Fachbeiträge & Kommentare zu Hilfsmittel

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 4. Ausgewählte Hilfsmittel bei Pflegebedürftigkeit

Rz. 318 Neben den Ansprüchen auf Erstattung der Pflegekosten hat der pflegebedürftige Geschädigte eine Anzahl weiterer vermehrter Bedürfnisse, die im Einzelnen vom Rechtsanwalt zu regulieren sind. So kann zum Beispiel die behindertengerechte Ausstattung des bereits vorhandenen Wohnraums zum Tragen kommen. Im Einzelfall kann auch die Notwendigkeit des Umbaus von vorhandenem W...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / II. Abgrenzung zum Heil- und Hilfsmittelverzeichnis, § 139 SGB V

Rz. 286 Von den vermehrten Bedürfnissen i.S.d. § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB sind die Heil- und/oder Hilfsmittel abzugrenzen, die vom Sozialversicherungsträger nach den §§ 30, 31 SGB VII gewährt werden können. Nach der Definition des § 30 SGB VII sind "Hilfsmittel alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsp...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / III. Alphabetische Liste vermehrter Bedürfnisse

Rz. 287 Für den Schadensersatz der vermehrten Bedürfnisse ist nicht entscheidend, ob die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben einmalig oder wiederkehrend, regelmäßig oder unregelmäßig oder aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Deshalb kann in der nachfolgend aufgeführten alphabetischen Liste nur ein kleiner Teil der möglichen vermehrten Bedürfnisse wiedergegeben werde...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Fälligkeit

Rz. 284 Der Anspruch auf Ersatz von vermehrten Bedürfnissen entsteht mit dem Eintritt der Bedarfsmehrung, nicht erst mit deren Befriedigung (so auch BGH NJW 1970, 1411). Daraus folgt, dass die konkrete Anschaffung von Hilfsmitteln zur Befriedigung vermehrter Bedürfnisse nicht erforderlich ist. Häufig scheitert die Anschaffung nämlich bereits daran, dass der Geschädigte nicht...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / IV. Bedarfsermittlung

Rz. 289 Nachdem der Geschädigte gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt die Auswahl der notwendigen Hilfsmittel zur Bewältigung und Befriedigung seiner vermehrten Bedürfnisse ausgewählt hat, stellt sich die Frage, in welchem Umfang diese beim Versicherer zu beziffern sind: einmalig oder regelmäßig oder unregelmäßig in mehrjährigen Abständen – je nachdem, wann eine erneute Anschaff...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / 2. Arztkontakt/Rücksprache

Rz. 175 Hier sind Orthopäde, Unfallchirurg, Neurologe, Physiotherapeut, Psychotherapeut, Ergotherapeut und/oder Orthopädietechniker zu kontaktieren. Aufgrund der Komplexität dieser Schädigung ist nur ein Zusammenwirken sämtlicher Fachleute zielführend. Gerade im Bereich der vermehrten Bedürfnisse ist gründliche Arbeit erforderlich, da Querschnittsgelähmte viele verschiedene ...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / b) Arztkontakt/Rücksprache

Rz. 93 Hier sind Physiotherapeut, Unfallchirurg, Orthopäde und/oder Orthopädietechniker zu kontaktieren. Geschädigte müssen oft Einlagen tragen und orthopädische Hilfsmittel benutzen. Deshalb ist die Rücksprache mit einem Orthopädietechniker wichtig.mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / 3. Erwerbsschaden

Rz. 19 Auch beim Erwerbsschaden können eventuell eintretende Komplikationen, Spätfolgen oder Risiken bei den Ausgangsverletzungen zu erhöhten Schadensersatzansprüchen führen. Hier besteht generell die Möglichkeit, entweder die Risiken durch Zukunftsschadensvorbehalte abzusichern oder aber sich die etwaigen Komplikationen durch höhere Schadensersatzleistungen abfinden zu lass...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / M. Künstliche Intelligenz (KI)

Rz. 278 Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Technologie, die es Computern ermöglicht, menschenähnliche Aufgaben zu erledigen, wie z.B. wie das Verstehen von Sprache, das Lösen von Problemen oder das Erstellen von Texten. Besonders bekannt sind KI-basierte Sprachmodelle, die Texte schreiben, übersetzen oder zusammenfassen können. Die bekanntesten Modelle sind:mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Umfang

