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Balkonkraftwerke (Allgemein) / 7 Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen

Joachim Gutmann
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Aktuell gibt es keine bundesweiten Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Um den Ausbau dennoch voranzutreiben, hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer für Solaranlagen abgeschafft – was auch für Balkonkraftwerke gilt. Somit sparen Käufer 19 % des Kaufpreises.

  • Berlin:

    In Berlin kann seit dem 21.3.2025 eine Förderung für den Kauf eines Balkonkraftwerks beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 250 EUR pro Balkonkraftwerk und Wohnung. Die Förderung können sowohl Mieter als auch Eigentümer einer Berliner Immobilie bekommen, wenn sie diese selbst bewohnen. Der Förderantrag muss vor dem Kauf der Anlage bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.

  • Mecklenburg-Vorpommern:

    In Mecklenburg-Vorpommern bietet die Balkonkraftwerk-Förderung einen Zuschuss von bis zu 500 EUR. Aktuell können nur Mieter mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern die Förderung bekommen. Die Fördermittel für Eigentümer sind bereits ausgeschöpft.

  • Sachsen:

    Das Bundesland Sachsen fördert Balkonkraftwerke für Mieter pauschal mit 300 EUR. Der Förderantrag kann erst nach erfolgreicher Montage und Inbetriebnahme gestellt werden. Die Solarmodule müssen insgesamt mindestens 300 Watt-Peak (Wp) Leistung erzeugen.

Ansonsten gibt es viele regionale Förderprogramme – im Mai 2025 wurden insgesamt 37 verschiedene Programme gezählt. Die Höhe der Förderung fällt unterschiedlich aus und kann von 100 EUR in Augsburg bis 600 EUR in Böblingen reichen. Dabei kommt es oft auf die Anzahl der Module und die Gesamtleistung an. Im niedersächsischen Göttingen etwa gibt es einen Zuschuss von 180 EUR, Düsseldorf fördert die Geräte mit 50 % der Anschaffungskosten, der Landkreis Düren mit bis zu 100 EUR (bei Mehrfamilienhäusern kann jede Wohnung eine Förderung erhalten). München zahlt pro installiertem Watt Leistung 40 Cent, also max...

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