Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Budgetierung als Instrument der Vereinsführung / 2.3 Leitfragen zur Budgetplanung

Prof. Dr. Ronald Wadsack
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Ein erster Planansatz kann folgendermaßen erarbeitet werden:

 

Leitende Frage:

Welche Kosten erwarten wir für unsere Vereinsleistungen im Budgetbereich X?
Betrag Anmerkungen
1. Ausgangspunkt: Budget des Vereinsbereiches X im laufenden Jahr  
  • Besser ist es, die Budgets für mehrere zurückliegende Jahre zu vergleichen, um Sonderbedingungen (z. B. einmalige Veranstaltungen), die zu einer vorübergehenden Erhöhung oder Absenkung des Budgets geführt haben, zu erkennen und zu prüfen.
2. Welche Leistungsänderungen gibt es im Vereinsbereich X?  
  • Leistungszunahmen und Leistungsverminderungen sind zu erfassen. Dies kann mit Hilfe von Kennzahlen unterstützt werden, wie z. B. die Zahl der Mitglieder und Teilnehmer an bestimmten Angeboten.
3. Welche Preise sind für das kommende Budgetjahr für die einzelnen Positionen anzurechnen?  
  • Neben den relativ leicht erkennbaren Preisen, wie Energiekosten, Lebensmittel oder Dienstleistungen, müssen auch die vereinsspezifischen Positionen mitberücksichtigt werden (z. B. Verbandsabgaben).
  • Ein Vergleich der Preisentwicklung für die Hauptpositionen des Budgets über die letzten Haushaltsjahre ist sinnvoll. Allerdings zeigt die Entwicklung der Energiepreise in den letzten Jahren, dass auch die Beachtung von Prognosen über die Preisentwicklung bei einer realistischen Budgetierung helfen kann.
  • Entsprechend ist für die Mitarbeiter:innenkosten (Lohn, Gehalt, Honorar) zu verfahren, um gut aufgestellt zu sein.
  • Wenn keine besonderen Preisveränderungen erkennbar sind, kann die aktuelle Inflationsrate als allgemeiner Aufschlag berücksichtigt werden.
4. Risikoprüfung   Prüfung, ob in dem jeweiligen Budget Risiken verborgen sind, die z. B. durch unklare Kostenentwicklungen (z. B. Ausfall eines Unternehmers bei Baumaßnahmen) zum Tragen kommen können. Konsequenterweise wär...

Dieser Inhalt ist unter anderem im der verein wissen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Jahreswechsel: Frohes neues Jahr 2026
Happy New Year Business-People Konfetti Sekt
Bild: AdobeStock

Für das neue Jahr 2026 wünschen wir Ihnen alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg!


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren