Fachbeiträge & Kommentare zu Höhergruppierung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei Tabellenwechsel

Es gibt Fallgestaltungen, dass ein Beschäftigter, welcher bisher Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst wahrgenommen hatte, zukünftig Tätigkeiten im allgemeinen Verwaltungsdienst oder im Pflegedienst wahrnehmen soll oder umgekehrt. Für alle diese Konstellationen eines Tabellenwechsels enthält der Tarifvertrag keine Regelung Nunmehr hat die VKA hierzu Stellung genommen fü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.1 Übersicht

Eine Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD (nur) auf Antrag ist vorgesehen für Leiterinnen von Kindertagesstätten, Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten und Leiterinnen von Erziehungsheimen sowie deren ständige Vertreterinnen. Von der Regelung nicht erfasst si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.5.2 Beschäftigte, die am 30.6.2015 Entgelt nach einer individuellen Endstufe erhalten

Erfolgt die Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe (Punkt 10.3) oder die Höhergruppierung (Punkt 10.4) aus einer individuellen Endstufe, erhalten diese Beschäftigten in der höheren Entgeltgruppe das Entgelt ihrer bisherigen individuellen Endstufe zuzüglich eines Zuordnungs- bzw. Höhergruppierungsgewinns. Dieser entspricht dem Zuordnungs- bzw. Höhergruppierungsgewinns, den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.4 Antragserfordernis

Für die Höhergruppierung ist nach § 28b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA ein Antrag bis zum 30.6.2016 erforderlich (Ausschlussfrist). Hinweis Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Antrag schriftlich gestellt werden. Bei rechtzeitigem Antrag innerhalb der Ausschlussfrist wirkt der Antrag nach § 28b Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA auf den 1.7.2015 zurück. Die Beschäftigten werden daher aus der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 9.1 Beibehaltung der bisherigen Eingruppierungsmerkmale

Im TVöD waren die Paragrafen zur Eingruppierung (§ 12 TVöD) und zur Eingruppierung in besonderen Fällen (§ 13 TVöD) zum Zeitpunkt 1.11.2009 noch nicht belegt. Es wurde hier auf die künftige Entgeltordnung verwiesen. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.2 Übersicht über die Tarifeinigung

Die Tarifeinigung erfolgte durch 3 Änderungstarifverträge: Änderungstarifvertrag Nr. 20 zum TVöD-BT-V, Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVöD-BT-B, Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-VKA. Die Tarifeinigung unterscheidet zwischen der von Amts wegen erfolgenden Zuordnung bestimmter Eingruppierungsmerkmale zu einer höheren Entgeltgruppe mit Wirkung zum 1.7.2015 (siehe nachfolgend Pun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.2.1 Auffinden der Entgeltgruppe

Der Anhang zu der Anlage C TVöD enthält die vollständige Wiedergabe der Tätigkeitsmerkmale in § 2 Abschn. B des Tarifvertrags zur Änderung der Anlage 1a zum BAT vom 24.4.1991 mit den aufgrund der aktuellen Rechtslage notwendigen redaktionellen Anpassungen sowie 3 inhaltlichen Veränderungen. Neu sind folgende Regelungen: Für Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entspre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.7 Erneutes Wahlrecht zum 1.7.2015

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30.9.2015 zum TVÜ-VKA ist für die Beschäftigten, die 2009 von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht haben, in § 28b Abs. 5 TVÜ-VKA erneut ein Wahlrecht eingeräumt worden, mit Wirkung zum 1.7.2015 in den Anhang zu der Anlage C zum TVöD zu wechseln. Es handelt sich dabei um folgende Beschäftigtengruppen: Beschäftigte, die durch ausdrü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.8 Leistungsorientierte Bezahlung

Da das Leistungsentgelt nach § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-V bzw. TVöD-B derzeit 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers beträgt, führt die Erhöhung der Tabellenentgelte bzw. die Zuordnung zu oder Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe durch den Änderungstarifvertrag Nr. 20 z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.5.1 Beschäftigte, die am 30.6.2015 ein Vergleichsentgelt erhalten

