Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsrecht

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3 Buchhalterische Behandlung von Software nach Handelsrecht

3.1 Erscheinungsformen von Software Eine Software ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der keine körperliche Substanz aufweist und gleichzeitig keinen monetären Charakter hat (im Gegensatz zu bspw. einer Beteiligung an einem Unternehmen). Für buchhalterische Zwecke ist zwischen den folgenden Varianten von Software zu unterscheiden: Firmware: Software, die in elektronisch...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3 Erwerb einer Softwarelizenz oder eigene Herstellung einer Software

3.3.1 Zuordnung zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen Die Zuordnung von erworbener oder selbst hergestellter Software zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von ihrer Zweckbestimmung bzw. der geplanten Verwendung ab: Software, die im eigenen Leistungserstellungsprozess eingesetzt wird, ist ein Betriebsmittel wie andere materielle Vermögensgegenstände (wie etwa Maschinen) und w...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.4 Softwareleasing

Wie oben dargestellt, setzt die Anschaffung einer Softwarelizenz den Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Nutzungsrecht an einer Software voraus. Dies ist der Fall, wenn ein einmaliges Entgelt für die unkündbare befristete Nutzung einer Software gezahlt wird oder ein einmaliges Entgelt für die unbefristete Nutzung einer Software gezahlt wird und keine weiteren L...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.10 Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen

Sofern keine dieser 3 Konstellationen zutrifft, handelt es sich um Erhaltungs- oder Modernisierungsaufwand, durch den die Funktionsfähigkeit der Software erhalten bleibt und ggf. einzelne Funktionen geändert werden. Diese Aufwände sind als Erhaltungsaufwand zu buchen. Ein Beispiel hierfür sind Aufwendungen aus reinen Wartungsverträgen, die oft zusammen mit Softwarelizenzvert...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.9 Aufwendungen, die zur Wesensänderung einer betriebsbereiten Software führen

Sofern die Maßnahmen zur Erweiterung oder Verbesserung so umfangreich sind, dass der ursprüngliche Vermögensgegenstand untergeht und ein neuer Vermögensgegenstand entsteht, liegt eine Wesensänderung vor. In diesem Fall ist eine erworbene bzw. bereits vorhandene Software nur Inputfaktor für eine andere, noch zu schaffende Software. Ob die neu zu schaffende Software als erworb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.2 Formen der Softwareüberlassung (Lizenzmodelle)

Die Formen der Überlassung von Software durch den Softwarehersteller an den Softwareanwender (bzw. Softwarenutzer) entwickeln sich ständig weiter. Während viele Jahre der Erwerb einer Softwarelizenz die dominierende Erwerbsform darstellte, setzen sich vermehrt Mietmodelle zur Überlassung von Software durch. Da die buchhalterische Abbildung je Form der Überlassung verschieden...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.4.1 Bilanzierung dem Grunde nach

Auch steuerlich ist ein ERP System als einheitliches immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen. Dies gilt auch bei stufenweiser Einführung der Module. Analog zum Handelsrecht sind Ausgaben für eine ERP-Software bei entgeltlichem Erwerb zu aktivieren. Stellt ein Unternehmer eine ERP-Software des Anlagevermögens indes selbst her, greift steuerlich das Verbot zur Aktivierung selbst ...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.1 Zuordnung zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen

Die Zuordnung von erworbener oder selbst hergestellter Software zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von ihrer Zweckbestimmung bzw. der geplanten Verwendung ab: Software, die im eigenen Leistungserstellungsprozess eingesetzt wird, ist ein Betriebsmittel wie andere materielle Vermögensgegenstände (wie etwa Maschinen) und wird i. d. R. länger als 12 Monate genutzt. Entsprechen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.3 Aktivierungspflicht für erworbene Software des Anlagevermögens

