Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

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§ 12 Verschiedenes / I. Allgemeines

Rz. 81 Von einer Mehrhausanlage[113] spricht man, wenn sich auf einem Grundstück[114] mehrere räumlich abgeschlossene Einheiten befinden, die zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusammengefasst sind. Typisch sind folgende Fälle:mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Grundlagen

Rz. 1 Als Hausgeldinkasso wird hier die Gesamtheit der Maßnahmen zur (zwangsweisen) Durchsetzung von Hausgeld- bzw. Beitragsforderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Miteigentümer bezeichnet.[1] Das "Inkassoverfahren" beginnt mit der Anmahnung der Forderung durch den Verwalter und führt über die gerichtliche Titulierung zur Zwangsvollstreckung oder zum Einsatz von "Druckmi...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 3. Der Aufforderungs- und Vorbereitungsbeschluss

Rz. 65 Jede Beschlussfassung setzt eine entsprechende Ankündigung voraus. Muss nun der Verwalter von sich aus das Thema "Störungen" ankündigen, nur weil ihm solche bekannt geworden sind? Die Frage ist zwar zu verneinen; aber zugleich gibt es wenig Grund, weshalb der Verwalter ein an ihn herangetragenes aktuelles Problem nicht auf die Tagesordnung nehmen sollte. Wenn das Them...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 2. Die Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses

Rz. 133 Für das Zustandekommen eines Beschlusses kommt es nicht darauf an, wie die Abstimmung tatsächlich ausgefallen ist. Entscheidend ist, welches Ergebnis der Verwalter bekannt gegeben hat. Die Verkündung des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter hat konstitutive und inhaltsfixierende Bedeutung.[158] Was das praktisch bedeutet wird klar, wenn sich der Verwalte...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung

Rz. 328 Der Verwalter hat dafür zu sorgen, dass die im Gesetz und der Gemeinschaftsordnung enthaltenen formellen Bestimmungen zur Beschlussfassung eingehalten werden und muss bei der Leitung des Abstimmungsverfahrens das Risiko einer Anfechtung meiden. Ihm obliegt die korrekte Feststellung des Mehrheitswillens und dessen Umsetzung in die Form ordnungsmäßiger Beschlüsse.[454]...mehr

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Jahresabrechnung: Heizkosten und verbundene Anlagen

1 Leitsatz Von einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung i. S. v. § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ist auch dann auszugehen, wenn zwar eine Wohnung über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler verfügt, nicht aber die verbundene zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage über den nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV vorgesehenen Wärmezähler. 2 Normenkette § 9 Abs. 2 Satz 1 H...mehr

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Jahresabrechnung: Heizkoste... / 6 Entscheidung

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Jahresabrechnung: Heizkoste... / 2 Normenkette

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Jahresabrechnung: Heizkoste... / 1 Leitsatz

Von einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung i. S. v. § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ist auch dann auszugehen, wenn zwar eine Wohnung über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler verfügt, nicht aber die verbundene zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage über den nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV vorgesehenen Wärmezähler.mehr

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Jahresabrechnung: Heizkoste... / 3 Das Problem

In einem Mietshaus werden die Heizungswärme und das Warmwasser zentral durch Bezug von Fernwärme mittels einer Anlage bereitgestellt, bei der die Versorgung mit Wärme mit der Warmwasserversorgungsanlage verbunden ist (verbundene Anlage). Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge wird entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV nicht mit einem Wärmezä...mehr

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Jahresabrechnung: Heizkoste... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, die Mieter hätten ordnungsmäßig gehandelt! Gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV habe der Nutzer nämlich das Recht, den auf ihn entfallenden Anteil um 15 % zu kürzen, wenn die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften der Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet würden. Eine Abrechnung sei i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 1 Heizko...mehr

