Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Wirksamwerden der Veränderung

Rz. 5 Die Veränderung ist unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), nach Wirksamwerden der Veränderung anzuzeigen. Unter Wirksamwerden ist nicht der Zeitpunkt der eingetretenen Veränderung (Abtretung von Geschäftsanteilen) zu verstehen (was die Geschäftsführer ohnehin nicht erfahren müssen), sondern im Falle der Veräußerung von Geschäftsanteilen der Zei...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 6. Unentgeltliche Leistungen

Rz. 48 Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden. Richtet sich die Leistung auf ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk geringen Werts, so ist sie nicht anfechtbar. Unentgeltlich ist eine Leistung des Schuldners dann, wenn ein Vermögenswert her...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 4. Unmittelbar nachteilige Rechtshandlung

Rz. 44 Daneben – sozusagen als nachrangige "Auffangvorschrift", wenn die Bestimmungen §§ 130,131 InsO nicht zur Anwendung kommen – gibt es noch die Vorschrift § 132 InsO, welche die sog. unmittelbare Benachteiligung regelt. § 132 InsO enthält in seinen Absätzen 1 und 2 zwei rechtlich unterschiedliche Anfechtungstatbestände, nach welchen im Drei-Monatszeitraum vor der Insolve...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / II. Kollektives Arbeitsrecht in der Insolvenz

Rz. 1144 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat generell keine Auswirkungen auf das kollektive Arbeitsrecht, soweit der Gesetzgeber in den Vorschriften §§ 113, 120–122 und 125–128 InsO nichts anderes geregelt hat. 1. Beteiligungsrechte des Betriebsrats Rz. 1145 Die Beteiligungsrechte der Betriebsverfassungsorgane, insbesondere des Betriebsrates bleiben im Insolvenzverfahren...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 3. Vorschuss

Rz. 216 Die Abweisung mangels Masse unterbleibt, wenn der Antragsteller einen ausreichenden Vorschuss für die Durchführung des Verfahrens leistet, § 26 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 InsO. Der Geldbetrag kann von jedermann vorgeschossen werden, wobei eine Aufforderung des Gerichts hierzu allenfalls an den Antragsteller ergehen wird. Dies wird von den Insolvenzgerichten unterschiedlich ge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 In § 70 sind Regeln über die Geschäftsführungsbefugnis der Liquidatoren enthalten. Die Rechtsstellung der Liquidatoren ist im Wesentlichen mit derjenigen der Geschäftsführer vergleichbar, infolge des besonderen Liquidationszwecks ist ihre Befugnis jedoch nicht die gleiche wie die eines Geschäftsführers (Passarge/Torwegge/Passarge Rz. 388; Habersack/Casper/Löbbe/Paura §...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Gesamtvertretung als gesetzliche Regelung

Rz. 63 Soweit nicht eine abw. Regelung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist, muss die Willenserklärung und Zeichnung durch sämtliche Gesellschafter erfolgen (Gesamtvertretung, Abs. 2 S. 1, vgl. BGH v. 24.3.2016 – IX ZB 32/15 Rz. 12). Daran ändert auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht (vgl. BGH v. 24.3.2016 – IX ZB 32/15 Rz. 13). Zu den notwendigen Geschäftsfüh...mehr

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AGS 12/2024, Prozesskostenv... / III. Keine Einstandspflicht bei vorehelichen Kosten

Sippenhaft ist abgeschafft – jedenfalls dann, wenn der Ehegatte nichts für die Schulden des Schuldners kann, diese also bereits bestanden. Regelmäßig entspricht es nicht der Billigkeit, dass der Ehegatte die Verfahrenskosten vorschießen muss, wenn die Insolvenz des Antragsstellers im Wesentlichen auf vorehelichen Schulden beruht (BGH, Beschl. v. 24.7.2003 – IX ZB 539/02, NJW...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Änderung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 2 Eine "Abänderung" des Gesellschaftsvertrages (Satzung, Statut vgl. § 2 Rz. 2, s. auch Lutter/Hommelhoff § 53 Rz. 1) liegt bei jeder Aufhebung oder Ergänzung der Satzungsbestimmungen vor. Auch eine bloße Fassungsänderung fällt darunter. Es kommt auch nicht darauf an, ob die betr. Vorschrift bedeutungsvoll, notwendig (vgl. § 3) oder fakultativ ist (z.B. Aufsichtsrat). Di...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten

Rz. 29 Wer rechtskräftig verurteilt ist wegen der in § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 i.V.m. S. 4 abschließend angeführten Straftaten im Inland und bei vergleichbarem ausl. Urteil (ausreichend Strafbefehl) wird, ist ungeeignet und darf nicht Geschäftsführer sein. Das gilt für Täter, Teilnahme oder Versuch für die Dauer von fünf Jahren (anders bei Verurteilung nach §§ 263a etc. StGB: 1 ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 1. Beherrschungsvertrag

a) Weisungsbefugnis des herrschenden Unternehmens Rz. 107 Durch den Beherrschungsvertrag wird die Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung der abhängigen GmbH beseitigt bzw. eingeschränkt; die Weisungskompetenz geht insoweit auf das herrschende Unternehmen über (BGHZ 105, 324; vgl. auch Zöllner ZGR 1992, 182; Altmeppen Anh. § 13 Rz. 49 f.). Wegen der Beherrschungsmöglic...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Vergleich und Verzicht

Rz. 2 Unter "Vergleich" fällt der Vergleich i.S.d. § 779 BGB, der Erlassvertrag i.S.d. § 397 BGB und der Prozessvergleich (Lutter/Hommelhoff § 9b Rz. 1; Noack § 9b Rz. 2; Wicke § 9b Rz. 1). Beim Vergleich handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis (im weitesten Sinne) beseitigt werden – un...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / V. Vertragsänderung – Kündigung

Rz. 127 Die Änderung des Unternehmensvertrags ist an die Zustimmung der Gesellschafterversammlung gebunden (vgl. § 295 Abs. 1 S. 1 AktG; OLG Karlsruhe GmbHR 2001, 523; Rowedder/Pentz/Schnorbus Anh. nach § 52 Rz. 124). Die Änderung des Unternehmensvertrags steht einer Satzungsänderung gleich und bedarf der hierfür erforderlichen qualifizierten Mehrheit wie bei Vertragsabschlu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / e) Nichtigkeitsklage

Rz. 94 Der Nichtigkeitsantrag schließt den Anfechtungsantrag ein (BGHZ 134, 366; BGH NJW 2004, 3562; OLG Düsseldorf GmbHR 2005, 1353), da beide dasselbe materielle Ziel, die richterliche Klärung der Nichtigkeit des Gesellschafterbeschlusses, verfolgen. Für die Nichtigkeitsklage gilt § 249 AktG analog (a.M., vgl. OLG Düsseldorf GmbHR 1996, 444; für Organe der Gesellschaft unt...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einzelfälle

Rz. 1759 Für den Arbeitgeber besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitspapieren des Arbeitnehmers, wie Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungspapiere sowie Entlassungsbescheinigung.[4351] Teilweise ist der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts ausdrücklich geregelt (§ 312 SGB III, §§ 39b, 41b EStG). Im Übrigen ergibt sich das Verb...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / II. Versicherung des Liquidators (Bestellungshindernisse, unbeschränkte Auskunftspflicht)

Nach Belehrung durch den Notar über die unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht nach § 53 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes und die Strafbarkeit einer falschen Versicherung (§§ 66 Abs. 4, 67 Abs. 3 GmbHG) wird versichert: Mir, [Name], ist bekannt, dass zum Liquidator einer GmbH nicht bestellt werden kann, wermehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Besondere Fälle

Rz. 1014 Möglich ist sowohl der Abschluss eines Sozialplans im Hinblick auf eine bestimmte Betriebsänderung als auch der Abschluss eines Rahmensozialplans für mögliche, aber noch nicht geplante Betriebsänderungen.[2508] Rz. 1015 Ein Sozialplan muss nicht zwingend eine Abfindung für die Arbeitnehmer vorsehen. Abfindungen sind lediglich dann erforderlich, wenn Entlassungen droh...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 4. Beendigung fehlerhafter Unternehmensverträge

Rz. 149 Ein in Vollzug gesetzter Unternehmensvertrag (z.B. Ergebnisabführungsvertrag) wird als wirksam angesehen, solange die Beteiligten diesen durchführen (z.B. Gewinnabfuhren oder Verlustübernahmen, vgl. BGH BGHZ 103, 1; BGHZ 116, 37). Rz. 150 Die Beendigung kann von jedem Vertragsteil jederzeit vorgenommen werden (vgl. BGH GmbHR 2002, 62; Noack Anh. C. II. 3. Rz. 115; Lut...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Einberufungskompetenz der Geschäftsführer – Abbestellung einer einberufenen Gesellschafterversammlung

