Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Protokoll (Abs 2).

Rn 7 Beim Vollstreckungstermin muss der GV die frei ersichtlichen beweglichen Sachen, die er vorfindet, § 885a II 1, im Protokoll (§ 762 iVm § 128 IX GVGA) dokumentieren. Hierzu kann er nach seinem pflichtgemäßen Ermessen sowohl analoge Bildaufzeichnungen als auch digitale Fotos erstellen, die Anl des Protokolls werden. Ziel ist, die Beweisführung über die vom Schuldner eing...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / III. Empfehlung zur Beratung über den Inhalt ausländischen Rechts durch eine insoweit rechtskundige Person

Rz. 244 Der Rechtsanwalt oder Notar muss das ausländische Recht zwar – wie bereits erwähnt (siehe Rdn 242) – nicht kennen und daher auch nicht entsprechend beraten. Bei derzeitiger oder bei ggf. absehbarer Internationaler Zuständigkeit ausländischer Gerichte sollte er aber ggf. die Empfehlung geben, die Rechtslage nach dem jeweiligen ausländischen Recht durch eine im entspre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch gegen Dritten oder Anspruch eines Dritten.

Rn 5 Voraussetzung der Streitverkündung ist nach dem Wortlaut des § 72, dass die Partei im Falle eines Unterliegens in der Sache entweder einen Anspruch auf Schadloshaltung bzw Gewährleistung gg einen Dritten hat oder einen solchen Anspruch eines Dritten befürchtet. Der Anspruch der Partei gg den Dritten oder der ihr drohende Anspruch des Dritten müssen in einem gewissen Abh...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / VI. Bestellung einer Grundschuld zur Verwaltung des Nachlasses

Rz. 134 Nach § 2120 BGB ist der Nacherbe zur Einwilligung in eine Verfügung des Vorerben verpflichtet, wenn die Verfügung zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich ist. Hierunter kann auch die Bestellung einer Grundschuld an einer zum Nachlass gehörenden Immobilie fallen. Nach ganz herrschender Meinung regelt die Norm allerdings nur das Innenverhältnis zwischen dem Vor- un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 6 Die Forderungen aus Miete und Pacht sind grds uneingeschränkt pfändbar, sa § 850i. Erst auf den Schutzantrag des Schuldners sind die Forderungen sowie die gleichgestellten Barmittel und Guthaben für unpfändbar zu erklären. Das Gericht muss eine gesetzlich gebundene und keine Billigkeitsentscheidung unter Abwägung mit den Gläubigerinteressen treffen. Dennoch kann der Sch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Konkret benannte Vergleichsobjekte

Rz. 52 [Autor/Stand] Da nach der Auffassung der Finanzverwaltung auch ein einzelner Vergleichspreis ausreicht, um den gemeinen Wert im Vergleichswertverfahren zu ermitteln, stellt sich die Frage, ob auch der Steuerzahler ein entsprechendes Vergleichsobjekt nennen kann. In der Praxis dürfte sich für den Steuerzahler die Hauptschwierigkeit ergeben, dass ihm ein Vergleichsobjek...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 5. Ausgleichungsbestimmung durch Vorausvermächtnis

Rz. 57 Bei der lebzeitigen Zuwendung in Form einer Ausstattung (§ 2050 Abs. 1 BGB) oder in Form von Schenkungen i.S.d. § 2050 Abs. 3 BGB durch den Erblasser an seine Abkömmlinge sollte immer eine Bestimmung dazu getroffen werden, ob diese Zuwendung im Rahmen der Erbauseinandersetzung zwischen den Abkömmlingen zur Ausgleichung gebracht werden soll oder nicht. Rz. 58 Nicht selt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Konnexe Vertragsansprüche bei Immobilienklagen (Nr 4).

