Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verantwortlichkeit der Geschäftsführer

Rn. 2 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 41 GmbHG verpflichtet die Geschäftsführer, "für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen" (Sorgepflicht). Die Buchführungspflicht einer GmbH bestimmt sich nach den allg. Vorschriften des HGB (vgl. §§ 238ff.). Außerdem sind die Vorschriften über den JA und Lagebericht von KapG (vgl. §§ 264ff.) sowie über die Offenlegung der R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.4 Auswirkungen der Insolvenzeröffnung

Rz. 84 Der Insolvenzschuldner verliert nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 80 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein insolvenzbefangenes Vermögen. Der Insolvenzschuldner wird deshalb aus einem Klageverfahren hinausgedrängt und durch den Insolvenzverwalter ersetzt, der ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung als Partei kraft Amtes in seiner Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.1 Rechtsverletzung durch Verwaltungsakt

Rz. 71 Für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 2 FGO muss allerdings auch tatsächlich ein Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO Gegenstand des Klageverfahrens sein, denn der Kläger muss eine Rechtsverletzung durch "den" Verwaltungsakt geltend machen können.[1] Fehlt es objektiv an einem Verwaltungsakt, ist die Anfechtungsklage als unzulässig durch Prozessurtei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.5 Masseunzulänglichkeit/vorläufiger starker Insolvenzverwalter

Rz. 109 Hinweis Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nicht nur die Masseunzulänglichkeit im eröffneten Insolvenzverfahren, sondern auch die Konstellation, dass ein sogenannter "vorläufiger starker Insolvenzverwalter" (s. Rz. 99) bestellt ist (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. InsO, 22 Abs. 1 InsO). Auch insofern kommt es in Bezug auf das Vorliegen von Masseverbindlichkeiten (§...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.1 Bedeutung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB"

Rz. 92 Bevor die Auswirkungen eines Betriebsübergangs in der Insolvenz für den Urlaubsanspruch, den Urlaubsentgelt- sowie den Urlaubsabgeltungsanspruch im Einzelnen darzustellen sind, seien zum besseren Verständnis vorab die Grundzüge der Rechtsprechung des BAG zur Einschränkung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB" skizziert. Die Haftung des Erwerbers im Sinne d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.3.1 Masseforderung

Rz. 104 Gewährt der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Arbeitnehmer Urlaub, so handelt es sich beim Anspruch auf Urlaubsentgelt um eine Masseforderung nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO. [1] Unbeachtlich ist, wenn der Urlaub bereits vor Insolvenzeröffnung vom insolventen Arbeitgeber bewilligt wurde. Im Gegensatz zur Masseunzulänglichkeit (s. Rz. 109...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.1 Urlaubsanspruch

Rz. 99 Wird das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgesetzt, ist der Insolvenzverwalter Schuldner des bei Verfahrenseröffnung noch nicht gewährten Urlaubs (§§ 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2, 108 Abs. 1 Satz 1 InsO[1]). Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung nach dem BUrlG bleibt von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt.[2] Masseforderunge...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.3 Urlaubsentgelt/Urlaubsgeld

Rz. 102 Beim Anspruch auf Urlaubsentgelt ist zu unterscheiden, ob es sich um Entgelt für vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährten Urlaub handelt, oder ob der Urlaub bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt und lediglich – entgegen der Fälligkeitsbestimmung des § 11 Abs. 2 BUrlG – das Urlaubsentgelt nicht gezahlt wurde. Rz. 103 Auch ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 100 Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist eine Masseforderung, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet.[1] Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind nur Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss. Achtung Dasselbe gilt für den Zeitrau...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.3 Urlaubsabgeltung

Rz. 96 Bei der Urlaubsabgeltung ist zu unterscheiden: Handelt es sich um Urlaubsabgeltungsansprüche, die bereits vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, ist gleichzeitig auch das Arbeitsverhältnis zwingend vor Insolvenzeröffnung beendet worden. Das Arbeitsverhältnis kann deshalb gar nicht auf den Erwerber übergehen. Die haftungsrechtliche Regelung des § 613a Abs. 1 BGB g...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 2 Kündigungsbefugnis in der Insolvenz

Noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Dabei kann ein "starker" oder auch nur ein "schwacher" Insolvenzverwalter bestellt werden. Ein "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter tritt weitgehend an die Stelle des Schuldners, da Letzterem durch das Insolvenzgericht im Wege eines allgemeinen Verfügun...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 9.3 Gerichtliche Bestätigung einer Namensliste

Der Insolvenzverwalter bzw. im Fall der Eigenverwaltung der Schuldner kann das Verfahren nach § 126 InsO nutzen und dadurch gerichtlich bestätigen lassen, dass für die Kündigungen der im Einzelnen benannten Arbeitnehmer ein betriebsbedingter Grund vorliegt und dass die Kündigungen auch im Übrigen sozial gerechtfertigt sind. Da nur im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetz...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 9.1 Gerichtliche Zustimmung zur Betriebsänderung