Mangels einer gesetzlichen Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht für entgeltlich erworbene Nutzungsrechte an einer Software ein Aktivierungsgebot in Höhe ihrer Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB. Gegenstand der Aktivierung ist nicht die Software selbst, sondern ein Nutzungsrecht an dieser Software. Eine Aktivierung als entgeltlich erworb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.6 Bewertung im Umlaufvermögen

Im Bereich des Umlaufvermögens unterliegt Software keiner Aktivierungsbeschränkung. Daher ist sowohl erworbene als auch selbst hergestellte Software, die dem Umlaufvermögen zuzuordnen ist, zu aktivieren. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Standardsoftware-Produkte wurden entgeltlich erworben und sind zur Weiterveräußerung bestimmt. In diesem Fall erfolgt die buchhalt...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.12 Vereinfachung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Systemsoftware und Anwendungssoftware können als geringwertige Vermögensgegenstände behandelt werden. Die steuerlichen Vereinfachungsregelungen (siehe unten) können nach IDW RS HFA 11.7 auch handelsrechtlich angewendet werden. Dies gilt allerdings nicht für die durch das BMF-Schreiben vom 22.2.2022 geschaffene Möglichkeit zur (pauschalen) Annahme einer einjährigen Nutzungsda...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 4.1 Aktivierung von Software

Auch steuerbilanziell ist Software als immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen.[1] Hinsichtlich der Aktivierung in der Steuerbilanz ist zwischen erworbener und selbst erstellter Software des Anlagevermögens zu unterscheiden: Erworbene Softwareprogramme sind aufgrund des Vollständigkeitsgebots des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB aktivierungspflichtig. Hingegen gilt für selbst erstellte ...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.1 Erscheinungsformen von Software

Eine Software ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der keine körperliche Substanz aufweist und gleichzeitig keinen monetären Charakter hat (im Gegensatz zu bspw. einer Beteiligung an einem Unternehmen). Für buchhalterische Zwecke ist zwischen den folgenden Varianten von Software zu unterscheiden: Firmware: Software, die in elektronischen Geräten eingebettet ist und nur ...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.8 Aufwendungen für die Modifikation betriebsbereiter Software

Eine Modifikation i. S. d. DRS 24 ist eine Erweiterung der Software oder eine über den ursprünglichen Zustand der Software hinausgehende wesentliche Verbesserung. Davon ist auszugehen, wenn Funktionen für den betrieblichen Gebrauch neu geschaffen werden, die in der ursprünglichen Software nicht enthalten waren (Erweiterung des Anwendungsbereichs der Software). Als Beispiel f...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.2 Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte Software des Anlagevermögens

Handelsrechtlich besteht für selbst geschaffene Software des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Danach darf eine in der Entwicklung befindliche Software, die dem Anlagevermögen zuzuordnen ist, (wahlweise) aktiviert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[1] Durch die angefallenen Aufwendungen entsteht am Ende des Entwicklu...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.5 Softwareüberlassung im Zuge eines Dauerschuldverhältnisses (Software as a service)

Die bisherigen Formen der Softwareüberlassung in Form des Erwerbs oder des Leasings einer Softwarelizenz wird zunehmend durch die Nutzung von Software als Dienstleistung abgelöst. Darunter fallen z. B. Vereinbarungen zur Nutzung von Software mit jährlicher oder monatlicher Kündigungsmöglichkeit. Dabei sind z. B. die folgenden Formen anzutreffen: Die Software wird als Cloud-So...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.4 Einordnung erworbener Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand

Software wird oftmals zusammen mit Hardware beschafft oder es werden mehrere Softwareprodukte gemeinsam beschafft. Aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes ergibt sich daher bei vielen Anschaffungsvorgängen die Notwendigkeit, die erworbenen Vermögensgegenstände voneinander abzugrenzen und den Gesamtkaufpreis auf die erworbenen Vermögensgegenstände aufzuteilen. Eine Software k...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.11 Abschreibung aktivierter Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Nutzungsdauer von Software ist begrenzt, denn eine erworbene Lizenz bezieht sich i. d. R. auf die aktuelle Version und nicht auf zukünftige Releases. Im Fall einer zeitlich unbefristeten Lizenz ist die erworbene Softwa...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.13 Aufwendungen für Updates und Releasewechsel

