Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.3 Umsatzsteuerliche Probleme nicht vollständig erfüllter Verträge

Rz. 127 Ist ein gegenseitiger Vertrag im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht vollständig erfüllt, wird er mit der Eröffnung des Verfahrens zu einem nicht mehr erfüllbaren Vertrag.[1] Der Vertragspartner kann seinen Anspruch auf die Erfüllung des Vertrags gegen den Schuldner nicht mehr durchsetzen. Der Erfüllungsanspruch des Gläubigers wird deshalb zur ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.4 Entscheidung über den Insolvenzantrag

Rz. 42 Nach der Einreichung eines Insolvenzantrags kann das Insolvenzgericht bis zur Entscheidung über den Antrag verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse treffen.[1] Diese sind im Einzelnen in § 21 InsO geregelt.[2] In Betracht kommen insbesondere die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die Anordnung eines vorläufigen Verfügungsverbots.[3] Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.8.2 Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 102 Weitaus wichtiger als die sich aus der Insolvenz des Arbeitnehmers ergebende Problematik sind in der Praxis die Fragestellungen, die sich bei einer Insolvenz des Arbeitgebers hinsichtlich der Behandlung der LSt ergeben.[1] Zur Frage der Anfechtung der Abführung von LSt s. Gundlach/Frenzel/Schmidt, DStR 2002, 861. Rz. 103 Grundsätzlich hat dabei während der Dauer eines...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.5 USt bei abgesonderter Befriedigung

Rz. 135 Ein Recht zu einer abgesonderten Befriedigung[1] haben Inhaber von Grundpfandrechten[2] sowie von rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Pfandrechten.[3] Zudem gewähren Sicherungsabtretung und Sicherungseigentum einen Anspruch auf eine abgesonderte Befriedigung.[4] Dies gilt ebenso für verlängerte, erweiterte oder mit einer Konzernklausel versehene Eigentumsvorbehalt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.1 Grundsätzliche Behandlung der USt in der Insolvenz

Rz. 111 Die USt, die in der Praxis von erheblicher Bedeutung bei der Durchführung von Insolvenzverfahren ist[1], folgt in ihrer grundsätzlichen Behandlung den allgemeinen Vorschriften.[2] Sie ist dann Insolvenzforderung, wenn sie vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde, ansonsten Masseverbindlichkeit. Maßgebend ist hierbei der Zeitpunkt, in dem die schuldre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.3 Steuerrechtliche Stellung des Schuldners

Rz. 13 Nach § 80 Abs. 1 InsO verliert der Schuldner (bis zur Änderung der Terminologie wurde vom Gemeinschuldner gesprochen) grundsätzlich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Recht, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen. Diese Rechte gehen auf den Insolvenzverwalter bzw. bei Anwendung des Verbraucherinsolvenzverfahrens de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.1 Steuerforderungen als Insolvenzforderungen

Rz. 154 Für Insolvenzforderungen bestimmt § 87 InsO, dass diese nur nach den Bestimmungen der InsO durchgesetzt werden können. Nach § 89 InsO gibt es zudem ein ausdrückliches Vollstreckungsverbot für einzelne Insolvenzgläubiger. Die Einzelzwangsvollstreckung wird somit durch das Kollektivvollstreckungsrecht der InsO verdrängt. Dies gilt auch für Steuerforderungen, die Insolv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.4 Freigabe von Massegegenständen

Rz. 133 Freigabe von Gegenständen aus der Insolvenzmasse bedeutet, dass der Insolvenzverwalter an einzelnen Gegenständen der Insolvenzmasse die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wieder auf den Schuldner überträgt.[1] Hierzu ist der Insolvenzverwalter im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Verwaltung der Insolvenzmasse berechtigt. Der Gegenstand verliert durch diese Freigabe sein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.9 Veranlagung in der Insolvenz

Rz. 95 Das Insolvenzverfahren hat keine Auswirkungen auf die Ermittlung der ESt. Es ist somit eine einheitliche Veranlagung vorzunehmen (zur Aufteilung der ESt-Schuld s. Rz. 76ff.). Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung trifft grundsätzlich während des Insolvenzverfahrens den Insolvenzverwalter, da dem Stpfl. der Zugriff auf die erforderlichen Unterlagen verwehrt ist. L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.3 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis als Insolvenzforderungen

