Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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Bildungsurlaub Hessen / 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs (§ 5 HBUG)

Rz. 16 (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in Textform mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen. (2) Bei... mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 2 Dauer des Bildungsurlaubs und Verhältnis zu sonstigen Freistellungen (§ 2 HBUG)

Rz. 10 (1) Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeitstage. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung entsprechend. Fällt der Bildungsurlaub ganz oder teilweise auf arbeitsfreie Tage, so werden diese auf den Anspruch... mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (§ 19 HBUG)

Rz. 60 1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. 2Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft. Die früher in § 19 enthaltene Befristung des Gesetzes bis 31.12.2022 wurde bis 31.12.2029 verlängert. mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 7 Verbot der Erwerbstätigkeit (§ 7 HBUG)

Rz. 26 Während des Bildungsurlaubs dürfen Beschäftigte keine Erwerbstätigkeit leisten. Rz. 27 Während des Bildungsurlaubs besteht ein Verbot einer dem Bildungszweck zuwiderlaufenden Erwerbstätigkeit. In § 7 HBUG ist geregelt, dass der Beschäftigte während des Bildungsurlaubs keine Erwerbstätigkeit ausüben darf. mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 18 Unabdingbarkeit (§ 18 HBUG)

Rz. 58 Von den vorstehenden Bestimmungen darf nur zugunsten der Beschäftigten abgewichen werden. Rz. 59 Die Vorschriften des HBUG sind einseitig zwingende Regelungen. Sie können durch anderweitige Regelungen nur zugunsten der Beschäftigten, nicht aber zu ihren Ungunsten verändert werden. mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 10 Anerkennung von Trägern (§ 10 HBUG)

Rz. 37 (1) Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen setzt vorbehaltlich des § 11 Abs. 4 Satz 1 und 3 voraus, dass die Eignung des Trägers für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes anerkannt ist. (2) Die Anerkennung der Eignung von Trägern der Jugend- und Erwachsenenbildung für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gese... mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 9 Erstattung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bei Kleinst- und Kleinbetrieben (§ 9 HBUG)

Rz. 32 (1) Das Land erstattet Beschäftigungsstellen, die in der Regel 20 oder weniger Personen ständig beschäftigen, auf Antrag einen Anteil des nach § 8 Abs. 2 für den Zeitraum der Freistellung gezahlten Arbeitsentgelts zur Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung nach § 1 Abs. 3 und 4. Bei der F... mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 12 Voraussetzungen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (§ 12 HBUG)

Rz. 44 (1) Eine Veranstaltung kann als Bildungsveranstaltung anerkannt werden, wenn sie den Grundsätzen in § 1 Abs. 2 bis 5 entspricht, in den Grundsätzen nach Nr. 1 genannte Ziele vermittelt und dies aus der konkreten Ausgestaltung des zur Anerkennung vorgelegten Veranstaltungsprogramms und dem zugrunde liegenden Lernkonzepts zeitlich und inhaltlich ersichtlich ist, jeder Pers... mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 13 Verfahren der Anerkennung von Trägern und Bildungsveranstaltungen (§ 13 HBUG)

Rz. 49 Das Nähere zum Verfahren der Anerkennung von Trägern und der Anerkennung von Bildungsveranstaltungen, insbesondere auch der Inhalt der Anträge und die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen und Nachweisen, sowie das Nähere zu den Anforderungen an das Programm, das Format und die Dauer einer Bildungsveranstaltung wird durch Rechtsverordnung geregelt. Rz. 50 Das Gesetz sieht... mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 15 Berichtspflichten (§ 15 HBUG)

Rz. 53 (1) Die zuständige Behörde soll dem Landesjugendhilfeausschuss und dem Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen jährlich, erstmals im Jahre 1999, einen statistischen Bericht, insbesondere über Anzahl, Inhalte und Teilnehmerstruktur der nach diesem Gesetz durchgeführten Bildungsveranstaltungen, vorlegen. (2) Die Landesregierung legt dem Landtag i... mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 3 Zusatzurlaub für die pädagogische Mitwirkung in anerkannten Bildungsveranstaltungen (§ 3 HBUG)

Rz. 12 (1) 1Für die pädagogische Mitwirkung in nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen haben Beschäftigte Anspruch auf zusätzlich jährlich 5 Arbeitstage unbezahlten Bildungsurlaub. 2 § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Haben Beschäftigte Anspruch auf Freistellung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch vom 18. Deze... mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 17 Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsverordnungen (§ 17 HBUG)

Rz. 56 (1) Die für das Bildungsurlaubsrecht zuständige Ministerin oder der dafür zuständige Minister erlässt die Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 5 Satz 5, § 9 Abs. 4 und den §§ 13 und 15 Abs. 3 Satz 2 und kann die zuständige Behörde abweichend von § 16 bestimmen. Die Regelung nach § 1 Abs. 5 Satz 5 wird im Einvernehmen mit der zuständigen Ressortministerin oder dem zuständi... mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 14 Widerruf und Rücknahme der Anerkennung (§ 14 HBUG)

