Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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§ 5 Insolvenzverfahren / IV. Insolvenzplanverfahren – Prepackaged-Plan

Rz. 92 Das Insolvenzplanverfahren ist kein eigenständiges Insolvenzverfahren, sondern bietet lediglich die Möglichkeit, die Abwicklung des Verfahrens zu modifizieren und den Gläubigern ein abweichendes Ergebnis als Vertragsangebot zu unterbreiten.[55] Das Insolvenzplanverfahren weicht dabei von den allgemeinen Regelungen der §§ 217 ff. InsO auch im Nachlassinsolvenzverfahren...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz

Rz. 1120 Im Insolvenzverfahren besteht, u.a. aus dem Grund, das Unternehmen oder auch nur einen Teil davon sanieren zu wollen, bei der Sozialauswahl ein modifiziertes und damit vereinfachtes Kündigungsverfahren. Ansonsten gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Kündigungen ohne Insolvenz, da die Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich keinen Einfluss auf die Arbeitsverhält...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 173 Nach § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG genießen Schwangere und Wöchnerinnen unabhängig von der Betriebsgröße Sonderkündigungsschutz.[299] Danach ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ende ihrer Schutzfrist, mindestens jedoch bis zum Ablauf von...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / D. Schlusstermin

Rz. 64 Der Schlusstermin stellt die abschließende, letzte Gläubigerversammlung dar. Hier können Gläubiger ein letztes Mal Rede und Antwort vom Insolvenzverwalter verlangen. Zudem bildet der Schlusstermin eine Zäsur für die Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO sowie zur Anmeldung von Forderungen (die dann aber nicht mehr ins Verteilungsverzeichnis...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / IV. Aus- und absonderungsberechtige Gläubiger

Rz. 118 Wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger, § 47 InsO. Es handelt sich bei sog. Aussonderungsgläubigern also um solche, die Eigentumsrechte oder einen Eigentumsvorbehalt an Gegenständen haben, die nicht der Insolvenzmasse zuzurechnen sind. Aussonderungsbe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Anspruchsübergang

Rz. 1175 Mit der Beantragung des Insolvenzgeldes gehen die Arbeitsentgeltansprüche, die den Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, einschließlich der im Bruttolohn enthaltenen Lohnsteuer[3099] auf die Bundesagentur für Arbeit über (§ 169 SGB III).[3100] Die auf die Bundesagentur übergegangenen Ansprüche werden beim Insolvenzverwalter als einfache Insolvenzforderungen i.S.d. §...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Rückzahlungspflicht

Rz. 11 Ein Verstoß lässt sowohl die Rechtswirksamkeit des Darlehensvertrags oder sonstigen Rechtshandlungen als auch deren Erfüllung unberührt (vgl. Rowedder/Pentz/Schnorbus § 43a Rz. 11; Noack § 43a Rz. 18; i.E. wohl anders Altmeppen § 43a Rz. 11), es ist umstritten, ob der Gesellschaft vor Auszahlung eine Leistungsverweigerungspflicht oder ein Leistungsverweigerungsrecht z...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Verfahrensvorschriften

Rz. 1172 Insolvenzgeld wird auf Antrag des Berechtigten bei der Agentur für Arbeit gewährt (§§ 323 Abs. 1, 324 Abs. 1 SGB III). Zuständig ist nach § 327 Abs. 3 SGB III die Agentur, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Wenn der Arbeitgeber im Inland keine Lohnabrechnungsstelle hat, ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezir...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 1. Allgemeines

Rz. 30 In § 129 Abs. 1 InsO werden zunächst allgemeine Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung dargestellt, welche grundsätzlich bei allen Anfechtungstatbeständen vorliegen müssen. Eine Ausnahme hierzu kann nur dann gemacht werden, wenn im Gesetz ausdrücklich eine abweichende Regelung aufgeführt ist. Grundnorm der (gesamten) Anfechtung ist also § 129 InsO. Diese Bestimmung m...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / a) Innenhaftung

Rz. 30 Ist über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Anspruch nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (BGH NZG 2007, 672 – Wirtschaftsakademie; Saenger/Inhester/Saenger § 13 Rz. 124). § 93 InsO verbietet eine Geltendmachung durch die Gläubiger ( BGH GmbHR 2002, 902; BAG GmbHR 2005, 987; OLG Jena GmbHR 2002, 112; vgl. Wahl GmbHR 2004, 994; ...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 6. Gläubigerversammlung

