Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.1 Sachliche Allzuständigkeit des örtlichen Trägers (Abs. 1)

Rz. 3 § 85 Abs. 1 knüpft die sachliche Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen und die Erfüllung anderer Aufgaben i. S. d. § 2 Abs. 2 und 3 grundsätzlich zunächst an den örtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 69 an, soweit diese in der abschließenden Aufzählung des Abs. 2 nicht einem überörtlichen Träger vorbehalten sind. Die Vorschrift geht dabei von der Vermutung d...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.1 Sicherstellung der Qualität der Förderung (Abs. 1)

Rz. 3 Absatz 1 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Sinne einer "Soll-Vorschrift", die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Allerdings begründet dies keinen individuellen Rechtsanspruch des einzelnen Bürgers. Abs. 1 Satz 2 beschreibt Instrumentarien, die hierzu eingesetzt werden sollen, nämlich eine zu entwi...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.2 Zusammenarbeit der Fachkräfte (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 Abs. 2 enthält zunächst in Satz 1 Nr. 1 die bislang in § 22 Abs. 3 geregelte Verpflichtung der Fachkräfte in den Einrichtungen, mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der betreuten Kinder zusammenzuarbeiten. Neu ist hingegen, dass die Zusammenarbeit auch zu dem Ziel erfolgt, eine Kontinuität der pädagogischen Arbeit zu gewährleisten. Ebenfalls neu ist die Verantwortu...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2 Sachliche Zuständigkeiten des überörtlichen Trägers (Abs. 2)

Rz. 4 § 85 Abs. 2 bestimmt die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers und weist ihm bestimmte Aufgaben und deren Erledigung zu. Er ist lex specialis gegenüber Abs. 1, da dem Regelungsinhalt des Abs. 2 folgend die Allzuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe durch enumerative Aufzählung bestimmter Aufgaben eingeschränkt wird. Dies bedeutet, d...mehr

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Jung, SGB VIII § 87d Örtlic... / 2.2 Örtliche Zuständigkeit für Aufgaben nach § 54 (Abs. 2)

Rz. 4 Entsprechend der Regelung in Abs. 2 ist für die Anerkennung eines rechtsfähigen Vereins als Vormundschaftsverein nach § 54 Abs. 1 der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, in dessen Bereich der Verein seinen Sitz hat, d. h. an dem Ort, an dem die Verwaltung des Vereins geführt wird. Dieser Ort ist regelmäßig in der Vereinssatzung festgelegt (vgl. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 89d gilt nach umfassender Neuordnung sowohl in inhaltlicher als auch systematischer Hinsicht seit dem 1.7.1998 i. d. F. des 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Die neue Kostenerstattungsbestimmung schließt an § 97 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferech...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 3 Literatur

Rz. 12 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Unterhaltsrecht, Überleitung von Unterhaltsansprüchen des jungen Volljährigen nach § 95 SGB VIII wegen Jugendhilfeleistungen – Durchsetzung des Auskunftsanspruchs §§ 1605, 1613 BGB, § 94 Abs. 3 Satz 2, §§ 95, 96 Abs. 3, § 97a Abs. 2 SGB VIII, DIJuF-Rechtsgutachten v. 6.7.2000, J 3-317 Kn, DAVorm 2000 S. 781; Deutsch...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 95 regelt die Überleitung von Ansprüchen des Kostenbeitragsschuldners gegen Dritte, die nicht Sozialleistungsträger sind, und tritt neben die Vorschriften zur Erhebung von Kostenbeiträgen. Die Vorschrift soll den Nachrang der Leistungen der Jugendhilfe sicherstellen. Die Vorschrift ist der Überleitungsvorschrift des § 90 BSHG nachgebildet und räumt dem öffentlichen T...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.2 Grenzen des Überleitungsanspruchs

Rz. 8 Die Überleitung eines Anspruchs ist zunächst durch die Höhe der Aufwendungen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begrenzt. Sie ist nach Abs. 2 ausgeschlossen, wenn zum einen auch bei rechtzeitiger Leistung des Dritten Jugendhilfe gewährt werden müsste und zum anderen der Leistungsempfänger einen Kostenbeitrag zu leisten hätte. Ob und in welcher Höhe ein Kostenbeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vormundschaftsgerichtshilfe war bis zum Inkrafttreten des SGB VIII in § 48 JWG geregelt. Darüber hinaus sah diese Vorschrift die Anhörung des Jugendamtes in zahlreichen Fällen vor. Die Familiengerichtshilfe war in § 52b JWG geregelt. Diese Aufgaben und Befugnisse des Jugendamtes hat das SGB VIII übernommen. Die in Abs. 3 vorgesehene Anrufung des Gerichts bei Gefähr...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.5 Vorrang vor Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 bis 89c und § 89e (Abs. 5)