Rz. 51 (1) 1Die Anerkennung der Eignung des Trägers kann zurückgenommen werden, wenn sie durch arglistige Täuschung oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. 2Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn der Träger die Eignungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, seinen Pflichten aus diesem Gesetz nicht nachkommt oder wiederholt Bildungsveranstaltungen ... mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 6 Ausschluss von Doppelansprüchen (§ 6 HBUG)

Rz. 24 (1) Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nicht, soweit Beschäftigten für das laufende Kalenderjahr bereits von einer früheren Beschäftigungsstelle Bildungsurlaub gewährt worden ist. (2) Die Beschäftigungsstelle ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Beschäftigten eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten Bildungsurlaub au... mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 8 Wahlfreiheit, Benachteiligungsverbot und Bildungsurlaubsentgelt (§ 8 HBUG)

Rz. 28 (1) Die Beschäftigungsstelle darf Beschäftigte nicht in der freien Auswahl unter den anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen behindern oder wegen der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs benachteiligen. (2) Für die Berechnung des Bildungsurlaubsentgelts und die Fälle der Erkrankung während des Bildungsurlaubs gelten die §§ 9, 11 und 12 des Bundesurlaubsgesetzes in de... mehr

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Ausbildung / 2.3.1.1.1 Verkürzung der Ausbildungsdauer

Die zuständige Stelle ist gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 BBiG auf gemeinsamen Antrag des Auszubildenden und Ausbildenden hin verpflichtet, die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall einer Teilzeitausbildung nach § 7a BBiG (siehe hierzu Ziffer 2.3.1.3). Ob eine entsprechende Prognose ab... mehr

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Ausbildung / 2.6.2.3 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers nach § 78a BetrVG bzw. § 56 BPersVG, bei der von vornherein kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw. des Personalrats in Bezug auf die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht,[1] erfüllt die in § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelte Übernahme von ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Bericht des Unternehmers über das Personal- und Sozialwesen

Rz. 26 Der Unternehmer erstattet einen Lagebericht. Darin ist Auskunft zu geben über das Personal- und Sozialwesen (z. B. Personalplanung und Ausbildungswesen) einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen, die Integration der im Unternehmen beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmen... mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 6 Streitigkeiten

Rz. 74 Bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (§ 50 Abs. 1 BetrVG), das Bestehen von Mitbestimmungsrechten oder die Wirksamkeit des Beauftragungsbeschlusses (§ 50 Abs. 2 BetrVG) entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, §§ 80 ff. ArbGG. Rz. 75 Ist die originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nach § 50 ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Täuschung

Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen Ein Arbeitsvertrag kann auch durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet werden.[1] Eine arglistige Täuschung erfordert in objektiver Hinsicht, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsgegner einen Irrtum erregt und ihn hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst.[2] ... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Steuersatz / 8 Kulturelle Leistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Die Steuerermäßigung gilt für die Eintrittsberechtigung der Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Dienstleistungen ausübender Künstler, wenn diese Leistungen nicht bereits nach § 4 Nr. 20 UStG steuerbefreit sind. Begünstigt ist nur der Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Die Ermäßigung erstreckt sich nicht auf andere Lei... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1 Anforderungen für die Stelle

Bei Stellenanzeigen und Stellenausschreibungen sind nach §§ 11, 7 AGG die Diskriminierungsverbote des § 1 AGG zu beachten. Verboten ist die Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Sowohl bei internen Ausschreibungen als auch bei externen Ste... mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.2 Anforderung an das Geschlecht

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitsplatz grundsätzlich weder öffentlich durch eine Stellenanzeige noch innerhalb des Betriebs nur für Männer, nur für Frauen oder nur für diverse Personen ausschreiben. Der Arbeitgeber muss also so formulieren, dass das Angebot sich sowohl an Frauen, an Männer, als auch an diverse Personen wendet, z. B. Buchhalter (m/w/d).[1] Das Bundesverfassun... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 4 Konsequenzen von Pflichtverletzungen: Auflösung des Betriebsrats oder Ausschluss aus dem Betriebsrat

Wie bereits erwähnt, hat der Arbeitgeber generell keinen einklagbaren und gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Betriebsrat auf Unterlassung bestimmter Handlungen. Ausgenommen sind Eigentumsverletzungen, denen mit dem Unterlassungsantrag gemäß § 1004 BGB entgegengetreten werden kann.[1] Ansonsten bleibt ihm als effizientes Mittel zur Verhinderung rechtswidriger Hand... mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.5 Persönliche Angriffe

