Fachbeiträge & Kommentare zu Honorar

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / Zusammenfassung

Überblick Nach vier Studien zu Verwalterentgelten bleibt im Kern festzuhalten: Viele Verwalter erreichen keinen objektiv angemessenen Preis. Oder direkter formuliert: Viele Verwalter bieten ihre Leistungen zu günstig an. Es ist aber einzuräumen, dass zwischen Theorie und Praxis eine Lücke klafft. Die Behauptung, dass Verwalterhonorare höher sein sollten, ist schnell ausgespr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwalterpreise und ihre En... / 4 Verwaltung von Garagen, Stellplätzen und weiteren Vermögensarten

Die meisten Immobilienarten verfügen über Parkmöglichkeiten, deren Verwaltung nicht zwingend mit den oben genannten Basissätzen oder den zuvor dargestellten Sonderleistungen abgegolten sind. Tabelle 30 zeigt, dass diese Leistungen in den letzten Umfragen zwischen 3 EUR und 5 EUR netto bzw. den entsprechenden 3,57 EUR und 5,95 EUR brutto vergütet wurden.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 1 Begrifflichkeiten

Die Inhalte der bisher durchgeführten Verwalterentgelt-Studien spiegeln die Tätigkeitsschwerpunkte und Mitgliederstruktur der großen Immobilienverbände in Deutschland wider. Durchgeführt wurden diese Befragungen 2015, 2021, 2023 und 2025 von dem CRES – Center for Real Estate Studies. Einige der Ergebnisse stehen online unter www.steinbeis-cres.de/de/810/Immobilienverwaltung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 6.1 Umsatzorientierte Berechnung

Bei der Definition der Standardleistung muss bei zwei Aspekten die Mitte gefunden werden: einerseits der übliche oder durchschnittliche Preis pro Monat, andererseits der typische Aufwand. Das dürfte in der Praxis viel schwieriger sein, als es sich in der Theorie anhört. Denn oft haben mehrere Mitarbeitende mit einem Verwaltungsmandat zu tun, deren Gesamtaufwand muss in solch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 7.2 Die üblichen Sonderleistungen der Verwalter

Gegenstand aller Verwalterentgelt-Studien war die Frage, was die Basisvergütung der Verwaltungsunternehmen üblicherweise nicht abdeckt. Gerade der Vergleich zwischen den Ausgaben von 2023 und 2025 kann hilfreiche Erkenntnisse hervorbringen. Der Fokus auf neue Vertragsabschlüsse im Jahr 2025 erlaubt bei Gegenüberstellung mit den Vereinbarungen in bestehenden Vertragsverhältni...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 3 Regionale Unterschiede im Immobilienmarkt

Abbildung 3 wirft gleich zwei Fragen auf: Wie passt sie zur Regionalität, um die es in diesem Kapitel gehen soll, und was haben quadratmeterbezogene Wohnungsmieten mit Verwalterentgelten zu tun? Abb. 3: Verteilung der Wohnungsmieten in EUR/m2 in Deutschland (Stand 15.5.2022) Quelle: Zensus 2022 Zunächst ist es keine neue Beobachtung, dass die Wohnungsmieten in Deutschland weit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2.5 Kosten der Zustimmung

Allgemein anerkannt ist, dass sich der Verwalter im Verwaltervertrag ein Sonderhonorar für den Fall einer Veräußerungszustimmung ausbedingen kann. Der Höhe nach dürfte ein solches bis zu 250 EUR je Zustimmung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Zu beachten ist, dass niemals der Erwerber mit diesem Honorar belastet werden kann, sondern dass es sich stets zunächst um Koste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 5.6.10 Abschlussprüferhonorar

Anzugeben ist das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr, aufgeschlüsselt in das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen, andere Betätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen, sonstige Leistungen, soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten sind.[1] Kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften brauchen diese Angaben ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.1 Höhe der Grundvergütung

Die Angemessenheit des Verwalterhonorars hängt in erster Linie von der Größe des zu verwaltenden Objekts ab. Verwaltern von Kleinanlagen wird regelmäßig ein höheres Honorar zugebilligt als für Großobjekte. Daneben kommt es auch auf zusätzliche Gemeinschaftsanlagen an, wie beispielsweise eine Tiefgarage, ein Schwimmbad, eine Sauna oder ggf. gemeinschaftliche Sportanlagen. Zune...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.3 Vergütungsanpassung

