Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 2.3 Beteiligung im Rahmen der Jugendhilfeplanung

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, bei der Jugendhilfeplanung den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten zu ermitteln.[1] Konkret bedeutet das, dass die jungen Menschen bei der Jugendhilfeplanung zu Wort kommen, also beteiligt werden müssen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 2.1 Beteiligung der Kinder/Jugendlichen

Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.[1] Wie die Beteiligung konkret ausgestaltet wird, hängt in erster Linie vom jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen ab. Wie weit das Verständnis und die Ausdrucksmöglichkeiten des Kindes/Jugendlichen reichen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / Zusammenfassung

Begriff Kinder und Jugendliche müssen an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt werden. Dies muss in einer Art und Weise geschehen, die ihrem Entwicklungsstand gerecht wird. Auch die Erziehungsberechtigten sind an bestimmten Entscheidungen zu beteiligen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialrecht: Auf internationaler Ebene ist A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebserlaubnis / 2 Ausnahmen der Betriebserlaubnispflicht

"Einrichtungen", die besonderen Zwecken außerhalb des Bereichs des SGB VIII dienen und bei denen Betreuung und Unterkunft im weiteren Sinne nur untergeordnete Bedeutung haben, werden abgegrenzt vom Einrichtungsbegriff des § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII i. V. m. § 45a SGB VIII (z. B. Krankenhäuser und Sporteinrichtungen). Die folgenden Einrichtungen bedürfen keiner Betriebserlaub...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebserlaubnis / Zusammenfassung

Begriff Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, benötigt eine Betriebserlaubnis, sofern es sich um eine Einrichtung i. S. d. § 45 a SGB VIII handelt. Die Erlaubnis dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und wird erteilt, wenn in der Einrichtung das Kindeswohl gewährle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / b) Mindesteigenbeitrag

Ermittlung des Mindesteigenbeitrags: Die Zulage wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn der Berechtigte einen bestimmten Mindesteigenbeitrag zugunsten der begünstigten – maximal zwei – Verträge erbracht hat (§§ 86, 87 EStG). Zinsen und Erträge sind keine Beiträge. Der jährliche Mindesteigenbeitrag ermittelt sich wie folgt: 4 % der maßgebenden Einnahmen, max. 2.100 EUR, ab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jugendhilfe

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Als (Kinder- und) Jugendhilfe werden alle Leistungen und Aufgaben zugunsten junger Menschen und deren Familien bezeichnet. Sie sind im SGB VIII kodifiziert und durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom 03.06.2021 (BGBl 2021 I, 1444) wesentlich geändert worden. Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Mensch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jugendamt

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Jugendamt ist öffentlicher Träger der > Jugendhilfe. Zuschüsse des Jugendamts können als Erziehungsbeihilfen steuerfrei sein (§ 3 Nr 11 und Nr 44 EStG). Das gilt jedoch nicht, wenn sie auf der Basis eines entgeltlichen Austauschgeschäfts geleistet werden (EFG 2023, 978 – Rev, BFH VIII R 19/22), wie bei Betreibern von Einrichtungen für bet...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 9 Grundsatz der wirksamen Hilfe im Rahmen des § 72 BSHG: BVerwG, Buchholz 436.0, § 72 BSHG Nr. 2. Keine Abschreckung durch Sachleistungen: BVerwG, FEVS 35, 271. Übernahme von Wohnungskosten bei stationärer Maßnahme von mehr als 6 Monaten Dauer: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.3.2006, L 13 AS 4377/05 ER-B. Rz. 10 Hammel, Leistungen der Sozialhilfe zur Erhaltung der Unter...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.1 Rechtsanspruch und Umfang der Hilfe

Rz. 3 Die Vorschrift vermittelt einen gebundenen Rechtsanspruch ("sind zu erbringen") auf Leistungen, wenn die in § 67 und in der DVO (abgedruckt bei § 69) genannten Voraussetzungen vorliegen. Der Anspruch besteht jedoch nur dem Grunde nach. Welche konkrete Hilfe im Einzelfall erbracht wird, steht im Ermessen des Sozialhilfeträgers (§ 17 Abs. 2 Satz 1; sog. Auswahlermessen)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz ausge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.2 Verbindlicher Inhalt (Abs. 2)