Bei Beschäftigten, die zum 30.6.2015 noch ein Vergleichsentgelt nach § 28a Abs. 3 TVÜ-VKA erhalten (siehe hierzu unten unter Punkt 22.4), bleibt das Vergleichsentgelt zum 1.7.2015 unverändert. Sind diese Beschäftigten zum 1.7.2015 nach § 28b Abs. 1 TVÜ-VKA einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet (siehe Punkt 10.3) oder haben sich die Tabellenentgelte ihrer Entgeltgruppe zum 1....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.3 Persönliche Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD

Entsprechend der Zuordnung der S-Entgeltgruppen der Anlage C zum TVöD nach Nr. 3 Abs. 3 der Anlage D.12 hat die persönliche Zulage für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 Abs. 3 TVöD für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen S 2 bis S 8b eingruppiert sind, 4,5 % des individuellen Tabellenentgelts betragen. Für die Beschäftigten in de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.2 Nach dem 30.9.2005 neu eingestellte Beschäftigte

Bei nach dem 30.9.2005 eingestellten Beschäftigten wird ebenfalls ein Vergleichsentgelt gebildet. Das Vergleichsentgelt bildet hier – mit Ausnahme der Leiterinnen von Kindertagesstätten bis 39 Plätze, die nach § 17 Abs. 5 Satz 2 TVÜ-VKA eine Besitzstandszulage in Höhe der bisherigen Vergütungsgruppenzulage erhalten – ausschließlich das den Beschäftigten am 31.10.2009 zustehe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.6.1 Überleitung in die Entgeltgruppe S 8

Die nachfolgend genannten Beschäftigten waren unter Berücksichtigung der Tätigkeitsmerkmale nach der Anlage 1a zum BAT in die Vergütungsgruppe Vc BAT und nach Ablauf eines 4-jährigen Bewährungszeitraums in die Vergütungsgruppe Vb BAT eingruppiert. Die der Vergütungsgruppe Vb BAT entsprechende Entgeltgruppe 9 TVöD sieht vor, dass die Stufe 5 erst nach 9 Jahren in Stufe 4 und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, nachfolgend "SuE") der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a sowie in einer der Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie in der S 14 und S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert sind, erhalten gemäß § 15 Abs. 2a TVöD-V bzw. § 15 Abs. 2.4 TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.2 Die Zuordnung im Einzelnen

Vom 1.7.2015 an sind folgende Tätigkeitsmerkmale in einer höheren Entgeltgruppe als bisher vereinbart: Entgeltgruppe S 11a (Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder von Tagesst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.9.1 Überleitung auf Antrag – § 28c TVÜ-VKA

Bei Inkrafttreten des Anhangs zu der Anlage C zum TVöD zum 1. November 2009 konnten am 1. Oktober 2005 in den TVöD übergeleitete Beschäftigte, die nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD in die Entgeltgruppen S 8 (mit Ausnahme bei Tätigkeiten der Fallgruppe 5) oder S 9 eingruppiert gewesen wären, nach § 28a Abs. 7 TVÜ-VKA wählen, ob sie nach dem Anhang zu der Anlage C zum T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.10 Strukturausgleiche

Strukturausgleiche nach § 12 TVÜ-VKA, die Beschäftigten, die nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD eingruppiert sind, noch zustehen, verringern sich bei Höhergruppierungen gem. § 28b Abs. 2 TVÜ-VKA (siehe oben unter Punkt 10.4) um den sich daraus ergebenden Höhergruppierungsgewinn (§ 28b Abs. 6 TVÜ-VKA). Die Anrechnung des Höhergruppierungsgewinns auf den Strukturausgleich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Stufenlaufzeit nach "korrigierender Höhergruppierung"

