Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1105 Der Gesetzgeber hat mit der am 1.1.1999 umfassend in Kraft getretenen Insolvenzordnung [2924] ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen. Die Gläubiger werden durch ein geregeltes und vom Insolvenzgericht überwachtes Verfahren gleichmäßig befriedigt.[2925] Wegen einer besseren Verteilungsgerechtigkeit und akzeptableren Quoten für alle Gläubiger gibt es im Insolv...mehr

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§ 6 Haftung / e) § 2060 Nr. 3 BGB

Rz. 204 Wurde ein Nachlassinsolvenzverfahren durchgeführt und durch Verteilung oder Insolvenzplan beendet, kann allen Gläubigern gegenüber die anteilige Haftung geltend gemacht werden. Endet es auf andere Weise, ist § 2060 Nr. 3 BGB grundsätzlich nicht anwendbar. Von der herrschenden Meinung wird allerdings noch eine Erweiterung auf den Fall vertreten, dass das Insolvenzverf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1104 Die A-GmbH mit 50 Arbeitnehmern und einem gebildeten Betriebsrat hat seit Monaten wirtschaftliche Probleme. Mitte April 2024 stellt der Geschäftsführer mit seinen rechtlichen Beratern fest, dass die Gesellschaft sowohl ausweislich ihrer Bilanz überschuldet als auch zahlungsunfähig ist. Vereinzelt hat der Geschäftsführer bereits im März und April 2024 Arbeitsverhältn...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Grundlagen

Rz. 202 Gem. § 26 Abs. 1 S. 1 InsO weist das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, "wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken." Hinweis Die Formulierung ist missverständlich, da nicht etwa das im Moment der Eröffnungsentscheidung vorhandene Vermögen des Schuldners, sondern die künftige...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Der Nachlass als Ausgangspunkt

Rz. 1 Gemäß § 1975 BGB beschränkt sich durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Haftung des oder der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten automatisch auf den Nachlass, genauer gesagt auf die – hiermit nicht notwendigerweise deckungsgleiche – Nachlassinsolvenzmasse. Etwas anderes gilt gemäß § 2013 BGB, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten nach Maßg...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Insolvenz/Auflösung

Rz. 6 Der Kapitalerhöhung steht nicht entgegen, dass die Gesellschaft sich in Liquidation befindet, obwohl der Zweck der Liquidation die Verwertung und die Verteilung des Restvermögens ist, da es den Gesellschaftern unbenommen bleibt, einer Kapitalerhöhung auch während der Liquidation zuzustimmen (s. hierzu Gehrlein/Born/Simon § 55 Rz. 66 m.w.N.). Auch eine bereits erfolgte ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

Rz. 1126 Ein Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers besteht nach der Rechtsprechung des BAG, wenn die für die Kündigung maßgeblichen Gründe während der laufenden Kündigungsfrist sich ändern bzw. wegfallen, der Arbeitgeber noch keine Dispositionen getroffen hat und die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für ihn zumutbar ist.[2976] Damit besteh...mehr

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§ 6 Haftung / ee) Weiteres Verfahren

Rz. 126 Für das Nachlassinsolvenzverfahren besteht die folgende Rangfolge zur Begleichung von Verbindlichkeiten:[251]mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / V. Vertragliche Heimfallbestimmungen, § 2 Nr. 4 ErbbauRG

Rz. 73 Ferner können Bestimmungen über den Heimfall getroffen werden. Nach § 2 Nr. 4 ErbbauRG [559] kann die Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen,[560] vertragsmäßiger Inhalt des Erbbaurechts werden. Der Grundstückseigentümer kann auch verlangen, dass das Erbbaurecht auf eine...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / III. Nachlassinsolvenz und Nachlassverwaltung

Rz. 19 Gemäß § 330 Abs. 1 InsO gilt im Insolvenzverfahren nur der Erbschaftskäufer als der entsprechende Erbe. Der Verkäufer hingegen gilt durch das Verhältnis zwischen ihm und dem Erbschaftskäufer als Nachlassgläubiger. Aus diesem Grund kann dieser durch das Verhältnis und die Verbindlichkeit das Insolvenzverfahren gem. § 330 Abs. 2 S. 1 InsO beantragen. Auch bei einer anal...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle

Rz. 1163 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.88: Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle An das Arbeitsgericht _________________________ Klage des _________________________ (Arbeitnehmer) – Kläger – Prozessbevollmächtige: RAe _________________________ gegen Frau Rechtsanwältin _________________________ in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin über da...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / I. Zweck

Rz. 27 Eine der grundlegenden Aufgaben des Insolvenzrechts und der Durchführung eines Insolvenzverfahrens ist es, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zu erreichen.[28] Dies wird im Insolvenzverfahren beispielsweise dadurch sichergestellt, dass Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger gemäß §§ 80–82, 89, 91 sowie 96 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InsO unwirksam sind.[29] Die Regel...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 1. Gerichtskosten

Rz. 209 Sowohl die Höhe der Gerichtskosten als auch die Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters sind abhängig vom Umfang der voraussichtlichen Insolvenzmasse. Maßgeblich ist insoweit gem. § 1 InsVV bzw. § 58 GKG die Masse, auf die sich die Schlussrechnung beziehen wird. Das heißt, dass die Kosten des Verfahrens niemals isoliert bzw. unabhängig von der voraussichtlich...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 6. Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen

Rz. 165 Für Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen gelten die Sondervorschriften der §§ 108 ff. InsO. Gemäß § 108 Abs. 1 InsO bestehen Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. § 109 InsO betrifft die Insolvenz des Mieters bzw. Pächters, § 110 InsO die des Vermieters bzw. Verpächt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1156 Generell muss der Insolvenzverwalter die offenen Forderungen aller Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse (§ 35 InsO) gleichmäßig erfüllen. Den Arbeitnehmern kommt bei einer Insolvenz des Arbeitgebers jedoch in zweierlei Hinsicht eine Sonderstellung zu. Zum einen berührt die Insolvenz die Arbeitsverhältnisse nach § 108 Abs. 1 S. 1 InsO nicht, sie bestehen grundsä...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 1. Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO

Rz. 20 Nach § 89 Abs. 1 InsO dürfen die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen, indem sie bei Interesse zur Insolvenztabelle anmelden, § 174 InsO. Eine Individualvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger ist hingegen während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Verm...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / II. Massearmut

Rz. 197 Stellt sich im eröffneten Insolvenzverfahren heraus, dass die Verfahrenskosten entgegen der Prognose im Eröffnungsgutachten höher ausfallen als die vorhandene Insolvenzmasse, spricht man von Masse(kosten)armut. Gemäß § 207 Abs. 1 S. 1 InsO stellt das Insolvenzgericht in diesem Fall – zumeist nach einer vorangegangenen Anregung des Insolvenzverwalters – das Verfahren ...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / III. Prüfungsrechte der Gläubiger

Rz. 10 Wie sich aus den obigen Ausführungen klar ergibt, besteht neben dem Prüfungsauftrag des Gerichts auch ein Prüfungsrecht der Gläubiger. Die Rechnungslegung erfolgt gegenüber "der Gläubigerversammlung" also gegenüber den Gläubigern, was eine vorrangige Prüfung dieser beinhaltet. Tipp für Gläubiger Der Insolvenzverwalter hat bei Beendigung seines Amtes primär gegenüber de...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 1. Wertverlust durch aktives Handeln

Rz. 30 Wurde die Veränderung des Nachlassbestandes durch eine aktive Handlung des Erben herbeigeführt, sieht das BGB einige Fälle vor, in denen die erbrechtliche Besonderheit einer dinglichen Surrogation bewirkt, dass der Wert des Sondervermögens "Nachlass" im Interesse der Nachlassgläubiger erhalten bleibt.[19] Dies gilt namentlich für den Erwerb des Erbschafts(fremd)besitz...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 4 Das in den §§ 129–147 InsO normierte Anfechtungsrecht dient dazu, Vermögensverschiebungen aus dem Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die die Insolvenzgläubiger benachteiligen, wirtschaftlich zu revidieren. Das Anfechtungsrecht dient der Verwirklichung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum). Rz. 5 Demgegenüber schützt das...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Allgemeines

