Fachbeiträge & Kommentare zu Honorar

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Fälligkeit und Dauer der Vergütungspflicht

Rz. 477 Ist im Verwaltervertrag eine Pauschalvergütung dergestalt vereinbart, dass eine monatliche Vergütung pro Wohneinheit erfolgen soll, so wird die Vergütung jeweils mit Ablauf des Monats fällig (§§ 675 Abs. 1, 611 Abs. 1, 614 S. 2 BGB). Rz. 478 Ist keine monatliche Vergütung festgelegt, so richtet sich die Fälligkeit nach den §§ 675 Abs. 1, 611 Abs. 1, 614 S. 1 BGB und i...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Entlastung des Verwaltungsbeirats

Rz. 48 Für die Entlastung des Verwaltungsbeirats gelten dieselben Grundsätze wie für die Entlastung des Verwalters.[129] Der Verwaltungsbeirat hat zumindest kraft Gesetzes keinen Anspruch auf Entlastung.[130] Im Regelfall billigen die Wohnungseigentümer mit dem Beschluss über die Entlastung des Beirats dessen zurückliegende Amtsführung im jeweils genannten Zeitraum als dem G...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Personengebundenheit und Delegationsmöglichkeiten

Rz. 196 Die Ausübung des Verwalteramtes wird in der Rechtsprechung immer wieder als personengebundene Angelegenheit bezeichnet.[163] Rz. 197 Die mit der Amtsstellung verbundenen Aufgaben sind im Wesentlichen vom bestellten Verwalter selbst auszuüben, sofern es sich bei diesem um eine natürliche Person handelt. Rz. 198 Die Bindung betrifft den jeweiligen Rechtsträger, sodass se...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt:mehr

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Der gemeinnützige Verein al... / 5 Checkliste zu Steuerfolgen bei Festen

Die Kernvorgabe: Es fängt mit der korrekten Erfassung und Verbuchung von Einnahmen aus dem eigenen gastronomischen Vereinsengagement an. Egal bei welcher Gelegenheit bzw. bei welchem Anlass, ob nun Wein oder Bier oder sonstige Getränke vom Verein verkauft werden, dies fällt auf jeden Fall in den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Ebenso läuft es mit der Speise...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / III. Unangemessen hohe Vergütungen und Herabsetzungsmöglichkeiten

Rz. 28 § 3a Abs. 3 S. 1 RVG besagt, dass eine allein unangemessen hohe Vergütung bei ansonsten wirksamer Vergütungsabrede durch ein Gericht bis maximal auf die Höhe der gesetzlichen Gebühren reduziert werden kann. Auf §§ 305 ff. BGB muss dabei nicht zurückgegriffen werden, sodass dies auch bei Individualabreden gilt. Anders als bei einem Verstoß gegen § 307 BGB (siehe oben) ...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VI. Durchsetzung des Honorars

Rz. 51 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer auch von Kostenvorschussnoten gemäß § 9 RVG freizustellen hat. Verlangt der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt einen Vorschuss i.S.d. § 9 RVG, wird der Kostenbefreiungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer insoweit fällig.[84] Wie wichtig es auch bei rechts...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / A. Teilnahme des Anwalts an der Einigungsstelle als betriebsfremder Beisitzer

Rz. 1 Allgemeines Die Einigungsstelle ist gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat eine selbstständige Schlichtungsstelle der Betriebsverfassung und soll die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der betrieblichen Ordnung gewährleisten. Dies geschieht durch Zwangsschlichtung bei Pattsituationen im Bereich der paritätischen Mitbestimmung.[1] Die Einigungsstelle wird e...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / A. Allgemeines

Rz. 1 Schon immer haben Menschen Rat bei anderen Menschen gesucht. Noch im alten Rom waren Dank und Ehre (honor) der Ratsuchenden die Gegenleistung für die Erteilung des Rats. Dann wandelten sich die Verhältnisse und das Maß der "honor" wurde durch ein Honorar ausgedrückt. Bislang waren in unserer Gesellschaft zwei Strömungen vorhanden; die eine sah die Notwendigkeit der rech...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / V. Anwaltsbeauftragung durch Beschlussfassung des Betriebsrats

