Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7 Auflösung von Miteigentum an Immobilien

Rz. 30 Nach der Trennung der Eheleute wird es langfristig dem Interesse der Eheleute am ehesten Rechnung tragen, wenn sie ihr Miteigentum an einer Immobilie auflösen. Dies kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Bestenfalls können sich die Eheleute darauf einigen, dass der eine von dem anderen Ehegatten dessen Miteigentumsanteil übernimmt. Dieser Weg muss jedoch zunächst auc...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.4 Übertragung von vermieteten Immobilien zum Ausgleich des Zugewinns

Vor Verkauf einer vermieteten Immobilie an Dritte oder der Übertragung von vermietetem Grundbesitz zum Ausgleich des Zugewinns muss Folgendes bedacht werden: Die entgeltliche Veräußerung einer Immobilie ist ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 EStG. Ist die zu übertragende Immobilie innerhalb von 10 Jahren vor dem Verkauf angeschafft worden, muss der Veräußerungsgewin...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.3.1 Für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 189 Entscheidung des BGH vom 30.6.1999[1]: Die Eheleute haben im Güterstand der Gütertrennung gelebt. Während bestehender Ehe haben die Eheleute auf den Namen der Ehefrau diverse Grundstücke erworben. Der Ehemann leistete seinerseits nicht unerhebliche Geldbeträge für den Erwerb der Immobilien und übernahm Reparaturaufgaben. Hier hat der BGH entgegen der Annahme des Beru...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ges...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7.1 Verfahren der Teilungsversteigerung

Rz. 32 Das Teilungsversteigerungsverfahren richtet sich nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). § 1 ZVG bestimmt, dass durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht auf Antrag eines Miteigentümers die Teilungsversteigerung anzuordnen ist. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Für die Zeit des Getrenntlebens gilt: Leben die Eh...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.1 Neuregelung der Nutzung

Rz. 16 Bei der Neuregelung der Nutzung ist zu unterscheiden, ob es sich bei der im gemeinschaftlichen Eigentum der Eheleute stehenden Immobilie um das Familienheim (das Gesetz spricht hier von der Ehewohnung) oder um eine weitere, beispielsweise an einen Dritten vermietete Immobilie handelt. Rz. 17 Wird die Immobilie von den Eheleuten nicht selbst bewohnt, richtet sich die Ne...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.3 Höhe des Rückforderungsanspruchs

Rz. 136 Die Höhe des Rückforderungsanspruchs richtet sich nach den Grundsätzen der Rückabwicklung von unbenannten Zuwendungen.[1] Im Rahmen der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls ist insbesondere abzustellen auf die Dauer der Ehe (vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Rz. 117), die Höhe der durch die Zuwendung bewirkten und noch vorhandenen messbaren Vermögensmeh...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.2 Nutzungsentgelt und Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 19 Mit der Trennung der Eheleute und dem Auszug eines Ehegatten aus der vormaligen Ehewohnung stellt sich zwangsläufig die Frage, wie zukünftig bei noch bestehenden Verbindlichkeiten die Lastentragung geregelt wird und ob und in welcher Höhe ein Nutzungsentgelt durch den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten gezahlt werden muss. Es ist dabei zwischen der Zeit bis zur Rec...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.12 Sonstige

Rz. 274 Eine Pflichtverletzung gem. § 280 BGB stellt dar, wenn der eine Ehegatte, über den der andere mit krankenversichert ist, diesem keine Mitteilung von der für den anderen nicht vorhersehbaren Beendigung des Krankenversicherungsschutzes macht und dieser deshalb Behandlungskosten selbst tragen muss.[1] Rz. 275 Eine Pflichtverletzung kann ferner dann gegeben sein, wenn ein...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.3 Höhe der Nutzungsvergütung

Rz. 25 Die Berechnung des Nutzungsentgeltes richtet sich nach Billigkeitsgesichtspunkten, dies gilt sowohl bei § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB als auch bei § 745 Abs. 2 BGB. Maßgeblich sind hier insbesondere der objektive Nutzungswert, die Höhe der Hauslasten und die Eigentumsanteile. Zu berücksichtigen ist auch, ob einem Ehegatten die Alleinnutzung durch den weichenden Ehepartner...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 3 Während einer bestehenden Ehe kommt es zwangsläufig zum Erwerb von Miteigentum an beweglichen Sachen, aber oftmals auch an Immobilien und Grundstücken. Dadurch begründen die Eheleute eine Art Gemeinschaft, in der durch interne (stillschweigende) Verabredungen eindeutig ist, wer die damit verbundenen Lasten trägt. Erst wenn die Ehe scheitert, rückt die Frage der Eigentu...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7.2 Rechtsbehelfe