Rz. 2 Zuständig für die Einberufung der Gesellschafterversammlung sind die Geschäftsführer (Abs. 1). Bei Gesamtvertretungsbefugnis ist jeder Geschäftsführer für sich einberufungsberechtigt (BayObLG GmbHR 1999, 985; OLG Düsseldorf GmbHR 2004, 578; Noack § 49 Rz. 3; Lutter/Hommelhoff § 49 Rz. 2; Koppensteiner in Rowedder/Schmidt-Leithoff § 49 Rz. 2; Scholz/Seibt § 49 Rz. 5; OL...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Der Grundsatz der freien Abberufbarkeit – Abberufungsorgan

Rz. 25 Die Bestellung zum Geschäftsführer (die Organstellung) ist jederzeit widerruflich (vgl. BAG GmbHR 2008, 430). Zum Schutz der Geschäftsführer vor freier Abberufbarkeit vgl. Lohr GmbH-StB 2004, 90. Die Abberufung fällt in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5), sofern nicht der Gesellschaftsvertrag ein anderes Organ (Aufsichtsrat, Beirat, auch eine...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 5 § 19 Abs. 1 verlangt die Einzahlung nach dem Verhältnis der Geldanlagen. Insofern ist einerseits die Einforderung durch Gesellschafterbeschluss und andererseits die Anforderung durch den Geschäftsführer erforderlich, soweit die Satzung nicht Abweichendes vorsieht. Die Bestimmung ist nur auf Bareinlagen anzuwenden. Sacheinlagen müssen bereits vor Anmeldung der Gründung ...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / VI. Freiberuflerpraxis

Rz. 140 Im Fall des Todes eines Freiberuflers bestehen i.d.R. besondere berufsständische Regelungen zum Schutz der Patienten bzw. Mandanten, die eine nahtlose Versorgung durch einen kompetenten Berufsträger sicherstellen sollen.[114] So ist bspw. im Falle des Todes eines Rechtsanwalts kammerseitig ein Kanzleiabwickler zu bestellen, soweit zur Sicherstellung der weiteren Betr...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen und Leistungen

Rz. 27 Durch den mit MoMiG 2008 eingefügten Abs. 1 S. 3 findet das Auszahlungsverbot des Abs. 1 S. 1 auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen, keine Anwendung. Dadurch wird die Rechtsfigur des eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens aufgegeben und ...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 3. Kongruente Deckung

Rz. 41 § 130 InsO ist die Parallelvorschrift zu § 131 InsO und regelt die Anfechtbarkeit kongruenter Deckungen, mithin von Befriedigungen oder Sicherungen, auf die der Gläubiger einen im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung bestehenden und unanfechtbaren Anspruch hatte.[58] Anfechtbar ist nach dieser Vorschrift eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sich...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / IV. Gerichtskosten

Rz. 56 Für das Eröffnungsverfahren fällt gemäß Nr. 2310, 2311 KV GKG eine – wertabhängige – 0,5 Gerichtsgebühr, für das eröffnete Verfahren eine 2,5 Gerichtsgebühr gemäß Nr. 2320 KV GKG an, wenn die Eröffnung auf einen Eigenantrag des Erben, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers zurückgeht. Bei Fremdantrag eines Nachlassgläubigers fällt gemäß Nr. 2330 KV GKG eine 3,0...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / II. Nachlassverwalter

Rz. 73 Nach § 1975 BGB stellt die Nachlassverwaltung eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger dar. Anders jedoch als eine Nachlasspflegschaft, die theoretisch – in auf das insolvenzfreie Vermögen begrenztem Umfang – während eines Nachlassinsolvenzverfahrens fortbestehen kann, endet eine Nachlassverwaltung gemäß § 1988 BGB zwingend mit der Er...mehr

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§ 9 Insolvenzplanverfahren / III. Planbestätigung und Planwirkung

Rz. 31 Der Insolvenzplan ist durch das Insolvenzgericht nach § 248 InsO zu bestätigen oder nach den §§ 248a ff. InsO zu versagen. Die Bestätigung der Planannahme durch die Beteiligten ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Zudem wird hierüber sichergestellt, dass kein zulässiger und begründeter Versagungsantrag (§§ 248a Abs. 3, 251 Abs. 1 InsO), eine etwaige Planbedingung eingetrete...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 839 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.56: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Anstellungsvertrag zwischen der _________________________ AG, vertreten durch ihren Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn _________________________, _________________________ (Straße) _________________________, _________________...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Gegenstand des gesonderten Ausweises

