Fachbeiträge & Kommentare zu Höhergruppierung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2.1 Einführung der EG 1

Der am 1.10.2005 in Kraft getretene TVöD enthielt keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen mit einer Entgeltordnung galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter gem. § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund in Verbindung mit Anlage 4 als Übergangsregelung fort. Sie fanden nach § 17 Abs. 1 Satz 3... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.5 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer... mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 5.2 Rechtslage ab dem 1.1.2019

Die Tarifvertragsparteien haben in einem ersten Schritt gedanklich die Entscheidung des BAG[1], umgesetzt, nach der die o. a. Zulagen auch neu eingestellten Beschäftigten zustehen. In einem zweiten Schritt wurde die bisherige tarifliche Regelung, dass die o. a. Zulagen längstens bis zu einer Neuregelung der entsprechenden Abschnitte gezahlt werden, umgesetzt. Die Zulagenbetr... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2.2 Auslegung der tariflichen Regelung der EG 1

Die Eingruppierung in die originäre EG 1 erfolgt eigenständig ohne Bezugnahme auf die bisherige Zuordnung in den Lohngruppenverzeichnissen.[1] Ausgangspunkt ist der Wortlaut. Die Tätigkeit muss "einfachst" beschaffen sein. Und dieser Begriff wird operationalisiert durch Tätigkeitsbeispiele in der Protokollerklärung zur EG 1. Aufgrund des Tatbestandsmerkmals "z. B." ist die Au... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.1 Beschäftigte mit Eingruppierung in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit "kurzen" Aufstiegen

Seit 1.10.2005 gibt es (außer im Rahmen der Besitzstandsregelungen des TVÜ-Bund) keine Aufstiege mehr (§ 17 Abs. 5 TVÜ-Bund). Ab EG 9 wurden die Aufstiege in den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 berücksichtigt. Nicht hingegen in den EG 2 bis 8. Hier weichen die Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund bei der Zuordnung der Vergütungsgruppe zu einer Entgeltgruppe voneinander ab. Die Ta... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.14.2 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung

Eine ständige Unterstellung einer Anzahl von Mitarbeitern rechtfertigt eine Höhergruppierung, weil die Koordination der Arbeitsaufgaben sowie die Dienst- und Fachaufsicht auf Dauer bei der höheren Zahl von Mitarbeitern schwieriger ist. Daraus ergibt sich aber auch, dass der Vorgesetzte gegenüber den unterstellten Beschäftigten während der gesamten Arbeitszeit eine auf Dauer ... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.7 Mitbestimmung

Höhergruppierungen auf Antrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund unterlagen der Mitbestimmung. Kein Mitbestimmungsrecht bestand jedoch hinsichtlich der besonderen Überleitungsregelungen des § 27 TVÜ-Bund sowie bzgl. des Neuanspruchs auf eine Entgeltgruppenzulage gem. § 28 TVÜ-Bund. mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.6 Außertarifliche Zulagen

Außertarifliche IT-Fachkräftezulage [1] Mit dem TV EntgO Bund bleiben die außertariflichen Instrumente der IT-Fachkräftezulage und der Vorweggewährung von Stufen für IT-Fachkräfte grundsätzlich unverändert erhalten. Diese Personalgewinnungsmaßnahmen können bis zum 31.12.2029 (RS dem BMI vom 19.9.2025, AZ: D5-31002/21#2) angewendet werden. Entgelterhöhungen, die sich aufgrund de... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.4 Die §§ 12, 13 TVöD (Bund) als Grundnormen der Eingruppierung

Alle Eingruppierungsvorgänge sind grundsätzlich nach §§ 12, 13 TVöD (Bund) vorzunehmen. Dies gilt für Eingruppierungsvorgänge bei Neueinstellungen und für Eingruppierungsvorgänge (Umgruppierungen, Höhergruppierungen, Herabgruppierungen) von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2013 schon und am 1.1.2014 noch bestand. Die §§ 12 und 13 TVöD (Bund) sind an die Regelunge... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkeiten denkbar: Die Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe stellt eine eigenständige vertragliche Vereinbarung über die Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit dar. Der Beschäftigte hat Anspruch ... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei der Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 5 Satz 4 TVöD unter Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.9 Rechtswirkungen der Arbeitsplatzbewertung – irrtümliche Eingruppierung