Die Aktualisierung von Software erfolgt durch Updates, Upgrades oder Releasewechsel. Diese warten und aktualisieren die vorhandene Software, verbessern die Gebrauchsfähigkeit oder schaffen ggf. neue Funktionen. Hinsichtlich der buchhalterischen Behandlung sind nach IDW RS HFA 11.21 daher folgende Fälle zu unterscheiden: Wartung bzw. Modernisierung: Die Software-Aktualisierungs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.7 Aufwendungen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft

Wie oben dargestellt sind nach § 255 Abs. 1 HGB alle unmittelbar durch die Anschaffung verursachten Aufwendungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft als Teil der Anschaffungskosten zu aktivieren. Zur Herstellung der Betriebsbereitschaft können z. B. folgende Aufwendungen anfallen: Aufwendungen für das Customizing, um die Software an die betrieblichen Prozesse des erwerbe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.6 Abgrenzung zwischen Herstellung und Anschaffung

Eine Software ist entgeltlich erworben, wenn dem Erwerber von einem Dritten im Zuge eines Rechtsgeschäfts (oder eines Hoheitsakts) das wirtschaftliche Eigentum an einer Software gegen Gewährung einer Gegenleistung verschafft wird. Im Fall von Software erfolgt dies i. d. R. durch Einräumung eines Nutzungsrechts. Dabei genügt es, dass das Nutzungsrecht bis zum Abschluss des Re...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Software, Anschaffung und A... / 3.3.5 Anschaffungskostenermittlung: einzubeziehende Aufwendungen

Der Anschaffungsvorgang beginnt nach IDW RS HFA 11.25 mit der ersten Handlung, die auf den Erwerb einer konkreten Software gerichtet ist. DRS 24.84 stellt auf den bindenden Beschluss des Gremiums ab, das für den Erwerb der Software verantwortlich ist. Der Anschaffungsvorgang endet nach IDW RS HFA 11.34 sobald die angeschaffte Software gemäß ihrer Zweckbestimmung im Zuge des L...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 65 Inhaltlich verlangt § 5b EStG die Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder einer Steuerbilanz. Abb. 1: Alternative Übermittlungsmethoden Aus diesem Grund finden sich in den Taxonomien auch Positionen, die steuerrechtlich nicht ansatzfähig sind, wie die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte gem. § 5 Abs. 2 EStG,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 4.5 Bewertungseinheiten

Rz. 37 Gem. § 254 HGB können Bewertungseinheiten im Handelsrecht gebildet werden, die auch steuerrechtlich anerkannt sind. Hierbei werden Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 2.1 Zusammensetzung des Anlagevermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 9 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz vor:mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Ertra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Unternehmen und Betriebsstätte (§ 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG)

Rz. 49 § 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG enthält 3 Definitionen, nämlich die Definition des Begriffs "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union", des Begriffs "Verbundenes Unternehmen" und des Begriffs "Betriebsstätte". Die Definitionen beruhen auf Art. 3 der Zins- und Lizenzrichtlinie. Rz. 50 Ein Unternehmen ist ein "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweckbestimmung/Gesellschafts-, Handelsrecht

Rn. 116 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zweckbestimmung der Wahl der Rechtsform einer KGaA Die KGaA, insb die KapGes & Co KGaA, ermöglicht den Zugang zum Kapitalmarkt unter Beibehaltung einer personengesellschaftsrechtlich orientierten Unternehmensführung für Familienunternehmen, ohne die Kontrolle abgeben zu müssen. Bäuml, NWB 2023, 176, führt in Fn 3 der Online-Fassung eine Viel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Zurechnungszeitpunkt