Rz. 71 Eine Gläubigerbeteiligung ist in der Praxis leider zunehmend die Ausnahme. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass nur durch eine aktive Beteiligung spätere Verfahrensrechte geltend gemacht werden können. Die Beteiligung der Gläubiger erfolgt im Wesentlichen durch Anmeldung einer Insolvenzforderung als Basis und der darauffolgenden Teilnahme an den Gläubigerversammlungen ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Buchführungspflicht als öffentliche-rechtliche Pflicht

Rz. 2 Zur Führung von Büchern ist die GmbH als Formkaufmann (§ 13 Abs. 3 GmbHG) verpflichtet (§§ 6 Abs. 1, 238 Abs. 1, 242 HGB). Diese Buchführungspflicht wird in § 41 zu einer Pflicht der Geschäftsführer (Kompetenzzuweisung, vgl. Noack § 41 Rz. 1; Oppenländer/Trölitzsch/Brösztl-Reinsch § 32 Rz. 1). Während des Insolvenzverfahrens besteht keine Buchführungspflicht der Geschä...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Klagebefugte Gesellschafter

Rz. 5 Der Anspruch auf Auflösung ist durch Klage geltend zu machen. Klagebefugt sind nur Gesellschafter, die allein oder zusammen mindestens ein Zehntel des Stammkapitals besitzen und gem. § 16 ausgewiesen sind (vgl. §§ 16 Abs. 1, 40 Abs. 2 – in das Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste; Passarge/Torwegge/Passarge Rz. 83). Bei der Berechnung sind etwa eingezogene ...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / VI. Rücknahme des Insolvenzantrages und Erledigungserklärung

Rz. 64 Gemäß § 13 Abs. 2 InsO kann der Antragsteller seinen Antrag bis zum Erlass der Eröffnungsentscheidung jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücknehmen. Er trägt dann gemäß § 4 InsO i.V.m. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO die bis dahin angefallenen Kosten. Mit der Rücknahme des Antrages entfällt die Amtsermittlungspflicht des § 5 Abs. 1 S. 1 InsO und damit die Grundlage für die Tä...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Aufbewahrung von Büchern

Rz. 7 Die Bücher und Schriften der GmbH sind 10 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Übergabe zur Verwahrung, von einem Gesellschafter oder einem Dritten aufzubewahren. Die Person des Aufbewahrers kann durch den Gesellschaftsvertrag oder einem mit einfacher Mehrheit zu fassenden Gesellschafterbeschluss bestimmt werden. Hierfür kommt auch ein privates Archivierungsbüro in Betracht...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Arbeitgeberstellung in der Insolvenz

Rz. 1107 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht und damit auch die Arbeitgeberstellung kraft Gesetzes vom Gemeinschuldner auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[2930] Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Eröffnungszeitpunkt noch fortbesteht. Der Gemeinschuldner behält nur ausnahmsweise bei Anordnung der...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / XI. Verjährung

Rz. 63 Die Vorschrift des Abs. 6 wurde 2004 eingeführt, um die als unangemessen angesehene kurze Verjährungsfrist des § 195 BGB (drei Jahre seit Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002) zu ersetzen (Scholz/Veil § 19 Rz. 194). Ansprüche der GmbH gegen den einlagepflichtigen Gesellschafter nach § 19 Abs. 4 verjähren in zehn Jahren. Maßgeblich für den Lauf der Frist ist der Zeit...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1156 Generell muss der Insolvenzverwalter die offenen Forderungen aller Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse (§ 35 InsO) gleichmäßig erfüllen. Den Arbeitnehmern kommt bei einer Insolvenz des Arbeitgebers jedoch in zweierlei Hinsicht eine Sonderstellung zu. Zum einen berührt die Insolvenz die Arbeitsverhältnisse nach § 108 Abs. 1 S. 1 InsO nicht, sie bestehen grundsä...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Vollstreckung – Zwangsgeldverfahren

Rz. 33 Die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft findet nach den Vorschriften der ZPO statt (§ 51b S. 1 i.V.m. § 132 Abs. 4 S. 2 AktG). Das in Haft umgewandelte Zwangsgeld richtet sich hingegen gegen den Geschäftsführer (München GmbHR 2008, 209). Materielle Einwendungen sind unzulässig; sie sind im Klageverfahren nach § 767 ZPO geltend zu machen (z.B. der Einwand, dass ...mehr

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§ 1 Grundlagen / 3. Unternehmensfortführung

Rz. 17 Dem Insolvenzverwalter ist des Weiteren die Sanierung etwaiger zum Nachlass gehöriger Unternehmen mit laufendem Geschäftsbetrieb aufgegeben, vgl. § 1 S. 1 Hs. 2 InsO.[39] Im Rahmen der Nachlassinsolvenz wird dieses Verfahrensziel zumeist zu vernachlässigen sein, da diejenigen Nachlässe, für die die Nachlassinsolvenz beantragt wird, in der Regel nicht unternehmenstrage...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / IV. Freiberufler