BAG, Urteil vom 8.12.2022, 6 AZR 459/21 Leitsatz (amtlich) Die Korrektur einer seit Beginn der Tätigkeit zu niedrigen Eingruppierung ist keine Höhergruppierung im Sinne von § 17 Abs. 4 TVöD-AT. Sachverhalt Die Klägerin ist seit dem 1. Januar 2017 bei der beklagten Stadt im Gemeindevollzugsdienst und in der Sekretariatsvertretung beschäftigt. Der TVöD-V findet auf das Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Aufwendungen für den Sprachunterricht als Werbungskosten (§ 9 EStG)

Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen zum Erlernen von Grundkenntnissen in einer gängigen Fremdsprache sind regelmäßig keine Fortbildungskosten und damit keine WK (BFH 171, 552 = BStBl 1993 II, 787). Sie können ausnahmsweise WK sein, wenn ein konkreter und enger Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht (BFH 172, 574 = BStBl 1994 II, 248). Dienen die Aufwendungen d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ortszuschlag / 3.2.6 Ehegatte im ruhenden Arbeitsverhältnis

Problematisch erscheint die Berechnung des Vergleichsentgelts in den Fällen, in denen der Ehepartner des überzuleitenden Angestellten zwar in einem BAT-Arbeitsverhältnis steht oder als Beamter/Beamtin beschäftigt ist, im Oktober 2006 jedoch keine Bezüge erhält wegen Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Elternzeit, Rente auf Zeit (gemeint ist hier die befristete Rente we...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.3 Dienstrechtliche Befugnisse (Abs. 4)

Rz. 30 In den Abs. 4 bis 6 sind die Befugnisse des Geschäftsführers geregelt, die im Wesentlichen denen eines Behördenleiters entsprechen, mit der Einschränkung, dass der Trägerversammlung nicht unwesentliche Entscheidungsrechte eingeräumt sind. Rz. 31 Es liegt in der Natur der Geschäftsführung, dass der Geschäftsführer auch das Personal führt (Abs. 4). Entscheidend ist die V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b, mithin dem von der Agentur für Arbeit und dem kommunalen Träger gebildeten Jobcenter (§ 6d). Der Geschäftsführer ist Behördenleiter und damit die oberste Führungskraft der gemeinsamen Einrichtung. Er wird von der Trägerversammlung hauptamtlich bestellt. Er leitet ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 15.5 Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4 Satz 3). Restzeiten aus der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe werden nicht angerechnet. Ungeachtet dessen erhält der Beschäftigte immer vom Beginn des Monats der Höhergruppierung an das Entgelt der höheren Entgeltgruppe (ev...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 18.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 15 Höhergruppierung § 17 Abs. 4 TV-L

15.1 Voraussetzungen Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschä...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 15.4 Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage

Bei der Ermittlung ist wie folgt vorzugehen: Schritt 1 (Stufenfindung): Der Beschäftigte wird in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhält. Untergrenze ist die Stufe 2. Eine bestehende oder in der Zielentgeltgruppe zu gewährende Entgeltgruppenzulage bleibt außer Betracht. Schritt 2: Es ist die Differenz zwischen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 15.6 Rückwirkende "Höhergruppierung" bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums

Es sind Fälle denkbar, dass Beschäftigte eine Überprüfung der Eingruppierung beantragt haben und die Überprüfung ergibt, dass die Tätigkeit schon von Beginn an zu niedrig bewertet war. In der Praxis erfolgt dann nicht selten die Korrektur dieses Bewertungsirrtums fälschlicherweise nach den Regeln einer Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L , mit der Folge, dass der Beschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 18 Die Beteiligung der Personalvertretung bei der Eingruppierung, Höhergruppierung sowie Herabgruppierung

18.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände Nach § 78 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Eingruppierung Höher- oder Rückgruppierung Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtig...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 15.2 Zuordnung der Stufe