Angesichts der Komplexität der Arbeitsplatzbewertung empfiehlt es sich, die Eingruppierung einer ständigen Bewertungskommission zu übertragen. Das Ergebnis der Bewertung ist lediglich die Äußerung einer Rechtsmeinung, da der Beschäftigte kraft Tarifautomatik gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) in der Entgeltgruppe eingruppiert ist, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten von i... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.8 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 7, 8, 9a und 9b Fallgr. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 4 zu Teil I definiert. Dort heißt es: "Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes s... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.4 Berufsberatung zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung, zum Berufswechsel, zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Rz. 16 In Nr. 1 wird der zentrale Inhalt jeder Berufsberatung verankert. Insoweit hat die Benennung von Berufswahl, beruflicher Entwicklung und Berufswechsel lediglich klarstellende Bedeutung als Gegenstand der Berufswahl. Aus den Begriffen wird aber deutlich, dass Berufsberatung lebensbegleitend erfolgen muss, von der Zeit vor dem Eintritt ins Berufsleben bzw. gar vor der W... mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15 TV-L) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der höchsten Stufe. die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (sog. ständige Entgeltbestandteile), z. B. Funktionszulagen, Zulagen für ständige W... mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 4 Betrieblicher Geltungsbereich des TV-L

Der TV-L erstreckt sich auf alle Behörden, Dienststellen sowie auf Einrichtungen und Betriebe (je ohne eigene Rechtspersönlichkeit) der Mitglieder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbands der TdL. Einrichtungen und Betriebe, die in privater Rechtsform geführt werden, fallen nur dann unter den TV-L, wenn die Einrichtung oder der Betrieb Mitglied... mehr

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Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 6.1.1 Erhöhung der Jahressonderzahlung

Die Höhe der Jahressonderzahlung wird ab dem Kalenderjahr 2026 vereinheitlicht und – gerade für die Beschäftigten in den oberen Entgeltgruppen – deutlich erhöht. Der Prozentsatz der Jahressonderzahlung beträgt nunmehr grundsätzlich für alle Beschäftigten 85 %. Besonderheiten bestehen für Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Zum Vergleich: Aktuell beträgt d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitnehmerbewirtung / 4.3 Bewirtung anlässlich eines Geburtstags ist steuerpflichtig

Vom Arbeitgeber übernommene Bewirtungskosten anlässlich des Geburtstags oder der Höhergruppierung eines Arbeitnehmers sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, auch wenn neben dem Arbeitnehmer Geschäftsfreunde eingeladen wurden, weil in diesem Fall grundsätzlich die Bewirtung allein in der Person des Arbeitnehmers begründet ist. Ein privater Anlass liegt auch bei ein... mehr

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Hausmeister / 5.2.1 Schulhausmeister

In der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Entgeltordnung TVöD-VKA sind im Teil B, Abschn. XXIII Entgeltordnung (VKA) – Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister – wiederum spezielle Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister vereinbart. Die Tätigkeitsmerkmale ersetzen die bisher in der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister. Unter Abkehr von den bish... mehr

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Hausmeister / 5.2.2 Hausmeister

Für Hausmeister, die keine Schulhausmeister sind und die selbst Maschinen zu überwachen und zu bedienen haben sowie einfache Bürotätigkeiten wahrnehmen, erfolgt die Eingruppierung nach Teil A Abschn. I, Ziff. 2 EntgO – Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten). Ob diese Tätigkeiten einen einzigen Arbeitsvorgang[1] oder verschiedene Arbeitsvorgänge[2] bilden, ist vom... mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 8.1 Gehaltserhöhung

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2024 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.600 EUR. Ab dem 1.7.2025 erfolgt aufgrund einer Höhergruppierung eine Entgelterhöhung auf 6.200 EUR monatlich. Im Dezember 2025 wurde eine Entgelterhöhung ab 1.3.2026 auf 6.520 EUR monatlich vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2025 und 2026 Versicherungspfl... mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
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Eingruppierung eines Beschäftigten als Gruppenleiter in einer Serviceeinheit