Rz. 10 Wichtig ist zudem, dass jeder Vereinbarung eines Mandatsverhältnisses mit dem Rechtsanwalt der schon vorgenannte ordnungsgemäße Beschluss des Betriebsrats gem. § 33 BetrVG zugrunde liegen muss. Dies kann den Rechtsanwalt sowohl in Bestandsmandaten als auch bei der Neumandatsakquise in eine unschöne Situation bringen. Nicht untypisch ist der Anruf eines Betriebsratsmitg...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / III. Partielle Vermögensfähigkeit des Betriebsrats

Rz. 5 Wenn sich die Existenz des Betriebsrats und seine ordnungsgemäße Vertretung als gesichert herausstellen, hat der Rechtsanwalt trotzdem zu beachten, dass der Betriebsrat im Grundsatz keine eigene Rechtspersönlichkeit hat.[5] Der Betriebsrat ist nicht generell rechtsfähig oder vermögensfähig;[6] er kann daher grundsätzlich nicht im eigenen Namen Geschäfte mit Dritten abs...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / II. Freiwillige Kostenerstattung durch Dritte auf Basis einer Vereinbarung

Rz. 2 Nach dieser Klärung und Rücksprache führt allerdings die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber dann potenziell und in der Praxis oft dazu, dass dieser sich bereit erklärt, die Vergütung des Anwalts für die Arbeit mit dem Betriebsrat in einem bestimmten Umfang "freiwillig" zu tragen, weil die gleich noch zu erörternden Alternativen unter Umständen noch mehr Re...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / II. Transparenzgebot bei Zeithonorarvereinbarungen

Rz. 20 Bei der Vereinbarung von Zeitvergütung muss berücksichtigt werden, dass viele Tätigkeiten des Rechtsanwalts nicht abrechenbar sind (z.B. Mitarbeitergespräche, Rechnungserstellung). Erfahrungsgemäß können nur vier bis sechs Stunden pro Arbeitstag (zehn Stunden) abgerechnet werden, wenn alle Tätigkeiten des Rechtsanwalts auf der Grundlage von Zeithonoraren vergütet werd...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / A. Beauftragung

Rz. 1 Die Beauftragung eines Anwalts im Beschlussverfahren kann durch den Betriebsrat oder den Arbeitgeber erfolgen oder durch einen anderen Beteiligten (z.B. das betroffene Betriebsratsmitglied, § 103 Abs. 2 S. 3 BetrVG). Rz. 2 Der Betriebsrat als Mandant ist vermögensunfähig (siehe § 6). Von seinem Mandanten erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren also nicht. § 12a Abs. 1 Ar...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / D. Auswirkungen auf Erstattungsansprüche

Rz. 38 Rechtsschutzversicherungen erstatten regelmäßig[56] die Kosten eines Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung. Vereinbart der Anwalt mit seinem Mandanten geringere Gebühren als die gesetzlichen, wird die Rechtsschutzversicherung dadurch begünstigt. Wollen Mandant und Anwalt dieses Ergebnis vermeiden, können sie in der Vergütungsvereinbarung regeln, dass d...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / II. Durchsetzung der Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 38 Die Sachverständigenkonstellation unterscheidet sich von der Vertretungskonstellation aufgrund von § 80 Abs. 3 BetrVG also dadurch, dass eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (wenigstens durch formlose Absprache)[82] zustande kommen muss, damit eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers besteht. Die essentialia für die Vereinbarung; die geklärt sein müss...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / B. Vertretung in der Einigungsstelle als Verfahrensbevollmächtigter

Rz. 11 Der Betriebsrat kann seine Interessen nicht nur von einem betriebsfremden anwaltlichen Beisitzer in der Einigungsstelle wahrnehmen lassen, sondern auch den Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vor der Einigungsstelle beauftragen.[19] Über die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Anwalts als Verfahrensbevollmächtigten entscheidet der Betriebsrat nach pflichtg...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / B. Bemerkungen zur "Erforderlichkeit" bei § 40 BetrVG

