Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zivilschutz

Stand: EL 131 – ET: 04/2023 In Deutschland wird der Zivilschutz unter der Leitung des Bundesministeriums des Inneren durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe organisiert. Daneben erfolgt die Durchführung der technischen Unterstützung in Notlagen durch das Technische Hilfswerk (THW). Auch das THW gehört als rechtsfähige Bundesanstalt zum Bundesministeriu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b bis d sowie e und f UStG; Änderung des Abschn. 4.7.1 UStAE: Mit dem JStG 2020 wurden im UStG zur Umsetzung von Unionsrecht in Bezug auf Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Union die Vorschriften des § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. e und f UStG neu aufgenommen. Das BMF ergänzt nun insoweit den UStAE (BMF v. 11.11.2022 – III C...mehr

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Jung, SGB VIII § 26 Landesr... / 3 Literatur

Rz. 5 Hauck/Noftz, SGB VIII, Kinder– und Jugendhilfe, Kommentar, Stand: Lfg. 1/14; Krug/Riehle (Hrsg.), SGB VIII, Kinder– und Jugendhilfe, Kommentar und Rechtssammlung, Stand: 162. Ergänzung, Mai 2015; Kunkel, Lehr- und Praxiskommentar (LPK-SGB VIII), 5. Aufl. 2014; Mrozynski, SGB VIII, 5. Aufl. 2009; Münder/Meysen/Trenczek (Hrsg.), Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, Kinder– un...mehr

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Jung, SGB VIII § 25 Unterst... / 3 Literatur

Rz. 10 Hauck/Noftz, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, Kommentar, Stand: Lfg. 1/14; Krug/Riehle (Hrsg.), SGB VIII, Kinder– und Jugendhilfe, Kommentar und Rechtssammlung, Stand: 162. Ergänzung, Mai 2015; Kunkel, Lehr- und Praxiskommentar (LPK-SGB VIII), 5. Aufl. 2014; Mrozynski, SGB VIII, 5. Aufl. 2009; Münder/Meysen/Trenczek (Hrsg.), Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, Kinder– u...mehr

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Jung, SGB VIII § 25 Unterst... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bereits § 4 Abs. 3 legt die allgemeine Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe fest, Selbsthilfeorganisationen in ihren verschiedenen Ausprägungen zu stärken. § 25 enthält hierzu eine Konkretisierung für den Bereich der Kinderbetreuung i. S.e. Soll-Vorschrift. Die Norm enthält jedoch weder konkrete Anspruchsvoraussetzungen noch konkrete Rechtsfolgen (so a...mehr

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Jung, SGB VIII § 25 Unterst... / 2.1 Finanzielle Förderung

Rz. 4 Da die Jugendhilfe eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung ist, ist es in das Ermessen der Vertretungskörperschaft gestellt, wie, wann und welche Selbsthilfeorganisationen finanziell gefördert werden. Berücksichtigung findet hierbei regelmäßig nicht zuletzt die Haushalts- und Finanzsituation des jeweiligen örtlichen Trägers der Jugendhilfe. In jedem Fall ist...mehr

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Jung, SGB VIII § 25 Unterst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 25 regelt das Verhalten der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gegenüber Selbsthilfeorganisationen, die die Förderung von Kindern zum Inhalt haben. Zielsetzung der Vorschrift ist die Anerkennung, Förderung, Beratung und auch finanzielle Unterstützung der vielfältigen Formen der Kinderbetreuung im Selbsthilfebereich.mehr

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Jung, SGB VIII § 25 Unterst... / 2.2 Beratung

Rz. 5 Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung von Selbsthilfeorganisationen liegt in der Beratung, da sich auch solche Organisationen grundsätzlich an den Anforderungen orientieren sollen, die gemäß § 74 an die freien Träger gestellt werden. Dies gilt in ganz besonderem Maße, wenn und soweit eine solche Organisation eine konkrete Finanzierung und die Aufnahme in die Jugendh...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 2. Pflegegeld

Rz. 49 Der anspruchsberechtigte Personenkreis für ein zu zahlendes Pflegegeld ergibt sich aus § 37 SGB XI. Der Anspruch des Pflegebedürftigen auf Pflegegeld ist als Anspruch zum Ausgleich von Körper- und Gesundheitsschäden nicht pfändbar.[40] Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld ist ebenfalls unpfändbar (arg. § 399 BGB und § 851 Abs. 1 ZPO).[41] Rz. 50 Wird das ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen

