Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 1 Leitsatz

Ein Beschluss "Genehmigung der Jahresabrechnung" ist insgesamt nichtig, wenn sich aus der Jahresabrechnung nicht die angepassten Vor- und Nachschüsse im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG ergeben.mehr

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Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie man die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließt. Nachschuss-Beschluss Die Verwaltung hatte einen Beschluss vorgesehen, mit dem die Abrechnung "genehmigt" wird. Dieses falsche Vorgehen billigen derzeit viele LG. Man meint, mit einem solchen Beschluss seien jedenfalls die Nachschüsse un...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / bb) Jahresabrechnung (§§ 1863, 1865 BGB)

Rz. 140 Neben der Schlussrechnung ist der Nachlasspfleger verpflichtet, jährlich abzurechnen, wenn zu erwarten ist, dass die Nachlasspflegschaft sich über einen längeren Zeitraum hinziehen wird.mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Beschlussfassung vor dem Erbfall

Rz. 20 Wohngeldforderungen rühren jedenfalls dann vom Erblasser her und sind damit in diesem Fall Erblasserschulden, wenn sie vor dem Erbfall fällig geworden sind; dies ist unstreitig.[58] Hinweis Bisher kaum diskutiert sind Nachzahlung von Fehlbeträgen aus der nach dem Erbfall beschlossenen Jahresabrechnung für die Zeit vor dem Tod und Beschlussfassungen vor dem Erbfall mit ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 7. Antrag des Erben auf Entlassung des Nachlassverwalters

Rz. 293 Allgemein anerkannt ist, dass der Erbe ein Antragsrecht dahingehend hat, dass das Nachlassgericht den Nachlassverwalter zu entlassen hat, wenn der Nachlassverwalter ständig und im erheblichen Ausmaß gegen seine Pflichten verstößt. Muster 12.29: Antrag des Erben auf Entlassung des Nachlassverwalters Muster 12.29: Antrag des Erben auf Entlassung des Nachlassverwalters An...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / bb) Jährliche Rechnungslegung nach § 2218 Abs. 2 BGB

Rz. 135 Bei einer Testamentsvollstreckung, die länger als ein Jahr andauert, kann der Erbe – unabhängig davon, ob es sich um eine Verwaltungs- oder reine Abwicklungsvollstreckung handelt – aufgrund § 2218 Abs. 2 BGB eine jährliche Rechnungslegung verlangen.[207] Für die jährliche Rechnungslegung gelten dieselben Grundsätze wie für die Rechenschaftsablegung als Schlussabrechn...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 485 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

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Umlage- und Nachschuss-Besc... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, der allerdings wirksam begründete Zahlungsanspruch sei jetzt nicht (mehr) durchsetzbar. Werde ein Beschluss über eine abweichende Kostenverteilung, der einer bereits beschlossenen Jahresabrechnung zugrunde liege, rechtskräftig für ungültig erklärt, müsse die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben von der weiteren Durchsetzung der Nachschussf...mehr

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Umlage- und Nachschuss-Besc... / 1 Leitsatz

Wird ein Beschluss über die Umlage von Kosten, der in einem Altfall einer bestandskräftig beschlossenen Jahresabrechnung zugrunde liegt (Umlage-Beschluss), rechtskräftig für ungültig erklärt, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben von der (weiteren) Durchsetzung von Nachschüssen aus der Jahresabrechnung absehen (Nachschuss-Beschluss). Wird ein Uml...mehr

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Verwalter: Pflicht zur Rech... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall verlangt ein Wohnungseigentümer einen Rechenschaftsbericht. Den schuldet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht. Diese muss nur abrechnen und einen Vermögensbericht vorlegen. Dass das LG meint, dieser Anspruch sei eingeklagt gewesen, ist vertretbar, aber doch eher überraschend. Will ein Wohnungseigentümer einen Vermögensbericht, sollte er besse...mehr