Rz. 36 Für das Vollstreckungsgericht ist allein der Inhalt des Grundbuches für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung relevant. Es hat Einwendungen der übrigen Miteigentümer gegen die Zwangsversteigerung nicht zu prüfen, sofern sich diese nicht aus dem Grundbuch ergeben. Ist ein Miteigentümer der Auffassung, es gebe ein der Versteigerung entgegenstehende...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.3 Rechte und begrenzte Verfügungsbefugnis aufgrund der Ehe

Rz. 5 Die Ehegatten haben aufgrund ihres Miteigentums eine Berechtigung zur Mitbenutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden Gegenstände. Es ist davon auszugehen, dass die Eheleute ausdrücklich oder stillschweigend die gemeinsame Nutzung als Nutzungsart beschlossen haben (§§ 744 f. BGB). Dies gilt für alle beweglichen und unbeweglichen, im gemeinschaftlichen Eigentum stehe...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.2 Schulden im Interesse nur eines Ehegatten

Rz. 52 Bei Verbindlichkeiten, die ausschließlich im Interesse eines Ehegatten eingegangen worden sind, ist ebenfalls eine anderweitige Bestimmung dergestalt anzunehmen, dass derjenige, in dessen Interesse die Verbindlichkeit begründet wurde, diese auch alleine weiter tragen muss.[1] Dies kann der Fall sein bei der Mithaftung von Krediten für Immobilien, die im Alleineigentum...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.2 Zuwendung

Rz. 96 Bei der Prüfung, ob es sich bei den übertragenen Gegenständen um eine Zuwendung handelt, muss der Begriff der Zuwendung zunächst näher definiert werden. Eine Zuwendung liegt dann vor, wenn jemand einen anderen aus seinem Vermögen im Regelfall durch Übertragung von Sachen oder Rechten bereichert. Dadurch muss beim Zuwendenden eine Vermögensminderung und beim Empfänger ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.3.1 Ehebezogene Zuwendung

Rz. 99 Der BGH[1] nimmt in ständiger Rechtsprechung eine ehebezogene Zuwendung an, "wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben u...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.1 Allgemeines

Rz. 340 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft gab es in der Gesellschaft seit jeher, eine wirkliche Akzeptanz erfährt sie jedoch erst seit den 1970er Jahren. Seither ist die Zahl derer, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, rapide gestiegen. Dies macht eine nähere Befassung mit den zwischen den nichtehelichen Lebensgefährten bestehenden Rechtsbeziehungen und...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.5 Bausparverträge/Bausparkonten

Rz. 88 Bausparkonten können genau wie das klassische Girokonto als Einzel- oder Gemeinschaftskonto geführt werden. Das Guthaben auf dem Bausparkonto steht im Innenverhältnis nur dem einen Ehegatten zu, wenn ein Einzelkonto vorliegt, der Bausparvertrag und das Bausparkonto also auf den Namen nur eines Ehegatten laufen. Wenn nur der Nichtinhaber Einzahlungen auf das Konto vorg...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 4 Alleinige Schulden

Rz. 72 Fraglich ist, wie die Konstellation zu bewerten ist, in der ein Ehegatte ein von ihm im Außenverhältnis allein aufgenommenes Darlehen für den Erwerb von Miteigentum zur Verfügung stellt. Scheitert die Ehe, wird für die Zinsbelastung § 748 BGB herangezogen, um eine hälftige Beteiligung des anderen Ehegatten zu bewirken. Der Tilgungsanteil ist von dieser Vorschrift jedo...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.3 Rückforderung der Schenkungen seitens des Sozialamts

Ein Herausgabeanspruch nach § 528 BGB steht auch dem Sozialhilfeträger zu, gegebenenfalls auch noch nach dem Tod des Schenkers.[1] Dem Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers und der Überleitung dieses Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe im Hinblick auf die von diesem dem Schenker zu leistende Hilfe zum Lebensunterhalt steht es nicht entgegen, dass das Gesch...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.1 Schenkungen von Eltern an Schwiegerkinder