Rn. 67b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nicht der einzelne Gesellschafter ist Subjekt der Einkünfteerzielung, sondern die PersGes ist partiell (nur) Subjekt hinsichtlich der Gewinnermittlung und der Einkünftequalifikation, dh sie selbst ermittelt den auf die Gesellschafter zu verteilenden Gewinn, Subjekt der StPfl ist nur der Gesellschafter (s Rn 12b und s BFH v 26.06.2014, IV R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 153 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit dem StBereinG 1986, BStBl I 1985, 2436 wurde die Rspr gesetzlich kodifiziert in § 15 Abs 3 Nr 1 EStG, auch in Reaktion auf den GrS des BFH, der in einem Nebensatz zum Grundsatzurteil betreffend den Wegfall der Gepräge-Rspr (s Rn 166) die Wirkung der Abfärbung auf die GewSt beschränkt hatte (also insbesondere bei vermögensverwaltenden Pe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Bagatellgrenzen

Rn. 155 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die gewerbliche Umqualifizierung gilt v Wortlaut her auch bei verhältnismäßig nur unwesentlicher gewerblicher Betätigung: BFH BStBl II 1995, 171; 1977, 660/61. Der XI. Senat des BFH schloss sich im Urt BFH v 11.08.1999, BStBl II 2000, 229 dieser Beurteilung zwar "grundsätzlich" an, grenzte die Rspr in der Sache aber ein, indem es nunmehr ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonder-BV in den BV-Vergleich der PersGes, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH vom 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Streck, Gewerbebetrieb, Mitunternehmerschaft, Bilanzbündeltheorie, FR 1973, 297; Schmidt-Liebig, Der Gewerbebetriebsbegriff der §§ 2 Nr 2, 151 EStG, StuW 1977, 302; Schmidt-Liebig, Die Gewinnerzielungsabsicht, ein unabdingbares Gewerbemerkmal, DB 1982, 1738; Zacharias/Rinnewitz, Die Bedeutung der Neufassung des § 15 Abs 2 EStG (StEntlG 1984) für die Grenzziehung zwischen privat...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.1 Grundlagen

Rz. 417 Grundsätzlich folgt das Steuerrecht dem Handelsrecht. Das bedeutet, dass ein Ergebnisabführungsvertrag keine steuerliche Wirkung entfalten kann, wenn er tatsächlich nicht durchgeführt oder der Betrag des handelsrechtlich höchstens abführungsfähigen Jahresüberschusses überschritten wurde. Steuerlich kann ein solcher Fehler allerdings nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 4-6...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.2 Stille Gesellschaft sowie GmbH & Still

Rz. 197 Eine stille Gesellschaft kann nicht Organgesellschaft sein. Sowohl typische als auch atypische stille Gesellschaft sind reine Innengesellschaften, die selbst keinen Gewerbebetrieb unterhalten. Die Organschaft als Außenbeziehung kann aber nicht zu einer reinen Innengesellschaft bestehen. Hinzu kommt, dass die atypische stille Gesellschaft, soweit sie überhaupt als sol...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.5 Gewinn- und Verlustvortrag

Rz. 438 Die steuerrechtliche Behandlung der Gewinn- und Verlustvorträge folgt dem Handelsrecht.[1] Ein vorvertraglicher Gewinnvortrag ist wie eine vorvertragliche freie Rücklage zu behandeln, darf also nicht abgeführt werden. Ein vorvertraglicher Verlustvortrag braucht steuerrechtlich nicht – muss aber handelsrechtlich – ausgeglichen zu werden. Wird er vom Organträger durch ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.3 Beginn und Ende der Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrags

Rz. 332 Die steuerliche Anerkennung des Ergebnisabführungsvertrags erfordert, dass er handelsrechtlich wirksam geworden ist.[1] Ein handelsrechtlich unwirksamer, wenn auch tatsächlich durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag hat steuerrechtlich grds. keine Wirkung. Der Ergebnisabführungsvertrag muss spätestens zum Ende des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft wirksam sein,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.2 Abführung des "ganzen Gewinns" bei Leistung von Ausgleichszahlungen (Abs. 2).