Rn 9 Die Vorschrift ermöglicht dem Kl ihrem Zweck nach, vor demjenigen Gericht, vor dem er eine Klage aus einem dinglichen Recht an einer Immobilie erhoben hat oder erheben will, auch eine damit verbundene vertragliche Klage zu erheben. Für diese vertragliche Klage begründet die Vorschrift einen zusätzlichen Wahlgerichtsstand. Dieser tritt neben den Gerichtsstand aus Art 7 N...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 4. Vermächtnisweise Zuwendung der Haushaltsgegenstände und des Inventars

Rz. 93 Häufig vergessen wird die Zuwendung von Haushaltsgegenständen und Inventar einer von Ehepartnern oder Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft gemeinsam bewohnten Immobilie. Im Gesetz ist diese Frage in § 1932 BGB für Ehegatten geregelt, allerdings nur bei gesetzlicher Erbfolge.[96] Wird der Ehegatte zum gewillkürten Erben berufen, dann gilt die Vorschrift nach herrsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Aus der Ehe resultierende Verfügungsbeschränkungen.

Rn 37a § 1365 BGB kann der ZV durch Gläubiger eines Ehegatten nicht entgegengehalten werden (BGH Beschl v 20.12.05 – VII ZB 50/05 Rz 8 juris = NJW 06, 849). Die fehlende Zustimmung eines Ehegatten kann indes in der Teilungsversteigerung mit der Interventionsklage – bei unstreitigem oder offenkundigem Zustimmungserfordernis auch mit der Vollstreckungserinnerung – geltend gema...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 1. Letztwillige Verfügungen von Ehegatten für den ersten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 25 Nachfolgende Gestaltungen bieten sich beim ersten Erbfall im Berliner Testament an, bei dem der längerlebende Ehegatte Alleinerbe wird und die Kinder noch minderjährig sind:[58]mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erwerbseinkommen.

Rn 36 Bislang wurden für sämtliche selbst erwirtschafteten Einkünfte die Pfändungsschutzregeln für das Arbeitseinkommen grds einheitlich angewendet. Inzwischen differenziert der IX. Zivilsenat des BGH jedoch zwischen Erwerbseinkommen und sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften (BGH NZI 16, 457 [BGH 07.04.2016 - IX ZB 69/15]; im Einzelnen Rn 42). In der Konsequenz dieser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vermieterinteressen.

Rn 17 Dem Vermieter müssen besondere Nachteile entstehen (LG Berlin NJW 14, 1188; GE 14, 1139; Blank IMR 14, 537). Normale Nachteile, die jeder Gläubiger einer rechtshängigen Forderung erleiden kann, wie zB die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auch wg Dauer des Prozesses (München ZInsO 21, 2291 mAnm Börstinghaus jurisPR-MietR 19/21 Anm 2; LG Saarbrücken WuM 15, 6...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Vorbemerkung

Rz. 122 [Autor/Stand] Bewertungsmaßstab des ErbStG ist regelmäßig der gemeine Wert (§ 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 BewG). Bis 2008 wurden Grundbesitz, nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und inländisches Betriebsvermögen mit erheblich niedrigeren Steuerwerten angesetzt (§ 12 Abs. 2–5 ErbStG a.F.). Veranlasst durch das Bund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zustand einer Person/Zustand oder Wert einer Sache (Nr 1).

Rn 21 Zustand meint die begriffliche Ausgestaltung (zur Arzthaftung § 485 Rn 18). Dazu zählt auch die fachtechnische Einordnung einer Bauleistung als den anerkannten Regeln der Technik widersprechend oder genügend (München BauR 94, 275; VGH Kassel ESVGH 61, 158; Karlsr 16.1.17 – 15 W 170/16; 4.9.23 – 8 W 6/23 = NJW-RR 23, 1512; aA Motzke BauR 20, 169, 182: Die Frage nach den...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / III. Übernahmerecht als Teilungsanordnung

Rz. 69 Bei der Ausgestaltung des Übernahmerechts als Teilungsanordnung ist der Wille des Erblassers in der Regel nicht darauf gerichtet, dass der bedachte Miterbe den Nachlassgegenstand zwingend übernehmen muss. In dieser Konstellation hat der Erbe ebenfalls die Wahl, ob er die Teilungsanordnung mit dem Übernahmerecht annehmen will oder nicht. Erklärt der Miterbe, von dem Üb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Konditionale und kausale Abhängigkeit

Rz. 83 [Autor/Stand] Sind die Gegen-/Leistungen nicht synallagmatisch verbunden, können sie konditional – d.h. bedingungsmäßig i.S.d. § 158 BGB – oder kausal – d.h. nicht etwa ursächlich, sondern im Sinne einer Zweckabrede oder Geschäftsgrundlage für den Zuwender[2] – miteinander verknüpft sein.[3] Hierbei bestehen keine wechselseitig voneinander abhängigen Leistungsverpflic...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / III. Wiederverheiratungsklausel