Rz. 50 Anders als unter der Geltung der KO gibt es grundsätzlich keine Forderungen mehr, die vorrangig aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind. Dies gilt insbesondere auch für Steuerforderungen, die grundsätzlich wie alle anderen Forderungen behandelt werden. Steuerforderungen sind damit grundsätzlich Insolvenzforderungen und unterliegen auch den Beschränkungen der InsO. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.4 Aufrechnung in der Insolvenz

Rz. 61 Nach § 226 AO gelten für die Aufrechnung im steuerlichen Verfahrensrecht grundsätzlich die §§ 387ff. BGB.[1] Darüber hinaus normiert § 226 Abs. 2 bis 4 AO weitere Voraussetzungen für die Aufrechnung in steuerrechtlichen Verwaltungsverfahren.[2] Diese allgemeinen Voraussetzungen an die Aufrechnung müssen in der Insolvenz gleichfalls erfüllt sein. Für die Aufrechnung im...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.7 KSt in der Insolvenz

Rz. 96 Für die KSt gelten die Vorschriften des EStG für die Ermittlung des Einkommens, die Veranlagung und die Entrichtung der Steuer nach § 8 KStG entsprechend. Die obigen Ausführungen zur ESt gelten deshalb für die KSt analog.[1] Die KSt ist je nach dem Zeitpunkt ihres Begründetseins Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit. Zur Aufrechnung mit dem Körperschaftsteuergu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.11.1 GrESt

Rz. 143 Verlangt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines vom Schuldner als Käufer oder Verkäufer abgeschlossenen Grundstückskaufvertrags, ist die GrESt aus diesem Vorgang eine Insolvenzforderung, da die Begründung dieser Steuer i. S. d. § 38 InsO vor der Eröffnung des Verfahrens liegt.[1] Hierbei sei darauf hingewiesen, dass das FA die Erteilung der nach § 22 GrEStG erfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.2 Vorsteuerabzug in der Insolvenz

Rz. 120 Für den Vorsteuerabzug ergeben sich in der Insolvenz zunächst keine Besonderheiten.[1] Da der Schuldner Unternehmer bleibt, bleibt er auch zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind. Soweit es sich bei der geltend gemachten Vorsteuer um solche handelt, die auf Leistungen entfällt, die vor der Eröffnung des Insolvenz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.2 Steuerforderungen als Masseverbindlichkeiten

Rz. 161 Bei Masseverbindlichkeiten ergeben sich grundsätzlich keine Einschränkungen hinsichtlich der Festsetzung und der Vollstreckung im Verwaltungsweg.[1] Sie sind somit durch Steuerbescheide geltend zu machen.[2] Zu beachten ist aber, dass Adressat des Steuerbescheids jetzt der Insolvenzverwalter ist.[3] Ferner ist die einschränkende Bestimmung des § 90 InsO zu beachten, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.5 Versteuerung stiller Reserven

Rz. 80 Einer der Hauptvorgänge innerhalb eines Insolvenzverfahrens ist die Verwertung der Masse durch den Insolvenzverwalter. Es stellt sich deshalb die Frage, wie die ESt, die auf die Aufdeckung stiller Reserven im Rahmen solcher Verwertungshandlungen entfällt, zu behandeln ist. Eine Einordnung als Masseverbindlichkeit erscheint auf den ersten Blick einleuchtend, da die Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.9 GewSt im Insolvenzverfahren

Rz. 107 § 4 Abs. 2 GewStDV bestimmt ausdrücklich, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers die GewSt-Pflicht nicht berührt.[1] Der Gewerbebetrieb wird damit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht etwa beendet, sodass ein neuer Gewerbebetrieb entstünde. Vielmehr besteht eine Identität, die auch dazu führt, dass ein Verlustvort...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.4 Aufteilung der ESt-Schuld

Rz. 76 Da die vor der Eröffnung des Verfahrens entstandene Steuerschuld Insolvenzforderung ist, die anschließend durch die Handlungen des Insolvenzverwalters entstandene Steuerschuld jedoch Masseverbindlichkeit ist, ist eine Aufteilung der ESt-Schuld vorzunehmen.[1] Dabei kommt es nicht zu verschiedenen Veranlagungen, sondern es kommt allein eine verhältnismäßige Aufteilung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.3 Besteuerung von Ehegatten