Rz. 89 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG gilt u. a. auch dann, wenn der selbstständige Lehrer Unterrichtsleistungen an öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen erbringt. Zu diesen Schulen gehören insbes. die öffentlichen (staatlichen) Schulen wie Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Handelsschulen, Berufsschulen usw. Rz. 90 Die Finanzverw...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.8 Fortbildung von Mitarbeitern in der Jugendhilfe (Nr. 8)

Rz. 14 Entsprechend der bislang gängigen Praxis wird die Fortbildung der Mitarbeiter in der Jugendhilfe nach § 85 Abs. 2 Nr. 8 dem überörtlichen Träger zugewiesen; vgl. hierzu die Erläuterungen zu § 72 für die öffentliche Jugendhilfe sowie zu § 74 für den Bereich der freien Jugendhilfe. Sie richtet sich sowohl an Mitarbeiter öffentlicher als auch an Mitarbeiter freier Träger...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.5 Verantwortlichkeit der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 19 Nach § 76 Abs. 2 bleiben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben, die sie zur Ausführung teilweise oder vollständig übertragen haben, verantwortlich. Diese Verantwortung wirkt sich zunächst auf das Verhältnis des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu den von der Jugendhilfe unmittelbar Betroffenen aus. Wendet ein Dritter ein, der Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.2 Förderung der Zusammenarbeit zwischen örtlichen Trägern und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (Nr. 2)

Rz. 6 § 85 Abs. 2 Nr. 2 weist dem überörtlichen Träger die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Trägern und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (zum Begriff des "anerkannten" Trägers der freien Jugendhilfe siehe auch die Erläuterungen zu § 75), insbesondere bei der Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Hilfen zur Erziehung un...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.4 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe (Nr. 4)

Rz. 8 Für die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe nach Abs. 2 Nr. 4 scheint der überörtliche Träger einerseits im Hinblick auf seine Nähe zu den örtlichen Trägern und andererseits zu den obersten Landesbehörden besonders prädestiniert zu sein. Deshalb weist die Vorschrift solche Aufgaben in erster Linie dem ü...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.1 Anerkannte Träger der Jugendhilfe

Rz. 3 Die Beteiligung ist beschränkt auf anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Die damit einhergehende Privilegierung gegenüber nicht anerkannten Trägern ist im Hinblick auf die besondere Tragweite der Aufgaben, an denen die Träger der freien Jugendhilfe beteiligt werden sollen, für den Jugendschutz sachlich gerechtfertigt (so auch Schindler, in: LPK-SGB VIII, § 76 Rz. 4...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben der Jugendhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Aufgaben des Jugendamtes waren in § 4 JWG und § 5 Abs. 1 JWG aufgeführt und nach hoheitlichen und sonstigen Aufgaben differenziert. Nach der Einordnung der Kinder- und Jugendhilfe in das SGB VIII wurden durch das 1. SGB VIII Änderungsgesetz v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) Abs. 2 Nr. 4 geändert und Nr. 5 eingefügt. Durch das Beistandschaftsgesetz v....mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 89d gilt nach umfassender Neuordnung sowohl in inhaltlicher als auch systematischer Hinsicht seit dem 1.7.1998 i. d. F. des 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Die neue Kostenerstattungsbestimmung schließt an § 97 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- ...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.2 Übertragbare Aufgaben der Jugendhilfe

Rz. 4 Eine Beteiligung freier Träger oder die Übertragung zur Ausführung kommt hinsichtlich folgender Aufgaben der Jugendhilfe in Betracht (vgl. ausführlich dazu Maas/Törnig, in: Jans/Happe/Saurbier/Maas, Jugendhilferecht, § 76 Rz. 12 ff.): die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 (eine Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen ohne Zustimmung des Personenbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben

1 Allgemeines Rz. 1 § 76 ermöglicht eine begrenzte Einbindung der freien Jugendhilfe auch in den hoheitlichen Aufgabenkreis der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift knüpft damit an die Ermächtigung in § 3 Abs. 3 Satz 2 an. Danach können Träger der freien Jugendhilfe andere Aufgaben der Jugendhilfe (siehe dazu den gesetzlichen Aufgabenkatalog in § 2 Abs. 3) wahrnehmen oder...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.6 Förderauftrag anderer Träger als der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 5)

