Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / ee) Urteil des OLG Celle vom 27.5.2003

Rz. 28 Bei der Entscheidung des OLG Celle vom 27.5.2003[24] hatte sich die Erblasserin lediglich ein Wohnungsrecht an der im östlichen Teil des Hauses gelegenen Wohnung mit einer Größe von 70 qm vorbehalten. Die Gesamtgröße des mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstückes betrug 2.986 qm. Dies stellt nach Auffassung des OLG Celle einen Sachverhalt dar, in dem eine "Leist...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 2. Schutzmechanismus der Vor- und Nacherbschaft

Rz. 88 Der Vorerbe hat grundsätzlich nur das Recht, die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte zu gebrauchen und die Nutzungen zu ziehen. Die Substanz darf der Vorerbe jedoch grundsätzlich nicht beeinträchtigen, da die Vorerbschaft beim Eintritt des Nacherbfalls ungeschmälert auf die Nacherben übergehen soll. Die wichtigsten Schutzvorschriften stellen dabei § 2113 Abs. 1 und...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 1. Grundsätze der Trennungslösung

Rz. 85 Anders als beim sog. Berliner Testament, in welchem sich die Ehegatten zunächst gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Schlusserben sind, kann der überlebende Ehegatte auch nur Vorerbe und die Kinder Nacherben werden (sog. Trennungslösung, da zwei getrennte Vermögensmassen in der Hand des überlebenden Ehegatten entstehen). Der Vorerbe ist...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / B. Wann eignet sich Mediation?

Rz. 3 Grundsätzlich eignet sich die Mediation immer dann, wenn versucht werden soll, trotz Bestehens von Uneinigkeiten den Familienfrieden weitestgehend zu wahren und ein Konzept zu erarbeiten, was für alle Beteiligten akzeptabel ist. Es geht dabei weniger um die Umsetzung geltenden Rechts oder die Anwendung der herrschenden Rechtsprechung als mehr um das langfristige Förder...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / I. Grundsätze der zivilrechtlichen Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen

Rz. 2 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH unterliegen die gesetzlichen Regelungen über den nachehelichen Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich grundsätzlich der vertraglichen Disposition der Ehegatten.[1] Die Disponibilität der Scheidungsfolgen darf allerdings nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beli...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Güterstand der Gütertrennung

Rz. 15 Im Güterstand der Gütertrennung nach § 1414 BGB findet weder bei Ehescheidung noch beim Tod eines Ehegatten ein Zugewinnausgleich statt. Außer im Rahmen der sog. Güterstandsschaukel ist der Güterstand der Gütertrennung aber meist wenig sinnvoll, denn er hat die folgenden meist nicht gewollten Konsequenzen:mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / II. Was ist ein Family Office?

Rz. 25 Ein Family Office befasst sich mit sämtlichen Aufgaben, die mit der Betreuung von Familienangelegenheiten und der Verwaltung eines großen Vermögens einhergehen. Die Ausprägungen solcher Family Offices sind so vielfältig wie die dahinterstehenden Familien (siehe hierzu auch § 14 Familienstrategie und Familiencharta). Durch ein Family Office werden in der Regel zwei groß...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / I. Vermögenserhalt und Vermögensübertragung

Rz. 1 Vermögenserhalt ist Ziel vieler wohlhabender Familien. Für manche stellt es eher ein Minimalziel dar, für andere beschreibt es den Kern diesseits von unvertretbar hohem Risiko und moralischer Gradwanderung (Gier). Dabei kann man über den Begriff "Erhalt" vortrefflich streiten. Geht es um einen nominell gleichen Wert zu verschiedenen Zeitpunkten? Sind Inflation und Kauf...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / 1. Fundament von Familie und Vermögen

Rz. 34 Für den Zusammenhalt in der Familie ist die Identifikation mit der gemeinsamen Geschichte und dem gemeinsamen Vermögen ein starkes Pfund. Nicht immer ist das gegeben. Entfremdung hat die gemeinsame Basis aufgeweicht oder das Vermögen hat seine identitätsstiftende Kraft verloren, z.B. wenn nach dem Verkauf des Familienunternehmens das Vermögen (über ein Family Office o...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 1. Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne Modifikation

Rz. 12 Ohne ehevertragliche Regelung leben die Eheleute gemäß § 1363 BGB grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet und tritt gesetzliche Erbfolge ein, so wird der Ausgleich des Zugewinns gemäß § 1371 Abs. 1 BGB dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebende...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / I. Grundsätze zum Güterstandswechsel

