Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2 Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2)

Rz. 11 Bei § 16 handelt es sich um eine "Soll-Vorschrift", also eine gesetzliche Bestimmung, die ein Tun oder Unterlassen für den Regelfall vorschreibt und eine Ermessensentscheidung in atypischen Fällen zulässt. Hieraus ergibt sich ein hoher Verpflichtungsgrad des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, da es nur ausnahmsweise in seinem Ermessen steht, Leistungen der allgemein...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG enthielt keine dem § 10 ganz oder teilweise entsprechende Vorschrift. Die Leistungen der Jugendhilfe wurden seit jeher in Rechtsprechung und Literatur als Fürsorgeleistungen angesehen. Daraus folgte die Nachrangigkeit gegenüber anderen Sozialleistungen. Im Verhältnis zur Sozialhilfe sah man die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe als speziellere und deshalb ...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.2 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II

Rz. 17 Abs. 3 wurde durch das KICK neu gefasst. Wie nach dem bisherigen Recht sind gemäß Abs. 3 Satz 1 grundsätzlich die Leistungen der Jugendhilfe gegenüber Leistungen nach dem SGB II vorrangig. Die Ausnahme bilden gemäß Abs. 3 Satz 2 die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 und der §§ 14 bis 16g, 19 Abs. 2 i. V. m. § 28 Abs. 6 SGB XII sowie Le...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.8.3.2 Schulbezogene Maßnahmen

Rz. 30 Die "schulbezogene" Jugendarbeit gestaltet – u. a. im Rahmen der Sicherung von Betreuungszeiten, beispielsweise in der Grundschule – sowohl bildungs- als auch erholungsorientierte Angebote. Sie ist dann hilfreich, wenn sie dreierlei leistet: Zum einen sollte sie das in Schulen oftmals aufgebaute Frustrations- und Aggressionspotenzial helfen, abzubauen. Darüber hinaus so...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.8 Ermöglichen eines niedrigschwelligen Zugangs zu Hilfen (Abs. 3)

Rz. 12 Indem ein niedrigschwelliger Zugang zu den Hilfen nach § 20 geschaffen wird, sollen Familien mit vergleichbaren Bedarfslagen in Notsituationen bei der Alltagsbewältigung unterstützt werden. Durch den Verweis auf § 36a Abs. 2 wird mit Abs. 3 Satz 1 sichergestellt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch dann zur Kostenübernahme ohne seine vorherige P...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 4 Literatur

Rz. 24 Bennewitz, Maßnahmen nach SGB II und III für benachteiligte junge Menschen im Übergang Schule – Beruf – Möglichkeiten und Umsetzung, ArchsozArb 2015 S. 18; Bennewitz/Eschelbach, Jugendberufshilfe an der Schnittstelle SGB II/III – SGB VIII, JAmt 2014 S. 62; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des § 16h S...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift nennt 4 Vorgaben bzw. Grundanforderungen an die öffentliche Jugendhilfe. Die von den Personensorgeberechtigten bestimmte Grundrichtung der Erziehung ist zu beachten. Die wachsende Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen und ihre spezifischen Bedürfnisse und Eigenarten sind zu berücksichtigen. Geschlechtsspezifische Lebenslagen sind zu beachten und die G...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.1 Die Grundregel

Rz. 16 Gemäß Abs. 3 und 4 gehen Leistungen nach dem SGB VIII den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII grundsätzlich vor. Dabei ist wiederum im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die jeweilige Leistung nach dem SGB VIII dem gleichen Zweck dient wie die Leistung nach dem SGB II oder dem SGB XII. Nu...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 2.3 Berücksichtigung der wachsenden Selbständigkeit des Kindes oder Jugendlichen

Rz. 6 Nr. 2 lehnt sich an § 1626 Abs. 2 BGB an. Danach berücksichtigen die Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewussten Handeln. Diese Verpflichtung der Eltern hat auch der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu beachten. Zusätzlich hat er die jeweiligen besonderen sozialen und kul...mehr

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Jung, SGB VIII § 47 Melde- ... / 2.5 Informationsaustausch

