Fachbeiträge & Kommentare zu Höhergruppierung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.7 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO .[1] Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht k...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.1 Eingruppierung ohne Ausbildungsbezug (sog. erster Strang)

Die Eingruppierung knüpft ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Das Vorliegen eines Bachelor- oder gar Masterabschlusses ist nicht erforderlich. Die Ausgestaltung der Tarifmerkmale ließ auch vor der Einführung des sog. zweiten Strangs zum 1.1.2020 – in Abgrenzung zu den EG 1 bis 4 – deutlich erkennen, dass Tätigkeiten erfasst werden, die im Regelfall mindestens eine...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.4 Entgeltgruppenzulage

Vergütungsgruppenzulagen nach der Anlage 1a zum BAT/BAT-O wurden ab dem 1.11.2006 bei neu eingestellten Beschäftigte nicht mehr gewährt (§ 17 Abs. 5 Satz 2 TVÜ-Länder). Ihre Fortsetzung finden sie nun in der Entgeltordnung als Entgeltgruppenzulage. In Parallelität zur "Abbildung der Aufstiege" werden alle Vergütungsgruppenzulagen, die spätestens nach 6 Jahren gewährt wurden,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4 Die §§ 12, 13 TV-L als Grundnormen der Eingruppierung

Alle Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.1.2012 sind grundsätzlich nach diesen Vorschriften vorzunehmen. Dies gilt für Eingruppierungsvorgänge bei Neueinstellungen und für Eingruppierungsvorgänge (Umgruppierungen, Höhergruppierungen, Herabgruppierungen) von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2011 schon und am 1.1.2012 noch bestand. Die §§ 12 und 13 TV-L sind an die Re...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.8 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 8, 9 Fg. 2 und 9 Fg. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Entgeltgruppe 7 ist im Teil I nicht besetzt. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 5 zu Teil I definiert. Dort heißt es: „Selbstständige Leistungen erfordern ein den ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkeiten denkbar: Die Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe stellt eine eigenständige vertragliche Vereinbarung über die Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit dar (siehe hierzu auch Ziff. 12.2.)...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.4.2 Detailregelungen zur Einführung der neuen Stufe 6

Wechsel aus der Stufe 5 in die Stufe 6 am 1. Januar 2018 Bei Beschäftigten in den allgemeinen Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. in den für Pflegekräfte geltenden Entgeltgruppen KR 9a bis 11a, die am 31. Dezember 2017 der Stufe 5 zugeordnet waren, wurde die dort verbrachte Zeit angerechnet. Sie wurden daher am 1. Januar 2018 der Stufe 6 zugeordnet, wenn sie in der Stufe 5 mindestens f...mehr

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Strukturausgleich / 7 Höhergruppierung (Abs. 5)

Abgesehen von Veränderungen der Strukturausgleichsbeträge aufgrund von Änderungen des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit (Abs. 4) können sich niedrigere Zahlungen oder gar der völlige Wegfall des Strukturausgleichs auch infolge von Höhergruppierungen ergeben. Nach § 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Länder wird bei einer Höhergruppierung der Unterschiedsbetrag zum bisherigen Entgelt a...mehr

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Strukturausgleich / 1.4 Höhergruppierung (Abs. 4)

Abgesehen von Veränderungen der Strukturausgleichsbeträge aufgrund von Änderungen des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit (Abs. 3) können sich niedrigere Zahlungen nach Abs. 1 oder gar der völlige Wegfall des Strukturausgleichs auch infolge von Höhergruppierungen ergeben. Höhergruppierungsgewinne (ggf. einschl. des Garantiebetrags nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD in der bis zu...mehr

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Strukturausgleich / 1 Funktion des Strukturausgleichs (§ 12 TVÜ-Länder)

Der nachfolgende Beitrag bezieht sich auf die Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 12.10.2006. Beim sog. Strukturausgleich geht es nicht um eine Besitzstandsregelung im eigentlichen Sinne. Vielmehr sollen nicht (mehr) erfüllte Erwartungen, insbesondere im Hinblick auf noch a...mehr

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Strukturausgleich / 1.9 Überleitung vom TVöD in den TV-V

Sofern kommunale Arbeitgeber, deren Beschäftigte vom Anwendungsbereich des TVöD erfasst werden, aufgrund eines landesbezirklichen Tarifvertrages in den Geltungsbereich des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) einbezogen werden, ist zu beachten, dass der Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-VKA gem. § 22a Abs. 1 Satz 4 TV-V Bestandteil des Vergleichsentgelts ist. So wie bei d...mehr