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Umlage- und Nachschuss-Besc... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung behandelt, bezogen auf das geltende Recht, das Verhältnis zwischen dem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG und einem Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Der BGH meint, die Bestandskraft schütze den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht. Falle eine seiner Grundlagen, nämlich ein Umlageschlüssel, müsse neu beschlossen werden. Das ist...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerungsbeschränkung: K... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer der Veräußerung des Teileigentums zustimmen muss: Der Verwalter, weil er ausdrücklich in der Gemeinschaftsordnung als zuständige Stelle benannt ist. Oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die seit dem 1.12.2020 das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet und deren bloßes Organ der Verwalter ist. An der Beantwortung dieser...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungskosten: Gerichts... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint ja! Seit dem 1.12.2020 sei davon auszugehen, dass Prozesskosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Kosten der Verwaltung i. S. d. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG seien. Auch der obsiegende Wohnungseigentümer als Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer müsse sich daher an diesen Kosten beteiligen (Hinweis u. a. auf MüKo-BGB/Scheller; 8. Aufl. 2021, § 16 WEG ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondereigentum: Beschluss z... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 23 Abs. 1 WEG werden durch Beschlussfassung solche Angelegenheiten geordnet, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können. Gem. § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG ist ein Beschluss, der gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Strompreisbremse / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung der Strompreisbremse

Unternehmer Meyer handelt mit Computern und Computerzubehör. Für sein Ladenlokal bzw. Geschäftssitz hat er von seinem Energieversorgungsunternehmen am 15.4.2023 die Jahresabrechnung 2022/23 über den Stromverbrauch für den Zeitraum 1.4.2022 bis 31.3.2023 (12 Monate) mit folgenden Daten erhalten:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Strompreisbremse / 4 Buchhalterische Erfassung beim Letztverbraucher

Der Leistungsaustausch findet nur zwischen Stromversorger und Letztverbraucher bzw. Kunde statt. Daher enthält die Zahlungsanforderung eines EVU an die Bundesregierung (KfW) keine Umsatzsteuer. Wichtig Beim Letztverbraucher bzw. Kunde als Begünstigtem handelt es sich um einen Zuschuss, der gem. dem Saldierungsverbot in § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht mit Aufwendungen verrechnet...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Strompreisbremse / 3 Ausgestaltung und Ziele der sog. Strompreisbremse (§§ 3 ff. EWPBG)

Ziel der Strompreisbremse ist es, den Strompreis für Letztverbraucher, d. h. private Verbraucher und kleine Unternehmen, aber auch Industrieunternehmen, zu begrenzen. Umgesetzt wird die Preisdeckelung durch die Gewährung einer Entlastung in der Jahresabrechnung der Letztverbraucher (oftmals als "Entlastungsbetrag Strom" bezeichnet). Dabei hat das jeweilige Energieversorgungsu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Strompreisbremse / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die hohen Energiepreise belast...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Mangel wegen Mangel der Jahresabrechnung?

1 Leitsatz Ist die Summe von geleisteten Ist-Zahlungen und den Soll-Zahlungen gemäß Wirtschaftsplan identisch, so hat das (eventuelle) Ansetzen der Ist-Zahlungen in der Jahresabrechnung keine Bedeutung für die Berechnung der Nachschüsse und Anpassung der Vorschüsse. 2 Normenkette § 28 Abs. 2 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen wie folgt: "Die GdWE beschließt, die...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Mange... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss sei nicht nichtig. Dies sei nur der Fall, wenn der Nachschuss-Beschluss allein die Genehmigung des zugrundeliegenden Zahlenwerkes zum Gegenstand habe. So liege es aber nicht. Aus dem Beschluss gehe bei objektiv-normativer Auslegung hinreichend bestimmt hervor, dass über die Einforderung von Nachschüssen auf der Basis der Jahresabrechnung beschlossen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Mange... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um die Frage, wie man die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließt. Zum anderen geht es um eine prozessuale Frage, nämlich die, ob es einen Mangel des Nachschuss-Beschlusses darstellt, wenn die Jahresabrechnung Mängel aufweist. Nachschuss-Beschluss Die Verwaltung hatte einen Beschluss vorgeseh...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Mange... / 1 Leitsatz

Ist die Summe von geleisteten Ist-Zahlungen und den Soll-Zahlungen gemäß Wirtschaftsplan identisch, so hat das (eventuelle) Ansetzen der Ist-Zahlungen in der Jahresabrechnung keine Bedeutung für die Berechnung der Nachschüsse und Anpassung der Vorschüsse.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haushaltsnahe Dienstleistungen / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall, der an dieser Stelle sehr verkürzt dargestellt wird und unbedingt im Original nachgelesen werden sollte, wenn dazu ein Anlass gegeben ist, bestehen zwischen K und den Dienstleistern keine unmittelbaren vertraglichen oder vertragsähnlichen Rechtsbeziehungen. Der BFH klärt u. a., dass die "Inanspruchnahme" haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerker...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 7. Muster: Antrag auf Entlassung des Nachlassverwalters

