Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

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Jahresabrechnung: Verzicht auf Korrektur

1 Leitsatz Der Verzicht, Jahresabrechnungen korrigieren zu lassen, deren Genehmigungsbeschlüsse gerichtlich für ungültig erklärt sind, entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. 2 Normenkette § 28 Abs. 5 WEG a. F. 3 Das Problem Die Beschlüsse, mit denen die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnungen 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. genehmigt hatten, we...mehr

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 1 Leitsatz

Der Verzicht, Jahresabrechnungen korrigieren zu lassen, deren Genehmigungsbeschlüsse gerichtlich für ungültig erklärt sind, entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung.mehr

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 6 Entscheidung

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 2 Normenkette

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das AG auch so! Der Verzicht auf die Berichtigung der Jahresabrechnungen und die Freistellung der Verwaltung von Schadensersatzansprüchen widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Denn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe nicht darlegen können, aus welchem Grund eine Korrektur der Jahresabrechnungen nicht möglich oder unwirtschaftlich sein solle. Aus Si...mehr

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 3 Das Problem

Die Beschlüsse, mit denen die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnungen 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. genehmigt hatten, werden jeweils wegen der Darstellung der Erhaltungsrücklage vom AG für ungültig erklärt. Im Februar 2021 beschließen die Wohnungseigentümer, dass diese Jahresabrechnungen dennoch nicht erneut erstellt werden sollen. Die bisherig...mehr

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer besitzen ein Selbstorganisationsrecht. Danach können sie namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten, aber auch gegenüber dem Verwalter, auf Ansprüche verzichten. Auf einem anderen Blatt steht, ob eine solche Entscheidung im Einzelfall ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Im Fall geht es vor diesem Hintergrund um ...mehr

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Beschluss über Nachschüsse:... / 5 Hinweis

Problemüberblick Es handelt sich zum einen um eine Anfechtungsklage mit der ein Wohnungseigentümer der Sache nach gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorgeht. Neben seiner hier wegen zeitlicher Überholung nicht weiter verfolgten Behauptung, eine Versammlung habe die damals in Nordrhein-Westfalen geltende Coronaverordnung entgegengestanden, geht es um die Frage, ...mehr

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Beschluss über Nachschüsse:... / 1 Leitsatz

Für eine ermessensfehlerfreie Beschlussfassung über die Nachschüsse ist die Vorlage der vollständigen Jahresabrechnung erforderlich.mehr

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Beschluss über Nachschüsse:... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen die Jahresabrechnung 2019" am 22.12.2020. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschluss vor. Er ist der Ansicht, die Abhaltung der Versammlung habe gegen eine Coronaverordnung verstoßen. Die Verwaltung hätte die Versammlung im Übrigen als "Videokonferenz" abhalten können. Ein entsprechender Beschluss hätte außerhalb der Versammlung gefas...mehr

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Verwalter: Bestellungsbesch... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur 2 Wohnungseigentümer (K und B). Mit den Stimmen von Wohnungseigentümer B bestellen sie einen F zum Verwalter. Dieser F war ein Mitarbeiter der X-GmbH, die von Wohnungseigentümer B betrieben wird. Die X-GmbH war in der Wohnungseigentumsanlage früher als Verwalterin tätig. Ihre Bestellung hielten AG und LG u. a. wegen der von ihr er...mehr

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Verwalter: Bestellungsbesch... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! F habe nicht nur eng mit der X-GmbH zusammengearbeitet, sondern sei "ein integraler Bestandteil der X-GmbH". Dafür spreche neben denselben Geschäftsräumen, der Benutzung derselben SEPA-Lastschriftvollmachten, der gleichen Verwaltungsstruktur, dem Auftreten von F in früheren, von der X-GmbH geleiteten Versammlungen, dem gleichen Verwaltervertr...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Beschluss über Jahresabrechnung

1 Leitsatz Bei der Anfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. richtet sich die Rechtsmittelbeschwer nicht nach dem Gesamtinteresse der Parteien, sondern nach dem (einfachen) Interesse des Rechtsmittelführers. 2 Normenkette § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen im Mai 2016 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. die Jahresabrechnungen für die Jahre 2...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erstellung einer Jahresabrechnung