Voraussetzung zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b TV-L als Gruppenleiters bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften ist, dass die/der Beschäftigte die Geschäftsabläufe einer großen Serviceeinheit oder Geschäftsstelle koordiniert. Eine solche große Einheit liegt tariflich erst vor, wenn der Arbeitskräftebedarf deutlich über der Mindestgröße einer Gruppe liegt; eine... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.4 Zeitpunkt der Zeugniserteilung

Der Anspruch auf Zeugniserteilung entsteht nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Beendigung des Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses.[1] Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses beim Arbeitgeber beansprucht. Dabei darf man keine zu hohen Anforderungen an die Wortwahl des Zeugnisantrags stellen. Wünscht der Arbeitne... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.3 Höhergruppierungen (§ 29b)

Abs. 1 Diese Bestimmung regelt die Höhergruppierung aus Anlass des Inkrafttretens der Entgeltordnung VKA. Diese ist daran festzumachen, dass sich nicht die Tätigkeit des Beschäftigten geändert hat, sondern er aufgrund der Änderung der Tätigkeitsmerkmale trotz gleichbleibender Tätigkeit einen Anspruch auf Höhergruppierung hat. Praxis-Beispiel Ein am 1.1.2007 eingestellter Bezüg... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.8.3 Berücksichtigung einer Höhergruppierung/Herabgruppierung zwischen dem 1.10.2005 und dem 1.10.2007

Wurde der Beschäftigte vor dem 1.10.2007 höhergruppiert, z. B. wegen Berücksichtigung eines Bewährungs- oder Fallgruppenaufstiegs oder wegen Übertragung einer mit einer höheren Entgeltgruppe bewerteten Tätigkeit, so erhielt er in der höheren Entgeltgruppe Entgelt nach der regulären Stufe, deren Betrag mindestens der individuellen Zwischenstufe entsprach, jedoch nicht weniger... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.1.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts bestand frühzeitig Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien, dass es im TVöD keine Zeit-, Tätigkeits-, Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr geben wird. Dies war in § 17 Abs. 5 Satz 1 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung ausdrücklich geregelt (vgl. hierzu die Erl. zu § 17). Da bei der Gestaltung der Entgelttabelle des TVöD nich... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.5 Überleitung in die Anlage E zum BT-K und zum BT-B (§ 29d)

Diese Regelungen betreffen ausschließlich Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) oder den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) fallen. Abs. 1 Bis zum 31.12.2016 war in der Anlage 4 zum TVÜ-VKA die sog. Kr-Anwendungstabelle enthalten. Wie der bis zum 31.12.2016 geltenden Protok... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.4 Besondere Überleitungsregelungen (§ 29c)

Grundsätzlich erfolgt die Überleitung entgeltgruppen-, stufen- und betragsgleich. Ein Beschäftigter z. B. der EG 6 Stufe 5 mit einer Stufenlaufzeit von 3 Jahren in Stufe 5 wird in EG 6 Stufe 5 mit demselben (bisherigen) Tabellenentgelt übergeleitet und erreicht die Stufe 6 nach weiteren 2 Jahren. Allerdings haben sich durch die Entgeltordnung einige Änderungen ergeben, die b... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.3 Stufenzuordnung der Angestellten (§ 6 TVÜ)

Die Stufenzuordnung gem. § 6 ist der 3. Schritt der Überleitung der Angestellten in den TVöD. Abs. 1 (Grundsatz) Für die Stufenzuordnung der Angestellten haben die Tarifvertragsparteien eine pragmatische Lösung gefunden, die Besitzstände für die Beschäftigten gesichert und Kostensteigerungen für die Arbeitgeber weitgehend vermieden hat. Nachdem die ersten 2 Schritte der Überlei... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.3.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Nach Abs. 1 Satz 1 erhielten Beschäftigte, denen nach § 24 Abs. 1 BAT vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit oder nach § 24 Abs. 2 BAT vertretungsweise eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden war und welche die entsprechende Zulage am 30.9. bereits erhielten, auch nach dem 1.10.2005 weiterhin diese Zulage als Besitzstandszulage. Nun ist allerdings ... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.8.1 Entgeltgruppen 3 bis 8