Rz. 298 Muster 6.63: Antrag auf Entlassung des Nachlassverwalters Muster 6.63: Antrag auf Entlassung des Nachlassverwalters An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Az. _________________________ Antrag auf Entlassung des Ver...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich)

Rz. 234 Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Satzung der Stiftung _________________________ – gemeinnützige Stiftung für _________________________ – mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ (In der Präambel können z.B...mehr

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Heizkostenabrechnung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten stellt für Wohnungseigentümergemeinschaften mit gemeinschaftlicher Heizungsanlage einen zentralen Bestandteil der Jahresabrechnung dar. Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt zwingend eine verbrauchsabhängige und damit periodengerechte Abrechnung dieser Kosten vor und konstituiert damit eine Durchbrechung de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 2.3 Schätzgrenzen

Ist es erforderlich, den Verbrauch für mehr als 25 % der Wohn-/Nutzfläche oder des umbauten Raums zu schätzen, schreibt § 9a Abs. 2 HeizkostenV vor, die Heizkosten insgesamt nach dem für den Grundkostenanteil üblichen Maßstab umzulegen. Die Ungenauigkeit wird in diesem Fall so groß, dass der Verordnungsgeber nicht mehr von einer verbrauchsabhängigen Abrechnung ausgeht. Hinwe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 1.1 Kostenverteilungsschlüssel

Von den Kosten des Betriebs der Zentralheizungsanlage sind gemäß § 7 Abs. 1 der HeizkostenV mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen. Alternativ kann hinsichtlich des Grundkostenanteils auf die beheizte Wohn- oder Nutzfläche (bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Mängel und Nachbesserung

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht aber vom Verwalter verlangen, dass Mängel an der von der Verwaltung erstellten Jahresabrechnung behoben werden. 2 Normenkette §§ 28 Abs. 2 Satz 2, 44 Abs. 1 Satz 2 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K meint, die Jahresabrechnung habe Mängel. Er verklagt daher Verwalter B, diese zu behe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Mängel un... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K meint, die Jahresabrechnung habe Mängel. Er verklagt daher Verwalter B, diese zu beheben.mehr

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht aber vom Verwalter verlangen, dass Mängel an der von der Verwaltung erstellten Jahresabrechnung behoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Mängel un... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer im Verhältnis zu einem Wohnungseigentümer die Behebung von Mängeln der Jahresabrechnung schuldet. Verhältnis Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümer Im Verhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den Wohnungseigentümern schuldet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Nachbesserung. D...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Mängel un... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, dies sei keine gute Idee! Wenn ein Wohnungseigentümer, wie hier K, meine, dass die Jahresabrechnung unzureichend sei, müsse er seine Nachbesserungsforderungen zum Gegenstand eines Beschlussantrags machen. Ansprüche auf Nachbesserung einer Jahresabrechnung gegenüber dem Verwalter stünden seit dem 1.12.2020 nur noch und ausschließlich der Gemeinschaft der Wohnung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Mängel un... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Mängel un... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweitbeschluss: Grenzen / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage ist die zentrale Anlage zur Versorgung mit Wärme mit der zentralen Warmwasserversorgungsanlage verbunden. In den Jahren 2016 bis 2018 ist entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV kein Wärmemengenzähler für die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge installiert. In 2 Vorprozessen hat das AG die Beschlüsse über die Ja...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Fassung / 1 Leitsatz

