Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.7.1 In stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen untergebrachte Menschen

Rz. 309 Wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kommen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Das schließt die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, was sich wiederum auf die Leistungen nach § 22 bei Anwendung des Kopfteilprinzips auswirken wird. Bei täglicher Rückkehr in d... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.2 Abgrenzung zum Vermögen

Rz. 6 Nicht als Einkommen nach § 11, sondern nach Maßgabe des § 12 ist Vermögen zu berücksichtigen. Für das Einkommen gilt die modifizierte Zuflusstheorie. Das BSG hat sich insoweit der Rechtsprechung des BVerwG angeschlossen. Sie besagt, dass zum Einkommen alles gehört, was in der Zeit dem Hilfebedürftigen zufließt, während er einen Bedarf an Leistungen zur Sicherung des Le... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.2.2.2 Alleiniges Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG (Buchst. b)

Rz. 137 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b schließt den Leistungsbezug für die Unionsbürger aus, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche oder seit dem 1.6.2024 allein aus dem Zweck der Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG ergibt. Jeder andere Zweck, der auch neben diesen Zwecken beste... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie vielfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.6.2024 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung v. 16.8.2023 (BGBl. I Nr. 217). Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grunds... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.2.2.1 Kein Aufenthaltsrecht (Buchst. a)

Rz. 134 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a vollzieht seit dem 29.12.2016 die Rechtsprechung des BSG nach. In dem maßgeblichen Verfahren unterfielen die Unionsbürger ebenfalls dem Leistungsausschluss des Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a. F. Sie verfügten zwar nicht über ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche i. S. dieser Vorschrift. Sie waren dem BSG zufolge jedoch gleichwohl von Leistu... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.2.2.3 Kein Leistungsausschluss bei Aufenthaltsrecht aufgrund von Schule/Ausbildung der Kinder

Rz. 184 Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 schützt Kinder eines im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates beschäftigten oder beschäftigt gewesenen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates, die im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates wohnen und unter den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaates am allgemeinen Unterricht sowie an der Lehrlings- und B... mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.3 Ausübung des Wahlrechts – Wahlrechtserklärung § 175 Abs. 1 Satz 1

Rz. 51 Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären; § 175 Abs. 1 Satz 1. Die Ausübung eines Wahlrechts ist konstitutive Voraussetzung für die Mitgliedschaft eines Versicherungspflichtigen in einer gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen aller Wahlrechte nach den §§ 173 ff. (zutreffend: SG Wiesbaden, Urteil v. 21.5.2014, S 18 KR 170/11, Rz. 24... mehr

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Sauer, SGB II § 6a Zugelass... / 2.5 Zeiträume für die Antragstellung (Abs. 4)

Rz. 47 Abs. 4 trägt dem Umstand Rechnung, dass nicht allein durch eine einmalige, für einen unentschlossenen kommunalen Träger möglicherweise zu kurzfristig anstehende Aktion die Optionserweiterung durchgeführt werden soll. Die zusätzlichen 41 Optionen können gleichwohl vollständig zum nächstmöglichen Termin vergeben werden. Diesen Termin hat der Gesetzgeber auf den 1.1.2012... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.14 Weitere Sachverhalte

Rz. 238 Ein monatliches Durchschnittseinkommen nach einer vorläufigen Bewilligung ist nicht mehr zu bilden (vgl. Rz. 214 ff.). Zuvor hatte das BSG mit Urteil v. 11.7.2019 (B 14 AS 44/18 R) entschieden, dass dem Wortlaut des Gesetzes sich keine Anknüpfungspunkte dafür entnehmen lassen, dass es für die Bildung eines Durchschnittseinkommens darauf ankommt, ob der Bezug von Eink... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.5.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Eltern und deren Partner (Abs. 3 Nr. 1 und 2)

Rz. 239 Zu jeder Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II gehört mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter i. S. d. § 7 Abs. 1 (Abs. 3 Nr. 1). Von diesem wird vermutet, dass er die Bedarfsgemeinschaft vertritt (vgl. § 38). Wäre das nicht der Fall, gäbe es keinen (erwerbsfähigen) hilfebedürftigen Arbeitsuchenden in der Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall wäre das SGB II ... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der GrusiGV von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwerbstät... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.10 Sonstiges