Rz. 112 Vor den Insolvenzgläubigern müssen zunächst alle Ansprüche der Massegläubiger befriedigt werden. Wer Massegläubiger ist, bestimmen grundsätzlich die in allen Arten von Insolvenzverfahren gleichermaßen anwendbaren §§ 54, 55 InsO. Masseverbindlichkeiten sind die Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO (hierzu siehe Rdn 208 ff.) und die sonstigen Masseverbindlichkeiten nach M...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / I. Antragspflicht

Rz. 1 Wie jedes Insolvenzverfahren wird auch das Nachlassinsolvenzverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Obwohl nach dem Eintritt materieller Insolvenzreife ein öffentliches Interesse an einer umgehenden Einleitung des Insolvenzverfahrens besteht, ist dem deutschen Insolvenzrecht eine amtswegige Einleitung des Insolvenzverfahrens fremd. Besonders groß ist besagtes öffentliche...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / II. Berechnungsgrundlage

Rz. 14 Das Insolvenzgericht hat bei der Festlegung kein freies Ermessen, sondern die Rechtspflicht zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung.[20] Diese errechnet sich im Regelfall zunächst aus der sog. Regelvergütung, diese wiederum aus der als Berechnungsgrundlage dienenden Masse. Nach § 63 Abs. 1 S. 2 InsO errechnet sich dann wiederum die Insolvenzverwaltervergütung nac...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / H. Muster Untererbbaurechtsvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.3: Formulierungsvorschlag Untererbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ BESTELLUNG EINES UNTERERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind gleichzeitig vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / XI. Verjährung

Rz. 63 Die Vorschrift des Abs. 6 wurde 2004 eingeführt, um die als unangemessen angesehene kurze Verjährungsfrist des § 195 BGB (drei Jahre seit Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002) zu ersetzen (Scholz/Veil § 19 Rz. 194). Ansprüche der GmbH gegen den einlagepflichtigen Gesellschafter nach § 19 Abs. 4 verjähren in zehn Jahren. Maßgeblich für den Lauf der Frist ist der Zeit...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Aufnahme des Rechtsstreits nach Unterbrechung gem. § 240 ZPO

Rz. 1111 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.85: Aufnahme des Rechtsstreits nach Unterbrechung gem. § 240 ZPO An das Arbeitsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________-GmbH wird der Rechtsstreit für den Kläger nach Unterbrechung aufgenommen und um Anberaumung ein...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / VIII. Muster Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG; Muster Erbbaurechtsbegründung und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht in einer Urkunde

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Formulierungsvorschlag Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, §§ 30 Abs. 2, 8 WEG UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1155 Die Arbeitnehmer der A-GmbH, die sich seit dem 18.4.2024 im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet, haben seit März 2024 keine Gehälter erhalten. Direkt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.5.2024 hat die Insolvenzverwalterin alle Arbeitsverhältnisse gekündigt. Der Großteil der Arbeitnehmer wurde mit der Kündigung auch freigestellt. Die wenigen verbleibende...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Befriedigung der Gläubiger

Rz. 6 Die Liquidatoren haben die Gläubiger der Gesellschaft zu befriedigen. Reichen die Mittel der Gesellschaft hierzu nicht aus, müssen sie notfalls das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragen (vgl. oben Rz. 1). Die Reihenfolge der Befriedigung steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen (z.B. nach den Fälligkeitsdaten der Forderungen oder der Meldung der Gläubiger), eine...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1112 Die Insolvenz des Arbeitgebers als solche stellt keinen selbstständigen Kündigungsgrund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen dar. Nach § 108 Abs. 1 InsO bestehen Dienstverhältnisse und damit auch Arbeitsverhältnisse über die Insolvenzeröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Um erforderliche Kündigungen im Insolvenzverf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Schwerbehinderung

Rz. 1133 Das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen oder eines nach § 2 Abs. 3 SGB IX diesem gleichgestellten Menschen kann im Insolvenzverfahren nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts vom Insolvenzverwalter nach den §§ 168 ff. SBG IX[2992] gekündigt werden.[2993] Bestand das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung noch nicht länger als sechs Mona...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 41 Buchführung