Rz. 17 Abs. 3 fordert den gesonderten Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern oder die Angabe im Anhang (Hs. 1); werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden (Hs. 2). Rz. 18 Dem Begriff der Ausleihung ist eine gewisse Dauer eigen (Noack § 42 Rz. 12). Auf eine bestimmte Laufzeit kommt es indes nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Durchführung des Vertrags

Tz. 369 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Gehaltsvereinbarung kann nur dann der Besteuerung zu Grunde gelegt werden, wenn sie auch tats durchgeführt wird. Die Tatsache, dass ein Anstellungsvertrag nicht durchgeführt wird, lässt Zweifel an einer ernsthaften schuldrechtlichen Verpflichtung der Kö aufkommen. Sie verdeckt eine auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbrachte Leist...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / III. Mit dem Erbfall verbundene Kosten

Rz. 129 Hat der Erbe die Beerdigungskosten verauslagt, kann er diese gem. § 324 Abs. 1 Nr. 2 InsO als Massegläubiger ersetzt verlangen. Auf die Voraussetzungen des § 324 Abs. 1 Nr. 1 InsO kommt es folglich nicht an. Unerheblich ist, ob die Beerdigung vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden hat, wobei letzterer Fall praktisch kaum vorkommt. Nichterbende A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Verfahren

Rz. 1006 Für die Aufstellung eines Sozialplanes gelten zunächst dieselben Verfahrensvorschriften wie für den Interessenausgleich.[2485] Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Betriebspartnern und damit zu einem Einigungsstellenverfahren, sollen Arbeitgeber und Betriebsrat der Einigungsstelle Vorschläge zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten über den Sozialplan machen,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Durchsetzung von Masseverbindlichkeiten

Rz. 1183 Anders als eine Insolvenzforderung bedarf eine Masseverbindlichkeit keiner Anmeldung zur Insolvenztabelle. Die irrtümliche oder vorsorgliche Anmeldung bzw. Feststellung der Masseverbindlichkeit als Insolvenzforderung steht der Geltendmachung als Masseverbindlichkeit nicht entgegen.[3130] Für die Geltendmachung gibt es keine besonderen Regelungen. Allerdings sind die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

Rz. 1186 Die Insolvenzordnung kennt keine bevorrechtigten Forderungen auf Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Hat der Arbeitgeber entgegen seiner Verpflichtung Zahlungen an die Altersversorgungseinrichtung nicht geleistet, sind diese vom berechtigten Arbeitnehmer als einfache Insolvenzforderungen zur Tabelle anzumelden. Eine insolvenzrechtliche Privilegierun...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / III. Der faktische GmbH-Konzern – Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Rz. 174 Der faktische GmbH-Konzern beruht auf der Abhängigkeit einer GmbH außerhalb vertraglicher Regelungen. Der Begriff der Abhängigkeit ergibt sich aus § 17 AktG (vgl. Rz. 31). Die GmbH ist von einem anderen Unternehmen abhängig, wenn dieses auf die GmbH unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Rz. 175 Bisher wurden der einfache und der qualif...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen

Rz. 1136 Das am 5.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts[3000] verschiebt das Instrument der Insolvenzanfechtung im Wirtschaftsverkehr wieder zugunsten der Arbeitnehmer. Zuvor galt noch: Leistete der Arbeitgeber in der Krise, d.h. vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, an den Arbeitnehmer Entgeltzahlungen, konnte der Insolvenzverwalter...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 3. Versicherung des Geschäftsführers (fehlende Bestellungshindernisse, unbeschränkte Auskunftspflicht)

Mir, [Name], ist bekannt, dass zum Geschäftsführer einer GmbH nicht bestellt werden kann, wermehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Interim Manager

Rz. 782 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.54: Interim Manager Vertrag [1660] Zwischen der Firma _________________________ – Gesellschaft – und _________________________ – Auftragnehmer – Präambel In einer Präambel kann es sinnvoll sein, kurz zu beschreiben, warum der Auftragnehmer als Interim Manager für die Gesellschaft tätig wird, z.B. im Rahmen einer akut...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / c) Überschuldungsbilanz