Rz. 277 Der Begriff der "vermehrten Bedürfnisse" umfasst daher alle unfallbedingten Mehraufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten in Folge dauernder Beeinträchtigungen seines körperlichen Wohlbefindens entstehen. Es muss sich demnach grundsätzlich um Mehraufwendungen handeln, die dauernd und regelmäßig erforderlich sind und die...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Lösung

Rz. 274 (anhand statistischer Durchschnittswerte ermittelt nach Schah Sedi, Praxishandbuch Haushaltsführungsschaden, 1. Aufl., 2017)mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / b) Arztkontakt/Rücksprache

Rz. 82 Hier sind Physiotherapeut, Unfallchirurg, Orthopäde und/oder Orthopädietechniker zu kontaktieren. Insbesondere im Bereich der vermehrten Bedürfnisse ist eine Rücksprache mit dem Orthopädietechniker sinnvoll, da bei derartigen Verletzungen fast immer orthopädisches Schuhwerk notwendig ist sowie weitere technische Hilfsmittel eingesetzt werden müssen. Mitunter sind auch...mehr

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§ 12 Anhang / II. Fragebogen zur Pflege/Betreuung

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Pflege- und Betreuungsübersicht für Unfallereignissemehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / 2. Amputationen

Rz. 239 Amputation bedeutet die Abtrennung eines Körperteils. Man unterscheidet zwischen Amputation als chirurgischem Eingriff und traumatischer Amputation als Unfallfolge. Man differenziert ferner zwischen Amputationen aufgrund von arteriellen Verschlusskrankheiten und den Amputationen aufgrund eines Unfalls. Hier handelt es sich meistens um starke, offene Frakturen. Wenn e...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / a) Grundlagen

Rz. 78 Es handelt sich hierbei um eine Fersenbeinfraktur. Es ist die häufigste Tarsalia-Fraktur. Die Ursache hierfür ist oftmals ein Sturz aus der Höhe oder aber im Verkehrsbereich sehr häufig, wenn die Geschädigten ihre Füße unter den Pedalen einklemmen. Rz. 79 Ferner ist eine solche Verletzung häufig Bestandteil von Mehrfachverletzungen. Beim Schmerzensgeld ist zu berücksic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung / 3.1 Einsichtnahme und Auskunftserteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Außenprüfer das Betreten der Geschäftsräume in den üblichen Geschäftsstunden zu gestatten und ihm die erforderlichen Hilfsmittel (Geräte, Beleuchtung) und einen angemessenen Raum oder Arbeitsplatz zur Erledigung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellen.[1] Außerdem müssen der Arbeitgeber und seine Angestellten dem Prüfer Einsicht in die G...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Tötungsfälle sind in der Praxis bei der Bearbeitung von Personenschäden äußerst "unbeliebt", da sie sehr kompliziert zu rechnen sind, viel Zeitaufwand in der Bearbeitung bedeuten und für den Anwalt vergütungsrechtlich wenig lukrativ sind. Rz. 2 Bis dato gab es keine umfangreichen Berechnungsmuster, in denen die einzelnen Tötungsfälle mit ihren verschiedenen Konstell...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / I. Anwendungshilfen für die Rechtspraxis

Rz. 21 Anwälte sind im Rahmen der Schadensregulierung verpflichtet, der Festlegung des Zinssatzes mit höchster Sorgfalt und Präzision zu begegnen. Während bei einzelnen Schadenspositionen in Absprache mit dem Mandanten gegebenenfalls Kompromisse möglich sind, sollte hinsichtlich des Zinssatzes eine möglichst niedrige Festsetzung angestrebt werden, da dieser Faktor die größte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.4 Beschäftigungsverbote für Jugendliche

Zum Schutz der Gesundheit und des Lebens der Jugendlichen dürfen diese nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden.[1] Die Regelung stellt ein zwingendes Beschäftigungsverbot dar, Einwilligungen von Jugendlichen (bzw. ihrer Personensorgeberechtigten) in gefährliche Tätigkeiten sind unwirksam. Nicht anwendbar ist das Verbot auf erwachsene Auszubildende. Verboten sind i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / bb) Vermehrte Nutzung technischer Haushaltsgeräte

