Fachbeiträge & Kommentare zu Höhergruppierung

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Strukturausgleich / 7 Höhergruppierung (Abs. 5)

Abgesehen von Veränderungen der Strukturausgleichsbeträge aufgrund von Änderungen des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit (Abs. 4) können sich niedrigere Zahlungen oder gar der völlige Wegfall des Strukturausgleichs auch infolge von Höhergruppierungen ergeben. Nach § 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Länder wird bei einer Höhergruppierung der Unterschiedsbetrag zum bisherigen Entgelt a...mehr

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Strukturausgleich / 1 Funktion des Strukturausgleichs (§ 12 TVÜ-Länder)

Der nachfolgende Beitrag bezieht sich auf die Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 12.10.2006. Beim sog. Strukturausgleich geht es nicht um eine Besitzstandsregelung im eigentlichen Sinne. Vielmehr sollen nicht (mehr) erfüllte Erwartungen, insbesondere im Hinblick auf noch a...mehr

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Strukturausgleich / 3.2 Die Tabelle Teil A der Anlage 3 (ohne Pflegepersonal)

Aufbau der Strukturausgleichstabelle Der Aufbau der Tabelle unterscheidet sich deutlich von der Tabelle im kommunalen Bereich. Die Tabelle gliedert sich in sieben Spalten. Die Spalten 1 bis 5 enthalten die Anspruchsvoraussetzungen, die Spalten 6 und 7 die Rechtsfolgen, also Höhe, Zahlungsbeginn und Dauer der Zahlung des Strukturausgleiches. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen...mehr

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Strukturausgleich / 8 Herabgruppierung

Nicht geregelt ist die Frage, wie sich eine Herabgruppierung nach dem 31. Oktober 2006 auf die Zahlung des Strukturausgleichs auswirkt. Nach Auffassung des BAG[1] hat eine Herabgruppierung keinerlei Auswirkung auf den vor der Herabgruppierung bestehenden Anspruch auf Strukturausgleich. Für die den Anspruch auf Strukturausgleich begründenden Voraussetzungen stellt die tarifli...mehr

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Aufbau-, Struktur und allge... / 3.1 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung

Bei manchen Tätigkeitsmerkmalen ist die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig, wie z. B. in Teil I EG 14 Fg. 4, EG 15 Fg.2, Teil II Abschnitt 2.1 EG 15, Abschnitt 2.2 EG 15 Fg. 1,5,6,7, Abschnitt 2.3 EG 15, Abschnitt 4 EG 9 Fg.6, Abschnitt 11.1 EG 12, Abschnitt 11.4 EG 12, EG 11, Abschnitt 11.5 EG 9, Abschnitt 13 EG 9 Fg. 4. Die jeweili...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 5.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 3 Höhergruppierung § 17 Abs. 4 TV-L

3.1 Voraussetzungen Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschäf...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 5 Die Beteiligung der Personalvertretung bei der Eingruppierung, Höhergruppierung sowie Herabgruppierung

5.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände Nach § 78 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Eingruppierung Höher- oder Rückgruppierung Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtige...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 3.2 Zuordnung der Stufe

Im Falle der Höhergruppierung erfolgt die Zuordnung zur Tabellenstufe in der höheren Entgeltgruppe nicht stufengleich, sondern die Zuordnung zur Stufe erfolgt nach dem Entgelt im Wege des betragsmäßigen Vergleichs. Der Beschäftigte wird in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhält. Untergrenze für die Zuordnun...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 3.1.2 Abgrenzung zur Stufenzuordnung

§ 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L regelt nur die Stufenzuordnung von Beschäftigten bei Höhergruppierung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Eine Übertragung höherwertiger Tätigkeiten kann nur in einem bestehenden Arbeitsverhältnis erfolgen. Nach einer rechtlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses und anschließender erneuter Einstellung findet § 16 TV-L (und nicht § 17 TV-L) Anwendu...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.10 Sonderfall: Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TV-L)

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 TV-L den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13 TV-L R...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 3.1 Voraussetzungen

Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschäftigten geschuldeten...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 5.4 Mitbestimmung bei einer Herabgruppierung (Rückgruppierung)

Herabgruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Entgeltgruppe. Hier gilt Entsprechendes wie bei der Höhergruppierung. Auf die obigen Darlegungen wird daher verwiesen.mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 3.1.1 Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 TV-L: Sonderfälle

Hinsichtlich der Höhergruppierung aufgrund des Hineinwachsens in eine höherwertige Tätigkeit gem. § 13 TV-L wird auf die Darlegungen unter Ziff. 1.10 verwiesen. Erfüllt ein Beschäftiger zunächst nicht die subjektiven Voraussetzungen eines Tätigkeitsmerkmals wird er gem. der Vorbem. Nr. 1 zu allen Teilen der EntgO in eine niedrigere Entgeltgruppe eingruppiert. Werden diese sub...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.8.3 Einstufung vergleichbarer Beschäftigter

Anträge auf Höhergruppierung werden häufig mit dem Hinweis begründet, dass ein Beschäftigter bei einer vergleichbaren Behörde mit dem gleichen Aufgabenbereich Entgelt z. B. nach der Entgeltgruppe 9b erhalte. In einem Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem Beschäftigten die Darlegungs- und Beweislast. So hat das BAG[1] darauf hingewiesen, dass der Mitarbeiter sein Eingruppie...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrages auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Herr F. ist Sekretär an einer von der katholischen Kirche getragenen Schule und erhält Entgelt aus EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergespräches zwischen dem Schulleiter Herrn M...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.8 Unerhebliche Kriterien für die Eingruppierung

In der Praxis werden häufig Anträge auf Höhergruppierung unter Hinweis auf bestimmte Sachverhalte gestellt wie z. B. Qualität der Arbeit, Eingruppierung eines vergleichbaren Beamten oder Eingruppierungspraxis anderer öffentlicher Arbeitgeber. Es ist deshalb wichtig zu wissen, dass für die Prüfung der Frage, welchen Tätigkeitsmerkmalen die vom Beschäftigten auszuübende Tätigk...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.9.2 Direktionsrecht: Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TV-L)

Im Berufsalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen aus personalwirtschaftlichen/organisatorischen (sachlichen) Gründen Mitarbeitern vorübergehend für einen überschaubaren Zeitraum eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der vorliegenden Entgeltgruppe entspricht. In diesen Fällen greift nicht der Grundsatz der Tarifautomatik. J...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 5.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Eingruppierung Höher- oder Rückgruppierung Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist die...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 5.5 Auswirkungen einer unterlassenen Personalvertretungsbeteiligung

Wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt, ist zwischen den individualrechtlichen und den personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Der Entgeltanspruch beruht allein und ausschließlich auf der individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag und der sich hieraus ergebenden tariflichen Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dieser A...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.8.1 Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit

Die Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit ist unerheblich. Maßgebend für die Eingruppierung ist nicht die "ausgeübte", sondern die "auszuübende" Tätigkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Beschäftigte den Anforderungen gewachsen ist oder nicht. Dies fällt in den Bereich des Arbeitgeberrisikos. So hat das BAG bereits im Urteil vom 28.5.1968[1] entschieden, dass...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 5.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.9.3 Kein Direktionsrecht: Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 1 Satz 3 TV-L). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit sind Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer jede zumutbare ...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 4.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkeiten denkbar: Die Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe stellt eine eigenständige vertragliche Vereinbarung über die Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit dar (siehe hierzu auch Ziff. 1.2.)....mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 2.3 Entgeltbestandteile, die entsprechend der Tariferhöhung angepasst werden

Dynamisch ausgestaltet sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Entgeltbestandteile. Sie erhöhen sich bei einer Tariferhöhung grundsätzlich um denselben Prozentsatz, um den sich das Tabellenentgelt erhöht. Aufgrund der Kombination aus prozentualer Erhöhung und "Mindesterhöhungsbetrag" zum 1.4.2026 haben die Tarifvertragsparteien festgelegt, zum 1.4.2026 die dynamische...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 2.5 Entgeltbestandteile, die sich aufgrund einer Neuberechnung ändern