Rz. 54 Unstreitig fällt die Praxis des freiberuflichen Schuldners nach heute herrschender Meinung in die Insolvenzmasse. Dies gilt uneingeschränkt auch für das Nachlassinsolvenzverfahren. In Frage stand dies früher aufgrund des allein durch den Schuldner geschaffenen Firmenwerts, des sog. Good-Wills, welcher auch in der Fortführung weiterhin von ihm abhängig ist – häufig auf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Checkliste: Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / III. Antragsrecht

Rz. 26 Die Regelung in § 7 Abs. 3 ErbbauRG gesteht lediglich dem Erbbauberechtigten das Recht zu, einen Antrag auf gerichtliche Zustimmungsersetzung zu stellen,[72] nicht dagegen dem Käufer oder dem künftigen Berechtigten des Rechts, das eingetragen werden soll.[73] Dies gilt es zu berücksichtigen, sofern sich das Notariat mit einer Zustimmungsverweigerung konfrontiert sieht...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Das Recht zur Kaduzierung

Rz. 2 Das Recht zur Kaduzierung steht der GmbH zu. Sie "kann" davon Gebrauch machen, muss es jedoch nicht (vgl. Wicke § 21 Rz. 1; Noack § 21 Rz. 6; Lutter/Hommelhoff § 21 Rz. 6). Ein Verzicht ist ausgeschlossen. Ebenso entspr. Vereinbarungen in der Satzung (Lutter/Hommelhoff § 21 Rz. 1). Sind mehrere Gesellschafter säumig, so kann unterschiedlich vorgegangen werden, sofern h...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / II. Anfechtungsansprüche gem. §§ 130, 131 InsO

Rz. 38 Die §§ 130, 131 InsO lauten: § 130 InsO Kongruente Deckung (1) 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 1130 Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Verfahrens, wie jeder andere Arbeitgeber auch, den besonderen Kündigungsschutz der Arbeitnehmer zu beachten. § 113 InsO schließt die Anwendbarkeit des besonderen Kündigungsschutzes nicht aus.[2985] (1) Schwangerschaft und Mutterschutz Rz. 1131 In der Insolvenz gilt auch nach § 17 Abs. 1 MuSchG [2986] das Kündigungsverbot ge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / 6. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 33 Der Kläger (d.h. in der Insolvenz der Insolvenzverwalter) trägt im Haftungsprozess für alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des Delikts die Darlegungs- und Beweislast (BGHZ 193, 96 – Wirtschaftsakademie; BGHZ 30, 226; BGHZ 160, 145; BGH GmbHR 2007, 927 mit Komm. Schröder; BGH GmbHR 2008, 258; vgl. auch BGH GmbHR 2008, 317; Noack § 13 Rz. 71; Saenger/Inh...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 5. Zustimmungsvorbehalt für die Veräußerung des Erbbaurechts, § 5 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 101 Nach der Konzeption des § 5 Abs. 1 ErbbauRG beschränkt sich der Gestaltungsraum auf die Veräußerung des Erbbaurechts, was allerdings für die Vertragspraxis nicht die Notwendigkeit zur Auffächerung des Veräußerungsbegriffs impliziert. Vielmehr reicht es aus, die Veräußerung des Erbbaurechts unter Zustimmungsvorbehalt zu stellen. Der Hinweis, dass auch die Veräußerung ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung im Insolvenzerfahren und in der Liquidation

Rz. 10 Die Gesellschafterversammlung behält grds. ihre Kompetenz im Insolvenzverfahren der Gesellschaft (z.B. kann sie eine Kapitalerhöhung beschließen; Satzungsänderungen vornehmen oder Geschäftsführer abberufen oder bestellen). Sie ist in allen Bereichen beschränkt, soweit darin eine Verfügung über die Insolvenzmasse zu sehen ist, da dem Insolvenzverwalter die alleinige Ve...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / E. Ansprüche gegen Dritte und Erben

Rz. 51 Eine Masseanreicherung kann auch dadurch eintreten, dass Ansprüche gegen Dritte entstehen, bspw. gegen den (Mit-)Erben. Solche Ansprüche können aus einer verspäteten Antragstellung resultieren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Erbe zunächst Nachlassverbindlichkeiten erfüllt und dabei eine notwendige Sorgfaltspflicht außer Acht lässt (§ 1979 BGB). Auch kann sich ...mehr