Rz. 231 Im Zuge des technischen Fortschritts wird vereinzelt vorgebracht, der vermehrt mögliche Einsatz von innovativer Haushaltstechnik erleichtere eine Umorganisation der Haushaltsarbeit nach dem Schadensereignis (vgl. Bachmor, NZV 2024, 298, 298; Quaisser, NJW-Spezial 2024, 329, 329 f.). Der darin anklingende pauschale Gedanke, technischer Fortschritt könne sich im Haushal...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / h) Inhalt des Gutachtens

Rz. 98 Liegen die Voraussetzungen für die Leistungspflicht vor, lässt der Versicherer in der Regel ein Gutachten zum Grad der Invalidität erstellen. Spätestens mit dessen Zugang wird oftmals erst richtig in die Auseinandersetzung mit dem Versicherer eingestiegen. Dabei geraten die medizinischen Gutachter ins Kreuzfeuer der Kritik. Denn ihre Einschätzung zum Invaliditätsgrad ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 5. Kongruente Leistungen

Rz. 327 Bei der Regulierung vermehrter Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Geschädigten muss im Einzelfall immer geprüft werden, ob kongruente Leistungen gewährt worden sind, weil dann ein Anspruchsübergang gem. § 116 SGB X zum Unfallzeitpunkt auf den Sozialversicherungsträger stattgefunden hat und der Geschädigte im Rahmen der zivilrechtlichen Re...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / I. Allgemeines

Rz. 131 Jede Kanzlei für sich ist verschieden – bedingt durch die Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und ihre Mitarbeiter, die der Kanzlei eine persönliche und individuelle Note geben, durch die Größe der Kanzlei und nicht zuletzt durch die vielen verschiedenen Rechtsgebiete. Einige Kanzleien spezialisieren sich auf bestimmte Rechtsgebiete und andere Kanzleien sind "Wald- und W...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im Nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / VIII. Allgemeine Tipps zur Prüfung von medizinischen Gutachten

Rz. 222 In der Praxis ist es immer wieder zu beobachten, dass Anwälte lediglich das Fazit des Gutachters zur Kenntnis nehmen und dies zur Grundlage der weiteren Regulierung und ihrer Beurteilung machen. Dies ist zu kurz gegriffen. Es ist selbstverständlich die Pflicht des Anwalts, der Personenschäden bearbeitet, das Gutachten vollständig zu lesen und vollständig zur Kenntnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Personenschadensmanagement / E. Fallerkennung: Welcher Sachverhalt ist für das Reha-Management geeignet?

Rz. 30 Aspekte, die einen Sachverhalt als geeignet für das Personenschadensmanagement erscheinen lassen, sind trotz des Unfallereignisses neben der beruflichen Qualifikation die physische und psychische Leistungsfähigkeit, Selbstvertrauen und Dynamik. Rz. 31 Im Bereich der medizinischen Rehabilitation ist die Erkennung des geeigneten Falls recht einfach: Bei schweren und schw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Personenschadensmanagement / G. Aufgaben des Rechtsanwalts und seine Vergütung

Rz. 45 Häufig ist es der Rechtsanwalt des Geschädigten, der den dringenden Handlungsbedarf für ein professionelles Schadensmanagement aufgrund der Schwere der Ausgangsverletzungen feststellt. Der Anwalt, der ein Schadensmanagement initiiert, bürdet sich ein gutes Stück an Mehrarbeit gegenüber dem "Normalfall" der bloßen Schadensregulierung aus einem Verkehrsunfall auf. Aktiv...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich des TV-L

Der TV-L gilt nach § 1 Abs. 1 TV-L für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbands der TdL ist. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TV-L setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertra...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Haftung des Arbeitnehmers / 2.5.2 Sachschäden

Für Sachschäden gilt der gesetzliche Haftungsausschluss grundsätzlich nicht. Von der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert sind jedoch Schäden an Hilfsmitteln wie z. B. Brillen oder Hörgeräte (§ 31 SGB VII). Diese werden daher von dem Haftungsausschluss für Gesundheitsschäden mit umfasst (§ 8 Abs. 3 SGB VII).mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: 5 Schr... / 1.4 Schritt 4: Operative Umsetzung und Integration

Der vierte Schritt bedeutet die konsequente Verankerung von Strategie, Zielen und Governance im Tagesgeschäft. Für das Facility Management bedeutet dies eine grundlegende Rollenveränderung, und zwar vom reinen Dienstleister hin zum aktiven Change Maker und Gestalter nachhaltiger Betriebsprozesse. Stakeholder-Einbindung erschöpft sich dabei nicht in klassischer Kommunikations...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Exoskelette / 3 Sicherheitstechnische Anforderungen