Rz. 12 § 89d Abs. 5 regelt das Verhältnis zu konkurrierenden Erstattungsansprüchen und legt fest, dass Kostenerstattungsansprüche nach Abs. 1 Satz 1 als lex specialis allen anderen Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 ff. vorgehen (ebenso Loos, in: Wiesner, SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, 5. Aufl. 2015, § 89 d Rz. 15; VG Augsburg, Urteil v. 2.2.2010, Au 3 K 09.344). De...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.5 Integration Behinderter (Abs. 4)

Rz. 23 Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung ist als gesellschaftspolitisches Ziel anerkannt (vgl. bereits BT-Drs. 15/3676 S. 32). Dem trägt die Regelung in Abs. 4 Rechnung. Nach Satz 1 sollen Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam gefördert werden. Die bisherige Einschränkung, wonach eine gemeinsame Förderung erfolgen sollte...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 3 Literatur

Rz. 20 Frings, "Leistungen" und "andere Aufgaben" nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, RsDE 19 S. 43; Happe, Beteiligung von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe an "anderen Aufgaben" und Übertragbarkeit nach §§ 3, 76 KJHG, RsDE 23 S. 25; Kunkel, Inwieweit kann ein freier Träger die Aufgaben der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII wahrnehmen?, ZKJ 2006 S. 361.mehr

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Jung, SGB VIII § 54 Anerken... / 2.1 Anerkennung als Vormundschaftsverein

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 besteht für einen rechtsfähigen Verein ein Rechtsanspruch auf Anerkennung als Vormundschaftsverein, wenn die Voraussetzungen nach Abs. 1 und ggf. weitere Voraussetzungen nach Landesrecht (Abs. 4 Satz 2) erfüllt werden. Es handelt sich demnach um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (so auch: Hoffmann, in: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Aufl., ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.4 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 11 Sowohl § 86 als auch die übrigen Zuständigkeitsregelungen des Siebten Kapitels (Zuständigkeit, Kostenerstattung) knüpfen für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers im Regelfall an den gewöhnlichen Aufenthalt von Personen an (Eltern, maßgeblicher Elternteil, Kind oder Jugendlicher, Pflegeperson). Nur hilfsweise, nämlich dann, wenn ein g.A. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.3 Anregung und Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen etc. für den überregionalen Bedarf (Nr. 3)

Rz. 7 Nach § 85 Abs. 2 Nr. 3 ist der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sachlich zuständig für die Anregung und Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie deren Schaffung und Betrieb, soweit sie den örtlichen Bedarf übersteigen; dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die eine Schul- oder Berufsausbildung anbieten, sowie Jugendbildungsstät...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 3 Literatur

Rz. 7 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.11.2021, SN_2021_1421 Ho/Lh – Funktionelle, organisatorische und personelle Trennung der Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft von den anderen Aufgaben des Jugendamts ab dem ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Unterschied zur Zuständigkeitsregelung in § 11 JWG, die grundsätzlich auf den gewöhnlichen Aufenthalt (g.A.) des Minderjährigen abstellte, sieht § 86 Abs. 1 Satz 1 eine generelle Anknüpfung an den g.A. der Eltern des Minderjährigen vor. Sinn und Zweck dieser Neuregelung ist der möglichst effektive, ortsnahe und enge Kontakt zwischen den Eltern und dem für die Gewähr...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.9.5 Fortgesetzte Zuständigkeit nach Abschluss des Asylverfahrens (Abs. 7 Satz 3)

Rz. 66 Der nach § 86 Abs. 7 Satz 1 oder 2 zuständige örtliche Träger bleibt auch nach Abschluss des Asylverfahrens fortgesetzt zuständig, und zwar so lange, bis der ausländische Minderjährige einen gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich eines anderen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begründet (§ 86 Abs. 7 Satz 3). Die ab diesem Zeitpunkt zu bestimmende örtliche Zuständigkeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG kannte keine eigenständige Regelung, sondern sah in § 82 eine entsprechende Anwendung der §§ 90 und 91 BSHG vor. Erst das KJHG v. 26.6.1990 brachte in § 94 eine eigenständige Regelung im Jugendhilferecht. Artikel 1 Nr. 40 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) spaltete die Reglung des § 94 auf. § 95 übernahm die bisher in § 94 Abs. 1 enthaltene Rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 87d Örtlic... / 2.1 Örtliche Zuständigkeit für Aufgaben nach § 53 und § 53a (Abs. 1)

