Fachbeiträge & Kommentare zu Investment

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Grund und Boden im Abschlus... / 5.1 Grundsätzliches

Rz. 209 Nach der internationalen Rechnungslegung erfolgt für Immobilien eine Unterscheidung innerhalb des Anlagevermögens zwischen Immobilien, die für eigene Zwecke des Unternehmers gehalten werden (eigenbetrieblich genutzte Immobilien, over-occupied properties; Regelung in IAS 16) und Immobilien, die als Finanzinvestitionen einzuordnen sind (Anlageimmobilien oder Renditelie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Investmentvermögen

Rz. 80b Investmentvermögen, die die Anforderungen der sog. OGAW-Richtlinie [1] erfüllen, stellen grundsätzlich steuerbegünstigte Investmentvermögen dar. Darüber hinaus können auch AIF in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung fallen, sofern diese dieselben Merkmale aufweisen wie OGAW und somit dieselben Umsätze tätigen oder diesen soweit ähnlich sind, dass sie mit ihnen im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes

Rz. 81 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG fallen auch Leistungen durch Unternehmer, die die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, welche Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen.[1] Unter die Aufsicht nach dem VAG fallen nach§ 1 Abs. 1 VAG Versicherungsunternehmen i. S. d. § 7 Nr. ...mehr

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Fortbildungscontrolling: Is... / 4.5 Return on Investment (ROI) – die wirtschaftliche Betrachtung

Der ROI ist eine in der Privatwirtschaft gängige Top-Kennzahl, die Aufschluss über das Verhältnis von Investition und Gewinn gibt: Die Kosten einer Investition werden in Beziehung zur Höhe des erwarteten Gewinns gesetzt. Bezogen auf den Fortbildungsbereich kann man den ROI als das Verhältnis des "Trainings-Gewinns" zu den für das Training entstandenen Kosten interpretieren. I...mehr

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Fortbildungscontrolling: Is... / 4 Evaluationsperspektiven – was kann gemessen werden?

Donald L. Kirkpatrick hat in seinem 1998 erschienenen Buch "Evaluating Training Programs: The Four Levels" verschiedene "Kontrollebenen" für den Bildungserfolg bzw. den Nutzen von Fortbildung definiert und damit deutlich gemacht, wie vielschichtig das Thema ist. Ergänzt wurden die 4 Evaluationsperspektiven von Dr. Jack J. Philipps um den Return on Investment (ROI). Diese 5 P...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / II. Objektivierter Wert des Anteils

Rz. 64 Ähnlich wie der Wert ganzer Unternehmen kann auch der Wert von Unternehmensanteilen meistens nicht aus tatsächlich stattfindenden Verkäufen abgeleitet werden. Es fehlt i.d.R. an der Vergleichbarkeit der gehandelten mit den zu bewertenden Anteilen. Daher bleibt für die Bestimmung des – insbesondere für die Pflichtteilsberechnung – maßgeblichen objektiven Werts der Ante...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / bb) Ausschüttungsannahme

Rz. 74 Grundsätzlich gilt: "A stock is worth only what you can get out of it."[138] Gegenstand der Kapitalisierung sind daher die an die Anteilseigner auszuschüttenden (bzw. von diesen zu entnehmenden) finanziellen Überschüsse des Unternehmens. Ausschütten kann das Unternehmen aber nur das, was nach Berücksichtigung aller Aufwendungen zur Aufrechterhaltung des unveränderten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 3): Initi... / 2. Funktionsweise

Wie beim Börsengang eines Unternehmens geht es beim ICO zuvorderst um das Einsammeln von Kapital. Dabei werden "harte" Coins (z.B. BTC, USDT oder ETH) investiert. Im Gegenzug erhalten die Investoren Token, die – je nach Ausgestaltung – unterschiedliche Rechte vermitteln. Eine einheitliche oder gesetzlich definierte Terminologie hat sich bislang nicht etabliert. Klassifizierun...mehr