Antrag des Insolvenzverwalters Der Insolvenzverwalter kann beim Arbeitsgericht beantragen, der Durchführung der Betriebsänderung zuzustimmen, wenn zwischen ihm und dem Betriebsrat innerhalb von 3 Wochen nach Verhandlungsbeginn und rechtzeitiger umfassender Unterrichtung ein Interessenausgleich nicht zustande kommt.[1] Dem Verhandlungsbeginn gleichgestellt ist die schriftliche...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 4 Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz

Der Insolvenzverwalter muss die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes [1] kann er nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Zudem muss der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung unter Mitteilung der Kündigungsgründe a...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 9.2 Interessenausgleich mit Namensliste

Schließt der Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Namensliste, hat dies folgende Vorteile[1]: Es wird vermutet, dass für die Kündigungen der Arbeitsverhältnisse der auf der Namensliste genannten Arbeitnehmer ein betriebsbedingter Grund vorliegt.[2] Die Sozialauswahl kann nur eingeschränkt überprüft werden.[3] Zu den Rechtsfolgen siehe bereits in ...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 9.4 Kündigung nach Betriebsübergang durch Erwerber

Auch außerhalb der Insolvenz ist die "Veräußererkündigung auf Erwerberkonzept" bekannt und anerkannt. Im Insolvenzverfahren sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass die Anwendung von § 125 InsO (Interessenausgleich mit Namensliste; Vermutung des betriebsbedingten Kündigungsgrunds; eingeschränkte Überprüfung der Sozialauswahl) sowie §§ 126, 127 InsO (gerichtliche Bestätigung e...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 3 Anwendbare Kündigungsfrist

Nach § 113 Satz 2 InsO muss bei der Kündigung in der Insolvenz eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende eingehalten werden, wenn nicht eine kürzere Frist greift. Diese Frist gilt auch dann, wenn in anderen Gesetzen, im Tarifvertrag oder einzelvertraglich längere Kündigungsfristen vorgesehen sind. Die Vorschrift ist auch auf Änderungskündigungen und Kündigungen befri...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 1 Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz in der Insolvenz

Nach § 113 Satz 1 InsO kann ein Arbeitsverhältnis (Unterfall des dort genannten Dienstverhältnisses), bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) ist, vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. Damit gibt die Vorschrift ke...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 7 Noch nicht angetretene Arbeitsverhältnisse

Nach § 103 InsO kann der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrags ablehnen, wenn dieser zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einem Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt ist. Allerdings greift § 103 InsO nicht im Fall eines noch nicht angetretenen Arbeitsverhältnisses. § 113 InsO ist insofern eine Spezialregelung für alle Arbeitsverhältn...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 11 Massenentlassung in der Insolvenz

Der Insolvenzverwalter muss die Regelungen der §§ 17 ff. KSchG beachten. Außerordentliche Kündigungen altersgesicherter Arbeitnehmer werden mitgerechnet. Schließt der Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat eine Namensliste i. S. d. § 125 Abs. 1 InsO [1], so ersetzt der Interessenausgleich nach § 125 Abs. 2 InsO die Stellungnahme des Betriebsrats für die Massenentlassungsanzeig...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.3 Berufsausbildungsverhältnisse

Während der Probezeit [1] gibt es keine Besonderheiten. Nach § 22 Abs. 1 BBiG kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann jedoch nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG dem Auszubildenden nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Zu § 22 KO, der Vorgängerregelung von § 113 InsO, hatte das BAG[2] die Auffa...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 8 Schadensersatzanspruch nach der InsO

Der Arbeitnehmer kann Schadensersatz wegen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 113 Satz 3 InsO verlangen, wenn der Insolvenzverwalter kündigt. Es handelt sich hierbei um eine einfache Insolvenzforderung. Der Schadensersatzanspruch entsteht nur für die Zeitspanne der tatsächlichen Beendigung bis zum Ablauf der Frist, mit der der Insolvenzverwalter hätte...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.7 Wehrdienstleistende

Hier hat der Insolvenzverwalter die Schutzbestimmungen der §§ 2, 10 ArbPlSchG zu beachten.mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 6 Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen

Bei (zulässig) befristeten Arbeitsverhältnissen kommt nach § 15 Abs. 4 TzBfG eine ordentliche Kündigung (= Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist) nur dann in Betracht, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, kann außerhalb der Insolvenz nicht ordentlich gekündigt werden. Ist allerdings das ...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten bei der Kündigung in der Insolvenz. Dies betrifft zunächst die Ausnahmeregelungen zur Kündigungsfrist in § 113 InsO. Sonderkündigungsschutz gilt zwar grundsätzlich auch in der Insolvenz, kann aber in vielen Fällen nicht mehr effektiv gewährt werden. Dies gilt insbesondere für eine tarifvertraglich geregelte Unkündbark...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.6 Schwerbehinderte Arbeitnehmer