War bei Angestellten der Entgeltgruppen 3 bis 8 am Stichtag der Einführung des neuen Tarifrechts die Hälfte der Zeitdauer für einen Aufstieg in die nächste BAT-Vergütungsgruppe erfüllt, erfolgte der "Aufstieg" in die nächsthöhere Entgeltgruppe zum jeweiligen individuellen Aufstiegszeitpunkt. Beispiel 1 Eine Angestellte, eingruppiert in BAT VII mit Bewährungsaufstieg nach 6 Ja... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.2.1 TVÜ-VKA

In § 9 sind folgende Fallgestaltungen geregelt: Abs. 1: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag bereits zu. Abs. 2: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre bei Fortgeltung des bisherigen Rechts ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg erreicht worden. Abs. 3: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre ... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.2.1 TVÜ-VKA

Übersicht § 10 TVÜ-Bund/VKA regelt den Fall, dass am Stichtag der Überleitung die höherwertige Tätigkeit bereits übertragen worden ist. § 14 TVöD regelt den Fall, dass einem ab dem 1.10.2005 neu eingestellten Beschäftigten eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen wird. § 18 TVÜ-Bund/VKA regelt die Fälle, dass einem übergeleiteten Beschäftigten nach dem Stichtag bis ... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.2 Vergleichsentgelt (§ 5 TVÜ)

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gem. § 5 ist der 2. Schritt der Überleitung in den TVöD. Soweit Abs. 1 auf die "erhaltenen" Bezüge abstellt, folgt daraus nicht, dass in Fällen, in denen dem Beschäftigten im Monat vor seiner Überleitung nicht der ihm zustehende ungekürzte Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine niedrigere Stufe gezahlt worden ist, das Vergleichsentgelt nur... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.5 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – Abschn. IVa (§ 28a bis § 28e)

§ 28a ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27.7.2009 in den TVÜ-VKA eingefügt worden, und zwar mit Wirkung vom 1.11.2009. Spätere Neuregelungen hierzu enthalten der Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30.9.2015, der Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29.4.2016, der Änderungstarifvertrag Nr. 15 vom 18.4.2018, der Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 25.10.2020, der Änderungstarifve... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.1 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen (§ 4 TVÜ)

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TVöD hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 bis 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (Abschn. III) In § 4 ist der 1. Schritt der Überleitung in den TVöD geregelt. Abs. ... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6 Überleitung in die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA – Abschn. IVb (§ 29 bis § 29d)

Am 1.1.2017 ist die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA in Kraft getreten. Gleichzeitig ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29.4.2016 zum TVÜ-VKA der Abschn. IVb in den TVÜ-VKA eingefügt worden. Dieser Abschn. regelt die Überleitung der Beschäftigten in die Entgeltordnung VKA und ist wie folgt aufgebaut: § 29 Grundsatz § 29a Besitzstandsregelungen § 29b H... mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.2 Besitzstandsregelungen (§ 29a)

Abs. 1 Bereits § 17 Abs. 4 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung enthielt die Regelung, dass Anpassungen der Eingruppierung aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung mit Wirkung für die Zukunft erfolgen (Satz 1) und bei Rückgruppierungen, die in diesem Zusammenhang erfolgen, finanzielle Nachteile im Wege einer nicht dynamischen Besitzstandszulage auszugleiche... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.1 Beschäftigte in Entgeltgruppen 9 bis 15

Die persönliche Zulage bemisst sich nach § 14 Abs. 3 TV-L für Beschäftigte, die in den Entgeltgruppen 9 bis 14 eingruppiert sind, aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe (Tabellenentgelt § 15 TV-L) und mindestens der Stufe 2 der Entgeltgruppe, die dem Beschäftigten nach § 17 Abs. 4 Satz 1 u. 2 TV-L zustehen würde bei dauerhafter Übertragung... mehr

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Entgelt / 3.7.1.4 Höhergruppierung auf Antrag

3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund) Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der... mehr

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Entgelt / 3.7.1.3 Stufengleiche Höhergruppierung