Rz. 410 Die angezweifelte Erwerbsfähigkeit i. S. d. Abs. 1 Nr. 2 muss nicht gerichtlich festgestellt werden, wenn die vom Jobcenter als erwerbsfähig erachtete Person als Partner einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und sich die als Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 zu gewährenden Leistungen der Höhe nach nicht unterscheiden (LSG Schleswig-Holstein... mehr

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Sauer, SGB II § 6a Zugelass... / 2.9 Zugelassene kommunale Träger seit 2012

Rz. 72a Nach § 6a Abs. 1 werden die Zulassungen der auf Grund der Kommunalträger-Zulassungsverordnung v. 24.9.2004 (BGBl. I S. 2349) anstelle der Bundesagentur für Arbeit als Träger der Leistungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zugelassenen kommunalen Träger durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über den 31.12.2010 hinaus unbefristet verl... mehr

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Sauer, SGB II § 6a Zugelass... / 2.2 Ab 1.1.2005 zugelassene kommunale Träger

Rz. 18 Die Kommunalträger-Zulassungsverordnung (KomtrZV) v. 24.9.2004 (BGBl. I S. 2349) regelte aufgrund des § 6a Abs. 2 in der bis zum 10.8.2010 geltenden Fassung, welche kommunalen Träger, die an sich lediglich Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in dem in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bestimmten Umfang sind, auch als Träger der Leistung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zug... mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 223 Altmann, Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung – keine gesonderte Hinweispflicht auf Erhöhung des Zusatzbeitrags, B+P 2022, 804. Bundesagentur für Arbeit, Meldeverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise den kommunalen Leistungsträgern und den Krankenkassen (Datenübermittlung BA/Kommunen – DÜBAK) vom 14.07.2004 in der Fassung vom 27.0... mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.10 Praxishinweise

Rz. 217 Besonders zu berücksichtigten ist die Sonderregelung in § 264 Abs. 3 Satz 3. § 264 regelt ganz allgemein die Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung. Empfänger von Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel des SGB XII, nach dem Teil 2 des SGB IX, Empfänger laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsge... mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.1.1 Überblick Voraussetzungen (Satz 1)

Rz. 24 Die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft (zum Begriff der Solidargemeinschaft vgl. bereits oben Rz. 2) kann nach Grundregel des Abs. 1 als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 anerkannt werden (zur möglichen Funktion des § 176 als lex specialis für Solidargemeinschaften vgl. Hahn, NZS 2022, 81; zur durch das Gesetz zur digitalen... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. d. Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode u... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere... mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.1 Hilfebedürftigkeit

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht, dass Hilfebedürftigkeit umfassend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nach § 7 zu verstehen ist. Betrachtet werden zwar zunächst allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bei abstrakter Einzelbetrachtung. Die erforderlichen ergänzenden Regelungen enthält Abs... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.5.4 Kinder

Rz. 281 Abs. 3 Nr. 4 erfasst unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, unverheiratete, mindestens 15, aber noch nicht 25 Jahre alte erwerbsfähige Kinder nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger oder deren Partner im gemeinsamen Haushalt, unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte nicht erwerbsfähige Kinder eines nicht e... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.3.1 Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG

Rz. 209 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass Ausländer, die an sich von Leistungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 für die ersten 3 Monate nach ihrer Einreise ausgeschlossen sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 gleichwohl zum Berechtigtenkreis für die Grundsicherung gehören, wenn sie sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG in der Bundesrepub... mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi... mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 94 Bleschick, Sonderausgabenabzug für Beiträge an einen Solidarverein, der seinen Mitgliedern die Erstattung von Krankheitskosten gewährt – Anm. zu: FG Münster, Urteil vom 28.08.2024 – 9 K 897/19 E, jurisPR-SteuerR 7/2025 Anm. 3. Brosius-Gersdorf, Reformbedarf bei der Lastenverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung , SGb 2024, 189. Bohlmann, Kein Sonderausgabenabzu... mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 177 Allgeier, Zuständige Krankenkasse bei unentdeckt gebliebener Auffangpflichtversicherung – Anm. zu BSG v. 29.6.2021, B 12 KR 38/19 R, jurisPR-SozR 4/2022 Anm. 3. Chandna-Hoppe, Krankenkassenwahlrecht bei Änderung der Versicherungspflichttatbestände in der gesetzlichen Krankenversicherung, NZS 2019, 336. Debus, Mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen durch das GKV-FQW... mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.4.1 Geöffnete Betriebskrankenkasse (§ 144 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 97 § 144 Abs. 2 Satz 1 regelt das Satzungsrecht der Betriebskrankenkasse, in ihrer Satzung vorzusehen, dass sie durch alle Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten gewählt werden kann. § 145 Abs. 2 sieht für Innungskrankenkassen vor, dass eine Satzungsregelung nach § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 in der bis zum 31.3.2020 geltenden Fassung das Wahlrecht nicht auf ... mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.6 Verfassungsrecht

