Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 8 Arbeitgeberhaftung (§ 19a Abs. 4a EStG)

Rz. 55a Die Nachversteuerungstatbestände des § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 EStG, die grundsätzlich den Arbeitnehmer belasten würden, kann der Arbeitgeber vermeiden, wenn er spätestens mit der, dem betreffenden Ereignis folgenden LSt-Anmeldung unwiderruflich erklärt, bei Eintritt des in § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG genannten Ereignisses für die betreffende LSt zu haften. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils an fremdfinanziertem Grundstück: Im Streitfall übertrug der Vater einen Miteigentumsanteil an einem fremdfinanzierten vermieteten Grundstück unentgeltlich auf seinen Sohn. Im Grundbuch wurden die Finanzierungsdarlehen entsprechend dem Miteigentumsanteil zur dinglichen Haftung übernommen, ohne dass es zu einer schuldrechtliche...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer

Überblick "Wohnungseigentümer" ist jede im Grundbuch als Eigentümerin eingetragene natürliche Person. Wohnungseigentümer können auch sein: eine Bruchteilsgemeinschaft (bei namentlicher Benennung der Miteigentümer), Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Handelsgesellschaft (OHG, KG, KGaA), juristische Person (u. a. AG, GmbH, Verein) und auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft. §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.1 Gesamtschuld

Rz. 33 Nach § 26b EStG i. V. m. § 44 Abs. 1 S. 1 AO haften zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass jeder der Ehegatten die gesamte Steuer schuldet, das FA sie jedoch nur einmal zu fordern berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 S. 2 AO; § 241 S. 1 BGB). Die Gesamtschuldnerschaft gilt auch für Vorauszahlungen nach § 37 EStG auf die ESt des laufenden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.3 Erstattungsansprüche

Rz. 38 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, stellt sich die Frage, wem bei Überzahlungen der Erstattungsanspruch zusteht. Erstattungsansprüche entstehen, wenn die Vorauszahlungen oder anzurechnenden Beträge die im Weg der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuerschuld übersteigen (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG), ferner, wenn die Steuerbescheide zugunsten der Ehegatten aufgehoben oder ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Überwachungspflichten des V... / 4 Gebäudeschäden

Eine besondere Ausprägung finden die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten in den §§ 836 bis 838 BGB. Die §§ 836 und 837 BGB machen den (Eigen-)Besitzer für Schäden haftbar, die durch den Einsturz eines Bauwerks oder durch Ablösung von Bauteilen entstehen. Haftungsgrund ist wiederum der allgemeine Rechtsgedanke, dass jeder für vermeidbare Schäden, die von seinen Sachen aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.3 Negative Kapitalkonten

Rz. 53 Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Falle von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber dem Kommanditisten besteht. Negative Ka...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.1 Entwicklung und rechtliche Einordnung

Rz. 1 Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH (Gleiches gilt für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) miteinander derges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / Zusammenfassung

Die GmbH & Co. KG verknüpft die Vorteile einer Personengesellschaft (KG) mit denen einer Kapitalgesellschaft (GmbH). Handelsrechtlich ist die Haftung des phG (= GmbH) zwar unbegrenzt, aber nur auf das Vermögen der GmbH begrenzt. Das Vermögen der Kommanditisten ist geschützt. Unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge können bei nicht geeigneten Nachfolgern/Kindern auß...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 28 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Ausweis ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.6 Eigenkapital im IFRS-Abschluss

Rz. 36a In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern; oder mit e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.2 Kapitalkonto i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 50 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur noch bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen, noch nach § 10d EStG vorgetragen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die nicht berücksi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ratingverfahren im Detail / 4.4 Qualitatives Modul

Im qualitativen Modul muss die Bank 12 Fragen zum Unternehmen beantworten. Dabei werden diese in einem ersten Schritt vom Mitarbeiter in der Kundenbetreuung (Markt) beantwortet. Im zweiten Schritt werden diese Antworten von Mitarbeitern in der Marktfolge auf der Grundlage der in der Bank zum Kunden vorliegenden Informationen und Unterlagen plausibilisiert und abschließend en...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 9 Folgen der Verletzung der Erklärungspflicht

Rz. 88 Bei Nichtabgabe der ESt-Erklärung kann das FA zur Abgabe durch Verwaltungsakt auffordern und sodann diesen Verwaltungsakt durch Zwangsmittel, insbesondere Zwangsgeld, durchsetzen (§§ 328ff. AO).[1] Diese Möglichkeit geht auch dann nicht verloren, wenn das FA die Bemessungsgrundlage oder Teile der Bemessungsgrundlage nach § 162 AO geschätzt hat (§ 149 Abs. 1 S. 4 AO). ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.3 Personenvereinigungen