Literatur: Fischer-Böhnlein/Körner Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften im Insolvenzverfahren, BB 2001, 191; Hüttche Zur Rechnungslegung der gemeinnützigen GmbH, GmbHR 1997, 1095; Lüdenbach Unterzeichnung des Jahresabschlusses bei Dissens zwischen Geschäftsführern, StuB 2022, 31; Oppenländer/Trölitzsch Praxishandbuch der GmbH-Geschäftsführung, 3. Aufl. 2020; Schnorr Gesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Zivilrechtliche Entwicklung

Tz. 1122 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In § 32a GmbHG aF (aufgehoben im Jahr 2008) war früher geregelt, dass ein Gesellschafter einer GmbH den Anspruch auf Rückgewähr eines Darlehens im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen kann, wenn er der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt ein Darlehen gewährt, in dem ihr di...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / A. Einführung

Rz. 1 Grundsätzlich unterscheidet sich das Nachlassinsolvenzverfahren, was die Beendigung des Verfahrens angeht, nur unwesentlich vom "herkömmlichen" Insolvenzverfahren. Einzig unterscheidet es sich im Grunde dadurch, dass sich einerseits keine Restschuldbefreiung anschließt, zum anderen ist auch die Beendigung durch eine Insolvenzplan eher "seltener" Natur. Vorliegend besch...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / I. Aufhebung

Rz. 84 Die Aufhebung des Verfahrens nach Verteilung (§ 200 InsO) ist der Regelfall. Maßgeblicher Zeitpunkt der Aufhebung ist der Vollzug der Verteilung. Danach beschließt das Gericht, funktionell der Rechtspfleger, die Aufhebung des Verfahrens. Aber auch ohne dass eine tatsächliche Verteilung stattgefunden hat, kommt es zur Verfahrensaufhebung. Dann nämlich, wenn nur die Kos...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 1. Gläubigergruppen

Rz. 96 Wie in jedem Insolvenzverfahren ist in Bezug auf die Passiva zu differenzieren zwischen a) Insolvenzgläubiger Rz. 97 Insolvenzgläubi...mehr

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§ 6 Haftung / ff) Gleichzeitige private Insolvenz

Rz. 130 Wird einer der Miterben parallel zum Nachlassinsolvenzverfahren auch privat insolvent, laufen diese beiden Verfahren getrennt voneinander.[256] Zu Vermischungen kann es nicht kommen, das Eigenvermögen des Erben ist vom Nachlassvermögen von Beginn an getrennt. Durch die Trennung der beiden Insolvenzverfahren können die Eigengläubiger des Erben nicht auf den Nachlass z...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 9. Auftragsverhältnisse und Geschäftsbesorgungsverträge

Rz. 181 Die §§ 115 ff. InsO gewährleisten, dass die Verwaltung der Masse ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung wirksam nur noch durch den Insolvenzverwalter erfolgt. Nachdem der Schuldner gem. § 80 InsO das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Insolvenzmasse verloren hat, soll auch ein Dritter, der sein Recht vom Schuldner ableitet, auf die Insolvenzmasse nicht mehr ...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 1. Kostenschuldner

Rz. 221 Im Schrifttum wird teilweise die Meinung vertreten, Kostenschuldner sei der Nachlass, unabhängig davon, wer den Antrag gestellt hat.[199] Begründet wird diese Ansicht damit, dass die Erben sowie die zur Antragstellung berechtigten Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker im kostenrechtlichen Sinne nicht mit antragstellenden Gläubigern gleichgest...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / II. Erstattungsansprüche des Erben

Rz. 117 Nicht selten kommt es vor, dass ein (vorläufiger) Erbe, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger im Zeitraum zwischen Erbfall und Eröffnungsentscheidung einzelne Nachlassverbindlichkeiten befriedigt. Soweit er hierzu Nachlassmittel eingesetzt hat, handelt es sich um einen nachlassbilanziell neutralen Vorgang im Sinne einer Bilanzverkürzung, d.h. Nachlassaktiva und...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Betriebsübergang