Rz. 8 Während in Abs. 1 die schon zuvor bestehenden Meldepflichten des Einrichtungsträgers gegenüber dem überörtlichen (erlaubniserteilenden) Träger der öffentlichen Jugendhilfe normiert sind; regelt Abs. 3 gegenseitige Meldepflichten der Behörden über Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen. Die überaus vage ...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.2 Adressaten des Förderangebots (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Leistungsempfänger sind Mütter oder Väter, denen allein die Personensorge nach den Vorschriften des BGB zusteht (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 5). Ein Elternteil hat auch dann i. S. d. Abs. 1 Satz 1 für ein Kind zu sorgen, wenn ihm das Recht zur Antragstellung nach dem SGB VIII und das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur bezüglich des Antrags nach § 19 zusteht (OVG Lüneburg, Beschlu...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.3 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

Rz. 18 Absatz 4 wird ebenfalls durch das KICK neu gefasst und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 geändert. Ebenso wie bei Leistungsempfängern nach dem SGB II (vgl. Rz. 17) werden auch für sie die Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung vorrangig durch den nach...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 3 Literatur

Rz. 11 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Gerlach, Aktuelle Rechtsentwicklungen im Bereich des Betriebserlaubnisrechts des SGB VIII – SGB VIII-Reformprozess und Rechtsprechung, NDV 2019 S. 359; ders., Die Auswirkungen der SGB-VIII Reform auf die Praxis der Träger der freien Jugendhilfe – Teil...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2 Subjektiv-öffentliches Recht

Rz. 4 Fraglich ist, ob der Gesetzgeber damit nur einen objektiven Rechtszustand herstellen möchte oder dem einzelnen jungen Menschen auch einen individuellen, gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen der Jugendarbeit einräumt. Denn mit der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) korrespondiert noch nicht die subjektive Befugni...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2.3 Teleologische Interpretation

Rz. 11 Zum selben Ergebnis gelangt die Auslegung nach dem Normzweck (teleologische Interpretation). Denn der Gesetzgeber kann sich seiner Haushaltsverantwortung nicht in der Weise entäußern, dass er die Anspruchsteller faktisch über die Mittelverwendung entscheiden lässt. Dies wäre ineffektiv, unpraktikabel und würde die Funktionstüchtigkeit der Jugendhilfe insgesamt in Frag...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 3 Literatur

Rz. 35 Beckmann, Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bernzen , Rechtsansprüche oder Ermessen im SGB VIII – praxisbezogene Reflexion zur Rechtsanwendung, RdJB 2014 S. 474; Dehmer/Struck, Bildungs- und Teilhabeförderung von Kindern und Jugendlichen – Wie kann sie im Rahmen des SGB VIII gesichert werden? J...mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 2.1.2 Voraussetzungen und Verfahren der Erlaubniserteilung (Abs. 2)

Rz. 7 Die Erlaubnis ist nach Abs. 2 Satz 1 zu erteilen, wenn der Antragsteller für die Kindertagespflege geeignet ist. Bei dem Tatbestandsmerkmal der "Eignung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.7.2012, 12 B 815/12). Die Eignungsaussage wird zunächst durch die Rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.6 § 80, § 142 StVollzG

Rz. 27 Nach § 80 StVollzG kann das noch nicht schulpflichtige Kind einer Gefangenen mit Zustimmung des Inhabers des Aufenthaltsbestimmungsrechts in der Strafvollzugsanstalt untergebracht werden, in der sich seine Mutter befindet, wenn dies seinem Wohle entspricht. Darüber hinaus sollen gemäß § 142 StVollzG in Justizvollzugsanstalten für Frauen Einrichtungen vorgesehen werden...mehr

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Jung, SGB VIII § 46 Prüfung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient dem Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen. Sie ergänzt gemeinsam mit §§ 47 f. die in § 45 geregelte Betriebserlaubnis. Nach deren Erteilung soll das Landesjugendamt nach Abs. 1 Satz 1 örtlich prüfen, ob das Kindeswohl in der Einrichtung weiterhin gewährleistet ist. Ziel dieser Prüfung ist die Klärung der Frage, ob ein weiteres Tätigwerden erfo...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt in Abs. 1 Verpflichtungen und Leistungen auf, die vom Grundsatz her gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe vorrangig sind. Sie entspricht im Wortlaut § 2 Abs. 2 SGB XII und § 5 Ab. 1 SGB II. Absatz 2 regelt die Heranziehung unterhaltspflichtiger Personen zu den Kosten für Leistungen und vorläufige Maßnahmen nach dem SGB VIII und stellt die unterhalt...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.3 Adressaten der Förderangebote (Abs. 1 Satz 1, Abs. 4)