Rz. 133 Der Testamentsgestalter hat bei Ehegattentestamenten auch die Frage der Wiederverheiratung nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten in den Blick zu nehmen und mit den Ehegatten zu besprechen, welche Auswirkung die Wiederheirat auf die getroffenen letztwilligen Verfügungen haben soll. Im weiteren Sinne gehören hierzu auch Fragen des Anfechtungsverzichts. Wird näml...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / I. Allgemeines

Rz. 3 Der Nachlass fällt den Erben grundsätzlich als Ganzes an, da das BGB keine Sondererbfolge in einzelne Nachlassgegenstände kennt.[1] Über die Erbeinsetzung hinaus besteht oftmals das Bedürfnis des Erblassers, den Verbleib einzelner Gegenstände zu regeln oder den Erben konkrete Vorschriften zur Auseinandersetzung vorzugeben. Mit der Teilungsanordnung[2] nach § 2048 BGB w...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Versicherungsumfang

Rz. 74 Die Rechtsschutzversicherungen nutzen jeweils ihre eigenen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Vom groben Aufbau ähneln sich diese Bedingungen, da sich diese an den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) orientieren. In den Details können jedoch erhebliche Unterschiede auftreten. Bei der Bestimmung des jeweiligen Versi...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vermögenstransfers während der Zugewinngemeinschaft

Rz. 100 In der Praxis oft verkannt wird der Umstand, dass trotz § 5 ErbStG Schenkungen zwischen Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, nicht generell steuerfrei sind. Die Eheleute haben während des Bestands des gesetzlichen Güterstands zu beachten, dass gewöhnliche Schenkungen steuerrechtlich als "normale", schenkungsteuerbare Vorgänge behandelt werden....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zu den Zuständigkeiten nach § 266 I Nr 1–5 FamFG im Einzelnen.

Rn 19 § 266 I Nr 1 FamFG erfasst Streitigkeiten ›zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses‹. Erfasst sind lediglich Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses (ausf dazu Bömelburg FF 14, 232, 234 f), denn aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden, § 1297 BGB....mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / III. Überquotale Teilungsanordnung

Rz. 42 Eine in der Praxis häufig auftretende Konstellation ist die sog. überquotale Teilungsanordnung. Im Wege der überquotalen Teilungsanordnung weist der Erblasser einem der Miterben einen Nachlassgenstand zu, welcher den Wert des Erbteils nach seiner Erbquote übersteigt. Daneben soll jedoch gegenüber den Miterben ausdrücklich – im Zweifel durch Auslegung des Erblasserwill...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Grundsätze

Rz. 126 [Autor/Stand] Stichtagsprinzip: Meist ereignet sich die Geldübergabe vor der Anschaffung des Grundbesitzes, der Fertigstellung des Gebäudes oder dem Abschluss der Bauarbeiten.[2] Eigentlich[3] haben die Beteiligten damit schon eine steuerbare Geldschenkung ausgeführt (§§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG; §§ 516 Abs. 1, 518 Abs. 2 BGB – s. auch Rz. 23)[4] und spä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Bereicherung durch Verringerung von Schulden

Rz. 30 [Autor/Stand] Beim Forderungsverzicht kommt es durch Wegfall oder Verringerung von Schulden bzw. Belastungen zu einer steuerbaren Vermögensmehrung.[2] Bereichert wird der Schuldner grundsätzlich nur durch Schulderlass (§ 397 Abs. 1 BGB);[3] dies setzt den "unmissverständlichen rechtsgeschäftlichen Willen des Gläubigers voraus, auf (seine) Forderung zu verzichten."[4] ...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / II. Übernahmerecht als Vorausvermächtnis

Rz. 63 Durch die Anordnung eines Vorausvermächtnisses in einer letztwilligen Verfügung wird dem damit bedachten Miterben durch den Erblasser typischerweise ein Vermögensvorteil eingeräumt. Die Einordnung des Übernahmerechts als Vorausvermächtnis setzt demnach einen Begünstigungswillen des Erblassers voraus. Ein solcher Begünstigungswille bzw. der für das Vorausvermächtnis ch...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / I. Notarkosten