Rz. 23 Die verpflichtenden Angaben auf der Gesundheitskarte (administrative Daten) werden abschließend aufgezählt (Satz 1): Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat, Familienname und Vorname des Versicherten, Geburtsdatum des Versicherten, Geschlecht des ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 22 Zur Frage der Übernahme von Mietkosten während der Haft: BSG, Urteil v. 12.12.2013, B 8 SO 24/12. Kein Wahlrecht zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen: BVerwG, Buchholz 436.0 § 27 BSHG Nr. 6. Keine Ausgrenzung von Randgruppen in der Sozialversicherung: BSG, FEVS 44 S. 437. Barbetrag, Bekleidungsbeihilfe und Übernahme rückständiger Versicheru...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 3.3.2 Beteiligungen von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften

Rz. 193 Eine Regelung im GmbH-Gesetz zum Umfang oder zur Begrenzungen von Beteiligungen gibt es nicht.[1] Der Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH sieht vor, dass die Gesellschaft berechtigt ist, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben oder zu halten (§ 2 Abs. 2 Satz 4 GV). In diesem Zusammenhang ist die Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 2, 3 GV zu sehen, w...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.1 Jugendliche

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 erfasst 2 Personengruppen. Versicherungspflichtig sind zum einen Jugendliche in Einrichtungen nach § 35 SGB IX . Mit Jugendlichen sind nicht nur junge Menschen ab 14 Jahre bis unter 18 Jahre gemeint, sondern nach Sinn und Zweck der Regelung auch diejenigen anderen Alters, die erstmals auf eine Berufstätigkeit vorbereitet werden. Dies wird in der Literatur t...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versicherungspflicht außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen. Abs. 1 Nr. 1 bezieht Jugendliche in die Versicherungspflicht ein, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder der Jugendhilfe mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf das Berufsleben vorbereitet werden. Abs. 1 Nr. 2 regelt die Versicherungspflicht von Wehr- und Z...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.1.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 7 Grundvoraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist die Zugehörigkeit des Versicherten zu dem in Abs. 1 genannten Personenkreis. § 206 Abs. 1 begrenzt die Berechtigung zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen auf Versicherte, die als Vertriebene anerkannt sind und im Vertreibungsgebiet eine Beschäftigung oder Tätigkeit i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, wer die Beiträge für sonstige Versicherte (§ 26) zu tragen hat. Ergänzend dazu bestimmt § 349, wer die Beiträge zu zahlen hat. Die Beiträge für versicherungspflichtige Personen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder in Einrichtungen der Jugendhilfe (§ 26 Abs. 1 Nr. 1) hat der Träger der Einrichtung zu tragen (Nr. 1). Der Bund trägt ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Absicht des SGB III folgend, Transparenz für die Betroffenen im Gesetz zu schaffen, regeln unterschiedliche Vorschriften die Versicherungspflicht sonstiger Versicherungspflichtiger (§ 26), die Beitragsbemessungsgrundlage für diesen Personenkreis (§ 345), die Beitragstragung (§ 347) und schließlich § 349, an wen und nach welchem Verfahren die Beiträge zu zahlen sind...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, an wen und ggf. unter Anwendung welchen Verfahrens derjenige, der Beiträge zur Arbeitsförderung für sonstige versicherungspflichtige Personen zu tragen hat, die Beiträge zu zahlen hat. Die Beiträge für Versicherte in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder der Jugendhilfe sind an die Einzugsstelle zu zahlen (Abs. 1). Die Beiträge für We...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Öffentliche und dem Gemeinwohl dienende Gebäude

Rz. 29 Öffentliche und andere Gebäude, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, liegen nach der Verwaltungsauffassung[1] vor, wenn das jeweilige Gebäude für folgende Umsätze bzw. Tätigkeiten verwendet wird: steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 11b UStG, das sind sog. Universal-Postdienstleistungen (vgl. im Einzelnen § 4 Nr. 11b UStG Rz. 1ff.), steuerfreie Umsätz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Übersetzung der Ziele, Programmsätze und Leitvorstellungen zum SGB in einen Strauß von Sozialleistungen. Es wird nach Leistungsarten unterschieden, durch die soziale Rechte befriedigt werden. Die noch näher zu definierenden einzelnen subjektiven Rechte können nach § 11 eingeordnet werden. In dieser Hinsicht definiert die Regelung den Begriff ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.2 Unterhaltsleistung gegenüber Kindern