Haben sich Gemeinschaft und Verwalter auf ein bestimmtes Honorar geeinigt, sind sie als Vertragsparteien hieran gebunden. Weder kann der Verwalter das Honorar einseitig erhöhen, noch kann die Gemeinschaft etwa durch Beschlussfassung eine Senkung des Honorars herbeiführen. Kalkulationsrisiko trägt der Verwalter Grundsätzlich trägt der Verwalter das Kalkulationsrisiko, weshalb...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.3.6 Erhöhte Ansätze im Wirtschaftsplan

Auf keinen Fall kann der Verwalter durch einen erhöhten Ansatz seiner Vergütung im Wirtschaftsplan für eine Anpassung seines Honorars sorgen. Er geht dann das Risiko einer Anfechtung des Beschlusses über die Festsetzung der Vorschüsse ein. Selbst wenn der Beschluss bestandskräftig werden würde und der Verwalter regelmäßig das erhöhte Honorar dem gemeinschaftlichen Girokonto ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.10 Eigentümerwechsel

Ab und an sehen Musterverwalterverträge auch ein Sonderhonorar für den Fall eines Eigentümerwechsels vor. Eine entsprechende Klausel wurde für ungültig gehalten. Ein Eigentümerwechsel ist für den Verwalter zwar mit einem gewissen formalen Aufwand verbunden, stellt aber dennoch ein typisches Ereignis dar, das mit dem vereinbarten Honorar abgegolten ist. Es ist typischerweise ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 1.2 Vergütungsstruktur

Insbesondere im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von Sonderhonoraren ist die Vergütungsstruktur des Verwaltervertrags von Bedeutung. Die Zulässigkeit von Sonderhonoraren hängt nämlich davon ab, ob ein Vertrag mit einer Pauschalvergütung geschlossen oder ob das Honorar in Preisbestandteile oder Teilentgelte aufgeteilt ist.[1] Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, ist i. d....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.3.3 Spannungs- und Leistungsvorbehaltsklauseln

Möglich ist eine Honoraranpassung mittels Spannungs- und Leistungsvorbehaltsklauseln. Im Fall der Spannungsklausel sind die in das Verhältnis zueinander gesetzten Güter oder Leistungen im Wesentlichen gleichartig oder zumindest vergleichbar. Eine Anpassungsklausel im Verwaltervertrag, wonach das Honorar der allgemeinen Verwaltungskostenentwicklung angepasst werden könne, wäre...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.2 Umsatzsteuer

Der Verwalter hat gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur dann einen Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer zuzüglich zur vereinbarten Verwaltervergütung, wenn dies im Verwaltervertrag vereinbart ist. Ansonsten sind die im Verwaltervertrag enthaltenen Beträge als Bruttobeträge anzusehen, in denen die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Besondere Bedeutung hat die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 4 Verteilung des Verwalterhonorars unter den Wohnungseigentümern

Üblicherweise unterbreitet der Verwalter den Wohnungseigentümern ein Angebot über ein bestimmtes monatliches Verwalterhonorar je Sondereigentumseinheit nach dem Objektprinzip ("Die Grundvergütung für die in §§ 5 bis 13 geregelten Aufgaben des Verwalters beträgt einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer derzeit _____ EUR monatlich je Wohnungseigentumseinheit"). Üblicherweise b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.4 Rechtsstreitigkeiten

Verwalter führt Verfahren selbst Unproblematisch kann im Verwaltervertrag ein Sonderhonorar für das Führen sowohl von Aktivverfahren des Verwalters für die GdWE als auch in gegen die GdWE gerichteten Verfahren geregelt werden, wenn dies im Verwaltervertrag transparent und ausdrücklich geregelt ist. Verwalter führt Verfahren selbst Für den Fall, dass ein Verwalter das Verfahren ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.1 Zusätzliche Eigentümerversammlungen

Gemäß § 24 Abs. 1 WEG hat der Verwalter mindestens einmal jährlich eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen. Nach § 24 Abs. 2 WEG hat er auch Eigentümerversammlungen in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen und dann einzuberufen, wenn dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.3 Bauüberwachung/ Baumängel

Maßnahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, sind grundsätzlich mit der Grundvergütung des Verwalters abgegolten und können eine zusätzliche Honorierung nicht rechtfertigen. Ist der Verwalter jedoch mit der Bauüberwachung[1] oder der Geltendmachung von Baumängeln beauftragt, rechtfertigt dies ein Sonderhonorar, wenn kl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / Zusammenfassung

Überblick Für eine realistische Kalkulation des Verwalterhonorars sind bereits im Vorfeld der Bestellung und des Abschlusses des Verwaltervertrags möglichst umfassende Informationen über die zu verwaltende Eigentümergemeinschaft einzuholen. Danach ist zu entscheiden, ob das Verwalterhonorar als Pauschale sämtliche dem Verwalter nach dem Gesetz obliegenden Pflichten umfasst o...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 1.2.2 Vergütungsvereinbarung mit Teilentgelten

