Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 5 Hinweis

Problemüberblick Man unterscheidet vor allem den Gebührenstreitwert, den Zuständigkeitsstreitwert und den Rechtsmittelstreitwert. Im Fall geht es um den Rechtsmittelstreitwert. Dieser ist auch im Wohnungseigentumsrecht stets nach §§ 3ff. ZPO zu ermitteln. Auskunft und Rechtsmittelstreitwert Beim Rechtsmittelstreitwert ist zu unterscheiden, wer Rechtsmittelführer ist: Ist die Kla...mehr

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Heizkosten: Schätzung / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer genehmigen im Oktober 2020 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. die Jahresabrechnung 2019. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat dort den Wärmeverbrauch von Wohnungseigentümer K mit der Begründung geschätzt, die gemessenen Werte seien unverwertbar. Gegen diesen Beschluss erhebt K teilweise eine Anfechtungsklage. Er ist der Auffassung, die Schätzung verstoß...mehr

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Nachschüsse: Fehlende Hausg... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 ganz verschiedene Gegenstände. Zum einen stellt sich die Frage wie ein Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu formulieren ist, mit dem die Wohnungseigentümer Nachschüsse einfordern oder die beschlossenen Vorschüsse anpassen. Zum anderen geht es um die allgemeine Frage, wie Gegenstände für die Versammlung anzukündigen sind. Beschluss über...mehr

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Nachschüsse: Fehlende Hausg... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" am 7.12.2020 zu TOP 4 "die Jahresabrechnung" für das Jahr 2019. Dort sind für Wohnungseigentümer K Hausgeldzahlungen in Höhe von 1.219,44 EUR berücksichtigt worden und nicht – wie es richtig gewesen wäre – in Höhe von 1.278 EUR. Die Einzelabrechnung des K weist als "Abrechnungsspitze (Guthaben)" einen Betrag in Höhe von 25,98 EUR aus, bere...mehr

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Jahresabrechnung: Wer muss sie erstellen?

1 Leitsatz Für die Erstellung einer Jahresrechnung ist nicht mehr der alte, noch vor Erstellung abberufene Verwalter zuständig. Zuständig ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, handelnd durch den neu bestellten Verwalter als ihr Organ. 2 Normenkette § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG 3 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B, ihrem Verwalter, bis zum 24.4.2...mehr

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Jahresabrechnung: Wer muss ... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg. K habe gegen B keinen Anspruch auf die Erstellung der Jahresabrechnung (Einzel- und Gesamtabrechnung) für das Kalenderjahr 2020. B sei nach dem Beschluss vom 24.4.2021 nicht mehr berechtigt und verpflichtet, die Jahresabrechnung zu erstellen. Seit dem 1.12.2020 (WEG-Reform) sei die Erstellung der Jahresabrechnung Aufgabe der Gemeinschaft der Wohn...mehr

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Jahresabrechnung: Wer muss ... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B, ihrem Verwalter, bis zum 24.4.2021 die Erstellung der Jahresabrechnung für das Jahr 2020. B meint, seine Verwaltertätigkeit sei nach seiner Abberufung mit sofortiger Wirkung durch den Beschluss vom 24.4.2021 beendet worden. Außerdem sei er nicht mehr in der Lage und nicht mehr berechtigt, die Jahresabrechnung zu erste...mehr

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Jahresabrechnung: Wer muss ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zum 30.11.2020 war es die eigene Aufgabe des Verwalters, Rechnung zu legen und als Entwurf die eigentliche Jahresabrechnung aufzustellen. Die Aufgabe, abzurechnen, traf nach h. M. den Verwalter, in dessen Amtszeit die Verpflichtung zur Erstellung fällig wird. Schied der alte Verwalter bereits zum Jahreswechsel aus, musste also der neue Verwalter die Abrec...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Wer muss ... / 6 Entscheidung

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Jahresabrechnung: Wer muss ... / 2 Normenkette

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Jahresabrechnung: Wer muss ... / 1 Leitsatz

Für die Erstellung einer Jahresrechnung ist nicht mehr der alte, noch vor Erstellung abberufene Verwalter zuständig. Zuständig ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, handelnd durch den neu bestellten Verwalter als ihr Organ.mehr