Rz. 15 Adressaten der Jugendarbeit sind junge Menschen, die nach der Begriffsbestimmung des § 7 Abs. 1 Nr. 4 noch nicht 27 Jahre alt sind. Eine Ausnahme hierzu bildet Abs. 4: Hiernach können Angebote der Jugendarbeit auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen. Diese Regelung berücksichtigt insbesondere, dass längere Schul- und A...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 19 ersetzt § 5 Abs. 1 Nr. 2 JWG. Hierin war die Aufgabe des Jugendamtes geregelt, die für die Wohlfahrt der Jugend erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen anzuregen, zu fördern und ggf. zu schaffen. Dies betraf vor allem Hilfen für Mutter und Kind vor und nach der Geburt. § 19 wurde neu gefasst durch Art. 1 Nr. 19 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S....mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.1 Familienbildung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 13 Die Leistungsangebote der Familienbildung sollen allen Familienmitgliedern zugute kommen, also nicht nur den Personensorgeberechtigten, sondern auch den zu erziehenden jungen Menschen. Es handelt sich um präventive Maßnahmen, die keinen besonderen Anlass voraussetzen und parallel zur Schul- und Erwachsenenbildung erfolgen. Dadurch, dass die Angebote der Familienbildung...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.3 Familienfreizeit und Familienerholung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 15 Die Förderung der Erziehung in der Familie soll ferner durch Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung erfolgen. Urlaub und Ferienveranstaltungen können so eine Erholungsphase bilden, in der belastende Alltagsprobleme für die Familie weniger gegenwärtig sind und durch gemeinsame Erlebnisse, ein engeres Miteinander und neue Eindrücke ein stärkerer Zusammen...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.3 Sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Abs. 2)

Rz. 18 Sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen haben zum Ziel, jungen Menschen die Eingliederung in die Ausbildungs- und Berufswelt zu vereinfachen. Hierzu dienen Maßnahmen, die Defizite im Leistungs- und Sozialverhalten erzieherisch ausgleichen. Diese Aufgabe ist vor dem Hintergrund einer schwierigen Ausbildungsplatz- und Arbeitsmarktsituation ...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16 steht zu Beginn des Zweiten Abschnitts der "Förderung der Erziehung in der Familie", der den Verfassungsauftrag aus Art. 6 GG zum Schutz von Ehe und Familie mit umsetzt. Zu der Aufgabe, die Familie zu stärken, gehört auch die Förderung der Erziehungskompetenz. Die Vorschrift gibt den Rahmen für ein Leistungsangebot mit dem Ziel vor, die Erziehungskompetenz der Erzi...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.4 Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 19 Während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung kann jungen Menschen bis zu 27 Jahren Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. Eine soziale Benachteiligung oder individuelle Beeinträchtigung der jungen Menschen ist nicht Voraussetzung der Unterkunftsmöglichkeit; Abs. 3 enthä...mehr

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Jung, SGB VIII § 47 Melde- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits die in § 78 JWG geregelte Heimaufsicht kannte heimbezogene Meldepflichten in Abs. 4 dieser Vorschrift. Darüber hinaus enthielt § 78a JWG kindbezogene Meldepflichten, die bei ganztägiger Betreuung von Minderjährigen unter 16 Jahren ausgelöst wurden. Diese kindbezogenen Meldepflichten dienten einerseits dem Schutz bisher nicht adoptierter Heimkinder (sog. vergess...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das bis zum 31.12.1990 geltende JWG enthielt keine Vorgängervorschrift zur Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; dieser Themenbereich wurde erstmals mit § 20 in das Leistungsspektrum der Jugendhilfe aufgenommen. Durch das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) v...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.4 Teilhabeanspruch

Rz. 14 Junge Menschen haben aber im Rahmen der Maßnahmen, die gemäß § 11 Abs. 2 angeboten werden, einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Teilhabe an den Leistungen (Grube, in: Hauck/Haines, SGB VIII, § 11 Rz. 10.). Bietet der öffentliche Jugendhilfeträger Jugendarbeit tatsächlich an, so haben alle jungen Menschen grundsätzlich gleichen Zugang zum jeweiligen Angebot unte...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängerregelung des § 2 Abs. 2 JWG teilte die öffentliche Jugendhilfe in Jugendpflege und Jugendfürsorge ein und sah bereits die Förderung durch Maßnahmen der Jugendpflege vor. Einzelne in Abs. 2 und 3 genannte Aufgabenbereiche waren zuvor in § 5 Abs. 1 JWG aufgeführt. Seit der Einführung des SGB VIII ist die Vorschrift abgesehen von redaktionellen Änderungen nah...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2.1 Sprachlich-grammatikalische Wortlautinterpretation