Rz. 17 Vom Arbeitgeber zu tragen sind, wie bereits angedeutet, nach der Rechtsprechung nur Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als erforderlich/notwendig erachten konnte.[38] Besonders relevant: Der Betriebsrat darf laut Rechtsprechung die...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / B. Notwendigkeit einer Kostenprognose

Rz. 3 Der Rechtsanwalt kann dauerhaft seine Dienstleistung (Rechtsrat/Rechtshilfe/rechtliche Vertretung/Vertragsgestaltung) nur erbringen, wenn seine Mandanten davon überzeugt sind, dass seine Dienstleistung ihnen nützt. Nun besteht der Nutzen einer rechtlichen Beratung oder Vertretung nicht nur in finanziellen Vorteilen, sondern auch in der Klärung der Rechtslage. Gerade be...mehr

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§ 9 Muster / VII. Muster: Protokoll über Vergütungsvereinbarung

Rz. 9 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.7: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Protokoll über die Besprechung einer individuellen Vergütungsvereinbarung Umfang der Vergütungsvereinbarung: _________________________ in Sachen _________________________ (Anliegen des Mandanten/Aktenzeichen/Kündigung vom _________________________) gesamte Tätigkeit für ____...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 3 Anmerkung:

Zu gänzlich unterschiedlichen Ergebnissen kommen die Landgerichte in Leipzig und in Stuttgart, was die Festsetzung der Gutachterkosten betrifft. Während die Stuttgarter Kollegen auf die aktuelle BVSK-Honorarbefragung zurückgreifen und damit eine Ausrichtung an der Schadenshöhe befürworten, wollen die Leipziger dieser Befragung keine Bedeutung zumessen, zumindest in Fällen, i...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. Ein über den seitens der Beklagten bezahlten Betrag hinausgehender Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten besteht – soweit es um das Sachverständigenhonorar selbst geht – nicht. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts kann die BSVK-Honorarberechnung in der vorliegenden Konstellation nicht als Berechnungsgrund...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / Leitsatz

In Fällen, in denen der Gutachter selbst klagt und damit das Sachverständigenrisiko trägt und in denen der Gutachter kein Mitglied des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BSVK) ist, ist es unangemessen, das Honorar anhand der BSVK-Honorarbefragung zu bestimmen. (Leitsatz der Redaktion) LG Leipzig, Urt. v. 19.3.2025 ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Budgetierung als Instrument... / 2.3 Leitfragen zur Budgetplanung

Ein erster Planansatz kann folgendermaßen erarbeitet werden:mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 2 Aus den Gründen:

II. Das Vorbringen der Beklagten in 2. Instanz rechtfertigt keine andere Entscheidung. 1. Wie vom Amtsgericht seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegt, stellt die BVSK-Honorarbefragung eine geeignete Schätzgrundlage im Rahmen von § 287 ZPO für die Berechnung des erstattungsfähigen Honorars dar. Die von der Berufung angeführte Abrechnung auf Basis des Zeitaufwands hält d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Entsprechende Anwendung von § 748 BGB

Rz. 50 § 748 BGB Lasten- und Kostentragung Jeder Teilhaber ist den anderen Teilhabern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands sowie die Kosten der Erhaltung, der Verwaltung und einer gemeinschaftlichen Benutzung nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Rz. 51 Die Erbengemeinschaft hat die Lasten des Gesamthandvermögens, einzelner Nachlassgeg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Aufwendungsersatzansprüche des Erben

Rz. 10 Der Verantwortlichkeit des Erben auf der einen entsprechen seiner Ersatzansprüche auf der anderen Seite.[36] Nach Abs. 3 sind dem Erben Aufwendungen aus dem Nachlass zu ersetzen, soweit er nach den Vorschriften über den Auftrag oder die Geschäftsführung ohne Auftrag Ersatz verlangen könnte. Nach h.M. ist es nicht erforderlich, dass die Aufwendungen mit Fremdgeschäftsf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4.2 Mittelgroße Kapitalgesellschaften