Bei Regelungen zum möglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs muss die BGH-Rechtsprechung[1] bezüglich Schenkungen von Eltern an Schwiegerkinder bedacht werden. Auch wenn Eheleute z. B. auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs verzichtet haben, können Schwiegereltern von einem beschenktem Schwiegerkind Schenkungen zurückfordern. Zuwendungen der Eltern, die um der...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 4 Geschütztes Vermögen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Auch im Rahmen des Elternunterhalts muss der Unterhaltsschuldner grundsätzlich den Stamm seines Vermögens einsetzen. Einschränkungen ergeben sich aber daraus, dass er seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich einer angemessenen Altersvorsorge nicht zu gefährden braucht.[1] Bei der Vermögensverwertungspflicht sind auch die sonstigen Verbindlichkeiten und Verpflicht...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.1 Aufwendungen für Miteigentum

Rz. 50 Werden nach der Trennung der Eheleute in einer nur noch von einem Ehegatten bewohnten Immobilie Erhaltungsmaßnahmen notwendig, so können diese auch ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten durchgeführt werden, § 744 Abs. 2 BGB, wenn die finanziellen Verhältnisse der Eheleute diese zulassen und während bestehender Ehe eine solche Entscheidung ebenfalls getroffen worde...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.5 Gesamtschuldnerausgleich und Zugewinnausgleich

Rz. 61 Der Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Ehegatten wird vom Zugewinnausgleich keinesfalls verdrängt, er ist vielmehr eine Art "Vorstufe" vor der Durchführung des Zugewinnausgleichs.[1] Dies ist auch unabhängig davon, ob die gemeinsame Schuld bei der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens schon von einem der Ehegatten getilgt worden ist oder nicht. Bei richtiger Ha...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.1.1 Zustandekommen

Rz. 347 Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommt nicht alleine schon deshalb in Betracht, weil Personen zusammen leben und wirtschaften. Aus diesem Grunde kann eine nichteheliche Lebensgemeinschaft nach deren Beendigung auch nicht umfassend über das Gesellschaftsrecht abgewickelt werden. Rz. 348 Nach älterer Rechtsprechung des II. Senats des BGH[1] soll eine Abwicklung nac...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.6 Vorgehensweise

Rz. 142 Praxis-Tipp Vor Rechtskraft der Ehescheidung können die Beteiligten nicht wirksam eine allumfassende Regelung zum Zugewinnausgleichs- und Rückforderungsanspruch treffen, da das in § 1378 Abs. 3 Satz 3 BGB verankerte Verbot, durch Dritte auf das Scheidungsverfahren einzuwirken, greift.[1] Folgenden Möglichkeiten bestehen: Da Vereinbarungen vor Rechtskraft der Ehescheidu...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3 Schuldentilgung nach Scheitern der Ehe (Wegfall der anderweitigen Bestimmung)

Rz. 44 Der während intakter Ehe bestehende und von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Verteilungsmaßstab kann nicht mehr angenommen werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt nämlich die aus der ehelichen Lebensgestaltung abgeleitete anderweitige Bestimmung. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Eingreifen der Haftung zu gleichen Anteilen (§ 426...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.1 Zuwendungen des Ehegatten an die Schwiegereltern

Rz. 127 Praxis-Beispiel Die Eheleute M und F leben gemeinsam mit den Eltern der F unentgeltlich in einem im Eigentum der Eltern stehenden Haus. M baut während der Ehe das Familienheim der Schwiegereltern aus, damit die ausgebauten Räume auch von seiner Familie weiter genutzt werden können. Für diesen Umbau investiert M 50.000 EUR. M und F trennen sich und M verlangt nun die ...mehr

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REIT – ABC IntStR / 2.1 REIT AG

Ein REIT ist als AG grundsätzlich ein KSt- und GewSt-Subjekt. Allerdings ergeben sich nach dem REITG für die Besteuerung einige Besonderheiten. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein REIT gem. § 16 Abs. 1 REITG unter bestimmten Umständen von der KSt und GewSt befreit ist. Die Steuerfreiheit des REITG tritt nur dann ein, wenn die Erfordernisse hinsichtlich der Börs...mehr

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Familienstiftungen – ABC In... / 3 Hinweise

Da die Stiftung im Ausland im Regelfall ebenfalls der Besteuerung unterliegt, kann über die Anrechnung nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 12 AStG eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Hierfür gelten die allgemeinen Grundsätze des § 34c Abs. 1 EStG entsprechend, bei Anwendung der Abgeltungsteuer ist § 32d Abs. 5 und 6 EStG zu beachten. Durch § 15 Abs. 3 AStG werden Unternehmer- un...mehr

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Veräußerungsgewinne – ABC I... / 2.2 Nationales Recht