Angriffe gegen den Personalleiter in der Betriebsversammlung können einen Pflichtenverstoß darstellen, wenn dieser seiner personalen Würde verletzt wurde und wenn es sich um Schmähkritik handelt. Dies ist nur dann der Fall, wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht.[1] Die Rechtsprechung i... mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.1 Allgemeines

Aus dem Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist keine den Betriebsrat bindende allgemeine Schweigepflicht zu entnehmen, die ihn daran hindern könnte, der Belegschaft Nachrichten über zwischen ihm und dem Arbeitgeber entstandene Kontroversen zukommen zu lassen.[1] mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.4 Rechtsweg in Kirchensteuerangelegenheiten

In Kirchensteuerangelegenheiten muss stets geprüft werden, ob der Verwaltungsrechtsweg oder der Finanzrechtsweg gegeben ist. mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.4 Mehrere Beschlussverfahren

Auch das Führen einer Mehrzahl von Beschlussverfahren stellt keinen groben Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten dar, solange die Verfahren nicht rechtsmissbräuchlich oder schikanös eingeleitet werden.[1] Allerdings kann der Betriebsrat aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet sein, den Arbeitgeber vor Einleitung eines Beschlussverfa... mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.3 Verletzung der Vertraulichkeit von Betriebsratsinterna

Es besteht keine generelle Pflicht von Betriebsratsmitgliedern, über den Verlauf von Betriebsrats- oder Ausschusssitzungen Stillschweigen zu bewahren, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten.[1] Auch ist die Wirksamkeit eines Verbots des Betriebsrats an seine Mitglieder fraglich, auf Betriebsratssitzungen mitzuschreiben oder Unterlagen aus der Sitzung mitzunehmen.[2] Di... mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.5 Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats

Die Befugnis zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über Angelegenheiten des Betriebs wird in der Rechtsprechung unterschiedlich gesehen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Betriebsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit selbst darüber entscheiden könne, wann und in welchem Umfang eine öffentliche Stellungnahme angebracht ist. Insoweit kann auch er s... mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.3 Großer Handlungsspielraum des Arbeitgebers

Diese Darstellung der systematischen Grundzüge zeigt bereits den großen Handlungsspielraum, den der Gesetzgeber dem Arbeitgeber einräumt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt zu einer weiteren Einschränkung der Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats. Für den Bereich der sozialen Mitbestimmung hat das Bundesarbeitsgericht seit der Entscheidung von 1994[1] anerka... mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 3.1 Kappung der Kirchensteuer

Man versteht darunter die Festlegung eines Höchstbetrags, berechnet auf einen bestimmten Prozentsatz des vom Finanzamt rechtskräftig veranlagten zu versteuernden Einkommens. Übersteigt das Einkommen eine bestimmte Höhe, die Kappungsschwelle, tritt ein Steuervorteil ein, da der Prozentsatz (Kappungssatz) des zu versteuernden Einkommens feststeht, während die KiSt durch die Fo... mehr

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Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Der Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.4.2019 nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Dieses setzt dabei angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis und es besteht kein Unterlassungsanspruch. Es erscheint sinnvoll, eine Betriebsvereinbarung [1] zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen abzuschließen, damit in der bet... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.3 Entsprechend freier Arbeitsplatz

Rz. 21 Die bevorzugte Berücksichtigung i.S.d. § 9 TzBfG gilt nur im Fall eines entsprechend freien Arbeitsplatzes.[1] Ein Arbeitsplatz ist nach gebräuchlicher Auslegung die Beschäftigung in örtlich-räumlicher und zugleich in funktionaler Hinsicht. Er ist durch Art, Ort und Umfang der Tätigkeit gekennzeichnet.[2] Durch die unternehmerische Entscheidung, einen bestimmten Arbe... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 3.1 Dringende betriebliche Gründe

Rz. 35 Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, der eine Verlängerung der Arbeitszeit begehrt, ist nur dann bevorzugt zu berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dem Wunsch entgegenstehen (seit 1.1.2019: § 9 Satz 1 Nr. 4 i.d.F. von Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 11.12.2018[1]). Im Gegensatz zu § 8 Abs. 4 TzBfG genügt nicht das Vorliegen allein betrieblicher... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Entsendung

Rz. 33 Die Entsendung von Mitgliedern in den Betriebsrat erfolgt nicht durch Wahl der Arbeitnehmer der jeweiligen Betriebe, sondern durch Beschluss des Betriebsratsgremiums. Für die Beschlussfassung gilt § 33 BetrVG, sodass die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausreichend ist (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). § 47 Abs. 2 Satz 1 BetrVG schreibt keine Verhältniswahl... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.4 Gleiche Eignung

