Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Reform 2008

Rz. 3 Mit der Reform 2018 sollte das GmbHG grundlegend modernisiert und zugleich dereguliert werden (vgl. Begründung aus dem RegE der Bundesregierung); insb. sollte die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Rechtsform "GmbH" gestärkt und der Missbrauch im Vorfeld der Insolvenz einer GmbH bekämpft werden. Im Einzelnen betrifft das Folgendes: Für Gesellschaften mit höchstens ...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / f) Ansprüche der Nachlassgläubiger gegen den Erben wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 1980 BGB

Rz. 63 Stellt der Erbe nicht unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) Insolvenzantrag, nachdem er die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses erkannte oder hätte erkennen können, ist er den Gläubigern gem. § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nach § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB steht der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder...mehr

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§ 9 Insolvenzplanverfahren / B. Ziel des Insolvenzplanverfahrens versus Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 2 Das in den §§ 217 ff. InsO geregelte Insolvenzplanverfahren bildet kein eigenständiges Insolvenzverfahren innerhalb der Insolvenzordnung, sondern bietet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, die Abwicklung und das Ergebnis des Verfahrens zu gestalten. Letztlich haben die Gläubiger durch den Plan Einfluss auf die Gestaltung ihrer eigenen Befriedigung.[2] Rz. 3 Währe...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / III. Vollstreckungsverbote

Rz. 18 In der Insolvenzordnung sind diverse Vollstreckungsverbote geregelt. Während §§ 321 und 88 InsO jeweils Vollstreckungen "vor" Eröffnung beseitigt, greifen die Vollstreckungsverbote ab Insolvenzantragstellung. Übersicht der Vollstreckungsverbote:mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 6. Rechtsmittel

Rz. 42 Gegen den Festsetzungsbeschluss stehen dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu (§ 64 Abs. 3 InsO). Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen (§ 569 Abs. 1 S. 1 ZPO). Sie beginnt gem. § 6 Abs. 2 InsO gegen eine nicht verkündete Entscheidung mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt gem. § 9 Abs. 3 InsO aber auc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Anspruchsübergang

Rz. 1175 Mit der Beantragung des Insolvenzgeldes gehen die Arbeitsentgeltansprüche, die den Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, einschließlich der im Bruttolohn enthaltenen Lohnsteuer[3099] auf die Bundesagentur für Arbeit über (§ 169 SGB III).[3100] Die auf die Bundesagentur übergegangenen Ansprüche werden beim Insolvenzverwalter als einfache Insolvenzforderungen i.S.d. §...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / c) Nachrangige Insolvenzgläubiger

Rz. 107 Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen sind die in § 39 InsO bezeichneten Verbindlichkeiten. Zu diesen zählen insbesondere die seit der Verfahrenseröffnung laufenden Zinsansprüche und verfahrensbedingten Rechtsverfolgungskosten der Insolvenzgläubiger, Forderungen mit vorinsolvenzlich vereinbartem Nachrang sowie Ansprüche auf unentgeltliche Leistungen. Nachrangige...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / VI. Auslagen und Umsatzsteuer

Rz. 46 Neben dem Anspruch auf Vergütung hat der Insolvenzverwalter nach § 8 InsVV einen gesonderten Anspruch auf Erstattung der Auslagen für das Insolvenzverfahren. Neben der Erfassung und Erstattung der tatsächlich entstandenen Auslagen sieht § 8 Abs. 3 InsVV auch die Möglichkeit vor, den Erstattungsanspruch im Wege einer pauschalierten Berechnung zu ermitteln.[73] In der P...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / c) Verlust der Möglichkeiten einer Haftungsbeschränkung

Rz. 60 Ein Verlust der Haftungsbeschränkung kann in fünf Fällen vorliegen: (1) Zum einen nach § 1994 Abs. 1 S. 2 BGB, wenn das Nachlassgericht dem Erben auf Antrag eine Inventarfrist gesetzt hat und diese versäumt wird, ohne dass ein Inventar errichtet wurde. (2) Zum anderen nach § 2005 Abs. 1 BGB bei einer Inventaruntreue. (3) Des Weiteren, wenn zwischen dem Erben und den N...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 6. Beseitigung der Verstrickung