Rz. 46 In der Überschuldungsbilanz zu passivieren sind gemäß § 325 InsO nur die Nachlassverbindlichkeiten, nicht also (reine) Eigenverbindlichkeiten des Erben. Nachlassverbindlichkeiten, die bereits befriedigt wurden, bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Befriedigung von dem Erben aus Eigenmitteln getätigt wurde, und zwar unabhängig davon, ob die ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 3. Versicherung des Geschäftsführers

[Name] ist bekannt, dass zum Geschäftsführer einer GmbH nicht bestellt werden kann, wermehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 8. Dienstverträge und Arbeitsverhältnisse

Rz. 177 Das Fortbestehen bestimmter Schuldverhältnisse nach § 108 Abs. 1 S. 1 InsO erfasst neben Miet- und Pachtverhältnissen des Schuldners auch dessen Dienstverhältnisse. Ausnahmsweise kann das Fortbestehen des Dienstverhältnisses zu verneinen sein, wenn die Dienstleistung nur durch Begründung erheblicher Masseschulden erbracht werden kann.[154] Rz. 178 Im Rahmen des § 108 ...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 1. Allgemeines

Rz. 30 Der Insolvenzverwalter hat bei Beendigung seines Amtes Schlussrechnung zu legen. Diesen verbindet er mit seinem dann fälligen Vergütungsantrag. Dieser muss schriftlich und konkret erstellt sein. Aus dem Antrag selbst sollen sich alle wesentlichen Dinge über Vergütung, Zusammensetzung, Berechnungsgrundlage, aber auch vergeben Aufträge ergeben. Rz. 31 Muster in Ihr Textv...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Allgemeines – Zuständigkeit

Rz. 181 Der Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer (§ 38) lässt den Anstellungsvertrag grds. unberührt (BGHZ 78, 38; BGH GmbHR 1978, 85; BGH NJW 2011, 920; Noack § 38 Rz. 95). Geschäftsführerbestellung und Anstellungsvertrag können jedoch miteinander verbunden werden (z.B. durch eine auflösende Bedingung, BGH v. 24.10.2005 – II ZR 55/04 = NZG 2006, 63; BGH GmbHR 1990, 3...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Insolvenzverwalter nach der Insolvenzeröffnung

Rz. 1110 Mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss ernennt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter (§ 27 InsO). Dieser nimmt – wie bereits der starke vorläufige Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren – sämtliche mit der Arbeitgeberstellung verbundenen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis wahr. Auch die sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Verpflichtunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.2 Insolvenzverfahren

Rz. 113 Nach § 11 Abs. 7 KStG sind die Vorschriften für Liquidationsfälle auch anzuwenden, wenn eine Abwicklung unterbleibt, weil über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft, einer Genossenschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ändert sich an dem Steuersubjekt nichts. In ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.3.6 Beispiele für nichtrechtsfähige Vermögensmassen

Rz. 21 Werden durch Testament Grundstücke für ewige Zeiten an eine Körperschaft zur treuhänderischen Verwaltung, zur Übernahme und zur Verteilung daraus entstehender Einkünfte an bedürftige Personen übertragen, liegt eine nichtrechtsfähige Stiftung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 vor. Dem steht nicht entgegen, dass die der Stiftung zuzurechnenden Grundstücke grundbuchamtlich auf d...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung

Rz. 88 Die Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung setzt zunächst den Zugang einer ordnungsgemäß erstellten und nachvollziehbaren Abrechnung voraus (BGH, Urteil v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, GE 2006, 502; BGH, Urteil v. 9.3.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499; BGH, Urteil v. 11.11.2004, IX ZR 237/03, NJW-RR 2005, 487). Für Betriebskostenabrechnungen ist keine Form vorgesch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 9 Insolvenzschutz und soziale Absicherung

Um die Gefahr zu vermindern, dass Ansprüche bei einer Insolvenz des Arbeitgebers gefährdet werden, hat der Gesetzgeber eine Regelung zum Insolvenzschutz getroffen. Auch nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21.12.2008[1] bemisst sich die Insolvenzsicherung der Altersteilz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.2 Beendigung des Gewerbebetriebs

Rz. 145 Die Beendigung des Gewerbebetriebs hängt ebenso wie dessen Aufnahme gewerbesteuerlich von der werbenden Tätigkeit des Stpfl. ab. Es handelt sich dabei um eine Tatsachenfrage. § 7 S. 2 GewStG sieht für Gewinne aus der Betriebsaufgabe vor, dass diese grundsätzlich ebenfalls der Gewerbesteuer unterliegen. Darin ist aber keine Erweiterung der Gewerbesteuerpflicht zu sehe...mehr