Rz. 30 Nach § 9 TzBfG kommt eine bevorzugte Berücksichtigung nur bei gleicher Eignung im Verhältnis zu den übrigen Bewerbern in Betracht (seit 1.1.2019: § 9 Satz 1 Nr. 2 TzBfG n. F.: "mindestens gleich geeignet"). Voraussetzung ist, dass der betroffene Arbeitnehmer für den Arbeitsplatz überhaupt geeignet ist. Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz ... mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schieberkammern

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Kesselhaus

, das dazu dient, die Heizungsanlage zum Beheizen eines Gebäudes vor Witterungseinflüssen zu schützen: nein. Es handelt sich um ein Gebäude. [1] mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Gesamtbetriebsrat bei Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 16 Unterhalten mehrere Unternehmen neben weiteren Betrieben mit Betriebsräten einen Gemeinschaftsbetrieb, in dem ein Betriebsrat existiert, wird in jedem Trägerunternehmen des Gemeinschaftsbetriebs ein Gesamtbetriebsrat errichtet. Der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs entsendet Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat jedes der Trägerunternehmen, da ansonsten eine Mitbest... mehr

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ZAP 6/2026, Anwaltsmagazin

Hinweis der Redaktion: Für ZAP-Abonnentinnen und ZAP-Abonnenten halten wir neben dieser Ausgabe zusätzlich die digitale ZAP-Sonderedition zu dem Thema „Aufhebungsverträge: Rechtssicherheit und finanzielle Vorteile für beide Seiten” unter www.anwaltspraxis-wissen.de/ZAP-Sondereditionen für Sie zum Lesen bereit. 1 Reform des Kindschaftsrechts kommt Bereits seit vielen Jahren wird... mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.1 Bonitätsprüfung als vorbeugende Maßnahme

Die Bonitätsprüfung ist eine präventive Maßnahme und setzt vor Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung oder dem Abschluss eines Geschäfts mit einem Altkunden ein.[1] Die längstmögliche Speicherungsdauer von Daten über Zahlungsstörungen, die private Wirtschaftsauskunfteien durch Einmeldungen ihrer Vertragspartner sammeln, um sie zur Grundlage von Bonitätsbeurteilungen zu mache... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 9 TzBfG hat das Ziel, den Wechsel von der Teilzeit- in die Vollzeitarbeit zu erleichtern[1], und soll verhindern, dass ein solcher allein von der freien Entscheidung des Arbeitgebers abhängt. Letztendlich soll damit bezweckt werden, Teilzeitarbeit zu fördern, da die Bereitschaft zur Teilzeit größer ist, sofern die Aussicht besteht, sie wieder rückgängig machen oder a... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.3 Inhalt der Gesamtbetriebsvereinbarung

Rz. 59 Fraglich ist, ob die Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG eine Verkleinerung des Gesamtbetriebsrats auf weniger als 40 Mitglieder vorsehen muss. Dies ergibt sich nicht zwingend aus dem Wortlaut. Ziel der Regelung ist zwar, eine Verkleinerung des Gesamtbetriebsrats zugunsten seiner Funktionsfähigkeit zu ermöglichen, jedoch bleibt es Unternehmer und Gesamtbetrie... mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entwic... / 5. Unfallmanipulation

Die Beweislast für die behauptete Unfallmanipulation liegt bei der beklagten Haftpflichtversicherung. Für den Nachweis der Einwilligung gilt das Beweismaß des § 286 ZPO. Dieser Nachweis kann regelmäßig durch eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Unfallmanipulation sprechen, erbracht werden. Der Beweis ist geführt, wenn sich der „Unfall” als letztes Gli... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 13 Abs. 2 regelt Besonderheiten für die Erwerbsfähigkeit von Ausländern über Abs. 1 hinaus. Die Regelung findet nur Anwendung, wenn bereits festgestellt ist, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt des Ausländers in Deutschland vorhanden ist und kein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 vorliegt, also z. B. keine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.3.3 Leistungsanspruch nach verfestigtem Aufenthalt

Rz. 222 Abs. 1 Satz 4 regelt abweichend von den vorherigen grundsätzlichen Regelungen für die von den Leistungsausschüssen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfassten Personen und ihre Familienangehörigen seit dem 29.12.2016 erstmals unter bestimmten Voraussetzungen eine Anspruchsberechtigung auch auf Leistungen nach dem SGB II. Dies ist allerdings in Übereinstimmung mit den Folgen a... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.4 Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen

Rz. 225 Abs. 1 Satz 7 bestimmt ergänzend, dass aufenthaltsrechtliche Bestimmungen unberührt bleiben. Diese Klarstellung im Gesetz bezieht sich auf die Bestimmungen selbst wie auch auf die darauf beruhenden Entscheidungen, die von Ausländerbehörden getroffen werden. Allein die Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU 2004 sperrt die Anwe... mehr