Rz. 26 Über die Beseitigung der Verstrickung wurde bereits dargelegt, dass dies in der Praxis unterschiedlich bewertet wird. H.A. dürfte nach Ansicht des BGH nun die Ruhendstellung sein (siehe Rdn 9). Zulässiges Rechtsmittel sowohl gegen die unwirksame Vollstreckung (Rückschlagsperre) als auch gegen die unzulässige Vollstreckung (Verstoß gegen eines der Vollstreckungsverbote...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Liquidation

Rz. 1 Grundsätzlich ist in allen Fällen der Auflösung für die GmbH zwingend die Liquidation vorgeschrieben. Ausgenommen sind die Fälle der Auflösung durch Insolvenzverfahren, jedoch nur für seine Dauer (Ausnahmen: s. Saenger/Inhester/Kolmann/Riedemann § 66 Rz. 2) (bei Vermögenslosigkeit vgl. § 394 FamFG). Zur Abwicklung im Fall der Auflösung nach § 17 VereinsG vgl. § 60. Rz....mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / a) Innenhaftung

Rz. 30 Ist über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Anspruch nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (BGH NZG 2007, 672 – Wirtschaftsakademie; Saenger/Inhester/Saenger § 13 Rz. 124). § 93 InsO verbietet eine Geltendmachung durch die Gläubiger ( BGH GmbHR 2002, 902; BAG GmbHR 2005, 987; OLG Jena GmbHR 2002, 112; vgl. Wahl GmbHR 2004, 994; ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Zuständigkeit

Rz. 38 Die Abberufung kann allein von der Gesellschafterversammlung bzw. dem in der Satzung hierfür bestimmten Organ (z.B. Aufsichtsrat, vgl. BGH GmbH 20004, 259) vorgenommen werden (auch im Insolvenzverfahren, vgl. BGH NZG 2007, 231, Rz. 21; BGH v. 24.3.2016 – IX ZB 32/15, Rz. 19). Das Gericht ist hierzu nicht befugt. § 29 BGB gibt nur das Recht, einen Notgeschäftsführer zu...mehr

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§ 20 Mietrecht / II. Anlage der Sicherheitsleistung

Rz. 103 Der Gesetzgeber fordert in § 551 Abs. 3 BGB, die Barkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Das Vermögen ist getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters zu verwahren, um so die Kaution vor Zugriffen Dritter in das Vermögen des Vermieters zu schützen.[152] Dem Mieter steht nach § 771 ZPO ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Rz. 1145 Die Beteiligungsrechte der Betriebsverfassungsorgane, insbesondere des Betriebsrates bleiben im Insolvenzverfahren bestehen. Die Insolvenzeröffnung hat rechtlich keinen Einfluss auf die Amtszeit des Betriebsrates, da die nach § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter übergehende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auch die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflich...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / nn) Sonstige Fälle

Rz. 776 Der vorbehaltene Widerruf einzelner Arbeitsbedingungen und die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses sind nicht anhörungspflichtig.[2038] Ebenso wenig bedarf es einer BR-Anhörung bei einer Mitteilung an den vorläufig eingestellten Arbeitnehmer nach § 100 Abs. 3 BetrVG, wenn zuvor durch rechtskräftige arbeitsgerichtliche Entscheidung festgestellt wu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1 Grundlagen / 1. Gleichmäßige Gläubigerbefriedigung

Rz. 14 Grundprinzip und vordringlicher[32] Zweck von Insolvenzverfahren im Allgemeinen ist die bestmögliche Befriedigung aller vorhandenen Gläubiger unter Berücksichtigung ihrer gesetzlich vorgegebenen Rangfolge.[33] Für das Nachlassinsolvenzverfahren gilt insoweit nichts anderes. Die Nachlassinsolvenz ist daher zu beantragen, wenn der Nachlass zur Befriedigung aller Nachlas...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Folgen der Eintragung in die Liste und der Aufnahme in das elektronische Register

Rz. 19 Mit Aufnahme in die Gesellschafterliste stehen dem Übernehmer des Anteils alle Rechte und Pflichten als Mitglied zu (Gesellschafterversammlungen, Stimm-, Auskunfts- und Anfechtungsrecht, Gewinnansprüche etc., aber auch die Pflicht zur Leistung der Einlage etc. – zwingend, vgl. oben Rz. 11; auch Wicke § 16 Rz. 3: unwiderlegliche Vermutung der materiellen Berechtigung g...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie v. 30.7.2009 mit Wirkung v. 1.9.2009, Änderung sowie Ergänzung der amtlichen Überschrift durch MoMiG v. 23.10.2008. Rz. 2 Durch die Reform 2008 ist § 58a Abs. 2 S. 2, S. 3 geändert (Anteile auf volle Euro, Streichung des S. 3). Die Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 58a–58f) sind...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung im Insolvenzerfahren und in der Liquidation