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Strategieentwicklung: Proze... / 4.3 Unternehmensanalyse

Erst im letzten Schritt bzw. parallel sollte man sich der internen Unternehmensanalyse widmen. In Abb. 6 sehen Sie relevante Analysefelder und Fragestellungen zur Situation im Unternehmen. Eine zentrale Frage ist natürlich immer, wie gut man für die Zukunft gerüstet ist? Welche Produkte und Dienstleistungen hat man gegenwärtig im Sortiment, wo stehen diese im Lebenszyklus un...mehr

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Produktportfoliomanagement ... / 2.3 Entwicklung der Produktportfoliostrategie

Wie sieht das bestmögliche zukünftige Produktportfolio aus, um die Geschäftsziele zu erreichen? Was ist hierfür nötig? Im dritten Schritt geht es nun darum, die geschaffene Transparenz über attraktive Segmente, die eigene Performance und identifizierte "Gaps" mit der Unternehmensstrategie in Einklang zu bringen und so segmentspezifische Produktstrategien zu entwickeln. Dabei ...mehr

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Strategische Analyse für St... / 4.2 Die Ausgangslage

Hohe Markteintrittsbarrieren Die Automobilbranche ist generell von hoher Komplexität und hohen Investitionsbedarfen geprägt. Viele Unternehmen auf der Stufe der OEM oder Tier 1 sind daher international vernetzte Konzerne. Der Grund ist im Produkt zu sehen. Einem hochtechnisierten Produkt, bestehend aus vielen tausend Teilen, und zudem in hohen Zertifizierungsanforderungen. I....mehr

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Frameworks, Standards, Guid... / 2.4 United Nations Principles for Responsible Investment (UN PRI)

2.4.1 Hintergrund In den 1980er-Jahren kam es zu weit verbreiteten Desinvestitionen in Südafrika als Protest gegen die Apartheid. Dies kann als einer der ersten Schritte für verantwortungsvolle Investitionen gesehen werden. Anfang der 1990er wurden erste Indizes zu sozialem Investment gegründet und 1999 folgte schließlich die Einführung der Dow Jones Sustainability Indizes. S...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

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Frameworks, Standards, Guid... / 2.4.3 Organisation und Commitment

PRIs Mission ist die Schaffung eines wirtschaftlich effizienten, nachhaltigen globalen Finanzsystems zur langfristigen Wertschöpfung. Dieses Ziel soll durch die Förderung sowie die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der 6 Prinzipien erreicht werden. Gute Unternehmensführung, Integrität und die Übernahme von Verantwortung sowie die Beseitigung von Hindernissen für ein nachhalti...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.2 Diskussionsprozess über angemessene Regelungen

Rz. 32 Die deutsche Aufsicht stellt damit auf eine längere Diskussion mit der Kreditwirtschaft ab, die am 2. September 2021 im Fachgremium MaRisk gestartet und von den Aufsichtsbehörden mit einer E-Mail vom 3. Januar 2023 sowie einem ergänzenden Schreiben vom 5. Juni 2023 an die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) abgeschlossen wurde. Die ersten Vorstellungen der Aufsicht, die al...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.4 Auslegung der allgemeinen Vorgaben

Rz. 37 Für die Berechnung des Schwellenwertes in Bezug auf die Bilanzsumme (Institutskriterium) bietet sich die Summe der Buchwerte der Spezialfondsanteile zum letzten Bewertungsstichtag an, entweder direkt aus der Bilanz oder aus einer aktuellen FINREP-Meldung. Dabei sind nicht nur Ein-Anleger-Spezialfonds zu berücksichtigen, sondern gleichermaßen Spezialfonds mit zwei oder...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.3 Aufsichtliche Handhabung seit dem Jahr 2024