1 Leitsatz Die Beschwer einer zur Auskunftserteilung verpflichteten Partei bemisst sich nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. 2 Normenkette §§ 3, 511 ZPO 3 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt die B-GmbH auf erneute Abrechnung der Heizkosten für das Jahr 2015 entsprechend den Vorgaben des zwischen K und der Rechtsvorgängerin der B-Gmb...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 6 Entscheidung

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 2 Normenkette

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 6 Entscheidung

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 2 Normenkette

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 1 Leitsatz

Die Beschwer einer zur Auskunftserteilung verpflichteten Partei bemisst sich nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 4 Die Entscheidung

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nach Ansicht des BGH bereits unzulässig, da der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer den Betrag von 20.000 EUR nicht übersteige. Die Rechtsmittelbeschwer richte sich nicht nach dem Gesamtinteresse der Parteien, sondern nach dem (einfachen) Interesse des Rechtsmittelführers (Hinweis u. a. auf BGH, Beschluss v. 10.3.2021, V Z...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt die B-GmbH auf erneute Abrechnung der Heizkosten für das Jahr 2015 entsprechend den Vorgaben des zwischen K und der Rechtsvorgängerin der B-GmbH geschlossenen Wärmelieferungsvertrags aus dem Jahr 1984 und auf Aushändigung der Rechnung in Anspruch. K ist der Ansicht, die ihr unter dem 17.6.2016 erteilte Heizkostenabrechnung entsp...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 1 Leitsatz

Bei der Anfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. richtet sich die Rechtsmittelbeschwer nicht nach dem Gesamtinteresse der Parteien, sondern nach dem (einfachen) Interesse des Rechtsmittelführers.mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer genehmigen im Mai 2016 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. die Jahresabrechnungen für die Jahre 2014 bis 2016. Wohnungseigentümer K geht gegen diese Beschlüsse vor. Das AG gibt seiner Klage in einzelnen Teilen statt. Das LG erklärt die Beschlüsse in Bezug auf die Einzelabrechnungen wegen weiterer Kosten für ungültig und weist die weitergehende Berufung zurück. ...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Besch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zum 1.12.2020 regelte § 49a GKG den Gebührenstreitwert für Wohnungseigentumssachen. Trotz seines Standorts konnte man fragen, ob er auch für den Rechtsmittelstreitwert anwendbar ist. Rechtsmittelstreitwert Der BGH lehnt eine (entsprechende) Anwendung von § 49a GKG ab und ermittelt die Rechtsmittelbeschwer nur nach dem Interesse des Rechtsmittelführers. Dies...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 5 Hinweis

Problemüberblick Man unterscheidet vor allem den Gebührenstreitwert, den Zuständigkeitsstreitwert und den Rechtsmittelstreitwert. Im Fall geht es um den Rechtsmittelstreitwert. Dieser ist auch im Wohnungseigentumsrecht stets nach §§ 3ff. ZPO zu ermitteln. Auskunft und Rechtsmittelstreitwert Beim Rechtsmittelstreitwert ist zu unterscheiden, wer Rechtsmittelführer ist: Ist die Kla...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Beschwer einer zur Auskunftserteilung verpflichteten Partei sei nach ihrem Interesse zu bemessen, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dafür sei grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der Auskunft erfordere. Es komme darauf an, welcher Aufwand im konkreten Fall voraussichtlich anfalle bzw. – wenn der Bek...mehr

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Heizkosten: Schätzung / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer genehmigen im Oktober 2020 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. die Jahresabrechnung 2019. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat dort den Wärmeverbrauch von Wohnungseigentümer K mit der Begründung geschätzt, die gemessenen Werte seien unverwertbar. Gegen diesen Beschluss erhebt K teilweise eine Anfechtungsklage. Er ist der Auffassung, die Schätzung verstoß...mehr