Rz. 10 Die Gesellschafterversammlung behält grds. ihre Kompetenz im Insolvenzverfahren der Gesellschaft (z.B. kann sie eine Kapitalerhöhung beschließen; Satzungsänderungen vornehmen oder Geschäftsführer abberufen oder bestellen). Sie ist in allen Bereichen beschränkt, soweit darin eine Verfügung über die Insolvenzmasse zu sehen ist, da dem Insolvenzverwalter die alleinige Ve...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / VII. Insolvenzantrag

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Insolvenzantrag Amtsgericht _________________________ Insolvenzgericht Az.: neu Betreff: Nachlass des Herrn/der Frau _________________________, geboren am _________________________, verstorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzver...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 9. Aufrechnung des Vermächtnisnehmers oder des Auflagenbegünstigten bei Erhebung der Einrede gem. § 1992 BGB

Rz. 90 Es besteht für den Vermächtnisnehmer und den Auflagenbegünstigten die Möglichkeit, gegen eine Nachlassforderung mit einem ihm zustehenden Anspruch diese aufrechnen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht für beide auch im Insolvenzverfahren gem. §§ 94 ff. InsO. Dabei steht § 390 BGB nicht entgegen.[121] Sollte dafür der Nachlass zur Befriedigung der übrigen Gläubiger nic...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / I. Personengesellschaft und die Universalsukzession

Rz. 27 Durch die Universalsukzession nach § 1922 Abs. 1 BGB gehen das Vermögen sowie die Erblasserschulden auf den Erben über. Grundsätzlich haftet der Erbe gem. § 1967 Abs. 1 BGB unbeschränkt für etwaige Nachlassverbindlichkeiten und muss deswegen häufig sein eigenes Vermögen zur Verbindlichkeitsbegleichung einsetzen. Fraglich ist hierbei, wie das Prozedere bei einer vollen...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 3. Prüfung durch das Gericht

Rz. 34 Das Gericht hat sodann den Vergütungsantrag zu prüfen und zu würdigen. Sofern eine unangemessen hohe Vergütung beantragt wird, wird das Gericht diese zu kürzen haben. Festzusetzen ist nur eine angemessene Vergütung. Problematisch kann die Prüfung der Vergütung dann sein, wenn neben der Regelvergütung Zuschläge geltend gemacht werden oder Delegationen erfolgt sind. Ein...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / e) Durch Absonderungsrechte gesicherte Forderungen

Rz. 61 Hierbei handelt es sich um Insolvenzforderungen, die durch Absonderungsrechte (§§ 49–51 InsO) dinglich gesichert sind. Die Gläubiger nehmen im Insolvenzverfahren sowohl die Rolle des Insolvenzgläubigers als auch die des absonderungsberechtigten Gläubigers ein (§ 52 S. 1 InsO). Sie sind insoweit privilegiert, als dass sie vorrangig aus dem Verwertungserlös des Absonder...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Stimmabgabe durch Amtswalter

Rz. 31 Im Insolvenzverfahren des Gesellschafters der GmbH übt der Insolvenzverwalter das Stimmrecht aus (vgl. § 80 Abs. 1 InsO, umfassend HK InsO/Kayser/Thole § 80 Rz. 16, 18 ff. m.w.N.). Der Testamentsvollstrecker übt das Stimmrecht aus, soweit seine Befugnis reicht. Ist er nach Abs. 4 S. 1 vom Stimmrecht ausgeschlossen, üben die Erben das Stimmrecht aus (BGH GmbHR 1989, 33...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 2. Vergütungshöhe

Rz. 29 Die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt nach § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 InsVV 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters. Es ist damit zunächst ausgehend von der ermittelten Berechnungsgrundlage nach den Regelungen des § 2 InsVV eine fiktive Regelvergütung des Insolvenzverwalters zu ermitteln, um dann hieraus ein Viertel als Regelvergütun...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Rücktritt

Rz. 354 Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung keine Bedenkzeit und im Aufhebungsvertrag kein Rücktrittsrecht einräumen,[673] es sei denn, dies ist in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgeschrieben. Der Arbeitnehmer kann allerdings unter den Voraussetzungen des § 323 BGB vom Aufhebungsvertrag zurücktreten.[674] Dies ist z.B. der Fall,...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VI. Forderungen des Finanzamtes