Rz. 3 Für die Wahrnehmung der in § 53 genannten Aufgaben knüpft § 87d Abs. 1 die örtliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an den gewöhnlichen Aufenthalt des Pflegers oder Vormundes an und erklärt damit den örtlichen Träger für zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Person ihren Lebensmittelpunkt hat. Zum Begriff des "gewöhnlichen Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.9 Organisatorische Aufgabentrennung

Rz. 22 Gemäß Abs. 5 sind die Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft funktionell, organisatorisch und personell von den übrigen Aufgaben des Jugendamts zu trennen. Dies wird als allgemeiner Standard festgeschrieben. Die amtsinterne Trennung der Aufgaben der Amtsvormundschaft von den Aufgaben der sonstigen Jugendhilfe wird in der Praxis bereits vielfach befolgt. Der Amtsvo...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.4 Leistungsunterbrechung (Abs. 4)

Rz. 11 Soweit für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu 3 Monaten keine Jugendhilfe (Leistungen und andere Aufgaben i. S. d. § 2 Abs. 2 und 3) gewährt wird, entbindet diese Unterbrechung den bisher erstattungspflichtigen Träger nicht von seiner Kostenerstattungspflicht. Dem Wortlaut der Bestimmung des Abs. 4 nach kann es sich unter Umständen auch um mehrere Unterbrechu...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.9 Gewährung von Leistungen an Deutsche im Ausland (Nr. 9)

Rz. 15 Die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Gewährung von Leistungen an Deutsche im Ausland nach § 85 Abs. 2 Nr. 9 wird mit der geringen Anzahl derartiger Fälle begründet (vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 104). Sie gilt allerdings nur, soweit es sich nicht um die Fortsetzung einer bereits im Inland erbrachten Leistung handelt. In diesem Fal...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.8.2 Unterrichtungspflicht der Eltern/Personensorgeberechtigten bei Zuständigkeitswechsel (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 56 Abs. 6 Satz 2 verpflichtet den neu zuständig gewordenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Falle eines Zuständigkeitswechsels, die Eltern bzw. den Personensorgeberechtigten, sofern die Eltern nicht oder nur teilweise Inhaber der elterlichen Sorge sein sollten, über den Eintritt der neuen Zuständigkeit zu informieren. Rz. 57 Dem Wortlaut dieser Norm entsprechend bes...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.3 Doppelzuständigkeit: überörtlicher/örtlicher Träger (Abs. 3)

Rz. 17 Mit § 85 Abs. 3 soll den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit eingeräumt werden, bestimmte Aufgaben des überörtlichen Trägers auch in eigener Verantwortung wahrnehmen zu können, soweit sie ihren eigenen örtlichen Einzugsbereich betreffen. Es handelt sich hierbei insofern um eine Art "Doppelzuständigkeit" zweier Träger, deren Aufgabenerfüllung...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde neu eingefügt durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz-TAG) v. 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) mit Wirkung zum 1.1.2005 und durch Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.5 Übertragungsmöglichkeit einzelner Aufgaben auf andere öffentliche "Stellen" (Abs. 5)

Rz. 19 § 85 Abs. 5 sieht vor, dass das Land, soweit es selbst überörtlicher Träger ist, einzelne seiner Aufgaben durch Landesrecht bis zum 30.6.1993 auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen kann. Bayern hat – vormals in Art. 18 Abs. 1 BayKJHG und nun im Zuge des AGSG (Art. 31 Abs. 1) Aufgaben der Jugendarbeit den Bezirken übertragen. Darüber hinaus ermäch...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 86 Abs. 1 knüpft die örtliche Zuständigkeit, soweit Leistungen nach diesem Buch an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern gewährt werden, an den gemeinsamen g.A. der Eltern im Bereich eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an. Die Vorschrift beschränkt sich dabei auf die "Leistungsgewährung" i. S. d. § 2 Abs. 2 und schließt die Erfüllung "anderer Aufgaben" nach § 2 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.4 Rechtsbehelfe, Rechtsmittel

Rz. 11 Nach Abs. 4 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die durch Verwaltungsakt bewirkte Überleitung keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Der Verwaltungsakt gegenüber dem bisherigen Schuldner ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung gegenüber dem Gläubiger. Beide können daher den Überleitungsbescheid mit Widerspruch und Anfechtungsklage anfechten. Da...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.9.6 Unterbrechung der Leistung (Abs. 7 Satz 4)