Rz. 36 Zusammengefasst wird – erstmalig auf Basis der Quartalsberichterstattung der KVG zum 31. Dezember 2023 – die folgende Vorgehensweise in der aufsichtlichen Praxis erwartet, mit der die von der Aufsicht in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 2. September 2021 erhobene Forderung, auch im Hinblick auf Direktinvestitionen in Spezialfonds eine angemessene Risikosteuerung...mehr

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Frameworks, Standards, Guid... / 2.4.1 Hintergrund

In den 1980er-Jahren kam es zu weit verbreiteten Desinvestitionen in Südafrika als Protest gegen die Apartheid. Dies kann als einer der ersten Schritte für verantwortungsvolle Investitionen gesehen werden. Anfang der 1990er wurden erste Indizes zu sozialem Investment gegründet und 1999 folgte schließlich die Einführung der Dow Jones Sustainability Indizes. Seitdem wurden zah...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.5 Umgang mit gehebelten Transaktionen

Rz. 140 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen haben bei der Festlegung ihrer Strategie auch die Anforderungen von Abschnitt 4.3.2 (Gehebelte Transaktionen) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Die EBA erwartet von den Instituten zunächst, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übe...mehr

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Offenlegungsverordnung / 6 Ausblick

Die SFDR und die RTS zur SFDR unterliegen weiterhin einer intensiven Entwicklungsdynamik. Die ESA veröffentlichten nach der Beauftragung vom 11.4.2022 durch die EU-Kommission und einem seitens der ESA am 12.4.2023 vorgelegten Konsultationspapier ihren Abschlussbericht am 4.12.2023, der einen überarbeiteten Entwurf der RTS zur SFDR beinhaltet und folgende wesentliche Änderung...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Direktinvestitionen in Spezialfonds

Rz. 59 Den Beobachtungen der Deutschen Bundesbank zufolge bilden die Erträge aus dem Depot A bzw. dem eigenen Anlagebestand mittlerweile für viele deutsche Kreditinstitute eine wichtige Ertragsquelle neben dem klassischen Kundenkreditgeschäft. Dabei zeigen kleinere und mittlere Banken häufig eine Präferenz für die Anlage in Spezialfonds. Die deutsche Aufsicht hat daher paral...mehr

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Frameworks, Standards, Guid... / 2.4.2 United Nations Environment Programme Finance Initiative und United Nations Global Compact

Die United Nations Environment Programme Finance Initiative (UNEP FI) ist eine Partnerschaft zwischen UNEP und dem globalen Finanzsektor mit dem Ziel der Mobilisierung von Finanzmitteln des Privatsektors für eine nachhaltige Entwicklung. Die Partnerschaft arbeitet mit mehr als 450 Banken, Versicherern und Investoren und nutzt die Hebelwirkung durch die UN.[1] Gemeinsam mit de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Wertpapierinstitute gemäß § 2 Abs. 1 WpIG

Rz. 38 Der Großteil der Finanzdienstleistungsinstitute, die Wertpapierdienstleistungen und ggf. auch Wertpapiernebendienstleistungen erbringen, verfügt über die Erlaubnis zur Verwaltung von Finanzportfolios. Diese Institute können zudem zur Anlage- und Abschlussvermittlung von Finanzinstrumenten oder zum Eigenhandel berechtigt sein. Sehr wenige Unternehmen dürfen sich dabei ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Wertpapierfirmen bzw. Wertpapierinstitute

Rz. 120 Gemäß § 1 Abs. 3d Satz 4 KWG a. F. handelte es sich bei "Wertpapierhandelsunternehmen" um Institute, die keine CRR-Kreditinstitute sind und die Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 oder 10 KWG (Finanzkommissionsgeschäft oder Emissionsgeschäft) betreiben oder Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 KWG (Anlagevermittlung, Anlag...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 TOP 3: Neuausrichtung der Aufsicht hinsichtlich Spezialfonds