Rz. 10 Die Personengesellschaften und -gemeinschaften des HGB und des BGB sind keine Körperschaften und daher keine Körperschaftsteuersubjekte. Sie sind andererseits auch keine natürlichen Personen und sind daher selbst auch keine Einkommensteuersubjekte. Sie können aber als Unternehmen umsatzsteuerpflichtig oder als Gewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig sein. Die Einkünft...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gemeinsame Berufsausübung

Rn. 43 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die absoluten Ausschlussgründe führen gleichermaßen zum Ausschluss eines WP, wenn sie durch ihn oder eine "Person, mit der er seinen Beruf gemeinsam ausübt" erfüllt werden (Abs. 3 Satz 1). Da diese Erweiterung der Ausschlussgründe auf die bei WP häufig vorkommende gemeinsame Berufsausübung in Form von Sozietäten anzuwenden ist, wird diese Vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Sondereinzelkosten der Fertigung

Rn. 187 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Bestimmung der Sonderkosten (richtiger: Sonder-EK) der Fertigung im Zusammenhang mit der HK-Ermittlung treten insbesondere Abgrenzungsprobleme zu den Sonderkosten des Vertriebs zutage. Rn. 188 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Begrifflich können Sonderkosten der Fertigung sowohl EK als auch GK umfassen. Gleichwohl sind Sonderkosten der Fertig...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.6 Ankündigung durch den Vermieter

Rz. 10 Die geplante Maßnahme muss vom Vermieter angekündigt werden (LG Berlin, Urteil v. 17.5.1985, 64 S 115/84, GE 1986, 33). Wer Vermieter ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Mietvertrag (vgl. dazu § 535 Rn. 8 ff.). Rz. 11 Miterben (§ 2032 Abs. 1) können nur zusammen die Maßnahme ankündigen; entweder werden die Erben dann namentlich in der Ankündigung aufgeführt oder die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Brandschutz (WEG) / 3.1 Zivilrechtliche Haftung

Eine zivilrechtliche Haftung des Verwalters kommt allenfalls in Betracht, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist und der Verwalter hierfür aufgrund eines schuldhaft begangenen Fehlers verantwortlich ist. Der Verwalter ist verpflichtet, Mängel festzustellen, bei festgestellten Mängeln die Wohnungseigentümer zu unterrichten und die Entscheidung der Wohnungseigentümer über da...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 4 Haftung

Vertragspartner des Darlehensvertrags Beim Abschluss eines Darlehensvertrags fungiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartnerin des Kreditinstituts und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer. Haftung des Verbands Da der rechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft Vertragspartner des jeweiligen Kreditinstituts ist, trifft ihn auch in erster Linie ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Feuchtigkeitsschäden (WEMoG) / 7 Feuchtigkeit aufgrund Schäden im Sondereigentum

Hinweis Sondereigentümer zahlt Liegt die Ursache im Sondereigentum, ist der einzelne Eigentümer zu deren Beseitigung verpflichtet. Eine Haftung besteht nur bei Verschulden. Ein schuldhaftes Verhalten des Mieters muss sich der Eigentümer zurechnen lassen.[1] Kann der Eigentümer Sofortmaßnahmen nicht einleiten, kann eine Befugnis des Verwalters zur umfassenden Regulierung vorli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Problemfelder der ... / IX. Problemfeld Pflichten für Betreiber elektronischer Schnittstellen (§ 22f UStG)

Durch § 22f UStG – neu eingefügt durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl. I 2018, 2338 = BStBl. I 2018, 1377) – sollen Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet verhindert werden. Betreiber von elektronische...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bußgelder und Schadensersat... / 3.2.2 Rechtsfolge: Schadensersatz

Zur Bemessung des Schadens Auch zur Schadensbemessung hat die Rechtsprechung, insbesondere der EuGH, wichtige Grundsätze aufgestellt: Die Festlegung der Schadenshöhe richtet sich gemäß dem Grundsatz der Verfahrensautonomie nach dem Prozessrecht der Mitgliedstaaten.[1] Dem Schadensersatzanspruch wohnt allein eine Ausgleichsfunktion, aber keine Abschreckungs- oder gar Sanktionsfu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Feuchtigkeitsschäden (WEMoG) / 4 Was gilt in Notfällen?

Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Kann aufgrund der Eilbedürftigkeit eine Willensbildung der Wohnungseigentümer nicht herbeigeführt werden, kann und muss der Verwalter alle erforderlichen Maßnahmen tre...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bußgelder und Schadensersat... / 3.1 Verhängung von Sanktionen und Geldbußen durch Aufsichtsbehörden

Sofern die Datenschutzaufsichtsbehörden aufgrund von Beschwerden Betroffener, Hinweisgebermeldungen, anderweitiger Hinweise oder durch etwaige Stichproben Kenntnis von einem Datenschutzverstoß erlangt haben, können sie weitere Ermittlungen und Untersuchungen, wie Datenschutzüberprüfungen, anstrengen. Beispielsweise können sie das betroffene Unternehmen anweisen, Informatione...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Feuchtigkeitsschäden (WEMoG) / 3 Wer haftet bei Ausführungsmängeln?