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Abberufung des Verwalters: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um ein Problem, welches sich nicht mehr stellt. Es geht um die Anfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 5 WEG a. F., mit dem die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung genehmigt haben. Diesen Beschluss gibt es nicht mehr. Es gibt aber weiterhin Jahresabrechnungen. Die Anforderungen, die an diese zu stellen sind, haben sich nicht g...mehr

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Abberufung des Verwalters: ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift noch vor dem 1.12.2020 einen Beschluss an, mit dem die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung 2018 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. genehmigt haben. Er meint, die Jahresabrechnung sei hinsichtlich der Darstellung der Einnahmen nicht ordnungsmäßig. Ferner erhebt er Beschlussersetzungsklage mit dem Ziel, dass der Verwalter abberufen werden soll.mehr

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Wohnung: Anspruch auf Betre... / 3 Das Problem

Aufgrund von Unstimmigkeiten bei der Jahresabrechnung besteht der Verdacht, dass die funkbasierten Heizkostenverteiler in der Wohnung von Wohnungseigentümer B manipuliert werden. Für eine Kontrolle verweigert dieser allerdings den Zutritt zu seiner Wohnung. Die Wohnungseigentümer ermächtigen daher die Verwaltung, den Anspruch auf Zutritt zur Überprüfung der Heizkostenverteil...mehr

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Folgenbeseitigungsanspruch:... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Mittelpunkt des Falles steht eine dogmatische Frage, nämlich die, was für einen Beschluss gilt, der angefochten worden ist. Ferner ist zu klären, wie eine Gerichtsentscheidung umzusetzen ist, mit der ein bereits ganz oder teilweise angefochtener Beschluss für ungültig erklärt wird. Bindung an nicht nichtige, aber ordnungswidrige Beschlüsse Auch dann, wenn ei...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 2. Reichweite

Rz. 6 Die Bildung gesonderter Abrechnungskreise ist – vorbehaltlich der zwingend gemeinschaftlichen Jahresabrechnung – zulässig. Weiterhin ist es möglich, den Untergemeinschaften spezielle Beschlusskompetenzen für solche Gelegenheiten einzuräumen, die lediglich ihre Untergemeinschaft betreffen.[9] Dies gilt insbesondere für bauliche Veränderungen, die sonst schnell an die Gr...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 45. Abrechnung

Rz. 46 Für die Beschlussfassung über die Jahresabrechnung gilt das Gleiche wie für den Wirtschaftsplan. Das Muster beschränkt sich auf einen bloßen Verrechnungsmodus.mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / d) Verwaltungsbeirat

Rz. 87 Wohnungseigentümer können durch Beschluss zum Mitglied eines Verwaltungsbeirats bestellt werden, § 29 Abs. 1 S. 1 WEG. Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, sind ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen, § 29 Abs. 1 S. 2 WEG. Der Verwaltungsbeirat wird von dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Abweichende Gestaltungen sind – nach wie vor – durch...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / c) Wirtschaftsplan, Rechnungslegung

Rz. 86 § 28 Abs. 1 WEG sieht vor, dass die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen beschließen. Der Verwalter hat hierfür jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan hat darüber hinaus die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten. Ist das Kalenderjahr abgelaufen, beschließen die Wohnu...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

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Jahresabrechnung: Darstellung der Kostenpositionen

1 Leitsatz Ein enger Zusammenhang zwischen verschiedenen Kostenpositionen liegt noch nicht vor, wenn im Mietvertrag die Umlage diverser Kosten als "sonstige Betriebskosten" vereinbart ist und diese gemeinsam abgerechnet werden dürfen. 2 Normenkette § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG; § 556 Abs. 3 BGB 3 Das Problem In einem Mietrechtsstreit wird fraglich, ob der Vermieter in seiner Betriebsko...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Darstellu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Mittelpunkt des Falles steht eine formale Frage. Es geht darum, inwieweit in einer Betriebskostenabrechnung mehrere Kostenpositionen zusammengefasst werden können. Diese Frage stellt sich auch für die Jahresabrechnung. Es ist also zu fragen, wann die Verwaltung mehrere Kostenpositionen unter einem Punkt zusammenfassen darf. Zusammenfassung von Kostenpositio...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Darstellu... / 1 Leitsatz

Ein enger Zusammenhang zwischen verschiedenen Kostenpositionen liegt noch nicht vor, wenn im Mietvertrag die Umlage diverser Kosten als "sonstige Betriebskosten" vereinbart ist und diese gemeinsam abgerechnet werden dürfen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Darstellu... / 3 Das Problem