Sofern die Ausnahmen des § 173 SGB IX nicht greifen, kann der Insolvenzverwalter nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts kündigen (bei der ordentlichen Kündigung nach § 168 SGB IX, bei der außerordentlichen nach §§ 174, 168 SGB IX). In aller Regel wird es um eine ordentliche Kündigung gehen. Das Antragsverfahren ist in § 170 SGB IX geregelt. Die Entscheidung des I...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.5 Schwangere oder Arbeitnehmer in Elternzeit

Der Insolvenzverwalter hat, wie auch sonst ein Arbeitgeber, die §§ 17 MuSchG und 18 BEEG zu beachten. Gemäß § 17 Abs. 2 MuSchG und § 18 Abs. 1 Satz 4 und 5 BEEG kann jedoch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen auf Antrag die beabsichtigte Kündigung ausnahmsweise vor ihrem Ausspruch für zulässig erkl...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 10 Sozialplan in der Insolvenz

Sozialpläne, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen werden, sind in ihrer Dotierungshöhe beschränkt. Dabei bestehen die insolvenzspezifischen Begrenzungen zusätzlich zu den Maßgaben des § 112 Abs. 5 BetrVG. Das maximale Volumen des Sozialplanes ist die zweieinhalbfache Monatsvergütung der von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer.[1] Dabei ist die Monat...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.3 Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten

Rz. 90 Hinweise darauf, wann es als "unwahrscheinlich" gilt, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten ohne Verwertung von Sicherheiten in voller Höhe begleichen wird, finden sich in Art. 178 Abs. 3 CRR: Das Institut verzichtet auf die laufende Belastung von Zinsen. Das Institut erfasst eine erhebliche Kreditrisikoanpassung, weil sich die Bonität nach der Vergabe des Kredites...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Aufgaben der NPE-Abwicklungseinheiten

Rz. 39 Bei der Gestaltung der NPE-Abwicklungseinheiten sind die Besonderheiten der eigenen NPE-Portfolios zu berücksichtigen, also z. B. die Spezifikationen im Privat- oder Firmenkundengeschäft (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Dabei sollte auch auf die verschiedenen Arten der jeweils hauptsächlich verwendeten Sicherheiten geachtet werden, die ggf. verwertet werden müssen. H...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.5 Bilanzierungsverstöße und Untreue

Rz. 42 Bilanzierungsverstöße können sowohl Ermöglichungs- als auch Verdeckungshandlungen beim Tatbestand der Untreue im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB sein. Danach macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten (Verfügungs- bzw. Verpflichtungsbefugn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.2 Zwecke der Buchführung

Rz. 3 Die Buchführung erfüllt zugleich mehrere Funktionen, deren Beeinträchtigung zu einem Buchführungsverstoß führen kann. Zum einen kommt ihr eine Dokumentations- und Informationsfunktion zu. Der Dokumentationsfunktion wird die Buchführung durch die Sammlung, Aufbereitung, systematische Aufzeichnung und Archivierung des Datenmaterials aus dem täglichen Geschäftsgeschehen ge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Insolvenz des Unternehmens

Rz. 6 Die Insolvenz eines Unternehmens ist keine Betriebsänderung. Allein aus der Insolvenz ergeben sich daher keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Er ist auch nicht beim Stellen des Insolvenzantrags zu beteiligen. Hierüber ist lediglich der Wirtschaftsausschuss zu unterrichten (§ 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG). Plant der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Factoring

Rz. 105 Bei den Factoringgeschäften ist zwischen dem echten und dem unechten Factoring zu unterscheiden. Beim echten Factoring übernimmt der Factor (Käufer der Forderung) die Forderung mit dem vollen Risiko des Ausfalls. Beim unechten Factoring tritt der Unternehmer zwar seine Forderungen aus Warenlieferungen an den Factor ab, er hat aber weiterhin voll für die Zahlungsfähig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.6.2 Pflichterfüllung

Rz. 17 Die steuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht trifft den Normadressaten der jeweiligen gesetzlichen Regelung. Voraussetzung ist insoweit stets die Steuerrechtsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit, Träger steuerlicher Pflichten nach der jeweiligen Norm sein zu können.[1] Die Erfüllung der jeweiligen Pflicht setzt sodann auch die steuerliche Handlungsfähigkeit[2] vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Ermittlung der Bezugsgröße