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Strukturausgleich / 3.2 Die Tabelle Teil A der Anlage 3 (ohne Pflegepersonal)

Aufbau der Strukturausgleichstabelle Der Aufbau der Tabelle unterscheidet sich deutlich von der Tabelle im kommunalen Bereich. Die Tabelle gliedert sich in sieben Spalten. Die Spalten 1 bis 5 enthalten die Anspruchsvoraussetzungen, die Spalten 6 und 7 die Rechtsfolgen, also Höhe, Zahlungsbeginn und Dauer der Zahlung des Strukturausgleiches. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen...mehr

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Strukturausgleich / 8 Herabgruppierung

Nicht geregelt ist die Frage, wie sich eine Herabgruppierung nach dem 31. Oktober 2006 auf die Zahlung des Strukturausgleichs auswirkt. Nach Auffassung des BAG[1] hat eine Herabgruppierung keinerlei Auswirkung auf den vor der Herabgruppierung bestehenden Anspruch auf Strukturausgleich. Für die den Anspruch auf Strukturausgleich begründenden Voraussetzungen stellt die tarifli...mehr

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Strukturausgleich / 1.5 Herabgruppierung

Nicht geregelt ist die Frage, wie sich eine Herabgruppierung nach dem 30.9.2005 auf die Zahlung des Strukturausgleichs auswirkt. Nach Auffassung des BAG[1] hat eine Herabgruppierung keinerlei Auswirkung auf den vor der Herabgruppierung bestehenden Anspruch auf Strukturausgleich. Für die den Anspruch auf Strukturausgleich begründenden Voraussetzungen stellt die tarifliche Stic...mehr

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Strukturausgleich / 1.1 Voraussetzungen (Abs. 1)

Ein Strukturausgleich kommt nach Satz 1 nur für Beschäftigte in Betracht, die aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen in den TVöD übergeleitet worden sind. Die Regelung des Strukturausgleichs in § 12 betrifft daher nur Angestellte, also Beschäftigte i. S. v. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD. Der Strukturausgleich wird "zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt"...mehr

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Digitalisierung / 1.4.3 Kürzung der Zulage

Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass folgende Entgelterhöhungen in voller Höhe auf die persönliche Zulage angerechnet werden (§ 3 Abs. 4 DigiTV): Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 5 TVöD, Stufenaufstiege nach § 16 (Bund) TVöD, Maßnahmen nach §§ 8, 9 TVÜ-Bund und persönliche Zulagen nach § 14 TVöD und §§ 10, 18 TVÜ-Bund (für den Zeitraum, in dem ein Anspr...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / a) Weitreichender Umgang ist noch kein Wechselmodell

Rz. 141 Ein weitreichendes Umgangsrecht, das sich einer Mitbetreuung bereits annähert, ist noch kein "Wechselmodell". BGH, Beschl. v. 5.11.2014 – XII ZB 599/13 Rn 20 = BeckRS 2014, 23279 Nach der Rechtsprechung des Senats ist die auf dem Residenzmodell beruhende und § 1606 Abs. 3 BGB tragende gesetzliche Beurteilung solange nicht in Frage zu stellen, wie das deutliche Schwerg...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Weiterleitung von Personalanforderungen/Personalplanung

In § 87 Abs. 1 BPersVG wird eine Beteiligung der Personalvertretung im Wege der Anhörung für den Bereich allgemeiner Personalanforderungen geregelt. Durch den Anhang der entsprechenden Geltung für die Personalplanung (§ 87 Abs. 2 BPersVG) wird klargestellt, dass die Personalvertretung nicht erst bei Anforderung des Personals im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushalts, s...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

§ 83 SPersVG Das Verfahren bei Mitwirkung ist in § 74 SPersVG geregelt auf die Kommentierung im Zusammenhang mit § 81 BPersVG wird Bezug genommen. In § 83 SPersVG sind die einzelnen Mitwirkungstatbestände aufgeführt. Personalbedarf Bei der Ermittlung der Grundlagen zur Berechnung des Personalbedarfs ist nach § 83 Abs. 1 Nr. 1 SPersVG die Mitwirkung des Personalrates vorgesehen. ...mehr