Wird nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG "die Jahresabrechnung" beschlossen, führt dies zwar nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses insgesamt, hat aber die Teilnichtigkeit insoweit zur Folge, als die Beschlussfassung über die Beschlusskompetenzen des § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG hinausgeht.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! So wie es § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorschreibe, hätten die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse beschlossen – und zwar auf der Grundlage einer zu diesem Zweck vom Verwalter erstellten und unter dem 25.9.2020 datierten Abrechnung über den Wirtschaftsplan. Aus dieser Abrechnung ergebe sich für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie man die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließt. Die Verwaltung hatte insoweit einen Beschluss vorgesehen, mit dem auf die Einzelabrechnungen verwiesen wird. Dieses Vorgehen billigt man in Koblenz. Das ist vertretbar, aber nicht gut! Es ist stets besser, die konkreten Nachschüsse zu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Fassung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer nicht die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse, sondern orientieren sich am alten Recht und wollen der Sache nach die Abrechnung genehmigen. Dieser Weg ist nicht gangbar! Fraglich ist, ob man in einer Genehmigung der Abrechnung wenigstens die Anordnung der Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse sehen ka...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweitbeschluss: Grenzen / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fassen Wohnungseigentümer einerseits rechtskräftig für ungültig erklärte Beschlüsse erneut. Sie ändern dabei, soweit es um die Kosten für Wärme und Warmwasser geht, nichts. Fraglich ist, ob dieses Vorgehen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen kann, und ob dafür überhaupt eine Beschlusskompetenz gegeben ist. Dabei ist für das Revisionsverfahren...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.2 Umfang der Auskunft

Grundsatz Die Auskunftspflicht erstreckt sich zu jeder Vermögensposition auf die wertbildenden Faktoren. Sie muss so umfangreich sein, dass dem Gläubiger eine hinreichend verlässliche Wertermittlung möglich ist.[1] Immobilien Bei einem Grundstück sind zumindest Lage (katasteramtliche Bezeichnung von Gemarkung, Flur und Flurstück), Art, Größe und Lage der Bebauung als wertbilden...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschussbeschluss: Sekund... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Zwar sei ein Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, wenn das zugrunde liegende Rechenwerk der Jahresabrechnung zunächst nicht nachvollziehbar sei. Lasse sich aus der Jahresabrechnung mithilfe der Anfangs- und Endbestände der Konten nicht nachvollziehen, ob alle im Abrechnungsjahr getätigten Einnahmen und Ausgaben in d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung eines Nachschuss... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. hatten die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung zu genehmigen. Beschlussgegenstand waren damit jedenfalls die Einzelabrechnungen und dort wohl die Abrechnungsspitzen. Welcher Streitwert sich damit ergab, musste man nach § 49a GKG ermitteln (diese Bestimmung ist zum 1.12.2020 aufgehoben worden). Der Wert war danach auf 50 % des In...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschussbeschluss: Sekund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ein Wohnungseigentümer gegen den Nachschuss vor, der auf ihn nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG entfällt. Fraglich ist, welche Punkte den Beschluss als nicht ordnungsmäßig erscheinen lassen. Die LG-Lösung Das LG meint, der klagende Wohnungseigentümer müsse nur sagen, die Jahresabrechnung nicht zu verstehen und nicht für plausibel zu halten. Dann müsse die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung eines Nachschuss... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, das Gesamtinteresse (§ 49 Satz 1 GKG) sei der Nennbetrag der Jahresabrechnung (im Fall: 17.008,26 EUR). Das Interesse des klagenden Wohnungseigentümers sei hingegen der Wert der Abrechnungssumme des Klägers von 4.810,91 EUR (= der Betrag, der im abzurechnenden Kalenderjahr auf ihn entfallen ist). Denn den Wohnungseigentümern gehe es nur "vordergründi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung eines Nachschuss... / 1 Leitsatz

Wird ein nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) gefasster Beschluss gem. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich der Streitwert grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung. Das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschussbeschluss: Sekund... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG über die Nachschüsse und Anpassung der Vorschüsse. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Er rügt, das Rechenwerk der Jahresabrechnung sei nicht nachvollziehbar.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / 1 Grundsätze

Festsetzung der Vorschüsse Der Beschluss über die Festsetzung der Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans sowie der jeweiligen Einzelwirtschaftspläne bildet die Grundlage für die Zahlungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer im Hinblick auf deren monatliche Beiträge zu den Hausgeldern. Zur Hausgeldzahlung ist auch derjenige Wohnungseigentümer verpflichtet, der seine ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / Zusammenfassung

Begriff Allgegenwärtiges Problem vieler Eigentümergemeinschaften sind Hausgeldrückstände einzelner Wohnungseigentümer. Hier gilt es für den Verwalter schnell und konsequent zu handeln, um Liquiditätsengpässe innerhalb der Gemeinschaft und die Verjährung rückständiger Hausgeldansprüche zu vermeiden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Konkrete spezialgesetzliche Vorschrif...mehr