Bestimmte Zulagen oder Einmalzahlungen berechnen sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Stufenbeträgen verschiedener Entgeltgruppen oder aus einem festen Prozentsatz eines bestimmten Tabellenentgeltbetrags. Diese Zulagen oder Einmalzahlungen verändern sich bei einer Tariferhöhung "automatisch", weil sich die zugrunde liegenden Werte durch die Tariferhöhung verändern. D...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 3.1 Eingruppierung ohne Ausbildungsbezug (sog. erster Strang)

Die Eingruppierung knüpft ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Das Vorliegen eines Bachelorabschlusses ist nicht erforderlich. Die Ausgestaltung der Tarifmerkmale ließ auch vor der Einführung des sog. zweiten Strangs zum 1.1.2020 – in Abgrenzung zu den EG 1 bis 4 – deutlich erkennen, dass Tätigkeiten erfasst werden, die im Regelfall mindestens eine 3-jährige Berufs...mehr

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Historie der Eingruppierung / 3.2 Neue Zulage in der "kleinen" EG 9 ab dem 1. Januar 2018

Die "kleine" Entgeltgruppe 9 im TV-L ergibt sich aus der Überleitung von sehr verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT und Lohngruppen des MTArb in den TV-L im Jahr 2006. Die Ausdifferenzierung der unterschiedlichen Wertebenen erfolgte innerhalb der Entgeltgruppe 9 in den Stufen. Einige wurden in die reguläre Entgeltgruppe 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenl...mehr

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Historie der Eingruppierung / 3.1 Die Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 und KR 9a bis KR 12a ab dem 1. Januar 2018

Aufgrund der Tarifeinigung vom 17. Februar 2017 wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 in der Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15 (Anlage B zum TV-L) in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie in den Entgeltgruppen KR 9a bis KR 11a (Anlage C zum TV-L) und ab dem 1.10.2018 auch in KR 11b und 12a jeweils eine neue Stufe 6 ausgebracht. Die Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.7 Höhergruppierung (Absatz 2a)

Im Gegensatz zum TVöD (dort § 17 Abs. 4) enthielt der TV-V bis zum 29. Februar 2016 weder eine Regelung der Höhergruppierung selbst noch eine Regelung darüber, wie in den Fällen einer Höhergruppierung hinsichtlich der Stufenzuordnung zu verfahren ist.[1] Erst durch den 11. Änderungstarifvertrag vom 29. April 2016 ist in § 5 ein neuer Absatz 2a eingefügt worden, der die sog. ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.7.2 Höhergruppierung aus einer individuellen Zwischenstufe

Für die Höhergruppierung aus einer individuellen Zwischenstufe im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 8 bzw. § 22a Abs. 1 Satz 6 TV-V kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht: Es erfolgt eine vertikale Steigerung. Dabei sind jedoch unterschiedliche Rechenwege denkbar. Diese werden anhand eines Beispielsfalls erläutert, bei dem sich ein Arbeitnehmer in der Entgeltgruppe 5 in einer indi...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.7.3 Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung (Absatz 2a Satz 2)

Nach § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung. Eine vergleichbare Regelung enthielt der TV-V bis zum 29. Februar 2016 nicht. Seit dem 1. März 2016 ist nunmehr tarifvertraglich geregelt, dass die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung beginnt (Abs. 2a Satz 2). Diese A...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.3 Arbeitnehmer mit zu erwartender Höhergruppierung oder Vergütungsgruppenzulage (Absatz 2)

Diese Vorschrift enthält eine besondere Übergangsregelung für die Fälle, in denen Arbeitnehmer bei Fortgeltung des BAT bzw. BMT-G II die Möglichkeit hätten, im Wege des Bewährungs-, Zeit- oder Tätigkeitsaufstiegs die nächsthöhere Vergütungs- bzw. Lohngruppe zu erreichen oder nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit eine Vergütungsgruppenzulage zu erhalten. Da der TV-V diese Auf...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.8 Herabgruppierung

Die Herabgruppierung ist im TV-V nicht geregelt. Der Grund hierfür liegt wohl in der geringen praktischen Relevanz bei kommunalen Versorgungsbetrieben. Demgegenüber bestimmt § 17 Abs. 4 TVöD, dass die/der Beschäftigte bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen ist. Die Herabgruppierung erfolgt also e...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.4.2 Bemessung der Zulage (Absatz 3 Satz 2)