Rz. 62 Ein Wechsel des Güterstandes eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Erbschaftsteuer sowie das Pflichtteils- und Haftungsrecht, da die Erfüllung des bei entsprechender Gestaltung entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs eine entgeltliche Verfügung darstellt.[31] Wenn ein Ehegatte bisher nicht oder nur in geringem Umfang am Familienvermögen bet...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Errichtung eines gemeinschaftlichen Testamentes

Rz. 158 Die Eheleute E sollten ein gemeinschaftliches Testament errichten. Aufgrund der GmbH-Beteiligung und der Immobilie bietet sich die notarielle Beurkundung an, da dann kein Erbschein benötigt wird. Wirksam ist aber auch ein privatschriftliches Testament. aa) Erbeinsetzung bei Behindertentestament Rz. 159 Die Eheleute E sollten sich zunächst wechselseitig zu Alleinerben e...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / bb) Erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen

Rz. 77 § 5 ErbStG regelt die steuerliche Behandlung des Zugewinnausgleichsanspruches. Gemäß § 5 Abs. 2 Alt. 1 ErbStG gehört die Zugewinnausgleichsforderung im Sinne des § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne der §§ 3 und 7 ErbStG, sofern der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch Tod eines Ehegatten beendet wird. Dies gilt auch für Ausgleichsforderungen...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Vermächtnisregelung in Berliner Testament bei vermögenden Ehegatten

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.2: Vermächtnisanordnung bei "Berliner Testament" § _________________________ Vermächtnis über Vermögenswerte aus den jeweiligen Familien (1) Der Erstversterbende der Ehegatten wendet jeweils die Vermögenswerte, die er aus seiner Familie zu Lebzeiten oder durch Verfügung von Todes wegen erhalten hat bzw. noch erh...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / II. Wohnungsrecht

Rz. 65 Möchte der Übergeber die übertragene Immobilie oder Teile davon nur selbst bewohnen und nicht vermieten, so bietet sich die Vereinbarung eines Wohnungsrechtes an. Der Übergeber muss sich dann aber darüber im Klaren sein, dass er für den Fall, dass er die Immobilie nicht mehr selbst bewohnen kann oder will, weil er z.B. in ein Pflegeheim zieht, keinen Anspruch auf die ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 2. Fallbeispiel Behindertentestament

Rz. 157 Das nachfolgende Fallbeispiel soll die praktische Umsetzung der Gestaltung bei einer Familie mit einem behinderten Kind darstellen. Fallbeispiel Die Eheleute E haben einen gemeinsamen Sohn S und eine gemeinsame Tochter T. Der Sohn ist geistig behindert und bewohnt eine Einrichtung für geistig Behinderte. Die Kosten werden vom Landschaftsverband getragen. Sowohl die El...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Perspektiven beim Behinderten- und Bedürftigentestament durch BGH-Urteil aus 2011

Rz. 166 Aufgrund der Möglichkeit, einen wirksamen Pflichtteilsverzicht mit dem behinderten Angehörigen zu vereinbaren, erschließen sich ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Versorgung von behinderten Angehörigen, da das Problem des überleitbaren Pflichtteilsanspruchs durch einen wirksamen Pflichtteilsverzicht gelöst ist. Der behinderte Angehörige muss daher grundsätzli...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 5. Erbfolgeregelungen

Rz. 146 Die Erbfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen für einen Familienpool sollen meist sicherstellen, dass die Gesellschaftsbeteiligung immer nur an Abkömmlinge der Gründungsgesellschafter oder andere Gesellschafter vererbt werden können. Ist der Familienpool als Personengesellschaft ausgestaltet, kann dieses Ziel durch eine qualifizierte Nachfolgeklausel erreicht werd...mehr

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§ 9 Familienpool: Rechneris... / B. Fallstricke bei Gestaltungen von Familienpool

Rz. 20 Die Gestaltung eines Familienpools erfordert sowohl rechtlich als auch steuerlich ein umfangreiches Wissen. Um bei der Gestaltung keine bösen Überraschungen zu erleben, sind im Folgenden mögliche Fallstricke aufgeführt, die es bei der Beratung und Gestaltung zu verhindern gilt.mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / aa) Zusammenspiel von Schenkungen, ehebezogenen Zuwendungen und Zugewinnausgleich

Rz. 73 Große Probleme bereiten die meist unbewusst vorgenommenen Vermögenszuwendungen zwischen Ehegatten.[43] Zu solchen Zuwendungen kann es z.B. kommen, wenn ein Ehegatte alleine Zins- und Tilgung für die Entschuldung einer gemeinsam erworbenen Immobilie leistet. Bei der 1. Abwandlung hätte M daher die Zuwendung i.H.v. 1.500.000 EUR als Schenkung versteuern müssen. Rz. 74 So...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / III. Leibrente