Rz. 67 Sofern die Jugendhilfeleistung für einen Zeitraum von weniger als 3 Monaten unterbrochen wird, ist damit keine Änderung der nach Abs. 7 Sätze 1 bis 3 eingetretenen örtlichen Zuständigkeit verbunden. Liegt hingegen eine Unterbrechung länger als 3 Monate vor, endet mit dieser Unterbrechung auch die auf Abs. 7 beruhende Zuständigkeit. Sie wäre dann im Falle eines erneute...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.1 Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt (g.A.) der Eltern als Generalnorm (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Anders als in § 11 JWG, der die örtliche Zuständigkeit an den g.A. des Minderjährigen anknüpfte, sieht § 86 Abs. 1 Satz 1 als Anknüpfungsmerkmal primär den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern im Bereich eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vor. Die Vorschrift ist als Generalnorm zur Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung von Le...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.3 Bestimmung des erstattungspflichtigen Landes durch das Bundesverwaltungsamt bei Auslandsgeborenen (Abs. 3)

Rz. 10 Liegt der Geburtsort des jungen Menschen oder des nach § 19 Leistungsberechtigten im Ausland, wird das erstattungspflichtige Land nach Abs. 3 auf der Grundlage eines Belastungsvergleichs vom Bundesverwaltungsamt als eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Behörde bestimmt. Als Behörde mit derartigen Befugnissen ist sie berufen, den erstattungspflichtigen Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.5 Vor Beginn der Leistung

Rz. 17 Der Begriff "Beginn der Leistung" lässt sich – je nach Betrachtungsweise und Anwendung der einzelnen Absätze des § 86 – verschiedentlich auslegen. Grundregel ist der g.A. der Eltern bei Beginn der Leistung (§ 86 Abs. 1 Satz 1). Geht man aber z. B. von § 86 Abs. 2 Satz 2 aus, so ist darin für die Leistungsgewährung von dem Elternteil, bei dem das Kind oder der Jugendli...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.8.1 Zweijähriger Aufenthalt bei einer Pflegeperson; auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 52 § 86 Abs. 6 Satz 1 normiert für den Eintritt der örtlichen Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers am g.A. der Pflegeperson 2 Voraussetzungen. Zum einen muss ein Kind oder Jugendlicher mindestens 2 Jahre bei ein und derselben Pflegeperson leben. Zum anderen ist es erforderlich, dass dieses Pflegeverhältnis auf Dauer ausgerichtet ist. Auf die Frage, um welche Hilfeart es ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 4 Musterschriftsatz Ablehnung Fallübernahme

Rz. 70 Stadt … Der Oberbürgermeister Stadt ………. • Postfach ….. • ………. (Ort) Jugendamt Verw-.Gebäude: … Auskunft erteilt: Herr … Zimmer: … Tel.: … Fax: … Mail: … Ihr Zeichen/Schreiben vom … Mein Zeichen … ……………, den ………. Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27/33 SGB VIII für …, geb. … hier: Antrag auf Übernahme des Jugendhilfefalles sowie Kostenerstattung Guten Tag, mit Schreiben vom … beantragen S...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Beistandschaftsgesetz sind am 1.7.1998 in Kraft getreten. Mit dem Reformpaket und den nachfolgenden Gesetzen wurden 2 Hauptzielrichtungen verfolgt: Rz. 2 Zum einen dürfen Kinder nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen für ehelich...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.7 Verschiedene g.A. der Eltern nach Leistungsbeginn; Personensorgerecht steht einem Elternteil, beiden oder keinem Elternteil zu (Abs. 5)

Rz. 39 § 86 Abs. 5 setzt für dessen Anwendung voraus, dass die Eltern ihren g.A. nach Beginn der Leistung verändern und dadurch erstmalig verschiedene g.A. begründen. Dabei entfaltet Abs. 5 bereits dann seine Rechtswirkung, wenn nur ein Elternteil seinen g.A. in einen anderen Jugendamtsbereich verlegt und sich hierdurch verschiedene g.A. ergeben. Es ist also für den Eintritt...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des personensorgeberechtigten Elternteils (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 23 Der g.A. der Eltern ist nur dann als Anknüpfungsmerkmal für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit geeignet, wenn beide Elternteile einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt im Bereich eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begründen. Ist dies nicht der Fall und haben die Elternteile ihren g.A. in zwei unterschiedlichen Jugendamtsbereichen, bedarf es zwang...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.7.2 Personensorgerecht steht in den Fällen des Satzes 1 beiden Elternteilen oder keinem Elternteil zu; bisherige Zuständigkeit bleibt bestehen (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 44 Sofern die Eltern erstmalig nach Beginn der Leistung verschiedene g.A. begründen und das Personensorgerecht gemeinsam ausüben, bleibt nach Abs. 5 Satz 2 die bisherige örtliche Zuständigkeit bestehen. Gleiches gilt, wenn keinem Elternteil die Personensorge zusteht. Es können sich also ausschließlich Fallkonstellationen ergeben, in denen sich die örtliche Zuständigkeit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.3 Beteiligung der Erziehungsberechtigten an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17 Wie genau die Zusammenarbeit, insbesondere auch zwischen Erziehungsberechtigten und Fachkräften in den Tageseinrichtungen, auszusehen hat, regelt § 22a nicht. Allerdings wird aus den Zielformulierungen des Kindeswohls und der Sicherstellung der Erziehungskontinuität sowie der Tatsache, dass die Beteiligung zwingend vorgeschrieben ist, deutlich, dass nur eine dies gewä...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.2 Mitwirkungspflichten