Rz. 8 Bei der sprachlich-grammatikalischen Wortlautinterpretation fällt zunächst auf, dass der Gesetzgeber den klaren und eindeutigen Begriff "Anspruch" nicht gewählt hat, was zunächst gegen die Existenz eines subjektiv-öffentlichen Rechts auf bestimmte Leistungen der Jugendarbeit spricht (vgl. Krug/Grüner/Dalichau, § 11 Anm. II. 1.). Stattdessen bestimmt er, dass die "erfor...mehr

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Jung, SGB VIII § 46 Prüfung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Heimaufsicht beinhaltete bereits nach § 78 Abs. 5 JWG den Auftrag zur regelmäßigen örtlichen Prüfung. Diese Prüfung wurde mit Ausnahme der Regelmäßigkeit (jetzt: nach den Erfordernissen des Einzelfalles) in § 46 übernommen. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. ...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 1 Rechtspraxis/Allgemeines

Rz. 2 Für den Prozess der Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ist ein Zeitraum von insgesamt 7 Jahren vorgesehen, der sich in 2 Phasen im Sinne eines Stufenmodells vollzieht. Die 2. Stufe soll mit der Einführung eines "Verfahrenslotsen" durch eine Fachkraft ...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 3 Literatur

Rz. 9 Bruns, Geschlechterforschung in der Kinder- und Jugendhilfe – Praxisstand und Forschungsperspektiven, 2004; Huber, Interkultureller Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, ZAR 2003 S. 311; Paintner, Überblick über die rechtlichen Grundlagen von partnerschaftlicher Erziehung und Erziehungspartnerschaft, ZKJ 2020 S. 92; Pankofer, Der Sechste Jugendbericht (1984) und ze...mehr

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Jung, SGB VIII § 46 Prüfung... / 2.2 Zuständigkeit und Beteiligung Dritter

Rz. 6 Für die örtliche Prüfung ist nach § 85 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 und 5 in sachlicher Hinsicht das Landesjugendamt bzw. die nach Landesrecht bestimmte Behörde zuständig. Ferner sollen an der örtlichen Prüfung nach Abs. 1 Satz 3 sowohl das örtliche Jugendamt als auch ein zentraler Träger der freien Jugendhilfe beteiligt werden, was eine rechtzeitige Abstimmung des Prüftermins...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 3 Literatur

Rz. 28 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.11.2020 – Rechtsgrundlagen einer gemeinsamen Unterbringung von Eltern und Kind; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei atypischer Hilfe zur Erziehung; Schutz der Einrichtungsorte nach § 89e SGB VIII, JAmt 2021 2S. 28; DIJuF-Rechtsgutachten v. 16.4.2020 – örtliche Zuständigkeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.1.1 Objektiv-rechtliche Leistungspflicht des öffentlichen Trägers

Rz. 3 Abs. 1 und Abs. 2 verpflichten den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Leistungen i. d. R. bereitzustellen. Es handelt sich um eine sog. Soll-Vorschrift, bei der nur in atypischen Fällen die Verpflichtung entfällt. Auch in wirtschaftlich schwierigen Lagen führt mangelnde Finanzkraft nicht zu einer berechtigten Einstellung der Leistungen durch den zuständigen Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 9a Ombudss... / 2 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Länder zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur durch Einrichtung von Ombudsstellen. Die Länder sollen gemäß Satz 4 das Nähere regeln. Sie haben gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG das Recht, abweichende Regelungen zu treffen. Die Ombudsstellen sollen unabhängig arbeiten. Sie dürfen fachlich nicht weisungsgebunden sein, damit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.4 Erforderlichkeit der Hilfeleistung zur Gewährleistung des Kindeswohls (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Kumulativ muss die Hilfe erforderlich sein, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Dies ist nicht der Fall, wenn andere in dem Haushalt lebende Personen, wie z. B. ältere Geschwister oder Großeltern, die Betreuung sicherstellen können. Gleiches gilt, wenn der verbliebene Elternteil die finanziellen Mittel zum Einsatz einer Tagesmutter aufbringen kann (genauso Kunkel, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.7 Kostenbeteiligung