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AGS 12/2024, Zur Vertretung... / I. Sachverhalt

Mit Beschl. v. 6.8.2021 eröffnete das Insolvenzgericht das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte den weiteren Beteiligten zum Insolvenzverwalter. Mit Beschl. v. 18.4.2023 setzte das Insolvenzgericht die Vergütung des weiteren Beteiligten einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer antragsgemäß auf 9.114,73 EUR fest. Gegen diesen Beschluss ...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / V. Keine Fortsetzung des Eigenverwaltungsverfahrens nach Tod des Schuldners

Rz. 96 Verstirbt der Schuldner während oder kurz vor Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens, ist das Verfahren in ein Nachlassinsolvenzverfahren überzuleiten.[58] War zusätzlich die Eigenverwaltung angeordnet, ist nicht automatisch im Nachlassinsolvenzverfahren ebenfalls Eigenverwaltung anzuordnen, sondern ein Insolvenzverwalter zu bestellen. Denn zumeist werden die Vorausse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Stimmabgabe durch Amtswalter

Rz. 31 Im Insolvenzverfahren des Gesellschafters der GmbH übt der Insolvenzverwalter das Stimmrecht aus (vgl. § 80 Abs. 1 InsO, umfassend HK InsO/Kayser/Thole § 80 Rz. 16, 18 ff. m.w.N.). Der Testamentsvollstrecker übt das Stimmrecht aus, soweit seine Befugnis reicht. Ist er nach Abs. 4 S. 1 vom Stimmrecht ausgeschlossen, üben die Erben das Stimmrecht aus (BGH GmbHR 1989, 33...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / II. Vertragsgläubiger

Rz. 116 Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners gem. § 103 InsO den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen. In einem solchen Falle wandelt sich der Anspruch des Gläubigers in eine Masseford...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / III. Kosten des Insolvenzverfahrens

Rz. 208 Welche Kosten zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gedeckt sein müssen, bestimmt § 54 InsO . Kosten des Insolvenzverfahrens sind die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren (§ 54 Nr. 1 InsO) sowie Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder eines ggf. eingesetzten Gläubigerausschusses (§ 54 Nr. 2 InsO...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 2. Praxistipps für Rechtanwälte

Rz. 46 Zur außergerichtlichen Beratung eines Versicherungsnehmers bei Abschluss oder zur Geeignetheit bestehenden Versicherungsschutzes ist auf die gebotene Vorsicht hinzuweisen (vgl. § 4 Rdn 43). Rz. 47 Versicherer bearbeiten die Angelegenheiten außergerichtlich meist selbst. Anders ist es bei Versicherungsnehmern, denen frühzeitige anwaltliche Hilfe häufig helfen kann. Es gi...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 1. Teilhabe an der Wahl des Verwalters

Rz. 30 Grundsätzlich werden seit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)[51] Gläubiger noch stärker in ein Verfahren einbezogen. So bestehen bereits im Eröffnungsverfahren Möglichkeiten, auf die Wahl des Insolvenzverwalters Einfluss zu nehmen. Im Nachlassinsolvenzverfahren besteht i.d.R. kein vorläufiges Insolvenzverfahren. Die Regelungen d...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Der die Kündigung Erklärende

Rz. 7 Bei der Kündigung kann sich der zur Kündigung Berechtigte vertreten lassen (§ 164 Abs. 1 BGB). Die Vollmachtserteilung ist formlos gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten möglich, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll (§ 167 BGB). Häufig wird die Kündigungsbevollmächtigung Bestandteil einer umfassenderen Vollmacht sein, z.B. einer Prokura, Handlung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beendigung durch ordentliche/außerordentliche Kündigung, Teilkündigung, Insolvenzanpassung

Rz. 126 Nach § 77 Abs. 5 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung grds. mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Den Betriebsvertragsparteien steht es frei, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Die Kündigung bedarf keines Grundes.[385] Allerdings können die Parteien vereinbaren, dass die (ordentliche) Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen kann.[386]...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 1. Beherrschungsvertrag

a) Weisungsbefugnis des herrschenden Unternehmens Rz. 107 Durch den Beherrschungsvertrag wird die Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung der abhängigen GmbH beseitigt bzw. eingeschränkt; die Weisungskompetenz geht insoweit auf das herrschende Unternehmen über (BGHZ 105, 324; vgl. auch Zöllner ZGR 1992, 182; Altmeppen Anh. § 13 Rz. 49 f.). Wegen der Beherrschungsmöglic...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Rechtsfolgen einer unterlassenen Protokollierung