Rz. 19 Nach § 141 Abs. 1 AO kann die Höhe des Umsatzes, des Gewinns oder des Vermögens Anknüpfungspunkt für die Begründung der Buchführungspflicht sein. Diese Bezugsgrenzen für die Begründung der Pflicht zur Buchhaltung sind alternativ zu sehen. Die Überschreitung bereits eines einzigen Werts begründet grundsätzlich die Buchführungspflicht.[1] Auch das einmalige Überschreite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Normadressat

Rz. 19 Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht besteht für den Adressaten der jeweiligen Rechtsnorm bzw. dessen gesetzlichen Vertreter.[1] Die Pflichtenstellung geht auf einen Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolger des Steuerpflichtigen über. Im Fall der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Normadressaten bleibt diese Rechtspflicht erhalten, sie ist jedoch von einem Inso...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Geschädigte Person

Rz. 577 Wird der Verletzte (Anspruchsberechtigte; aber auch Drittleistungsträger, siehe § 171b SGB V) insolvent, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO), der das zur Masse gehörende Vermögen (dazu gehören auch Schadenersatzforderungen) sofort in Besitz nimmt ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Versicherte Person

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AGS 07/2024, Kostenfestsetz... / II. Form des Kostenfestsetzungsantrags

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 103 Abs. 2 S. 1 ZPO ist der Kostenfestsetzungsantrag bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. Nach § 130d S. 1 ZPO sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, dem Gericht als elektronisches Dokument zu übermitteln. Die Part...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Falscher Anspruchsgegner

Rz. 851 Nur Verhandlungen mit dem (richtigen) Schuldner oder dessen Vertreter hemmen die Verjährung. Die irrtümliche Verhandlung des Gläubigers mit einer anderen Rechtsperson als der des Schuldners führt nicht zur Hemmung.[875] Rz. 852 Die Hemmung muss vom Berechtigten herbeigeführt worden sein.[876] Rz. 853 Gerichtliche Maßnahmen gegenüber einem falschen Anspruchsgegner beein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gesellschaftsrechtlich vermittelte Beherrschung

... mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder mehr als die Hälfte der Anteile am Nennkapital unmittelbar oder mittelbar zuzurechnen sind ... Rz. 193 [Autor/Stand] Gesellschaftsrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (vgl. Rz. 181)...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Berechtigung

Rz. 671 Hinweis Rdn 700 ff., 721, 836 ff.; zur Streitverkündung Rdn 809 f. Rz. 672 Die verjährungsbeeinflussende Handlung muss vom Berechtigten herrühren, Maßnahmen (wie Klageerhebung) von Nichtberechtigten hemmen die Verjährung nicht (ferner Rdn 836 ff.). Rz. 673 Die Klage eines Nichtberechtigten hemmt die Verjährung nicht.[684] Wer als Berechtigter i.S.d. § 204 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Direktanspruch, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG

Rz. 592 § 115 VVG – Direktanspruch Rz. 593 Im Anwendungsbereich vo...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Insolvenz des Versicherers

Rz. 599 Bei Insolvenz des Versicherers[693] bleibt die unmittelbare Einstandspflicht des Schädigers und der weiteren Eintrittspflichtigen (im Einzelfall z.B. Anstellungskörperschaft, weitere Gesamtschuldner) bestehen. § 12 PflVGmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Insolvenz des Anspruchstellers

Rz. 1008 Hinweis Siehe zur Insolvenz des Anspruchstellers Rdn 577 ff. Rz. 1009 Wird der Verletzte (Anspruchsberechtigte) oder Drittleistungsträger insolvent, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO). Rz. 1010 Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Vermö...mehr

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ZErb 07/2024, Fiskus kann i... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach dem am 15.1.2021 verstorbenen Erblasser. Dieser errichtete am 13.11.2020 ein notarielles Testament, in dem er u.a. Folgendes verfügte: Zitat "Zum Alleinerben meines gesamten Nachlassvermögens bestimme ich meinen Sohn, Herr Bert K., […] Sollte mein Sohn vor dem Erbfall versterben, so ist ersatzweise mein Enkelsohn, Herr John-Phili...mehr

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zfs 07/2024, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

Die Kl. nimmt den beklagten VR aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Anspruch, nachdem über das Vermögen der mitversicherten T GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Dem Versicherungsvertrag lagen die AVB und BBR zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Patentanwält...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Verfahren

Rz. 794 Schließt der Vormund einen Abfindungsvergleich oder einen die weitere Abwicklung regelnden Vertrag (z.B. Vereinbarung einer Haftungsquote, Rentenvergleich) ohne die erforderliche Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts, bedarf der Vertrag zu seiner Wirksamkeit der nachträglichen Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts (§ 1829 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 795 § 184...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.4 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters

Rz. 19 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Masse vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.[1] Diese Befugnis endet erst mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens.[2] Nach § 58 InsO steht diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, das jederzeit Auskünfte oder ei...mehr