§ 5 Abs. 3 Satz 2 regelt die Bemessung der Zulage. Im Unterschied zu § 24 Abs. 3 BAT und der zuletzt mit Wirkung vom 1.3.2018 geänderten Regelung in § 14 Abs. 3 TVöD (Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeit ergeben hätte) ist unabhängig von der Wertigkeit der vorübergehend übertragenen Tätigkeit in allen Fällen die nächst...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.9.2 Abbau des Besitzstands (Absatz 8 Satz 2)

Absatz 8 Satz 2 regelt den Abbau des Besitzstandes. Die aus dem früheren Tarifrecht resultierenden Zahlungen entfallen bzw. vermindern sich bei Stufenaufrückungen nach Absatz 1 Satz 6 bzw. § 5 Abs. 2 Satz 2 um die Hälfte des Steigerungsbetrags sowie bei Höhergruppierungen um den vollen Differenzbetrag zwischen den beiden Entgeltgruppen. Befindet sich der leistungsgeminderte ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.9.2 Abbau des Besitzstandes (Absatz 8 Satz 2)

§ 22 Abs. 8 Satz 2 regelt den Abbau des Besitzstandes. Die aus dem früheren Tarifrecht resultierenden Zahlungen entfallen bzw. vermindern sich bei Stufenaufrückungen nach Absatz 1 Satz 8 bzw. § 5 Abs. 2 Satz 2 um die Hälfte des Steigerungsbetrags sowie bei Höhergruppierungen um den vollen Differenzbetrag zwischen den beiden Entgeltgruppen. Befindet sich der leistungsgeminder...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.4 Bestandteile des Vergleichsentgelts (Absatz 1 Satz 4)

Absatz 1 Satz 4 enthält eine abschließende Aufzählung der Bestandteile des Vergleichsentgelts. Wesentlicher (ggf. einziger) Bestandteil ist nach Buchst. a das Tabellenentgelt bzw. eine individuelle Zwischen- oder Endstufe. Alle anderen Bestandteile des Vergleichsentgelts (Buchst. b bis e) werden nur dann berücksichtigt, wenn im Einzelfall die entsprechenden Voraussetzungen h...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.3.1 Erreichen der höheren Vergütungsgruppe/Vergütungsgruppenzulage innerhalb von 2 Jahren (Absatz 2 Satz 1)

Dem Umstand, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Ersetzung des BAT und BMT-G II nicht mehr in den Genuss der Höhergruppierung bzw. der Vergütungsgruppenzulage kommt, wird dadurch Rechnung getragen, dass er bei der Zuordnung nach Absatz 1 Satz 2, also bei der Überleitung in die für ihn maßgebenden Entgeltgruppe, so behandelt wird, als hätte er die nächsthöhere Vergütungs- bzw....mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.3.2 Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-VKA (Absatz 2 Satz 2)

Durch die Regelung in Absatz 2 Satz 2 wurde die Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-VKA, also das Äquivalent für die ansonsten zustehende Vergütungsgruppenzulage, einer Höhergruppierung gleichgestellt. Die Arbeitnehmer, die bei Weiteranwendung des TVöD und des TVÜ-VKA – gerechnet ab dem Stichtag (Absatz 1 Satz 1) – innerhalb von 2 Jahren Anspruch auf eine Zulage nach § 9 TVÜ-VKA...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.3 Vergleichsentgelt für die Stufenzuordnung (Absatz 1 Satz 3)

Das für die Stufenzuordnung maßgebende Vergleichsentgelt ist auf der Basis der am Stichtag tatsächlich erhaltenen Bezüge zu ermitteln. Damit haben die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck gebracht, dass im Rahmen der Überleitung keine umfangreichen Überlegungen dergestalt angestellt werden sollen, was dem Arbeitnehmer möglicherweise rechtlich zusteht oder nicht. Dies bedeutet, ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.3 Vergleichsentgelt für die Stufenzuordnung (Absatz 1 Satz 3)

Für die Zuordnung ist grundsätzlich die am Stichtag tatsächlich vereinbarte Entgeltgruppe des TVöD maßgebend. Ausnahmen von diesem Grundsatz waren in Absatz 2 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung (bevorstehende Aufstiege nach § 8 Abs. 1 TVÜ-VKA, bevorstehende Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-VKA) geregelt. Erhält jedoch z. B. ein Beschäftigter am Stichtag bereits eine ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.3.1 Aufstieg nach § 8 Abs. 1 TVÜ-VKA (Absatz 2 Satz 1)

Dem Umstand, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Überleitung aus dem TVöD in den TV-V nicht mehr in den Genuss der Höhergruppierung kam, wurde dadurch Rechnung getragen, dass er bei der Zuordnung nach Absatz 1 Satz 2, also bei der Überleitung in die für ihn maßgebenden Entgeltgruppe, so behandelt wurde, als hätte er die nächsthöhere Entgeltgruppe des TVöD schon erreicht. Dies...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.3.2 Erreichen der höheren Vergütungsgruppe/Vergütungsgruppenzulage nach mehr als 2 Jahren (Absatz 2 Satz 2)

Sofern – gerechnet ab dem Stichtag – mehr als 2 Jahre für den Aufstieg bzw. den Erhalt der Vergütungsgruppenzulage benötigt werden, wird der Arbeitnehmer grundsätzlich wie im Fall von Satz 1 behandelt, allerdings mit 2 wichtigen Abweichungen: Das Vergleichsentgelt wird nicht nach Absatz 1 Satz 7 um 2, 4 bzw. 6 v. H. erhöht. Außerdem richtet sich die weitere Gehaltsentwicklung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.2 Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 2)

Ebenfalls abweichend vom Vergütungssystem des BAT und vom Lohnsystem des BMT-G II steigt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 Satz 2 nicht alle 2 Jahre in die nächsthöhere Stufe auf, sondern in länger werdenden Zeitabschnitten. Damit wollen die Tarifvertragsparteien der häufig geäußerten Kritik Rechnung tragen, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den ersten Berufsjah...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.1 Vorbemerkungen

§ 22 ist die umfangreichste Vorschrift im Mantelteil des TV-V. Dies beruht darauf, dass die Tarifvertragsparteien von Anfang an das Ziel verfolgt haben, das am Stichtag der Überleitung in den Betrieben vorhandene Personal vollständig in den TV-V überzuleiten, um ein unter Umständen jahrelanges Nebeneinander von BAT und BMT-G II einerseits sowie TV-V andererseits zu vermeiden...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der Stufe 6, eine Vorweggewährung von Entgeltstufen (Sonderregelung für Krankenhäuser in § 17 Abs. 4.1 TVöD-K) ist zu berücksichtigen, die in Monatsbeträgen festge...mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 7.1.2.1 Höhergruppierung nach Verminderung der Jahressonderzahlung

Praxis-Beispiel (Fortsetzung des Beispiels aus Ziffer 5.3.2 Änderung des Beschäftigungsumfangs) Ein Beschäftigter ist als Erzieher und Praxisanleiter in der kommunalen Kindertagesstätte tätig. Er ist eingruppiert in Entgeltgruppe S 8a, zugeordnet der Stufe 5. Am 1.9.2026 war er teilzeitbeschäftigt mit 70 %. Der Beschäftigte verlangte bis 1.9.2026 drei Tauschtage. Die Jahresso...mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 5.3.2 Änderung des Beschäftigungsumfangs

Für die Berechnung des Wertes eines Tauschtages ist maßgebend der Beschäftigungsumfang am Stichtag 1. September. Komplex gestaltet sich die Berechnung des Tauschtagewertes bei Änderungen des Beschäftigungsumfangs. Bemessungsgrundlage ist auch bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs das durchschnittliche monatliche Entgelt in den Monaten Juli, August, September. Für die E...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 1 Die wesentlichen Eckpunkte der Tarifeinigung:

Entgelterhöhung: Die Entgelte werden in drei Schritten erhöht, zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 EUR, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent, zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent. Wechselschicht- und Schichtzulagen: Die Wechselschicht- und Schichtzulagen werden deutlich erhöht Angleichung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West:...mehr