Rz. 151 Gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 AO gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis des Erblassers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Nach Abs. 2 der Vorschrift haftet der Erbe für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des BGB über die Erbenhaftung.[127] Von praktischer Relevanz ist insbesondere die Frage, wie...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / V. Sonstige Masseverbindlichkeiten, § 55 InsO

Rz. 142 Neben den Kosten des Insolvenzverfahrens gem. § 54 InsO , die unter Rdn 208 ff. ausführlich dargestellt sind, stuft § 55 InsO eine Reihe von weiteren Verbindlichkeiten als sonstige Masseverbindlichkeiten ein. Die Verbindlichkeiten des § 55 Abs. 1 InsO sind solche, die nach Verfahrenseröffnung durch den Insolvenzverwalter oder anderweit i.R.d. Verwaltung der Insolvenzma...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 23 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[46] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses[47] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschweru...mehr

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§ 6 Haftung / bb) Antragsberechtigung und -form

Rz. 116 Antragsberechtigt sind nach § 317 Abs. 1 InsO Erben, Nachlasspfleger,[231] Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger und Testamentsvollstrecker. Jeder Miterbe ist zur Beantragung der Nachlassinsolvenz nach § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet, sobald er von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt hat. Die Antragstellung hat unverzüglic...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / IV. Vorsatzanfechtung gem. § 133 InsO

Rz. 55 Nach § 133 Abs. 1 S. 1 InsO sind Rechtshandlungen, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, anfechtbar, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird nach S. 2 vermutet...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / II. Verwertung von unbeweglichen Gegenständen

Rz. 102 Zu den unbeweglichen Gegenständen, die in § 49 InsO definiert sind, gehören neben Immobilien auch eingetragene Schiffe und Luftfahrzeuge. Auch Bruchteilseigentum an einem solchen Gegenstand gehört dazu. Gemäß § 165 InsO kann der Insolvenzverwalter beim zuständigen Gericht die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung eines unbeweglichen Gegenstands der Insolvenzma...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / 2. Praxistipps für Rechtanwälte

Rz. 46 Zur außergerichtlichen Beratung eines Versicherungsnehmers bei Abschluss oder zur Geeignetheit bestehenden Versicherungsschutzes ist auf die gebotene Vorsicht hinzuweisen (vgl. § 4 Rdn 43). Rz. 47 Versicherer bearbeiten die Angelegenheiten außergerichtlich meist selbst. Anders ist es bei Versicherungsnehmern, denen frühzeitige anwaltliche Hilfe häufig helfen kann. Es gi...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 12. Das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers in der Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 220 Das Dienstverhältnis mit dem Geschäftsführer wird von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt; es besteht (was an sich selbstverständlich ist) nach ausdrücklicher Vorschrift des § 108 Abs. 1 S. 1 InsO fort. Ein außerordentliches Kündigungsrecht wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht begründet (BAG NJW 1969, 524). Ein aus anderen Gründen be...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Kündigungsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 1115 Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer gelten, bis auf die Geltung der Höchstfrist in § 113 S. 2 InsO, keine insolvenzrechtlichen Besonderheiten. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der für ihn geltenden Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Bei der Eigenkündigung nach § 113 InsO steht dem Arbeitnehmer kei...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / A. Einführung

Rz. 1 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über, § 80 Abs. 1 InsO . Im Nachlassinsolvenzverfahren bewirkt der Eröffnungsbeschluss dementsprechend, dass das Recht des Erben oder eines an dessen Stelle handelnden Nachlasspflegers, Nach...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / III. Anfechtungsansprüche gem. § 132 InsO

Rz. 53 Die Vorschrift des § 132 InsO lautet: § 132 InsO Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen (1) Anfechtbar ist ein Rechtsgeschäft des Schuldners, das die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt,mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Anmeldung der Auflösung

Rz. 1 Die Norm ist mit Blick auf die Änderung des § 19 Abs. 5 a.F. angepasst (Folgeänderung). Die Anmeldung (elektronisch in beglaubigter Form – vgl. § 12 HGB, § 129 BGB, § 39a BeurkG) der Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister wirkt nur deklaratorisch, weshalb die Wirkungen des § 15 HGB erst mit der Eintragung eintreten, ausgenommen, wenn die Auflösung mit einer Än...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 2. Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses

Rz. 213 Nach § 54 Nr. 2 InsO zählen neben den Gerichtskosten die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters sowie der Mitglieder eines ggf. eingesetzten Gläubigerausschusses zu den Kosten des Insolvenzverfahrens (zur Vergütung des Insolvenzverwalters ausführlich § 11 Rdn 12 ff.). Die Vergütung der Mitglieder des vorläufigen bzw. des e...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / II. Maßgeblicher Zeitpunkt des Insolvenzbeschlags

Rz. 23 Der insolvenzrechtlich relevante Nachlass ist typischerweise nicht deckungsgleich mit der Erbschaft als demjenigen Vermögen, das gemäß § 1922 Abs. 1 BGB im Moment des Todes vom Erblasser als Ganzes auf den Erben übergegangen ist, und er ist auch nicht deckungsgleich mit der späteren Nachlassinsolvenzmasse.[11] Umfang und Wert des Nachlasses unterliegen im Zeitraum zwi...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 1. Anwendung

Rz. 10 Die Bestimmung ähnelt in seinem Anwendungsbereich der Rückschlagsperre nach § 88 InsO. In einem Nachlassinsolvenzverfahren soll vermieden werden, dass die Masse nach Eintritt des Erbfalls durch den Zugriff der Gläubiger geschmälert wird. Außerdem greift auch hier der Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung (§ 1 InsO). In der Zeit zwischen Erbfall und Insolve...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Voraussetzungen der Kaduzierung im Einzelnen

Rz. 3 Zuständig für die Aufforderung etc. sind die Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl oder der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer (Noack § 21 Rz. 6; vgl. z.B. OLG Köln ZIP 1993, 1389). Die Kaduzierung ist in das pflichtgemäße Ermessen des Geschäftsführers gestellt, der der Gesellschaft und den übrigen Gesellschaftern insofern verantwortlich ist (vgl. §...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / V. Schenkungsanfechtung gem. § 134 InsO

Rz. 73 Gemäß § 134 Abs. 1 InsO ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Insolvenzeröffnungsantrag vorgenommen worden. Der Begriff der Leistung ist denkbar weit auszulegen.[82] Darunter ist grundsätzlich jede wie auch immer bewirkte Mehrung des Vermögens des Anfechtungsgegners aus dem Vermögen des Schuldner...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Anmeldung durch Geschäftsführer

Rz. 1 Die Anmeldung, der Gesellschafterbeschluss (Abschrift) und der vollständige Wortlaut des geänderten Gesellschaftsvertrags (Abschrift) sind in öffentlich beglaubigter Form zum HR einzureichen (§ 39a BeurkG – hierzu Krafka Rz. 80 f.; auch Wicke § 54 Rz. 3, 5). Rz. 2 Anmeldung durch Geschäftsführer: Die Vorschrift wurde durch die Reform 2008 nicht geändert. Die Abänderung ...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 3. Gläubigerbenachteiligung

Rz. 34 Das Petitum der Gläubigerbenachteiligung ergibt sich aus dem Grundsatz in § 1 InsO, wonach "alle" Gläubiger gleich und gemeinschaftlich befriedigt werden sollen (zur Gläubigerbenachteiligung siehe auch § 7 Rdn 14 ff.). Heranzuziehen ist dabei insoweit eine wirtschaftliche Betrachtungsweise.[43] Eine solche Gläubigerbenachteiligung liegt folglich immer dann vor, wenn d...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / e) Anfechtungsverfahren

aa) Wesen der Anfechtungsklage/Anfechtungsgegner/Zuständiges Gericht Rz. 123 Die Anfechtungsklage ist auf ein kassatorisch-gestaltendes Urteil gerichtet (Lutter/Hommelhoff Anh. § 47 Rz. 42). Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis ist nicht erforderlich (BGHZ 43, 265; OLG Düsseldorf GmbHR 2000, 1052). Sie kann mit einer positiven Beschlussfeststellungsklage verbunden werden, in ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Zeugnisarten

Rz. 255 § 109 Abs. 1 GewO unterscheidet grundsätzlich zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen; der Arbeitnehmer hat insoweit ein Wahlrecht i.S.d. § 262 BGB. Ein qualifiziertes Zeugnis kann als End- oder als Zwischenzeugnis ausgestellt werden. Mit Erteilung erlischt der Zeugnisanspruch; ggf. besteht aber ein Anspruch auf Zeugniskorrektur. Rz. 256 Ein einfaches Zeugnis...mehr