Rz. 38 Das BVerfG hat bereits früh geklärt, dass die Beschränkungen des § 74 Satz 1 und 2 (damals noch i. d. F. des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes) bei Zeiten der beruflichen Ausbildung verfassungsgemäß und mit dem Grundgesetz vereinbar sind; dadurch wird weder die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG noch der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6 Hessen

6.1 Rechtsgrundlage Rz. 39 Bis 31.12.2022 Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BiUrlG HE) vom 28.7.1998[1], zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2017[2] mit Wirkung zum 1.1.2018. Seit dem 1.1.2023 ist das überarbeitete Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 13.10.2022[3] in Kraft, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Auch bei den Themen, die eine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, gibt es in den einzelnen Ländern Unterschiede. Neben der in allen Gesetzen geregelten Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung gewähren Bremen und Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung. In Niedersachsen und Brandenburg k... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Einig sind sich die Landesgesetze darin, dass alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben, einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben. Dabei ist der persönliche Wohnsitz ohne Bedeutung. Auch die Auszubildenden unterfallen dem Anwendungsbere... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 10 Anerkennung der Bildungsmaßnahme/des Trägers

Rz. 67 Die Freistellung zu einer Weiterbildungsmaßnahme zum Bildungsurlaub setzt voraus, dass eine Anerkennung der Veranstaltung oder des Veranstalters/Trägers erfolgt ist. Die weitaus überwiegende Zahl der Bundesländer sehen in ihren Bildungsurlaubsgesetzen die Anerkennung von Veranstaltungen durch Behörden in einem formalen Verfahren voraus (so §§ 11 ff. BiUrlG BE; § 23 Bb... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 64 Im streitigen Verfahren trifft den Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die gesetzlichen Voraussetzungen des Anspruchs auf Bildungsurlaub.[1] Er muss die Tatsachen darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich die Einhaltung der Voraussetzungen seines Anspruchs nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz ergibt. Hierzu zählt auch, dass es sich bei der von ihm au... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Bezeichnung für die zu Zwecken der Weiterbildung gewährte bezahlte Freistellung wird in den einzelnen Gesetzen zum Urlaub zu Weiterbildungszwecken nicht einheitlich verwendet. In einigen Regelungen findet sich noch der Begriff "Bildungsurlaub"[1], in anderen Gesetzen werden die Begriffe "Bildungszeit"[2], "Bildungsfreistellung"[3] oder "Arbeitnehmerweiterbildung"[4... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.2 Inhalt

Rz. 40 Zum 1.1.2023 wurde das BiUrlG HE durch das Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub und weiterer Rechtsvorschriften vom 13.10.2022[1] geändert. Neben einigen redaktionellen Anpassungen (z.B. heißt das Gesetz nun HBUG – Hessisches Bildungsurlaubsgesetz) gab es folgende Neuerungen: zeitliche Flexibilisierungen des täglichen Arbeits... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9 Hilfe für Klein- und Mittelbetriebe

Rz. 66 In einigen Bundesländern gewährt der Gesetzgeber Arbeitgebern in Klein- und Mittelbetrieben finanzielle Unterstützung bei der Gewährung von Bildungsurlaub. So erstattet das Land Rheinland-Pfalz nach § 7 LBZG RP privaten Arbeitgebern mit i. d. R. weniger als 50 ständig Beschäftigten auf Antrag einen pauschalierten Anteil des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung fo... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Rechtsgrundlage

Rz. 39 Bis 31.12.2022 Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BiUrlG HE) vom 28.7.1998[1], zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2017[2] mit Wirkung zum 1.1.2018. Seit dem 1.1.2023 ist das überarbeitete Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 13.10.2022[3] in Kraft, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2022[4] Durchfü... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.4 Beispiele