Bei dieser Vergütungsstruktur wird zum einen eine Grundvergütung vereinbart, die die stets wiederkehrenden Verwalteraufgaben abdeckt, wie z. B. die Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, die Einberufung der ordentlichen jährlichen Eigentümerversammlung, die Fertigung des Versammlungsprotokolls und das Führen der Beschluss-Sammlung, die Abwicklung des Zahlungsve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.3.4 Preisanpassungsklauseln/ Staffelvereinbarungen

Auch starre Preisanpassungsklauseln dergestalt, dass sich das Verwalterhonorar jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöhe, bergen gewisse Risiken. Im Fall einer jährlichen Erhöhung um 4 Prozentpunkte wurde ein Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB gesehen, da eine derartige Klausel einseitig dem Vermögenszuwachs des Verwalters diene und nicht der tatsächlichen Preisentwicklung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.2 Umlage auf Verursacher (exklusive Kostenbelastung)

Vielfach werden Sonderhonorare durch einzelne Wohnungseigentümer verursacht. Das ist insbesondere der Fall bei vereinbarter Veräußerungszustimmung, erforderlicher Mahnung, der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren, erforderlicher gerichtlicher Geltendmachung von Hausgeldrückständen. Schuldnerin der Verwaltervergütung ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartne...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 1.1 Objektkenntnis

Für eine vernünftige Kalkulation seiner Vergütung sollte der Verwalter vorab eine möglichst genaue Kenntnis der zu verwaltenden Wohnanlage und Eigentümergemeinschaft haben. Bereits im Vorfeld sind daher umfassende Informationen über die potenziell zu verwaltende Anlage und deren Eigentümer einzuholen. Maßgeblich kommt es dabei auch auf das Alter und die Ausstattung der Wohna...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 16 Voll- und Halbpension bei Lehrgängen usw.

Besonders bei Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen werden die Kosten der Unterkunft und der Verpflegung mit einem nicht aufgeschlüsselten Gesamtbetrag berechnet. Oftmals schließt dieser Gesamtbetrag auch die eigentlichen Seminargebühren (z. B. die vom Ausrichter berechneten Kosten für die Bereitstellung der Tagungsstätte, das Honorar für Referenten usw.) ein. Teilweise ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tausch und tauschähnliche U... / 4.1 Was als Entgelt gilt

Gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG gilt bei einem Tausch der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Der Wert des anderen Umsatzes wird bestimmt durch den subjektiven Wert für die tatsächlich erhaltene und in Geld ausdrückbare Gegenleistung Als subjektiver Wert ist derjenige Wert festzustellen, den der Empfänger der Leistung beimisst, die er sich verschaffen will und de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 1.2 Leistungen im Notfall und der Kinder- und Jugendmedizin

Rz. 4 Der mit Wirkung zum 1.1.2016 in Abs. 1 eingefügte Satz 3 schreibt für den HVM ein eigenes Honorarvolumen für die Vergütung der ärztlichen Leistungen im Notfall und im Notdienst vor. Es wird ein eigenes Notfallhonorarvolumen gebildet; weitere Einzelheiten vgl. Rz. 9. Für diese Maßnahmen dürfen im Verteilungsmaßstab keine Maßnahmen zur Begrenzung und Minderung des Honora...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.4 Regelungen zum Notfall und Notdienst

Rz. 10 Durch die Einfügung des neuen Satzes 3 ist gesetzlich vorgegeben, dass im HVM für die Vergütung der Leistungen im Notfall und Notdienst ein eigenes Honorarvolumen mit der Maßgabe zu bilden ist, dass für diese Leistungen im HVM keine Regelungen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars angewandt werden dürfen. An der Versorgung im Notfall oder Notdienst sind bekanntli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 1.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 2 § 87b betrifft die Honorarverteilung unter Vertragsärzten. Sie war früher in § 85 Abs. 4, 4a geregelt, und die Verteilung erfolgte aufgrund eines von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Benehmen mit den Verbänden der Krankenkassen. Jeder Vertragsarzt hat einen Anspruch auf Teilhabe an der Gesamtvergütung. Es ist ausschließlich Aufgabe der KV, die Gesamtvergütu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beratungskosten / 1.3 Inkassokosten: Mit betrieblichem Bezug sind Inkassokosten als Betriebsausgaben abziehbar

