionelle Ergänzung...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 2.3 Auswirkungen der Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Rz. 7a Die Bundesrepublik Deutschland hat mit Gesetz v. 21.12.2008 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-BRK) in innerstaatliches Recht transformiert. Die VN-BRK ist seit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen seit dem 26.3.2009 für Deutschland verbindlich. Aufgrund der innerstaatlichen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.3 Rechtsschutz

Rz. 23 Die Frage des Rechtsschutzes ist danach zu beurteilen, ob sich die Pflegeperson gegen die Versagung oder die Rücknahme und den Widerruf der Pflegeerlaubnis zur Wehr setzen will. Versagt das Jugendamt der Pflegeperson die Erteilung der Pflegeerlaubnis, so kann diese nach erfolglosem Widerspruchsverfahren eine Verpflichtungsklage zu den Verwaltungsgerichten erheben. Demg...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2.2 Orientierungsrahmen für die Umsetzung

Rz. 4 Aufgrund der Tatsache, dass es in der Kinder- und Jugendhilfe keine allgemein verbindlichen Grundsätze gibt, die durch ein fachliches Gremium gesteuert werden, hat der Bundesgesetzgeber auf eine gesetzliche Ausgestaltung eines Orientierungsrahmens verzichtet, dies auch deshalb, weil Aufgaben des SGB VIII im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung wahrgenommen werden (so die...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2.2 Zusammenarbeit mit weiteren Stellen und Einrichtungen

Rz. 16 Der in § 81 aufgeführte Katalog der Stellen und Einrichtungen ist nicht abschließend ("Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben …, insbesondere mit … zusammenzuarbeiten"). Soweit die konkrete Situation und die Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe eine Zusammenarbeit mit weiteren Stellen, Einrichtungen und Institutionen als geboten erscheinen lassen, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 82 Aufgabe... / 2.2 Weitere Aufgaben der Länder

Rz. 7 Neben den obersten Landesjugendbehörden weist Abs. 2 den Ländern weitere Aufgaben zu. Angesprochen sind hier die Landesparlamente und Landesregierungen (vgl. Rz. 1). Während Abs. 1 den obersten Landesjugendbehörden vornehmlich verwaltungsorganisatorische, koordinierende und fachliche Aufgaben zuweist, fordert Abs. 2 von allen Verfassungsorganen und Behörden der Länder,...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.3 Ermessensreduzierung auf Null

Rz. 26 Im Einzelfall können Rechtsgründe dazu führen, dass sich das Ermessen so verdichtet, dass nur noch der Abschluss der Vereinbarung ermessensfehlerfrei ist. Eine solche Ermessensreduzierung auf Null findet namentlich dann statt, wenn Kostenvereinbarungen mit gleichartigen Trägern bereits abgeschlossen wurden. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich dann ein Anspr...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.2 Zusatzausbildung

Rz. 5 Absatz 1 Satz 2 verschärft die Anforderungen an hauptberufliche Mitarbeiter, "soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert". In diesen Bereichen dürfen zwingend nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit Zusatzausbildung eingesetzt werden. Damit sind Personen, die ihre Qualifikation nach Abs. 1 Satz 1 durch besondere Erfahrungen in der sozialen Arbeit erworben haben, ausgeschlo...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 3 Literatur

Rz. 11a Baltz, Fachberatung für Tageseinrichtungen für Kinder nach dem KJHG, NDV 1996 S. 197; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 4.7.2018, SN_2018_0601 Bm – Schutzauftrag: Einbindung von Fachkräften aus anderen Sachgebieten in die Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Diensts eines Jugendamts, JAmt 2018 S. 506; dass., Rechtsguta...mehr

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Jung, SGB VIII § 82 Aufgabe... / 3 Literatur

Rz. 9 Schäfer, Hilfen zur Erziehung: Eine Handlungs- und Gestaltungsaufgabe auch für die Bundesländer?, NDV 2019 S. 128; Schmidt/Wiesner, Die Kinder- und Jugendhilfe und die Föderalismusreform, ZKJ 2006 S. 449; Wabnitz, Das Modellprogramm "Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit" und sein Beitrag zum Aufbau der Infrastruktur und der Fachlichkeit der Jugendsozialarbeit in den ne...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.2 Anwendbarkeit der Wettbewerbsvorschriften

Rz. 9 Unter einem Unternehmen i. S. d. Art. 81 bis 86 EGV ist nach dem herrschenden funktionalen Unternehmensbegriff (EuGH, Urteil v. 22.1.2002, C-218/00) unabhängig von der gewählten Rechtsform jede natürliche und juristische Person zu verstehen, die einer selbständigen, auf den Austausch von Waren oder Dienstleistungen gerichteten, erlaubten erwerbswirtschaftlichen Tätigke...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 3 Literatur

Rz. 12 Kunkel, Zu Fragen der Gewährleistungspflicht am Beispiel der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, ZfJ 1997 S. 180; Nikles, Planungsverantwortung und Planung in der Jugendhilfe, Stuttgart, 1995; Preis/Steffan, Anspruchsrechte, Planungspflichten und Förderungsgrundsätze im Kinder- und Jugendhilferecht, FuR 1993 S. 185.mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.2 Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Angebote sind nicht konkretisiert, müssen letztlich aber der Zielsetzung des Gesetzes, der gesellschaftlichen Integration von Kindern und Jugendlichen, Rechnung tragen (vgl. Rz. 6). So hat das Schleswig-Holsteinische VG beispielsweise die Kostenübernahme durch Jugendhilfeträger für die Internatsunterbringung eines 15-Jährigen in folgendem Fall bejaht: Die Eltern de...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 3 Literatur

Rz. 22 Bieback, Etablierung eines Gemeinsamen Marktes für Krankenbehandlung durch den EuGH, NZS 2001 S. 561; Eichenhofer, Institutionelle Förderung aus europäischer Sicht, SDSRV (1998) Nr. 43 S. 105; Kingreen, Vergaberechtliche Anforderungen an die sozialrechtliche Leistungserbringung, SGb 2004 S. 659; Krickl, Überregulierung hemmt Kinderschutz, Städte- und Gemeinderat 2011 S. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.2 Landesjugendhilfeausschuss

Rz. 15 Gemäß Abs. 4 gehören dem Landesjugendhilfeausschuss (ebenso wie beim Jugendhilfeausschuss) mit zwei Fünfteln des Stimmanteils Personen an, welche die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe repräsentieren. Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses werden von der obersten Landesjugendbehörde (zuständiges Ministerium) berufen. Bis auf Baden-Württemberg und Nordr...mehr