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VII. Entgeltliste und Tabel... / 1 Entgeltliste

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2 Zuflussprinzip

Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist – unabhängig davon, ob es sich um laufendes Arbeitsentgelt, einmalige Zahlungen oder Nachzahlungen handelt –, in dem Jahr zu melden, in dem es dem Beschäftigten zugeflossen ist. Im Rahmen des Zuflussprinzips ist also nicht der Zeitpunkt ausschlaggebend, in dem die Umlage bzw. der Beitrag bei der Zusatzversorgungseinrichtung eingegan...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.3.1 Beschluss

Die Entscheidung erfolgt durch einen Beschluss, der – da er den Beteiligten zuzustellen ist – in Schriftform niedergelegt sein muss. Die Ablehnung der Anträge ist ebenso möglich wie die ganze oder teilweise Entsprechung. Die teilweise Entsprechung hat sich aber am Antrag zu orientieren und muss sich auf einen Teil des angestrebten Ziels beschränken. Der teilweise entsprechend...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1 Betragsmäßige Höhergruppierung

Hinsichtlich der Stufenzuordnung bei Höhergruppierung muss aufgrund der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung (ab dem 1.3.2014 beim Bund und ab dem1.3.2017 bei der VKA) danach unterschieden werden, wann die Höhergruppierung vorgenommen wurde bzw. bei rückwirkender Korrektur der Eingruppierung vorzunehmen gewesen wäre. Bei Höhergruppierungen, welche vor dem 1.3.2014 ...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.1.1 Höhergruppierung aus einer reguliären Stufe

Im Falle der Höhergruppierung (Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit oder nachlaufender Bewährungsaufstieg aus der Überleitung) war die Stufe in der höheren Entgeltgruppe betragsmäßig zu ermitteln. Hierzu wurde der Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhalten hat. Die Ermittlung der zutreffend...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.3 Höhergruppierung im Anschluss an vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Erfolgte die Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, wurde zur Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe nur das bisherige Tabellenentgelt berücksichtigt. Etwaige vor der Höhergruppierung gewährte Zulagen wie eine bis dahin nach § 14 Abs. 1, 3 TVöD gezahlte persönliche Zulage waren im Rahmen des betragsmäßigen Stuf...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.2 Höhergruppierung aus einer individuellen Endstufe

Für Beschäftigte, welche aus einer individuellen Endstufe höhergruppiert wurden, war zu berücksichtigen, dass die Höhergruppierung bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) unter Berücksichtigung des Entgelts der individuellen Endstufe erfolgte. Das Entgelt der individuellen Endstufe wurde somit als Vergleichsentgelt zur Ermittlung der Stufe in der höheren Entgeltgruppe ...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.4 Höhergruppierung Teilzeitbeschäftigter

Teilzeitbeschäftigte werden auf Basis eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten höhergruppiert. Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter ist mit 32 Stunden teilzeitbeschäftigt und in Entgeltgruppe 3 Stufe 6 eingruppiert. Er wird in Entgeltgruppe 5 höhergruppiert. Vergleichbare Vollzeitbeschäftigte wären aus Entgeltgruppe 3 Stufe 6 in Entgeltgruppe 5 der Stufe 4 zuzuordnen. Das auf Ba...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.1 Betragsmäßige Ermittlung der Stufe bis 28.2.2014 (Bund)/bis 28.2.2017 (VKA)

3.7.1.1.1.1 Höhergruppierung aus einer reguliären Stufe Im Falle der Höhergruppierung (Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit oder nachlaufender Bewährungsaufstieg aus der Überleitung) war die Stufe in der höheren Entgeltgruppe betragsmäßig zu ermitteln. Hierzu wurde der Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabe...mehr

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Entgelt / 3.7.5.3 Stufengleiche Zuordnung ab 1.3.2017

Mit der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im Bereich der VKA zum 1.3.2017 ist die Vergleichbarkeit der S-Entgeltgruppen bzw. der P-Entgeltgruppen zu den Entgeltgruppen nicht mehr entscheidungserheblich, da es für die Zuordnung nicht mehr auf das Tabellenentgelt und die Wertigkeit der Entgeltgruppen ankommt. Egal, ob die S-Entgeltgruppe bzw. P-Entgeltgruppe der E...mehr

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Entgelt / 3.7.4.3 Herabgruppierung in Entgeltgruppen mit besonderen Endstufen