Nach nationalem Recht unterliegen Veräußerungsgewinne nur teilweise anderen Regelungen als laufende Einkünfte. Sofern die Veräußerungsgewinne in einer Betriebsstätte erzielt werden, sind darin je nach Belegenheit der Betriebsstätte inl. Einkünfte[1] oder ausl. Einkünfte[2] zu sehen. Hier ist für die Zuordnung der Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte auf...mehr

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REIT – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Real Estate Investment Trusts sind Aktiengesellschaften, die Einkünfte aus der Bewirtschaftung von Immobilien erzielen. Nach deutschem Recht gelten für sie besondere steuerliche Regelungen, die im REITG enthalten sind. Gesellschaftsrechtlich handelt es sich bei einem REIT um eine AG, die grundsätzlich den Vorschriften des AktG unterliegt.[1] Insbesondere im Ausland sind REIT-...mehr

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Aktivitätsklausel (AStG) – ... / 2.1 Spezielle Aktivitätsklauseln

Grundsätzlich sind im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung alle Einkünfte passiv, es sei denn, sie fallen unter eine der in § 8 Abs. 1 AStG aufgezählten Einkunftsarten. Innerhalb dieser Einkunftsarten gibt es wiederum Ausnahmen, die zur Passivität der Einkünfte führen, wobei dazu wiederum Gegenausnahmen möglich sind. Spezielle Aktivitätsklauseln bestehen für Einkünfte aus dem...mehr

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Progressionsvorbehalt – ABC... / 2 Inhalt

§ 32b Abs. 1 EStG sieht vor, dass nach einem DBA (Nr. 3) sowie nach anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen (Nr. 4) freigestellte Einkünfte bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes zu berücksichtigen sind. Der Progressionsvorbehalt ist für unbeschränkt und erweitert beschr. Stpfl., und nur in Ausnahmefällen für beschr. Stpfl. anwendbar; vgl. "Unbeschränkte Steuerpf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Veräußerungsgewinne – ABC I... / 2.1 Abkommensrecht

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen unterfällt abkommensrechtlich nicht den Regelungen über laufende Gewinne. Mit Art. 13 OECD-MA besteht eine gesonderte Vorschrift, die allerdings auch auf die allgemeinen Anknüpfungskriterien abstellt. Art. 13 OECD-MA wird sich allerdings nur auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beziehen, da die Veräußerung von Umlaufvermögen z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.1 Gesellschaften (§ 705 BGB)

Rz. 24 § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO zählt zu den rechtsfähigen Personengesellschaften insbesondere die Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, also die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaften. Nach § 705 Abs. 1 BGB wird die Gesellschaft durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik-Großanlage / 8 Besteuerung

Auch steuerliche Aspekte sind bei PV-Großanlagen zu berücksichtigen. Sie können die Wirtschaftlichkeit der Anlage erheblich beeinflussen. Abschreibungen Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für PV-Anlagen können als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt über die Nutzungsdauer der Anlage, die vom Bundesfinanzministerium auf 20 Jahre festgelegt wur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Allgemein) / 7 Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen

Aktuell gibt es keine bundesweiten Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Um den Ausbau dennoch voranzutreiben, hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer für Solaranlagen abgeschafft – was auch für Balkonkraftwerke gilt. Somit sparen Käufer 19 % des Kaufpreises. Berlin: In Berlin kann seit dem 21.3.2025 eine Förderung für den Kauf eines Balkonkraftwerks beantragt werden. Der Z...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 2.1 Zuordnung von Immobilien in das Anlage- und Umlaufvermögen

Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung der Immobilie sowie des Grund und Boden entsprechend der kaufmännischen Zweckbestimmung. Gemäß § 247 Abs. 2 HGB sind im Anlagevermögen nur die Grundstücke und Gebäude auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen.[1] Für eine Zuordnung zum Anlagevermögen müssen folgenden Kriterien positiv beurteilt werden: Die Grundstücke sowie die ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 2 Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden im Anlagevermögen sowie die Zuordnung von Immobilien in das Anlage- und Umlaufvermögen

2.1 Zuordnung von Immobilien in das Anlage- und Umlaufvermögen Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung der Immobilie sowie des Grund und Boden entsprechend der kaufmännischen Zweckbestimmung. Gemäß § 247 Abs. 2 HGB sind im Anlagevermögen nur die Grundstücke und Gebäude auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen.[1] Für eine Zuordnung zum Anlagevermögen müssen folgenden...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 1