Der Handwerker, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Unternehmer haftet nach § 276 BGB für eigenes Verschulden und nach § 278 BGB für das Verschulden seiner Mitarbeiter. Der Verwalter gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eigenes Verschulden, wenn er die Gemeinschaft falsch beraten oder erkennbar ungeeignete Handwerker beauftragt hat. Er haftet nicht nach § 27...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bußgelder und Schadensersat... / 3.2.3 Beweislast

Grundsätzlich ist nach dem deutschen (Zivil-) Prozessrecht der Antragssteller/Kläger für die Voraussetzungen seines Anspruchs stets darlegungs- und beweispflichtig. Nichts anderes gilt nach der jüngeren Rechtsprechung des EuGH auch für die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Dazu trifft die Darlegungs- und Beweislast die betroffene ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufwendungsersatzanspruch d... / 1 Handeln im Interesse der Eigentümergemeinschaft

Der Verwalter fungiert nach § 9b Abs. 1 WEG als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Eine Vertretungsmacht für den Abschluss von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen hat er aber nur aufgrund entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer. Im Übrigen aber ist seine Vertretungsmacht im Außenverhältnis nicht besch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bußgelder und Schadensersat... / 3.1.1 (Un-) Mittelbare Verbandshaftung?

Äußerst umstritten war zunächst die grundlegende Frage, ob Unternehmen allein aufgrund eines Datenschutzverstoßes eines ihrer Mitarbeitenden unmittelbar für diesen haften müssen (unmittelbare Verbandshaftung) – oder ob für eine Haftung weitere Voraussetzungen erfüllt worden sein müssen. Wie zugleich gezeigt wird, hat der EuGH nunmehr über diese Frage entschieden, in Bezug au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3.1 Notwendiger Konnex der erfassten Aufwendungen

Rz. 34 Welche Aufwendungen als Fondsetablierungskosten anzusehen sind, regelt § 6e Abs. 2 EStG abschließend. Das Gesetz definiert diese Aufwendungen in Abgrenzung zu den eigentlichen Anschaffungskosten i. S. d. § 255 HGB über einen Konnex in zeitlicher und sachlicher Hinsicht zu diesen; es muss bestehen: Ein Bezug zum Erwerb des Wirtschaftsgutes (Satz 1), ein wirtschaftlicher ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 27 Abs. 7 UStG: Anwendungszeitpunkt von § 13c und § 13d UStG 2004

Rz. 57 § 27 Abs. 7 UStG wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2004 durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. d i. V. m. Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003[1] an den unverändert gebliebenen § 27 Abs. 6 UStG (1999) angefügt. § 27 Abs. 7 S. 1 UStG regelte dabei die erstmalige Anwendung des gleichfalls durch das StÄndG 2003 neu in das UStG eingefügten § 13c UStG zur Haftung des Abtretungsempfängers bei Abtret...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.27 § 27 Abs. 25 UStG: Anwendung des § 22f und § 25e UStG

Rz. 108 Die erste Fassung der Regelung des § 27 Abs. 25 wurde mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Sie stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der damals geschaffenen Möglichkeit der Haftung der damals so bezeichneten Betreiber elektronischer Marktplätze, die allerdings seit dem 1.7.2021 als elektronische Schnittstellen bezeichnet werden.[2] § 27 Abs. 25 UStG regelte das Übergangsverf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1 Voraussetzungen der Haftung

7.1.1 Gegenstände Im Zivilrecht wird der Begriff des Gegenstands als Oberbegriff für Sachen und Rechte definiert. Der Begriff des Gegenstands i. S. d. § 74 AO ist jedoch nach der früheren Ansicht der Verwaltung und eines Teils der Literatur nur auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt.[1] Dies hat also zur Folge, dass der Inhaber von Rechten, die immaterielle Wirtschaftsgü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 1 Haftung der Vertreter und Verfügungsberechtigten