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Exoskelette werden i. W. vom Einsatzzweck, also der bestimmungsgemäßen Verwendung, bestimmt. Die diesbezügliche Zuordnung zu einem Geltungsbereich einer EU-Richtlinie bzw. EU-Verordnung wird derzeit diskutiert. Denkbar wäre zunächst eine Zuordnung als technisches Hilfsmittel zur Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG). Weiterhin denkbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Medizinischer Dienst (MD) / 3.2.1 Begutachtung/Beratung von Leistungen

Die Aufgaben des MD für die Krankenkasse sind die Beratung in grundsätzlichen Fragen der gesundheitlichen Versorgung (z. B. bei der Krankenhausplanung, Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung und bei der Wirksamkeit) sowie die sozialmedizinische Begutachtung und Beratung bei Einzelfällen (nach Aktenlage oder körperlicher Untersuchung) z. B. die Notwendig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1.2.3 Hauptstoff und Nebenstoff

Ob ein Stoff ein Hauptstoff oder ein Nebenstoff, also eine Zutat bzw. eine sonstige Nebensache ist, hängt von der Bedeutung der einzelnen Stoffe in Bezug auf den herzustellenden Gegenstand ab. Hauptstoffe bestimmen die Eigenart des aus ihnen hergestellten Gegenstandes. Nebenstoffe hingegen sind für die Eigenart nicht mitbestimmend; bei ihrem Fehlen bleibt das Wesen des Gegen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.1 Begriff der Arbeitsunfähigkeit

Zu den Vorläufern des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG hatte die Rechtsprechung eine Definition der Arbeitsunfähigkeit entwickelt, die auch für das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt. Danach liegt Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vor, wenn der Arbeitnehmer objektiv nicht mehr in der Lage ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.5.2 Bindungsprogramme

Im Rahmen der Maßnahmen zur Personalerhaltung werden in der betrieblichen Praxis zunehmend Bindungsprogramme populär wie etwa "Diversity Management", "Work-Life-Balance" oder "Aging Workforce".[1] Im Rahmen des "Diversity-Konzepts" wird der Zweck verfolgt, "die Vielfalt der Einstellungen, Kompetenzen und Handlungsweisen, die Menschen im Unternehmen realisieren können bzw. dür...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich

Der TVöD gilt für alle Beschäftigten des Bundes und der Arbeitgeber, die Mitglieder eines Mitgliedverbands der VKA sind. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TVöD setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertrag (§ 611a BGB) zugrunde liegt. Der weitere Arbeitnehmerbegriff des Unionsrechts, der auch die Bea...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gutachtenerstellung durch S... / 12 Hilfsmittel für den Steuerberater zur Erstellung von Gutachten

Gute Hilfsmittel für die Erstellung und Abrechnung von Sachverständigengutachten sind: Bayerlein/Bleutge/Roeßner, Praxishandbuch Sachverständigenrecht 6. Aufl.2021 Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für Tätigkeit des Steuerberaters als Sachverständiger, Berufsrechtliches Handbuch, Stand August 2025 JVEG Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Die Erstellun... / a) Berufsrechtliche Einordnung

Aus der strengen Formalisierung des Notariats folgt zwangsläufig die Frage, inwiefern die Nutzung KI-basierter Sprachmodelle berufsrechtlichen Grenzen unterliegt.[24] Die Berufsordnung für Notare schweigt zu der Frage, wie der Notar konkret das Notariat zu leiten und seine Geschäfte zu erledigen hat und inwiefern er fortgeschrittene Technologien im Notariatsalltag nutzen dar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) /   Abstimmung

Wie gewährt man die individuelle Abstimmung, wenn zwei verschiedene Eigentümer an einem Computer zusammen teilnehmen? Das ist eine Frage des Einzelfalls. Die Antwort ist leicht zu beantworten, wenn per Handzeichen abgestimmt wird und die Verwaltung über eine Webcam auszählt. Es gibt aber auch technische Hilfsmittel.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.4 Anwendung ermäßigter Steuersätze, von Steuerbefreiungen (b) oder von Nullsätzen (0) – nach den Kategorien von Anhang III der MwStSystRL – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Rumänien und Kroatien)

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Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.9 Anwendungsbereich des Nullsatzes (außer Ausfuhren usw.)