Rz. 164 Der Geschäftswert für Testamente ist das sog. modifizierte Reinvermögen beider Ehegatten. Es ist nach § 102 GNotKG zu ermitteln. Vereinfacht gilt folgende Formel: Zu ermitteln sind die Aktiva eines jedes Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (§ 10 GNotKG), hiervon sind jeweils die Schulden bis maximal zum halben Wert der Aktiva in Abzug zu bringen. Die vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Negative Werbungskosten/negative Einnahmen

Rn. 142 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Tatbestand und Rechtsfolgen der sog negativen WK sind weder gesetzlich geregelt noch in der Rspr des BFH anerkannt, vgl BFH v 14.12.1999, IX R 69/98, BStBl II 2000, 197. Nach der Rspr des BFH und der hM in der Literatur sind zurückgezahlte (erstattete) WK, dh WK, die infolge der (teilweisen) Aufhebung des den Aufwendungen zugrunde liegenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 56 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4.1 Einkommensteuer

Rz. 29 Unsicherheit im Tatsächlichen liegt beim gewerblichen Grundstückshandel darin, ob der Stpfl. die Drei-Objekte-Grenze überschreitet.[1] Soweit Oellerich [2] beim gewerblichen Grundstückshandel einen in der Vergangenheit objektiv noch nicht verwirklichten Sachverhalt (und damit eine rückwirkende Rechtsanwendung auf einen ohne Ungewissheiten behafteten Sachverhalt) annimm...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.1 Allgemeines

Rz. 176 Im Gegensatz zur prinzipienorientierten Regelung der Abschreibungen nach dem HGB überwiegen nach IFRS sachverhaltsorientierte Regelungen. So finden sich die Bewertungsvorschriften in verschiedenen Standards, die jeweils für die einzelnen Kategorien von Vermögenswerten bestehen. Rz. 177 Daraus resultiert, dass schon die Zugangsbewertung für unterschiedliche Vermögenswe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 206 Außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigen die nicht vorhersehbaren Wertminderungen, welche von den planmäßigen Abschreibungen, die für abnutzbare Vermögenswerte des Sachanlage- und immateriellen Vermögens nicht abgedeckt werden. Die Berücksichtigung eines Wertminderungsaufwands (impairment loss) ist darüber hinaus jedoch unabhängig davon, ob der betroffene Vermö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.2 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 209 Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gem. IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert. Grundlage dieser Regelung ist, dass eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung grundsätzlich – wie Abbildung 4 zeigt – die wirtschaftlich vorteilhaftere Altern...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Zinsen / 5 Betrieblicher Zinsaufwand: Wann diese unbegrenzt abzugsfähig sind

Gezahlte Zinsen für die Inanspruchnahme von Fremdkapital sind als Zinsaufwand in der Buchführung Bestandteil des neutralen Ergebnisses. Schuldzinsen sind nur dann als Betriebsausgabe unbegrenzt abziehbar, wenn die Mittel des Darlehens für betriebliche Zwecke verwendet worden sind (z. B. Anschaffung/Herstellung von Anlagegütern etc.).[1] Ob Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a S...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Zinsen / 2.2 Private Zinserträge im Rahmen anderer Einkunftsarten sind bei der jeweiligen Einkunftsart zu versteuern

Kapitalerträge, die im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, [1] aus Gewerbebetrieb [2] oder aus selbstständiger Tätigkeit [3] erzielt werden, zählen nach § 20 Abs. 8 EStG zu diesen Einkünften und nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dies führt dazu, dass die Erträge im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart voll der Besteuerung unterliegen und mit dem individuelle...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Zinsen / 2.1 Durch die Anwendung der Abzugsteuer entfällt meist der Ansatz in der Steuererklärung

Sofern die Einkünfte i. S. d. § 20 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers abgegolten.[1] Sie muss daher nicht mehr in der privaten Steuererklärung aufgenommen werden. Ist der persönliche Steuersatz niedriger als der Satz der Abgeltungssteuer, kann die Günstigerprüfung beantragt werden.[2] Diese Prüfung führt das Finanza...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.3.2 Zurechnung der Leasinggegenstände

