Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift

Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelöst werden konnten oder wenn es für die Anwen...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2 Nr. 1, 1a) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der Abs. 3 und 2 noch ganz ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Eltern und deren Partner (Abs. 3 Nr. 1 und 2)

Rz. 239 Zu jeder Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II gehört mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter i. S. d. § 7 Abs. 1 (Abs. 3 Nr. 1). Von diesem wird vermutet, dass er die Bedarfsgemeinschaft vertritt (vgl. § 38). Wäre das nicht der Fall, gäbe es keinen (erwerbsfähigen) hilfebedürftigen Arbeitsuchenden in der Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall wäre das SGB II ...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.3 Gefangene

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 4 regelt besondere Versicherungspflichtverhältnisse Gefangener. Die Vorschrift soll die Resozialisierung unterstützen. Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 definiert Gefangene im Sinne des SGB III mit Personen, die im Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen und Freiheit entziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung oder einstweilig nach § 126a Abs. 1 der StPO i...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.1 Arbeitslosmeldung

Rz. 3 Die Arbeitslosmeldung steht in engem Zusammenhang mit der präventiven Ausrichtung des SGB III. Die Gewährung von Entgeltersatzleistungen ist nachrangig gegenüber der Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis per Vermittlung der Agentur für Arbeit durch Auswahl und Vorschlag und gegenüber Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. §§ 4 und 5). Vermittlungsbe...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.4 Kinder

Rz. 281 Abs. 3 Nr. 4 erfasst unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, unverheiratete, mindestens 15, aber noch nicht 25 Jahre alte erwerbsfähige Kinder nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger oder deren Partner im gemeinsamen Haushalt, unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte nicht erwerbsfähige Kinder eines nicht e...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.1 Umzug mit/ohne Zusicherung

Rz. 307 Ein Umzug stellt in Bezug auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung eine leistungserhebliche Änderung dar (SG München, Urteil v. 18.11.2016, S 46 AS 2740/11). Das gilt zumindest im Regelfall auch, wenn ein Umzug innerhalb der Karenzzeit nach Abs. 1 Satz 2 ff. durchgeführt wird. Will der erwerbsfähige Leistungsberechtigte umziehen, soll er vor dem Abschluss des Mi...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistungen, die durch die Agenturen für Arbeit erbracht wer...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.1 Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG

Rz. 209 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass Ausländer, die an sich von Leistungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 für die ersten 3 Monate nach ihrer Einreise ausgeschlossen sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 gleichwohl zum Berechtigtenkreis für die Grundsicherung gehören, wenn sie sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG in der Bundesrepub...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.3 Erlöschen der Arbeitslosmeldung

Rz. 9 Abs. 3 regelt 2 Tatbestände, bei deren Eintritt die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt. Das Erlöschen bewirkt, dass die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosmeldung nach Abs. 1 Satz 1 nicht mehr vorliegt, gleich, ob die Arbeitslosmeldung elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich erfolgt war. Um sie wieder zu erfüllen und damit auch ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaft und gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 1 Wegfall der Witwenrente als Ehehindernis: In der Praxis geschieht es häufig, dass zwei Personen aus dem Motiv unverheiratet bzw. unverpartnert zusammenleben, da einer oder beide Beteiligten Witwenrente/Witwerrente beziehen. Diese soll nicht durch eine erneute Heirat/Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gefährdet werden. Rz. 2 Unter den in § 46 SGB VI aufge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / Zusammenfassung

Begriff Leistungen für Unterkunft und Heizung, vielfach auch "KdU" genannt, sind Bestandteil des Bürgergeldes oder auch der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie sind damit Teil des sozio-kulturellen Existenzminimums. Im Rahmen der genannten Leistungen werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als Bedarf a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 10 Kein bundeseinheitlicher Feiertag mit Auswärtstätigkeit

Sachverhalt Ein Arbeitgeber in Erfurt (Thüringen) entsendet einen Arbeitnehmer am Reformationstag nach Wiesbaden (Hessen), um einen Kundendienstauftrag zu erledigen. Der Reformationstag ist in Thüringen ein gesetzlicher Feiertag, in Hessen jedoch nicht. Die Tätigkeit beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Kann der Arbeitgeber einen steuer- und sozialversicherungsfreien Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Landesrechtliche Vorschriften

Rz. 48 Aufgrund des Vorbehaltes in Art. 119 Nr. 2 EGBGB können landesrechtliche Beschränkungen und Teilungsverbote bestehen. Mit Aufhebung der Teilungsgenehmigung in § 19 BauGB haben die Länder in ihren Bauordnungen ebenfalls das Erfordernis einer Teilungsgenehmigung weitgehend entfallen lassen. Einzig Nordrhein-Westfalen und Hessen kennen in ihre jeweiligen Bauordnungen (§ ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Notarielle Nachlassvermittlung