Rz. 74 Grundsätzlich gelten die allgemeinen steuerlichen Bestimmungen für die Veranlagung von Ehegatten auch dann, wenn über das Vermögen eines der Ehegatten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.[1] Damit ist grundsätzlich auch eine Zusammenveranlagung möglich.[2]. Allerdings verliert der Schuldner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht, die Masse zu verwalten u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.7 Personengesellschaft und Insolvenz

Rz. 84 Personengesellschaften[1] sind nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO ausdrücklich selbstständig insolvenzfähig. Dies gilt seit dem Inkrafttreten der InsO auch für die GbR. Als reine Innengesellschaft ist die stille Gesellschaft (gleich ob typisch oder atypisch) hingegen nicht insolvenzfähig.[2] Rz. 85 Die Personengesellschaft ist damit Gegenstand eines Sonderinsolvenzverfahrens....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.5 Insolvenzanfechtung

Rz. 66 Die Anfechtung von Rechtshandlungen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in §§ 129ff. InsO geregelt,[1] wobei die Regelungen in 2017 in Teilbereichen neu gefasst wurden.[2] Die Bestimmungen zur Insolvenzanfechtung gelten hierbei grundsätzlich auch gegenüber der Finanzbehörde. Die Anfechtung übt der Insolvenzverwalter aus, indem er Klage vor den o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.6 ESt bei abgesonderter Befriedigung

Rz. 82 Bestimmte dingliche Rechte gewähren im Insolvenzverfahren ein Recht auf eine abgesonderte Befriedigung. Der mit dem Absonderungsrecht belastete Gegenstand ist zwar Gegenstand der Insolvenzmasse, doch hat der absonderungsberechtigte Gläubiger das Recht, sich aus dem Gegenstand zu befriedigen.[1] Absonderungsrechte der Gläubiger bestehen nach §§ 49ff. InsO bei folgenden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.11.2 KraftSt

Rz. 145 Die KraftSt entsteht nach § 6 KraftStG mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums oder mit Beginn der Steuerpflicht. Entrichtungszeitraum ist nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 KraftStG ein Jahr, wobei die Steuer im Voraus zu entrichten ist. Es ist hierbei eine zeitanteilige Aufteilung für den Zeitraum vor und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Tage...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.8.1 Insolvenz des Arbeitnehmers

Rz. 100 Die LSt ist von ihrer Ausprägung her lediglich eine besondere Form der Erhebung der ESt. Die Rechtslage ähnelt deshalb dabei der Rechtslage bei Vorauszahlungen zur ESt.[1] Hat der Arbeitgeber die LSt für einen insolventen Arbeitnehmer nicht abgeführt und wird der Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen, so ist die Forderung im Insolvenzverfahren über ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.7 Falsche Rechnungsstellung

Rz. 142a Hat der Schuldner in einer Rechnung USt falsch ausgewiesen, schuldet er die USt nach § 14c UStG. Der Haftungsanspruch ist in einem Insolvenzverfahren eine Insolvenzforderung des FA. Berichtigt der Insolvenzschuldner bzw. der Insolvenzverwalter die Rechnung, entsteht der Vergütungsanspruch im Zeitpunkt der Berichtigung.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.3.1 Beitreibung von Insolvenzforderungen

Rz. 163 Nach § 87 InsO ist bei einem Insolvenzverfahren eine Einzelzwangsvollstreckung ausdrücklich untersagt.[1] Ein Vorgehen gegen den Schuldner persönlich ist während der Dauer eines Insolvenzverfahrens nur möglich, wenn der Schuldner der Anmeldung einer Steuerforderung widerspricht. Dann kann ein Feststellungsbescheid ergehen. Wird nicht widersprochen, hat der Tabellenei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.1 Restschuldbefreiungsverfahren

Rz. 168 Nach §§ 286ff. InsO kann eine natürliche Person beantragen, von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit zu werden.[1] Dieses Restschuldbefreiungsverfahren wurde durch die InsO neu in das deutsche Insolvenzrecht eingeführt.[2] Aus verschiedenen Gründen erfolgte eine teilweise Neuregelung durch das InsO-Änderungsgesetz 2001. Insbesondere ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.1 Dritter

Rz. 8 Dritter i. S. d. § 262 AO kann jeder sein, der nicht Vollstreckungsschuldner[1] ist.[2] Eine zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtete Person (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker) ist deshalb insoweit nicht Dritter, als die Zwangsvollstreckung in das Vermögen stattfindet, das von der Duldungspflicht umfasst wird.[3] Geht diese Vollstreckung dagegen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.3 Insolvenzplanverfahren