In einem Mietrechtsstreit wird fraglich, ob der Vermieter in seiner Betriebskostenabrechnung die Kostenpositionen "Dachrinnenreinigung", "Trinkwasseruntersuchung" sowie diverse Wartungskosten unter dem Punkt "sonstige Betriebskosten" zusammenfassen durfte.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Darstellu... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Darstellu... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Darstellu... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Die Betriebskostenabrechnung sei für diese Kosten bereits formal unwirksam. Nach seiner Rechtsprechung seien Kostenpositionen nämlich aufzuschlüsseln. Etwas anderes gelte nur dann, wenn sie nicht "eng" zusammenhingen. Den erforderlichen engen Zusammenhang zwischen einzelnen Kostenpositionen habe er grundsätzlich bei einzelnen Ziffern des Betriebsk...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einberufung der Versammlung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es erstens um die Frage, wer eine verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertritt, wenn diese von einem Wohnungseigentümer verklagt wird. Zum anderen geht es um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer ermächtigt werden kann, eine Versammlung einzuberufen. Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Die WEG-Reform hat für die Wohnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Australien1 Der Autor dankt... / 1. Jahresabschluss

Rz. 106 Soweit nicht durch die Anordnung der ASIC für eine bestimmte Gruppe von Gesellschaften (class order) befreit, müssen große proprietary companies für jedes Geschäftsjahr eine geprüfte Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz erstellen, die einen tatsächlichen Einblick in die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr geben.[115] Rz. 107 Eine klein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.5 Vorschüsse für die Auszahlung von Geldleistungen

Rz. 7 Mit der Auszahlung von Geldleistungen für die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Bereitstellung eines erheblichen Finanzvolumens verbunden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe erhält der Renten Service der Deutschen Post AG von den Rentenversicherungsträgern gemäß § 119 Abs. 5 rechtzeitig monatliche Vorschüsse. Soweit der finanzielle Bedarf für die Auszahlung ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Anforderungen

Leitsatz Eine ordnungsmäßige Jahresabrechnung muss den Stand und die Entwicklung der Gemeinschaftskonten ausweisen; anzugeben sind die Kontostände am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums. Dazu reicht es aus, wenn sich die Daten aus einem den Wohnungseigentümern vor der Versammlung übersandten Rechnungsprüfungsbericht ergeben. Normenkette § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG Das Problem...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozesspfleger

Leitsatz Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gem. § 57 Abs. 1 ZPO ein Prozesspfleger bestellt werden, wenn die Verwirklichung der klägerischen Rechte sonst ernstlich gefährdet ist. Normenkette § 9b Abs. 1 WEG; § 57 Abs. 1 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf eine Ermächtigung zur Einberufung einer Versammlung zu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentumsanlage mit 150 Wohnungen ist die Versammlung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen, gerechnet nach der Größe der Miteigentumsanteile, vertreten ist. Ist die Versammlung hiernach nicht beschlussfähig, so hat der Verwalter eine zweite Versammlung mit gleichem Gegenstand einzuberufen. Diese ist dann in jedem Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Zwar sei die Versammlung nach § 47 WEG beschlussfähig gewesen. Die dringende Bitte, nicht persönlich zu erscheinen, sondern eine weisungsgebundene Stimmrechtsvollmacht zu erteilen, und das Abhalten der Versammlung in einem Raum, der nur für den Aufenthalt von 20 Personen bei einer Gemeinschaft mit 150 Eigentümern geeignet war, führe aber zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 477 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Genehmigung der Jahresabrechnung: Beschlussfassung

1 Leitsatz Auch dann, wenn nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften in eigener Zuständigkeit über die Kosten entscheiden, muss eine einheitliche Jahresabrechnung erstellt und beschlossen werden. Über die Gesamtabrechnung als Teil der einheitlichen Jahresabrechnung muss zwingend allein die Gesamtgemeinschaft beschließen. Untergemeinschaften kann h...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Genehmigung der Jahresabrec... / 1 Leitsatz