Rz. 67 Zur Absicherung bzw. Versorgung des Übergebers ist auch die Vereinbarung einer Leibrente denkbar. Für den Übergeber hat dies den Vorteil, dass er auch dann Zahlungen erhält, wenn vorübergehend keine oder nur sehr geringe Mietüberschüsse erzielt werden, da z.B. Mieteinnahmen ausbleiben und/oder Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Für den Überneh...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Abfindungsmodifikationen als ergänzungspflichtige Schenkungen i.S.d. §§ 2325 ff. BGB

Rz. 133 Ist durch den Gesellschaftsvertrag eine Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters wirksam ausgeschlossen oder bleibt sein Abfindungsanspruch hinter dem tatsächlichen Wert zurück, stellt sich die Frage, ob der vertragliche Abfindungsverzicht als Schenkung zu qualifizieren ist und daher Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB auslöst. Im Fall einer ...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / 2. Steuerrechtlicher Schenkungsbegriff

Rz. 13 § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG definiert den Grundtatbestand der steuerpflichtigen Schenkung wie folgt: Als Schenkung gilt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Der Sachverhalt muss dementsprechend folgende Voraussetzungen erfüllen, damit er unter § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG subsumiert werden kann:mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Notarkosten

Rz. 100 Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Für die Ermittlung des Geschäftswertes sowie eventuell enthaltene Regelungen zum nachehelichen Unterhalt oder zum Zugewinnausgleich (Verzichte, Regelungen über die Höh...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / c) Probleme bei der Patchworkfamilie

Rz. 42 Das OLG Celle hat entschieden, dass sich ein Zuwendungsverzicht nicht auf den Abkömmling des Verzichtenden erstreckt, wenn der Abkömmling ausdrücklich als Ersatzerbe des Verzichtenden bestimmt ist, der Verzichtende weder ein Abkömmling noch ein Seitenverwandter des Erblassers ist und der Verzicht nicht mit einer vollständigen Abfindung des Verzichtenden verbunden war....mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Notarkosten

Rz. 50 Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Die Vermögensmassen der Ehegatten sind dabei grds. getrennt voneinander zu betrachten und erst anschließend gem. § 35 GNotKG zu addieren. Auch die Modifizierung des Gü...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers

Rz. 69 Einer der häufigsten Einwände des Bedachten gegen den Anspruch aus § 2287 BGB ist, dass die Verfügung des Erblassers, der gegen die Bindungswirkung einer letztwilligen Verfügung verstoßen hat, gerechtfertigt sei, da der Erblasser erwartet habe, der Beschenkte werde sich angesichts der Schenkung um die Versorgung des Erblassers kümmern und ihn gegebenenfalls bei Alter ...mehr

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Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Verkauf mehrerer Immobilien durch Kapitalgesellschaft

Zusammenfassung Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) klärt, dass eine Kapitalgesellschaft die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer nicht in Anspruch nehmen kann, wenn sie mehrere Immobilien innerhalb kurzer Zeit verkauft. Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit noch als reine Vermögensverwaltung gilt oder bereits als gewerblicher Grundstückshandel einzustufen ist. Hintergrund E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Welche Immobilien überdurchschnittliche Renditen bieten

Büros sind von Unsicherheit geprägt, Logistik ist selektiv interessant, Wohnen performt stabil und Produktionsimmobilien führen das Ranking an – die Fünf-Prozent-Studie von Bulwiengesa gibt einen Überblick, wo Investoren die besten Renditenchancen finden. "Wo investieren sich noch lohnt" – für die Fünf-Prozent-Studie 2025 hat das Beratungshaus Bulwiengesa zum elften Mal die R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abschreibung nach Wegfall d... / Hintergrund

Eine Personengesellschaft vermietete Immobilien und erzielte damit zunächst gewerbliche Einkünfte. Zu Beginn des Streitjahres entfiel die gewerbliche Prägung, sodass die Gesellschaft nun als vermögensverwaltend galt. Die Immobilien wurden dadurch ins Privatvermögen überführt. Bei der Betriebsaufgabe wurde zunächst angenommen, dass die Immobilien weniger wert sind als in den B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abschreibung nach Wegfall d... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, wie die Abschreibung (AfA) für Immobilien zu berechnen ist, wenn eine Personengesellschaft ihre gewerbliche Prägung verliert und die Immobilien ins Privatvermögen überführt werden. Maßgeblich ist, welcher Wert bei der Betriebsaufgabe steuerlich angesetzt wurde. Die Entscheidung klärt, wie die AfA-Bemessungsgrundlage in solchen Fälle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erweiterte Gewerbesteuerkür... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts: Die GmbH hat keinen Anspruch auf die erweiterte Gewerbesteuerkürzung. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit der GmbH über die reine Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes hinausging und bereits gewerblichen Charakter hatte. Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist nur möglich, wenn ein Unternehmen aussc...mehr