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Jahresabrechnung: Heizkoste... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wir stellen diesen zum Mietrecht entschiedenen Fall an dieser Stelle dar, da das Ergebnis im Wohnungseigentumsrecht teilweise identisch ist. Nach § 4 Abs. 1 HeizkostenV hat der Gebäudeeigentümer den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen. In der Regel geschieht dies durch die getrennte Erfassung des Verbrauchs von Wärme und Warmwas...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Nach dem Beschlusswortlaut sei den Beiratsmitgliedern Entlastung für ihre Tätigkeit im Jahr 2018 erteilt worden. Hier stelle sich zunächst die Frage, für welche Tätigkeit eine Entlastung erteilt worden sei. Die Auslegung ergebe, dass den Verwaltungsbeiräten Entlastung insbesondere für ihre Tätigkeit bei der Kassenprüfung in Zusammenhang mit der vom Verwalter unte...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Verwaltungsbeiräte für ein Geschäftsjahr entlasten. Diese "Entlastung" ist erstens die Billigung einer Amtsführung für einen bestimmten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den ggf. vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig. Zweitens wird dem Amtsträger für die künftige Tätigkeit das Vertrauen a...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 1 Leitsatz

Den Verwaltungsbeiräten ist nicht deshalb die Entlastung zu versagen, weil die Jahresabrechnung Fehler aufweist.mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, die Verwaltungsbeiräte für die Tätigkeit im Jahr 2018 zu entlasten. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Das AG erklärt den Beschluss für ungültig. Die Jahresabrechnung, welche die Verwaltungsbeiräte gebilligt hatten, sei intransparent und nicht nachvollziehbar. Gegen das Urteil des AG richtet sich die Berufung der Wohnung...mehr

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Versammlung: Formalien der ... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer genehmigen im November 2019 zu TOP 3 die Jahresabrechnung für das Jahr 2018. Ferner beschließen sie zu TOP 9, eine Befahranlage an der Ost-, Süd- und Westseite des Hochhauses "gem. Angebot vom 27.11.2019 der X-GmbH" abbauen zu lassen (Befahranlagen dienen u. a. der Reinigung und Wartung von Dachoberlichtern, Fassaden und Lüftungsanlagen und den damit v...mehr

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Anfechtungsklage gegen Nach... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Gebührenstreitwert sei nach § 49 Satz 2 GKG auf die 7,5-fachen Kosten des K und damit auf 27.246 EUR (Kosten des Gesamtjahres 3.632,80 EUR x 7,5) festzusetzen. Zwar werde vertreten, es seien die Beträge der Nachforderungen und die Beträge der Anpassungen für das Gesamtinteresse zu addieren, wobei die Parteien zur Vorlage entsprechender Aufstellungen aufzufor...mehr

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Anfechtungsklage gegen Nach... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Gebührenstreitwert für eine Beschlussklage, mit der ein Wohnungseigentümer gegen die Nachschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorgeht (eine Klage nur gegen den Nachschuss, den ein Wohnungseigentümer zahlen soll, wäre nicht möglich). Dieser ist nach § 49 GKG zu bestimmen. Der Gebührenstreitwert ist danach auf das Interesse aller Wohnungse...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 2. Hausgeld

Rz. 39 Das Hausgeld wird in der Zwangsversteigerung seit dem 1.7.2007 an der Rangstelle Nr. 2 von § 10 Abs. 1 ZVG befriedigt. Dies gewährleistet bei der Vollstreckung in ein Wohnungseigentum dem Anspruch der anderen Wohnungseigentümer gegen den schuldnerischen Wohnungseigentümer auf Zahlung von Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums ein e...mehr

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Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 4 Jahresabrechnung

4.1 Überblick Nach § 28 Abs. 3 WEG a. F. war nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aufzustellen. Wie aus § 29 Abs. 3 WEG a. F. folgte, war es eine Abrechnung über den Wirtschaftsplan. Die Wohnungseigentümer hatten nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. anschließend "über" die Abrechnung zu beschließen. Was das "über" bedeutete, war streitig. Welche Inhalte die Abrechnung haben m...mehr

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Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 4.2 Die Neuregelung

Nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer nach Ablauf des Kalenderjahres über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. Zu diesem Zweck hat der Verwalter nach § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG eine Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Jahresabrechnung) aufzustellen, die darüber hinaus die Einnahmen und Ausgaben enthält. Mit ...mehr

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Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 4.1 Überblick