Rz. 22 § 91 Abs. 1 Nr. 1 bestimmt, dass für die Unterkunft junger Menschen in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Abs. 3) Kostenbeiträge erhoben werden. Nach Maßgabe der §§ 93 f. haben sich Kinder und Jugendliche (§ 92 Abs. 1 Nr. 1), junge Volljährige (§ 92 Abs. 1 Nr. 2), Ehegatten und Lebenspartner junger Menschen (§ 92 Abs. 1 Nr. 4) sowie Elternteile (§ 92 A...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.3 Anspruch auf "Grundversorgung"

Rz. 13 Aus den genannten Gründen besteht auch kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf eine "Grundversorgung" mit Jugendarbeit (Grube, in: Hauck/Haines, SGB VIII, K § 11 Rz. 10; Schellhorn/Wienand, KJHG, § 11 Rz. 14; Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, Kommentar zum SGB VIII, Vor § 11 Rz. 58; a. A. Krug/Grüner/Dalichau, SGB VIII, § 11 Anm. I 1; Steffan, in: LPK-SGB VI...mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Erlaubnis zur Kindertagespflege wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl I S. 2729) eigenständig in § 43 geregelt. Zuvor unterfiel die Kindertagespflege der Pflegeerlaubnis nach § 44 a. F., allerdings nur bei Betreuung von mehr als 3 Kindern. Die Neuregelung f...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.7 Einsatz ehrenamtlicher Patinnen und Paten (Abs. 2)

Rz. 11 Gemäß Abs. 2 Satz 1 können bei der Hilfe neben haupt- oder nebenamtlich tätigen Fachkräften auch ehrenamtlich tätige Personen als Patinnen und Paten eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Vereinbarung nach Abs. 3 Satz 2, die zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungserbringer zur Sicherstellung der Niedrigschwelligkeit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.1.2 Subjektiv-individueller Rechtsanspruch

Rz. 4 Fraglich ist aber, ob darüber hinaus ein subjektiv-individueller Rechtsanspruch auf die Betreuung innerhalb einer Wohnform besteht. Ein solcher Leistungsanspruch richtet sich nach der sog. Schutzzweck­theorie. Danach liegt ein subjektiv-öffentliches Recht vor, wenn der Rechtssatz eine Verhaltenspflicht enthält, zumindest auch die Individualinteressen des Einzelnen befri...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.3 Ziele der Leistungsangebote (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 19 Die Ziele der Förderung der Erziehung in der Familie sind durch Abs. 1 Satz 2 und 3 direkt vorgegeben: Die Leistungsangebote sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Die durch das KJSG geänderte Fassung von Abs. 1 Satz 2 soll den Auftrag, die Zielsetzung und die damit verbundenen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.2 Verpflichtungen der Schulen

Rz. 10 In der Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das KICK werden erstmals die Schulen exemplarisch genannt. Zuständigkeitskonflikte entstehen immer wieder zwischen Schulverwaltung und Jugendhilfeträgern. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob bei Teilleistungsstörungen, wie Legasthenie (Lese- und Schreibschwäche) oder Dyskalkulie (Rechenschwäche) Kindern und Jugendlichen s...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.11 Kostenbeteiligung und örtlich zuständiger Träger

Rz. 19 § 91 Abs. 1 Nr. 2 sieht Kostenbeiträge bei der Gewährung der Leistungen nach § 19 vor. Kinder und Jugendliche sowie die Leistungsberechtigten nach § 19, also alleinerziehende Mütter und Väter (vgl. Rz. 8), haben sich nach § 92 Abs. 1 Nr. 1, 3 aus ihrem Einkommen an den Kosten zu beteiligen. Gemäß § 92 Abs. 1 Nr. 5 sind auch Elternteile zu den Kosten heranzuziehen. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Gewerbsmäßige Betreuung von Pflegebedürftigen

Leitsatz Wird eine Vielzahl von Pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen mit dauerhaft zu erwartender wechselnder Belegung in einer Wohnung untergebracht, wird die Wohnung nicht zu Wohnzwecken genutzt. Normenkette § 12 WEG Das Problem Bei der Wohnungseigentumsanlage handelt es sich um ein Wohnhaus, in dem es nur Wohnungseigentum gibt. Die Wohnungen dürfen nur zu Wohnzwecken g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Leistungsrecht und Regr... / A. Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 1 Junge Menschen und Personensorgeberechtigte haben gem. § 8 SGB I ein soziales Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen. Rz. 2 § 27 SGB I ist die Einweisungsvorschrift der Kinder- und Jugendhilfe und zählt die Leistungen auf, mit dene...mehr