Rz. 178 Nach §§ 217ff. InsO können die Folgen einer Insolvenz in einem Insolvenzplan abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden (hierzu allgemein Abschn. 61 VollStrA).[1] Das Insolvenzplanverfahren ist an die Stelle des Vergleichs nach der VerglO und dem Zwangsvergleichsverfahren nach den §§ 173ff. KO getreten. Das Insolvenzplanverfahren soll den Beteiligte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.11.7 ErbSt/SchenkSt

Rz. 152a Eine Insolvenz während der Frist des § 13a Abs. 5 ErbStG, die eine geerbte Beteiligung an einer Gesellschaft betrifft, führt nicht zu einer Unbilligkeit der Geltendmachung der ErbSt.[1] Auch im Fall einer Veräußerung im Rahmen einer Insolvenz während der Frist ist die Nachsteuer gem. § 13a Abs. 5 ErbStG nach Ansicht der Rspr. festzusetzen, da eine teleologische Redu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.3.2 Widerspruchsklage des Nacherben (§ 773 ZPO)

Rz. 31 § 773 ZPO eröffnet die Möglichkeit einer Widerspruchklage für Nacherben.[1] Diese Norm bestimmt, dass ein Gegenstand, der zu einer Vorerbschaft gehört, nicht im Weg der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden soll, wenn die Veräußerung oder die Überweisung im Fall des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 BGB dem Nacherben gegenüber unwirksam ist. Der Na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelungen für Kleinunte... / 2. Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 2 UStG

Option zur Regelbesteuerung: Der Unternehmer konnte nach bisheriger Rechtslage dem Finanzamt bis zur formellen[22] Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung von § 19 Abs. 1 UStG verzichtet,[23] mithin die Steuer nach den allgemeinen Regelungen versteuern möchte. Für die Erklärung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Vor Eintritt der Unanf...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.4.1 Handlungen vorläufiger Insolvenzverwalter

Nach § 55 Abs. 4 InsO gelten Steuerschulden eines Insolvenzschuldners, die u. a. von einem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit. § 55 Abs. 4 InsO ist nur auf Masseverbindlichkeiten, nicht aber auch auf Vergütungsan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.2 Forderungseinzug durch den Insolvenzverwalter

Nach der BFH-Rechtsprechung geht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungserbringers (Insolvenzschuldners) nach § 80 Abs. 1 InsO die gesamte Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und damit auch die Empfangszuständigkeit für die offenen Forderungen auf den Insolvenzverwalter über. Dadurch kommt es zu einer Aufspaltung des Unternehmens in die dr...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.9.1 Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter

Lehnt der Insolvenzverwalter die Vertragserfüllung (vollständige Bezahlung der offenen Lieferantenrechnung) ab[1], kann der Lieferant (sog. Vorbehaltsverkäufer) vom Vertrag zurücktreten und die Aussonderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware aus der Insolvenzmasse verlangen.[2] Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, handelt es sich aus Sicht des Lieferanten...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 1.5 Rechnungserteilung durch den Insolvenzverwalter

Nach § 14 Abs. 2 UStG ist ein Unternehmer berechtigt und auf Verlangen des Leistungsempfängers verpflichtet, Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer zu erteilen, soweit er umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt. Die Rechnung muss innerhalb von 6 Monat...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.4 Forderungseinzug durch den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter

Aufgrund der Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt[1], mit Recht zum Forderungseinzug[2] oder mit Berechtigung zur Kassenführung werden bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) die noch ausstehenden Entgelte für zuvor erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen im Augenblick vor der Eröffnu...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.3 Forderungseinzug durch den "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter

Bestellt das Insolvenzgericht einen sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter, ist dieser Vermögensverwalter i. S. d. § 34 Abs. 3 AO. Da auf ihn die gesamte Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergeht, treten bereits mit seiner Bestellung die Uneinbringlichkeit der Entgelte des leistenden Unternehmers und die Aufspaltung seines Unternehmen...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.4 Masseforderungen aufgrund von Handlungen vorläufiger Insolvenzverwalter und vorläufiger Sachwalter (§ 55 Abs. 4 InsO)