Rz. 21 Die Rechtsprechung muss sich dabei immer wieder mit ausgefallenen Themen beschäftigen, die die Arbeitnehmer zum Inhalt ihrer Freistellung zum Bildungsurlaub wählen. So waren etwa folgende Themen von Weiterbildungsveranstaltungen Gegenstand von Gerichtsentscheidungen (alle abgelehnt): Fachberaterlehrgang des Kleingärtnerverbands Lehrveranstaltung, die der Schulung von Re... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7 Sonderregelungen für Kleinbetriebe

Rz. 47 In einigen Gesetzen sind weitere Einschränkungen für die Freistellung zum Bildungsurlaub vorgesehen. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben bestehen teilweise Sonderregelungen. So finden sich Vorschriften, nach denen ein Anspruch erst ab einer bestimmten Betriebsgröße besteht und Beschäftigte in Kleinstbetrieben keinen Anspruch haben (vgl. Übersicht über die Einschränkung... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.1 Bei Ablehnung des Anspruchs

Rz. 49 Im Fall der Ablehnung des Anspruchs durch den Arbeitgeber, darf der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht antreten. Ein "Selbstbeurlaubungsrecht" steht dem Arbeitnehmer auch bei berechtigtem Antrag auf Bildungsfreistellung nicht zu.[1] Auch wenn in einigen Bildungsurlaubsgesetzen aufgrund der nicht frist- oder formgerechten Reaktion des Arbeitgebers eine "Bewilligungs... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.4 Anrechnung

Rz. 36 In einigen Weiterbildungsgesetzen finden sich Vorschriften über die Anrechnung von Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge. Danach ist teilweise die Anrechnung von betrieblichen Schulungen unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa § 4 SBFG, § 5 BzG BW, § 4 Ab... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Antrag des Arbeitnehmers

Rz. 39 Da über die Freistellung für die Bildungsmaßnahme der Arbeitgeber entscheidet, muss der Arbeitnehmer die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber beantragen. Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung müssen dem Arbeitgeber nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.2 Stattgabe des Antrags

Rz. 56 Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinen Antrag hin für die Weiterbildungsmaßnahme frei und nimmt der Arbeitnehmer daran teil, so steht ihm für den Zeitraum seiner Teilnahme ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu. Die Berechnung der Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen unter Zugrundelegung des Lohnausfallprinzips od... mehr

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Betriebsrat: Kosten / 2.2 Schulungskosten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten erforderlicher Schulungsveranstaltungen zu tragen, § 40 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 Satz 1, Abs. 2 BetrVG. Erforderlich ist eine Schulungsveranstaltung, wenn das im Rahmen einer Schulungsveranstaltung vermittelte Wissen im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Aufgabenstellung des Betriebsrats steht und ein konkreter Schulung... mehr

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Betriebsrat: Kosten / 4.1 Gestellung von Büroräumen

Der Betriebsrat hat ein Recht auf eigene Büroräume. Der Raum muss verschließbar sein.[1] Lediglich in Kleinbetrieben kann der Betriebsrat darauf verwiesen werden, dass ihm jeweils für die Dauer von Sitzungen allgemein genutzte Räume zur Verfügung gestellt werden. Es muss jedoch in jedem Fall ein abschließbarer Schrank für die Betriebsratsunterlagen vorhanden sein, auf den nu... mehr

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Betriebsrat: Kosten / 2.1 Geschäftsführungskosten

Zu tragen sind alle Kosten, die im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs anfallen und zur ordnungsgemäßen und sachgerechten Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Bejaht worden ist das durch die Rechtsprechung u. a. für Reisekosten, d. h. Kosten für angemessene Unterkunft und Verpflegung, nicht aber für Kosten der persönlichen Lebensführung, wie Getränke und... mehr

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Betriebsrat: Kosten / 4.3 Ausstattung mit Fachliteratur

Der Betriebsrat hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm im erforderlichen Umfang Fachbücher zur Verfügung stellt. Grundsätzlich ist jedem Betriebsrat unabhängig von seiner Größe mindestens ein Kommentar zum BetrVG als Grundausstattung zu überlassen.[1] Die vom Arbeitgeber zu überlassenden Kommentare müssen sich jeweils auf dem neuesten Stand befinden. Erscheint e... mehr