Die Aufsicht führt in das Thema ein und stellt ihre Erwartungshaltung hinsichtlich der kreditprozessualen Anforderungen, die Institute mit Investitionen in Fondsanlagen zu erfüllen haben, vor: Kreditprozessuale Anforderungen für Handelsgeschäfte (Risikoanalyse, Votierung, Kreditentscheidung) sind in den MaRisk bereits jetzt aufsichtlich verankert und grundsätzlich für alle Ei...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Alternative Vorgehensweisen

Rz. 129 Die Anforderung eröffnet reichlich Spielraum für Interpretationen. Eine strenge Auslegung des Wortlautes hätte zur praktischen Konsequenz, dass bestimmte Geschäfte nicht mehr durchgeführt werden könnten. So würde der bei einer Vielzahl von Underlyings an eine perfekte Durchschau geknüpfte Aufwand zweifelsohne grenzenlose Dimensionen annehmen. Wenig sinnvoll erscheint...mehr

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Nachhaltigkeit messen und s... / Zusammenfassung

Nachhaltige Entwicklung erfordert eine langfristige Balance zwischen wirtschaftlichem Erfolg und ökologischer, sozialer und ethischer Verantwortung. Zunehmend erwarten Investoren, Konsumenten und nicht zuletzt Regierungen von Unternehmen umfangreiche Auskunft über diese zusätzlichen Dimensionen der Unternehmensführung. Während die nichtfinanzielle Berichterstattung noch vor ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Institutsbezogener Anwendungsbereich

Rz. 4 Durch die Bezugnahme auf Institute nach § 1 Abs. 1b KWG, also auf Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, wird § 25a Abs. 1 KWG Rechnung getragen, der sich auf beide Institutsarten bezieht, ohne zu differenzieren. Die Regelungen der MaRisk sind jedoch von Finanzdienstleistungsinstituten und großen Wertpapierfirmen (bzw. Wertpapierinstituten) gemäß § 2 Abs. 18 Wertp...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Erleichterungen nach Art. 94 Abs. 1 CRR

Rz. 19 Maßgeblich für die korrekte Einstufung der Handelsaktivitäten eines Institutes sind zunächst einschlägige Regelungen in Art. 4 Abs. 1 Nr. 86 CRR zur Abgrenzung von Handels- und Anlagebuch.[1] Nach einer Bagatellregelung in Art. 94 Abs. 1 CRR dürfen die Institute trotz eines grundsätzlich vorhandenen Handelsbuches unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenmittelanforde...mehr

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ESG-Ratings – Nutzen, Metho... / Zusammenfassung

Die nach wie vor größte Herausforderung für die Unternehmen als Rating-Objekte, Investoren und andere Stakeholder stellen die Unbeständigkeit und mangelnde Nachvollziehbarkeit der unterschiedlichen ESG-Bewertungsmethoden dar. Noch sind ESG-Ratings relevant und häufig ein wichtiger Bestandteil ganzheitlicher, fundierter Investment-Entscheidungen. Wie die Rating-Anbieter auf z...mehr

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Offenlegungsverordnung / 5 Prüfung der Einhaltung der SFDR und der Art. 5–7 EU-Taxonomie-Verordnung durch den Abschlussprüfer

Die SFDR wie auch die Taxonomie-Verordnung entfalten als europäische Rechtsakte i. S. v. Art. 288 Abs. 2 AEUV unmittelbare und verbindliche Geltung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Gem. Art. 14 i. V. m. Art. 21 SFDR haben die Mitgliedstaaten jedoch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen verantwortlichen Behörden die Einhaltung der Verordnungen überwachen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8 Die "siebte MaRisk-Novelle": Fassung vom 29. Juni 2023

Rz. 78 Über den genauen Starttermin der "siebten MaRisk-Novelle" lässt sich trefflich streiten. Ursprünglich hatte die deutsche Aufsicht schon in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 2. September 2021, also kurz nach Veröffentlichung der endgültigen Fassung zur sechsten MaRisk-Novelle, über die geplanten Inhalte der Novelle berichtet und ihre Pläne zum Umgang mit Anlagen i...mehr

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Frameworks, Standards, Guid... / 2.4.4 Sonstige Aktivitäten