Die Einschaltung eines Inkassobüros kommt in Betracht vor Inanspruchnahme anwaltlicher/gerichtlicher Hilfe oder nach Vorlage einer "titulierten" Forderung (Vollstreckungsbescheid, Urteil). Die Kosten, die dem Unternehmer durch die vorgerichtliche Beauftragung eines Inkassobüros entstehen, werden von vielen Gerichten nicht als erstattungsfähig angesehen, sodass es günstiger sein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 36 Rehabili... / 2.5 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 37 Die Leistungserbringung durch die Rehabilitationseinrichtungen und -dienste muss der zuständige Rehabilitationsträger bezahlen. Meist wird die Vergütung zwischen den Vertragspartnern im Vorfeld in Form einer sog. Preisvereinbarung (Honorar-/Vergütungssatz) ausgehandelt. Durch den Hinweis in § 36 Abs. 2 Satz 3 auf § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 werden die Rehabilitationsdiens...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beratungskosten / 1.1 Rechtsanwaltskosten: Wann Rechtsanwaltskosten als Betriebsausgaben gebucht werden

Rechtsanwaltskosten entstehen im Zusammenhang mit einer vorsorglichen Beratung oder bei konkretem Anlass außergerichtlich oder im Rahmen eines Prozesses. Praxis-Beispiel Wann Rechtsanwaltskosten Betriebsausgaben sind Unternehmer lässt sich über die neuesten Vorschriften im Arbeitsrecht (z. B. Mindestlohn; geändertes Nachweisgesetz ab 1.1.2025; Einführung des Data Act und neue ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.7 Honorarbegrenzungen (Abs. 2)

Rz. 13 Den in Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift geregelten Grundsatz, über eine HVM-Regelung eine übermäßige Ausdehnung der Tätigkeit des Arztes zu verhindern, gibt es im Vertragsarztrecht schon sehr lange. Auch das Gesetz über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht – ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.7.2008 eingeführt worden. Mit dem Titel "Vergütung der Ärzte (arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumina)" war sie die Rechtsgrundlage für die ab 1.1.2009 eingeführt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.8 Vergütungen bei Praxisnetzen und kooperativer Berufsausübung (Abs. 2, Abs. 4)

Rz. 14 Bei den mengensteuernden Maßnahmen hat die KV nach Satz 4 zu berücksichtigen, dass die psychotherapeutischen Leistungen der Psychotherapeuten, der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, der Fachärzte für Nervenheilkunde, der Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie der a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.11 Vorgaben der KVB

Rz. 20 Die KVB hat Vorgaben für die Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die haus- und fachärztliche Versorgung im Einvernehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu erarbeiten. Einvernehmen ist eine besondere Form der Mitwirkung. Ohne ein hergestelltes Einvernehmen können die Rahmenvorgaben nicht wirksam werden. Wird ein Einvernehmen nicht hergeste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Projektmanagement im BGM / 3.6 Ressourcenplanung

Für die Aufgaben aus der Struktur- und Ablaufplanung müssen nun die notwendigen Ressourcen ermittelt, der Aufwand geschätzt und die Kosten dafür geplant werden. Es stellen sich die folgenden Fragen: Werden Räume benötigt? Welche Hilfsmittel/Materialien werden benötigt? Werden Mitarbeiter für die Erledigung der Aufgabe freigestellt? Welches Budget steht dafür zur Verfügung? Werden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.2 Formale Anforderungen an die Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Textform Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars bedarf nach dem Wortlaut der Regelung lediglich der Textform, d. h. die Vereinbarung wäre auch per Telefax oder per E-Mail möglich, eine eigenhändige Unterschrift ist entbehrlich.[1] Vereinbarung einer Gebühr, die über den gesetzlichen Gebühren liegt Da es zwingend zur Wirksamkeit eines Erfolgshonorars zählt, dass für das Risiko,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.1 Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung

Seit der zum 1.4.1982 eingeführten Gebührenordnung für Steuerberater gelten die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) enthaltenen Gebührenregelungen für die dort aufgeführten steuerberatenden Tätigkeiten als gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Steuerberatungshonorars. Zuletzt wurde die StBVV durch die 5. Verordnung zur Änderung der StBVV geändert und die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2 Wirksame Honorarvereinbarung im Einzelnen

Soll von den gesetzlichen Regelungen der StBVV zugunsten des Steuerberaters abgewichen werden, muss dies durch eine Vergütungsvereinbarung geregelt werden, die den jeweils geltenden formellen Ansprüchen genügt. Dabei wird unterschieden zwischen Vergütungsvereinbarungen, die zu höheren als gesetzlich vorgesehenen Gebühren führen, Vergütungsvereinbarungen, die zu niedrigeren als...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.3 Rechtslage bei unwirksamer Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung des Erfolgshonorars, wird die gesetzliche Gebühr geschuldet. D.h., der Steuerberater erhält trotz des Erfolgs nur die gesetzlichen Gebühren bzw. die vertraglich vereinbarten Gebühren (wenn diese hilfsweise vereinbart wurden). Hilfsweise gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gebühren in Rechnung stellen Ist unklar, ob das Erfolgshono...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.5 Vergütungsvereinbarung zu mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten

Die für die Steuerberatung geltenden Einschränkungen bei der Gestaltung des Honorars gelten nicht für die mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG. Steuerberater sind hier wesentlich freier als bei den Vorbehaltsaufgaben, es sei denn, ein Spezialgesetz enthält Vergütungsbestimmungen. Werden Honorarvereinbarungen getroffen, sollte darin auch imme...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1.3 Unangemessene Vergütungsvereinbarung

Die Vereinbarung unangemessener Vergütungen ist sittenwidrig und damit nichtig. Zugleich ist dies berufswidrig. In der Praxis hat diese Regelung nur geringe Bedeutung. Denn eine unangemessen hohe Vergütung bejaht die Rechtsprechung nur, wenn sich die getroffene Vereinbarung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als unzumutbares und unerträgliches Ergeb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.4 Risiken für steuerberatende Parteien bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Die Anforderungen an die Vereinbarung eines Erfolgshonorars sind hoch. Somit besteht stets das Risiko, dass die Vereinbarung über das Erfolgshonorar unwirksam ist. Zwar stehen dem Steuerberater, wenn entsprechend abgerechnet wird, bei Unwirksamkeit der Erfolgsvereinbarung grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren zu. Einschränkungen gelten aber im Misserfolgsfall, denn der Ste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.2 Risiken bei Pauschalvergütung

Die Vereinbarung von Pauschalvergütungen dient der Erleichterung des Abrechnungsverfahrens für wiederkehrende Tätigkeiten. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich alle mit der Tätigkeit entstehenden gesetzlichen Gebühren durch die Pauschalen abgegolten werden, also auch Auslagen und eventuell entstehende Zusatzgebühren, z. B. für die Einrichtung einer Buchführung. Deshalb ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.1 Voraussetzungen der wirksamen Pauschalvergütungsvereinbarung im Einzelnen

Die Pauschalvergütung muss für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr vereinbart werden. Soll also z. B. die monatlich zu erstellende Buchführung pauschal abgerechnet werden, muss die Pauschale mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten gelten. Gültigkeit einer Verlängerungsklausel Zulässig ist eine Regelung, wonach die Pauschalvergütung für ein Jahr gelten soll und die P...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.1 Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars

Vereinbarung für alternativlose Fälle und Einzelfall (§ 9a Abs. 2 Satz 1 StBerG) Erfolgshonorare dürfen nur für den Einzelfall vereinbart werden. Praktische Bedeutung kommt den Erfolgshonoraren vor allem in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage) zu. Aber auch im Zusammenhang mit bestimmten Anträgen, etwa bei einem Antrag auf Aussetzung ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / Zusammenfassung

Überblick Honorarvereinbarungen zu treffen, die vor Gericht Bestand haben, ist nicht einfach. Das liegt u. a. daran, dass etwa für die Vereinbarung eines Pauschalhonorars andere Voraussetzungen gelten als für die Vereinbarung eines Honorars, das einfach nur höher ist als die gesetzlichen Gebühren. Wünschenswert wäre, wenn für alle Arten der Honorarvereinbarungen dieselben An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Unangemessene ... / IV. Herabsetzung nach § 3a Abs. 3 S. 1 RVG?

Auf der Berechnungsgrundlage des OLG ergab sich unter Berücksichtigung von Zahlungen der Beklagten und einer Aufrechnung noch ein Zahlungsanspruch der Klägerin über 6.635,67 EUR. Der in dieser Höhe festgestellte Zahlungsanspruch war nach Ansicht des OLG nicht nach § 3a Abs. 3 S. 1 RVG herabzusetzen. Dass die vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. 15%-Grenze (Honorarabhängigkeit)

Rz. 198 [Autor/Zitation] Art. 4 Abs. 3 APrVO enthält noch eine weitere Honorargrenze, die allerdings in der Praxis eine geringere Bedeutung hat als die 70%-Grenze, da die meisten PIE durch vergleichsweise große Abschlussprüfungsgesellschaften geprüft werden, bei denen sich die vereinnahmten Honorare auf zahlreiche Mandate verteilen. Zur Vermeidung eines übermäßigen wirtschaft...mehr