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Nachschüsse: Fehlende Hausg... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 ganz verschiedene Gegenstände. Zum einen stellt sich die Frage wie ein Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu formulieren ist, mit dem die Wohnungseigentümer Nachschüsse einfordern oder die beschlossenen Vorschüsse anpassen. Zum anderen geht es um die allgemeine Frage, wie Gegenstände für die Versammlung anzukündigen sind. Beschluss über...mehr

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Nachschüsse: Fehlende Hausg... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" am 7.12.2020 zu TOP 4 "die Jahresabrechnung" für das Jahr 2019. Dort sind für Wohnungseigentümer K Hausgeldzahlungen in Höhe von 1.219,44 EUR berücksichtigt worden und nicht – wie es richtig gewesen wäre – in Höhe von 1.278 EUR. Die Einzelabrechnung des K weist als "Abrechnungsspitze (Guthaben)" einen Betrag in Höhe von 25,98 EUR aus, bere...mehr

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Jahresabrechnung: Wer muss sie erstellen?

1 Leitsatz Für die Erstellung einer Jahresrechnung ist nicht mehr der alte, noch vor Erstellung abberufene Verwalter zuständig. Zuständig ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, handelnd durch den neu bestellten Verwalter als ihr Organ. 2 Normenkette § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG 3 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B, ihrem Verwalter, bis zum 24.4.2...mehr

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Jahresabrechnung: Wer muss ... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg. K habe gegen B keinen Anspruch auf die Erstellung der Jahresabrechnung (Einzel- und Gesamtabrechnung) für das Kalenderjahr 2020. B sei nach dem Beschluss vom 24.4.2021 nicht mehr berechtigt und verpflichtet, die Jahresabrechnung zu erstellen. Seit dem 1.12.2020 (WEG-Reform) sei die Erstellung der Jahresabrechnung Aufgabe der Gemeinschaft der Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Wer muss ... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B, ihrem Verwalter, bis zum 24.4.2021 die Erstellung der Jahresabrechnung für das Jahr 2020. B meint, seine Verwaltertätigkeit sei nach seiner Abberufung mit sofortiger Wirkung durch den Beschluss vom 24.4.2021 beendet worden. Außerdem sei er nicht mehr in der Lage und nicht mehr berechtigt, die Jahresabrechnung zu erste...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Wer muss ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zum 30.11.2020 war es die eigene Aufgabe des Verwalters, Rechnung zu legen und als Entwurf die eigentliche Jahresabrechnung aufzustellen. Die Aufgabe, abzurechnen, traf nach h. M. den Verwalter, in dessen Amtszeit die Verpflichtung zur Erstellung fällig wird. Schied der alte Verwalter bereits zum Jahreswechsel aus, musste also der neue Verwalter die Abrec...mehr

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Jahresabrechnung: Wer muss ... / 6 Entscheidung

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Jahresabrechnung: Wer muss ... / 1 Leitsatz

Für die Erstellung einer Jahresrechnung ist nicht mehr der alte, noch vor Erstellung abberufene Verwalter zuständig. Zuständig ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, handelnd durch den neu bestellten Verwalter als ihr Organ.mehr

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Jahresabrechnung: Wer muss ... / 2 Normenkette

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Abberufung des Verwalters: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um ein Problem, welches sich nicht mehr stellt. Es geht um die Anfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 5 WEG a. F., mit dem die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung genehmigt haben. Diesen Beschluss gibt es nicht mehr. Es gibt aber weiterhin Jahresabrechnungen. Die Anforderungen, die an diese zu stellen sind, haben sich nicht g...mehr

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Abberufung des Verwalters: ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift noch vor dem 1.12.2020 einen Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung 2018 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. genehmigt haben. Er meint, die Jahresabrechnung sei hinsichtlich der Darstellung der Einnahmen nicht ordnungsmäßig. Ferner erhebt er Beschlussersetzungsklage mit dem Ziel, dass der Verwalter abberufen werden soll.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnung: Anspruch auf Betre... / 3 Das Problem