2.4.1 Handlungen vorläufiger Insolvenzverwalter Nach § 55 Abs. 4 InsO gelten Steuerschulden eines Insolvenzschuldners, die u. a. von einem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit. § 55 Abs. 4 InsO ist nur auf Masseverb...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.2 Vorsteuerabzug aus den Rechnungen des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter erbringt seine Leistung (Ausübung der Verwaltungstätigkeit) ebenso wie der vorläufige Insolvenzverwalter an den Insolvenzschuldner. Somit ist der Insolvenzschuldner Leistungsempfänger dieser Leistungen[1] und dementsprechend unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters und seine A...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.3 Vorsteuerabzug aus den Rechnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des vorläufigen Sachwalters

Die Leistungen sowohl eines "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters als auch eines "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters werden zwar auch an den Insolvenzschuldner erbracht, aber zeitlich vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführt, auch wenn durch die Handlungen des "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters Masseverbindlichkeiten und durch die Handlungen de...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 1.4 Wegfall einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG entsteht eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn ein Unternehmen (Organgesellschaft) in ein anderes Unternehmen (Organträger) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert ist. Als Organgesellschaften kommen grundsätzlich nur juristische Personen (z. B. GmbH) in Betracht. Aus verwaltungs- und prozessökonomischen Gründen können ...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.7 Vorsteuerberichtigung wegen der Uneinbringlichkeit von Forderungen gegen den Insolvenzschuldner

Spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden die Forderungen der Gläubiger gegen den Insolvenzschuldner in diesem Zeitpunkt und unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote in voller Höhe uneinbringlich i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Die Ansprüche der Gläubiger sind mit der Bestellung eines "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters, eines "schwachen" vorläufig...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.8 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Nach der Verwaltungsauffassung[1] gehört zu den Masseforderungen der Vorsteuerberichtigungsanspruch nach § 15a UStG zulasten des Unternehmers, soweit er aufgrund der Verwertung der Masse durch den Insolvenzverwalter entsteht. Dies gilt sowohl für vom Insolvenzverwalter herbeigeführte Änderungen der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse z. B. durch Um...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.8 Vorsteuerberichtigung aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung

Der Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen des Schuldners anfechten, die dieser in einem Zeitraum von 10 Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Absicht vorgenommen hat, Gläubiger zu benachteiligen, wenn der Vertragspartner diese Absicht kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn Vertragspartner positiv wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.4 Vorsteuerabzug aus Rechnungen beauftragter Dritter

Der Insolvenzverwalter kann selbstständige Dritte beauftragen, bestimmte Arbeiten im Rahmen der Insolvenzverwaltung zu übernehmen (z. B. Gutachter, Rechtsanwälte, Steuerberater). Solche Leistungen Dritter im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit kann der Insolvenzverwalter entweder kraft Amtes für die Insolvenzmasse oder persönlich beziehen. Das Recht auf Vorsteuerabzug aus den ...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.9.2 Ziehen der Ware zur Insolvenzmasse

Zieht der Insolvenzverwalter mit Eigentumsvorbehalten belastete Ware – statt sie an den Eigentümer zurückzugeben – zur Insolvenzmasse und werden die entsprechenden Forderungen der Lieferanten nach § 103 InsO i. V. m. § 107 InsO voll aus der Masse erfüllt, waren nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt. Die Bezahlung durch den ...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.11 Sog. Neuerwerb

Nimmt der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine neue unternehmerische Tätigkeit auf, gehört die Umsatzsteuer auf die hierauf entfallenden Umsätze grundsätzlich zu den Masseforderungen, weil der Insolvenzschuldner die Einnahmen aus der neu aufgenommenen Tätigkeit an die Masse abzuführen hat. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Nach der Rechtsprechu...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.5 Vorsteuerabzug bei Ausführung auch vorsteuerabzugsschädlicher Umsätze

Insolvenzverwalter können neben den üblichen steuerpflichtigen Umsätzen möglicherweise auch steuerfreie Umsätze ausführen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließen (z. B. Veräußerung eines Grundstücks des Unternehmensvermögens umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG). In diesem Fall ist die Vorsteuer nach der Verwaltungsauffassung entsprechend §...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.3 Sollbesteuerung

Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (sog. Sollbesteuerung[1]) ist der Zeitpunkt des einzelnen Umsatzes maßgebend für das "Begründetsein" eines Umsatzsteueranspruchs. Praxis-Beispiel Zeitpunkt des Umsatzes bei der Sollbesteuerung maßgebend Das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmers (Monatszahler) wird am 13.6. eröffnet. Die Umsatzsteuerbeträge für bi...mehr