Rz. 24 Neu eingefügt durch das TAG ist auch Abs. 5, wonach die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen haben, dass die in § 22a näher beschriebenen Förderaufträge auch in Einrichtungen anderer Träger umgesetzt werden. Der Gesetzeswortlaut gibt diesbezüglich keine konkreten Vorgaben, sondern spricht nur allgemein von "geeigneten Maßnahmen". Die Gesetzesmater...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.3 Leistungen der Jugendhilfe

Rz. 6 In Absatz 2 Nr. 4 bis 6 werden verschiedene Hilfen benannt. Diese können unschwer als Sozialleistungen qualifiziert werden. In Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sind hingegen Angebote aufgeführt. Hier ist die Zuordnung zu den Sozialleistungen zunächst fraglich. Während die gesetzlich normierten Hilfen gemäß § 8 Satz 1 SGB I ein subjektiv-öffentliches Recht des Hilfebedürftigen begrün...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 3 Literatur

Rz. 12 Emanuel, Freiwillige Leistung oder Pflichtaufgabe? 20 Jahre Missverständnisse in der Praxis über Leistungsansprüche aus dem SGB VIII, ZKJ 2011 S. 207; Forkel, Kinder- und Jugendhilferecht: Zur Systematik der Förderung freier Träger der Jugendhilfe, ZKJ 2010 S. 5; Kunkel, Schulsozialarbeit zwischen Elternrecht und Schweigepflicht, RdJB 2013 S. 95; Wiesner, Leistungen der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 5 Die eigentlichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind Sozialleistungen. Gemäß § 11 Satz 1 SGB I gehören dazu die in den einzelnen Büchern des SGB vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Sie sind Gegenstand der in §§ 2 bis 10 SGB I aufgeführten sozialen Rechte, zu denen nach § 8 SGB I die Kinder- und Jugendhilfe gehört. Die erzieherische Hilfe wird in § 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.1 Leistungen und andere Aufgaben

Rz. 3 Während zuvor im RJWG und im JWG die Aufgaben der Jugendwohlfahrt nach bedingten Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben sowie nach den Aufgaben der Jugendfürsorge und der Jugendpflege differenziert wurden, stellt § 2 unter den Aufgaben der Jugendhilfe die Sozialleistungen in den Vordergrund. Sie werden als "Leistungen" bezeichnet und in Abs. 2 aufgelistet. Sozialleistunge...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 entwickelt aus den Programmsätzen und Zielsetzungen des § 1 die Aufgaben der Jugendhilfe. Es handelt sich um eine grob gegliederte Aufzählung, wobei auf die jeweiligen Vorschriften verwiesen wird, welche konkrete Regelungen zu den Voraussetzungen, Leistungsinhalten und Eingriffsbefugnissen enthalten. Weder die Aufzählung noch die Verweisungen sind abschließend. Abs...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Aufgaben des Jugendamtes waren in § 4 JWG und § 5 Abs. 1 JWG aufgeführt und nach hoheitlichen und sonstigen Aufgaben differenziert. Nach der Einordnung der Kinder- und Jugendhilfe in das SGB VIII wurden durch das 1. SGB VIII Änderungsgesetz v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) Abs. 2 Nr. 4 geändert und Nr. 5 eingefügt. Durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen und andere Aufgaben Rz. 3 Während zuvor im RJWG und im JWG die Aufgaben der Jugendwohlfahrt nach bedingten Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben sowie nach den Aufgaben der Jugendfürsorge und der Jugendpflege differenziert wurden, stellt § 2 unter den Aufgaben der Jugendhilfe die Sozialleistungen in den Vordergrund. Sie werden als "Leistungen" bezeichnet und in A...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.7 Andere Aufgaben

Rz. 11 Es handelt sich bei den anderen Aufgaben nach Abs. 3 um Aufgaben und Befugnisse, die aus dem in § 1 Abs. 2 statuierten staatlichen Wächteramt resultieren (BGH, Beschluss v. 23.2.2006, III ZR 164/05, NDV-RD 2006 S. 95). Die Bezeichnung als "andere Aufgaben" ist missverständlich. Denn in Abs. 3 sind ihrer Rechtsnatur nach sehr unterschiedliche Pflichten, Befugnisse und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.4 Teilhaberecht und subjektives Recht