Neben den beschriebenen Prinzipien und dem Berichterstattungsrahmenwerk bietet PRI zahlreiche Hilfestellungen und Tools. Es gibt eine eigene PRI Academy mit Schulungsangeboten zum nachhaltigen Investieren, Webinare, Podcasts, Netzwerkveranstaltungen und diverse Publikationen zu ESG-Themen.mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.5 Datenlieferung durch Fondsgesellschaften

Rz. 326 Die Investitionen in Spezial- und Publikumsfonds stellen eine wichtige Ertragsquelle für deutsche Institute dar und nehmen seit Jahren kontinuierlich zu.[1] Folglich rücken diese Anlagen auch verstärkt in den Fokus der Bankenaufsicht. Spezialfonds sind Investmentvermögen, die nur von professionellen und semiprofessionellen Anlegern erworben werden können. Charakteris...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.8 Aufsichtliche Handhabung von Anlagen in Spezialfonds

Rz. 312 Die Erträge aus dem Depot A bzw. dem eigenen Anlagebestand bilden mittlerweile für viele deutsche Kreditinstitute eine wichtige Ertragsquelle neben dem klassischen Kundenkreditgeschäft. Da kleinere und mittlere Banken häufig eine Präferenz für die Anlage in Spezialfonds haben, sind diese verstärkt in den Fokus der Bankenaufsicht gerückt. Die deutsche Aufsicht erwarte...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.5 Berücksichtigung von politischen Vorgaben und Nachhaltigkeitsstandards

Rz. 47 Der Geschäftsleitung wird von der EZB nahegelegt, sich eingehend damit zu befassen, wie das Institut auf die internationalen Abkommen, wie z. B. das Übereinkommen von Paris, die Maßnahmenpakete der EU-Kommission und entsprechende nationale oder lokale Initiativen (→ Teil I, Kapitel 9), sowie auf die Ergebnisse gut fundierter Klima- und Umweltbewertungen reagieren möch...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Integration von ESG-Risiken

Rz. 89 Die EBA hat zur Abbildung von ESG-Risiken in den Geschäftsstrategien und Geschäftsprozessen der Institute vier besonders relevante Aspekte identifiziert: die Überwachung des sich verändernden Geschäftsumfeldes und die Bewertung der langfristigen Belastbarkeit, die Festlegung von ESG-bezogenen strategischen Zielen oder Limiten, die Einbindung von Kunden und anderen rel...mehr

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Offenlegungsverordnung / 3.3 Produktbezogene Offenlegungspflichten

Nach den Regelungen der SFDR müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Produktinformationen zur Nachhaltigkeit sowohl für Produkte mit Bezug zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG) als auch für Produkte ohne ESG-Bezug offenlegen. Hinsichtlich der Verflechtungsbereiche und Abgrenzungsthematiken, die sich hieraus ergeben, siehe "Produktspezifische Offenlegungspf...mehr

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Green Bonds – Begebung von ... / 4 Investoren- und Emittentenbedürfnisse

Der rational handelnde Investor berücksichtigt bei seiner Anlageentscheidung das Risiko-/Chancenprofil einer Anlage. D. h., Ziel einer Anlage in einem festverzinslichen Wertpapier ist eine möglichst risikobereinigte Rendite. Bei gleichem Risikoprofil wird die Anlage mit der höchsten Rendite gewählt. Bei einem Investment in grüne Anleihen kommen jedoch noch Nachhaltigkeitsasp...mehr

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ESG-Ratings – Nutzen, Metho... / 3 Überblick über gängige ESG-Ratings und deren Nutzen

Über die Jahre hat sich eine Vielzahl an Rating-Agenturen und ESG-Ratings entwickelt. Gleichzeitig haben sich, besonders in der letzten Dekade, einige Akteure fest im Feld der ESG-Ratings etabliert und werden von einer großen Anzahl an Unternehmen genutzt. Diese Rating-Agenturen (bspw. EcoVadis und CDP) konnten das Vertrauen der Anwender in die Qualität und Nützlichkeit ihre...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.11 Immobilienrisiken