Rz. 7 Das soziale Recht auf Minderung seines Unterhaltsaufwands steht demjenigen zu, der entweder zum Unterhalt rechtlich verpflichtet ist oder der tatsächlich Unterhalt leistet. Eine vollständige Familie wird nicht vorausgesetzt, sodass der in der Überschrift genannte Familienaufwand nicht vorliegen muss. Daher ist es ausreichend, dass eine oder mehrere Personen einem Kind ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.3 Ausgleichsleistungen

Rz. 13 Als allgemeine Regelung sieht die Vorschrift lediglich vor, dass die wirtschaftliche Belastung im Sinn einer Teilentlastung gemindert wird. Dies bedeutet, dass ein vollständiger Ausgleich des Unterhaltsaufwands als soziales Recht weder vorgesehen noch angestrebt werden soll. Da allein die wirtschaftliche Belastung gemindert werden soll (so BT-Drs. 7/868 S. 24), bestän...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendhilfe

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zu den steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken gehört u. a. auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Die Jugendhilfe soll insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Eng mit Jugendhilfe verbundene Leistungen

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei sind nach wie vor nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. a UStG auch die Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Bedingung ist, dass die Darbietungen von den von der Jugendhilfe begünstigten Personen (vgl. Rz. 15 f.) selbst erbracht werden (BMF vom 02.07.2008, BStBl I 2008, 690, Tz. 5). Begünstigt ist auch die Durchführ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 4 Nr. 25 Steuerbefreiungen: Leistungen der Träger öffentlicher Jugendhilfe

Literatur Herbert, Anmerkung zum BMF-Schreiben vom 22.11.2013, MwStR 2014, 143. Hölzer, Umsatzsteuerfreiheit für frei mitarbeitende Sozialarbeiter, UR 2008, 234. Hüttemann, Umsatzsteuerbefreiungen für Leistungen des therapeutischen Reitens, UVR 2014, 14. Wagner/Raudszus, Eng verbundene Dienstleistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Deutscher Famil... / II. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

1. Nach Unterbringung eines minderjährigen Kindes gem. § 1631b BGB sollte die Arbeit mit den Eltern auch dann fortgesetzt werden, wenn das Kind in eine Jugendhilfeeinrichtung oder in die KJP (Kinder- und Jugendpsychiatrie) wechselt. Es sollte ein Dreieck zwischen Eltern, Jugendamt und Jugendhilfeeinrichtung entstehen (AK 13). 2. Für Fälle des Verdachts auf sexuellen Missbrauc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Begünstigte Leistungsgeber

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die begünstigten Leistungen sind nur dann steuerfrei, wenn sie durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 69 SGB VIII) oder anderer Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden (§ 4 Nr. 25 S. 2 UStG). Der Begriff der "anderen Einrichtung mit sozialem Charakter" entspricht dem gültigen EU-Recht (Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL)....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Herbert, Anmerkung zum BMF-Schreiben vom 22.11.2013, MwStR 2014, 143. Hölzer, Umsatzsteuerfreiheit für frei mitarbeitende Sozialarbeiter, UR 2008, 234. Hüttemann, Umsatzsteuerbefreiungen für Leistungen des therapeutischen Reitens, UVR 2014, 14. Wagner/Raudszus, Eng verbundene Dienstleistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSyst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendheime

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Förderung der Jugendpflege ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Zu den begünstigten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Jugendpflege zählt auch der Betrieb eines "Jugendheims". Bei einem Jugendheim kann es sich zum einen um eine Einrichtung i. S. des § 34 SGB VIII handeln. Dieses leistet Hil...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Jugendherbergen fördern lt. ihren Satzungen regelmäßig die Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO; Anhang 1b), die Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7; Anhang 1b), die Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO; Anhang 1b) sowie den Umwelt- und Landschaftsschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO; Anhang 1b). Daher können Jugendherbergen, derer Träger über eine den gemeinnützigkeitsrechtl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Leistungen im Rahmen satzungsmäßiger Zwecke

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 5 der Satzung des DJH ist Zweck des Vereins, die Förderung der Jugendhilfe, der Völkerverständigung sowie des Umwelt- und Landschaftsschutzes. Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung des DJH, verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar die in § 5 genannten gemeinnützigen Zwecke gem. den Anforderungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Konkurrenzklausel