Rz. 8 Bei den Förderangeboten besteht zunächst einmal eine objektivrechtliche Verpflichtung des Jugendhilfeträgers, nicht aber ein subjektiv-öffentliches Recht des Bürgers. Die Verpflichtung des Trägers wird über die in § 79 Abs. 1 und 2 normierte Gesamtverantwortung und die Gewährleistungspflicht des Trägers verdichtet. Nach § 79 Abs. 2 sollen die Träger der öffentlichen Ju...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.1 Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Überleitung von Ansprüchen

Rz. 3 § 95 Abs. 1 regelt das Verfahren bei der Überleitung von Ansprüchen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Leistungen gewährt hat. Er bestimmt zunächst den Kreis derjenigen, gegenüber denen eine Überleitung von Ansprüchen überhaupt möglich ist. Es darf sich nach Satz 2 nicht handeln um einen Leistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, d. h. die für die Leistungen i...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 76 ermöglicht eine begrenzte Einbindung der freien Jugendhilfe auch in den hoheitlichen Aufgabenkreis der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift knüpft damit an die Ermächtigung in § 3 Abs. 3 Satz 2 an. Danach können Träger der freien Jugendhilfe andere Aufgaben der Jugendhilfe (siehe dazu den gesetzlichen Aufgabenkatalog in § 2 Abs. 3) wahrnehmen oder mit ihrer Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.6 Normadressaten und Anspruchsberechtigte

Rz. 10 Die Vorschriften des SGB VIII richten sich teilweise an Kinder und Jugendliche und teilweise an Eltern und Personensorgeberechtigte. Dies ist vielfach, aber nicht immer anhand des materiellen Gehalts der Regelungen erkennbar. Nach dem Willen des Gesetzgebers richten sich die Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21), die Hilfe zur Erziehung (§...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.5 Anspruchsqualität

Rz. 9 Je nachdem, ob und inwieweit die jeweilige Vorschrift dem Jugendhilfeträger Ermessen einräumt, besteht ein Rechtsanspruch des Bürgers auf die normierte Geld-, Sach- oder Dienstleistung (§ 38 SGB I) oder ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (§ 39 SGB I). Ebenso wie in anderen Rechtsbereichen geht aus der Formulierung im Gesetzeswortlaut als Muss-, Soll- od...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 85 Abs. 1 erklärt für das Erbringen von Leistungen der Jugendhilfe i. S. d. § 2 Abs. 2 sowie das Erfüllen anderer Aufgaben nach § 2 Abs. 3 grundsätzlich überwiegend den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für sachlich zuständig. Abs. 2 definiert abschließend den Aufgaben- und Verantwortungsbereich und damit verbunden die sachliche Zuständigkeit des überörtl...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.1 Kostenerstattung durch das Land (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Kostenerstattungspflicht des Landes bei der Gewährung von Jugendhilfe für junge Menschen sowie Leistungsberechtigte nach § 19 nach der Einreise. Zum Begriff des "jungen Menschen" siehe Erläuterungen zu § 7. Entsprechend § 89d Abs. 1 in der bis zum 30.6.1998 geltenden Fassung soll mit der Formulierung "... wird Jugendhilfe gewährt" klargestellt werde...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 10 Gläss, Verfahrenspflegschaften – Erfahrungen, Beobachtungen, Schlussfolgerungen, JAmt 2001 S. 163; Haase/Kloster-Harz, Aufgaben und Selbstverständnis der Jugendhilfe bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, ZfJ 2001 S. 42; Hoffmann, Mitwirkung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren und Leistungen der Jugendhilfe insbes. bei Sorgerechts- und Umg...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.1 Zuständigkeit

Rz. 9 Zuständig für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung von Aufgaben beteiligt wird, sind nach § 85 Abs. 1 die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Aufgabe wird den überörtlichen Trägern nämlich nicht in § 85 Abs. 2 zugewiesen. Tatsächlich sind daher die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte gem...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.3 Form der Beteiligung

Rz. 6 Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe können an der Durchführung von Aufgaben entweder beteiligt werden oder ihnen können Aufgaben zur Ausführung übertragen werden. Die Beteiligung an der Durchführung von Aufgaben bezieht sich nach ihrem Wortsinn auf Fälle, in denen der öffentliche Träger den freien Träger mit der Umsetzung von Teilen einer Aufgabe betraut. Diese kan...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.2 Rechtsform