Rz. 407 Das Arbeitsverhältnis eines Altersteilzeitlers geht bei einem Betriebsübergang auf den neuen Betriebsinhaber über. Dies gilt auch bei Arbeitnehmern, die sich in der Freistellungsphase des Blockmodells befinden.[1036] Freilich steht auch Arbeitnehmern in Altersteilzeit das gesetzliche Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB zu. Arbeitgeber sollten vor einem Betriebsü...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 5. Steuererstattungsansprüche

Rz. 85 Steuererstattungsansprüche, die sich etwa aus dem Erlass oder der Änderung eines Steuerbescheides ergeben und die vor oder während des laufenden Insolvenzverfahrens entstehen, fallen grundsätzlich in die Insolvenzmasse.[64] Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen gehört zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor o...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / I. Rückschlagsperre – hier § 88 InsO

Rz. 5 Die Rückschlagsperre des § 88 InsO beseitigt vollstreckungsrechtliche Sicherungen im Dunstkreis der Verfahrenseröffnung. Kein Gläubiger – auch im Nachlassinsolvenzverfahren – soll ein Vorteil zu Lasten der übrigen Gläubiger erhalten. Die Rückschlagsperre ist in § 88 InsO geregelt und verfolgt das Ziel, solche Sicherungen zu beseitigen, die vielleicht erst in Kenntnis d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers

Rz. 1140 Neben der Einschränkung des Kündigungsschutzes beim Betriebsübergang in der Insolvenz gilt die Haftungsnachfolge des Erwerbers für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Verpflichtungen nach § 613a Abs. 2 BGB nur eingeschränkt (teleologische Reduktion). Nach der Rechtsprechung des BAG haftet der Betriebserwerber nicht für solche Ansprüche, die bereits vor der Ins...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 4. Zuschläge

Rz. 20 Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt Satz 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialplan in der Insolvenz

Rz. 1152 Der Insolvenzverwalter hat in der Insolvenz wie bei einem wirtschaftlich "gesunden" Unternehmen die Pflicht, bei einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG mit dem Betriebsrat einen Sozialplan nach §§ 112 ff. BetrVG zu verhandeln. Anders als bei den Interessenausgleichsverhandlungen sieht das Gesetz für den Abschluss des Sozialplans im Insolvenzverfahren keine verfa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Entgeltschutz in der Insolvenz

Rz. 1158 Die ehemals in der KO geregelte Privilegierung der Arbeitnehmeransprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung gilt nicht mehr. Gemäß §§ 38, 108 Abs. 2 InsO sind sämtliche rückständigen Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer, seien es Geld- oder Naturalleistungen, nur noch einfache Insolvenzforderungen.[3064] Die Ansprüche der Sozia...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / I. Rechnungsprüfungspflicht

Rz. 2 Die Pflicht zur Rechnungslegung ergibt sich aus § 66 Abs. 1 S. 1 InsO und besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Sie trifft den Verwalter bei Beendigung seines Amtes, also auch den vorläufigen Verwalter mit Verfahrenseröffnung, den abgewählten bzw. entlassenen Verwalter mit seiner Entlassung oder einen Sonderverwalter, wenn sein Amt nach Erfüllung der Aufgaben bee...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / V. Fortführung und Verwertung von Unternehmen

Rz. 136 Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sind wie jeder andere Massebestandteil auch bestmöglich zu verwerten. In Nachlassinsolvenzen macht eine Sanierung des Rechtsträgers etwa mittels Insolvenzplanes i.d.R. keinen Sinn, da sich die Haftung der Erben ja ohnehin auf den Nachlass beschränkt. Ob eine klassische Verwertung – ein Verkauf im Rahmen eines asset deals ode...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / D. Schlusstermin

Rz. 64 Der Schlusstermin stellt die abschließende, letzte Gläubigerversammlung dar. Hier können Gläubiger ein letztes Mal Rede und Antwort vom Insolvenzverwalter verlangen. Zudem bildet der Schlusstermin eine Zäsur für die Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO sowie zur Anmeldung von Forderungen (die dann aber nicht mehr ins Verteilungsverzeichnis...mehr