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Wohnungsunternehmen errichtete im Jahr 1960 eine Immobilie mit mehreren Wohnungen in einem sehr beliebten Stadtteil von München. Die Herstellungskosten beliefen sich auf 800 TEUR. Die Immobilie wurde gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2b) mit jährlich 2 % abgeschrieben. Im Jahr 20X4 ist die Immobilie voll abgeschrieben. Mittlerweile ist das Gebäude sehr in die...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 06 Anlagen im Bau

Mit Beginn der Erstellung der baulichen Anlagen werden im Anlagevermögen die Gruppe der Konten 07 "Bauvorbereitungskosten" auf die Gruppe 06 "Anlagen im Bau" umgebucht.[1] Unter der Kontengruppe 06 "Anlagen im Bau" sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Kosten (Grundstücks- und Gebäudekosten) für alle noch nicht fertiggestellten Anlagen sowie umfassende Modernisierungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 1

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Wohnungsunternehmen erwirbt ein Mehrfamilienwohnhaus, die Wohnungen sollen weiterhin vermietet werden. In diesem Fall dient die Immobilie dauerhaft dem Unternehmenserfolg und erzielt Mieterträge, daher ist das Mehrfamilienwohnhaus unter Position A II 1 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten" zu aktivieren. Eine Aufteilung auf Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 210 Forderungen aus Grundstücksverkäufen

Dieses Konto enthält sowohl die Forderungen aus dem Verkauf von bebauten als auch von unbebauten Grundstücken des Umlaufvermögens und des Anlagevermögens. Während der Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens ohne Saldierung mit dem (Rest-)Buchwert als Umsatzerlös in der Kontengruppe 61 (610 bzw. 611) erfasst wird ("Brutto-Ausweis"), kommt es bei der Veräußerung von Immob...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 3

Praxis-Beispiel Beispiel 3 Das Wohnungsunternehmen ist Eigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses und vermietet die Wohnungen. Nun haben sich die Geschäftsführung sowie die Gesellschafterversammlung mit Beschluss dazu entschieden, das Mehrfamilienwohnhaus zu veräußern. Der Beschluss datiert auf den 20.04.20X1. Die Wohnungen werden weiter vermietet. Ein Verkäufer wurde im Jahr 20...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 2

Praxis-Beispiel Beispiel 2 Das Wohnungsunternehmen möchte sein Geschäftsfeld erweitern und Einfamilienwohnhäuser schlüsselfertig verkaufen. Hierzu hat die Gesellschaft bereits ein Grundstück bebaut und komplett veräußert. Nun ist die Gesellschaft auf der Suche nach weiteren geeigneten Grundstücken zur Bebauung und Veräußerung. Im Jahr 20X2 werden einige Grundstücke besichtigt ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 2.2 Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden

Aktivierungsvoraussetzungen für die baulichen Maßnahmen an bestehenden Gebäuden sind folgende: Herstellung eines Vermögensgegenstandes, Erweiterung eines Vermögensgegenstandes oder wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstandes, die über dessen ursprünglichen Zustand hinausgeht.[1] Im Folgenden wird anhand einzelner Beispiele die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und H...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 2

Praxis-Beispiel Beispiel 2 (A) Gemäß der neuen Vorgabe in einigen Bundesländern zur Solarpflicht muss das Wohnungsunternehmen nun eine Photovoltaikanlage auf dem alleinstehenden Mehrfamilienwohnhaus errichten. Es wählt eine Aufdach-Photovoltaikanlage. Die Kosten für den Kauf sowie die Installation der Aufdach-Photovoltaikanlage sind unter A II 2 "Grundstücke und grundstücksgle...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Beispiel 3

Praxis-Beispiel Beispiel 3 Das Wohnungsunternehmen besitzt ein Gebäude, das 1972 erbaut wurde. Seit seiner Fertigstellung wurden keine Erneuerungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Folgenden werden die dringend zu beseitigenden Mängel aufgelistet: Die Holzfenster (Einfachverglasung) sind undicht. Alle Bäder in den Wohnungen besitzen einen Durchlauferhitzer für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 12 Bauvorbereitungskosten

Es gelten die Ausführungen, wie sie bereits zu Konto 070 "Bauvorbereitungskosten" gemacht wurden. Abweichend hiervon sind Bauvorbereitungskosten dieser Gruppe zunächst als Aufwand zu erfassen und über die Kosten "Bestandserhöhungen" zu aktivieren. Auf die Buchungsbeispiele in Kapitel 3.3.1 wird verwiesen. Im Umlaufvermögen werden die unbebauten Grundstücke wie auch die Bauvor...mehr