Nach § 28 Abs. 3 WEG a. F. war nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aufzustellen. Wie aus § 29 Abs. 3 WEG a. F. folgte, war es eine Abrechnung über den Wirtschaftsplan. Die Wohnungseigentümer hatten nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. anschließend "über" die Abrechnung zu beschließen. Was das "über" bedeutete, war streitig. Welche Inhalte die Abrechnung haben musste, ergab ...mehr

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Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 4.3 Beschlussmuster

Musterbeschluss: Nachschüsse oder Anpassung der Vorschüsse TOP XX: Nachschüsse oder Anpassung der Vorschüsse Es werden folgende Nachschüsse in Euro für das Jahr _____ beschlossen: Die Nachschüsse sind sofort fällig...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 9.4 Jahresabrechnung

Nach Ablauf eines Jahres hat der Arbeitgeber eine Jahresmeldung für jeden Versicherten, für den im abgelaufenen Jahr eine Pflichtversicherung bestand, für die Umlagen und Beitragsabrechnung zu übersenden. Die Jahresmeldung ist in Versicherungsabschnitten zu gliedern, die die Berechnung der Anwartschaften erlaubt. Die Zusatzversorgungskassen geben teilweise zur Vorbereitung de...mehr

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Jahresabrechnung: Verzicht auf Korrektur

1 Leitsatz Der Verzicht, Jahresabrechnungen korrigieren zu lassen, deren Genehmigungsbeschlüsse gerichtlich für ungültig erklärt sind, entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. 2 Normenkette § 28 Abs. 5 WEG a. F. 3 Das Problem Die Beschlüsse, mit denen die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnungen 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. genehmigt hatten, we...mehr

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 1 Leitsatz

Der Verzicht, Jahresabrechnungen korrigieren zu lassen, deren Genehmigungsbeschlüsse gerichtlich für ungültig erklärt sind, entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung.mehr

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 2 Normenkette

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 6 Entscheidung

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das AG auch so! Der Verzicht auf die Berichtigung der Jahresabrechnungen und die Freistellung der Verwaltung von Schadensersatzansprüchen widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Denn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe nicht darlegen können, aus welchem Grund eine Korrektur der Jahresabrechnungen nicht möglich oder unwirtschaftlich sein solle. Aus Si...mehr

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 3 Das Problem

Die Beschlüsse, mit denen die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnungen 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. genehmigt hatten, werden jeweils wegen der Darstellung der Erhaltungsrücklage vom AG für ungültig erklärt. Im Februar 2021 beschließen die Wohnungseigentümer, dass diese Jahresabrechnungen dennoch nicht erneut erstellt werden sollen. Die bisherig...mehr

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer besitzen ein Selbstorganisationsrecht. Danach können sie namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten, aber auch gegenüber dem Verwalter, auf Ansprüche verzichten. Auf einem anderen Blatt steht, ob eine solche Entscheidung im Einzelfall ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Im Fall geht es vor diesem Hintergrund um ...mehr

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Beschluss über Nachschüsse:... / 5 Hinweis

Problemüberblick Es handelt sich zum einen um eine Anfechtungsklage mit der ein Wohnungseigentümer der Sache nach gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorgeht. Neben seiner hier wegen zeitlicher Überholung nicht weiter verfolgten Behauptung, eine Versammlung habe die damals in Nordrhein-Westfalen geltende Coronaverordnung entgegengestanden, geht es um die Frage, ...mehr

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Beschluss über Nachschüsse:... / 1 Leitsatz

Für eine ermessensfehlerfreie Beschlussfassung über die Nachschüsse ist die Vorlage der vollständigen Jahresabrechnung erforderlich.mehr

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Beschluss über Nachschüsse:... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen die Jahresabrechnung 2019" am 22.12.2020. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschluss vor. Er ist der Ansicht, die Abhaltung der Versammlung habe gegen eine Coronaverordnung verstoßen. Die Verwaltung hätte die Versammlung im Übrigen als "Videokonferenz" abhalten können. Ein entsprechender Beschluss hätte außerhalb der Versammlung gefas...mehr