Mittelgroße Gesellschaften haben zwar grundsätzlich die Bilanz nach den ausführlichen Gliederungsvorschriften zu erstellen, dürfen aber für die Veröffentlichung sich auch auf die Angabe der Oberpositionen (Buchstaben und römische Ziffern) beschränken, wobei in der Bilanz oder im Anhang jedoch die folgenden Posten des § 266 Abs. 2, 3 HGB zusätzlich gesondert anzugeben sind:mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 3.4.1 Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften

Als zentrale Erleichterung wird im § 326 HGB bestimmt, dass kleine Gesellschaften keine Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen haben.[1] Auch können alle Angaben, die sich im Anhang auf die GuV beziehen, unterlassen werden. Zudem müssen kleine Kapitalgesellschaften sowie die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter keinen Lagebericht ...mehr

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§ 47 Urheberrecht / d) Honorar

Rz. 37 Die Honorargestaltung richtet sich nach der beabsichtigten Verwertung. Bei Schriftwerken ist ein Honorar zwischen 8 % und 15 % vom Netto-Ladenverkaufspreis gebräuchlich; bei Fotografien ein hälftiger Anteil. Bei Sammelwerken erhält jeder Autor üblicherweise einen auf seinen Anteil entfallenden Teilbetrag dieser Summe. Nicht unüblich sind weiterhin Umsatzbeteiligungen,...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 2. Unabhängige Honorar-Anlageberatung, Ersetzung des Beratungsprotokolls durch die sog. Geeignetheitserklärung

Rz. 27 Mit dem Inkrafttreten des 2. FiMaNoG werden Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, mitzuteilen, ob die Anlageberatung unabhängig erbracht wird oder nicht, § 64 Abs. 2 Nr. 1 WpHG. Unternehmen, die eine sog. unabhängige Honorar-Anlageberatung erbringen, müssen eine "ausreichende Palette von auf dem Markt angebotenen Finanzinstrumenten berücksichtigen", § 64 ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Honorierung und Vertragsänderungen

Rz. 57 Der alten HOAI 2009 war vorgeworfen worden, sie begünstige den Planer, wenn das Bauvorhaben teurer werde. In der Tat wurde der Architekt für die Entwurfsplanung nach den von ihm selbst ermittelten Kosten (Kostenberechnung) bezahlt, für die Ausführungsplanung bis zur Vergabe nach den sich aus den Unternehmerangeboten ergebenden Kosten und hinsichtlich der Bauüberwachun...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / VII. Vergütung des Rechtsanwalts

Rz. 146 Bereits ein kurzer Blick auf seinen Inhalt zeigt, dass das RVG ganz überwiegend die herkömmlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes als Prozessvertreter und Strafverteidiger regelt. Das RVG räumt der Vergütung der forensischen Tätigkeit breiten Raum ein. Der Anwalt, der vor allem rechtsberatend wie etwa bei der Gestaltung von Stiftungen tätig ist,[169] findet nur weni...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Stufenweise Beauftragung

Rz. 56 Der Bauherr, der zu Beginn der Planungstätigkeit noch nicht weiß, ob er das Bauvorhaben wird realisieren können, wird vor dem Hintergrund des § 648 BGB und dessen Vergütungsfolge keine Vollarchitektur beauftragen wollen. Hieraus gibt es nur zwei Auswege. Er kann den – soweit ohne Vereinbarung nicht ungefährlichen – Standpunkt einnehmen, es liege nur eine Akquisitionsl...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Die Inhalte des Architekten- und Ingenieurvertrags ergeben sich aus dem Werkvertragsrecht und seit dem 1.1.2018 aus den Sonderbestimmungen für diese Verträge in dem Untertitel "Architektenvertag und Ingenieurvertrag", §§ 650p ff. BGB. Besonderheiten ergeben sich darüber hinaus aus der HOAI. Die 1977 erlassene und seither mehrfach modifizierte HOAI regelte das Honorar f...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Liquiditätsrisiko

Rz. 72 In § 15 S. 1 HOAI (2021) wird für die Fälligkeit des Honorars des Generalplaners auf § 650g Abs. 4 BGB verwiesen. Für Abschlagszahlungen verweist § 15 S. 2 HOAI (2021) auf § 632a BGB. Die HOAI (2021) regelt im Gegensatz zu der vor 2021 geltenden Fassung die Fälligkeit und die Abschlagszahlungen nicht mehr selbst. Damit entfällt in der Fassung der HOAI aus 2021 das Son...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Musterbogen Architektenvertrag

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Architektenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – und _________________________ – nachfolgend Auftragnehmer – § 1 Planungszielemehr

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§ 10 Privates Baurecht / 8. Ausweg: Planungs-ARGE?