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Ausnahmen vom Progressionsv... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Nach deutschem Steuerrecht gilt der Progressionsvorbehalt für Einkünfte, die nach einem DBA in Deutschland steuerfrei sind. Es gibt zwar Ausnahmen, zum Beispiel für bestimmte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien im Ausland. Diese Ausnahmen greifen aber nur, wenn die Einkünfte aufgrund des DBA steuerfrei ges...mehr

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Erweiterte Gewerbesteuerkür... / Zusammenfassung

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) klärt, dass eine Kapitalgesellschaft die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer nicht in Anspruch nehmen kann, wenn sie mehrere Immobilien innerhalb kurzer Zeit verkauft. Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit noch als reine Vermögensverwaltung gilt oder bereits als gewerblicher Grundstückshandel einzustufen ist.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Serielles Sanieren – Turbo für den Gebäudestandard

Die Energiewende im Gebäudesektor stockt. Das serielle Sanieren verspricht mit vorgefertigten Modulen eine Lösung, die Tempo, Qualität und Klimaschutz vereint. Projekte zeigen: Das Verfahren hat das Potenzial, Standards grundlegend zu verändern. Die Klimaziele der Bundesregierung sind ambitioniert, doch die Realität im Gebäudesektor bleibt hinter den Erwartungen zurück. Der B...mehr

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Erweiterte Gewerbesteuerkür... / Hintergrund

Eine GmbH, die zu einem Immobilienkonzern gehört, hatte in ihrem Gesellschaftszweck unter anderem die Verwaltung eigenen Vermögens und den Erwerb von Immobilien festgelegt. Sie kaufte fünf Grundstücke und verkaufte diese wenige Jahre später gesammelt ("en bloc") an eine andere Gesellschaft des Konzerns. Für das betreffende Jahr erklärte die GmbH einen Gewinn aus dem Verkauf u...mehr

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Abschreibung nach Wegfall d... / Entscheidung

Der BFH hat die Revision zurückgewiesen und bestätigt, dass die AfA für Immobilien, die nach Wegfall der gewerblichen Prägung ins Privatvermögen überführt werden, grundsätzlich nach dem Wert zu berechnen sind, der bei der Betriebsaufgabe steuerlich angesetzt wurde. Normalerweise richtet sich die AfA nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wird ein Gebäude jedoch aus d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausnahmen vom Progressionsv... / Hintergrund

Ein Ehepaar, das nicht dauerhaft getrennt lebt, reichte in Deutschland eine gemeinsame Steuererklärung ein. Der Ehemann ist deutscher Staatsbürger und lebt in Deutschland. Er erzielte Einkünfte aus seiner Selbständigkeit und unterhält in Deutschland eine Wohnung. Die Ehefrau ist polnische Staatsangehörige, wohnt in Polen und erzielt dort Einkünfte aus der Vermietung einer Im...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.8 ESRS E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Rz. 100 Die Angabepflicht ESRS E1-9 erweitert die Informationen zu den aktuellen finanziellen Effekten gem. ESRS 2 SBM-3 (ESRS 2.48(d)). Sie erfordert Angaben einerseits über die erwarteten finanziellen Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken, andererseits über wesentliche klimabezogene Chancen, von denen das Unternehmen profitieren könnte. Das Hauptziel...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 6 Ein berichtspflichtiges Unternehmen muss die Angabepflichten nach ESRS E1 für die in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich festgestellten Themen tätigen. Allerdings bestehen an einigen Stellen des Standards Interaktionen mit anderen EU-Rechtsakten, so dass bestimmte Datenpunkte ungeachtet der Wesentlichkeitsanalyse nach den Zwecken der ESRS vorgeschrieben sein könn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China: Einheitsregister für Sicherheiten an Beweglichen Gütern und Rechten

Zusammenfassung China führt ein einheitliches Register für Sicherheiten an beweglichen Gütern und Rechten. Mit diesem Register können ohne großen Aufwand Sicherheiten an beweglichen Sachen und Rechten zentral und effizient registriert bzw. bestehende Sicherheiten geprüft werden. Neben Sicherheiten an Immobilien sind in China auch Sicherheiten an beweglichen Sachen und Rechten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
KfW-55-Neubauförderung wird wiederbelebt