Im Falle der Höhergruppierung erfolgt die Zuordnung zur Tabellenstufe in der höheren Entgeltgruppe nicht stufengleich, sondern die Zuordnung zur Stufe erfolgt nach dem Entgelt im Wege des betragsmäßigen Vergleichs. Der Beschäftigte wird in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhält. Untergrenze für die Zuordnun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 15.3.3 Ermittlung des Garantiebetrags für Höhergruppierungsvorgänge ab dem 1. Januar 2019

Bei der Ermittlung ist wie folgt vorzugehen: Schritt 1: Der Beschäftigte wird in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhält. Untergrenze ist – wie bisher – die Stufe 2. Hinweis Sonderregelung Stufenzuordnung Beachte abweichende Stufenzuordnungen bei Anträgen auf Höhergruppierung bzw. bei der Überleitung von Amts ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.9 Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TV-L)

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 TV-L den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13 TV-L R...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 15.3.2 Der Garantiebetrag ab dem 1.1.2019

Die Garantiebeträge sind zum 1. Januar 2019 auf 100 EUR (in den Entgeltgruppen 2 bis 8) bzw. 180 EUR (in den Entgeltgruppen 9a bis 15) erhöht worden (§ 17 Absatz 4 Satz 2 TV-L). Welcher Garantiebetrag zur Anwendung kommt, richtet sich nach der Entgeltgruppe, in die die Höhergruppierung erfolgt (Zielentgeltgruppe). So kommt beispielsweise bei einer Höhergruppierung aus der EG...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 15.1 Voraussetzungen

Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschäftigten geschuldeten...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 18.4 Mitbestimmung bei einer Herabgruppierung (Rückgruppierung)

Herabgruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Entgeltgruppe. Hier gilt Entsprechendes wie bei der Höhergruppierung. Auf die obigen Darlegungen wird daher verwiesen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8.3 Einstufung vergleichbarer Beschäftigter

Anträge auf Höhergruppierung werden häufig mit dem Hinweis begründet, dass ein Beschäftigter bei einer vergleichbaren Behörde mit dem gleichen Aufgabenbereich Entgelt z. B. nach der Entgeltgruppe 9 erhalte. In einem Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem Beschäftigten die Darlegungs- und Beweislast. So hat das BAG[1] darauf hingewiesen, dass der Mitarbeiter sein Eingruppier...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 15.3 Garantiebetrag

15.3.1 Ermittlung des Garantiebetrags bis zum 31.12.2018 Der Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L soll sicherstellen, dass Beschäftigte nach Übertragung der höherwertigen Tätigkeit einen Mindestgewinn erzielen. Bis zum 31.12.2018 war immer der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Tabellenentgelt und dem in der neuen Entgeltgruppe maßgebenden Tabellenentgelt maßge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 13.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrages auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Frau F. ist Sekretärin an einer von der katholischen Kirche getragenen Schule und erhält Entgelt aus EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergespräches zwischen dem Schulleiter Herrn...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8 Unerhebliche Kriterien für die Eingruppierung

In der Praxis werden häufig Anträge auf Höhergruppierung unter Hinweis auf bestimmte Kriterien gestellt wie z. B. Eingruppierung eines vergleichbaren Beamten oder Eingruppierungspraxis anderer öffentlicher Arbeitgeber. Es ist deshalb wichtig zu wissen, dass für die Prüfung der Frage, welchen Tätigkeitsmerkmalen die vom Beschäftigten auszuübende Tätigkeit zuzuordnen ist, folg...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.10 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TV-L)

Im Berufsalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen aus personalwirtschaftlichen/organisatorischen (sachlichen) Gründen Mitarbeitern vorübergehend für einen überschaubaren Zeitraum eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der vorliegenden Entgeltgruppe entspricht. In diesen Fällen greift nicht der Grundsatz der Tarifautomatik. J...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 15.3.1 Ermittlung des Garantiebetrags bis zum 31.12.2018