Rz. 4 Die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes in den in Abs. 1 Satz 2 enumerativ genannten Verfahren korrespondiert mit der Pflicht des Familiengerichts zur Anhörung des Jugendamtes. Dabei handelt es sich im Einzelnen um Verfahren in Rz. 4a Kindschaftssachen (§ 151 FamFG) Das sind solche Verfahren, die die elterliche Sorge, also die Personensorge und Vermögenssorge (§ 1626 Abs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.6.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 35 Haben die Eltern oder der nach Abs. 1 bis 3 maßgebliche Elternteil im Inland, d. h. in der Bundesrepublik Deutschland, keinen g.A. bzw. ist ein g.A. nicht zu ermitteln oder sind die Eltern verstorben, erklärt Abs. 4 Satz 1 den örtlichen Träger der Jugendhilfe für zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche (in den letzten 6 Monaten; Umkehrschluss aus Ab...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Frischzellenkur: Jugendarbe... / 3.1.1 Organisation von Jugendabteilungen

Die Jugendabteilungen müssen organisatorisch in den Verein eingebunden werden. Hierzu empfiehlt sich eine eigene Jugendordnung, die in der Satzung verankert wird. Gleichzeitig sollte die Satzung regeln, dass die Leiter der Organe im Jugendbereich auch Mitglieder des erweiterten Vorstands sind. So werden die Jugendlichen auch in die allgemeine Vereinsarbeit von vorneherein ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.5 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der freien Jugendhilfe und in Vereinen

Rz. 13 Abs. 4 nimmt diesen weiteren Personenkreis in den Blick. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe schließen, bei denen diese Personen tätig werden. Die Vorschrift schränkt diesen Personenkreis in mehrfacher Hinsicht ein. Die Vereinbarungen beziehen sich allein auf die Erbringung von Leistungen der Kinder- und...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.4 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 12 Abs. 3 erweitert die Verpflichtung der öffentlichen Träger dahingehend, sicherzustellen, dass unter ihrer Verantwortung auch keine neben- und ehrenamtlich tätigen Personen zum Einsatz kommen, die rechtskräftig wegen einer der in Abs. 1 genannten Straftaten verurteilt sind. Ehrenamtliche Tätigkeit wird grundsätzlich unentgeltlich verrichtet; lediglich Auslagen werden e...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 3 Literatur

Rz. 52 Achterfeld, Verpflichtung zur Asylantragstellung während der Inobhutnahme – "Neue" Herausforderungen für Jugendämter?, JAmt 2017 S. 349; Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019 S. 58; Beermann, Zivilrechtliche und öffentlich...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 36 ArbG Halberstadt, Urteil v. 3.3.2004, 5 Ca 1037/03: Zum Kündigungsrecht bei Personalanpassung an gesetzliche Personalschlüssel; BSG, Urteil v. 18.1.2011, B 2 U 15/10: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz in Tageseinrichtungen gilt nur für Kinder i. S. d. § 7 Abs. 1, nicht hingegen für solche nach Abs. 2 der Vorschrift; BVerwG, Beschluss v. 4.8.2006, 5 B 52/06: Es läss...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.3 Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten

Rz. 10 Nach Abs. 2 i. d. F. des BKiSchG, der Abs. 1 Satz 3 der vorherigen Fassung entspricht, soll durch freiwillige Vereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe sowie mit Vormundschaftsvereinen i. S. v. § 54 i. d. F. des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erreicht werden, dass auch sie keine Mitarbeiter beschäftigen, die wegen eines der in...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 3 Literatur

Rz. 15 Bullmann, Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf das familiengerichtliche Verfahren, jM 2022 S. 184; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 3.7.2014, J1.320/J 5.220 Bm – Rechtliche Vorgaben bei Praktika in einer Kindertagespflegestelle, JAmt 2014 S. 382; dass., Rechtsgutachten v. 10.8.200...mehr