Rz. 11 Da Aufgaben der Jugendhilfe hoheitliche Aufgaben sind, handelt es sich bei Vereinbarungen über die Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X (Grube, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 76 Rz. 5, Stand: 2009; Münder, in: Münder u. a., FK-SGB VIII, § 76 Rz. 3; Schellhorn, SGB VIII/KJHG, § 76 Rz. 8). Strei...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.4 Ermessen

Rz. 15 Die Jugendämter können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe beteiligen. Sie müssen es nicht. Die Entscheidung der Jugendämter steht also sowohl hinsichtlich des "Ob" der Beteiligung als auch hinsichtlich des "Wie" im pflichtgemäßen Ermessen (so auch Schindler, in: LPK-SGB VIII, § 76 Rz. 7). Dieses bezieht sich auf die Auswahl des Trägers der freien Jugendhilfe ebe...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.2 Örtliche Träger

Rz. 7 Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden nach § 69 Abs. 1 durch Landesrecht bestimmt, wobei jeder örtliche Träger ein Jugendamt und jeder überörtliche Träger ein Landesjugendamt zu errichten hat (§ 69 Abs. 3). Wer Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist, regelt das jeweilige Bundesland selbst. § 69 Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 13a KiföG zum 16.12.2008 neu g...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 3 Literatur

Rz. 20 DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.02.2007 – VR 8.110 My, JAmt 2007 S. 192; Gernert, Wohin gehört die so genannte Heimaufsicht in der Jugendhilfe?, ZfJ 1997 S. 1; ders., Landesjugendämter als regionale Beratungs- und Kompetenzzentren für Jugendhilfe, ZfF 1999 S. 112; Greß/Rixen/Wasem, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – Abgrenzungsprobleme und R...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.3 Folgen der Überleitung

Rz. 9 Mit der Überleitung geht die Forderung auf den Träger der öffentlichen Jugendhilfe als neuen Gläubiger über. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe tritt mit dem Übergang des Anspruchs in alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Anspruchsschuldner ein. Er kann den Anspruch nunmehr im eigenen Namen geltend machen, Einwendungen und Einreden des Dritten muss er gegen sich...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 3 Literatur

Rz. 25 Hauck/Noftz, SGB VIII, Kinder– und Jugendhilfe, Kommentar, Stand: Lfg. 1/14; Keimeleder, Modellprojekt Entwicklung und Evaluation curricularer Elemente zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Ausgewählte Ergebnisse eines Forschungsprojektes, in: Deutsches Jugendinstitut e. V. (Hrsg.), Das Forschungsjahr 2000, S. 116; Krug/Riehle (Hrsg.), SGB VIII, Kinder– und Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt i. d. F. des Art. 1 Nr. 42 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Sie schließt an die Regelung des § 97 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.4 Orientierung an Bedürfnissen der Kinder und Familien (Abs. 3)

Rz. 21 Absatz 3 Satz 1 ersetzt den bisherigen § 22 Abs. 2 Satz 2 a. F. Nach dem Wortlaut besteht nur insoweit eine Änderung, als nunmehr nicht mehr von "Leistungsangebot", sondern nur noch von "Angebot" die Rede ist. Der Gesetzgeber hat hiermit allerdings wohl keine inhaltliche Änderung beabsichtigt (BT-Drs. 15/3676 S. 32). Zweck der Vorschrift ist die Verpflichtung der Tage...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 7 Literatur

Rz. 73 Eschelbach, Klarstellung des Willens des Gesetzgebers: Grundsatz der dynamischen Zuständigkeit in § 86 SGB VIII, JAmt 2013 S. 439; ders., Anwendungsbereich von § 86 Abs. 6 SGB VIII: Vollzeitpflege, Sonderpflege, Gastfamilien, Projektfamilien, Erziehungsstellen, Kleinstheime, Kinderhäuser …, JAmt 2012 S. 440; ders., Im Dickicht des ÖZKE-Dschungels – Soll aus dem Trampelp...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.1 Leistungen nach diesem Buch

Rz. 5 Unter dem Begriff "Leistungen nach diesem Buch" sind ausschließlich die im Leistungskatalog des § 2 Abs. 2 definierten Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen. Darunter fallen also nicht die "anderen Aufgaben" des Jugendhilfeträgers i. S. d. § 2 Abs. 3. Je nach Intention solcher Leistungen stehen diesen jeweils unterschiedliche Anspruchsberechtigte gegenüber. Ist für e...mehr