Rz. 15 Das Überweisungszeugnis kann auch aus einer notariellen Nachlassvermittlung hervorgehen (§§ 363 ff. FamFG). Entsprechend wurde Abs. 2a neu eingefügt. Zuvor ergab sich eine notarielle Zuständigkeit über §§ 487 FamFG, 20 Abs. 4 BNotO nur aus Landesrecht: Baden-Württemberg;[28] Hessen;[29] Niedersachsen;[30] ehemaliges Preußen,[31] wobei jedoch zu beachten ist, dass die Z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Sonstige Rechtsobjekte

Rz. 5 Grundstücksgleiche Rechte sind beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken, die kraft besonderer gesetzlicher Regelung materiell-rechtlich und formell-rechtlichen den Grundstücken gleichgesetzt sind.[6] Sie sind insbes. veräußerbar, vererblich und belastbar mit Grundpfandrechten. An erster Stelle ist das Erbbaurecht zu nennen, dem der Gesetzgeber mit den §§ 1012 ff. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtskreis / 1 Rechtskreisdefinition

Das "Beitrittsgebiet", das im sozialversicherungsrechtlichen Kontext häufig auch als "Rechtskreis/Ost" bezeichnet wird, umfasst die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie das Gebiet des ehemaligen Ost-Berlin. Demgegenüber zählen zu den "alten" Bundesländern, die häufig als "Rechtskreis/West" bezeichnet werden, die Bundesl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Verfahren

Rz. 6 Abs. 1 lässt eine allgemeine Anordnung über die Wiederherstellung der Grundbücher und der in § 10 Abs. 1 GBO bezeichneten Urkunden oder aber eine nur den Einzelfall betreffende Regelung zu. Nachdem zunächst nur Einzelfälle geregelt wurden (z.B. die VO des RdJ v. 23.2.1939, RGBl I 1939, 422), ist eine allgemeine Regelung aufgrund der Ermächtigung des § 123 a.F. in der V...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Befreiung vom Prüfvermerk nach § 15 Abs. 3 GBO (Abs. 4)

Rz. 15 Absatz 4 wurde eingefügt durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes vom 1.6.2017 (BGBl I 2017, 1396). Er ergänzt die ebenfalls durch dieses Gesetz eingefügte Regelung des § 15 Abs. 3 GBO. Nach § 15 Abs. 3 GBO hat der Notar dem Grundbuchamt gegenüber die Eintragungsfähigkeit der zur Eintragung erforderlichen Erklärungen zu bescheinigen. Die Regelung des § 15 Abs. 3 GBO ist umstri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfd) Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen

Rn. 462 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele (für Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen) für: ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen (zB Gemeinderatsmitglieder – beachte auch § 18 Abs 1 Nr 3 EStG: für Bayern s BayLfSt vom 07.02.2013, DB 2013, 609; für Hessen s FM He vom 17.01.1990, DStR 1990, 215; für Nordrhein-Westfalen s FM NW vom 01.08.197...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / II. Anmerkungen

Rz. 115 Es ist wichtig, dass für das Verfahren die hemmende Wirkung formuliert wird. Ebenso ist es genauso wichtig, dass auf der einen Seite der Ausschluss gerichtlicher Verfahren formuliert wird wie aber auf der anderen Seite, dass einstweilige Verführungsverfahren und selbstständige Beweisverfahren möglich sein müssen. Im Hinblick auf das Scheitern der Mediation sind die Pa...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.2 Bedeutung von Status, Rechtsform oder Bezeichnung

Nicht eine Vermarktung künstlerischer/publizistischer Leistungen/Werke ist maßgebend, sondern deren Inanspruchnahme für eigene (Unternehmens-)Zwecke.[1] Auf die Bezeichnung oder Rechtsform kommt es nicht an.[2] Die Gemeinnützigkeit steht der Abgabepflicht nicht entgegen. Unternehmer sind also alle natürlichen und juristischen Unternehmen, deren Tätigkeit einem der in der Auf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nach Landesrecht

Rz. 28 An landesrechtlichen Ausnahmen kommen in Frage die Vorschriften über das Unschädlichkeitszeugnis, etwa:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 1.4 Höhe der Kirchensteuersätze

Die vom Arbeitslohn einzubehaltende Kirchensteuer ergibt sich, indem der Arbeitgeber auf die nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Bemessungsgrundlage den für das jeweilige Bundesland maßgebenden Kirchensteuersatz anwendet. Kirchensteuersätzemehr

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zfs 01/2024, Eignung zum Fü... / 2. Rechtsprechung (FeV) zu Aggressionsdelikten