Der Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L soll sicherstellen, dass Beschäftigte nach Übertragung der höherwertigen Tätigkeit einen Mindestgewinn erzielen. Bis zum 31.12.2018 war immer der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Tabellenentgelt und dem in der neuen Entgeltgruppe maßgebenden Tabellenentgelt maßgeblich. Ergab sich bei der oben dargestellten Zuordnung i...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8.1 Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit

Die Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit ist unerheblich. Maßgebend für die Eingruppierung ist nicht die "ausgeübte", sondern die "auszuübende" Tätigkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Beschäftigte den Anforderungen gewachsen ist oder nicht. Dies fällt in den Bereich des Arbeitgeberrisikos. So hat das BAG bereits im Urteil vom 28.5.1968[1] entschieden, dass...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 18.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Eingruppierung Höher- oder Rückgruppierung Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist die...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 18.5 Auswirkungen einer unterlassenen Personalvertretungsbeteiligung

Wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt, ist zwischen den individualrechtlichen und den personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Der Entgeltanspruch beruht allein und ausschließlich auf der individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag und der sich hieraus ergebenden tariflichen Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dieser A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 15.3.4 Überleitung von Beschäftigten, die am 31.12.2018 einen Anspruch auf Zahlung eines Garantiebetrags hatten

Hatte ein Beschäftigter am 31.12.2018 einen Anspruch auf Zahlung eines Garantiebetrags nach dem seinerzeitigen Recht und bestand dieser Anspruch über den 31.12.2018 hinaus fort, hat er ab 1. Januar 2019 bis zum Erreichen der nächsten Stufe einen Anspruch auf den (in der Regel höheren) Garantiebetrag nach dem ab 1.1.2019 geltenden neuen Recht, Protokollerklärung zu § 17 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 18.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.4.3 Neue Zulage in der "kleinen" EG 9 ab dem 1. Januar 2018

Die "kleine" Entgeltgruppe 9 im TV-L ergibt sich aus der Überleitung von sehr verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT und Lohngruppen des MTArb in den TV-L im Jahr 2006. Die Ausdifferenzierung der unterschiedlichen Wertebenen erfolgte innerhalb der Entgeltgruppe 9 in den Stufen. Einige wurden in die reguläre Entgeltgruppe 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2.2 Auslegung der tariflichen Regelung der EG 1

Die Eingruppierung in die originäre EG 1 erfolgt eigenständig ohne Bezugnahme auf die bisherige Zuordnung in den Lohngruppenverzeichnissen.[1] Ausgangspunkt ist der Wortlaut. Die Tätigkeit muss "einfachst" beschaffen sein. Und dieser Begriff wird operationalisiert durch Tätigkeitsbeispiele in der Protokollerklärung zur EG 1. Aufgrund des Tatbestandsmerkmals "z. B." ist die Au...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.11 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 1 Satz 3 TV-L). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer jede ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 11.5.2 Rechtslage ab dem 1.1.2019

Die Tarifvertragsparteien haben in einem ersten Schritt gedanklich die Entscheidung des BAG[1], umgesetzt, nach der die o. a. Zulagen auch neu eingestellten Beschäftigten zustehen. In einem zweiten Schritt wurde die bisherige tarifliche Regelung, dass die o. a. Zulagen längstens bis zu einer Neuregelung der entsprechenden Abschnitte gezahlt werden, umgesetzt. Die Zulagenbetr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.14.1 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung

Bei manchen Tätigkeitsmerkmalen ist die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig, wie z. B. in Teil I EG 14 Fg. 4, EG 15 Fg.2, Teil II Abschnitt 2.1 EG 15, Abschnitt 2.2 EG 15 Fg. 1,5,6,7, Abschnitt 2.3 EG 15, Abschnitt 4 EG 9 Fg.6, Abschnitt 11.1 EG 12, Abschnitt 11.4 EG 12, EG 11, Abschnitt 11.5 EG 9, Abschnitt 13 EG 9 Fg. 4. Die jeweili...mehr