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Verwalter: Bestellungsbesch... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur 2 Wohnungseigentümer (K und B). Mit den Stimmen von Wohnungseigentümer B bestellen sie einen F zum Verwalter. Dieser F war ein Mitarbeiter der X-GmbH, die von Wohnungseigentümer B betrieben wird. Die X-GmbH war in der Wohnungseigentumsanlage früher als Verwalterin tätig. Ihre Bestellung hielten AG und LG u. a. wegen der von ihr er...mehr

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Verwalter: Bestellungsbesch... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! F habe nicht nur eng mit der X-GmbH zusammengearbeitet, sondern sei "ein integraler Bestandteil der X-GmbH". Dafür spreche neben denselben Geschäftsräumen, der Benutzung derselben SEPA-Lastschriftvollmachten, der gleichen Verwaltungsstruktur, dem Auftreten von F in früheren, von der X-GmbH geleiteten Versammlungen, dem gleichen Verwaltervertr...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Beschluss über Jahresabrechnung

1 Leitsatz Bei der Anfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. richtet sich die Rechtsmittelbeschwer nicht nach dem Gesamtinteresse der Parteien, sondern nach dem (einfachen) Interesse des Rechtsmittelführers. 2 Normenkette § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen im Mai 2016 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. die Jahresabrechnungen für die Jahre 2...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erstellung einer Jahresabrechnung

1 Leitsatz Die Beschwer einer zur Auskunftserteilung verpflichteten Partei bemisst sich nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. 2 Normenkette §§ 3, 511 ZPO 3 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt die B-GmbH auf erneute Abrechnung der Heizkosten für das Jahr 2015 entsprechend den Vorgaben des zwischen K und der Rechtsvorgängerin der B-Gmb...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 6 Entscheidung

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 2 Normenkette

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 6 Entscheidung

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 2 Normenkette

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 1 Leitsatz

Die Beschwer einer zur Auskunftserteilung verpflichteten Partei bemisst sich nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 4 Die Entscheidung

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nach Ansicht des BGH bereits unzulässig, da der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer den Betrag von 20.000 EUR nicht übersteige. Die Rechtsmittelbeschwer richte sich nicht nach dem Gesamtinteresse der Parteien, sondern nach dem (einfachen) Interesse des Rechtsmittelführers (Hinweis u. a. auf BGH, Beschluss v. 10.3.2021, V Z...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 1 Leitsatz

Bei der Anfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. richtet sich die Rechtsmittelbeschwer nicht nach dem Gesamtinteresse der Parteien, sondern nach dem (einfachen) Interesse des Rechtsmittelführers.mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt die B-GmbH auf erneute Abrechnung der Heizkosten für das Jahr 2015 entsprechend den Vorgaben des zwischen K und der Rechtsvorgängerin der B-GmbH geschlossenen Wärmelieferungsvertrags aus dem Jahr 1984 und auf Aushändigung der Rechnung in Anspruch. K ist der Ansicht, die ihr unter dem 17.6.2016 erteilte Heizkostenabrechnung entsp...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer genehmigen im Mai 2016 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. die Jahresabrechnungen für die Jahre 2014 bis 2016. Wohnungseigentümer K geht gegen diese Beschlüsse vor. Das AG gibt seiner Klage in einzelnen Teilen statt. Das LG erklärt die Beschlüsse in Bezug auf die Einzelabrechnungen wegen weiterer Kosten für ungültig und weist die weitergehende Berufung zurück. ...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Beschwer einer zur Auskunftserteilung verpflichteten Partei sei nach ihrem Interesse zu bemessen, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dafür sei grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der Auskunft erfordere. Es komme darauf an, welcher Aufwand im konkreten Fall voraussichtlich anfalle bzw. – wenn der Bek...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zum 1.12.2020 regelte § 49a GKG den Gebührenstreitwert für Wohnungseigentumssachen. Trotz seines Standorts konnte man fragen, ob er auch für den Rechtsmittelstreitwert anwendbar ist. Rechtsmittelstreitwert Der BGH lehnt eine (entsprechende) Anwendung von § 49a GKG ab und ermittelt die Rechtsmittelbeschwer nur nach dem Interesse des Rechtsmittelführers. Dies...mehr