Rz. 365a Werden an außenstehende Gesellschafter Ausgleichszahlungen geleistet, stellt sich die Frage, ob dann noch der "ganze Gewinn" an den Organträger abgeführt wird, da durch die Ausgleichszahlungen ein Teil des Gewinns (vor Ergebnisabführung) an die außenstehenden Gesellschafter übertragen wird.[1] Unschädlich ist dabei jedenfalls eine Ausgleichszahlung, die dem Mindestb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.4 Stille Gesellschaft

Rz. 169 Die typische stille Gesellschaft ist keine Gesellschaft in dem Sinn, dass sie Träger steuerrechtlicher Beziehungen sein kann. Sie wird steuerlich als darlehensähnlich behandelt[1] und kann daher nicht Organträger sein. Rz. 170 Die atypische stille Gesellschaft ist steuerlich eine Mitunternehmerschaft und wird daher weitgehend wie eine Personengesellschaft, d. h. als M...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.4 Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Organbeteiligung

Rz. 627 Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob Aufwendungen des Organträgers, die mit der Beteiligung an der Organgesellschaft wirtschaftlich zusammenhängen, nach § 3c EStG abzugsfähig sind. Dies betrifft insbesondere Kosten für die Darlehensfinanzierung des Erwerbs der Organbeteiligung, aber auch sonstige Aufwendungen des Organträgers, z. B. Kosten der Beteiligungsverwaltu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.1 Begriff und Wesen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 290 Ein Gewinnabführungsvertrag ist nach § 291 Abs. 1 AktG ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine AG oder eine KGaA dazu verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen, dessen Rechtsform nicht maßgeblich ist, abzuführen. Danach kann auch eine KGaA, trotz ihres "hybriden Charakters"[1], einen Gewinnabführungsvertrag abschließen und sich dazu verpflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 143 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen wird durch IAS 21 geregelt (vgl. IAS 21.3(a)); zugleich beinhaltet dieser Standard spezifische Regelungen für die Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe, d. h. von Abschlüssen ausländischer TU (vgl. IFRS 10), Gemeinschafts-UN bzw. gemeinschaftlicher Tätigkeiten (i. S. d. IFRS ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Lagebericht

Rn. 128 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der befreiende IFRS-EA ist nach § 325 Abs. 2a Satz 4 um einen Lagebericht i. S. d. §§ 289ff. zu erweitern; dabei muss er bezüglich des Inhalts (vgl. § 289) "in dem erforderlichen Umfang auch auf den Einzelabschluss nach Satz 1 Bezug nehmen". Hiervon bleibt die Verpflichtung unberührt, in den Lagebericht ggf. auch eine nichtfinanzielle Erklär...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.2.1 Beginn des Besteuerungszeitraums

Der Liquidationsbesteuerungszeitraum beginnt mit der Auflösung der Gesellschaft. Ein Beschluss der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft über die Auflösung wird mit dem Tag der Beschlussfassung wirksam, sofern sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt.[1] Bei Auflösung innerhalb eines Wirtschaftsjahrs kann ein Rumpfwirtschaftsjahr gebildet werden, das den Zeitraum vom ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenschutz: Diese Regeln s... / 1 Grundlagen des Datenschutzes

Im Unternehmen sind insbesondere folgende Bereiche besonders sensibel für datenschutzrechtliche Belange: Interne Daten, wie Finanzdaten, Erfindungen, Business Planning etc. Daten von Mitarbeitenden sowie Daten im Rahmen des Personalwachstums (z. B. Bewerbende) Daten von Kunden und Lieferanten Daten, die im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen und Internetauftritten erhoben werden D...mehr