Rz. 53 Die unterlassene Protokollierung macht nach allg. M. den Beschluss nicht nichtig ( BGH NJW 1995, 1750; OLG Hamm NZG 2006, 431; Scholz/Seibt § 48 Rz. 78; Lutter/Hommelhoff § 48 Rz. 47; Rowedder/Pentz/Koppensteiner § 48 Rz. 23; Hachenburg/Hüffer § 48 Rz. 67; Noack § 48 Rz. 48). Danach muss sich die Gesellschaft und der Gesellschafter auch nicht protokollierte Beschlüsse ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Voraussetzung der Rechtsvorgängerhaftung

Rz. 2 Nur dann, wenn ein ordnungsgemäßes Kaduzierungsverfahren gegen den "Nachmann" durchgeführt worden ist, kommt die Haftung der früheren Gesellschafter in Betracht (RGZ 86, 420; Hachenburg/Coerdeler § 21 Rz. 3; Noack § 22 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 22 Rz. 1 "wirksamer Ausschluss als Voraussetzung"; BGH v. 18.9.2018 – II ZR 312/16). Fehler des genannten Verfahrens kann auc...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / C. Dingliche Übertragung und Grundbuchvollzug

Rz. 6 Die Bestimmung in § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG sieht die Anwendung des allgemeinen Grundstücksrechts vor, nimmt jedoch die Anwendung des § 925 BGB ausdrücklich aus, was eine formlose Einigung bedeuten würde.[9] Die Übertragung folgt der "Übertragung sonstiger dinglicher Rechte an Grundstücken"[10] und erfordert Einigung und Eintragung, § 873 BGB.[11] Dass dennoch nicht di...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / I. Insolvenzgrund und Kostendeckung

Rz. 41 Das Insolvenzgericht hat auf der Grundlage eigener Ermittlungen (Amtsermittlung § 5 Abs. 1 S. 1 InsO) oder des von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens (§ 5 Abs. 1 S. 2 InsO) zu entscheiden, ob ein Insolvenzgrund nach § 320 InsO i.V.m. §§ 17, 19 InsO vorliegt und ob die Kosten des Verfahrens gedeckt sind (§ 26 InsO). Ist beides der Fall, eröffnet es das Nachlass...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / e) Anfechtungsverfahren

aa) Wesen der Anfechtungsklage/Anfechtungsgegner/Zuständiges Gericht Rz. 123 Die Anfechtungsklage ist auf ein kassatorisch-gestaltendes Urteil gerichtet (Lutter/Hommelhoff Anh. § 47 Rz. 42). Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis ist nicht erforderlich (BGHZ 43, 265; OLG Düsseldorf GmbHR 2000, 1052). Sie kann mit einer positiven Beschlussfeststellungsklage verbunden werden, in ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Schwerbehinderung

Rz. 1133 Das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen oder eines nach § 2 Abs. 3 SGB IX diesem gleichgestellten Menschen kann im Insolvenzverfahren nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts vom Insolvenzverwalter nach den §§ 168 ff. SBG IX[2992] gekündigt werden.[2993] Bestand das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung noch nicht länger als sechs Mona...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (1) Betriebsübergang

Rz. 313 Liegt ein Betriebsübergang vor, dürfen die zwingenden Rechtsfolgen des § 613a Abs. 4 S. 1 BGB durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht umgangen werden. Ein diesen Zweck verfolgender Aufhebungsvertrag ist gem. § 134 BGB nichtig.[570] Eine Umgehung liegt insbesondere dann vor, wenn ein neues Arbeitsverhältnis zum Betriebsübernehmer zu veränderten Konditionen...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Der Grundsatz der freien Abberufbarkeit – Abberufungsorgan

Rz. 25 Die Bestellung zum Geschäftsführer (die Organstellung) ist jederzeit widerruflich (vgl. BAG GmbHR 2008, 430). Zum Schutz der Geschäftsführer vor freier Abberufbarkeit vgl. Lohr GmbH-StB 2004, 90. Die Abberufung fällt in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5), sofern nicht der Gesellschaftsvertrag ein anderes Organ (Aufsichtsrat, Beirat, auch eine...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 2. Wertverlust ohne aktives Handeln

Rz. 39 Wie oben (Rdn 32) gezeigt, findet in Fällen von Alleinerbschaft (ohne Testamentsvollstreckung) nach der h.M. keine dingliche Surrogation statt, gleichwohl kann es auch in solchen Fällen zu einer unmittelbaren, faktischen Ersetzung einzelner Nachlassbestandteile kommen. Dies gilt allerdings nur für solche Surrogate, die zufällig, d.h. ohne Zutun des Erben, in den Nachl...mehr