Rz. 43 Immobilienrisiken entstehen immer dann, wenn ein Institut in Immobilien investiert, sei es zur Eigennutzung oder zur Kapitalanlage – als Direktinvestition oder über Fondsanteile. Je nach Art der Verwendung ändert sich die Bedeutung verschiedener Kriterien, die Einfluss auf den Risikogehalt der Investition haben. Grundsätzlich immer von Bedeutung ist die Lage der Immob...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 MaRisk: Beweggründe und Historie

Rz. 9 Die Bankenaufsicht muss ebenfalls ihre Lehren aus den jeweils relevanten Ereignissen der Vergangenheit ziehen. Um den grenzüberschreitenden Aktivitäten vieler Institute gerecht zu werden, muss auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden weiter vorangetrieben werden. Ferner werden seit einigen Jahren makroökonomische Entwicklungen bei der Beaufsichtigung der Institute...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Unter Risikogesichtspunkten festzulegender Bearbeitungsprozess

Rz. 122 Ein Institut kann institutsintern selbst festlegen, wie der reguläre Bearbeitungsprozess der Einräumung von Emittentenlimiten ausgestaltet werden soll. Es ist insbesondere nicht erforderlich, den gesamten – in den MaRisk beschriebenen – klassischen Kreditprozess zu durchlaufen, sofern sachgerechte Methoden zur Begrenzung des Emittentenrisikos zur Verfügung stehen. Di...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.4 Value-at-Risk als Risikomaß

Rz. 77 Die Institute haben insbesondere auf dem Gebiet der Messung von Adressenausfall- und Marktpreisrisiken bedeutende Fortschritte gemacht.[1] Zu den gängigsten Messverfahren im Bereich der Marktpreis- und Adressenausfallrisiken zählen sogenannte "Value-at-Risk-Ansätze", die bei vielen Instituten zur Anwendung kommen. Der Value-at-Risk (VaR) ist der geschätzte maximale We...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.7 Umgang mit Direktinvestitionen in Spezialfonds

Rz. 186 Im Hinblick auf die Positionen aus Direktinvestitionen in Spezialfonds, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, erwartet die Aufsicht von den Instituten eine regelmäßige Überwachung der Einhaltung sämtlicher Limite, die sie für ihr Direktanlagegeschäft unter Berücksichtigung kreditprozessualer Anforderungen vergeben haben, also der Einzellimite und der darauf auf...mehr

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Sustainability-Linked Loans... / 1 Nachhaltigkeitsbezogene Kredite – ein relativ junges Finanzierungsinstrument

Green bzw. Sustainable Finance kennt heute viele Facetten und umfasst diverse Instrumente, Standards und Kriterien der Finanzierung. Bei Green Finance Produkten handelt es sich um zweckgebundene Finanzierungsinstrumente, deren Mittel ausschl. für geeignete Projekte oder Projektkategorien mit einem klaren ökologischen Nutzen verwendet werden dürfen. Bereits im Jahr 2007 gab di...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Vorwort zur siebten Auflage

Bisherige Entwicklung der MaRisk Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 15. April 2004 angekündigt[1] und in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank erstmalig am 20. Dezember 2005 als vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für die Kreditwirtschaft veröffentlicht worden.[2] Mit Fertigstellung de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Umgang mit Immobilieninvestitionen im SREP

Rz. 33 Im Rahmen der letzten Überarbeitung ihrer Leitlinien zum SREP hat die EBA die Immobilienrisiken als Unterkategorie den Adressenausfallrisiken zugeordnet.[1] Im Zusammenhang mit dem Immobilienrisiko sollten die zuständigen Behörden das Risiko einer Wertminderung der Immobilieninvestitionen des Institutes bewerten und sicherstellen, dass dieses Risiko durch den Risikora...mehr