Belgien Lieferungen von Tages- und Wochenzeitungen zur allgemeinen Information Lieferungen von verwertbarem Materialausschuss und bestimmten Nebenprodukten Dänemark Verkauf von Zeitungen, die normalerweise öfter als einmal monatlich erscheinen Irland Lieferungen von Büchern und Schriften (mit Ausnahme von Zeitungen und Zeitschriften, Katalogen, Kalendern usw.) Lieferungen von Nahru...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Das Mitarbeitergespräch als... / 4 Ablauf eines Mitarbeitergesprächs

Der Erfolg eines Mitarbeitergesprächs stellt sich nicht von alleine ein. Die Planung der Gesprächsstruktur ist wesentliche Voraussetzung, um den Erfolg dieses Führungsinstrumentes sicherzustellen. Für das Gelingen eines erfolgreichen Mitarbeitergespräches tragen sowohl der Vorgesetzte als auch der Mitarbeiter Verantwortung. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist dabei die sorgfäl...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Das Mitarbeitergespräch als... / 6.1 Organisatorische Vorbereitung

Die Frage, ob schriftlich oder mündlich eingeladen wird, hängt vom jeweiligen Gesprächsanlass ab. Zu Gesprächen, die in einem festen Turnus stattfinden, wie z. B. Zielvereinbarungs-, Jahres- oder Beurteilungsgespräch empfiehlt sich die schriftliche Einladung. Gesprächsanlässe wie z. B. Feedback-Gespräche, Rückkehrgespräche usw. werden in der Regel mündlich vereinbart. Wichti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.5.2 Sachschäden

Für Sachschäden gilt der gesetzliche Haftungsausschluss grundsätzlich nicht. Von der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert sind jedoch Schäden an Hilfsmitteln wie z. B. Brillen oder Hörgeräte (§ 31 SGB VII). Diese werden daher von dem Haftungsausschluss für Gesundheitsschäden mit umfasst (§ 8 Abs. 3 SGB VII).mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufzugsanlagen / 2.1 Verhalten im Brandfall

Aufzüge dürfen grundsätzlich im Brandfall nicht zu Flucht- oder Rettungszwecken eingesetzt werden. Ausnahme bilden speziell ausgerüstete Feuerwehraufzüge, die für Rettungszwecke zugelassen sind. Für die Rettung gehbehinderter Personen müssen daher Maßnahmen vorgesehen werden, die deren Rettung ermöglichen, ggf. unter Einsatz von Hilfsmitteln (z. B. Einsatz einer Tragevorrich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Betriebsprüfung

Rückstellungen sind nicht allein deshalb zulässig, weil erfahrungsgemäß bei einer steuerlichen Außenprüfung mit Steuernachforderungen zu rechnen ist.[1] Soweit aber voraussichtlich strittige Einzelsachverhalte bestehen, ist eine Rückstellung zu bilden, auch wenn den Finanzbehörden der Sachverhalt noch nicht bekannt ist. Es ist für die Rückstellungsbildung nicht erforderlich,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.7.5 Anspruch auf Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Arbeitshilfen

Rz. 45 Das Gleiche gilt nach Abs. 4 Nr. 5 auch für die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen. Auch dieser Anspruch ergibt sich daraus, dass ein schwerbehinderter Mensch die geschuldete Arbeitsleistung nur dann erbringen und dann seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechend beschäftigt werden kann, wenn ihm die zur Ausführung der A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.4 Mehrbedarf für behinderte Menschen (Abs. 4)

Rz. 39 Abs. 4 sieht einen Mehrbedarf in Höhe von 35 % der nach § 20 maßgebenden Leistung für den Regelbedarf vor, wenn erwerbsfähige behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX erhalten, soweit diese nicht zur Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung oder zur beruflichen Ausbildung, auch sow...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.4 Persönlicher Schulbedarf (Abs. 3)

Rz. 58 Die Leistungen zur Deckung des persönlichen Schulbedarfes entsprechen dem sog. Schulbedarfspaket nach § 24a in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung. Allerdings ist die Leistung nach Abs. 3 anders als die Vorgängerregelung nach § 24a bedarfserhöhend ausgestaltet. Die Leistung wird also nur bei Bedarf gewährt, wenn der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Die Lei...mehr