Aufgrund von Unstimmigkeiten bei der Jahresabrechnung besteht der Verdacht, dass die funkbasierten Heizkostenverteiler in der Wohnung von Wohnungseigentümer B manipuliert werden. Für eine Kontrolle verweigert dieser allerdings den Zutritt zu seiner Wohnung. Die Wohnungseigentümer ermächtigen daher die Verwaltung, den Anspruch auf Zutritt zur Überprüfung der Heizkostenverteil...mehr

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Folgenbeseitigungsanspruch:... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Mittelpunkt des Falles steht eine dogmatische Frage, nämlich die, was für einen Beschluss gilt, der angefochten worden ist. Ferner ist zu klären, wie eine Gerichtsentscheidung umzusetzen ist, mit der ein bereits ganz oder teilweise angefochtener Beschluss für ungültig erklärt wird. Bindung an nicht nichtige, aber ordnungswidrige Beschlüsse Auch dann, wenn ei...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 2. Reichweite

Rz. 6 Die Bildung gesonderter Abrechnungskreise ist – vorbehaltlich der zwingend gemeinschaftlichen Jahresabrechnung – zulässig. Weiterhin ist es möglich, den Untergemeinschaften spezielle Beschlusskompetenzen für solche Gelegenheiten einzuräumen, die lediglich ihre Untergemeinschaft betreffen.[9] Dies gilt insbesondere für bauliche Veränderungen, die sonst schnell an die Gr...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 45. Abrechnung

Rz. 46 Für die Beschlussfassung über die Jahresabrechnung gilt das Gleiche wie für den Wirtschaftsplan. Das Muster beschränkt sich auf einen bloßen Verrechnungsmodus.mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / d) Verwaltungsbeirat

Rz. 87 Wohnungseigentümer können durch Beschluss zum Mitglied eines Verwaltungsbeirats bestellt werden, § 29 Abs. 1 S. 1 WEG. Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, sind ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen, § 29 Abs. 1 S. 2 WEG. Der Verwaltungsbeirat wird von dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Abweichende Gestaltungen sind – nach wie vor – durch...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / c) Wirtschaftsplan, Rechnungslegung

Rz. 86 § 28 Abs. 1 WEG sieht vor, dass die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen beschließen. Der Verwalter hat hierfür jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan hat darüber hinaus die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten. Ist das Kalenderjahr abgelaufen, beschließen die Wohnu...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.3 Die monatlichen Vorauszahlungen

Die KSK überweist die Beitragszuschüsse für die versicherten Künstler und Publizisten zusammen mit deren Beitragsanteilen monatlich an die zuständige Krankenkasse (als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag). Für die Finanzierung der Künstlersozialversicherung würde es daher nicht genügen, wenn die Abgabepflichtigen ihre Zahlungen erst zu Beginn des Folgejahr...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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Jahresabrechnung: Darstellung der Kostenpositionen

1 Leitsatz Ein enger Zusammenhang zwischen verschiedenen Kostenpositionen liegt noch nicht vor, wenn im Mietvertrag die Umlage diverser Kosten als "sonstige Betriebskosten" vereinbart ist und diese gemeinsam abgerechnet werden dürfen. 2 Normenkette § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG; § 556 Abs. 3 BGB 3 Das Problem In einem Mietrechtsstreit wird fraglich, ob der Vermieter in seiner Betriebsko...mehr

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Jahresabrechnung: Darstellu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Mittelpunkt des Falles steht eine formale Frage. Es geht darum, inwieweit in einer Betriebskostenabrechnung mehrere Kostenpositionen zusammengefasst werden können. Diese Frage stellt sich auch für die Jahresabrechnung. Es ist also zu fragen, wann die Verwaltung mehrere Kostenpositionen unter einem Punkt zusammenfassen darf. Zusammenfassung von Kostenpositio...mehr

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Jahresabrechnung: Darstellu... / 1 Leitsatz

Ein enger Zusammenhang zwischen verschiedenen Kostenpositionen liegt noch nicht vor, wenn im Mietvertrag die Umlage diverser Kosten als "sonstige Betriebskosten" vereinbart ist und diese gemeinsam abgerechnet werden dürfen.mehr