Rz. 78 In der Literatur wird empfohlen, zwecks Vermeidung der oben aufgezeigten Probleme eine Innengesellschaft zu gründen, die die Ausführung der Leistungen übernimmt. Im einfachsten Fall tritt die ARGE als Vertragspartner auf. Für den Bauherrn dürften sich hieraus keine Probleme ergeben. Er kann durch vertragliche Gestaltung sicherstellen, lediglich einen Ansprechpartner z...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Schiedsgutachtervertrag

Rz. 50 Die Vereinbarung, ein Schiedsgutachten einzuholen, kann spontan getroffen werden, sie kann auch schon im Vertrag für bestimmte Streitigkeiten vorgesehen sein. Es ist darüber hinaus sinnvoll, mit dem als Schiedsgutachter zu beauftragenden Sachverständigen eine Regelung über dessen Honorierung und dessen Befugnisse zu treffen. Das nachfolgende Muster ist eine ad hoc Ver...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 2. Muster: Lizenzvertrag

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 47.2: Lizenzvertrag Präambel (Variante 1: Einfache Lizenz) A hat eine Fotoserie erstellt, die den Jahreszyklus einer Jahrhunderteiche darstellt. B möchte die Rechte an dieser Fotoserie einschließlich der dazu gehörenden Texte zum Abdruck in einem Kalender für das Jahr _________________________ erwerben. A ist bere...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 7. Generalplanerhonorar

Rz. 77 Der Generalplaner hat für seine Mühewaltung und – wie oben dargelegt – sein Risiko ein Interesse an einer gesonderten Vergütung. Diese kann er durch einen Generalplaneraufschlag gegenüber dem Bauherrn geltend machen. Soweit der Bauherr einen solchen Zuschlag bewilligt, gibt es hiergegen keine Einwände. Gelingt es dem Generalplaner, eine über dem Mindestsatz liegende Ve...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 9. Kosten/Gebühren

Rz. 55 Für den Antrag auf Fristverlängerung fällt kein Honorar an, soweit es sich um eine unselbstständige Nebentätigkeit im Rahmen der bearbeiteten Steuererklärung handelt. Ebenso entsteht kein gesonderter Honoraranspruch für den Antrag auf Wiedereinsetzung, wenn der Rechtsanwalt den Antrag innerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens stellt (ansonsten greift § 23 S. 1 Nr. 9 StB...mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Vertrag über die freie Mitarbeit an einer Software

Rz. 14 Vom Mandanten sind folgende Informationen einzuholen:mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Honorarklage

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.16: Honorarklage Landgericht Bonn _________________________ Klage des Architekten _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den _________________________ – Beklagten – Wir werden beantragen,mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Sachverständigenkosten

Rz. 322 I.d.R. kommt die Einholung eines Sachverständigengutachtens erst bei einem geschätzten Schaden ab 700 EUR in Betracht.[379] Der Schädiger hat auch die Kosten eines für die Schadenregulierung nicht brauchbaren Gutachtens zu ersetzen, sofern es sich nicht um eine Fehlbegutachtung handelt, die er selber (z.B. durch Verschweigen eines Vorschadens) verschuldet hat.[380] D...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Baukosten

Rz. 58 Die Parteien können eine Bausumme als Beschaffenheitsvereinbarung im Architektenvertrag festlegen. Dies kann in der Gestalt einer Obergrenze geschehen, die eingehalten werden muss.[114] Stattdessen können sie auch einen Kostenrahmen festlegen, der eine Orientierung gibt und im Einzelfall zu bestimmende Toleranzen zulässt.[115] Bei Überschreiten der Obergrenze bzw. der...mehr