Das VG Münster,[11] stellt fest, dass bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis in die Würdigung der charakterlichen Eignung eines Fahrers auch eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung einbezogen werden kann, wenn der Betroffene im strafrechtlichen Verfahren einen Großteil des ihm zur Last gelegten Fehlverhaltens eingestanden hat und die Sachverhalte zudem durch umfangreiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 2 Handwerksinnung

Die Handwerksinnung ist ein Zusammenschluss von selbstständigen Handwerkern des gleichen Handwerks oder solchen Handwerkern, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehen, zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks.[1] Sie ist mit der Genehmigung ihrer Satzung durch die Handwerkskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts.[2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeit / 2 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Beweislast

Der erkrankte Arbeitnehmer weist seine Arbeitsunfähigkeit durch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung [1] nach. Diesem gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis kommt nach ständiger Rechtsprechung ein hoher Beweiswert zu. Angesichts des hohen Beweiswerts einer ärztlichen AU-Bescheinigung müssen vom Arbeitgeber zumindest begründete Zweifel an der Richtigkeit einer ärztlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 2.2 Kirchensteuerpauschsätze

Die folgende Übersicht zeigt die länderunterschiedlichen Kirchensteuerpauschsätze auf die pauschalen Lohnsteuerbeträge im Nachweisverfahren und den ermäßigten Kirchensteuerpauschsatz im vereinfachten Verfahren:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Berechnungsgrundlage für das Grundvermögen

Rz. 65 [Autor/Stand] Berechnungsgrundlage für die zukünftige Bewertung des Grundvermögens sind – anders als in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen – die Regelungen des Bundesmodells. Insoweit kommt es bei der Bewertung der unbebauten Grundstücke oder der bebauten Grundstücke in Form der Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungsei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Landesrecht (Bayern)

Rz. 48 Nach dem Landesrecht (Bayern) können ersuchen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken

Rz. 208 Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht nur "beim Kauf von Grundstücken" zu,[520] ggf. auch einer gemischten Schenkung,[521] und damit auch bei Grundstücksteilen oder Miteigentumsanteilen,[522] nicht jedoch bei Kaufverträgen über Wohnungseigentum, selbst wenn sämtliche Miteigentumsanteile einer Wohnanlage veräußert werden,[523] und auch bei einem Kaufvertrag, der erst d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gegenstand der Baulast

Rz. 174 Als Inhalt der Baulast kann nach den jeweiligen Bestimmungen der landesrechtlichen Bauordnungen (vgl. z.B. § 73 Abs. 1 BauOBln, § 80 Abs. 1 SächsBauO) der Grundstückseigentümer verpflichtet sein,mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 2.5 Wahlrecht des Arbeitgebers

Das Nachweisverfahren bei der pauschalen Kirchensteuer muss der Arbeitgeber innerhalb seines Betriebes nicht einheitlich ausüben. Er kann nicht nur für die einzelnen Pauschalierungsvorschriften, sondern sich sogar für die innerhalb der einzelnen gesetzlichen Bestimmungen aufgeführten Pauschalierungstatbestände jeweils unterschiedlich für die Kirchensteuerberechnung nach der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Einzelfälle

Rz. 130 Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind alle diejenigen, welchen die Gesetzgebung diese Befugnis ausdrücklich übertragen hat; es sind dies neben den Notaren (§§ 20 ff. BNotO):mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fabriken und Werkstätten des Handwerks (Nr. 1)

Rz. 61 [Autor/Stand] § 90 BewG bzw. die Verordnung enthält in Zusammenhang mit den Tatbestandsmerkmalen Fabriken und Werkstätten des Handwerks keine Begriffsdefinition. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Anwendungsbereich für Fabriken und Werkstätten weit zu ziehen ist. Unter den Begriff der Fabrik lassen sich nach allgemeinem Sprachgebrauch alle Formen von Produktio...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zuständigkeit

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / B. Die Entwicklung des Datenbankgrundbuchs

Rz. 8 Das Datenbankgrundbuch ist die Weiterentwicklung des elektronischen Grundbuchs. Das abfotografierte oder als Fließtext abgeschriebene Grundbuch soll in eine digitale strukturierte Datenbank überführt werden. Diese strukturierte Datenbank ermöglicht eine wesentlich effizientere Nutzung der elektronischen Daten. So können diese beispielsweise für den elektronischen Recht...mehr

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Vorbemerkungen / III. Ermöglichung des elektronischen Rechtsverkehrs im Jahre 2009

Rz. 9 Abschnitt XV mit den §§ 94–101 GBV wurde eingefügt durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren v. 11.8.2009 (BGBl I S. 2713) mit Wirkung v. 1.10.2009.[1] § 100a ist eingefügt worden durch das Datenbankgrundbuchgesetz v. 1.10.2013 (BGBl I S. 3719). Die Regelungen des Gesetzes zur Einführung des elekt...mehr