Bei der Herabgruppierung in eine Entgeltgruppe, für welche eine besondere Endstufe gem. dem Anhang zu § 16 TVöD (VKA) i. d. F. bis 31.12.2016 bzw. i. d. F. bis 28.2.2018 festgelegt war, erfolgt keine stufengleiche Herabgruppierung. In diesen Fällen erfolgt die Stufenzuordnung in die der niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnete Endstufe. Hintergrund hierfür ist, dass für bestimm...mehr

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Entgelt / 3.7.5.1.3 Herabgruppierung

Im Fall der Herabgruppierung findet die Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 5 TVöD Anwendung. Die Stufenzuordnung in die neue Entgeltordnung erfolgt somit stufengleich. Praxis-Beispiel Eine Beschäftigte ist in S 8a eingruppiert und erhält Entgelt der Stufe 3 (2.959,36 EUR). Aus gesundheitlichen Gründen muss sie aus dem Sozial- und Erziehungsdienst in den allgemeinen Verwaltungsdien...mehr

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Entgelt / 3.7.6 Mitbestimmung – Höher- und Herabgruppierung

Bei einer Höher- wie Herabgruppierung erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Personalrats/Betriebsrats nicht nur auf die Entgeltgruppe, sondern auch auf die Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 Sätze 1 und 5 TVöD. Die Einordnung in die höhere oder niedrigere Entgeltgruppe einschließlich der dazugehörigen Stufenzuordnungen stellt eine einheitliche Zuordnung in ein kollektives...mehr

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Entgelt / 3.6.1 Arbeitsmarktzulage – (Beschluss der VKA-Mitgliederversammlung)

Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten zusätzlich zum tarifvertraglichen Entgelt eine übertarifliche Arbeitsmarktzulage gewährt werden. Die Mitgliederversammlung der VKA hat am 21.11.2008 hierzu folgenden Beschluss gefasst: Zitat 1Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften...mehr

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Entgelt / 3.6.2.1 IT-Fachkräftezulage (Bund)

Der Bund hat mit Rundschreiben vom 7.1.2009[1] für die Zeit zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 zugelassen, dass in den Entgeltgruppen 10 bis 15 eine außertarifliche "IT-Fachkräftezulage" bis zu einer Höhe von 1.000 EUR monatlich für bis zu 5 Jahren gezahlt werden kann. Der Zeitraum zur Anwendung der IT-Fachkräftezulage wurde mit Rundschreiben vom 12.12.2012 bis zum 31....mehr

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Entgelt / 3.6.2.2 Fachkräftezulage (VKA)

Im Jahr 2011 hatte die Mitgliederversammlung der VKA[1] ebenfalls beschlossen, die Zahlung einer IT-Fachkräftezulage zuzulassen. Die Zulage sollte genauso wie beim Bund für die Dauer von bis zu 5 Jahren i. H. v. bis zu 1.000 EUR monatlich gezahlt werden dürfen, wenn diese Maßnahme zur Gewinnung von IT-Fachkräften oder zur Vermeidung von Abwanderungen erforderlich war. Damit ...mehr

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Fachkräftezulage (§ 18 TV-H... / 1 Einleitung

Der in Deutschland bestehende Fachkräftemangel, insbesondere in den Bereichen Ingenieure, Ärzte, IT-Kräfte[1] ist auch im öffentlichen Dienst des Landes Hessen spürbar. Um als Arbeitgeber Land Hessen attraktiv zu bleiben, haben sich die Tarifvertragsparteien mit der Tarifeinigung vom 3.3.2017 neben der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung und des LandesTicket Hessen...mehr

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Altersgrenze / 4.1 Weiterbeschäftigung nach § 33 Abs. 5 TVöD

In § 33 Abs. 5 TVöD ist bestimmt, dass bei einer Weiterbeschäftigung nach Eintritt der Altersgrenze nach § 33 Abs. 1a TVöD ein neuer schriftlicher Arbeitsvertrag abzuschließen ist. Das Schriftformerfordernis ist jedoch wie auch in § 2 Abs. 1 TVöD nicht konstitutiver, sondern nur deklaratorischer Natur, ist also kein Wirksamkeitserfordernis. Beschäftigte, die die Voraussetzung...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Reichweite des § 77 BPersVG