3.7.1.3.1 Regelfall Mit Wirkung zum 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Die Beschäftigten behalten dadurch die bereits in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe. Das zeitversetzte Inkrafttreten der stufengleichen Höhergruppierung und der Entgeltordnung(en) ist dem Umstand geschuldet, dass Beschäftigte, welche nach Inkrafttrete... mehr

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Entgelt / 3.7.3.2 Zeitliches Zusammenfallen von Stufenaufstieg und Höhergruppierung

Eine Besonderheit ergibt sich auch, wenn ein Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe gem. § 16 Abs. 3 bzw. Abs. 4 TVöD mit der Höhergruppierung gem. § 17 Abs. 4 TVöD zeitlich zusammenfällt. In diesen Fällen ist zunächst der Stufenaufstieg und erst danach die Höhergruppierung vorzunehmen. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Reihenfolge der Ereignisse. mehr

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Entgelt / 3.7.3 Höhergruppierung – Besonderheiten

3.7.3.1 Beginn der Zahlung Bei Höhergruppierungen erhält der Beschäftigte immer vom Beginn des Monats der Höhergruppierung an das Entgelt der höheren Entgeltgruppe (evtl. mit Zulage unter Berücksichtigung des Garantiebetrags bis 28.2.2014 [Bund]/28.2.2017 [VKA]), selbst wenn die Höhergruppierung am Ende des Monats erfolgt (Satz 5). Eine Ausnahme besteht lediglich in Fällen de... mehr

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Entgelt / 3.7.2 Beginn der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

3.7.2.1 Anwendung des § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 4a Satz 3, Abs. 4a.1 Satz 3 TVöD Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (zu den Ausnahmen bei stufengleicher Höhergruppierung Ziff. 3.7.1.3.2). Dies gilt sowohl bei der stufengleichen Höhergruppierung (hierzu ZIff. 3.7.1.3) als a... mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.1 Höhergruppierung aus einer regulären Stufe

Im Falle der Höhergruppierung (Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit oder nachlaufender Bewährungsaufstieg aus der Überleitung) war die Stufe in der höheren Entgeltgruppe betragsmäßig zu ermitteln. Hierzu wurde der Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhalten hat. Die Ermittlung der zutreffend... mehr

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Entgelt / 3.7.1 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

Hinsichtlich der Stufenzuordnung bei Höhergruppierung muss aufgrund der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung (ab dem 1.3.2014 beim Bund und ab dem 1.3.2017 bei der VKA) danach unterschieden werden, wann die Höhergruppierung vorgenommen wurde bzw. bei rückwirkender Korrektur der Eingruppierung vorzunehmen gewesen wäre. Bei Höhergruppierungen, welche vor dem 1.3.2014... mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.4 Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Erfolgte die Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, wurde zur Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe nur das bisherige Tabellenentgelt berücksichtigt. Etwaige vor der Höhergruppierung gewährte Zulagen wie eine bis dahin nach § 14 Abs. 1, 3 TVöD gezahlte persönliche Zulage waren im Rahmen des betragsmäßigen Stuf... mehr

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Entgelt / 3.7.5.1 Höhergruppierung und Herabgruppierung

Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass auch beim Tabellenwechsel hinsichtlich der Stufenzuordnung und -laufzeit die allgemeinen Regelungen zur Höhergruppierung und Herabgruppierung gelten. 3.7.5.1.1 Höhergruppierung Ergibt sich durch den Tätigkeitswechsel nach den Zuordnungstabellen in § 15 Abs. 2 TVöD-V, § 15 Abs. 2.1 TVöD-K, § 15 Abs. 2.1 TVöD-B eine Höherwertigkeit... mehr

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Entgelt / 3.7.5.1.1 Höhergruppierung

Ergibt sich durch den Tätigkeitswechsel nach den Zuordnungstabellen in § 15 Abs. 2 TVöD-V, § 15 Abs. 2.1 TVöD-K, § 15 Abs. 2.1 TVöD-B eine Höherwertigkeit der neuen Entgeltgruppe, werden die Beschäftigten in der höheren Entgeltgruppe der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt... mehr