Rz. 261 Die wesentliche steuerliche Frage beim Leasing liegt darin, ob der Leasinggegenstand steuerlich dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Grundsätzlich sind Gegenstände dem rechtlichen Eigentümer zuzurechnen, beim Leasing also dem Leasinggeber. Eine steuerliche Zurechnung beim Leasingnehmer kann sich nur ergeben, wenn dieser nach den Umständen des Leasi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital", d. h. genau genommen für die "zeitweilige Überlassung von Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.5 Aufwendungen für das Arbeitszimmer

Rz. 810 Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer bestehen aus den anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten der Wohnung (des Hauses) sowie den direkt dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen der Ausstattung. Rz. 810a Die Gesamtkosten der Wohnung sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der Gesamtfläche der Wohnung aufzuteilen. Dabei ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / a) Aufteilung von Immobilien

Veräußerung durch Aufteilung: Soweit Immobilien auf die Gesellschafter verteilt werden, liegt insoweit eine Veräußerung vor, als das Alleineigentum an der Immobilie die zuvor bestehende Beteiligung des Gesellschafters übersteigt. Insoweit der Gesellschafter schon steuerrechtlich aufgrund der Bruchteilsbetrachtung an der Immobilie beteiligt war, liegt ein steuerliches Nullum ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / a) Übertragung von Immobilien des steuerlichen Privatvermögens i.R.d. Gründung

Ausgangspunkt: Die Gesellschafter übertragen i.R.d. Gründung Immobilien des Privatvermögens und/oder andere Wirtschaftsgüter auf die Gesellschaft. Ausschließlich unentgeltliche Vorgänge – also nur ein Gesellschafter überträgt ein Wirtschaftsgut – sind schenkungsteuerlich zu würdigen, aber haben keine ertragsteuerliche Relevanz. Teilentgeltliche Vorgänge: Hinsichtlich des entg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 5.1 Rechtliches im Zusammenhang mit der Immobilie

Gemeinschafts- und Sondereigentum Vor allem bei Wohnimmobilien ist die Trennung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum relevant. Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Grundstücks und des oder der aufstehenden Gebäude, die für den Bestand und die Nutzung der gesamten Wohnanlage wesentlich sind und nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet werden können. Da Gemei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 8 Besonderheiten bei der Gewerbeverwaltung

Die bisherigen Ausführungen zu Aufgaben und Vergütung treffen genau so auch auf Gewerbeimmobilien zu. Aufgrund deren Größe sowie der Unterschiede hinsichtlich Nutzung und technischer Gestaltung haben sich jedoch differenziertere Aufgabenbilder entwickelt. In der Praxis werden sie nicht trennscharf umgesetzt, es lassen sich aber vier Grundrichtungen erkennen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Grundsä... / 2 Trends bei der Abgabe von Angeboten

Wenn GdWEs auf die Suche nach einer neuen Immobilienverwaltung gehen, steht oft der Wunsch im Raum, mehrere Angebote einzuholen. In allen bisher durchgeführten Verwalterentgelt-Studien zeigten sich hierzu beachtenswerte Trends. Neue Auftragsverhältnisse bieten viele Verwalter zu Preisen über denen ihres bisherigen Bestands an. Attraktivere Verwaltungsobjekte erhalten mehr Ange...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Moderne... / 2.3 Objektentwicklung durch den Verwalter

Wenn Verwalter Bestandsimmobilien übernehmen, die zuvor von anderen Anbietern betreut wurden, ergibt sich eine Situation, in der die Idee des Benchmarkings hilfreich sein kann. Der neue Verwalter erhält Unterlagen, die beispielsweise Angaben zum Objekt, zur Abrechnung, zur Kommunikation und zur Wartung enthalten. Bei der Durchsicht wird häufig deutlich, dass Unternehmen bei ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 2.2 Selbstkostenkalkulation für Verwaltungsunternehmen

Das zuvor geschilderte allgemeine Berechnungsbeispiel basiert auf dem Materialverbrauch, weil dieser bei der industriellen Produktion im Vordergrund steht. Ergänzende Leistungen des Personals wurden durch Zuschläge, die sich meist aus Durchschnittswerten der Vergangenheit ergaben, einbezogen. Genau umgekehrt ist aus Sicht des Immobilienverwalters vorzugehen, da er eine Diens...mehr