Bei der Haftung nach § 69 AO handelt es sich um den für die Praxis vielleicht wichtigsten Haftungstatbestand. Insbesondere fällt insbesondere auch die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen der Gesellschaft unter diese Bestimmung. 1.1 In Betracht kommender Personenkreis § 69 AO behandelt die Haftung der in den §§ 34 und 35 AO bezeichne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 3.3 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 71 AO erstreckt sich auf die verkürzten Steuern[1], die zu Unrecht gewährten Steuervorteile (Steuererstattungen, Steuervergütungen)[2], die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO. Diese Bestimmung gilt ausdrücklich nur für Steuerhinterziehung, nicht jedoch bei Steuerhehlerei.[3] Hinsichtlich des Umfangs der Haftung bei § 71 AO ist dabei unbedingt darauf zu achten,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 74 AO erstreckt sich nur auf Steuern, bei denen die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Es muss sich also um Steuern handeln, die nur ein Unternehmer schulden kann.[2] Gehaftet wird deshalb für: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, in Herstellungsbetrieben anfallende Verbrauchssteuer wie Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, Rückzahlung der Investition...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 1.6 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung ergibt sich aus der Verursachung und dem Verschulden des Haftenden. Der § 69 AO hat nach der Rechtsprechung des BFH Schadensersatzcharakter. Der Haftungsbetrag muss sich deshalb nicht mit der geschuldeten Steuer decken. Ein Mitverschulden des Finanzamts wirkt sich auf die Höhe der Haftung aus. Hierbei findet der Rechtsgedanke des § 254 BGB Anwendung.[1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung bei Organschaft

Eine Haftung besteht nach § 73 AO für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist.[1] Den Steuern stehen nach § 73 Satz 3 AO die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Keine Haftung der Organgesellschaft besteht nach § 73 AO nach der Rechtsprechung des BFH indes für Zinsen.[2] Die Organschaft bewirkt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 8 Haftung des Betriebsübernehmers

§ 75 AO normiert eine Haftung des Übernehmers eines ganzen Betriebs. Diese Bestimmung ist in der Praxis von erheblicher Bedeutung und insbesondere beim Kauf von Unternehmen immer zu beachten. Prüft ein steuerlicher Berater diese Bestimmung im Einzefalll nicht, droht ein Haftungsfall. Begründet wird der Haftungstatbestand des § 75 AO damit, dass der Erwerber[1] eines Betriebs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 8.3 Abschließende Anmerkungen zur Haftung des Betriebsübernehmers

Der Erwerber haftet nach § 75 AO auch dann, wenn ihm die Steuerschulden des Veräußerers nicht bekannt waren. Ein vertraglicher Haftungsausschluss zwischen Veräußerer und Erwerber ist gegenüber dem Steuergläubiger unwirksam und begründet allenfalls einen zivilrechtlichen Rückgriffsanspruch des Erwerbers. Bei mehrfachem Erwerb desselben Betriebs innerhalb kurzer Zeit kann sich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 3.1 Voraussetzungen der Haftung

Die Haftung nach § 71 AO setzt nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung voraus: eine vollendete Steuerhinterziehung[1] oder Steuerhehlerei.[2] Es müssen also bei diesen beiden Steuerstraftaten sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen der §§ 370, 374 AO erfüllt sein.[3] Eine Wahlfeststellung zwischen beiden Delikten ist zulässig.[4] Nicht in Betracht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 2 Haftung des Vertretenen

§ 70 AO sieht eine Haftung des Vertretenen für den Fall vor, dass eine Person i. S. d. §§ 34, 35 AO bei ihrer Tätigkeit eine Steuerhinterziehung[1] oder leichtfertige Steuerverkürzung[2] begeht oder an einer Steuerhinterziehung teilnimmt und ohne dass der Vertretene insoweit Steuerschuldner wird. Im Gegensatz zu § 69 AO ist also für eine Haftung nach § 70 AO eine Steuerordnu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 4 Haftung bei Verletzung der Kontenwahrheit

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig der Vorschrift des § 154 Abs. 3 AO (Kontenwahrheit) zuwiderhandelt, haftet nach § 72 AO, soweit dadurch die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis[1] beeinträchtigt wird.[2] Haftender ist dabei die Person, die das Konto führt.[3] Bei juristischen Personen sind dies regelmäßig die geschäftsführenden Organe.[4] Eine Zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 3 Haftung des Steuerhinterziehers oder Teilnehmers

Nach § 71 AO haften der Täter und der Teilnehmer einer Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO.[1] 3.1 Voraussetzungen der Haftung Die Haftung nach § 71 AO setzt nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung voraus: eine vollendete Steuerhinterziehung[1] ode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 7 Haftung des Eigentümers von Gegenständen

Im Wirtschaftsleben werden oft Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaften mit einem eigentlich zu geringen Eigenkapital ausgestattet, die jedoch erhebliche wirtschaftliche Aktivitäten entwickeln können, da ihnen die erforderlichen Anlagegüter von den Gesellschaftern zur Nutzung überlassen werden. Diese Gegenstände stehen aber den Gläubigern der Gesellschaft nicht als ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.3 Haftende Personen

Es haften die Eigentümer der Gegenstände, aber nicht persönlich, sondern nur mit den überlassenen, die Haftung begründenden Gegenständen. Bei § 74 AO handelt es sich daher um eine rein dingliche Haftung.[1]mehr