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 23 UStG gilt nicht, soweit Leistungen der Arbeitsförderung i. S. d. § 4 Nr. 15b UStG, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. v. § 4 Nr. 15c UStG, Bildungsleistungen i. S. d. § 4 Nr. 21 UStG, Leistungen des Jugendherbergswesens i. S. d. § 4 Nr. 24 UStG oder Leistungen der Jugendhilfe i. S. d. § 4 Nr. 25 UStG erbracht werden.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift geht auf § 50c der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen 1951 (UStDB) zurück. Diese Befreiung galt für förderungswürdige Jugendgemeinschaften (Jugendverbände, Jugendvereine) und Organe der öffentlichen Jugendpflege (Jugendämter). Der Befreiungskatalog entsprach im Wesentlichen bereits den auch heute noch begünstigten Leistungen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm befreit die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, förderungswürdige Träger der freien Jugendpflege und andere soziale Einrichtungen von der USt für einen bestimmten Teil ihrer Tätigkeiten.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm befreit die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die förderungswürdigen Träger der freien Jugendpflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und sonstige Einrichtungen mit sozialem Charakter unter bestimmten Voraussetzungen von der USt für den oben angeführten Teil ihrer Tätigkeiten.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Einzelnen werden folgende Leistungen von der Befreiungsnorm erfasst (BMF vom 02.07.2008, BStBl I 2008, 690, Tz. 2): Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11–14 SGB VIII), Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16–21 SGB VIII), Angebote zur Förderung von Kindern...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Vorgängervorschrift zur Umsatzsteuerbefreiung der Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen für Jugendeinrichtungen zu Erziehungs- und Ausbildungszwecken findet sich bereits im UStG des Jahres 1919 (BGBl I 1919, 373). Die Steuerbefreiung beruht – mit Unterbrechung der Jahre 1934 bis 1950 – im Wesentlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Deutscher Famil... / I. Aus- und Fortbildung, Ressourcen

1. Die Praxis der Bestellung von Verfahrensbeiständen sollte insbesondere hinsichtlich deren Qualifikation durch die Landesjustizverwaltungen evaluiert werden (AK 1). 2. Richterliche Fortbildungen sollen möglichst niedrigschwellig angeboten werden (bspw. In-House, online) und sich ausdrücklich auch an Teilzeitkräfte richten (AK 1). 3. Der Qualifikationsstand der Familienrichte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerbefreit sind: Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches VIII sowie die Inobhutnahme nach § 42 des Sozialgesetzbuches VIII unter bestimmten Voraussetzungen, Leistungen der Adoptionsvermittlung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz, Leistungen hinsichtlich der Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Leistungsberechtigte und Leistungsadressaten

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das SGB VIII unterscheidet zwischen Leistungsberechtigten und zwischen Leistungsadressaten. Leistungen der Jugendhilfe – insbesondere im Eltern-Kind-Verhältnis – sind meist nicht personenorientiert, sondern systemorientiert (BMF vom 02.07.2008, BStBl I 2008, 690, Tz. 4). Sie zielen i. d. R. auf die Verbesserung des Eltern-Kind-Verhältnisses a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 15c UStG dient der zielgenauen Umsetzung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge sowie der Jugendhilfe (Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL) im Bereich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die wichtigsten unechten Steuerbefreiungen betreffen: Finanzumsätze (§ 4 Nr. 8 UStG), Verkauf von Grundstücken (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG), Versicherungsumsätze (§ 4 Nr. 10 UStG), Umsätze von Versicherungs- und Bausparkassenvertretern (§ 4 Nr. 11 UStG), Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 UStG), Leistungen von Wohnungseigentümerge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Tatbestandsmerkmale der Vorschrift

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aufgrund des JStG 2008 wurde der Kreis der Begünstigten erweitert. Nunmehr kann die Steuerbefreiung für folgende Leistungen in Anspruch genommen werden: Leistungen der Jungendhilfe nach § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII, Leistungen der Inobhutnahme nach § 42 Sozialgesetzbuch VIII sowie Leistungen der Adoptionsvermittlung nach dem Adoptionsvermi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendweihevereine

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine Feier anlässlich des Übergangs von der Kindheit in die Welt der Erwachsenen außerhalb des klassischen kirchlichen Rahmens (z. B. Firmung, Konfirmation) wird häufig als Jugendweihe bezeichnet. Jugendweihen wurden vermehrt – zur Abgrenzung von den christlichen Traditionen – ab 1954 in der ehemaligen DDR durchgeführt. Die Tradition der Jugendweih...mehr