Auch dann, wenn nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften in eigener Zuständigkeit über die Kosten entscheiden, muss eine einheitliche Jahresabrechnung erstellt und beschlossen werden. Über die Gesamtabrechnung als Teil der einheitlichen Jahresabrechnung muss zwingend allein die Gesamtgemeinschaft beschließen. Untergemeinschaften kann hingegen ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Genehmigung der Jahresabrec... / 6 Entscheidung

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Genehmigung der Jahresabrec... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Genehmigung der Jahresabrec... / 5 Hinweis

Der BGH entschied im Jahr 2012, wenn in einer Gemeinschaftsordnung bestimmt sei, dass die Kosten und Lasten für die Untergemeinschaften nicht nur getrennt zu ermitteln und abzurechnen seien, sondern für jede Untergemeinschaft – soweit rechtlich zulässig – selbstständig zu verwalten seien, habe der Verwalter "hausbezogene Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen aufzustellen u...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Genehmigung der Jahresabrec... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Selbst dann, wenn nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften über die Lasten und Kosten entscheiden, müsse eine einheitliche Jahresabrechnung erstellt und beschlossen werden. Erstens diene die aus der Gesamtabrechnung abgeleitete Einzelabrechnung dazu, eine (einheitliche) Abrechnungsspitze im Verhältnis zwischen dem einzelnen Wohnungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Genehmigung der Jahresabrec... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage ordnet an, dass Kosten und Lasten – soweit möglich – für jede Untergemeinschaft gesondert "ausgeworfen" werden müssen, da jede Untergemeinschaft sämtliche ihrem Haus […] zuzuordnenden Kosten und Lasten so zu tragen hat, als wenn sie eine eigene Wohnungseigentümergemeinschaft wäre. Bei Angelegenheiten, die ausschließlich einer bes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Einstweilige V... / 5 Hinweis

Materiell-rechtlich kann dem AG nur zugestimmt werden. Denn die WEG-Reform hat sämtliche Pflichten, die das alte Recht noch auf die Schultern des Verwalters gelegt hatte, auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlagert. Es ist deshalb beispielsweise Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren, den Wirtschaftsplan zu ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Die WEG-Reform hat für die Wohnungseigentümergemeinschaften, bei denen kein Verwalter bestellt ist, nichts Besonderes angeordnet. Es gibt mithin weder im Innen- noch im Außenverhältnis spezielle Regelungen. Das WEG bestimmt weder, wie die Geschäftsführung, etwa eine Beschlussdurchführung oder die Einberufung einer Versammlung, bei einer Gesamtvertretung funktionieren soll, n...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Beiträge für eine Kleiderkasse für Dienstkleidung

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beiträge an Kleiderkassen von Personen, die Dienstkleidung tragen müssen, sind keine WK, sondern nur die beim Erwerb typischer Berufskleidung angerechneten Beträge (EFG 1992, 188 zu einem Kammerforstbeamten). Erhalten Uniformträger steuerfreie Bekleidungsentschädigungen (> Kleidergeld), werden Ausgaben für zur typischen Berufskleidung gehöre...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klage auf Jahresabrechnung

1 Leitsatz Seit dem 1.12.2020 kann kein Wohnungseigentümer mehr auf Erstellung einer Jahresabrechnung für die Jahre 2020 und davor klagen. 2 Normenkette §§ 9a Abs. 2, 18 Abs. 1, 28 Abs. 2 Satz 2 WEG 3 Das Problem Es handelt sich um eine Zweiergemeinschaft, die früher von B verwaltet wurde. Wohnungseigentümer K klagt gegen B auf Erstellung der Jahresabrechnung für das Wirtschaftsj...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klage auf Jahresabrechnung / 1 Leitsatz

Seit dem 1.12.2020 kann kein Wohnungseigentümer mehr auf Erstellung einer Jahresabrechnung für die Jahre 2020 und davor klagen.mehr

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Klage auf Jahresabrechnung / 3 Das Problem

Es handelt sich um eine Zweiergemeinschaft, die früher von B verwaltet wurde. Wohnungseigentümer K klagt gegen B auf Erstellung der Jahresabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017, hilfsweise Rechnungslegung. B verweist darauf, sämtliche Pflichten erfüllt zu haben. Im Übrigen sei sein Amt im Jahr 2017 beendet worden.mehr

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Klage auf Jahresabrechnung / 5 Entscheidung

AG Hannover, Urteil v. 23.3.2021, 483 C 13214/20mehr

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Klage auf Jahresabrechnung / 2 Normenkette

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