Der Haushaltsausschuss im Bundestag hat den Etat 2025 für das Bauministerium beschlossen. 59 Mio. EUR werden für die Förderung im KfW-Standard Effizienzhaus 55 abgezweigt. Geld gibt es nur für Wohnprojekte, die schon genehmigt waren. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht die Reaktivierung des Effizienzhaus-Standards 55 (EH) vor. So sollen bereits genehmigte Wohnungsba...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Einspeisevergütung für privaten Solarstrom auf der Kippe

Die Einspeisung von Solarstrom aus privaten Anlagen wird vergütet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will den Geldhahn zudrehen. Noch wird aber gefördert. Was Hauseigentümer jetzt wissen müssen – ein Überblick. Wer eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem eigenen Dach hat, aber nicht den ganzen Strom selbst nutzt, kann ihn ins öffentliche Netz einspeisen – das w...mehr

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Vorherige Eintragung einer GbR im Gesellschaftsregister zwingend bei allen Grundstücksgeschäften

Zusammenfassung Gesellschaften bürgerlichen Rechts müssen sich vor allen Grundstücksgeschäften im Gesellschaftsregister eintragen lassen. Das gilt für Erwerb wie für Veräußerung. Selbst bei Auflösung der Gesellschaft und Übertragung eines Grundstücks an die Gesellschafter lehnt der BGH eine Ausnahme ab. Sachverhalt Die Beteiligten des Verfahrens vor dem BGH waren 2 Gesellschaf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
BGH-Beschluss zu Kundenanlagen erfordert gesetzliche Klarheit

Die lokale Stromversorgung von Mietern in Wohnquartieren wurde bisher unbürokratisch als kostengünstige Kundenanlage eingestuft. Der Bundesgerichtshof legt sie nun als reguläres Verteilernetz aus. Das sorgt für rechtliche Unsicherheit. Wirtschaftsverbände fordern eine gesetzliche Lösung. Die jüngste Entscheidung des BGH zur energierechtlichen Einordnung von Kundenanlagen sorg...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Überblick Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 bis ESRS E5 gem. der überarbeiteten Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024. Zu den Auswirkungen der sog. "Omnibus-Initiative" sei auf § 1 Rz 16 verwiesen. Ergänzungen der Kommentierungen betreffen die EFRAG Q&A (Rz 2, 3), einen Hinweis auf die Entwurfsfassung von IG 4 zu Übergangsplänen (Rz 5), neue Studienerkenntnisse zur ESRS-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outsourcing im HR-Bereich / 4.3 Facility Management

Etwa 95 % der Gesamtkosten eines Gebäudes fallen nicht in der Bauphase, sondern in der Betriebsphase des Gebäudes an. Das Facility Management ist die moderne Form einer ganzheitlichen Gebäudebewirtschaftung, insbesondere von Gewerbeimmobilien. Facility Management umfasst alle Dienstleistungen (Verwaltung und Bewirtschaftung) rund um das Gebäude. Durch das Gebäudemanagement so...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.4 Immobilienleasing

Rz. 48 Die Zurechnung von Gebäuden erfolgt beim steuerlichen Vollamortisationserlass für Immobilien entsprechend der Zurechnung beim oben dargestellten Vollamortisationserlass für Mobilien (Rz 41), da die geregelten Vertragsvarianten identisch sind. Der Grund und Boden wird, mit Ausnahme von Verträgen mit einer günstigen Kaufoption und beim Spezialleasing, dem Leasinggeber z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Passive transitorische Abgrenzung (Abs. 2)

Rz. 14 Die passive Rechnungsabgrenzung entspricht der aktiven, allerdings mit umgekehrten Vorzeichen. Daher gelten die Ausführungen gem. Rz 7–Rz 8 und Rz 13 spiegelbildlich. Das in § 252 Nr. 4 HGB geregelte Vorsichtsprinzip führt allerdings dazu, dass bei passiven Rechnungsabgrenzungsposten im Zweifel eher eine Ansatzpflicht anzunehmen ist, während bei aktiven Rechnungsabgre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.5 Möglichkeit zur Untergliederung der Umsatzerlöse

Rz. 66 Grds. sind nach derzeitigem Rechtsstand sämtliche Miet- und Pachteinnahmen unabhängig von der Branche, der das Unt angehört und unabhängig vom vermieteten Objekt als Umsatzerlöse auszuweisen. Praxis-Beispiel Vermietet ein Unt der Spielzeugindustrie auf der Suche nach neuen Einnahmequellen nicht nur einmalig seine Kantine zur Aufführung von Konzerten an eine Event-Agent...mehr