§ 77 Abs. 1 BPersVG regelt umfassend und abschließend die Gegenstände des Initiativrechts der Personalvertretung. Es ist bewusst, entsprechend der bisherigen Norm des § 70 BPersVG a.F., ein umfassendes Vorschlagsrecht geschaffen. Da aber ausdrücklich auf die Mitbestimmungsfälle der §§ 78-80 BPersVG Bezug genommen wird, ist die Regelung insoweit auch abschließend. Einen über ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Berücksichtigung künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Der zu ersetzende Verdienstausfall kann, muss aber nicht identisch sein mit der Differenz zu den Einkünften, die vor dem Unfall zulässig erzielt wurden. Da es maßgeblich auf den für die Zeit nach dem Unfall zu prognostizierenden Erwerb ankommt, müssen alle möglichen Entwicklungen in die Betrachtung miteinbezogen werden, die voraussichtlich in der Zeit nach dem Unfall ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Die allgemeine Vertretungsbefugnis

Rz. 12 Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Vorsitzende den Betriebsrat im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Er hat folglich keine eigene Entscheidungsbefugnis, er ist kein Vertreter im Willen, sondern lediglich in der Erklärung. Nur im Rahmen von Beschlüssen des Betriebsrats kann und darf der Vorsitzende Erklärungen abgeben. Ein Verstoß hiergegen stellt eine schwerwie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.5.2 Rechtsstellung und Ausstattung (§§ 24, 28, 29 BGleiG)

Die Gleichstellungsbeauftragte ist organisatorisch Teil der Personalverwaltung und unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet.[1] Nur bei obersten Bundesbehörden kann sie auch der Leitung der Zentralabteilung zugeordnet werden, § 24 Abs. 1 BGleiG. Sie nimmt eine einer Stabsfunktion vergleichbare Stellung ein. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihrer Täti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.4.3 Benachteilungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit und ­familienbedingter Beurlaubung (§ 18 BGleiG)

Weitergehend als § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, der sachliche Gründe als Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten ausreichen lässt, ist nach § 18 Abs. 2 Satz 1 BGleiG eine unterschiedliche Behandlung nur gerechtfertigt, wenn zwingende sachliche Gründe vorliegen. Entsprechendes gilt nach § 18 Abs. 2 Satz 2 BGleiG ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.2.3 Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen (§ 8 BGleiG)

Nach § 8 BGleiG sind Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind (vgl. § 3 Nr. 10 BGleiG), bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Qualifikation) bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen.[1] Diese einzelfallbezogene Quotenregelung gilt bei der Vergabe von Au...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / 1. Änderung der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehend übertragene höherwertige Tätigkeit

Wird einem Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an eine zunächst nur vorübergehend übertragene höherwertige Tätigkeit nach § 14 TVöD die Tätigkeit auf Dauer übertragen, wird er hinsichtlich der Stufenzuordnung bei der Höhergruppierung so gestellt, als sei die Höhergruppierung bereits zu dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem erstmals die höherwertige Tätigkeit vorübergehend übert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Hessen: Erläuterungen zu de... / 4 Überleitung in die verbesserte Entgeltordnung

Die Überleitung für Beschäftigte, für die sich am 1. Januar 2020 Verbesserungen in der Eingruppierung oder ein erstmaliger Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage ergeben, ist in § 38b TV-H geregelt. Hingegen ist die Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1. Februar 2020 in § 38c TV-H§ 38c TV-H normiert und erfolgt dort von Amts wegen. Zu § 38b TV-H:...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Hessen: Erläuterungen zu de... / 2 Änderungen in der Entgeltordnung

Alle Änderungen in der Entgeltordnung (mit Ausnahme der Bereiche Sozial- und Erziehungsdienst sowie Pflege und Entgeltgruppe 9) werden mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wirksam. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Änderungen: Bereits im Jahr 2014 wurden im Land Hessen in Anlehnung an die Entgeltordnung des Bundes für die Beschäftigten in Archiven, Bibliotheken, Büch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Kindesunterhalt ist der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1. In den Unterhaltsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Studiengebühren und Semestergebühren, sowie Kindergartenbeiträge und Pri...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB geltend gemacht werden. 11.1 Die T...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.2 Kindesunterhalt

11 Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang I). Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe der ersten drei Altersstufen entsprechen dem Mindestbedarf gemäß § 1612a Abs.1 BGB (vgl. BGBl. I 2015, 2188) in der Fassung der Zweiten...mehr